WO FINDE ICH RECHTLICHE HILFE?

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1 WO FINDE ICH RECHTLICHE HILFE? Beratungshilfe Durch die Beratungshilfe soll es Menschen mit geringem oder ohne Einkommen ermöglicht werden, sich rechtlich beraten und vertreten zu lassen. Die Beratungshilfe gilt für erforderliche Rechtsberatung vor oder außerhalb eines Gerichtsverfahrens. Sie ist bei allen rechtlichen Angelegenheiten möglich. Möchte oder muss sich eine Person mit geringem Einkommen in einem Gerichtsverfahren vertreten lassen, so gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (siehe unten). Über beides erhalten Sie beim Amtsgericht Ihres Ortes weitere Informationen. Der Antrag auf Beratungshilfe ist beim Amtsgericht zu stellen. Die Kosten der Beratungshilfe trägt das jeweilige Bundesland. Wie bekomme ich Beratungshilfe Beratungshilfe beantragt man, indem man zum nächstliegenden Amtsgericht geht, dort einem Rechtspfleger sein Problem schildert, und seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegt. Bevor Sie sich auf den Weg machen: Rufen Sie beim Amtsgericht an, fragen Sie nach einem zuständigen Mitarbeiter und vereinbaren Sie mit ihm einen Termin. Fragen Sie, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Seite 1

2 Das Amtsgericht kann entweder selbst die Beratungshilfe vor Ort gewähren (sofern das möglich ist) oder der Betroffene beantragt einen Rechtsberatungsschein. Dies kann sowohl mündlich, als auch schriftlich erfolgen. Mit diesem Schein kann der Betroffene zu einem Anwalt oder einer Anwältin seiner Wahl gehen. Er erhält dort mit dem Rechtsberatungsschein eine fachkundige Beratung. Er muss lediglich einen symbolischen Kostenbeitrag von 10 Euro an den Anwalt oder die Anwältin zahlen. Der Anwalt kann diesen Kostenbeitrag allerdings auch erlassen. Für die Beratungshilfe durch das Amtsgericht wird noch nicht einmal dieser Kostenbeitrag fällig. Anschrift und Telefonnummer des Amtsgerichtes in ihrer Nähe, bei dem Sie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen können, finden sie hier: Über die Beratung hinaus umfasst Beratungshilfe auch eine Vertretung, zum Beispiel im Schriftverkehr mit Behörden. Wenn Sie eine rechtliche Vertretung wünschen, dann fragen Sie nach dieser beim Amtsgericht. Die Beratungshilfe ist im Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (BerHG) geregelt. Den Wortlaut des Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (BerHG) finden Sie hier: Wer kann Beratungshilfe in Anspruch nehmen? Den Rechtsberatungsschein können Menschen mit niedrigem Einkommen beantragen. Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden. Auch Ausländerinnen und Ausländer haben Anspruch auf Beratungshilfe, selbst dann, wenn es nicht um Rechtsfragen nach deutschem Recht geht, sondern um solche nach ausländischem Recht. Geht es um ausländische Rechtsfragen, gibt es eine Beratungshilfe allerdings nur dann, wenn der Sachverhalt einen Bezug zum Inland hat. In welchen Angelegenheiten kann man Beratungshilfe erhalten? Beratungshilfe wird für die meisten Rechtsgebiete gewährt, z.b. im Zivilrecht (z.b. Kaufrecht, Mietsachen, Schadensersatzansprüche, bei Verkehrsunfällen, nachbarlichen Streitigkeiten, Scheidungs-, Unterhaltssachen, sonstigen Familiensachen, Erbstreitigkeiten, Versicherungsrecht); Seite 2

