ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ
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1 Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI Mitglied der IK-Bau NW Von der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Raum- und Bauakustik, Messungen, Schall- und Lärm-Immissionsschutz im Hoch- und Maschinenbau Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz gemäß 20 SV-VO und 85(2)4. BauO NW Güteprüfungen für DIN 4109 Messstelle zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen nach 26 / 28 Bundes-Immissionsschutzgesetz G E R Ä U S C H - I M M I S S I O N S S C H U T Z - G U T A C H T E N zum Neubau eines Ausbildungszentrums an der Gennaer Straße in Letmathe Untersuchung der durch die Nutzung des Parkplatzes des geplanten Ausbildungszentrums im Bereich nächstbenachbarter Wohnhäuser zu erwartenden Geräuschimmissionen Bearb.-Nr. 13/253 Hagen, Eppenhauser Straße Hagen Tel. (02331) Fax IALHagenBuchholz@AOL.com
2 Seite 2 Bearb.-Nr. 13/253 Inhalt Seite 1. Vorbemerkungen 3 2. Kurzgefasste Lage- und Situationsbeschreibung 4 3. Immissionsorte und Immissionsrichtwerte 7 4. Geräuschemissionen Mittelungspegel Spitzenschallpegel 9 5. Geräuschimmissionen Mittelungspegel Beurteilungspegel Spitzenschallpegel Geräuschvorbelastung Schallschutzmaßnahmen Qualität der Prognose Geräusche durch an- und abfahrende Kfz auf öffentlichen Verkehrsflächen/Straßen Schlussbemerkungen 17 Anlagenverzeichnis 18 Berechnungsgrundlagen 18
3 Seite 3 Bearb.-Nr. 13/ Vorbemerkungen Die Stadt Iserlohn plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 365 "Letmathe - Gennaer Straße/ehemaliger Ringlokschuppen" im Ortsteil Letmathe [1]. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes soll das Plangebiet als Mischgebiet nach 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO, [2]) überplant werden. Weiterhin ist auf dem Grundstück des ehemaligen Ringlokschuppens die Errichtung eines Ausbildungszentrums geplant. Das Ausbildungszentrum soll durch die Ausbildungsgesellschaft mbh Mittel-Lenne betrieben werden, die als Überbetriebliche Ausbildungsgesellschaft für die Metall- und Elektroindustrie bereits über zwei Technische Bildungsstätten verfügt, die in Altena und Plettenberg angesiedelt sind. Im Auftrag des Märkischen Arbeitgeberverbandes e.v., Erich- Nörrenberg-Straße 1, Iserlohn, über das Planungsbüro OE Planung + Beratung GmbH, Kämpenstraße 2, Altena, soll von uns im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes anhand schalltechnischer Untersuchungen und Berechnungen ermittelt werden, welche Geräuschimmissionen durch den Betrieb des geplanten Ausbildungszentrums und vorrangig durch die Nutzung des dazugehörigen Parkplatzes im Bereich nächstbenachbarter Wohnhäuser zu erwarten sind. Die Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen erfolgt nach DIN "Schallschutz im Städtebau" [3] in Verbindung mit der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, TA Lärm" [4].
