Lichtimmissionstechnische Untersuchung zum Bebauungsplanvorhaben Hasselführ in Simmerath-Lammersdorf

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1 VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Leitung: Lichtimmissionstechnische Untersuchung zum Bebauungsplanvorhaben Hasselführ in Simmerath-Lammersdorf Dipl.-Phys. Axel Hübel Dipl.-Ing. Heiko Kremer- Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften: Bericht vom Peutz Consult GmbH Kolberger Straße Düsseldorf Tel Fax Martener Straße Dortmund Tel Fax Carmerstraße Berlin Tel Fax berlin@peutz.de Auftraggeber: Grundstücksentwicklung Simmerath über Sparkassen Immobilien GmbH Monnetstraße Würselen Geschäftsführer: Dr. ir. Martijn Vercammen Dipl.-Ing. Ferry Koopmans AG Düsseldorf HRB Nr Ust-IdNr.: DE Steuer-Nr.: 106/5721/1489 Bankverbindungen: Stadt-Sparkasse Düsseldorf Konto-Nr.: BLZ DE BIC: DUSSDEDDXXX Bericht-Nr.: Datum: Niederlassungen: Mook / Nimwegen, NL Zoetermeer / Den Haag, NL Groningen, NL Paris, F Lyon, F Leuven, B Ansprechpartner/in: Herr Pelzer /Projekte/F/8168_F_Licht_BPlan_Simmerath_Sparkasse/02_DOKU/Ber_01_Licht/8168_F_Ber_01_ _Lichtimmi_Simmerath_MP.odt

2 Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien Örtliche Gegebenheiten Beurteilungsgrundlage: Lichterlass NRW Durchführung und Ergebnisse der Messung Vorbemerkungen Ergebnisse zur Raumaufhellung Ergebnisse zur Blendung Minderungsmaßnahmen Zusammenfassung...17 Seite 2 von 18

3 1 Situation und Aufgabenstellung In Simmerath-Lammersdorf ist auf dem Gelände zwischen den Straßen Scholls Gäßchen und Franz-Fedder-Straße die Aufstellung des Bebauungsplanes Hasselführ vorgesehen mit dem Ziel, Planungsrecht zur Errichtung von 60 Einfamilienhäusern zu schaffen, Nordöstlich des Plangebietes befindet sich ein Trainingsplatz sowie ein Fußballplatz für Punktspiele, der von der TuS Lammersdorf genutzt wird. Beide Plätze sind mit einer Flutlichtanlage ausgestattet. Daher ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine lichtimmissionstechnische Untersuchung bzgl. der von den Flutlichtanlagen auf dem Plangebiet verursachten Lichtimmissionen durchzuführen. Hierzu wurde am von 19:30 21:15 Uhr eine Messung auf dem Plangebiet durchgeführt und davon ausgehend die zu erwartenden Lichtimmissionen in den geplanten Wohngebäuden berechnet und anhand des gemeinsamen Runderlasses in NRW bezüglich Lichtimmissionen beurteilt. Seite 3 von 18

4 2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien Titel / Beschreibung / Bemerkung Kat. Datum [1] BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge [2] Lichtimmissionen, Messung, Gemeinsamer Runderlass des Beurteilung und Verminderung Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr und des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport [3] DIN EN , Teil 2 Licht und Beleuchtung Beleuchtung von Arbeitsstätten, Teil 2: Arbeitsplätze im Freien [4] CIE:126 Guidelines for minimizing sky glow; International Commission on Illumination (CIE) [5] CIE:150 Guide on the limitation of the effects of obstrusive light from outdoor lighting installations [6] Städtebauliches Konzept Zur Verfügung gestellt vom Auftraggeber G Aktuelle Fassung RdErl N Oktober Lit 2003 Lit. Stand Nov Kategorien: G Gesetz N Norm V Verordnung RIL Richtlinie VV Verwaltungsvorschrift Lit Buch, Aufsatz, Bericht RdErl. Runderlass P Planunterlagen / Betriebsangaben Seite 4 von 18

5 3 Örtliche Gegebenheiten Das Plangebiet befindet sich in Simmerath im Ortsteil Lammersdorf und wird im Süden durch die vorhandene Bebauung entlang der B266, im Westen durch die vorhandene Bebauung entlang der Franz-Fedder-Straße und im Osten durch Scholls Gäßchen begrenzt. Derzeit ist das Plangebiet unbebautes Feld, durch das der Weg Wolfskuhl verläuft. Auf dem Plangebiet soll Planungsrecht für die Errichtung von insg. 60 freistehenden Einfamilienhäusern sowie Doppelhäusern mit maximal einem Vollgeschoss geschaffen werden. Es ist eine Ausweisung als reines oder allgemeines Wohngebiet (WR oder WA) vorgesehen. Eine Übersicht über das Plangebiet kann Anlage 1 entnommen werden. An der Straße Scholls Gäßchen befindet sich nordöstlich des Plangebietes ein Fußballplatz für Punktspiele sowie ein Trainingsplatz. Nach Angaben der TuS Lammersdorf werden diese Plätze nur im Tageszeitraum genutzt; wobei werktags Trainingsbetrieb durchaus bis 21:30 Uhr stattfindet. Eine Übersicht über die Lage des Fußballplatzes und des Trainingsplatzes und der dort installierten Flutlichtanlage kann Anlage 2 entnommen werden. Der Trainingsplatz wird mit insgesamt 8 Leuchten, welche auf 2 Masten in 21 m Höhe installiert sind, beleuchtet. Um eine gleichmäßige Beleuchtung des Trainingsplatzes zu erreichen, sind die Leuchten stark aufgeneigt; dem Augenschein nach ist von einem Neigungswinkel von auszugehen. Insbesondere die Leuchten an Mast T1 sind Richtung Plangebiet aufgeneigt. Die Leuchtenaustrittsfläche beträgt 0,27 m². Am Platz für Punktspiele sind insgesamt 8 Leuchten an 6 Masten in 16 m Höhe installiert. Auch diese Leuchten sind stark aufgeneigt (dem Augenschein nach etwa ); insbesondere die Leuchten auf Höhe der Mittellinie sind Richtung Plangebiet gedreht und aufgeneigt. Die Fotodokumentation in Anlage 5 gibt einen Eindruck von der Position und Wirkung der Leuchten auf dem Plangebiet. Seite 5 von 18

