Wer sind wir und was machen wir?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wer sind wir und was machen wir?"

Transkript

1 Wer sind wir und was machen wir? Teil des Landratsamtes Verwaltung Bettina Daisenberger, 08821/ Doris Neuner, 08821/ Technik Norbert Lemke, 08821/ Hans-Martin Heidler, 08821/ Immissionen... auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen... 3 Abs. 2 BImSchG Aufgabe Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. 1 Abs. 1 BImSchG 1

2 Was sind Jugendspieleinrichtungen? Streetballplatz Foto Kjb Hof 2

3 Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Immissionsschutz Niedrigseilgarten Foto Heidler 3

4 Welche Verfahren gibt es? Bebauungsplan oder Baugenehmigung Bebauungsplan Wird von der Gemeinde unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden meist für ein größeres Gebiet aufgestellt. Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden:... die Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen; 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB Vorteile: Öffentliches Verfahren, bei dem sich jeder einbringen kann. Standort der Kinder- und Jugendspieleinrichtung frühzeitig und dauerhaft erkennbar. Maßnahmen über das Grundstück mit den Spielgeräten hinaus möglich. Aber: Nur allgemeine, keine konkreten, unmittelbare geltenden Festlegung z. B. von Nutzungszeiten 4

5 Bebauungsplan oder Baugenehmigung Baugenehmigung Baugenehmigungspflicht. Prüfungsumfang auch Immissionsschutz... Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass 1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, 2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden 22 BImSchG Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme Grundsatz: Vorhaben zulässig abhängig vom jeweiligen Gebiet, in dem es verwirklicht werden soll. Aber Vorhaben verursacht unzumutbar Belästigungen oder Störungen 15 Abs. 1 BauNVO 5

6 Was sind die gesetzlichen Grundlagen? Grundsatz Bundesimmissionsschutzgesetz Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und richtwerte nicht herangezogen werden. 22 Abs. 1a BImSchG Sportanlagenlärmschutzverordnung BImSchV Sportanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die in den Absätzen 2 bis 4 genannten Immissionsrichtwerte unter Einrechnung der Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen nicht überschritten werden 1 Abs BImSchV 6

7 Besonderheit Bayern Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es gilt für Kindertageseinrichtungen, Großtagespflegestellen und Kinderspieleinrichtungen sowie für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen im Sinn von Art. 2 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung im Freien, die überwiegend Jugendlichen zur Freizeitgestaltung, insbesondere auch der körperlichen Ertüchtigung, dienen. Nicht erfasst sind andere Anlagen für soziale Zwecke sowie Sportanlagen. Art 1 KJG 7

8 Was heißt das? Die beim Spielen erzeugten Geräusche sind als sozialadäquat hinzunehmen Nutzer überwiegend Jugendliche (Personen zwischen Jahren) Es spielt keine Rolle, woher die Nutzer kommen (kein Einzugsbereich) Egal, ob kommerziell oder privat Beurteilung wie Sportanlagen ohne Ruhezeiten Richtwerte untergliedert nach Tag- ( Uhr) und Nachtzeit und Gebieten (Wohn- bis Gewerbegebiet) Aber nicht jede Freizeitgestaltung z. B. Grillplatz gedeckt Betrieb Uhr kein 24h-Betrieb Für eine Beurteilung wird anhand der Betriebsbeschreibung und der Situation eine Prognose erstellt 8

9 Was sind mögliche Konfliktpunkte? Durch Nutzerkreis Nutzungsmissbrauch Grillen statt spielen Bei Ballspielplätzen: Probleme mit Bällen außerhalb der Anlage 9

10 Was passiert bei Konflikten? Ein oder mehrmalige (max. 3malige) Messung Wo? Beim Beschwerdeführer, das kann ein anderer sein, als der Punkt bei dem es am Lautesten ist ( Immissionsort) Einen halben Meter vor dem geöffneten Fenster des nächstgelegenen (in Bezug auf den Beschwerdeführer) zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeigneten Raum (Schlaf-, Kinderzimmer, Büro) Wie lange? Repräsentativer Zeitraum, Werte werden abhängig von den Angaben zur Nutzung hochgerechnet Was noch? Gegebenenfalls Zuschläge Tonhaltigkeit (Einzeltöne innerhalb des Geräuschs) Impulshaltigkeit (starke Änderungen innerhalb des Geräuschs), Informationshaltigkeit (das Geräusch hat Inhalt) 10

