Antrag für eine Genehmigung oder eine Anzeige nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

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1 Formular 1.1 Antrag für eine Genehmigung oder eine Anzeige nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Anschrift Genehmigungsbehörde: Landkreis Verden - Abfall, Bauen und Umwelt - Herrn Arno Heemsoth - Lindhooper Str Verden (Aller) Aktenzeichen Antragsteller: 1. Angaben zum Antragsteller / Zu den Antragstellern Firma: ecojoule construct GmbH Bauträgergesellschaft für Energieanlagen Straße, Haus-Nr.: Alte Feldmühle 10 PLZ / Ort: Neustadt a. Rbge. Tel.: Fax: / / 1732 info@ecojoule.de Zur Bearbeitung von Rückfragen ist anzusprechen: Im Betrieb des Antragstellers: X Entwurfsverfasser*: X Bearbeiter: Herr Dr. Alexander Jäger-Bloh Bearbeiter: Frau Dipl.-Ing. Irmhild Dittmann Tel.: / Tel.: / Fax: / Fax.: / jaeger-bloh@ecojoule.de i.m.dittmann@t-online.de 2. Art des Verfahrens Genehmigungsverfahren: Antrag auf Genehmigung einer Neuanlage mit öffentl. Bekanntmachung Antrag auf Genehmigung einer Neuanlage ohne öffentl. Bekanntmachung 4 i. V. m. 10 BImSchG X 4 i. V. m. 19 BImSchG Antrag auf Genehmigung einer Versuchsanlage 4 i. V. m. 2 (3) 4. BImSchV Antrag auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Lage 16 (1) BImSchG der Beschaffenheit 16 (1) BImSchG des Betriebs der Anlage 16 (1) BImSchG Antrag auf Teilgenehmigung 8 BImSchG Antrag auf Zulassung vorzeitigen Beginns 8a (1) BImSchG Antrag auf Zulassung vorzeitigen Betriebs 8a (3) BImSchG Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides 9 BImSchG Antrag auf Befristung der Genehmigung 12 (2) BImSchG Antrag, von der öffentlichen Bekanntmachung abzusehen 16 (2) BImSchG Antrag auf Genehmigung einer anzeigepflichtigen Änderung 16 (4) BImSchG Antrag auf Beteiligung der Öffentlichkeit 19 (3) BImSchG X Anzeigeverfahren: Anzeige zur Änderung 15 (1) BImSchG Anzeige der Betriebseinstellung 15 (3) BImSchG Anzeige einer genehmigungspflichtigen Anlage 67 (2) BImSchG * freiwillige Angaben Aktenzeichen: 1-3 Antragsdatum: Version: 1

2 Formular 1.1 Der vorliegende Antrag nimmt Bezug auf: den Bescheid vom: Aktenzeichen: Unterlagen zum Antrag: Dem Antrag liegen die im Inhaltsverzeichnis zum Antrag detailliert aufgeführten Unterlagen zu Grunde. Ist parallel zu diesem Genehmigungsantrag auch eine weitere Zulassung beantragt worden? ja nein X Wenn ja, welche: 3. UVP-Pflicht X Eine UVP ist zwingend erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen nach 4e der 9. BImSchV und 6 des UVPG sind im Kapitel 14.2 beigefügt. UVP-Pflicht im Einzellfall Die Vorprüfung wurde von der Genehmigungsbehörde bereits durchgeführt. Die Prüfung hat ergeben, dass keine UVP erforderlich ist. Die Vorprüfung wurde von der Genehmigungsbehörde bereits durchgeführt. Eine UVP ist erforderlich, die erforderlichen Unterlagen nach 4e der 9. BImSchV und 6 des UVPG sind im Kapitel 14.2 beigefügt. Die Vorprüfung wurde noch nicht durchgeführt; diese wird hiermit beantragt. Das Vorhaben ist in der Anlage 1 des UVPG nicht genannt. Eine UVP ist nicht erforderlich. Obwohl bei den hier geplanten 5 WEA nach 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles in Bezug auf eine UVP-Pflicht durch den Landkreis Verden zu dem Ergebnis geführt hat, dass eine UVP nicht erforderlich ist, beantragt der Antragsteller auf freiwilliger Basis ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung mit UVP. Die erforderlichen Unterlagen sind im Kapitel 14.2 beigefügt. 4. Allgemeine Angaben zur Anlage 4.1 Standort der Anlage Bezeichnung des Werkes oder des Betriebes, in dem die Anlage errichtet werden soll: PLZ / Ort: Straße, Haus-Nr.: Langwedel Außenbereich Bereich Giersberg Gemarkung: Cluvenhagen Flur: 2 Flurstücke: 35, 64/2, 44/1 Gemarkung: Daverden Flur: 1 Flurstücke: 262, Art der Anlage Nr. und Spalte des Anhangs der 4. BImSchV: 1.6 Spalte c Bezeichnung der Anlage gemäß 4. BImSchV: Betriebsinterne Bezeichnung: Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m Windpark Niedernstöcken Kapazität/Leistung: vorhandene: zukünftige: ca. 15 MW Nennleistung Aktenzeichen: 2-3 Antragsdatum: Version: 1