3 Arbeitsrecht (z.b. bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses); Verwaltungsrecht (z.b. Sozialhilfe, Wohngeld, Bafög, Bausachen, Abgaben und Gebührenrecht, Schul- und Hochschulrecht, Gewerberecht, Enteignungen, Wehrpflicht- und Zivildienstrecht); Sozialrecht (z.b. in Renten- und Versorgungsangelegenheiten, in Fragen zur Arbeitslosenversicherung oder -unterstützung); Verfassungsrecht (z.b. Verfassungsbeschwerden wegen Grundrechtsverletzungen). In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt, jedoch keine Vertretung oder Verteidigung. Siehe dazu auch die Infos zur Prozesskostenhilfe. Geltungsbereich des Beratungshilfegesetzes Das Beratungshilfegesetz gilt fast im ganzen Bundesgebiet mit folgender Ausnahme: In den Ländern Bremen und Hamburg gilt die dort schon seit längerem eingeführte öffentliche Rechtsberatung. Man kann dort nicht wegen einer Beratung nach dem Beratungshilfegesetz einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen. Auskunft erteilen in Hamburg die öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen, in Bremen die Arbeitnehmerkammern. Hamburg: Bremen: Prozesskostenhilfe Was ist Prozesskostenhilfe Jeder Rechtsstreit vor einem Gericht verursacht Kosten. Wer eine Klage erheben will oder sich gegen eine Klage verteidigen muss, der muss mit Kosten rechnen. Die Prozesskostenhilfe erleichtert es Personen mit einem geringen Einkommen, einen Prozess zu führen, indem die möglichen Kosten eines Verfahrens übernommen Seite 3

4 werden. Ist das Einkommen einer Person gering, aber oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen, dann kann es dennoch eine teilweise Übernahme der Kosten durch den Staat geben. Kosten Die Übernahme der Kosten richtet sich dabei nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Bei einem sehr geringen Einkommen kann sie bei 100 Prozent der Kosten liegen. Übernimmt der Staat nur einen Teil der Prozesskosten, so kann es trotzdem sein, dass letztendlich keine eigenen Kosten anfallen, nämlich dann, wenn das Gericht die Gegenpartei nach Abschluss des Rechtsstreits dazu verurteilt, die Kosten zu tragen. Fallen eigene Kosten an, so brauchen diese nicht auf einen Schlag gezahlt werden. Sie können in Raten auf bis zu vier Jahre gestreckt werden. Verbessern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich, kann das Gericht allerdings auch noch nachträglich bis zum Ablauf von vier Jahren nach Prozessende Zahlungen einfordern. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse, so ist eine Verringerung der Raten möglich. Wer kann Prozesskostenhilfe beantragen? Einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben Personen, die einen Prozess führen müssen, aber nicht die damit verbundenen Kosten tragen können. Allerdings muss das Gericht der Auffassung sein, dass der Prozess zumindest eine Chance auf Erfolg hat, andernfalls wird keine Prozesskostenhilfe gewährt. Die Prozesskostenhilfe kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Ehepartner oder die Eltern bzw. ein Elternteil aufgrund der gesetzlichen Unterhaltspflicht für die Kosten aufkommen müssen. Risiken Wer einen Prozess führen will, sollte sich möglichst genau über die anfallenden Kosten informieren. So schließt Prozesskostenhilfe zum Beispiel nicht die Prozessführung der gegnerischen Partei mit ein. Verliert eine Partei den Prozess, muss sie die Kosten des Gegners in der Regel auch dann erstatten, wenn sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt. Zudem entstehen schon für eine anwaltliche Vertretung im Verfahren über die Prozesskostenhilfe Kosten, die die Partei bei Nicht-Bewilligung der Prozesskostenhilfe selbst tragen muss. Die Prozesskostenhilfe ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) in den Seite 4

