AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine. Landwirtschaftliche Flächen. Agrargesetzgebung
|
|
- Busso Sternberg
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ausgabe 03/2016 Beim Institut für Wirtschaftsforschung und Politikberatung AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine Inhalt Gesetze und andere Rechtsakte, die im Februar 2016 eingetragen oder verabschiedet wurden oder in Kraft getreten sind Verbot der Übergabe von Grundstücken ohne Landauktion Gesetzentwürfe, die in der Werchowna Rada der Ukraine im Februar 2016 eingetragen wurden Landwirtschaftliche Flächen Übergabe von Grundstücken des Reservefonds in das Gemeindeeigentum Änderungen der Indexierung der normativen Geldbewertung Übergabe von Flächen zur staatlichen Grenzbefestigung Agrargesetzgebung Gründung der Deutsch-Ukrainischen Industrie- und Handelskammer Alternativvorschlag zum Gesetz "Über die Kindernahrung" Senkung der Importzölle für Nutzvieh Verbot der Nutzung von Palmöl Förderung der Forstwirtschaft Neuregelung der Wirtschaftstätigkeit im Gartenbau Bewertung von Umweltauswirkungen Senkung des Anteilsbeitrags zum Bau von Agraranlagen Verbesserung der Informationen für Lebensmittelkonsumenten Änderung der Regelung der Produktion und des Verkaufs von Zucker Präzisierung von Maßnahmen im Rahmen des Anti-Terror-Einsatzes Transparenz beim Zugang zu Informationen über das Staats- und Gemeindeeigentum Förderung der Investitionstätigkeit im ukrainischen Gebirge Steuergesetzgebung Änderungen der Mehrwertsteuer (MwSt.) für Landwirte Änderungen der Mehrwertsteuer (MwSt.) für Landwirte Verbot der Abschaffung der MwSt.-Sonderbesteuerung für Landwirte bis 2020 Moratorium zur Indexierung der normativen Geldbewertung der Grundstücke Steuerbefreiung für Liegenschaften in Naturschutzgebieten
2 Gesetze und andere Rechtsakte, die im Februar 2016 eingetragen oder verabschiedet wurden oder in Kraft getreten sind Verbot der Übergabe von Grundstücken ohne Landauktion Gesetzentwurf über Änderungen des Bodengesetzes der Ukraine für die Durchführung von Landauktionen Nr VIII (Gesetzentwurf Nr vom ), verabschiedet durch die Werchowna Rada der Ukraine am Dieses Gesetz tritt am Folgetag seiner Veröffentlichung in Kraft. Laut Art. 134 des Bodengesetzbuchs der Ukraine, ist die Überführung von Grundstücken, aus Staats- und Gemeindeeigentum, in die Bewirtschaftung ohne vorherige Landauktionen verboten. Nach dem neuen Gesetz soll die Geltung dieser Regelung auf folgende Grundstückskategorien erweitert werden: - staatliche und Kommunalunternehmen, Haushaltseinrichtungen, Hochschulen sowie Personengesellschaften mit einem Anteil von staatlichen oder kommunalen Aktien im Gründungskapital von über 60 %; - Unternehmen, Einrichtungen und gemeinnützige Gesellschaften zur Schaffung von Werkstätten im Bereich Kunst und Kultur; - zur Bepflanzung von öffentlichen Räumen; - an Bürger zur Führung eines Farmbetriebs oder einer individuellen Bauernwirtschaft, zum Gartenbau, zum Bau und zum Bedienen von Wohnhäusern und von Wirtschaftsbauten (Hofgrundstück), zum Bau einer Datsche oder einer individuellen Garage, zur Heuernte und Beweidung, zum Gemüsebau; - zur Unterbringung der Infrastruktur von Großmärkten der Agrarproduktion; - für Konzessionsbetriebe. Mit dem Gesetz wird eine neue Kategorie der Grundstücke eingeführt, die einem verbindlichen Verkauf auf Landauktionen nicht unterliegen: Grundstücke, die an Bürger für die Heuernte, als Weideflächen und für den Gemüseanbau übergeben werden. Außerdem finden keine Landauktionen bei der kostenlosen Grundstücksübereignung an Kriegsveteranen statt. Die Landauktion erfolgt entsprechend dem Vertrag zwischen dem Veranstalter der Landauktion und ihrem Durchführer. Landauktionen werden durch ihren Veranstalter oder Durchführer entsprechend den Vertragsbedingungen finanziert. Die Ausgaben zur Durchführung der Landauktion, werden vom Meistbietenden beglichen. Der Verkaufspreis des Grundstückes und andere Ausgaben sollen vom Meistbietenden spätestens nach drei aufeinanderfolgenden Banktagen, nach Vertragsschließung, entgolten werden. Gesetzentwürfe, die in der Werchowna Rada der Ukraine im Februar 2016 eingetragen wurden Landwirtschaftliche Flächen Übergabe von Grundstücken des Reservefonds in das Gemeindeeigentum Gesetzentwurf über Änderungen einiger Gesetze der Ukraine für eine gerechte Verteilung von Grundstücken bei der Privatisierung von staatlichen Unternehmen Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen von O.I. Kulinitsch, S.P. Labasiuk und anderen (Parteien "Widrodschennja", "Wolja Narodu", "Block Petro Poroschenko", "Narodnij Front", "Samopomitsch")) Nach dem Gesetzentwurf sollen die zur Bildung des staatlichen Reservefonds bestimmten Grundstücke, bei der Privatisierung von Grundstücken staatlicher Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen, in das Gemeindeeigentum derjenigen Gemeinde übergehen, auf dessen Territorium sie sich befinden. Änderungen der Indexierung der normativen Geldbewertung Gesetzentwurf über Änderungen des Steuerkodexes der Ukraine (über die Einstellung der Indexierung der normativen Geldbewertung der Grundstücke zur Bewahrung des Produktionspotentials der ukrainischen Unternehmen) Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen von O.W. Liaschko, W.W. Golosiuk u.a. (Parteien "Radikale Partei Oleh Ljaschkos", "Samopomitsch", "Block Petro Poroschenko", "Narodnij Front")). Der Indexierungskoeffizient der normativen Geldbewertung der Grundstücke wird jährlich nach dem Verbraucherpreisindex des Vorjahres kalkuliert. Auf diese Weise betrug der Indexierungskoeffizient der normativen Geldbewertung der Grundstücke im Jahr 2016, laut dem Staatlichen Dienst der Ukraine für - 2 -