11 Technischer Teil 11

12 12

13 13

14 14

15 15

16 Aussagen zu verschiedenen Anlagen von Abenteuerspielplatz bis Zirkusse 16

17 17

18 18

19 Was kann man tun? Nachbarn frühzeitig einbeziehen Rat bei Sachverständigenbüro oder Behörde suchen, um Stand der Technik zur Lärmminderung auch bei Geräten sicherzustellen, technische und bauliche Schallschutzmaßnahmen vorzusehen, Vorkehrungen für eine bestimmungsgemäße Nutzung zu treffen: für die geplante Zielgruppe geeignete Geräte anschaffen Nutzungszeiten bekanntgeben Zaun Aufsicht 19

20 Maßnahmen? 20

21 Zum Schluss Missbräuchliche Nutzung kann dem Betreiber zwar nicht zugerechnet werden Aber Verantwortung für bestimmungsgemäßen Nutzung Sicherheits- und Polizeirecht Wirkung in Öffentlichkeit beachten ggf. vom Hausrecht Gebrauch machen Neben dem öffentlichen Recht gibt es noch das Privatrecht Abwehranspruch nach 906 und 1004 BGB Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch Danke für die Aufmerksamkeit 21

»Lärm und Recht« BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg

»Lärm und Recht« BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg »Lärm und Recht«03.07.2014 BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg Zur Person Marcus Münnich Diplom Chemiker Leiter des Umwelt und Naturschutzamtes Friedrichshain Kreuzberg Umwelt und Naturschutzamt Bezirksverwaltungsgesetz

Mehr

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung) Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen

Mehr

Neues vom Lärmschutz Klaus Meyer 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012

Neues vom Lärmschutz Klaus Meyer 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 Neues vom Lärmschutz Klaus Meyer 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik

Mehr

Bundesrat Drucksache 233/17. Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen

Bundesrat Drucksache 233/17. Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Bundesrat Drucksache 233/17 22.03.17 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Bundesrat Drucksache 233/17 (Beschluss) 12.05.17 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Mit der durch das Zehnte Gesetz

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 18/12949 18. Wahlperiode 28.06.2017 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Mit der durch

Mehr

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Gliederung Problemstellung Typische Konfliktsituationen Rechtlicher Rahmen Richtwerte Praktische Maßnahmen Rechtliche Instrumente

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

G U T A C H T E N. Nr

G U T A C H T E N. Nr G U T A C H T E N Nr. 12-03-8 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Hornbek Auftraggeber: Planung: Bearbeitung ibs: Amt Breitenfelde Wasserkrüger

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Bun d esrat Drucksache 209/19 08.05.19 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Mit der durch das 10.

Mehr

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Stand: 09.2004 Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen 1. Vorbemerkung Für die schalltechnische Beurteilung von Sportanlagen, die als genehmigungsbedürftige

Mehr

Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017

Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017 Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017 Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Ingenieurbüro Greiner PartG mbb Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering 089 / 89 55 60 33 0 info@ibgreiner.de www.ibgreiner.de

Mehr

HTG Sprechertag Arbeitskreis Nassbaggertechnik

HTG Sprechertag Arbeitskreis Nassbaggertechnik HTG Sprechertag Arbeitskreis Nassbaggertechnik Dipl.-Ing. André Kiwitz Dipl.-Ing. Daniel Haferkamp Inhalt Allgemeine Grundlagen Schall Rechtliche Grundlagen zum Thema Baulärm Baulärmvorhersage am Beispiel

Mehr

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 621 letzte berücksichtigte Änderung: 4a neu eingefügt durch

Mehr

Grundlagen und Einführung Erschütterungen und sekundärer Luftschall beim Schienenverkehr. DB Netz AG I.NG-N-F

Grundlagen und Einführung Erschütterungen und sekundärer Luftschall beim Schienenverkehr. DB Netz AG I.NG-N-F Grundlagen und Einführung Erschütterungen und sekundärer Luftschall beim Schienenverkehr Schienenverkehr kann zu Belästigungen aufgrund Erschütterungen und sekundärem Luftschall führen Primärer Luftschall:

Mehr

Übungsfall Hennenstall

Übungsfall Hennenstall Übungsfall Hennenstall A besitzt einen Bauernhof im Bayerischen Wald. Er möchte sein Unternehmen umstrukturieren und beantragt beim Landratsamt die Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Haltung von

Mehr

Steuerungsinstrumente im Umweltrecht. Planungen. Bauleitplanung (BauGB), Raumordnungsplanung, Ausweisung von Naturschutz- und sonstigen Schutzgebieten