4 Seite 4 Bearb.-Nr. 13/ Kurzgefasste Lage- und Situationsbeschreibung Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 365 [1] erstreckt sich von der Brückenstraße im Osten bis zur Bergstraße im Westen. Im Norden wird der Geltungsbereich durch die Gennaer Straße und im Süden durch das angrenzende Bahngelände begrenzt. Das geplante Ausbildungszentrum soll im mittleren Bereich des Geltungsbereiches errichtet werden und von der Gennaer Straße aus erschlossen werden. Der dazugehörige Parkplatz soll im südöstlichen Bereich des Geltungsbereiches angelegt werden, wozu im Bebauungsplan eine entsprechende Fläche als "Privater Parkplatz" ( P ) ausgewiesen werden soll: P geplantes Ausbildungszentrum Bild 1: B-Plan Nr. 365
5 Seite 5 Bearb.-Nr. 13/253 Das geplante Ausbildungszentrum soll nach dem derzeitigen Planstand: Vorentwurf Variante 4 [5], aus mehreren Gebäudetrakten bestehen, die sich wie folgt aufteilen: - Sozialgebäude mit Verwaltung und Schulungsräumen (FD II) - Foyer und Pausenraum (eingeschossig mit Flachdach, FD I) - Werkstattbereich (eingeschossig mit Sheddach, SH I) - Werkstattbereich (eingeschossig mit Sheddach, SH I) - Werkstattbereich (zweigeschossig mit Flachdach, FD II) Die Ausrichtung der Werkstattbereiche soll dabei nach Süden, zum angrenzenden Bahngelände hin erfolgen, so dass die von diesen zu erwartenden Geräuschemissionen hier von untergeordneter Bedeutung sind und nicht weiter betrachtet werden. Der geplante Parkplatz grenzt dagegen direkt an benachbarte Wohnhäuser (z.b. Brückenstraße 4) an und soll daher hinsichtlich der durch dessen Nutzung zu erwartenden Geräusche untersucht und beurteilt werden. P Bild 2: Entwurf Var. 4 geplantes Ausbildungszentrum
6 Seite 6 Bearb.-Nr. 13/253 Hinsichtlich der Frequentierung des geplanten Parkplatzes wird auf Grundlage vergleichbarer Ausbildungsstätten davon ausgegangen, dass die einzelnen Stellplätze üblicherweise morgens zwischen und Uhr angefahren und nachmittags zwischen und Uhr wieder verlassen werden. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass über den Tag verteilt etwa die Hälfte der Pkw ein weiteres Mal abfahren und wieder anfahren, so dass sich bezogen auf den Tageszeitraum von bis Uhr insgesamt drei Bewegungen pro Stellplatz ergeben. Die Anzahl der geplanten Stellplätze beträgt zurzeit B = 39. Hinsichtlich der Oberfläche der Fahrbahnen wird ein Pflaster aus Betonsteinen mit einer Fugenbreite von d 3 mm berücksichtigt, welches auf die Berechnung der Geräusche eingeht. Für die Stellplätze kann dagegen eine größere Fugenbreite gewählt werden, um das Versickerungsvermögen zu erhöhen, siehe hierzu auch Ziffer 5.5.
7 Seite 7 Bearb.-Nr. 13/ Immissionsorte und Immissionsrichtwerte Als maßgeblicher Immissionsorte wurden nach durchgeführter Ortsbesichtigung [9] folgende nächstbenachbarte Wohnhäuser berücksichtigt: A) Whs. Brückenstraße 4, Südseite, EG B) Whs. Gennaer Straße 51, rückseitiger Anbau, Südseite, EG C) Whs. Gennaer Straße 55a, rückseitiger Anbau, Ostseite, OG EG: Erdgeschoss, OG: Obergeschoss Die Grundstücke der aufgeführten Wohnhäuser befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 365 [1] und sollen dort als Mischgebiet (MI) nach 6 der Baunutzungsverordnung, BauNVO [2], überplant werden. Nach TA Lärm [4] Nummer 6.1.c) gelten in Mischgebieten (MI) folgende einzuhaltende Immissionsrichtwerte (IRW): Mischgebiete (MI) tags Uhr 60 db(a) nachts Uhr 45 db(a) Als Beurteilungszeit für den Tageszeitraum gilt nach TA Lärm Nr. 6.4 der Zeitraum von bis Uhr mit T r = 16 h, für den Nachzeitraum gilt die "lauteste volle Nachstunde", z.b. von bis Uhr mit T r = 1 h. Des Weiteren sind nach TA Lärm Nr. 6.1 auch kurzzeitig auftretende Spitzenschallpegel zu betrachten und zu beurteilen, die den Tages-Immissionsrichtwert um nicht mehr als 30 db(a) und den Nacht-Immissionsrichtwert um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten dürfen.