6 4 Beurteilungsgrundlage: Lichterlass NRW Beurteilungsgrundlage für die Wirkung von Lichtimmissionen auf Menschen durch Licht emittierende Anlagen ist ein gemeinsamer Runderlass des Ministeriums Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr in NRW vom Als Licht emittierende Anlagen zählen künstliche Lichtquellen aller Art, wie z.b. Scheinwerfer zur Beleuchtung von Sportstätten oder Verladeplätzen. Gesundheitsschäden durch Beleuchtungsanlagen sind im Allgemeinen nicht zu erwarten. Schädliche Umwelteinwirkungen können aber auch durch erhebliche Belästigungen der Nachbarschaft hervorgerufen werden. Um dies zu vermeiden, sind in der Lichtimmissionsrichtlinie NRW Immissionsrichtwerte bezüglich der zulässigen Blendung durch einzelne Lichtquellen und der Raumaufhellung im Inneren von Wohnbereichen und vergleichbaren Nutzungen geregelt. Auch direkt an Gebäuden beginnende Außenwohnbereiche sind lt. Lichterlass in die Beurteilung mit einzubeziehen. Raumaufhellung Mess- und Beurteilungsgröße für die Raumaufhellung ist die mittlere Beleuchtungsstufe E F in der Fensterebene von schutzbedürftigen Nutzungen bzw. bei Balkonen bzw. Terrassen an den Begrenzungsflächen der Außenwohnbereiche. Die Werte gelten für die Situation bei geöffnetem Fenster, parallel zur Normalen der Wandflächen und bei ausgeschalteter Zimmerbeleuchtung. Die folgenden Immissionsrichtwerte der mittleren Beleuchtungsstärke E F sind einzuhalten. Tabelle 1: Immissionsrichtwerte der Beleuchtungsstärke Beleuchtungsstärke E F in lx Immissionsort Uhr Uhr Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 1 1 Reine, allgemeine, besondere Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, 3 1 Erholungsgebiete Dorfgebiete, Mischgebiete 5 1 Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete 15 5 Wird die mittlere Beleuchtungsstärke am Immissionsort maßgeblich durch andere Lichtquellen bestimmt, sollen Maßnahmen an der zu beurteilenden Beleuchtungsanlage so lange ausgesetzt werden, wie die Anlage nicht wesentlich zur Gesamt-Beleuchtungsstärke beiträgt. Seite 6 von 18

7 Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf zeitlich konstantes und weißes oder annähernd weißes Licht, das mehrmals in der Woche jeweils länger als eine Stunde eingeschaltet ist. Wird die Anlage seltener oder kürzer betrieben, bzw. über Bewegungsmelder geschaltet, sind Einzelfallbetrachtungen anzustellen. Besondere Regelungen sieht die Lichtimmissionsrichtlinie für wechselnde Betriebszustände (Wechsellichtsituationen), intensiv farbiges Licht und sonstige Auffälligkeiten vor. Blendung Als Bewertungsmaßstab zur Beurteilung der Blendung wird die maximal tolerable mittlere Leuchtdichte einer Blendlichtquelle L max definiert zu: Darin bedeuten: L max = k L u Ω s L max = Immissionsrichtwert: maximal tolerable Leuchtdichte einer Blendlichtquelle in cd/m², gemittelt über den zugehörigen Raumwinkel s k = Proportionalitätsfaktor L u = maßgebende Leuchtdichte in der Umgebung der Blendlichtquelle in cd/m²; L u 0,1 cd/m² s = Raumwinkel der vom Immissionsort aus gesehenen Blendlichtquelle in sr Dabei werden folgende Werte des Proportionalitätsfaktors k zur Festlegung der Immissionsrichtwerte herangezogen: Tabelle 2: Proportionalitätsfaktoren zur Ermittlung der max. tolerablen Leuchtdichte Proportionalitätsfaktor k Immissionsort Uhr Uhr Uhr Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Reine, allgemeine, besondere Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Erholungsgebiete Dorfgebiete, Mischgebiete Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete Seite 7 von 18

8 Der Anwendungsbereich der o.a. Gleichung wird jedoch auf Raumwinkel zwischen10-6 sr< s <10-2 sr beschränkt. Außerhalb dieses Bereiches gilt: Für Punktquellen ( s <10-6 sr) ist die Blendbeleuchtungsstärke E s maßgebend und darf k L u 10 nicht überschreiten 3 Für große Flächenquellen ( s > 10-2 sr) darf die mittlere Leuchtdichte unabhängig vom Raumwinkel den Wert 10 k L u nicht überschreiten. Auch bezüglich der Blendung sind besondere Regelungen für geringe Einschaltdauer oder Einschalthäufigkeit, Wechsellicht, besondere auffällige Situationen oder blitzlichtartige Vorgänge vorgesehen. Im Fall von Überschreitungen der zulässigen Beleuchtungsstärke in Fensterebene oder der maximal tolerablen mittleren Leuchtdichte von Blendlichtquellen werden im Ministerialerlass folgende Minderungsmaßnahmen als Möglichkeiten vorgeschlagen: 1. Optimierte Wahl des Scheinwerferstandortes zur Minimierung der Lichtimmissionen in der Nachtbarschaft; 2. Vermeidung einer direkten Blickverbindung zwischen Scheinwerfer und Immissionsorten; 3. Ggf. Vorsehung von Blenden an den Scheinwerfern; 4. Verwendung von Scheinwerfern mit asymmetrischer Lichtverteilung, insbesondere für größere Sportplätze; 5. Vermeidung von zeitlich veränderlichem Licht, z.b. bei Leuchtreklamen, soweit dies mit dem Zweck der Anlage zu vereinbaren ist; 6. Abdunkelung von Lichtimmissionen aus Gebäuden, z.b. aus beleuchteten Arbeitsräumen und Gewächshäusern, durch Abdunkelungsmaßnahmen wie Rollos, Jalousien, etc. Seite 8 von 18