3 Statistik, 1, soll er schätzungsweise 1,12 betragen. Übergabe von Flächen zur staatlichen Grenzbefestigung Gesetzentwurf über Änderungen einiger Gesetze der Ukraine über die Sicherung des unbefristeten Nutzungsrechts der Grundstücke durch die Organe des setzentwurf Nr dar (s. Ausgabe 2/2016 der Dieser Gesetzentwurf stellt eine Alternative zum Ge- Grenzdienstes der Ukraine zur technischen Ausstattung und Bewahrung der Staatsgrenze Nr vom dem Gesetzentwurf wird die Stärkung des sozialpoliti- Serie "Aktuelle Agrargesetzgebung" des APD). Mit , zur Beratung in der Werchowna Rada schen Bestandteils des Gesetzes der Ukraine "Über eingereicht (eingetragen durch I.W. Fris u.a. (Partei die Kindernahrung" und die Verbesserung der Sicherheitsstandards in diesem Bereich beabsichtigt. Vorge- "Block Petro Poroschenko")) schlagen wird u.a.: Mit dem Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, den Wirkungsbereich des Gesetzes der Ukraine "Über die Veräußerung von Grundstücken und anderen privaten Immobilienobjekten für öffentliche Bedürfnisse", auf den Kriegs- oder Ausnahmezustand zu erweitern. Das gegenwärtige Gesetz über Zwangsveräußerung von Grundstücken im Falle des Kriegs- oder Ausnahmezustandes nicht gültig. Diese Änderung wird mit der Notwendigkeit der Requirierung von Grundstücken zur Erfüllung der Aufgaben des Schutzes der Staatsgrenze durch den Grenzdienst begründet. Agrargesetzgebung Gründung der Deutsch-Ukrainischen Industrieund Handelskammer Gesetzentwurf über die Ratifizierung des Vertrags zwischen der Regierung der Ukraine und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Gründung der Deutsch-Ukrainischen Industrie- und Handelskammer Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen durch A.P. Jatseniuk (Ministerkabinett der Ukraine)). Im Gesetzentwurf ist eine Ratifizierung des Vertrags zwischen der Regierung der Ukraine und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland (vom ) über die Gründung einer Deutsch- Ukrainischen Industrie- und Handelskammer in der Stadt Kiew vorgesehen, die das Büro des Vertreters der Deutschen Wirtschaft in der Ukraine ersetzen wird. Alternativvorschlag zum Gesetz "Über die Kindernahrung" Gesetzentwurf über die Kindernahrung Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eigetragen von N.J. Korolewska, Ju.W. Solod (politische Partei "Oppositionsblock")) - die Versorgung mit Kindernahrung für Kinder, die unter der Katastrophe von Tschernobyl gelitten haben, aus dem Staatshaushalt zu finanzieren. (Der frühere Gesetzentwurf Nr ging davon aus, dass diese Maßnahme in der Kompetenz der lokalen Behörden liegt und über die örtlichen Haushalte zu finanzieren ist.); - den sozialen Schutz der Kinder aus Mehrkind- und Adoptivfamilien, Kinderheimen, Kindern, die unter der Katastrophe von Tschernobyl gelitten haben, und binnenvertriebener Kinder durch eine kostenlose Versorgung mit Kindernahrung zu stärken; - ein Verbot der Verwendung bestimmter Zusatzstoffe bei der Produktion von Kindernahrung, die nicht in der Ukraine registriert sind, einzuführen. Senkung der Importzölle für Nutzvieh Gesetzentwurf über Änderungen des Gesetzes der Ukraine "Über den Exportzoll für Vieh und Rohfell" (über die Erhöhung der Effizienz des Bereiches)" Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen von A.P. Jazenjuk, Ministerkabinett der Ukraine). Mit dem Gesetzentwurf wird das Gesetz der Ukraine "Über den Exportzoll für Vieh und Rohfelle" geändert. Zollsätze für Stallvieh (außer Kalbinnen und Kühen über 300 kg) sowie für reinrassige Schafe werden von 50 % auf 3 % gesenkt. Mit dem Gesetzentwurf wird die Erhöhung des wirtschaftlichen Interesses der ukrainischen Warenproduzenten an der Viehzucht und die Diversifizierung der Absatzmärkte ukrainischer Agrarprodukte beabsichtigt
4 Verbot der Nutzung von Palmöl Gesetzentwurf über Änderungen einiger Gesetze der Ukraine über das Verbot der Nutzung von Palmöl bei der Produktion von Lebensmitteln Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen von O.W. Liaschko, W.W. Golosiuk, W.I. Wowk (Partei "Radikale Partei Oleg Liaschkos"). Mit dem Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, die Sicherheit- und Qualitätsstandards zu verbessern. Im Gesetz der Ukraine "Über Milch und Milchprodukte" soll ein Verbot der Nutzung von Palmöl bei der Produktion von traditionellen Milchprodukten eingeführt werden. Weiterhin ist ein generelles Verbot der Palmölnutzung im Gesetz der Ukraine "Über Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln" vorgesehen. Gesetzesübertretungen sollen mit Geldstrafen in Höhe von 100 bis 200 Gewinnfreibeträgen belegt werden (ein Gewinnfreibetrag entspricht z.zt. ca. 0,6 EUR). Förderung der Forstwirtschaft Gesetzentwurf über Änderungen des Anhangs 3 des Gesetzes der Ukraine "Über den Staatshaushalt der Ukraine für 2016" (über die Finanzierung staatlicher Unternehmen im Verwaltungsbereich der Staatsagentur der Ukraine für Forstressourcen) Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen durch O.W. Jednak u.a. (Parteien "Block Petro Poroschenko", "Samopomitsch", "Narodnij Front"), "Widrodschennja")). Unter anderem wird eine Erhöhung der Ausgaben auf 422,62 Mio. UAH (entspricht z.zt. rd Mio. EUR zur Förderung der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe vorgeschlagen. Folgende Maßnahmen von Brandschutz sollen dadurch finanziert werden: - Feuersicherheit in Forstbetrieben im Süden und im Osten des Landes; - Aufforstungen auf Grundstücken in unbefristeter Nutzung; - Bekämpfung von Schadinsekten und Waldkrankheiten; - Wiedereinrichtung staatlicher Jagdreviere; - Entwicklung und Pflege der Wälder; - Schutz vor der illegalen Holzeinschlägen; Sicherung der ordnungsgemäßen Arbeit des staatlichen Forstschutzes, u. a. die Auszahlung der Löhne; - Schaffung von Schutzwäldern und Feldschutzstreifen zur Vorbeugung von Wasser- und Winderosion. Neuregelung der Wirtschaftstätigkeit im Gartenbau Der Gesetzentwurf über Hortikultur der Bürger Nr , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen G.M. Sabolotnij und I.G. Kirilenko (Partei "Block Petro Poroschenko", "Batkiwstschina)). Mit dem Gesetzentwurf soll die rationale Nutzung von Gartenbaugrundstücken gefördert werden. U.a. werden mit dem Gesetzentwurf folgende Fragen geregelt: - Besitzverhältnisse von Gärtnern und Gesellschaften, - Erarbeitung von Landnutzungsprojekten, - individuelle bzw. gemeinsame Führung der Gartenbaubetriebe durch Bürger - die Tätigkeit von Gartenbaugesellschaften, die in den letzten 30 Jahren geschaffen worden sind. Bewertung von Umweltauswirkungen Gesetzentwurf über die Einschätzung der Auswirkung auf die Umwelt Nr. 2009a-d vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen von M.W. Tomenko (fraktionslos)). Im Gesetzentwurf werden rechtliche und organisatorische Grundlagen der Bewertung von Umweltschäden festgelegt. Mit dem Gesetz soll der Beeinträchtigung der Umwelt vorgebeugt, die ökologischen Sicherheitsstandards ausgebaut sowie die rationale Nutzung und Erneuerung von Naturschätzen, unter Berücksichtigung von staatlichen, gemeinschaftlichen und privaten Interessen gefördert werden. Mögliche Auswirkungen der Land- und Forstwirtschaft auf die Umwelt stellen einen besonderen Teil des Gesetzentwurfs dar. Senkung des Anteilsbeitrags zum Bau von Agraranlagen Gesetzentwurf über die Änderungen des Gesetzes der Ukraine "Über die Regelung des Stadtbaus" (über die Höchstgrenze des Anteilsbeitrags zur Entwicklung der Infrastruktur der Ortschaft der Auftraggeber des Baus