8 Seite 8 Bearb.-Nr. 13/ Geräuschemissionen 4.1. Mittelungspegel Die Berechnung der durch die Nutzung des geplanten Parkplatzes zu erwartenden Geräuschimmissionen (Mittelungspegel) erfolgt nach dem Verfahren der Parkplatzlärmstudie [6], Abschnitt Normalfall (sog. zusammengesetztes Verfahren). Die An- und Abfahrten sowie das Abstellen und Abfahren der Pkw werden dabei als Flächenschallquelle zusammengefasst, von der ein von der Parkplatzart, der Anzahl der Stellplätze (Bezugsgröße B), der Bewegungshäufigkeit (N) und der Fahrbahnoberfläche abhängiger Schallleistungspegel ausgeht. Als Parkplatzart wird ein Mitarbeiter-Parkplatz zu Grunde gelegt, die Anzahl der Stellplätze beträgt B = 39, die Bewegungshäufigkeit wird mit N = 1 Bewegung pro Stellplatz und Stunde berücksichtigt. Als Fahrbahnoberfläche wird ein Pflaster aus Betonsteinen mit einer Fugenbreite 3 mm berücksichtigt. Für den Parkplatz ergeben sich daraus nach [6] folgende auf eine Stunde bezogene Schallleistungspegel und Zuschläge: Ausgangs-Schallleistungspegel L WO 63,0 db(a) Zuschlag Parkplatzart (Mitarbeiter) K PA 0,0 db(a) Zuschlag Taktmaximalverfahren K I 4,0 db(a) Zuschlag Durchfahranteil K D 3,7 db(a) Zuschlag Fahrbahnoberfläche K StrO 0,5 db(a) Zuschlag Anzahl der Bewegungen pro Stunde 10 log(b N) 15,9 db(a) Gesamt-Schallleistungspegel L w 87,1 db(a) Die Ausgangswerte sind auch auf der Anlage 1 aufgeführt.
9 Seite 9 Bearb.-Nr. 13/ Spitzenschallpegel Als Spitzenschallpegel durch Einzelvorgänge werden auf Grundlage der Parkplatzlärmstudie [6] folgende maximale Schallleistungspegel berücksichtigt: - Pkw-Fahrt (beschleunigt) L WAFmax = 92 db(a) - Pkw-Türenschließen und Motorstarten L WAFmax = 97 db(a) Siehe hierzu auch die Anlage 1, Ausgangsdaten.
10 Seite 10 Bearb.-Nr. 13/ Geräuschimmissionen 5.1. Mittelungspegel Zur Berechnung der durch die Nutzung des geplanten Parkplatzes an den nächstbenachbarten Wohnhäusern zu erwartenden Geräuschimmissionen (Mittelungspegel L AT ) wurde das Untersuchungsgebiet in ein digitales Geländemodell übertragen. Die Berechnungen erfolgen nach der DIN-ISO [7]: L AT(DW) = 10 log 10 (0,1 LfT) mit L ft(dw) = L w + D C - A L AT(DW) = äquivalenter Dauerschalldruckpegel bei Mitwind (DW: Downwind) aller Quellen (Summenpegel) L ft(dw) = äquivalenter Dauerschalldruckpegel bei Mitwind (DW: Downwind) der Einzelquelle L w D C A = Schallleistungspegel der Einzelquelle = Richtwirkungskorrektur = Ausbreitungsdämpfung zusammengesetzt aus A div : Dämpfung auf Grund d. geometrischen Ausbreitung A atm : Dämpfung auf Grund von Luftabsorption A gr : Dämpfung auf Grund des Bodeneffekts A bar : Dämpfung auf Grund von Abschirmung A fol : Dämpfung auf Grund von Bewuchs (n.b.) A hous : Dämpfung auf Grund von bebautem Gelände (n.b.) (n.b.: nicht berücksichtigt) Schallreflexionen an z.b. Gebäuden und Wänden werden durch Spiegelschallquellen (Refl) berücksichtigt.