9 5 Durchführung und Ergebnisse der Messung 5.1 Vorbemerkungen Die Messung der Beleuchtungsanlage wurde am 08.November 2017 im Zeitraum zwischen 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Messungen herrschte diesiges Wetter und z.t. Nieselregen. Als Konsequenz lag eine vergleichsweise hohe Umgebungsleuchtdichte rund um die Flutlichtanlage vor (Lichtstreuung durch Niesel- / Nebeltröpfchen). Da außer der Flutlichtanlage keine weiteren Lichtquellen in die entsprechende Blickrichtung vom Plangebiet aus vorhanden sind, ist für die Auswertung der Messung stets mit der minimal anzusetzenden Umgebungsleuchtdichte von 0,1 cd/m² auszugehen. Folgende Messgeräte kamen zum Einsatz: Leuchtdichtemessgerät (Blendung):Gossen Mavospot 2 USB Beleuchtungsstärkemessgerät (Raumaufhellung): Gossen Mavolux 5032 B Die Geräte entsprechen den Anforderungen gemäß der DIN 5032 Teil 7 der Klasse B, sodass die Forderung der Lichterlass an die Genauigkeitsklasse hiermit erfüllt wird. Die Genauigkeiten betragen ± 10 % für das Beleuchtungsstärkemessgerät und ± 15 % für das Leuchtdichtemessgerät. Aufgrund der Messfehler bei der Ermittlung der Umgebungsleuchtdichte L u, der Leuchtdichte der Leuchte L S sowie des Raumwinkels s wird der sich insgesamt ergebende relative Fehler für den aus Messungen bestimmten Proportionalitätsfaktor k s zur Beurteilung der Blendung im Lichterlass NRW mit 25 % angegeben; das 90 %- Quantil befindet sich damit bei 40 %. Die Messung wurde an drei Messpositionen auf dem Bebauungsplangebiet durchgeführt, die jeweils der Lage eines Plangebäudes entsprechen. Die Lage der Messpositionen kann Anlage 2 entnommen werden. Die Messung der Beleuchtungsstärke wurde jeweils in etwa 1,75 m Höhe (Erdgeschoss) sowie mit einem Stativ auf ca. 5 m Höhe (1. Obergeschoss) vorgenommen. Auf dem Plangebiet ist die Errichtung von Gebäuden mit max. einem Vollgeschoss vorgesehen. Die Messung der Leuchtdichte erfolgte nur auf Erdgeschosshöhe. Seite 9 von 18

10 5.2 Ergebnisse zur Raumaufhellung Die Ergebnisse der Messung der Beleuchtungsstärke können Anlage 3 entnommen werden. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle 3 zusammengefasst. An Ort der Messposition 1 und 3 direkt an der Straße Wolfskuhl lagen aufgrund des Betriebes der Flutlichtanlage am Trainingsplatz Beleuchtungsstärken von bis zu 8 lx vor. Der Immissionsrichtwert des Lichterlass NRW für Wohngebiete von 3 lx für den Tageszeitraum wird damit deutlich überschritten. Ursache für die Überschreitung stellt die Beleuchtung des Trainingsplatzes dar (vgl. auch Fotodokumentation in Anlage 5), deren Leuchten an Mast T1 direkt Richtung Plangebiet aufgeneigt sind. Der Abstand zwischen diesem Mast und Messposition 1 beträgt etwa 150 m; und zu Messposition 3 etwa 130 m. Tabelle 3: Lichtimmissionsmessung Ergebnisse Raumaufhellung (vgl. Anlage 3) Messpos Richtwert Messwert Höhe Uhr [lx] [lx] Erdgeschoss 3,6 1. Obergeschoss 4,1 Erdgeschoss 2, Obergeschoss 2,6 Erdgeschoss 8,1 1. Obergeschoss 7,7 Einhaltung NEIN JA NEIN Wie den Ergebnissen von Messposition 2 entnommen werden kann, ist in dieser Blickrichtung in einem Abstand von ca. 185 m von einer (knappen) Einhaltung der Anforderungen des Lichterlass NRW für den Tageszeitraum auszugehen. Die Beleuchtungsstärke ist abhängig vom Blickwinkel auf den Trainingsplatz und dessen Beleuchtungseinrichtungen. Im selben Blickwinkel auf die Flutlichtanlage nimmt die Beleuchtungsstärke E F in lx= lm m² mit zunehmendem Abstand r von der Lichtquelle proportional zu 1 r ² ab, denn die Beleuchtungsstärke E F stellt den auftreffenden Lichtstrom pro Fläche dar. Die Halbkugelfläche um die Lichtquelle wächst jedoch proportional zu r². Seite 10 von 18