3 Formular Voraussichtliche Kosten Gesamtkosten davon Rohbaukosten gemäß DIN Euro Euro In den angegebenen Kosten ist die Mehrwertsteuer enthalten. 4.4 Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung Ist die zu ändernde Anlage Teil eines eingetragenen Standortes einer 1. nach der Verordnung (EWG) Nr. 1836/1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung vom 29. Juni 1993 (ABl. EG Nr. L 168 S. 1) oder 2. nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) vom 19. März 2001 (ABl. EG Nr. L 114 S. 1) registrierten Organisation. Ja X Nein Auf folgende Unterlagen der Umwelterklärung, die der Behörde vorliegen, wird verwiesen: 4.5 Die Anlage soll Ende 2016 in Betrieb genommen werden. 5. Beabsichtigte Änderungen der genehmigten Anlage entfällt 6. Begründung des Antrages Es ist geplant, mit den 5 Windenergieanlagen CO² - freie Energie zu erzeugen und in das öffentliche Stromversorgungsnetz einzuspeisen. Weiterhin besteht die Absicht, die Errichtung der WEA durch eine Finanzierung unter Beteiligung von Bürgern und örtlichen Anlegern zu ermöglichen. Die beantragten WEA dienen der öffentlichen Versorgung mit elektrischer Energie. Und es wird durch die Nutzung des Windes als Primärenergiequelle die Produktion von CO2 als Neben- /Abfallprodukt vollständig vermieden. Die WEA dienen daher dem Klimaschutz. Nach den vom Gesetzgeber getroffenen Entscheidungen zum Ausstieg aus der Kernenergie ist ein schneller und vermehrter Ausbau erneuerbarer Energien unabdingbar und politisch gewollt. Ort, Datum Neustadt a. Rbge., Aktenzeichen: 3-3 Antragsdatum: Version: 1

4 1.2 Kurzbeschreibung ALLGEMEINES Unter der Bezeichnung Windpark Giersberg Ost wird die Errichtung und der Betrieb einer Windfarm mit 5 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ ENERCON E-101 mit je kw Nennleistung, einem Rotordurchmesser von 101 m, einer Nabenhöhe von 149 m sowie einer Gesamthöhe von 199,50 m beantragt. Nördlich dieser 5 WEA plant ein anderer Betreiber die Errichtung und den Betrieb von bis zu 3 weiteren WEA. STANDORT / LAGE Der Standort für den geplanten Windpark befindet sich in der Gemeinde Flecken Langwedel (Landkreis Verden) in einem Bereich, der im Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramm (2015) als Vorranggebiet für Windenergie vorgesehen ist. Er erstreckt sich auf landwirtschaftlich genutzter Fläche nördlich der Bundesautobahn A 27 zwischen den Ortsteilen Giersberg und Langwedeler Moor. Von Nord nach Süd wird das Gebiet von einer 220-kV-Freileitung und im südlichen Bereich parallel zur Autobahn von Ost nach West von einer Fernwasserleitung (DN 800) sowie einer Gasleitung (Achim - Salzwedel) gequert. Aktenzeichen: 1-9