5 von industrie- und landwirtschaftlichen Objekten) Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen von W.I. Denysenko u.a. (Parteien "Block Petro Poroschenko", "Narodnyj Front")). Mit dem Gesetzentwurf wird eine Senkung des Infrastrukturbeitrags beim Bau von industriellen und landwirtschaftlichen Anlagen auf 1 % der Investitionen (zurzeit gilt die Höchstgrenze von 10 % der Investitionen) vorgeschlagen. Der Infrastrukturbeitrag wird zur Entwicklung der ländlichen Räume in den entsprechenden örtlichen Haushalt überwiesen (vor der Inbetriebnahme der Anlage). Verbesserung der Informationen für Lebensmittelkonsumenten Gesetzentwurf zu Informationen über Lebensmittel für Konsumenten Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eigetragen von A.P. Jatzenjuk, Ministerkabinett der Ukraine) Mit dem Gesetzentwurf sollen rechtliche und organisatorische Grundlagen der Informationsbereitstellung für Konsumenten über Lebensmittel definiert werden. Dies soll zur Sicherung eines hohen Niveaus im Gesundheitsschutz und zur Befriedigung von sozialen und wirtschaftlichen Interessen beitragen. Mit dem Gesetzentwurf werden die notwendigen Informationen über die Lebensmittel, die Art und Verbindlichkeit von Informationen, ihre Platzierung auf dem Etikett und die Verpflichtungen der Marktteilnehmer definiert. Damit wird die Anpassung der ukrainischen Gesetzgebung an die Gesetzgebung der Europäischen Union beabsichtigt. Änderung der Regelung der Produktion und des Verkaufs von Zucker Gesetzentwurf über die Außerkraftsetzung einiger Gesetze der Ukraine zur staatlichen Regelung in der Produktion und des Verkaufs von Zucker Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen von A.P. Jazenjuk, Ministerkabinett der Ukraine). Mit dem Gesetzentwurf wird das Gesetz der Ukraine "Über staatliche Regelung der Produktion und des Verkaufs von Zucker" abgeschafft. Außerdem wird das Gesetz der Ukraine "Über Änderung des Artikels 5 des Gesetzes der Ukraine "Über die staatliche Regelung des Imports der landwirtschaftlichen Produktion" außer Kraft gesetzt, in dem ein normativer Mindestpreis beim Verkauf von Zuckerrüben der Quote "A" und dem Zucker der Quote "A" vorgeschrieben ist. Präzisierung von Maßnahmen im Rahmen des Anti-Terror-Einsatzes Gesetzentwurf über die Änderung des Gesetzes der Ukraine "Über vorübergehende Maßnahmen für die Zeit des Anti-Terror-Einsatzes" (über die Präzisierung einiger Bestimmungen) Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen durch M. Najem u.a. (Parteien "Block Petro Poroschenko", "Narodnyj Front")). Im Gesetzentwurf sind folgende Regelungen vorgesehen: - Veränderungen bei den Anteilseignern und den Leitern von juristischen Personen werden verboten; - Wirtschaftssubjekte werden von der Zahlung der Pacht für Grundstücke staatlichen und kommunalen Eigentums in der Kampffront befreit; - Entgelte für die Nutzung von Staats- bzw. Gemeindeeigentum in der Kampffront werden abgeschafft. Diese Regelungen sind ausschließlich in dem Territorium umzusetzen, das z.zt. nicht durch die ukrainische Regierung kontrolliert ist. Gesetzentwurf über die Änderung des Gesetzes der Ukraine "Über vorübergehende Maßnahmen für die Zeit des Anti-Terror-Einsatzes" (über die ungehinderte Tätigkeit lokaler Behörden) Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen durch W.S. Kurilo u.a. (Partei "Block Petro Poroschenko", "Samopomitsch", "Narodnij Front", "Wolja Narodu", "Radikale Partei Oleg Liaschkos")) Mit dem Gesetzentwurf wird die Erweiterung dieser Verbote und Befreiungen (Gesetzentwurf Nr s.o.) auch auf das Territorium vorgeschlagen, in dem, gemäß dem Gesetz der Ukraine "Über die Kommunalwahlen" vom 14. Juli 2015 Nr. 595-VIII, gewählt wurde. Transparenz beim Zugang zu Informationen über das Staats- und Gemeindeeigentum Gesetzentwurf über Änderung einiger Gesetze der Ukraine über die Gewährleistung eines gleichen und transparenten Zugangs von Wirtschaftssubjekten zu
6 Objekten des Staats- und Gemeindeeigentums Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen durch Ju.I. Solowej und S.I. Kiral, Partei "Block Petro Poroschenko" und "Samopomitsch"). Mit dem Gesetzentwurf wird die Gewährleistung eines gleichen und transparenten Zugangs zu Informationen über die Objekte des Staats- und Gemeindeeigentums für alle interessierten Personen, die Beseitigung von potentiellen Korruptionsrisiken und Missbräuchen sowie eine effiziente Nutzung der Objekte beabsichtigt. In einem elektronischen Register sollen u.a. auch Informationen über die Grundstücke im Staats- und Gemeindeeigentum, Daten über ihre Eigentümer und Nutzer veröffentlicht werden. Außerdem wird das Verfahren zur verbindlichen Veröffentlichung der Eigentümer und Nutzerinformationen festgelegt. Förderung der Investitionstätigkeit im ukrainischen Gebirge Gesetzentwurf über das Sonderregime der Investitionstätigkeit in den Gebieten der prioritären Entwicklung im ukrainischen Gebirge Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen von I.P. Ribak u.a. (Parteien "Block Petro Poroschenko", "Narodnyj Front" und Fraktionslose)). Der Gesetzentwurf schlägt vor: - Einführung eines Systems von Ermäßigungen für die Investoren, welche die wirtschaftliche Attraktivität des Gebirges verbessern wollen; - Erweiterung des Sonderregimes der Investitionstätigkeit auf die Wirtschaftstätigkeiten die: (i) auf die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum und auf eine effiziente Nutzung der lokalen Naturschätzen orientiert sind; (ii) hohen