11 Demnach ist in Blickrichtung Messposition 3 erst ab einem Abstand von 210 m zu Mast T1 von einer Unterschreitung des Immissionsrichtwertes von 3 lx zum Tageszeitraum auszugehen. Aufgrund der starken Aufneigung der Leuchten kann näherungsweise davon ausgegangen werden, dass der Blickwinkel in die Leuchte sich über weitere horizontale Distanz zur Leuchte nahezu unverändert bleibt. In Anlage 6 ist daher der Bereich des Plangebietes über eine Linie abgegrenzt, für den der dargestellten Messung zufolge von einer Überschreitung der Anforderungen des Lichterlass NRW an die Raumaufhellung für Wohngebiete auszugehen ist. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass Messung und Auswertung einer Unsicherheit von mindestens 10 % unterliegen. 5.3 Ergebnisse zur Blendung Neben der Leuchtdichte ist der Raumwinkel der Blendlichtquelle für die Beurteilung der Blendung relevant. Daher muss nicht unbedingt die Leuchte, die am Empfänger die höchste Beleuchtungsstärke oder Leuchtdichte hervorruft, auch maßgebend für die Blendwirkung sein. Es wurde für den Immissionsort die Leuchtdichte für die relevanten Leuchten gemessen. In die Berechnung des zur Beurteilung der Blendwirkung heranzuziehenden gemessenen Proportionalitätsfaktor k mess geht weiterhin die maßgebende Leuchtdichte der Umgebung der Blendlichtquelle L U ein. Da es am Messtag sehr diesig war, ist die gemessene Umgebungsleuchtdichte nicht zur Bestimmung des Proportionalitätsfaktors heranzuziehen. Bei klarem Himmel ist von einer Umgebungsleuchtdichte von maximal 0,1 cd/m² auszugehen, da vom Plangebiet aus gesehen keine weiteren Lichtquellen in Blickrichtung Fußballplätze vorhanden sind. Des Weiteren gehen in die Auswertung die geometrischen Beziehungen (Aufneigung und Verdrehung der Leuchten sowie Abstände zwischen Messposition und Maststandort) ein. Die Abstände konnten über Luftbilder und Planunterlagen bestimmt werden. Da von den Flutlichtanlagen keine Planungsunterlagen vorliegen, konnten die Aufneigung und Verdrehung der Leuchten nur abgeschätzt werden. Die Leuchtenaustrittsfläche der Leuchten des Trainingsplatzes beträgt 0,27 m². Den Angaben des Betreibers zufolge entspricht dies auch der Leuchtenaustrittsfläche der Leuchten auf dem Punktspielfeld. Die Ergebnisse der Auswertung können Anlage 4 entnommen werden. Jeweils ist auch der Raumwinkel angegeben, unter welchem die entsprechende Lichtquelle am Messort zu se- Seite 11 von 18

12 hen ist. Die Raumwinkel überschreiten stets s =10-6 sr, sodass die Betrachtung der Leuchtdichte ausreichend ist. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle 4 zusammengefasst. Tabelle 4: Lichtimmissionsmessung Ergebnisse Blendung Messpos IRW Leuchte Uhr k Trainingsplatz T1 K mess Messwert Einhaltung 270 nein Trainingsplatz T2 128 nein 64 Punktspielplatz P1 (Ecke) 13 ja Punktspielplatz P2 (Seite) 126 nein Trainingsplatz T1 428 nein Trainingsplatz T2 172 nein 64 Punktspielplatz P1 (Ecke) 14 ja Punktspielplatz P2 (Seite) 136 nein Trainingsplatz T nein Trainingsplatz T2 149 nein 64 Punktspielplatz P4 (Seite) 37 ja Punktspielplatz P2 (Seite) 29 ja Wie Tabelle 4 zu entnehmen ist, werden die Anforderungen des Lichterlass NRW an die Blendung an allen drei Messpositionen durch den Betrieb der Flutlichtanlage auf dem Trainingsplatz deutlich überschritten. Da aber auch die Leuchten an dem Punktspielplatz Richtung Plangebiet aufgeneigt sind, überschreiten der Messung und dargestellten Auswertung zufolge an den Messpositionen 1 und 2 die Proportionalitätsfaktoren für die Leuchte P2 auf Höhe der Mittellinie des Punktspielplatzes den Immissionsrichtwert des Lichterlass NRW für den Tageszeitraum für Wohngebiete. Am Messort 3 in größerer Entfernung vom Hauptspielplatz (und unter anderem Blickwinkel) werden die Anforderungen des Lichterlass NRW durch die dort installierten Leuchten zum Tageszeitraum jedoch eingehalten. Die Blendwirkung bzw. der Proportionalitätsfaktor k zur Beurteilung der Blendung an weiteren Positionen auf dem Plangebiet hängt im Wesentlichen von dem Abstand r zur Blendlichtquelle dem Winkel ε zwischen Ausrichtung der Leuchte und der Sichtgerade vom Immissionsort zur Leuchte (also der Verdrehung zwischen Blickrichtung und Ausrichtung der Leuchte) ab. Seite 12 von 18

13 Der Proportionalitätsfaktor k berechnet sich gemäß k = L Ω s L u In die Berechnung des Proportionalitätsfaktors k geht der Raumwinkel s ein, unter der am Messort die Blendlichtquelle erscheint. Es gilt [2]: Ω S = A cos(ϵ) r 2 A ist die Lichtaustrittsfläche der Leuchte und ε der Winkel zwischen Lot auf Lichtaustrittsfläche und Verbindungsgerade zum Messort. Die Leuchtdichte der Blendlichtquelle verändert sich bei demselben Blickwinkel in die Leuchte mit zunehmender Entfernung nicht (vgl. [2], Absatz ). Aufgrund der starken Aufneigung der Leuchten kann in einer ersten Näherung davon ausgegangen werden, dass der vertikale Blickwinkel in die Leuchte sich über weitere horizontale Distanz zur Leuchte nahezu unverändert bleibt. Somit nimmt der berechnete Proportionalitätsfaktor k bei größerer Entfernung r in derselben Blickrichtung proportional zu 1 r ab. In Blickrichtung Messposition 2 beträgt der nach Messung und dargestellten Auswertung berechnete Proportionalitätsfaktor k = 136 für die Leuchte P2 an der Mittellinie des Punktspielplatzes. Eine Einhaltung des Immissionsrichtwertes des Lichterlass NRW für Wohngebiete von k = 64 ist demnach in dieser Blickrichtung überschlägig erst ab etwa 310 m Abstand zu Leuchte P2 zu erwarten. Da in dieser Entfernung die Neigung der Leuchte trotz der starken Aufneigung einen Einfluss haben wird, ist diese überschlägig abgeschätzte Entfernung von 310 m sicherlich konservativ überschätzend. Mit zunehmendem Winkel ε d.h. bei zunehmendem Blick seitlich in die Leuchte statt frontal in die Leuchtenaustrittsfläche nimmt der Raumwinkel s proportional zu cos(ε) und k damit proportional zu cos(ϵ) ab. Andererseits hat der Blickwinkel ε Einfluss auf die am Immissionsort vorliegende Leuchtdichte L, welcher aber stark von der Lichtverteilungskurve der Leuchte (welche angibt, in welche Richtung wie viel Lichtstrom emittiert wird) abhängt und daher nicht quantifizierbar ist. Seite 13 von 18 Seite 13 von 18