11 Seite 11 Bearb.-Nr. 13/253 Unter Berücksichtigung der vorliegenden Schallausbreitungsbedingungen sind durch die Nutzung des geplanten Parkplatzes im Bereich der nächstbenachbarten Wohnhäuser folgende auf eine Stunde bezogene Immissionspegel (Mittelungspegel L AT ges ) zu erwarten: Immissionspegel A) Whs. Brückenstraße 4 L AT ges = 56,7 db(a) B) Whs. Gennaer Straße 51 L AT ges = 57,3 db(a) C) Whs. Gennaer Straße 55a L AT ges = 52,4 db(a) Siehe hierzu die Anlage 2.1, Berechungsblatt.
12 Seite 12 Bearb.-Nr. 13/ Beurteilungspegel Die Ermittlung der Beurteilungspegel erfolgt nach Nr. A.1.4 des Anhangs der TA Lärm [4] über die Gleichung (G2): L r = 10 log[1/t r Σ T E 10 0,1(LAeq - Cmet + KT + KI + KR) ] In der Gleichung sind verschiedene Korrekturen und Zuschläge enthalten, die nachfolgend beschrieben werden: K Zeit : Zeitkorrektur, K Zeit = 10 log (T E /T r ) Für die bezogen auf den Tageszeitraum angesetzten drei Bewegungen pro Stellplatz, welches einer Einwirkzeit von T E = 3 Stunden entspricht, ergibt sich bezogen auf die Tages-Beurteilungszeit von T r = 16 Stunden eine Zeitkorrektur von K Zeit = - 7,3 db(a). L Aeq : energieäquivalenter Dauerschallpegel (Mittelungspegel) innerhalb der Teilzeit T E mit Frequenzbewertung A Dieser Wert entspricht hier dem Mittelungspegel L AT ges (L AFTeq ), bei dem der Impulszuschlag K I bereits berücksichtigt wurde, s.u. C met : meteorologische Korrektur nach DIN ISO [7] Gl. 6 Diese Korrektur wurde bereits bei den Berechnungen berücksichtigt, ist aber auf Grund der relativ geringen Entfernungen hier nicht maßgeblich. K T : Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit nach TA Lärm [4] Anhang Nummer / Da die untersuchten Geräusche nicht tonhaltig sind, wird kein Zuschlag K T berücksichtigt. K I : Zuschlag für Impulshaltigkeit nach TA Lärm [4] Anhang Nummer / Da bei der Ermittlung der Geräuschimmissionen bereits das Taktmaximal-Verfahren zu Grunde gelegt wurde, ist ein Zuschlag K I nicht erforderlich, L AFTeq = L Aeq + K I. K R : Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach TA Lärm [4] Nummer 6.5 Dieser Zuschlag kommt hier auf Grund der Gebietseinstufung als Mischgebiet (MI) nicht zum Tragen.
13 Seite 13 Bearb.-Nr. 13/253 Durch die Nutzung des geplanten Parkplatzes ergeben sich an den nächstbenachbarten Wohnhäusern folgende Beurteilungspegel L r (mathematisch gerundet), die mit dem Tages- Immissionsrichtwert nach Ziffer 3. verglichen werden: Beurteilungspegel A) Whs. Brückenstraße 4 L r = 49 db(a) B) Whs. Gennaer Straße 51 L r = 50 db(a) C) Whs. Gennaer Straße 55a L r = 45 db(a) Tages-Immissionsrichtwert IRW = 60 db(a) Die Auflistung zeigt, dass der für den Tageszeitraum von bis Uhr geltende Immissionsrichtwert eingehalten bzw. sehr deutlich um mindestens 10 db(a) unterschritten wird. Auch bei einer Verdopplung der angesetzten Frequentierung des geplanten Parkplatzes von 3 auf 6 Bewegungen pro Stellplatz im Tageszeitraum würden sich lediglich um 3 db(a) höhere Beurteilungspegel ergeben, die den im Tageszeitraum geltenden Immissionsrichtwert von 60 db(a) weiterhin deutlich um mindestens 7 db(a) unterschreiten.