Steuerungsinstrumente im Umweltrecht. Planungen. Bauleitplanung (BauGB), Raumordnungsplanung, Ausweisung von Naturschutz- und sonstigen Schutzgebieten Steuerungsinstrumente im Umweltrecht Planungen Bauleitplanung (BauGB), Raumordnungsplanung, Ausweisung von Naturschutz- und sonstigen Schutzgebieten Vorbeugendes Instrument: Vorsorgeprinzip Seite 49 Steuerungsinstrumente

Mehr

Immissionsschutz und Kreislaufwirtschafts und Abfallrecht Wintersemester 2009/2010

Immissionsschutz und Kreislaufwirtschafts und Abfallrecht Wintersemester 2009/2010 Immissionsschutz und Kreislaufwirtschafts und Abfallrecht Wintersemester 2009/2010 Privatdozent Dr. iur. Ekkehard Hofmann Vertreter des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht (Prof.

Mehr

S T A D T B A D K I S S I N G E N

S T A D T B A D K I S S I N G E N S T A D T B A D K I S S I N G E N Verordnung der Stadt Bad Kissingen über Immissionsschutz (ImSchVO) vom 23. Oktober 1996 Beschluß des Stadtrates: 16. Oktober 1996 Bekanntmachung: 26. Oktober 1996 (KGAMBl.

Mehr

Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei Kempten. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg

Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei Kempten. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Meidert & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Augsburg Nr. PR 82 www.meidert-kollegen.de

Mehr

4.1 Zuschlag für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen 4.2 Zuschlag für Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit

4.1 Zuschlag für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen 4.2 Zuschlag für Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit 1 Richtlinie zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche (Freizeitlärm-Richtlinie) in Mecklenburg - Vorpommern Erlaß des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Umwelt Vom 3. Juli

Mehr

Hinweise zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche )

Hinweise zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche ) Gewerbeaufsicht Vorschriftensammlung Hinweise zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche ) Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 30. Januar 1997 (10615-83 123-7)

Mehr

Ermittlungen und Beurteilungen im Rahmen der Luftreinhaltung

Ermittlungen und Beurteilungen im Rahmen der Luftreinhaltung Informationstag Meteorologie und Umweltdienste in Mitteldeutschland 29.10.2015, Moritzbastei Leipzig, Universitätsstr.9, 04109 Leipzig Veranstalter: Deutsche Meteorologische Gesellschaft, Zweigverein Leipzig,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. vii

Inhaltsverzeichnis. vii Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...xiii A. Einführung...1 B. Innenentwicklung als aktuelles städtebauliches Leitbild...3 I. Veränderte Rahmenbedingungen...5 I.1. Demografischer Wandel...5 I.1.1.

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Ottensen

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Ottensen Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Altona Bezirksamt Altona - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - 22758 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt A/WBZ2 Fachamt Bauprüfung Jessenstraße 1-3

Mehr

Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes an Sonn- und Feiertagen

Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes an Sonn- und Feiertagen Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes an Sonn- und Feiertagen 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes an Sonn- und Feiertagen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 22. Februar 2019

Mehr

Ermittlungen und Beurteilungen im Rahmen der Luftreinhaltung

Ermittlungen und Beurteilungen im Rahmen der Luftreinhaltung Berufsperspektiven für Studierende der Meteorologie Meteorologisches Institut der FU Berlin Carl-Heinrich-Becker-Weg 6-10, 12165 Berlin-Steglitz Veranstalter: Deutsche Meteorologische Gesellschaft, Sektion

Mehr

Der Beitrag des BMU zur Minderung des Nachbarschaftslärms

Der Beitrag des BMU zur Minderung des Nachbarschaftslärms ALD-Winterveranstaltung Nachbarschaftslärm 12. Dezember 2013 in Berlin Der Beitrag des BMU zur Minderung des Nachbarschaftslärms Dr. Rudolf Brüggemann Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,

Mehr

Stand /servlet/is/20170/ gegen Lärm bei stationären Geräten

Stand /servlet/is/20170/ gegen Lärm bei stationären Geräten Rubrik Der Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes (Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft- Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke) der LAI Seminar 6/2014 Thüringer Landesanstalt für Umwelt

Mehr

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Nachbar

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Nachbar Hamburg, den 23. Januar 2013 Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Nachbar _ Störungsabwehr im Wohnungseigentumsrecht Richter am Kammergericht Dr. Oliver Elzer Störungsabwehr durch einen Wohnungseigentümer