5 ZUGÄNGLICHKEIT DER ANLAGE Es ist vorgesehen, die Zufahrt zu den 5 WEA von der östlich gelegenen Kreisstraße K 9 (Grasdorfer Straße) über eine vorhandene nach Westen führende gemeindeeigene Straße vorzunehmen. Diese Zufahrt quert die Straße Auf dem Branden und geht in einen im geplanten Windpark bereits vorhandenen gemeindeeigenen landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg über. Von dort erfolgt die Anfahrt zu den vorgesehenen Standorten über neu anzulegende Zuwegungen / Kranstellplätze auf den landwirtschaftlichen Flächen. Diese Zufahrt wird in voller Länge für den zu erwartenden Verkehr mit Achslasten von bis zu 12 t und einem maximalen Gesamtgewicht von 165 t hergerichtet. Die Fahrbahnbreite beträgt mindestens 4 m, in Kurven sind Verbreiterungen erforderlich, die teils auch als Provisorien hergerichtet werden. Weiterhin ist die Ausführung der geplanten Zuwegungen abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wie dem Zustand der vorhandenen Straßen und Wege sowie vom lokal anstehenden Baugrund. Aktenzeichen: 2-9

6 Dazu wurde der Zustand von Straßen und Wegen durch Ortsbegehung unter Beteiligung von Gemeinde und Landkreis Verden erkundet. Auf dieser Grundlage hat der Antragsteller dem Flecken Langwedel für die gemeindeeigenen Verkehrsflächen ein Angebot / Gestattungsvertrag für die erforderlichen Maßnahmen wie z.b. Ausbau, Kontrolle, Reparatur und erforderlichenfalls Rückbau usw. unterbreitet und vorgelegt. Der Abschluss des Gestattungsvertrages wurde durch die zuständigen gemeindlichen Gremien gebilligt. Dabei sind Fahrbahnausführungen in Schotter, z.t. im Endausbau in Asphalt sowie temporäre Befestigungen in Form von Schotter oder Fahrplatten vorgesehen. Auf den Ackerflächen wird die Ausführung in wassergebundener Bauweise wie folgt vorgenommen: Abtrag von Mutterboden, Bewehrung mittels Geotextil, Einbau und Verdichtung von Naturmineralgemisch Vor Baubeginn wird durch Baugrunduntersuchungen die Beschaffenheit des Baugrundes festgestellt und der konstruktive Aufbau endgültig festgelegt. Die Zuwegungen werden durch Baulast gesichert. BESCHREIBUNG DER EINGESETZTEN WINDENERGIEANLAGEN Die zur Verwendung vorgesehenen WEA vom Typ ENERCON E-101 haben folgende Kenndaten: je kw Nennleistung, 101 m Rotordurchmesser, eine Nabenhöhe von 149 m und eine Gesamthöhe 199,50 m. Es sind getriebelose drehzahlvariable Anlagen mit Einzelblattverstellung. Jede WEA besteht aus den folgenden Anlagenteilen: Der runde nach oben konisch zulaufende Turm besteht im unteren Bereich vom Fundament bis auf ca. 101 m Höhe aus einem aus Fertigteilen zusammengesetzten Spannbetonturm und darüber bis zur Gesamthöhe von 147 m aus einem aus 3 Segmenten zusammengesetzten Stahlrohraufsatz von insgesamt ca. 46 m Höhe. Der Außendurchmesser am Turmfuß beträgt ca. 13 m und am Kopf des Stahlrohraufsatzes ca. 3,20 m. Der Turm wird auf einem Kreisring-Stahlbetonfundament verankert, das je nach anstehenden Bodenverhältnissen als Flach- oder Tiefgründung ausgeführt wird. Der Außendurchmesser des Fundaments beträgt je nach Ausführungsart maximal 26 m, seine Gesamthöhe maximal 3,85 m. Das Fundament weist im Übergang zum Turm einen 20 cm hohen Sockel von 16,50 m Durchmesser auf, der aus dem Gelände herausragt. Der übrige Teil des Fundaments fällt nach außen hin ab und wird mit Erdreich überdeckt. In und an der Maschinengondel sind Rotornabe und Generator als Hauptkomponenten untergebracht. Aktenzeichen: 3-9