14 Seite 14 Bearb.-Nr. 13/ Spitzenschallpegel Durch die Nutzung des geplanten Parkplatzes sind an den nächstbenachbarten Wohnhäusern folgende Spitzenschallpegel L AFmax zu erwarten, die mit dem im Tageszeitraum zulässigen Wert verglichen werden: Spitzenschallpegel A) Whs. Brückenstraße 4 L AFmax = 81 db(a) B) Whs. Gennaer Straße 51 L AFmax = 82 db(a) C) Whs. Gennaer Straße 55a L AFmax = 71 db(a) zulässiger Wert im Tageszeitraum L AFmax,zul = 90 db(a) Siehe hierzu die Anlage 2.2, Berechungsblatt. Die Auflistung zeigt auch hier, dass der im Tageszeitraum von bis Uhr zulässige Wert eingehalten wird Geräuschvorbelastung Nach TA Lärm [4] Nr. 2.4 ist zur Beurteilung der Geräuschimmissionen durch Anlagen (Betriebe) die Gesamtbelastung der Geräuschimmissionen durch Anlagen heranzuziehen. Da der hier maßgebliche und im Tageszeitraum von bis Uhr geltende Immissionsrichtwert von 60 db(a) an allen Immissionsorten um mehr als 6 db(a) unterschritten wird, ist nach TA Lärm [4] Nr eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung durch Anlagen aber nicht erforderlich. Verkehrsgeräusche von öffentlichen Straßen und Schienenwegen gelten dabei nicht als Anlagengeräusche.
15 Seite 15 Bearb.-Nr. 13/ Schallschutzmaßnahmen Als maßgebliche Schallschutzmaßnahme ist eine Begrenzung der Nutzung des geplanten Parkplatzes auf den Tageszeitraum von bis Uhr anzuführen. Als weitergehende Schallschutzmaßnahme ist das bei den Berechnungen für die Fahrbahnen berücksichtigte Pflaster aus Betonsteinen mit einer Fugenbreite 3 mm anzuführen, wodurch die Fahrgeräusche der Pkw begrenzt werden. Aber auch bei einem Pflaster aus Betonsteinen mit einer Fugenbreite > 3 mm ergibt sich mit einem Korrekturwert von K StrO = 1,0 db(a) anstatt K StrO = 0,5 db(a) keine maßgebliche Erhöhung der Geräuschemissionen, so dass für die Fahrbahnen eine größere Fugenbreite gewählt werden kann Qualität der Prognose Gemäß TA Lärm [4] Abschnitt A.2.6 ist die Qualität der Prognose anzugeben. Die Berechnungen der zu erwartenden Geräuschimmissionen basieren auf dem Verfahren der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz [6], die wiederum auf langjährige und umfassende Untersuchungen aufbauen und als allgemein anerkannt gelten. In den Berechnungen wurden weiterhin für alle Quellen die Reflexionen der 1. Ordnung berücksichtigt. Die Gesamt-Immissionspegel der untersuchten Geräusche, angegeben als A-bewertete Mittelungspegel, können somit als 'gesichert' angesehen werden.
16 Seite 16 Bearb.-Nr. 13/ Geräusche durch an- und abfahrende Kfz auf öffentlichen Verkehrsflächen/Straßen Gemäß TA Lärm [4] Nr. 7.4 sind Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgelände sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen zu erfassen und zu beurteilen (...). Dies ist unter Ziffer 5. erfolgt. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit a) sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, b) keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und c) die Immissionsgrenzwerte (IGW) der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [8]) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Auf Grund des auf der Gennaer Straße vorhandenen Verkehrsaufkommens von DTV 3000 Kfz/24h ist durch den Betrieb des Ausbildungszentrums eine Erhöhung der vorhandenen Verkehrsgeräusche um 3 db(a) nicht zu erwarten, hierzu wäre eine Verdopplung des Verkehrsaufkommens erforderlich. Da somit bereits das Kriterium a) nicht erfüllt wird, ist eine weitere Betrachtung der Verkehrsgeräusche auf der öffentlichen Verkehrsfläche nicht erforderlich.