Mehr

Lärmschutz sportfreundlich weiterentwickeln Interessenausgleich modernisieren

Lärmschutz sportfreundlich weiterentwickeln Interessenausgleich modernisieren Lärmschutz sportfreundlich weiterentwickeln Interessenausgleich modernisieren Vorschläge zur Weiterentwicklung der 18. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung,

Mehr

Arbeitsanweisung. Organisation des Immissions- und Strahlenschutzes in der LMBV Unternehmensorganisation. Geschäftsführer GK KC, KE, KP

Arbeitsanweisung. Organisation des Immissions- und Strahlenschutzes in der LMBV Unternehmensorganisation. Geschäftsführer GK KC, KE, KP Arbeitsanweisung Titel: Organisation des Immissions- und Strahlenschutzes in der LMBV (Aktualisiert 01.10.2013) 5 0 Seiten Anlagen Kurzzeichen: T/A/8/11 Gültig ab: Herausgeber: 01.10.2011 Unternehmensorganisation

Mehr

- IB Genehmigungsverfahren nach 10 BImSchG, Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG Neubau Steinkohlekraftwerk Moorburg

- IB Genehmigungsverfahren nach 10 BImSchG, Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG Neubau Steinkohlekraftwerk Moorburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Immissionsschutz und Betriebe - Lärmmeßstelle - Billstraße 84, 20 539 Hamburg Tel.: 040 / 42845-4379 Fax : 040 / 42845-4117 e-mail : HANS-JOACHIM.GOETZ@BSU.HAMBURG.DE

Mehr

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München BEKON Lärmschutz & Akustik Landshut Augsburg Salbeistr. 20a Tel.: 0871/35859 Schaezlerstr. 9 Tel.: 0821/34779-0 84032 Landshut Fax.: 0871-35899 86150 Augsburg Fax.: 0821-34779-15 anerkannt nach 26 BImSchG

Mehr

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Ramm Ingenieur GmbH, Zamenhofstrasse 12, 42109 Wuppertal, Fon:+49 202 73953-0, Fax:+49 202 73953-26, Web: www.ramm-umwelt.de Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Mehr

2. ÄNDERUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN FÜR DAS GEBIET AM LOTTERBERG IM BE- REICH DES SPORTPLATZES DER NORDSCHULE

2. ÄNDERUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN FÜR DAS GEBIET AM LOTTERBERG IM BE- REICH DES SPORTPLATZES DER NORDSCHULE 2. ÄNDERUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN FÜR DAS GEBIET AM LOTTERBERG IM BE- REICH DES SPORTPLATZES DER NORDSCHULE 2. BEBAUUNGSPLANSATZUNG Die Stadt Kempten (Allgäu) erlässt aufgrund des 2 Abs. 1 Satz 1 und des 10

Mehr

Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom , Az.: 5 K 1528/11:

Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom , Az.: 5 K 1528/11: Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 01.02.2012, Az.: 5 K 1528/11: Der Nachweis, dass die Grenzwerte der TA-Lärm einer frei errichteten Wärmepumpe unmittelbar vor den Nachbarfenstern eingehalten

Mehr

Auswirkungen der geänderten Sportanlagenlärmschutzverordnung

Auswirkungen der geänderten Sportanlagenlärmschutzverordnung Auswirkungen der geänderten Sportanlagenlärmschutzverordnung 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Auswirkungen der geänderten Sportanlagenlärmschutzverordnung Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 23. Mai 2018

Mehr

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3. Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:

Mehr

TLUG-Seminar 10/2015 Aktuelle Fragestellungen zum anlagenbezogenen Immissionsschutz. Baustellenlärm

TLUG-Seminar 10/2015 Aktuelle Fragestellungen zum anlagenbezogenen Immissionsschutz. Baustellenlärm TLUG-Seminar 10/2015 Aktuelle Fragestellungen zum anlagenbezogenen Immissionsschutz Baustellenlärm Nr. 2.1 AVV Baulärm: Baustelle im Sinne des Gesetzes ist der Bereich, in dem Baumaschinen zur Durchführung

Mehr

Modul 1500: Bauen und Planen in der Kommune

Modul 1500: Bauen und Planen in der Kommune Modul 1500: Bauen und Planen in der Kommune Besprechung der Klausur vom 17.09.2013 SS 2013 Sachverhalt Frage: Hat die Klage des N Aussicht auf Erfolg? Folie 2 Vorüberlegung Besonderheit der Klausur: Drittanfechtungsklage!!

