Messbericht. Geräuschimmissionsmessung an einem Ballfangzaun der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH in Weyhe GUNNEBO PERIMETER PROTECTION

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1 Hamburg, TNU-UBS-HH / ITz Messbericht Geräuschimmissionsmessung an einem Ballfangzaun der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH in Weyhe Auftraggeber: GUNNEBO PERIMETER PROTECTION Johann-Reineke Straße Salzkotten GmbH / 111UBS201 Umfang des Berichtes: 7 Seiten Bearbeiter: Dipl.-Ing. Ingo Tzschacksch Tel.: 040/ itzschacksch@tuev-nord.de Dipl.-Ing. Ilja Richter Tel.: 040/ irichter@tuev-nord.de TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Große Bahnstraße Hamburg Telefon 040/ umwelt@tuev-nord.de Schall- und Schwingungstechnik Messstelle e nach 26, 28 BImSchG VMPA Güteprüfstelle für Bauakustik

2 Inhaltsverzeichnis Seite Verzeichnis der Tabellen... 2 Verzeichnis der Abbildungen Zusammenfassung der Schallpegelmessung Aufgabenstellung Zaunsystem GUNNEBO GBZ-RA Schallpegelmessungen Untersuchungsdurchführung Verwendete Messgeräte Messbedingungen Fremdgeräuscheinflüsse Messergebnisse Beurteilung... 7 Verzeichnis der Tabellen Tabelle 1: Verwendete Messgeräte... 5 Tabelle 2: Witterungsbedingungen... 6 Tabelle 3: Messergebnissee am MP (10 m hinter dem Zaun)... 6 Tabelle 4: Immissionsrichtwerte (IRW) nach 2 Abs. 2 der 18.BImSchV... 7 Verzeichnis der Abbildungen Abbildung 1: GUNNEBO GBZ-RA Abbildung 2: Messsituation... 5 Seite 2 von 7

3 1 Zusammenfassung der Schallpegelmessung Ballfangzaun: Pfostentyp: Pfostenabstand: Zaunhöhe: Ausführung: GUNNEBO GBZ-RA600 GP-RA600 ca. 2,52 m ca. 6 m Doppelstabmatten bis 2 m Höhe, Maschenweite 50 x 200 mm Doppelstabmatten ab 2 m Höhe, Maschenweite 100 x 200 mm Befestigung der Matten mit körperschallisolierten Kunststoffhaltern Anlagenstandort: Zentralsportanlage Weyhe, Im Bruch 1, Weyhe Messtag: Sachverständiger: Dipl.-Ing. Ingo Tzschacksch Messpunkt: 10 m hinter dem Zaun in 3 m Höhe über Gelände Abstand des Schützen: 5 10 m zum Zaun Anzahl der Messungen: 10 Spitzenschalldruckpegel: L AFmax, 10m = 78,3 db(a) Bei alleiniger Beurteilung der einzeln auftretenden Geräuschspitzen, die beim Auftreffen des Balles auf den Zaun verursacht werden, ist festzustellen, dass der Richtwert für kurzzeitige Geräuschspit- der Ruhezeit bei zen der 18.BImSchV von 80 db(a) für allgemeines Wohngebiet tags innerhalb allen Messungen bereits ab einem Abstand von 10 m zum Zaun eingehalten wurde. Die Spitzen- der Ruhezeit rechne- wertbegrenzung von 75 db(a) für reines Wohngebiet würde tags innerhalb risch ab einem Abstand von mind. 15 m zum Zaun eingehalten werden. Ein Scheppern oder Klirren durch die Felder selbst bzw. im Bereich der Pfosten des Ballfangzauauf. nes trat auch bei scharfem Beschuss am untersuchten Zaunsystem nicht Dipl.-Ing. Ingo Tzschacksch Dipl.-Ing. Ilja Richter Sachverständige der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Seite 3 von 7

4 2 Aufgabenstellung Die TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG wurde von der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH mit Schallpegelmessungen an einem Ballfangzaunn auf der Zentralsportan- lage Weyhe Im Bruch 1 in Weyhe beauftragt. gemäß der Aus- Das Ziel der Messung besteht darin nachzuweisen, dass die Ballfanganlage schreibung im Leistungsverzeichnis klirrfrei ist und keine störenden Geräusche im Sinne des 3 der 18. BImSchV verursacht. 3 Zaunsystem GUNNEBO GBZ-RA600 Das zu untersuchende Zaunsystem ist nachfolgend beschrieben. Ballfangzaun: GUNNEBO GBZ-RA600 Pfostentyp: GP-RA600 Pfostenabstand: ca. 2,52 m Zaunhöhe: ca. 6 m Ausführung: Doppelstabmatten bis 2 m Höhe, Maschenweite 50 x 200 mm Doppelstabmatten ab 2 m Höhe, Maschenweite 100 x 200 mm Befestigung der Matten mit körperschallisolierten Kunststoffhaltern Abbildung 1: GUNNEBO GBZ-RA600 4 Schallpegelmessungen 4.1 Untersuchungsdurchführung Die Messung erfolgte in der Form, dass ein ungeübter und ein geübter Fußballer aus etwa 5-10 m Entfernung mehrmals scharf auf den Ballfangzaun schossen. Die dabei auftretenden Geräusche (Impulse) wurden an einem Messpunkt (MP) auf der hinteren Seite des Zauns in 10 m Entfernung gemessen. Die Mikrophonhöhe betrug 3 m über Gelände. Seite 4 von 7