Umweltstandards entsprechen und keine Gefahr für Gebirgslandschaften darstellen; (iii) die Produktion von wettbewerbsfähigen Waren und Dienstleistungen sichern und die Erhöhung der Einnahmen der örtlichen Haushalte fördern; - Schaffung von prioritären Zonen einer beschleunigten wirtschaftlichen Entwicklung. In den Zonen der prioritären Entwicklung sollen besondere Zoll- und Besteuerungsregime sowie Mechanismen zu Rückerstattungen und Subventionen für staatlich bewilligte Investitionsprojekte eingeführt werden. Steuergesetzgebung Änderungen der Mehrwertsteuer (MwSt.) für Landwirte Gesetzentwurf über Änderungen des Steuerkodexes der Ukraine (über den Schutz der Rechte von Mehrwertsteuerzahlern und die Sicherung des sozialen Schutzes der Landbevölkerung) Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen von O.W. Gerega, A.W. Schinkowitsch u.a. (Parteien "Block Petro Poroschenko", "Narodnyj Front", Fraktionslose)). Der Gesetzentwurf stellt eine Alternative zum Gesetzentwurf Nr vom dar (s. Ausgabe 2/2016 der "Aktuellen Agrargesetzgebung" vom APD) und schlägt vor, dass: - der Mehrwertsteuersatz von 7% für den Handel mit landwirtschaftlichen Waren/Dienstleistungen eingeführt wird; - Dienstleistungen von Agrarproduzenten zur: (i) Sanierung von Kultureinrichtungen, Objekten der Wohnungs- und Kommunalwirtschaft sowie Wohnobjekten im Gemeindeeigentum, (ii) Verbesserung von lokalen Straßen und den Kauf der dazu notwendigen Ausstattungen sowie (iii) Dienstleistungen für Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen nach der Liste, die durch den jeweiligen örtlichen Rat verabschiedet wird, von der Mehrwertsteuer befreit werden; - Finanzhilfen in Höhe von zwei (bisher einem) Gewinnfreibeträgen, die durch die Agrarbetriebe an sozial benachteiligte Gruppen der Landbevölkerung und an Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen geleistet werden, von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die hier begünstigte Unterstützung benachteiligter Gruppen bezieht sich auf Lebensmittel aus eigener Produktion bzw. eigene Dienstleistungen der Landwirtschaftsbetriebe; - ein einheitliches öffentlichen Registers für Anträge auf Rückerstattungen der Mehrwertsteuer aus dem Haushalt eingeführt und der Zugang zu den in diesem Register enthaltenen Informationen gewährleistet wird; - die Frist, innerhalb derer die staatliche Finanzverwaltung der Ukraine eine Entscheidung über die - 6 -
7 Rückerstattung der Mehrwertsteuer treffen muss, von fünf auf zwei Arbeitstage gekürzt wird; - der Anteil des Steuerguthabens, welcher der Überweisung auf besondere Konten der Unternehmen unterliegt, erhöht wird, und zwar: 50 % auf 70 % des Betrages der Mehrwertsteuer für Geschäfte mit landwirtschaftlichen Waren/Dienstleistungen (außer Geschäften mit Getreide- und technischen Kulturen und tierischen Erzeugnissen); 15 % auf 50 % des Betrages der Mehrwertsteuer für Geschäfte mit Getreide- und technischen Kulturen; - Sanktionen für Fehler in den Steuererklärungen von Subjekten der MwSt.-Sonderbesteuerung in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft im Jahr 2016 nicht angewendet werden. Änderungen der Mehrwertsteuer (MwSt.) für Landwirte Gesetzentwurf über Änderungen des Steuerkodexes der Ukraine (über den Schutz der Rechte von Mehrwertsteuerzahlern, unter anderem von Agrarproduzenten) Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen von W.I. Gudsenko, O.B. Bakumenko u.a. (Parteien "Block Petro Poroschenko", "Widrodschennja", "Samopomitsch", "Wolja Narodu", "Radikale Partei Oleg Liaschkos", "Batkiwstschina", "Narodnij Front", Fraktionslose)) Der Gesetzentwurf stellt eine Alternative zum Gesetzentwurf Nr vom dar (s. Ausgabe 2/2016 der "Aktuellen Agrargesetzgebung" vom APD) dar, und schlägt u.a. vor: - die Einziehung eines Steuerguthabens nach formellen Kriterien durch eine Aufsichtsbehörde zu verbieten. Ein Steuerguthaben kann ausschließlich im Fall der Feststellung eines Fehlers in der Steuerrechnung oder bei Krediten für nicht zu versteuernde Geschäfte eingezogen werden. - ein einheitliches öffentliches Register für Anträge auf Mehrwertsteuerrückerstattung und die Veröffentlichung des Bearbeitungsstatutes zur Rückerstattung, gelistet nach Namen und Beträgen einzuführen. - die Mehrwertsteuerrückerstattung ausschließlich nach dem Termin der Antragstellung ( first come first serve ) umzusetzen die Mehrwertsteuersonderbesteuerung für die Land-, Forst- und Fischwirtschaft vorerst wiedereinzuführen, mit einer Laufzeit bis zum 1. Januar Sanktionen bei fehlerhaften Erklärungen für die Mehrwertsteuersonderbesteuerung in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft, ab dem 1. Januar 2016 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, auszusetzen. Verbot der Abschaffung der MwSt.- Sonderbesteuerung für Landwirte bis 2020 Gesetzentwurf über Änderungen des Steuerkodexes der Ukraine (über die Einführung eines Moratoriums für die Abschaffung der MwSt.-Sonderbesteuerung bis 2020) Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen von Ju.G. Garbus, Partei "Block Petro Poroschenko"). Mit dem Gesetzentwurf soll die Abschaffung der MwSt.-Sonderbesteuerung in der Landwirtschaft rückgängig gemacht werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Änderungen im Steuerkodex vor, u.a.: - Die Steuerbefreiung für Lieferungen von Getreideund technischen Kulturen für den Binnenhandel und den Export soll wiedereingeführt werden. - Landwirte sollen das Recht auf eine automatische MwSt.-Rückerstattung erhalten. - Im System der elektronischen Steuerverwaltung sollen Sonderkonten anstatt der besonderen Überweisungen an den Staatshaushalt wiedereingeführt werde. - Überziehungen bei der Steuerberechnung über die Formel zur Berechnung des Steuerbetrags werden verboten. - Die positive Differenz zwischen Steuerbetrag und Steuerguthaben soll den Agrarbetrieben erhalten bleiben und nicht an den Staatshaushalt abgeführt werden. Moratorium zur Indexierung der normativen Geldbewertung der Grundstücke Gesetzentwurf über Änderungen des Artikels 289 des Steuerkodexes der Ukraine (über die Einführung des Moratoriums zur Indexierung der normativen Geldbewertung) Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen von A.P. Denysenko, fraktionslos).