Mehr

Magistrat der Stadt Neu-Anspach Bereich Bauen, Wohnen und Umwelt Bahnhofstraße Neu-Anspach. 1fach Auftragnehmer

Magistrat der Stadt Neu-Anspach Bereich Bauen, Wohnen und Umwelt Bahnhofstraße Neu-Anspach. 1fach Auftragnehmer G U T A C H T E N Nr. L 7941 hier: Schalltechnische Stellungnahme zu den immissionsschutzrechtlichen Belangen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Am Tripp der Stadt Neu-Anspach im Stadtteil Hausen Messstelle

Mehr

Tieffrequente Geräusche und Infraschall - Physikalische Aspekte -

Tieffrequente Geräusche und Infraschall - Physikalische Aspekte - Tieffrequente Geräusche und Infraschall - Physikalische Aspekte - Thomas Przybilla LANUV NRW Fachbereich 45: [...], Geräusche und Erschütterungen Fon: 0201-7995-1492 E-Mail: thomas.przybilla@lanuv.nrw.de

Mehr

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM. BNr.

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM. BNr. GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM BNr. 6415-1 J 2010 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und

Mehr

Malenter Runde

Malenter Runde Malenter Runde 08.11.2008 Sport-/Freizeitlärm Beispiele aus der Praxis Dipl.-Ing. Björn Heichen LAIRM CONSULT GmbH, Hauptstraße 45, 22941 Hammoor, Germany, Tel.: +49 (4532) 2809-0; Fax: +49 (4532) 2809-15;

Mehr

Urbanes Gebiet MU. 6a Baunutzungsverordnung. Bezirksamt Neukölln von Berlin - Stadtentwicklungsamt

Urbanes Gebiet MU. 6a Baunutzungsverordnung. Bezirksamt Neukölln von Berlin - Stadtentwicklungsamt Urbanes Gebiet MU 6a Baunutzungsverordnung Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt BGBl. I S. 1057 v. 12. Mai 2017 In Kraft

Mehr

B. BESONDERES UMWELTRECHT

B. BESONDERES UMWELTRECHT B. BESONDERES UMWELTRECHT I. 1. Einführung anlagenbezogener Immissionsschutz, 4 ff. produktbezogener Immissionsschutz, 32 37d verkehrsbezogener Immissionsschutz, 38 ff. gebietsbezogener Immissionsschutz,

Mehr

Genehmigungsbedürftige Anlagen

Genehmigungsbedürftige Anlagen Genehmigungsbedürftige Anlagen 4 I S.1 BImSchG 4 I S.3 BImSchG 1 I 4.BImSchV Anhang 1 der 4.BImSchV Seite 83 Das Genehmigungsverfahren Förmliches Verfahren 10 BImSchG i.v.m. 9.BImSchV Im Anhang zur 4.BImSchV

Mehr

Die Freizeitlärmrichtlinie der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) - Rechtliche Grundlagen - Dipl.-Ing.

Die Freizeitlärmrichtlinie der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) - Rechtliche Grundlagen - Dipl.-Ing. Die Freizeitlärmrichtlinie der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) - Rechtliche Grundlagen - Dipl.-Ing. Peter Gamer Übersicht Einleitung Rechtsrahmen und Chronologie Wesentliche

Mehr

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=1...

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=1... Seite 1 von 7 7129 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 27.4.2016 Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,

Mehr

Spannungsfeld Lärm zwischen Gewerbe und Wohnen. Urbanes Gebiet. Änderung der BauNVO, TA Lärm und 18. BImSchV. Klaus Meyer

Spannungsfeld Lärm zwischen Gewerbe und Wohnen. Urbanes Gebiet. Änderung der BauNVO, TA Lärm und 18. BImSchV. Klaus Meyer Spannungsfeld Lärm zwischen Gewerbe und Wohnen Urbanes Gebiet Änderung der BauNVO, TA Lärm und 18. BImSchV Klaus Meyer TÜV SÜD Industrie Service GmbH Filderstadt Geräusche und Erschütterungen Folie 1 Planungsgedanke

Mehr

Tierhaltung im Außenbereich

Tierhaltung im Außenbereich Tierhaltung im Außenbereich Standortkriterien aus Sicht des Immissionsschutzes Referent: Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz Ziele des Immissionsschutzes Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Wasser, Atmosphäre

Mehr

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Sieverstedt vom

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Sieverstedt vom Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Sieverstedt vom 28.06.2013 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen

Mehr

Frau Elke Henkes Im Grund Kohlberg. per elektronischer Post Lärmschutz Geräuschemissionen von Luft-Wasser-Wärmepumpen

Frau Elke Henkes Im Grund Kohlberg. per elektronischer Post Lärmschutz Geräuschemissionen von Luft-Wasser-Wärmepumpen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, IG I 7, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn Frau Elke Henkes Im Grund 22 72664 Kohlberg per elektronischer Post elke.henkes@freenet.de HAUSANSCHRIFT

Mehr

Freizeit- und Sportanlagen. Im Spannungsfeld zwischen Unterhaltung und Belästigung

Freizeit- und Sportanlagen. Im Spannungsfeld zwischen Unterhaltung und Belästigung Freizeit- und Sportanlagen Im Spannungsfeld zwischen Unterhaltung und Belästigung Rechtliche Bewertung der Geräuschimmissionen von Sport- und Freizeitanlagen Professor Dr. Ketteler 1 Rechtliche Bewertung

Mehr

SATZUNG. zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr Gewerbestraße, Gemeinde Südbrookmerland

SATZUNG. zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr Gewerbestraße, Gemeinde Südbrookmerland 1 SATZUNG zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.06.1 Gewerbestraße, Gemeinde Südbrookmerland Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage 17 T Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg Straße: A 92 Landshut Deggendorf Station: A 92_560_3,141 bis A 92_560_4,064 Neubau der Anschlussstelle Plattling-Mitte mit Aufstufung

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-18192-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 28.11.2012 bis 27.11.2017 Urkundeninhaber: ITAP Institut für technische

Mehr

Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO

Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO Beteiligung der Nachbarn durch Bauherrn selbst u.a. Art. 68 Abs. 1 BayBO Beurteilung des Bauantrags durch Standortgemeinde

Mehr

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom Markt Bad Endorf Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg Begründung und Satzungstext vom 25.10.2016 Planung contecton Dipl. Ing. Thomas W. Bauer, Architekt Wittelsbacherstr. 17,

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung

Mehr

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG

Mehr

Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte -

Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte - 10. Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte - Dr. Thomas Hils öbuv Sachverständiger für Schallschutz, Bau- und Raumakustik,

Mehr

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera Ingenieurbüro Arnulf Bührer Beratende Ingenieure für Wärmeschutz und Akustik Aga Ahornstraße 8 07554 Gera Telefon 036695 30250 Telefax 036695 30251 Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB/79/09 Einsteinweg

Mehr

Beurteilung von Veranstaltungslärm

Beurteilung von Veranstaltungslärm Verband eutscher Freilichtbühnen Jahrestagung 11.10.2014 R.- ING. F Beurteilung von Veranstaltungslärm r. röscher Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immissionsschutz - Luftschadstoffe,

Mehr

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v.

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz

Mehr

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene

Mehr

Bundesrat Drucksache 128/11. Gesetzentwurf der Bundesregierung

Bundesrat Drucksache 128/11. Gesetzentwurf der Bundesregierung Bundesrat Drucksache 128/11 BRFuss 04.03.11 Gesetzentwurf der Bundesregierung U - FJ - G - K - R - Wo Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des

Mehr

und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, Veranstaltungen, Kaminkehrerwesen RGU-UW 14

und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, Veranstaltungen, Kaminkehrerwesen RGU-UW 14 Telefon: 0 233-47746 Telefax: 0 233-47742 Seite Referat 1 von für 18 Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, Veranstaltungen, Kaminkehrerwesen RGU-UW 14 Kinder- und Jugendspiel Kinderlärm

Mehr

Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Gaststreitkräfte und der Deutschen Bauverwaltung vom in Herford

Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Gaststreitkräfte und der Deutschen Bauverwaltung vom in Herford Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Gaststreitkräfte und der Deutschen Bauverwaltung vom 22.-23.10.09 in Herford Immissionsschutz bei Bauvorhaben aus Sicht der Öffentlich-rechtlichen Aufsicht im Technischen

Mehr

Einwohnerversammlung im Goldenen Hahn - Messung / Beurteilung Straßenverkehrslärm B 174

Einwohnerversammlung im Goldenen Hahn - Messung / Beurteilung Straßenverkehrslärm B 174 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen in der Wohnnachbarschaft, verursacht durch den Straßenverkehr von der verlegten Bundesstraße 174 Zschopauer Straße im Abschnitt zwischen der Siedlung