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18 Seite 18 Bearb.-Nr. 13/253 Anlagenverzeichnis: Anlage 1 Ausgangsdaten Anlagen 2.1 und 2.2 Berechnungsblätter Anlage 3 Lageplan (M 1:1000, Blattformat DIN A3) Beurteilungsgrundlagen [1] Bebauungsplan Nr. 365 der Stadt Iserlohn "Letmathe - Gennaer Straße / ehemaliger Ringlokschuppen" Ortsteil Letmathe mit Begründung im Stand v [2] Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom , zuletzt geändert durch Artikel 2 vom [3] DIN , Ausgabe Mai 2002 "Schallschutz im Städtebau" [4] Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm vom (6. AVwV zum BImSchG) [5] Lageplan / Massenaufbau M 1:1000/500 Vorentwurfstudie: Variante 4 OE Planung + Beratung GmbH, Kämpenstr. 5, Altena [6] Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (PLS), Heft 89, Ausgabe 2007 [7] DIN ISO , Ausgabe "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien" [8] 16. Verordnung zur Durchführung des BImSchG Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV v [9] Ortsbesichtigung und Bestandsaufnahme am [10] Lärm-Immissionsprogramm "IMMI" der Firma Wölfel in Höchberg bei Würzburg, Version DF: Ausbildungszentrum Letmathe, Parkplatz LIP
19 Auftrag: Märkischer Arbeitgeberverband Neubau eines Ausbildungszentrums ANLAGE 1 zum Bearb.-Nr.: 13/253 Gennaer Straße in Letmathe Gutachten 13/253 Datum: Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten Parkplatzlärmstudie (1) Ausgangsdaten PRKL001 Bezeichnung Parkplatz Lm Wirkradius /m 99999,0 Gruppe Parkplatz Lm Lw (Tag) /db(a) 87,1 Knotenzahl 13 Lw" (Tag) /db(a) 57,0 Länge /m 178,80 Konstante Höhe /m 0,0 Länge /m (2D) 178,80 Berechnung Parkplatz (PLS 2007 ISO 9613) Fläche /m² 1020,06 Parkplatz P+R - Parkplatz / Mitarbeiter Modus Normalfall (zusammengefasst) Kpa /db 0,0 Ki /db 4,0 Oberfläche Betonsteinpflaster mit Fugen <= 3 mm B 39,0 f 1,0 N (Tag) 1,0 Punkt-SQ /ISO 9613 (3) Ausgangsdaten EZQi001 Bezeichnung Parkplatz Lmax Tür Wirkradius /m 99999,0 Gruppe Parkplatz Lmax A) Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag 97, ,0 Fläche /m² --- D0 0,0 Hohe Quelle Nein EZQi002 Bezeichnung Parkplatz Lmax Tür Wirkradius /m 99999,0 Gruppe Parkplatz Lmax B) Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag 97, ,0 Fläche /m² --- D0 0,0 Hohe Quelle Nein EZQi003 Bezeichnung Parkplatz Lmax Tür Wirkradius /m 99999,0 Gruppe Parkplatz Lmax C) Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag 97,0 97,0 Fläche /m² --- D0 0,0 Hohe Quelle Nein IMMI INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ - HAGEN
20 Auftrag: Märkischer Arbeitgeberverband Neubau eines Ausbildungszentrums ANLAGE 2.1 zum Bearb-Nr.: 13/253 Gennaer Straße in Letmathe Gutachten 13/253 Datum: Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten Einzelpunktberechnung Immissionsort: A) Brückenstraße 4 Emissionsvariante: Tag X = ,93 Y = ,86 Z = 1,50 Variante: Parkplatz Lm Elementtyp: Parkplatz (PLS 2007 ISO 9613) Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet Element Bezeichnung ξ Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges / m / db(a) / db / m / db / db / db / db / db / db / db / db / db(a) / db(a) PRKL001 Parkplatz Lm 87,1 2,7 31,5 