8 Im Gesetzentwurf ist die Beibehaltung des Verbraucherpreisindexes von 2015 zur Indexierung der normativen Geldbewertung von Agrargrundstücken (Ackerland, mehrjährigen Anpflanzungen, Heuwiesen, Weiden und Brachflächen) sowie anderer Grundstücke, die nicht zur Agrarproduktion genutzt werden vorgesehen. Gleichzeitig soll ein Moratorium auf die Indexierung der normativen Geldbewertung der Flächen bis zum 31. Dezember 2018 eingeführt werden. Der Gesetzentwurf bezielt die effiziente Umsetzung der Aufgaben von Naturschutzgebieten durch die Befreiung von der Grundsteuer. Folgende Flächen sollen von der Grundsteuer befreit werden: Reservate, staatliche Naturparks, Schutzgebiete (außer Jagdreviere), Parks, regionale Landschaftsparks, botanische Gärten, deontologische und zoologische Parks, Schutzwälder und Denkmäler der Gartenkunst. Steuerbefreiung für Liegenschaften in Naturschutzgebieten Gesetzentwurf über Änderung des Artikels 282 des Steuerkodexes der Ukraine (über die Abschaffung der Agrarsteuer für Umweltschutzeinrichtungen) Nr vom , zur Beratung in der Werchowna Rada eingereicht (eingetragen durch A.S. Jewlachow und I.P. Rybak (Partei "Block Petro Poroschenko")) Autoren, Redaktion und Kontakt: Mariya Yaroshko, Syman Jurk Deutsch-ukrainischer Agrarpolitischer Dialog (APD) Reytarska 8/5 A, Kiew Tel Die Serie Aktuelle Agrargesetzgebung in der Ukraine gibt einen Überblick über Gesetze und Gesetzentwürfe der Werchowna Rada die von Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung des Agrarsektors (insbesondere Landwirtschaft und Ernährungsindustrie) sind. Rechtsverbindliche Ansprüche können aus den Informationen nicht abgeleitet werden. Die Artikel werden folgendermaßen unterteilt: Gesetze und andere Rechtsakte, die im analysierten Zeitraum verabschiedet wurden und in Kraft getreten sind : Gesetze, die in der Werchowna Rada verabschiedet und von dem Präsidenten unterzeichnet wurden, einschließlich der Verordnungen des Ministerkabinets, auch wenn die Gesetze evtl. erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Gesetzentwürfe von besonderer Bedeutung, die im analysierten Zeitraum weiter behandelt wurden : Gesetzentwürfe, die durch die Werchowna Rada in Lesungen gesetzgeberisch bearbeitet, aber nicht verabschiedet (d.h. im Normalfall an einen Ausschuss zur Bearbeitung übergeben) wurden. Gesetzentwürfe, die in die Werchowna Rada im analysierten Zeitraum eingebracht wurden : Gesetzentwürfe, die in der Werchowna Rada neu eingetragen und registriert wurden (bzw. danach ohne Lesung an eine Ausschuss übergeben wurden)
AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine. Landwirtschaftliche Flächen. Agrargesetzgebung. Steuergesetzgebung
Ausgabe 06/2016 Beim Institut für Wirtschaftsforschung und Politikberatung AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine Inhalt Gesetzentwürfe, die in der Werchowna Rada der Ukraine im Mai 2016 eingetragen
Inhalt Gesetze und andere Rechtsakte, die im Dezember 2018 verabschiedet wurden bzw. in Kraft getreten sind
Ausgabe 01/2019 beim Nationalen Verband Landwirtschaftlicher Beratungsdienste der Ukraine AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine Inhalt Gesetze und andere Rechtsakte, die im Dezember 2018 verabschiedet
AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine
Ausgabe 01/2015 Beim Institut für Wirtschaftsforschung und Politikberatung AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine Inhalt Gesetze und andere Rechtsakte, die im Dezember 2014 verabschiedet wurden oder
AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine. Inhalt
Ausgabe 01/2017 Beim Institut für Wirtschaftsforschung und Politikberatung AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine Inhalt Gesetze und andere Rechtsakte, die im Dezember 2016 eingetragen oder verabschiedet
AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine
Ausgabe 10/2015 Beim Institut für Wirtschaftsforschung und Politikberatung AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine Inhalt Gesetzentwürfe, die im Parlament der Ukraine im September 2015 eingetragen wurden
AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine (November 2012)
Finanziert durch: Ausgabe # 12/2012 (Dezember 2012) Ausgabe #12/2012 (December 2012) AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine (November 2012) Inhalt Landwirtschaftliche Flächen Einstellung der 6 monatlichen
Inhalt. Agrargesetzgebung. Landauktionen werden kostengünstiger Änderung der Mehrwertsteuer und der Akzise. Landwirtschaftliche Flächen
Ausgabe 01/2014 beim Institut für Wirtschaftsforschung und Politikberatung AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine Inhalt Gesetze und andere Rechtsakte, die im Dezember 2013 verabschiedet wurden und
AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine. Inhalt
Ausgabe 9/2013 beim Institut für Wirtschaftsforschung und Politikberatung AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine Inhalt Gesetze und andere Rechtsakte, die im August 2013 verabschiedet wurden oder in
AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine. Gesetze und andere Rechtsakte, die im Juni 2013 verabschiedet wurden oder in Kraft getreten sind
Ausgabe 7/2013 beim Institut für Wirtschaftsforschung und Politikberatung AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine Inhalt Gesetze und andere Rechtsakte, die im Juni 2013 verabschiedet wurden oder in Kraft
DIE AUSWIRKUNGEN VON AKTUELLEN REFORMEN AUF DIE AGRARWIRTSCHAFT ERWARTUNGEN UND RISIKEN
DIE AUSWIRKUNGEN VON AKTUELLEN REFORMEN AUF DIE AGRARWIRTSCHAFT ERWARTUNGEN UND RISIKEN O l e k s a n d r Ve r z hy h o v s k i i, U k ra i n i s c h e s A g ra r fo r u m DIE AGRARPOLITIK DER UKRAINE
IB.Service Ukraine. IB.Service Ukraine April 2016
IB.Service Ukraine IB.Service Ukraine April 2016 Was Sie immer schon über die Mehrwertsteuer in der Ukraine wissen wollten 1. Bekomme ich als Investor die Vorsteuer für meine Investition zurück? Anders
Die Implementierung der EU- Gesetzgebung im Agrarsektor der Ukraine: Verpflichtungen und erreichte Ergebnisse
Ausgabe 01/2017 beim Institut für Wirtschaftsforschung und politische Beratung NEUIGKEITEN AUS DER AGRAR- UND ERNÄHRUNGSPOLITIK Die Implementierung der EU- Gesetzgebung im Agrarsektor der Ukraine: Verpflichtungen
IB.Service Ukraine. IB.Service Ukraine Jänner 2016
IB.Service Ukraine IB.Service Ukraine Jänner 2016 Vorerst keine große Steuerreform in der Ukraine Punktuelle Änderungen am bisherigen System Am 31. Dezember 2015 wurden die Änderungen zum Steuerkodex der
Gesetze und andere Rechtsakte, die im April 2013 verabschiedet wurden oder in Kraft getreten sind