5 geregelt. Für die Prozesskostenhilfe in Strafverfahren gelten dieselben Vorschriften. Geregelt ist das in der Strafprozessordnung (StPO). Den Wortlaut der Zivilprozessordnung finden sie hier: Zur Zivilprozessordnung: Zur Strafprozessordnung: Die Formulare für den Antrag auf Prozesskostenhilfe finden sie hier: Anwalt finden Wenn Sie einen Anwalt suchen, dann sollte dieser auf dem speziellen Gebiet arbeiten, in dem sie Hilfe benötigen. Die Anwaltskammer an ihrem Ort gibt ihnen kostenlos die Adressen von in Frage kommenden Anwälten in ihrer Nähe. Sie können auch auf andere Art und Weise einen Anwalt in Ihrer Nähe finden. Die Seiten bieten zusätzlich zu der Suchfunktion auch teilweise die Möglichkeit einer kostenpflichtigen (!) Rechtsberatung online oder per Telefon. Die Anwaltssuche bei einigen dieser Anbieter ist zum Teil kostenpflichtig. Mehr Informationen zur Awaltssuche finden sie hier: Gesetzestexte Fast alle Bundesgesetze und Verordnungen finden sie im Internet unter: Seite 5

6 Allgemeines zur Rechtsberatung Rechtsberatung ist die Beratung in rechtlichen Fragen für private oder auch für juristische Personen. In Deutschland ist die Rechtsberatung durch das Beratungshilfegesetz (BerHG) und mehrere Ausführungsverordnungen geregelt: Eine rechtliche Beratung dürfen nur bestimmte Personen vornehmen, die eine bestimmte Ausbildung und eine Zulassung nachweisen müssen. Mit wenigen Ausnahmen handelt es sich dabei nur um Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte. Auch die Verbraucherzentralen sind nach dem Rechtsberatungsgesetz zur Rechtsberatung und außergerichtlichen Rechtsbesorgung berechtigt. Menschenrechtsorganisationen wie z.b. die IGFM oder Flüchtlingsberatungsstellen dürfen keine Rechtsberatung wie Rechtsanwälte erteilen. Aufgrund ihrer Erfahrung in speziellen Fachgebieten, z.b. dem Aufenthaltsrecht, ist ihre beratende Arbeit dennoch wichtig. Verbraucherzentralen Die deutschen Verbraucherzentralen sind unabhängige und gemeinnützige Organisationen, die vor allem mit öffentlichen Mitteln der Länder, der Kommunen und des Bundes finanziert werden. Mittelpunkt ihrer Arbeit ist der Schutz von Verbrauchern. Verbraucherzentralen haben nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz das Recht zur außergerichtlichen Rechtsbesorgung und können so im Rahmen ihres Aufgabenkreises neben Rechtsanwälten Verbraucher außergerichtlich beraten und vertreten. Die Verbraucherzentralen informieren und beraten. Sie helfen aber auch bei Rechtsproblemen und vertreten Verbraucherinteressen sowohl in Einzelfällen, als auch durch Verbands- oder Sammelklagen, z.b. bei unzulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder verbraucherschutzwidrigen Geschäftspraktiken. Beraten wird beispielsweise zu Themen wie Kaufrecht, Werkvertragsrecht (Handwerkerleistungen), Dienstvertragsrecht, Kreditrecht, Schuldnerberatung und privatem Insolvenzverfahren, Versicherungen, Patientenrecht, Pflegeberatung, Wohnberatung, Gesundheitsdienstleistungen und vielem mehr. Seite 6

7 Pflichtverteidiger Wer trägt die Kosten? Ein von einem Gericht bestellter Pflichtverteidiger wird vom deutschen Staat bezahlt. Wird der Angeklagte jedoch verurteilt und werden ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt, dann wird auch die Rückerstattung der Pflichtverteidigergebühren vom Verurteilten gefordert. Wann erhalte ich einen Pflichtverteidiger? Grundsätzlich kann jeder, der einer Straftat beschuldig wird, den Beistand eines Verteidigers in Anspruch nehmen ( 137 StPO). Das gilt in jedem Abschnitt eines Verfahrens, also auch bei der ersten Vernehmung. Die Wahl eines Verteidigers ist also zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zulässig, jedoch nur in bestimmten Fällen notwendig. In welchen Verfahrenslagen der Beschuldigte den Beistand eines Verteidigers braucht, wird in 140 StPO aufgezählt. Die Fälle, in denen ein Verteidiger notwendig ist, also Anwaltspflicht besteht, umfassen: Fälle, in denen die Hauptverhandlung vor dem Land- oder Oberlandesgericht stattfindet. Wenn dem Angeklagten ein Verbrechen zur Last gelegt wird (also Taten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr belegt sind). Wenn das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann. Bei längerem Freiheitsentzug aufgrund richterlicher Anordnung. Wenn eine Unterbringung des Beschuldigten aufgrund seines psychischen Zustandes in Frage kommt und zu diesem Zweck ein Gutachten erstellt werden soll. Wenn über die Anordnung der Sicherungsverwahrung verhandelt wird. Wenn dem Richter wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage ein Verteidiger geboten erscheint. Wenn dem Gericht ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann. Das gilt z.b. immer für hör- oder sprachbehinderten Beschuldigte, aber auch für Ausländer, die der deutschen Sprache nicht mächtig und mit dem deutschen Recht nicht vertraut sind. In diesen Fällen ist Seite 7