14 Letztlich hat die Messung vom aber ergeben, dass an Messposition 3 die Immissionsrichtwerte des Lichterlass NRW bzgl. Blendung für die Leuchten auf dem Punktspielfeld eingehalten werden. Von diesen beiden Fixpunkten (Messpunkt 3 und der 310-m-Entfernung in Blickwinkel Messposition 2) ausgehend wurde nun in Anlage 6 der Bereich skizziert, in dem der Messung zufolge nicht von einer Einhaltung der Immissionsrichtwerte des Lichterlass NRW bzgl. Blendung im Tageszeitraum für Wohngebiete durch Leuchten auf dem Punktspielplatz ausgegangen werden kann. An dieser Stelle sei auf die Unsicherheit der berechneten Proportionalitätsfaktoren hingewiesen, die allein aufgrund der Messunsicherheiten 25 % beträgt. Hinzu kommt, dass zu Drehung und Neigung der eingesetzten Leuchten keine Angaben vorliegen, sondern die ent6- sprechenden Winkel nur abgeschätzt werden konnten. Für die Leuchten am Trainingsplatz kann de facto auf dem gesamten Bebauungsplangebiet nicht von einer Einhaltung der Anforderungen des Lichterlass NRW hinsichtlich Blendung ausgegangen werden. 6 Minderungsmaßnahmen Im Bebauungsplanverfahren sollen immissionsschutzrechtliche Konflikte aufgezeigt und gelöst werden. Hierbei sind die Belange von bereits bestehenden Nutzungen in der Nachbarschaft konservativ überschätzend in die Abwägung und Maßnahmenkonzeption mit einzubeziehen. Minderungsmaßnahmen gegen Lichtimmissionen sind im besten Fall an den Lichtquellen zu ergreifen. So können an den Leuchten Blendschutzbleche oder -kappen angebracht werden, sodass ein direkter Blick in die Leuchtenaustrittsfläche vom Immissionsort aus nicht mehr möglich ist. Im vorliegenden Fall ist es aufgrund der starken Aufneigung der Leuchten de facto nicht möglich, durch einfache kleinere Korrekturmaßnahmen eine Einhaltung der Anforderungen des Lichterlass NRW auf dem Plangebiet zu erzielen. Bleche, die einen Blick in die um aufgeneigten Leuchten verhindern, würden gleichzeitig dazu führen, dass die Fußballplätze nicht mehr sachgerecht ausgeleuchtet werden. Die einzige mögliche technische Lösung des Lichtimmissionskonfliktes auf der Emissionsseite stellt damit der Ersatz der vorhandenen Flutlichtanlagen auf den beiden Plätzen durch eine neue Flutlichtanlage mit nicht oder nur geringfügig aufgeneigten Leuchten dar. Es sind Seite 14 von 18

15 Leuchten für Sportplatzanlagen erhältlich, die über eine Bündelauslenkung von 60 im Leuchtkörper selbst eine weite Ausleuchtung eines Sportplatzes erzeugen, ohne dass dafür die Leuchte selbst aufgeneigt werden muss und somit ein direkter Blick in die Leuchtenaustrittsfläche von Immissionsorten in der Umgebung aus vermieden werden kann. Statt Minderungsmaßnahmen an den Quellen zu konzipieren, ist zur Lösung des immissionsschutzrechtlichen Konfliktes auch die Festsetzung von Schutzmaßnahmen auf Empfängerseite im Bebauungsplan prinzipiell denkbar. So können gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Lichtimmissionen in den geplanten Wohnhäusern beispielsweise durch Rollläden an den Fenstern auf einfachem Wege probate Schutzmaßnahmen getroffen werden, sodass gesunde Wohnverhältnisse gewahrt bleiben. Diese Schutzmaßnahmen sind durchaus als zumutbar einzustufen, da der Einbau von Rollläden ja auch zu einer höheren Wertigkeit der Wohnungen führt. Laut Lichterlass NRW sind auch direkt an den Gebäuden anschließende Außenwohnbereiche in die Beurteilung mit einzubeziehen. Schutzmaßnahmen gegen Lichtimmissionen stellen auf Außenwohnbereichen bspw. flexible oder starre Sichtblenden / Wandelemente dar. Für die Außenwohnbereiche erscheinen Sichtblenden oder Lamellenelemente als probate Schutzmaßnahmen, um die direkte Sichtverbindung zu blendenden Leuchten zu unterbinden. Aufgrund der Höhe geometrischen Verhältnisse vor Ort und der Höhe der vorliegenden Flutlichtanlage (21 m am Trainingsplatz, 16 m am Punktspielplatz) könnte die erforderliche Höhe der Sichtblende jedoch durchaus 2,5 m betragen. Inwiefern durch diese Maßnahmen aber effektiv auch eine so deutliche Reduktion der Beleuchtungsstärke auf den Außenwohnbereichen erreicht werden kann, dass der Immissionsrichtwert des Lichterlass NRW bzgl. der Raumaufhellung von 3 lx im Tageszeitraum eingehalten werden kann, erscheint fragwürdig. Denkbar wäre eine Kombination aus quellen- und empfängerseitigen Maßnahmen wie beispielsweise Ersatz der Flutlichtanlage auf dem Trainingsplatz und Festsetzung von Schutzmaßnahmen gegen Blendung durch die Anlage auf dem Punktspielplatz an den Wohngebäuden im Bereich östlich der violetten Markierungslinie in Anlage 6. Eine Festsetzung im Bebauungsplan könnte wie folgt lauten: Bei schutzwürdigen Räumen im Sinne des Lichtimmissionserlass NRW sind im gekennzeichneten Bereich technische Schutzvorkehrungen (Rollläden oder gleich wirksame Maßnahmen) an allen Fenstern zu treffen, die nicht nach Süden ( ) oder Westen ( ) oder Südosten ( ) ausgerichtet sind. Seite 15 von 18