7 An der Rotornabe ist der dreiflügelige Rotor montiert. Die Rotorblätter sind aus glasfaserverstärktem Kunststoff gefertigt. Im unteren Turmbereich befinden sich die Steuerungsanlagen für den Betrieb der Anlage und die Trafostation, in der die von der WEA erzeugte elektrische Energie auf die Transportspannung von 20 kv hochtransformiert und von dort über eine 20-kV-Erdkabelanlage an eine Übergabestation zur Einspeisung in das öffentliche Netz weitergeleitet wird. Nebenanlagen: Im Außenbereich sind Zufahrten sowie Kranstell- und Montageplatz für die Dauer des Betriebes erforderlich Aktenzeichen: 4-9

8 BETRIEB Die WEA laufen im automatischen Betrieb und werden mittels Datenfernübertragung überwacht. Ihre Regelmechanismen sind so ausgelegt, dass sich die WEA bei Störung automatisch abschalten. NETZANSCHLUSS Die von den WEA erzeugte elektrische Energie wird über erdverlegte Kabel in das öffentliche Stromversorgungsnetz eingespeist. Derzeit wird der Anschluss an ein möglichst nahegelegenes Umspannwerk angestrebt. Die genaue Trassenführung kann mit dem zuständigen EVU erst geklärt werden, wenn die Genehmigung vorliegt. Die elektrotechnische Erschließung der Windfarm erfolgt über eine erdverlegte 20-kV- Trasse. Parkintern sind die WEA ebenfalls auf 20-kV-Ebene miteinander verkabelt. NUTZEN DER MASSNAHME Der Energieertrag der WEA ist im Wesentlichen abhängig von den vorhandenen Windgeschwindigkeiten. Weiterhin wird er beeinflusst durch Zeiten der Stillsetzung der WEA beispielsweise für die Einhaltung der Maximalwerte für den Schattenwurf oder der Reduzierung im schallreduzierten Nachtbetrieb oder durch Abschaltungen zum Schutze von Fledermäusen. Nach Schätzungen des Antragstellers werden die WEA jährlich ca MWh elektrische Energie produzieren. Das entspricht dem Energiebedarf von ca Vierpersonenhaushalten. Durch diese Menge aus Windenergie gewonnenen elektrischen Stroms wird die Emission von mehr als t CO 2 vermieden, die ansonsten durch die Verbrennung fossiler Energieträger angefallen wäre. EMMISSIONEN LUFT Luftverunreinigungen gehen von den WEA nicht aus. SCHALL Zur Klärung der Schallsituation wurde ein Gutachten beauftragt und erstellt. Darin werden für die relevanten Immissionspunkte die vom Betrieb der geplanten WEA ausgehenden Lärmemissionen auf Basis der vom Hersteller (Enercon) angegebenen und zertifizierten Schallleistungspegel als Zusatzbelastung zu 2 bestehenden Erdölförderstationen ermittelt. Aktenzeichen: 5-9