8 es dem Angeklagten möglich, einen Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers zu stellen. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Angeklagte ein Recht auf Beistand eines Anwalts und zwar während der ganzen Dauer der Hauptverhandlung bis einschließlich der Urteilsverkündung. Prinzipiell kann der Beschuldigte seinen Verteidiger selbst wählen (Art. 6 EMRK). Dem Angeklagten muss daher die Möglichkeit gegeben werden, selbst einen Anwalt zu benennen. Wählt der Beschuldigte während des Verfahrens in den Fällen mit notweniger anwaltlicher Verteidigung seinen Anwalt nicht selbst (seinen so genannten Wahlverteidiger), so wird ihm spätestens mit Zustellung der Anklageschrift vom Gerichtsvorsitzenden ein Pflichtverteidiger bestellt. Jedoch kann ein Pflichtverteidiger auch schon vor der Mitteilung der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft beantragt werden, wenn sie dies für das künftige Verfahren für erforderlich hält. Wer ist als Pflichtverteidiger wählbar? Der Beschuldigte kann alle in der BRD zugelassenen Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen als Anwalt seines Vertrauens wählen und diesen vom Gericht beiordnen lassen. Der Pflichtverteidiger hat dieselben Aufgaben und Rechte wie ein Wahlverteidiger. Vor allem hat er seinem Mandanten Rechtsberatung zu geben und im Rahmen seiner Fürsorgepflicht die Interessen des Beschuldigten zu vertreten. Was ist, wenn die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung nicht vorliegen? Liegen die oben genannten Voraussetzungen der notwenigen Verteidigung nicht vor, so haben Beschuldigte, die sich keinen Anwalt leisten können, die Möglichkeit, eine kostenlose Beratung nach dem Beratungshilfegesetz in Anspruch zu nehmen und einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten Informationen und Möglichkeiten einer außergerichtlichen Schlichtung erhalten Sie kostenfrei beim Amtsgericht oder auch bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Seite 8