Ausgabe 5/2013 beim Institut für Wirtschaftsforschung und Politikberatung AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukra ine I n h a l t Gesetze und andere Rechtsakte, die im April 2013 verabschiedet wurden oder
AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine (Januar 2013) Inhalt. Ausgabe 2/2013
Ausgabe 2/2013 beim Institut für Wirtschaftsforschung und Politikberatung AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine (Januar 2013) Inhalt Gesetze und andere Rechtsakte, die im Januar 2013 verabschiedet
AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine (Dezember 2012) Inhalt
Ausgabe 1/2013 beim Institut für Wirtschaftsforschung und Politikberatung AKTUELLE AGRARGESETZGEBUNG in der Ukraine (Dezember 2012) Inhalt Landwirtschaftliche Flächen Moratorium verlängert (Gesetz) Neue
Regelung und Verwendung von GVO in der Ukraine: weder verboten, noch erlaubt
Ausgabe 09/2014 Beim Institut für Wirtschaftsforschung und Politikberatung NEUIGKEITEN AUS DER AGRAR- UND ERNÄHRUNGSPOLITIK Regelung und Verwendung von GVO in der Ukraine: weder verboten, noch erlaubt
Nachhaltige Entwicklung des Agrarsektors der Ukraine im Fokus der politischen Parteien?
Ausgabe 08/2014 Beim Institut für Wirtschaftsforschung und Politikberatung NEUIGKEITEN AUS DER AGRAR- UND ERNÄHRUNGSPOLITIK Nachhaltige Entwicklung des Agrarsektors der Ukraine im Fokus der politischen
Einseitige Handelspräferenzen der EU für die Ukraine: Erste Ergebnisse in der Agrarwirtschaft
Ausgabe 01/2015 beim Institut für Wirtschaftsforschung und Politikberatung NEUIGKEITEN AUS DER AGRAR- UND ERNÄHRUNGSPOLITIK Einseitige Handelspräferenzen der EU für die Ukraine: Erste Ergebnisse in der
EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 30. November 2010 (OR. en) 2010/0183 (COD) PE-CONS 56/10 AGRI 405 AGRIORG 39 COC 1046 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.:
Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vom 3. Juni 2016 (Stand am 1. Juli 2016) Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES ÜBER
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 9.12.2003 KOM(2003) 761 endgültig 2003/0295 (CNS) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Erhebung und Übermittlung von Daten zum vierteljährlichen
Rechtliche Rahmenbedingungen in der Ukraine
Rechtliche Rahmenbedingungen in der Ukraine Anna Pogrebna, Partner Inhaltsverzeichnis I. Exportgeschäft in die Ukraine II. Gesellschaftsgründung III. Mitarbeiteranstellung 2 I. Exportgeschäft in die Ukraine
Lösungen zu den Aufgaben
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
Weltweit engagiert. Rechtliche Rahmenbedingungen im Lebensmittelsektor Russlands. Dr. Tatiana Vukolova München 4. Juli 2018
Weltweit engagiert Rechtliche Rahmenbedingungen im Lebensmittelsektor Russlands Dr. Tatiana Vukolova München 4. Juli 2018 Rödl & Partner 08.02.2018 1 Agenda 01 Chancen für bayerische Unternehmen in Russland
1112 der Beilagen XXV. GP - Staatsvertrag - Abkommen in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 4
1112 der Beilagen XXV. GP - Staatsvertrag - Abkommen in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 4 Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation,
Gesetzentwurf. der Bundesregierung. Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014 A. Problem und Ziel Ziel der Bundesregierung ist eine nachhaltige Haushaltspolitik, die ab dem Jahr 2014 einen strukturell
ELER- Jahrestagung Heimvolkshochschule am Seddiner See
1 w # ELER- Jahrestagung 12.02.2014 Heimvolkshochschule am Seddiner See EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Modernisierung landwirtschaftlicher
(Text von Bedeutung für den EWR)
L 109/14 VERORDNUNG (EU) Nr. 372/2014 R KOMMISSION vom 9. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 in Bezug auf die Berechnung bestimmter Fristen, die Bearbeitung von Beschwerden und die
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums: Beitrag der Zivilgesellschaft
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss Anhörung zum Thema Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums: Beitrag der Zivilgesellschaft EWSA-Gebäude, 17. Februar 2005 Ausführungen von Dr. Anne-Marie
Ökologischer Landbau in der Ukraine Status Quo und Perspektiven
Ökologischer Landbau in der Ukraine Status Quo und Perspektiven Mariya Yaroshko Langzeitexpertin APD 1 Entwicklung der Ökolandbau in der UA Ökolandbau begann sich zu entwickeln in der Mitte der 70er Jahre
VORBEREITUNG AUF DEN BREXIT
VORBEREITUNG AUF DEN BREXIT ZOLL-LEITFADEN FÜR UNTERNEHMEN Steuern und Zollunion Februar 2019 Kommt kein Austrittsabkommen zustande, durch das ein Übergangszeitraum bis Ende 2020 (mit der Möglichkeit einer
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)
Bundesrat Drucksache 28/17 17.01.17 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein AV - Fz - U Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)
***I ENTWURF EINES BERICHTS
Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Wirtschaft und Währung 2016/0182(COD) 21.11.2016 ***I ENTWURF EINES BERICHTS über den des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms
BGBl. III - Ausgegeben am 13. April Nr von 10
BGBl. III - Ausgegeben am 13. April 2012 - Nr. 70 1 von 10 A B K O M M E N zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die wissenschaftlich-technische
Zukunftsprogramm ländlicher Raum Neue Herausforderungen Health-Check
Zukunftsprogramm ländlicher Raum 2007-2013 Neue Herausforderungen Health-Check Verena Boehnke (83) Koordinatorin für ländliche Regionalentwicklung Gliederung: 1. Rechtsgrundlagen 2. Maßnahmen 3. Anforderungen
Übersicht über Gesetzgebung der Republik Kasachstan im Bereich Landwirtschaft
Übersicht über Gesetzgebung der Republik Kasachstan im Bereich Landwirtschaft Ausgabe 7/2016 Autor: Dauren Shelikpayev Juristischer Berater Deutsch-Kasachischer Agrarpolitischer Dialog Prospekt Respubliki
(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
22.5.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 126/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 440/2010 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2010 über die an die Europäische Chemikalienagentur
16058/12 PBO/mfa DG C2
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Dezember 2012 (OR. en) 16058/12 Inte rinstitutionelles Dossier: 2012/0307 (NLE) EEE 119 ENER 456 STATIS 86 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss TEN/392 "Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme" Brüssel, den 15. Juli 2009 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
BESCHLUSS Nr. EX-14-3 DES PRÄSIDENTEN DES AMTES. vom 22. Oktober 2014
HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) Der Präsident BESCHLUSS Nr. EX-14-3 DES PRÄSIDENTEN DES AMTES vom 22. Oktober 2014 über öffentlich verfügbare Angaben betreffend Anmeldungen
Nr. 24 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen
Nr. 24 Stadt Grevenbroich 27.12.2017 Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung der Stadt Grevenbroich Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung
Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
1992R2177 DE 01.07.1994 004.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen "B VERORDNUNG (EWG) Nr. 2177/92 DER
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Empfehlung für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 8.1.2003 SEK (2003) 9 endgültig EU EINGESCHRÄNKTE VERTEILUNG Empfehlung für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES über das Bestehen eines übermäßigen Defizits
LEADER in der Förderperiode 2014 bis 2020
Ländliche Räume zukunftsfähig gestalten Regionalkonferenz zum EPLR M-V 2014 bis 2020 LEADER in der Förderperiode 2014 bis 2020 Thomas Reimann Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Einzelfragen zur finanziellen Förderung der Kernenergie durch die Europäische Atomgemeinschaft bzw. die Europäische Union
Einzelfragen zur finanziellen Förderung der Kernenergie durch die Europäische Atomgemeinschaft bzw. die Europäische Union 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zur finanziellen Förderung der Kernenergie
(Text von Bedeutung für den EWR)
23.6.2017 L 162/3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1110 R KOMMISSION vom 22. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Standardformulare, Muster und Verfahren für die Zulassung
Bewirtschaftungs- und Nutzungsreglement der Ortsgemeinde Vättis
Bewirtschaftungs- und Nutzungsreglement der Ortsgemeinde Vättis Der Ortsverwaltungsrat der Ortsgemeinde Vättis erlässt gestützt auf Art. 13 des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 1 sowie Art. 27 der Gemeindeordnung
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.7.2012 C(2012) 5227 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25.7.2012 zur Genehmigung der Revision des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum der Länder
Vorschlag für eine. VERORDNUNG (EG) Nr.../.. DER KOMMISSION
Vorschlag für eine VERORDNUNG (EG) Nr..../.. DER KOMMISSION vom [ ] zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1702/2003 der Kommission zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits-
(Text von Bedeutung für den EWR)
17.6.2016 L 160/23 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/959 R KOMMISSION vom 17. Mai 2016 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für Marktsondierungen in Bezug auf die von offenlegenden Marktteilnehmern
ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, XXX [...](2013) XXX Entwurf ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013 VERORDNUNG (EU) Nr..../ DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission
Amtsblatt der Europäischen Union L 313/3
DE 28.11.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 313/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 1150/2009 DER KOMMISSION vom 10. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 zur Einführung von Standardformularen
vom 11. Juni
0.110.037.68 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2013 Nr. 221 ausgegeben am 14. Juni 2013 Kundmachung vom 11. Juni 2013 des Beschlusses Nr. 13/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.11.2017 C(2017) 7684 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 17.11.2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments
Mitgliederbefragung der Handelskammer Hamburg, 2018
RUSSLAND SANKTIONEN Mitgliederbefragung der Handelskammer Hamburg, 2018 UMFRAGEERGEBNISSE 02.07.2018 2 02.07.2018 1 WELCHE AUßENWIRTSCHAFTLICHEN BEZIEHUNGEN MIT RUSSLAND HAT IHR UNTERNEHMEN? 43,9% 3,1%
14257/16 bz/bl 1 DG G 2B
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 9. November 2016 (OR. en) 14257/16 FISC 190 ECOFIN 1023 BERATUNGSERGEBNISSE Absender: Generalsekretariat des Rates vom 9. November 2016 Empfänger: Delegationen Nr.
Kommentare zur Agrargesetzesinitiative
beim Institut für Wirtschaftsforschung und Politikberatung Kommentare zur Agrargesetzesinitiative APD/KAG/04/2015 Kommentar zum Gesetz der Ukraine "Über das staatliche System der biologischen Sicherheit
Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
1 von 5 Vorblatt Ziel(e) Sicherstellung von Transparenz staatlichen Handelns Gewährleistung des Zugangs zu Informationen Allgemein zugängliche Zurverfügungstellung von Informationen von allgemeinem Interesse
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.10.2016 COM(2016) 648 final 2016/0316 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Abkommens zwischen
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. September 2014 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. September 2014 (OR. en) 13412/14 TRANS 435 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 18. September 2014 Empfänger: Nr. Komm.dok.:
GEMEINDE STALDENRIED
GEMEINDE STALDENRIED REGLEMENT ÜBER DIE WOHNBAUFÖRDERUNG Die Urversammlung der Gemeinde Staldenried eingesehen die Artikel 69, 75 und 78 der Kantonsverfassung; eingesehen die Art. 2, 17, 146 und 147 des
Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2013 COM(2013) 776 final 2013/0384 (NLE) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte
POLITISCHE INVESTITIONSRISIKEN bei Projekten der erneuerbaren Energien in Polen
POLITISCHE INVESTITIONSRISIKEN bei Projekten der erneuerbaren Energien in Polen Maciej Prusak Partner adwokat 1/11 Inhaltsverzeichnis I. Politisches Investitionsrisiko II. Beispiel: Novellierung des Gesetzes
Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979
Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am 01.01.2018 geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979 Diese Hinweise ersetzen keinesfalls die im Bereich der Mehrwertsteuer geltenden
im Steuerbereich in der durch das Protokoll vom 20. März 2012 geänderten
Originaltext Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Aufhebung des Abkommens vom 6. Oktober 2011 zwischen der
Entwicklungen zur Einführung eines Registers wirtschaftlich Berechtigter in den Niederlanden
Entwicklungen zur Einführung eines Registers wirtschaftlich Berechtigter in den Niederlanden 3. November 2016 Dr. A.S. (Arjen) Westerdijk Advocaat Hintergrund Am 20. Mai 2015 hat das Europäische Parlament
HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. 19.