16 Außenflächen im Sinne des Lichtimmissionserlass NRW sind im gekennzeichneten Bereich durch bauliche technische Vorkehrungen (Sichtschutzwände, Lamellenelemente, Senkrechtmarkisen, Markisen, Vorhänge) vor Lichtimmissionen zu schützen, sofern eine entsprechende Abschirmung nicht bereits durch ohnehin vorgesehene Gebäudeteile oder Bauteile erfolgt. Nach Süden, Westen und Südosten ausgerichtete Außenflächen sind hiervon ausgenommen, da bei Ihnen eine Selbstabschirmung durch das Gebäude vorausgesetzt werden kann. Ausnahmen von diesen bautechnischen Anforderungen können im Baugenehmigungsverfahren zugelassen werden, wenn durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird, dass zur Einhaltung der für das Baugebiet jeweils maßgeblichen Richtwerte des Lichtimmissionserlass NRW keine Maßnahmen erforderlich sind. Seite 16 von 18

17 7 Zusammenfassung In Simmerath-Lammersdorf ist auf dem Gelände zwischen den Straßen Scholls Gäßchen und Franz-Fedder-Straße die Aufstellung des Bebauungsplanes Hasselführ vorgesehen mit dem Ziel, Planungsrecht zur Errichtung von 60 Einfamilienhäusern zu schaffen. Da sich nordöstlich des Plangebietes zwei Fußballplätze mit Flutlichtanlagen befinden, war eine lichtimmissionstechnische Untersuchung bzgl. der von den Flutlichtanlagen auf dem Plangebiet verursachten Lichtimmissionen durchzuführen. Die am von 19:30 21:15 Uhr durchgeführte Messung auf dem Plangebiet mit anschließender Auswertung ergab, dass in weiten Teilen des Plangebietes nicht von einer Einhaltung der Anforderungen des Lichterlass NRW für Wohngebiete zum Tageszeitraum (6 22 Uhr) auszugehen ist. Durch den Betrieb der Flutlichtanlage am Trainingsplatz mit zwei Masten mit stark z.t. Richtung Plangebiet aufgeneigten Leuchten auf 21 m Höhe ergibt sich am Ort der nächstgelegenen geplanten Wohnbebauung eine Beleuchtungsstärke von mehr als 8 lx und somit eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes des Lichterlass NRW bzgl. Raumaufhellung von 3 lx im Tageszeitraum. Insgesamt ist der Messung und darauf aufbauenden Auswertung zufolge an 16 von 60 geplanten Wohngebäuden nicht sicher von einer Einhaltung des Immissionsrichtwertes bzgl. Raumaufhellung auszugehen (vgl. grüne Markierung in Anlage 6). Durch die stark aufgeneigten Leuchten auf dem Trainingsplatz ist zudem de facto für fast das gesamte Plangebiet von einer Überschreitung der Anforderungen an die Blendung auszugehen. Der Messung zufolge werden auf dem Plangebiet auch bzgl. der Flutlichtanlage auf dem Punktspielplatz die Immissionsrichtwerte des Lichterlass NRW bzgl. der Blendung überschritten. Der Auswertung zufolge ist für 19 der geplanten 60 Wohngebäude nicht sicher von einer Einhaltung der Immissionsrichtwerte für die Blendung für Wohngebiete auszugehen (vgl. violette Linie in Anlage 6), wobei die Auswertung mit größeren Unsicherheiten aufgrund der Messunsicherheit von 25 % und fehlender Daten zu den Lichtanlagen verbunden ist. Zur Lösung des immissionsschutzrechtlichen Konfliktes im Bebauungsplanverfahren sind entweder Maßnahmen an den Lichtquellen oder passive Schutzmaßnahmen an den geplanten Wohngebäuden denkbar. Im vorliegenden Fall ist es aufgrund der starken Aufneigung der Leuchten de facto nicht möglich, durch einfache kleinere Korrekturmaßnahmen eine Einhaltung der Anforderungen des Lichterlass NRW auf dem Plangebiet zu erzielen. Bleche, die einen Blick in die um 70 Seite 17 von 18

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19 Luftbild Plangebiet (Google Earth Pro) N Trainingsplatz Plangebiet Punktspielplatz Dokument: Y:\Projekte\F\8168_F_Licht_BPlan_Simmerath_Sparkasse\02_DOKU\Ber_01_V\8168_f_Ber_01_Anl_01_1.odt Anlage 1.1

20 Übersichtslageplan: Städtebauliches Konzept N Trainingsplatz Punktspielplatz Dokument: Y:\Projekte\F\8168_F_Licht_BPlan_Simmerath_Sparkasse\02_DOKU\Ber_01_V\8168_f_Ber_01_Anl_01_2.odt Anlage 1.2