9 Gütestellen oder Schiedsstellen Das sind allgemeine Streitschlichtungsstellen, d.h. mit dem so genannten Güteverfahren betraute staatliche Stellen für die außergerichtliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht. Dabei können die Parteien den Schiedsrichter selbst benennen und auch ohne die Vertretung durch einen Anwalt das Verfahren einleiten. Neben dem Schiedsrichter kann auch ein Ombudsmann (oder allgemein eine Ombudsperson) in einem Schiedsverfahren benannt werden. Sie erfüllen die Aufgaben einer unparteiischen Schiedsperson. Sie beobachten das Schiedsverfahren und sollen mögliche ungerechte Behandlungen von Parteien verhindern, deren Interessen sonst möglicherweise wenig beachtet würden. Sie können innerhalb ihrer Tätigkeit Empfehlungen aussprechen, sind aber keine richterliche Instanz. Die Kompetenz und Zuständigkeit einer Schiedsstelle richtet sich nach dem Streitgegenstand. Das Schiedsverfahren findet an solchen Stellen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und kann durch die flexiblere Gestaltung des Verfahrens durch die Parteien kostengünstiger sein und schneller zu einer Entscheidung führen als ein Verfahren vor staatlichen Gerichten. Oft können Schiedsrichter und Ombudspersonen Einigungen finden, die für beide Parteien akzeptabel und gesichtswahrend sind. Eine Güte- oder Schiedsstelle finden Sie über das Amtsgericht in Ihrer Nähe. Güteverfahren Ein freiwilliges Güteverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle bietet den Parteien in zivilrechtlichen Streitigkeiten die Möglichkeit, ihren Konflikt schnell und kostengünstig auf außergerichtlichem Wege beizulegen. Das Güteverfahren kann auf Antrag einer oder beider Parteien eingeleitet werden. Die Organisation und Durchführung des Verfahrens übernimmt die Gütestelle. Die inhaltliche Gestaltung einer möglichen Einigung obliegt allein den Parteien und ihren anwaltlichen Vertretern. Einigen sich die Parteien auf einen Vergleich, so wird dieser von der Gütestelle in einem schriftlichen Vertrag dokumentiert. Auf dieser Grundlage kann auch eine Zwangsvollstreckung veranlasst werden, so wie aus einem gerichtlichen Urteil. Siehe 794 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO). Weitere informationen zu Güteverfahren finden sie hier : Die Bundesländer haben das Recht, vor Erhebung einer Klage ein außergerichtliches Güteverfahren, das so genannte obligatorische Güteverfahren, Seite 9

10 vorzuschreiben. In den meisten Bundesländern ist das der Fall, wenn der Streitwert nur wenige hundert Euro beträgt. Die Güte- oder Schlichtungsverhandlung ist eine mündliche Verhandlung, bei der die Parteien in der Regel persönlich Erscheinen müssen. Nähere Infos können Sie bei Ihrem Amtsgericht erfragen und in dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (SchiedsG) nachlesen: Formlose Rechtsbehelfe Zu den formlosen Rechtbehelfen zählt die so genannte Gegenvorstellung, die bei der Behörde erhoben werden kann, die die in Frage stehende Maßnahme getroffen hat. Die Gegenvorstellung stellt eine Anregung an die Behörde dar, die Entscheidung abzuändern. Die formlose Beschwerde wird anders als die Gegenvorstellung dagegen nicht bei der Behörde erhoben, die die Entscheidung getroffen hat. Sie wird bei der vorgesetzten Behörde mit der Anregung, eingereicht, die Entscheidung abzuändern. Die Bearbeitung dieser Rechtsbehelfe durch die zuständige Stelle ist kostenfrei. Gegen jede Entscheidung einer Behörde können Rechtsmittel eingelegt werden. Siehe dazu auch den Abschnitt Rechtliche Hilfe. Gegenvorstellung und formlose Beschwerde sind keine Voraussetzungen für andere Rechtsmittel wie z.b. eine Klage. Rechtspfleger Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes und werden an Gerichten, der Staatsanwaltschaft und den Justizverwaltungen eingesetzt. Rechtspfleger haben in der Justiz bestimmte Aufgaben, die früher überwiegend von Richtern erledigt wurden. Die Aufgaben ergeben sich aus dem Rechtspflegergesetz. Insbesondere sind Rechtspfleger mit Tätigkeiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, beispielsweise aus dem Familien- und Verwandtschaftsrecht und Zwangvollstreckungsrecht, Seite 10

11 betraut. Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen Sie sichern Rechtsuchenden mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung (eine symbolische Gebühr) in rechtlichen Angelegenheiten Rechtsberatung und gegebenenfalls auch Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im Rahmen eines Güteverfahrens. Dies wird durch das Beratungshilfegesetz geregelt. Mehr Infos zur Beratung finden Sie in den Abschnitten Allgemeines zur Rechtsberatung und Rechtliche Hilfe. Eine öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle finden Sie über einen Anruf beim Amtsgericht in Ihrer Nähe. Weitere Hilfsangebote für den Notfall Seite 11

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