Mehr

Die Sportanlagenlärmschutzverordnung. Anwendung in der Praxis

Die Sportanlagenlärmschutzverordnung. Anwendung in der Praxis Die Sportanlagenlärmschutzverordnung und ihre Anwendung in der Praxis Die Sportanlagenlärmschutzverordnung und ihre Anwendung in der Praxis Prof. Dr. Gerd Ketteler Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung

Mehr

Übungsfall Go-Kart-Bahn

Übungsfall Go-Kart-Bahn Übungsfall Go-Kart-Bahn U plant Betrieb einer Go-Kart-Bahn und möchte hierzu eine Freiluftanlage im Gewerbegebiet errichten Einmal im Jahr soll eine Meisterschaft stattfinden. Ansonsten soll die Anlage

Mehr

V e r o r d n u n g. zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO.

V e r o r d n u n g. zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO. V e r o r d n u n g zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO. Vom 30. September 2015 1 Auf Grund des 13 Absatz 1 des Landes-Immissionsschutzgesetzes

Mehr

Schutz vor Geräuschen durch veränderte Sport- und Freizeitaktivitäten. Thomas Przybilla Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Schutz vor Geräuschen durch veränderte Sport- und Freizeitaktivitäten. Thomas Przybilla Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Schutz vor Geräuschen durch veränderte Sport- und Freizeitaktivitäten Thomas Przybilla Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Veränderte? Sport- und Freizeitaktivitäten (1) Mitglieder im

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

Vorblatt. Verordnung über den Lärmschutz. von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014, an

Vorblatt. Verordnung über den Lärmschutz. von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014, an Anhang Vorblatt Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014 A. Problem und Ziel Die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien

Mehr

ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG BEBAUUNGSPLAN DORFGEMEINSCHAFTSHAUS ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG - TEXTFESTSETZUNGEN -

ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG BEBAUUNGSPLAN DORFGEMEINSCHAFTSHAUS ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG - TEXTFESTSETZUNGEN - ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG BEBAUUNGSPLAN DORFGEMEINSCHAFTSHAUS ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG - TEXTFESTSETZUNGEN - Ortsgemeinde Schenkelberg 2 Auftragnehmer: Ingenieur-Team Thran und Partner Neu-Hubenhof Tel.

Mehr

Bestandsanalyse großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Bereichen für industrielle und gewerbliche Nutzungen (GIB)

Bestandsanalyse großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Bereichen für industrielle und gewerbliche Nutzungen (GIB) in Bereichen für industrielle und gewerbliche Nutzungen (GIB) Ziele zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels (EH) enthalten Aussagen zum Ausschluss neuer Einzelhandels-Planungen in GIB, allenfalls

Mehr

Veranstaltung der BKM 2016 BauGB-Novelle zur Unterbringung von Flüchtlingen

Veranstaltung der BKM 2016 BauGB-Novelle zur Unterbringung von Flüchtlingen Übersicht: Veranstaltung der BKM 2016 BauGB-Novelle zur Unterbringung von Flüchtlingen 1. Erscheinungsformen von Flüchtlingsunterkünften. 2. Art der baulichen Nutzung 3. Neuregelung vom 20.11.2014 4. Neuregelungen

Mehr

Veranstaltung der BKM 2016 Schallschutz für Tiefgaragen-Ausfahren im Wohnungsbau aus juristischer Sicht

Veranstaltung der BKM 2016 Schallschutz für Tiefgaragen-Ausfahren im Wohnungsbau aus juristischer Sicht Veranstaltung der BKM 2016 Schallschutz für Tiefgaragen-Ausfahren im Wohnungsbau aus juristischer Sicht Übersicht: 1. Ausgangslage 2. Beurteilungsgrundlage 3. Anforderungen an den Lärmschutz 4. Rechtsbehelfe/Nachbarschutz

Mehr

Bundesrat Drucksache 708/16. Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Bundesrat Drucksache 708/16. Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Bundesrat Drucksache 708/16 30.11.16 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung U - G - Wo Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-

Mehr

Zu den Zuständigkeiten beim Schutz vor Schienenlärm

Zu den Zuständigkeiten beim Schutz vor Schienenlärm Zu den Zuständigkeiten beim Schutz vor Schienenlärm - Sachstand - 2006 Deutscher Bundestag WF VII G 084/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser: Sachstand WF VII G 084/06 Abschluss