21 Übersicht über die Messpositionen (MP1-MP3) und die Leuchtenstandorte N Mast T2; 4 Leuchten Trainingsplatz Mast T1; 4 Leuchten 28 MP3 21. Mast P1; 1 Leuchte Mast P2; 2 Leuchten MP Mast P3; 1 Leuchte Punktspielplatz Mast P5; 1 Leuchte MP Mast P4; 2 Leuchten Mast P6; 1 Leuchte Dokument: Y:\Projekte\F\8168_F_Licht_BPlan_Simmerath_Sparkasse\02_DOKU\Ber_01_V\8168_f_Ber_01_Anl_02.odt Anlage 2

22 Lichtimmissionsmessung Raumaufhellung Projekt F 8168 Bebauungsplanvorhaben Hasselführ in Simmerath Hinweise / Besonderheiten / Wetter Gebiet WA Diesig und Nieselregen 01 In der Konsequenz hohe Umgebungsleuchtdichte über den Fußballplätzen Datum 8. November 2017 Uhrzeit 19:30 21:15 mittlere Beleuchtungsstärke E [lx] 6-22 Uhr [lx] 22-6 Uhr [lx] Kurgebiet, Kranken- / Pflegehäuser 1 1 Wohn- / Erholungsgebiete 3 1 Dorf- / Mischgebiete 5 1 Kern- / Gewerbe- / Industriegebiete 15 5 Immissionsort Bezeichnung mit Quelle [lux] ohne Quelle [lux] E diff [lux] Immissionsort Bezeichnung mit Quelle [lux] ohne Quelle [lux] E diff = 01 MP1, 2m Höhe 3,7 3,57 3,62 Mittelwerte 3,63 3,63 Mittelwerte 02 MP1, 5m Höhe 4,06 3,9 4,2 Mittelwerte 4,05 4,05 Mittelwerte 03 MP2, 2m Höhe 2,4 2,35 2,52 Mittelwerte 2,42 2,42 Mittelwerte 04 MP2, 5m Höhe 2,51 2,53 2,62 Mittelwerte 2,55 2,55 Mittelwerte 05 MP3, 2m Höhe 7,9 8,08 8,3 Mittelwerte 8,09 8,09 Mittelwerte 06 MP3, 5m Höhe 7,85 7,71 7,66 Mittelwerte 7,74 7,74 Mittelwerte 07 Mittelwerte Mittelwerte 08 Mittelwerte Mittelwerte 09 Mittelwerte Mittelwerte 10 Mittelwerte Mittelwerte F Anlage 3

23 Lichtimmissionsmessung B L E N D U N G Projekt F 8168 Bebauungsplanvorhaben Hasselführ in Simmerath Hinweise / Besonderheiten / Wetter Immissionsort Messposition MP 1 Diesig und Nieselregen Gebiet WA In der Konsequenz hohe Umgebungsleuchtdichte über den Fußballplätzen L_u = 0,00 cd/m² in die vom Fußballplatz abgewandte Richtung Datum 8. November 2017 L_u = 0,8 cd/m² in Richtung Fußballplatz Uhrzeit 19:30 21:15 Porportionalitätsfaktor k [-] 6-20 Uhr [-] Uhr [-] 22-6 Uhr [-] Kurgebiet Fenster Innenraummessung ja O Nein WR/WA Höhe x Breite --- x --- [m] MI Höhe Brüstung --- [m] GE Tiefe Laibung --- [m] Blendlichtquelle L M [cd/m²] Umgebungsleuchtdichte L U [cd/m²] Messung Bezeichnung links rechts oben unten Proportionalitätsfaktor k 01 T1, obere Leuchte 1257,0 Entfernung ,0 Höhe ,0 Raumwinkel 1,17E Mittelwert L U 0,1 k [-] T1, beide Leuchten 2703,0 Entfernung ,0 Höhe ,0 Raumwinkel 2,33E Mittelwert L U 0,1 k [-] P1 71,4 Entfernung 97 74,1 Höhe 16 70,1 Raumwinkel 1,64E Mittelwert L U 0,1 k [-] P2 710,0 Entfernung ,0 Höhe ,0 Raumwinkel 1,75E Mittelwert L U 0,1 k [-] T2 534,0 Entfernung ,0 Höhe ,0 Raumwinkel 8,89E Mittelwert L U 0,1 k [-] Entfernung 0 Höhe 21 Mittelwert L U k [-] 07 Entfernung 0 Höhe 21 Mittelwert L U k [-] 08 Entfernung 0 Höhe 21 Mittelwert L U k [-] 09 Entfernung 0 Höhe 21 Mittelwert L U k [-] 10 Entfernung 0 Höhe 21 Mittelwert L U k [-] F Anlage 4.1

24 Lichtimmissionsmessung B L E N D U N G Projekt F 8168 Bebauungsplanvorhaben Hasselführ in Simmerath Hinweise / Besonderheiten / Wetter Immissionsort Messposition MP 2 Diesig und Nieselregen Gebiet WA In der Konsequenz hohe Umgebungsleuchtdichte über den Fußballplätzen L_u = 0,00 cd/m² in die vom Fußballplatz abgewandte Richtung Datum 8. November 2017 L_u = 0,8 cd/m² in Richtung Fußballplatz Uhrzeit 19:30 21:15 Porportionalitätsfaktor k [-] 6-20 Uhr [-] Uhr [-] 22-6 Uhr [-] Innenraummessung ja O Nein Kurgebiet Fenster WR/WA Höhe x Breite --- x --- [m] MI Höhe Brüstung --- [m] GE Tiefe Laibung --- [m] Blendlichtquelle L M [cd/m²] Umgebungsleuchtdichte L U [cd/m²] Messung Bezeichnung links rechts oben unten Proportionalitätsfaktor k 01 T1, obere Leuchte 1568,0 Entfernung 184,0 1412,0 Höhe 21,0 1710,0 Raumwinkel 7,65E , Mittelwert L U 0,1 k [-] T1, beide Leuchten 2114,0 Entfernung 184,0 1968,0 Höhe 21,0 2233,0 Raumwinkel 1,53E , Mittelwert L U 0,1 k [-] P1 56,0 Entfernung 130,0 57,0 Höhe 16,0 61,0 Raumwinkel 1,01E Mittelwert L U 0,1 k [-] P2 695,0 Entfernung 147,0 530,0 Höhe 16,0 534,0 Raumwinkel 1,18E ,0 650,0 620,0 617 Mittelwert L U 0,1 k [-] T2 476,0 Entfernung 142,0 498,0 Höhe 21,0 526,0 Raumwinkel 4,79E ,0 498 Mittelwert L U 0,1 k [-] Entfernung 0,0 Höhe 21,0 Raumwinkel Mittelwert L U k [-] 07 Entfernung 0,0 Höhe 21,0 Mittelwert L U k [-] 08 Entfernung 0,0 Höhe 21,0 Mittelwert L U k [-] 09 Entfernung 0,0 Höhe 21,0 Mittelwert L U k [-] 10 Entfernung 0,0 Höhe 21,0 Mittelwert L U k [-] F Anlage 4.2