9 Es wird der Nachweis geführt, dass aus Sicht des Schallschutzes keine Bedenken gegen Errichtung und Betrieb der geplanten WEA bestehen. Während der Tageszeit ist der Betrieb uneingeschränkt, während der Nachtzeit eingeschränkt d.h. mit reduzierter Nennleistung möglich. Detaillierte Angaben können dem im Antrag beigefügten Gutachten entnommen werden. SCHATTENWURF Auch zur Klärung der Beeinträchtigungen durch Schattenwurf wurde eine Expertise beauftragt und erstellt. Denn je nach Sonnenscheindauer und -intensität sowie Sonnenstand kann von dem Schattenwurf der sich drehenden Rotorblätter eine Störwirkung auf die Umgebung ausgehen. Diese Einwirkungen wurden untersucht, indem die durchschnittliche Schattenwurfdauer für relevante Immissionspunkte ermittelt wurde. Als Orientierungswerte für die Beeinträchtigungen durch Rotorschattenwurf wird derzeit von einem Maximum von 30 Stunden pro Jahr ausgegangen bzw. 30 min pro Tag, wenn dieser Wert an mehr als 2 Tagen auftritt. Wie die Berechnung der astronomisch möglichen Schattenwurfdauer (worst-case-betrachtung) zeigt, werden diese Werte an einzelnen Immissionspunkten überschritten, sodass ihre Einhaltung durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden muss. Das erfolgt über eine Schattenabschaltung eine Funktion, die in der Steuerung jeder einzelnen WEA integriert ist. Die genauen Berechnungsergebnisse sowie die detaillierten Angaben können dem im Antrag beigefügten Gutachten entnommen werden. BESONDERE KENNZEICHNUNG FÜR DIE FLUGSICHERHEIT Da die einzelnen WEA eine Gesamthöhe von mehr als 100 m über Grund aufweisen, werden die Anlagen mit den aktuell erforderlichen Kennzeichnungen als Luftfahrthindernis versehen. Die Tageskennzeichnung erfolgt über weiß blitzende Feuer auf dem Maschinenhaus sowie einen roten Farbring am Turm. Die Nachtkennzeichnung erfolgt über Hindernisbefeuerung. Die Abstrahlungsstärke der Befeuerung wird über Sichtweitenmessung geregelt bzw. gedimmt. Blinkfolgen und Schaltzeiten sind synchronisiert. Aktenzeichen: 6-9

10 SICHERHEIT DER ANLAGEN Die Standorte der WEA befinden sich in landwirtschaftlicher Nutzfläche und wurden so gewählt, dass die Abstände der WEA untereinander ausreichend groß gewählt sind. Es gelten die Bestimmungen der Maschinenverordnung, außerdem wurden dazu ergänzende Standsicherheitsuntersuchungen angestellt und entsprechende Gutachten dem Antrag beigefügt. Abstände zu Siedlungsbereichen, Einzelhäusern, Arbeitsstätten sind so groß wie möglich gehalten, damit die Beeinträchtigungen den anwendbaren Normen mindestens genügt. Für die WEA liegen mit der Typenprüfung geprüfte Unterlagen vor, in denen sowohl die Standsicherheit als auch die übrige Betriebssicherheit dokumentiert ist, so dass bei ordnungsgemäßem Betrieb der WEA eine Gefährdung der Allgemeinheit und der Nachbarschaft ausgeschlossen ist. Technische Maßnahmen: Verschiedene Mikroprozessorsteuerungen halten durch Überwachung und Steuerung sämtlicher Funktionen jede einzelne WEA in bestimmungsgemäßem Betrieb. Ein eingebautes Blitzschutzsystem schützt die gesamte Anlage von der Rotorspitze bis in das Fundament gegen die Folgen eines Blitzschlags. Unter dem Aspekt des Eisabwurfes verfügen die WEA über Mechanismen, die das Risiko des Eisabwurfes weitestgehend ausschließen. Um Eisansatz zu erkennen wird in allen Anlagen serienmäßig die Enercon Eiserkennung (Leistungskurvenverfahren) eingesetzt, die bei entsprechenden Witterungsbedingungen und Abweichungen von vorgegebenen Kenndaten das Anhalten der WEA auslöst. Weiterhin werden die WEA mit Blattheizungen für die Rotorblätter versehen, um den Ansatz von Eis zu verhindern. Zusätzlich sind auf dem jeweiligen Betriebsgelände Hinweisschilder angebracht, die Unbefugten den Zutritt verwehren und auf die mögliche Gefahr des Herabfallens von Eispartikeln bei entsprechender Witterung hinweisen. Ein Eindringen von Unbefugten in die WEA wird durch eine verschließbare Turmtür verhindert. Organisatorische Maßnahmen: Jede Anlage wird nach Errichtung gemäß Inbetriebnahmeprotokoll getestet. Hierbei werden alle Sicherheitseinrichtungen vollständig überprüft. Danach werden die WEA in festgelegten Intervallen überprüft und die erforderlichen Arbeiten bzw. Reparaturen ausgeführt. Gemäß der für die verschiedenen WEA-Typen bestehenden einzel- oder typengeprüften Zulassungen wird den Betreibern der WEA auferlegt, diese nach fest vorgegebenen Intervallen von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für WEA hinsichtlich Sicherheit, Funktion und Zuverlässigkeit prüfen zu lassen. Weiterhin dienen Sicherheitsvorschriften und Bedienungsanleitungen für den Betreiber ebenso wie die Einweisung und Schulung für das Wartungs- und Servicepersonal der Verhinderung von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes. Aktenzeichen: 7-9