Mehr

I. Durch den Staat selbst, insbesondere Verwaltungsaufsicht II. Durch Rechtsbehelfe 1. formlos 2. förmliche (s. 7)

I. Durch den Staat selbst, insbesondere Verwaltungsaufsicht II. Durch Rechtsbehelfe 1. formlos 2. förmliche (s. 7) 1 Verwaltung 2 Verwaltungsrecht 3 Verwaltungsorganisation I. Die Verwaltung im Bundesstaat II. Unmittelbare Staatsverwaltung III. Mittelbare Staatsverwaltung 4 Handlungsformen der Verwaltung I. Verwaltungsakt

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Mehr

Wohnen, wo das Leben auch mal lärmt! - Was ist in Deutschland rechtlich möglich und was sollte auch mal möglich sein? -

Wohnen, wo das Leben auch mal lärmt! - Was ist in Deutschland rechtlich möglich und was sollte auch mal möglich sein? - Wohnen, wo das Leben auch mal lärmt! - Was ist in Deutschland rechtlich möglich und was sollte auch mal möglich sein? - Vortrag im Rahmen der Veranstaltung Urban 2030 die Zukunft von Arbeiten und Wohnen

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Bürgermeisteramt Winterlingen Marktstraße 7 72474 Winterlingen Per Mail Stuttgart, 21. März 2018 Schalltechnische Untersuchung, Stellungnahme Projekt: 2214-b2

Mehr

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage 1 Vorgaben Umweltminister Söder 410 Windräder sind zur Zeit in Bayern vorhanden In den nächsten

Mehr

1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN

1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN INDUSTRIEGEBIET LECHFELD III Fassung vom 24. 01. 2000 Geändert am 17. 03. 2000 A SATZUNG GEMEINDE UNTERMEITINGEN ARGE Büro OPLA Schaezlerstr. 38 86152 Augsburg GmbH Schaezlerstr.

Mehr

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema! Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd

1. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd Gemeinde Hurlach 1. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd Gemeinde Hurlach, vertreten durch den 1. Bgm. Böhm Poststr. 4 86857 Hurlach Tel: 08248-90032 in der Fassung vom 06.12.2016 Präambel: Die Gemeinde

Mehr

Beurteilung anlagenbezogener Verkehrsgeräusche

Beurteilung anlagenbezogener Verkehrsgeräusche Beurteilung anlagenbezogener Verkehrsgeräusche 1 LfU 2/1 Beurteilung anlagenbezogener Verkehrsgeräusche 1. Fahrzeuggeräusche auf einem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die im Zusammenhang

Mehr

Immissionsschutzrecht I

Immissionsschutzrecht I Klausurprobleme im Immissionsschutzrecht Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im förmlichen Verfahren ( 10 BImSchG i.v.m. 4. BImSchVO) im vereinfachten Verfahren ( 19 BImSchG);

Mehr

Messbericht. Geräuschimmissionsmessung an einem Ballfangzaun der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH in Weyhe GUNNEBO PERIMETER PROTECTION

Messbericht. Geräuschimmissionsmessung an einem Ballfangzaun der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH in Weyhe GUNNEBO PERIMETER PROTECTION Hamburg, 01.12.2011 TNU-UBS-HH / ITz Messbericht Geräuschimmissionsmessung an einem Ballfangzaun der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH in Weyhe Auftraggeber: GUNNEBO PERIMETER PROTECTION Johann-Reineke

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Berechnung Außenlärmpegel; 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26b, Schwarzenbek Schalltechnische Untersuchung für die Gärtnerei Scheumann Lauenburger Straße 2a 21493 Schwarzenbek Projektnummer: 13-038 Stand:

Mehr

28./29. JUNI 2017/ RECHTSANWALT DR. STEFAN WIESENDAHL SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN BEI DER GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN

28./29. JUNI 2017/ RECHTSANWALT DR. STEFAN WIESENDAHL SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN BEI DER GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN 28./29. JUNI 2017/ RECHTSANWALT DR. STEFAN WIESENDAHL SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN BEI DER GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN Betrieb von Windenergieanlagen erzeugt

Mehr

- 12. in der Fassung vom 26. September 2002 ( BGBl.I S.3830), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1865)

- 12. in der Fassung vom 26. September 2002 ( BGBl.I S.3830), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1865) - 12 Anlage 1 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung vom

Mehr

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 03.02.2016 Fachbereich: WD 7:

Mehr

Lichtimmissionen (Blendung)

Lichtimmissionen (Blendung) Lichtimmissionen (Blendung) bei Tiefgaragenausfahrten Klaus Meyer Rechtliche Grundlage Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche

Mehr