19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/6748 04. 09. 2018 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen A. Problem Die Erhebung von
E n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
E n t w u r f Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern 1 Zusätzliche Mittel und Verteilung (1) 1 Das Land zahlt den
LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM
Endgültige Fassung vom 30.6.2010 COCOF 07/0073/03-DE EURÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION Regionalpolitik LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN
PE-CONS 13/2/17 REV 2 DE
EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 7. Mai 207 (OR. en) 206/025 (COD) LEX 734 PE-CONS 3/2/7 REV 2 VISA 8 COEST 55 COMIX 62 COC 295 VERORDNUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979
Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am 01.01.2013 geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979 Diese Hinweise ersetzen keinesfalls die im Bereich der Mehrwertsteuer geltenden
Art. 42 (1): Mineralgewinnende Industrie : NACE Rev.2 Kategorien Unternehmen auf dem Gebiet des Holzeinschlags in Primärwäldern
Vergleich: EITI Standard EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) / Industrien sind von den Regelungen betroffen? Unternehmen haben Berichtspflicht? EITI-Anforderung 4: Rohstoffgewinnende Industrie:
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 24. November 2009 (OR. en) 15521/09 Interinstitutionelles Dossier: 2009/0104 (CNS)
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 24. November 2009 (OR. en) 552/09 Interinstitutionelles Dossier: 2009/004 (CNS) VISA 384 COWEB 252 COMIX 824 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG
EU-Haushalt und mehrjähriger Finanzrahmen 2014+
Brüssel, März 2011 J. Klute / J. Klaus EU-Haushalt und mehrjähriger Finanzrahmen 2014+ Gliederung I. EU-Haushalt 2011 II. Einnahmequellen 2011 III. Ausgaben nach Rubriken 2011 IV. Mehrjähriger Finanzrahmen
EUROPÄISCHES PARLAMENT
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 2009 Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 2007/0244(CNS) 29.11.2007 * ENTWURF EINES BERICHTS über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung
ASF 2016_142. Gesetz. zur Änderung der Gesetzgebung über die Veröffentlichung der Erlasse (Vorrang der elektronischen Fassung)
Gesetz vom 3. November 2016 Inkrafttreten:... zur Änderung der Gesetzgebung über die Veröffentlichung der Erlasse (Vorrang der elektronischen Fassung) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg nach Einsicht
VORVERTRAG No. ZUM IMMOBILIENKAUF. Heute, den... in Sveti Vlas, Gemeinde Nessabar, Republik Bulgarien, wird zwischen den Parteien:
VORVERTRAG No. ZUM IMMOBILIENKAUF Heute, den... in Sveti Vlas, Gemeinde Nessabar, Republik Bulgarien, wird zwischen den Parteien: 1.., Staatsbürger von., geboren am.., Inhaber des Reisepasses No, ausgestellt
China und Handelsbeziehungen mit Deutschland
China und Handelsbeziehungen mit Deutschland 30. August 2016 Länderprofil I Fläche 9.596.960 km 2 (GER, 357.386 km 2) Einwohner 1.383 Mio. (2016, +5,9% gegenüber Vorjahr) Bevölkerungsdichte 144 Einwohner
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.12.2018 C(2018) 9122 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 19.12.2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2205 der Kommission,
Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES
Verordnung (EWG) Nr. 4256/88 des Rates (19. Dezember 1988)
Verordnung (EWG) Nr. 4256/88 des Rates (19. Dezember 1988) Quelle: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. 31.12. 1988, n L 374. [s.l.]. Urheberrecht: Alle Rechte bezüglich des Vervielfältigens, Veröffentlichens,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache 16/... 16. Wahlperiode 29.11.2005 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage A. Problem und Ziel Die Förderung
Förderung der ländlichen Entwicklung im Land Brandenburg ab 2011
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Förderung der ländlichen Entwicklung im Land Brandenburg ab 2011 Hans-Rüdiger Schubert Abteilungsleiter Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) 15273/15 NLEG 164 AGRI 670 SAN 437 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 11. Dezember 2015 Empfänger: Nr.
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en) 11526/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 24. Juli 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D050725/02 Betr.: Generalsekretariat
DBU Naturerbe GmbH. Rechtsanwalt Josef Feldmann Prokurist der DBU Naturerbe GmbH
DBU Naturerbe GmbH Rechtsanwalt Josef Feldmann Prokurist der DBU Naturerbe GmbH 1 Grundsteuer auf Flächen des NNE Erfahrungen der DBU Naturerbe GmbH 2 Was ist die Grundsteuer? - Grundsteuer = Realsteuer;
über die gemäß 80 Abs. 3 und 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/5827 04.10.93 Unterrichtung über die gemäß 80 Abs. 3 und 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 22. bis 28.
(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
5.6.2015 L 139/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/864 R KOMMISSION vom 4. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 über die an die Europäische
Staatliche Förderung der Investitionstätigkeit im Gebiet Tjumen
Staatliche Förderung der Investitionstätigkeit im Gebiet Tjumen Abteilung für Investitionspolitik und staatliche Unternehmensförderung des Gebiets Tjumen Rechtsgrundlage Folgende Formen der staatlichen
Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2005R1564 DE 01.01.2007 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1564/2005 DER
REGIONALGESETZ VOM 29. OKTOBER 2014, NR. 10
REGIONALGESETZ VOM 29. OKTOBER 2014, NR. 10 Bestimmungen auf dem Sachgebiet des Rechtes auf Bürgerzugang der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen seitens der Region und der Körperschaften,
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. die Regierung von Australien
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Australien über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen (12.09.2001) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 8.3.2018 C(2018) 1389 final DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 8.3.2018 über eine vorübergehende Abweichung von den Präferenzursprungsregeln gemäß
Verlautbarungsblatt. der. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70. Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376)
Verlautbarungsblatt der Agrar Markt Austria A-1200 Wien, Dresdner Straße 70 Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376) Jahrgang 2008 Ausgegeben am 28. März 2008 3. Stück INHALT Verlautbarungen,
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.7.2017 COM(2017) 384 final 2017/0162 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für