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 56,6 Parkplatz Lm / Refl 92,5 3,0 49,0 0,1 4,0 0,0 0,0 3,4 0,0 39,7 56,7 Einzelpunktberechnung Immissionsort: B) Gennaer Str. 51 Emissionsvariante: Tag X = ,43 Y = ,10 Z = 1,50 Variante: Parkplatz Lm Elementtyp: Parkplatz (PLS 2007 ISO 9613) Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet Element Bezeichnung ξ Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges / m / db(a) / db / m / db / db / db / db / db / db / db / db / db(a) / db(a) PRKL001 Parkplatz Lm 87,1 2,6 31,1 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 57,2 Parkplatz Lm / Refl 91,9 3,0 49,6 0,2 4,1 0,0 0,0 3,4 0,0 39,0 57,3 Einzelpunktberechnung Immissionsort: C) Gennaer Str. 55a Emissionsvariante: Tag X = ,67 Y = ,51 Z = 4,00 Variante: Parkplatz Lm Elementtyp: Parkplatz (PLS 2007 ISO 9613) Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet Element Bezeichnung ξ Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges / m / db(a) / db / m / db / db / db / db / db / db / db / db / db(a) / db(a) PRKL001 Parkplatz Lm 87,1 2,8 33,9 0,0 0,0 0,0 0,0 3,0 0,0 52,2 Parkplatz Lm / Refl 91,9 3,0 50,0 0,2 3,5 0,0 0,0 5,9 0,0 36,2 52,4 IMMI 2013 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ - HAGEN Seite 1
21 Auftrag: Märkischer Arbeitgeberverband Neubau eines Ausbildungszentrums ANLAGE 2.2 zum Bearb-Nr.: 13/253 Gennaer Straße in Letmathe Gutachten 13/253 Datum: Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten Einzelpunktberechnung Immissionsort: A) Brückenstraße 4 Emissionsvariante: Tag X = ,93 Y = ,86 Z = 1,50 Variante: Parkplatz Lmax A) Elementtyp: Einzelschallquelle (ISO 9613) Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet Element Bezeichnung Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges / db(a) / db / m / db / db / db / db / db / db / db / db / db(a) / db(a) EZQi003 Parkplatz Lmax Tür 97,0 1,5 2,1 17,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 81,0 Parkplatz Lmax Tür / HAUS025(4) 96,0 3,0 149,4 54,5 0,3 4,5 0,0 0,0 7,8 0,0 32,0 Parkplatz Lmax Tür / HAUS030(22) 96,0 3,0 164,2 55,3 0,3 4,5 0,0 0,0 0,0 0,0 38,9 Parkplatz Lmax Tür / HAUS033(4) 96,0 3,0 38,8 42,8 0,1 3,2 0,0 0,0 0,0 0,0 52,9 Parkplatz Lmax Tür / HAUS052(1) 96,0 3,0 48,1 44,6 0,1 3,6 0,0 0,0 21,4 0,0 29,3 Parkplatz Lmax Tür / HAUS053(1) 96,0 3,0 48,1 44,6 0,1 3,6 0,0 0,0 21,4 0,0 29,3 81,0 Einzelpunktberechnung Immissionsort: B) Gennaer Str. 51 Emissionsvariante: Tag X = ,43 Y = ,10 Z = 1,50 Variante: Parkplatz Lmax B) Elementtyp: Einzelschallquelle (ISO 9613) Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet Element Bezeichnung Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges / db(a) / db / m / db / db / db / db / db / db / db / db / db(a) / db(a) EZQi001 Parkplatz Lmax Tür 97,0 1,4 1,9 16,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 81,6 Parkplatz Lmax Tür / HAUS025(4) 96,0 3,0 140,7 54,0 0,3 4,5 0,0 0,0 0,0 0,0 40,3 Parkplatz Lmax Tür / HAUS030(22) 96,0 3,0 161,9 55,2 0,3 4,5 0,0 0,0 0,0 0,0 39,0 Parkplatz Lmax Tür / HAUS033(4) 96,0 3,0 47,5 44,5 0,1 3,6 0,0 0,0 0,0 0,0 50,8 Parkplatz Lmax Tür / HAUS052(13) 96,0 3,0 49,2 44,8 0,1 3,6 0,0 0,0 18,5 0,0 31,9 81,6 