5 Die Messungen fanden am in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr statt. In der nachfolgenden Abbildung ist die Messsituation mit Ballfangzaun, Messpunkt und Ball (DERBYSTAR) dargestellt. Abbildung 2: Messsituation Tabelle 1: Verwendete Messgeräte Messgerät geeichter Klasse 1 Universal-Schallpegelmesser 1) Norsonic Vorverstärker Mikrofonkapsel geeichter Klasse 1 Kalibrator 1 1) geeicht bis ) Fabrikat 4.2 Verwendete Messgeräte Für die Messungen und die anschließenden Auswertungen kamen folgende Messgeräte zum Ein- satz: Typ Serien-Nr. Norsonic Norsonic Norsonic Der verwendete Schallpegelmesser entspricht den Anforderungen der Norm DIN EN 60651/ DIN EN Genauigkeitsklasse 1 und wurde vor und nach der Messung mit dem Kalibrator ge- prüft. Abweichungen wurden nicht festgestellt. Seite 5 von 7

6 4.3 Messbedingungen Folgende Witterungsbedingungen lagen am Messtag vor. Tabelle 2: Witterungsbedingungen Windrichtung Windgeschwindigkeit Temperatur Niederschlag von 10:00 11:00 Uhr S 2-3 Bft 5 C trocken 4.4 Fremdgeräuscheinflüsse Die gelegentlich auftretenden Fremdgeräuschpegel beruhten im Wesentlichen auf Straßenverkehr. Sie wurden bei der Auswertung der Messung nicht berücksichtigt. 4.5 Messergebnisse Folgende Messgröße wurde erfasst: L AFmax Maximalpegel, "F" (Fast). gemessen mit der Frequenzbewertung A und der Zeitbewertung Die Messungen ergaben die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Schalldruckpegel am MP: Tabelle 3: Messergebnissee am MP (10 m hinter dem Zaun) Nr Messzeit L AFmax in db(a) 10:26:19 73,3 10:26:23 74,1 10:26:25 67,3 10:26:29 72,8 10:26:34 70,2 10:36:01 72,8 10:36:07 75,9 10:36:14 74,4 10:36:21 77,4 10:36:57 78,3 Bemerkung ungeübter Fußballer geübter Fußballer Der höchste Maximalpegel wurde in 10 m Abstand zum Zaun für einen ungeübten Fußballer geübten Fußballer gemessen. mit L AFmax = 74,1 db(a) mit L AFmax = 78,3 db(a) bzw. Seite 6 von 7

7 5 Beurteilung Die Beurteilung von Geräuschen die durch Sportanlagen verursacht werden, erfolgt auf Grundlage der 18. BImSchV. Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetze (Sportanlagenlärmschutzverordnung 18.BImSchV) vom 18. Juli 1991 Die in 2 der 18. BImSchV genannten Immissionsrichtwerte sind unter Berücksichtigung aller auf einen Immissionsort relevant einwirkenden Sportanlagen einzuhalten. Einzelne kurze Geräusch- nachts um nicht mehr spitzen sollen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 db und als 20 db überschreiten, vgl. nachfolgende Tabelle. Tabelle 4: Immissionsrichtwerte (IRW) nach 2 Abs. 2 der 18.BImSchV Bauliche Nutzung Gewerbegebiete Kern-, Dorf-, und Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 1) innerhalb der Ruhezeit 2) außerhalb der Ruhezeit bestimmungsgemäßer Betrieb IRW für den Beurteilungspegel kurzzeitige Geräuschspitzen Tag Nacht Tag Nacht i.r. 1) a.r. 2) i.r. 1) db (A) a.r. 2) Der hier zu bewertende Ballfangzaun stellt eine Teilanlage der Sportanlage dar. Der Mittelungspegel der Geräusche der Sportanlage bzw. des Ballfangzaunes im Beurteilungszeitist von Art und Umfang raum (tags innerhalb der Ruhezeit, tags außerhalb der Ruhezeit, nachts) der Nutzung abhängig (u.a. Anzahl der Aufprallgeräusche). Eine Aussage zum Mittelungspegel des Ballfangzaunes ist daher nicht möglich. Bei alleiniger Beurteilung der einzeln auftretenden Geräuschspitzen, die beim Auftreffen des Balles auf den Zaun verursacht werden, ist festzustellen, dass der Richtwert für kurzzeitige Geräuschspit- der Ruhezeit bei zen der 18.BImSchV von 80 db(a) für allgemeines Wohngebiet tags innerhalb allen Messungen bereits ab einem Abstand von 10 m zum Zaun eingehalten wurde. Die Spitzen- der Ruhezeit rechne- wertbegrenzung von 75 db(a) für reines Wohngebiet würde tags innerhalb risch ab einem Abstand von mind. 15 m eingehalten werden. Ein Scheppern oder Klirren durch die Felder selbst bzw. im Bereich der Pfosten des Ballfangzauauf. nes trat auch bei scharfem Beschuss am untersuchten Zaunsystem nicht Seite 7 von 7

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