25 Lichtimmissionsmessung B L E N D U N G Projekt F 8168 Bebauungsplanvorhaben Hasselführ in Simmerath Hinweise / Besonderheiten / Wetter Immissionsort Messposition MP 3 Diesig und Nieselregen Gebiet WA In der Konsequenz hohe Umgebungsleuchtdichte über den Fußballplätzen L_u = 0,00 cd/m² in die vom Fußballplatz abgewandte Richtung Datum 8. November 2017 L_u = 2 cd/m² in Richtung Fußballplatz Uhrzeit 19:30 21:15 Porportionalitätsfaktor k [-] 6-20 Uhr [-] Uhr [-] 22-6 Uhr [-] Innenraummessung ja O Nein Kurgebiet Fenster WR/WA Höhe x Breite --- x --- [m] MI Höhe Brüstung --- [m] GE Tiefe Laibung --- [m] Blendlichtquelle L M [cd/m²] Umgebungsleuchtdichte L U [cd/m²] Messung Bezeichnung links rechts oben unten Proportionalitätsfaktor k 01 T1, obere Leuchte 5280,0 Entfernung 130,0 6060,0 Höhe 21,0 5360,0 Raumwinkel 1,53E ,0 6017, Mittelwert L U 0,1 k [-] T1, beide Leuchten 7090,0 Entfernung 130,0 7900,0 Höhe 21,0 7325,0 Raumwinkel 3,06E ,0 7212, Mittelwert L U 0,1 k [-] T2 437,0 Entfernung 43,0 505,0 Höhe 21,0 486,0 Raumwinkel 6,24E ,0 478,0 494 Mittelwert L U 0,1 k [-] P2 86,0 Entfernung 160,0 88,0 Höhe 16,0 87,0 Raumwinkel 5,21E-06 83,0 86 Mittelwert L U 0,1 k [-] P4 121,0 Entfernung 157,0 143,0 Höhe 16,0 128,0 Raumwinkel 6,87E ,0 130,0 127,0 129 Mittelwert L U 0,1 k [-] Entfernung 0,0 Höhe 21,0 Mittelwert L U k [-] 07 Entfernung 0,0 Höhe 21,0 Mittelwert L U k [-] 08 Entfernung 0,0 Höhe 21,0 Mittelwert L U k [-] 09 Entfernung 0,0 Höhe 21,0 Mittelwert L U k [-] F Anlage 4.3

26 Fotodokumentation Messung Abbildung 1: Messung auf 5 m Höhe, Messposition 1 Abbildung 2: Blick von Messposition MP 1 auf Leuchten der Maste T1, P1, P2 (v.l.n.r.) Dokument: Y:\Projekte\F\8168_F_Licht_BPlan_Simmerath_Sparkasse\02_DOKU\Ber_01_V\8168_f_Ber_01_Anl_05.odt Anlage 5.1

27 Fotodokumentation Messung Abbildung 3: Blick von Messposition 1 auf Trainingsplatz (links: Leuchten Mast T2, rechts Leuchten Mast T1) Abbildung 4: Blick von Messposition 3 auf Punktspielplatz (Leuchten P1, P2, P4, P3; v.l.n.r.) Dokument: Y:\Projekte\F\8168_F_Licht_BPlan_Simmerath_Sparkasse\02_DOKU\Ber_01_V\8168_f_Ber_01_Anl_05.odt Anlage 5.2

28 Fotodokumentation Messung Abbildung 5: Blick von Messposition 3 auf den Trasiningsplatz. Leuchten der Maste T2, T1, P1, P2 (v.l.n.r.) Dokument: Y:\Projekte\F\8168_F_Licht_BPlan_Simmerath_Sparkasse\02_DOKU\Ber_01_V\8168_f_Ber_01_Anl_05.odt Anlage 5.3

29 Übersicht über Bereiche mit Überschreitung der Anforderungen des Lichterlass NRW Überschreitung Raumaufhellung durch Leuchte T1, Trainingsplatz Mast T2; 4 Leuchten Trainingsplatz Mast T1; 4 Leuchten 210 Mast P1; 1 Leuchte Überschreitung Blendung durch Leuchte T1, Trainingsplatz, auf gesamten Bebauungsplangebiet 180 Mast P2; 2 Leuchten Mast P5; 1 Leuchte Punktspielplatz Überschreitung Blendung durch Leuchte P2, Punktspielplatz 310 Mast P3; 1 Leuchte Mast P4; 2 Leuchten Mast P6; 1 Leuchte Dokument: Y:\Projekte\F\8168_F_Licht_BPlan_Simmerath_Sparkasse\02_DOKU\Ber_01_V\8168_f_Ber_01_Anl_06.odt Anlage 6

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