Einzelpunktberechnung Immissionsort: C) Gennaer Str. 55a Emissionsvariante: Tag X = ,67 Y = ,51 Z = 4,00 Variante: Parkplatz Lmax C) Elementtyp: Einzelschallquelle (ISO 9613) Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet Element Bezeichnung Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges / db(a) / db / m / db / db / db / db / db / db / db / db / db(a) / db(a) EZQi002 Parkplatz Lmax Tür 97,0 1,9 4,4 23,9 0,0 0,0 0,0 0,0 4,5 0,0 70,5 Parkplatz Lmax Tür / HAUS025(4) 96,0 3,0 111,8 52,0 0,2 3,9 0,0 0,0 17,7 0,0 25,2 Parkplatz Lmax Tür / HAUS030(19) 96,0 3,0 155,8 54,8 0,3 4,2 0,0 0,0 0,0 0,0 39,7 Parkplatz Lmax Tür / HAUS033(4) 96,0 3,0 76,5 48,7 0,1 3,4 0,0 0,0 0,0 0,0 46,8 70,5 IMMI 2013 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ - HAGEN Seite 1
22 SH I Lageplan [ Übersicht ] M 1: 1000 ANLAGE 3 zum Gutachten 13/253 Luisenstraße y / m (2) a (1) Kanalstraße a 72 Gennaer Straße (P2) 344 (P1) a (2) C 51 (1) a 234 P1 (P1) (1) 208 (1) 237 B A Brückenstraße (2) Auftrag: Märkischer Arbeitgeberverband e.v. Erich-Nörrenberg-Straße Iserlohn Bauvorhaben: Neubau eines Ausbildungszentrums Gennaer Straße in Lethmathe Aufgabe: Untersuchung der durch die Nutzung des Parkplatzes des geplanten Ausbildungszentrums im Bereich nächstbenachbarter (3) (1) 377 FD II Wohnhäuser zu erwartenden Geräuschimmissionen und Beurteilung dieser nach der Technischen Anleitung zum Schutz 264 FD I gegen Lärm (TA Lärm) (5) (8) mögl. Erweiterung FD II 67 SH I (2) Darstellung: Lageplan M 1:1000 (Blattformat DIN A3) Legende: Stellplatzfläche (Flächenschallquelle) (2) 259 (4) 199 Spitzenschallpegel (Punktschallquelle) (8) 228 (3) Immissionsorte (Wohnhäuser) 266 (1) Datum: x / m IMMI 2013 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ - HAGEN
ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ
Beratende Ingenieure Sachverständige PartG Dipl.-Ing. Peter Buchholz VBI Dipl.-Ing. (FH) Rolf Erbau-Röschel Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Horstmann Von der SIHK zu Hagen öffentlich Von der SIHK zu Hagen öffentlich
MehrING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ
Beratende Ingenieure Sachverständige PartG Dipl.-Ing. Peter Buchholz VBI Dipl.-Ing. (FH) Rolf Erbau-Röschel Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Horstmann Von der SIHK zu Hagen öffentlich Von der SIHK zu Hagen öffentlich
MehrING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ
Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI Mitglied der IK-Bau NW Von der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Raum-
MehrING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ
Buchholz Erbau-Röschel Horstmann Beratende Ingenieure Sachverständige PartG Dipl.-Ing. (FH) Rolf Erbau-Röschel Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Horstmann Vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
MehrING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ
ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. eter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI Mitglied der IK-Bau NW Ing.-Büro f. Akustik u. Lärm-Immissionsschutz 5809 Hagen Eppenhauser Str. 101
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