11 NATURSCHUTZ EINGRIFFE IN DEN NATURHAUSHALT UND DAS LANDSCHAFTSBILD Die durch die WEA verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) ermittelt, zu dem die Erfassung des Brutvogelbestandes sowie der Fledermäuse gehören und der durch einen Artenschutzfachbeitrag ergänzt wird. Aufgrund dieser Ergebnisse sind Kompensationsmaßnahmen vorgesehen und aufgeführt wie z.b. die Anlage von Gehölzflächen, Grünlandextensivierung, Abschaltzeiten für einige WEA zu Zeiten erhöhter Fledermausaktivität sowie Ersatzgeldzahlungen aufgrund der Veränderung des Landschaftsbildes. Die konkrete Ausgestaltung und Lage der Gehölzflächen oder Grünlandextensivierung ist in einer Maßnahmenbeschreibung detailliert aufgeführt. Weitergehende Angaben können dem im Antrag beigefügten LBP und seinen Anlagen entnommen werden. UMWELTVERTRÄGLICHKEIT Obwohl bei den hier geplanten 5 WEA nach 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles in Bezug auf eine UVP-Pflicht durch den Landkreis Verden zu dem Ergebnis geführt hat, dass eine UVP nicht erforderlich ist, beantragt der Antragsteller auf freiwilliger Basis ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung mit UVP. Die dafür von der planungsgruppe grün Bremen / Ovelgönne-Frieschenmoor erarbeitete Umweltverträglichkeitsstudie befasst sich mit den Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens auf die verschiedenen Schutzgüter wie Mensch, Tier und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, führt diese auf. Die darin enthaltene Bewertung der Umweltauswirkungen ist hier wiedergegeben: Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst nach 2 UVPG die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechselbeziehungen, sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter. Aktenzeichen: 8-9

12 Die Auswirkungen der Vorhaben auf das Schutzgut Mensch wurden im Rahmen der Lärmschutz- und Schattenwurfgutachten untersucht. Die immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte und Empfehlungen werden eingehalten, so dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch verbleiben (vgl. Gutachten Schall und Schattenwurfprognose, Register 4 des BIm- Sch-Antrags). Die Auswirkungen durch visuelle Veränderungen lassen sich nicht minimieren (siehe Schutzgut Landschaftsbild), werden jedoch durch die Ersatzgeldzahlung in vollem Umfang kompensiert. Die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und Landschaft sind naturschutzrechtlich zu beurteilen. Aus naturschutzfachlicher Sicht sind die erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf alle oben genannten Schutzgüter ausgleichbar. Für die Schutzgüter Luft und Klima sind keine negativen Auswirkungen durch die Errichtung der WEA zu erwarten. Da Windenergieanlagen elektrischen Strom erzeugen, ohne nennenswerte Schadstoffemissionen freizusetzen, ist insgesamt mit positiven Auswirkungen auf das Klima zu rechnen. Die Schutzgüter Kultur- und Sachgüter werden unter Berücksichtigung der genannten Vorgaben durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die Umweltverträglichkeitsstudie ist dem Antrag vollständig beigefügt. Aktenzeichen: 9-9

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6.1.1 Vorhandensein von gefährlichen Stoffen in Betriebsbereichen entsprechend Anhang I der 12. BImSchV, Spalte 1 Nr. 1 bis 10 b: Formular 6.1. Windpark Giersberg Ost - Langwedel Antrag auf Genehmigung nach BImSchG 6. Anlagensicherheit 6.1 Anwendbarkeit der Störfallverordnung: Formular 6.1 entfällt 6.1.1 Vorhandensein von gefährlichen Stoffen

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