Expertenstellungnahme Fachbeurteilung Avis d'expert Evaluation technique

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1 Expertenstellungnahme Fachbeurteilung Avis d'expert Evaluation technique Kommentar von (Verband, Behörde) Commentaire de (association, autorité) Rückfragen bei: Name, Vorname, Firma, Adresse, Tel., E Mail Renseignements chez: Nom, Prénom, Entreprise, Adresse, Tél., courriel Datum Date Swiss Engineering STV, Weinbergstrasse 41, 8006 Zürich Jäger Alexander, Swiss Engineering STV, Weinbergstrasse 41, 8006 Zürich, , alexander.jaeger@swissengineering.ch Nr. 1 Kapitel 2. Ziele der MuKEn Die grösste Zieleinheit ist ein Gebäude Dies deckt keine wertvolle Projekte ab, wie Fernwärmenetze mit Geotehermie als Wämequelle. Siehe Bsp: Projekte in Paris für ca. 200'000 Wohnungen mit Mitteltiefengeotehrmie Als System sollte man auch Campus, Unternehmensareal und Quartier betrachten. 2 Basis Teil A generell Der Vollzug ist nicht berücksichtigt: Es muss bei grösseren Bauten periodisch sichergestellt werden, dass sowohl bei der Inbetriebnahme, als auch im Betrieb der erstellten Anlagen die Auslegungsdaten eingehalten werden. 3 Basis Teil B generell Die Systemsicht fehlt, es braucht ein Gesamtenergiekonzept. Mit Standardlösungen wird die Kompetenz der Ausführenden geschwächt, da sie wenig überlegen müssen und nur nach Schema vorgehen könnnen. Mit intelligenten Gesamenergiekonzepten kann mehr gespart werden als mit den Standardlösungen. 4 Basis Teil B Art c Das Ziel muss eine Reduktion des Energiebedarfs sein. "Keine Erhöhung" ist in diesem Kontext nicht zielführend. Die Behaglichkeit im Raum muss auch nachgewiesen werden. 5 Basis Teil C generell Die Systemsicht fehlt, es braucht ein Gesamtenergiekonzept. Mit Standardlösungen wird die Kompetenz der Ausführenden geschwächt, da sie wenig überlegen müssen und nur nach Schema vorgehen könnnen. Mit intelligenten Gesamenergiekonzepten kann mehr gespart werden als mit den Standardlösungen. Ergänzen Seite 11: In den kantonalen Richtplänen werden bis 2015 erster Punkt keine Änderung zweiter Punkt: mit Geothermie ergänzen:... bestehende und neu notwendige Energieversorgungsnetze (Strom, Gas, Geothermie und Fernwärme) mit anderen räumlichen Interessen abgestimmt festgelegt. Für Bauten grösser 5'000 m2 EBF sind die zur Ermittlung der Energiebilanz notwendigen Energiedaten aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung hat während mind. 3 Jahren zu erfolgen. Anlässlich der Zweijahres Abnahme sind die Auslegungsdaten zu verifizieren und gegebenenfalls zu korrigieren. In einer nächsten Überarbeitung der MuKEn muss zwingend ein Gesamtenergiekonzept vorgeschrieben werden. Vorhaben, für die mit einem anerkannten Rechenverfahren nachgewiesen wird, dass kein erhöhter Energieverbrauch auftritt und die Behaglichkeit gewährleistet ist. In einer nächsten Überarbeitung der MuKEn muss zwingend ein Gesamtenergiekonzept vorgeschrieben werden. 6 Basis Teil C generell Teil C ist nach einzelnen Gewerken aufgebaut. Der übergeordnete Aspekt "Gebäude als System" wird durch diese Abgrenzung nicht bzw. zu wenig berücksichtigt. SIA würde hier die entsprechende Grundlagen liefern, ist aber im Entwurf der MuKEn nirgends referenziert.

2 7 Basis Teil C Art Was genau ist unter "umgebaut" zu verstehen? Ist z.b. der Ersatz eines Erzeugungssystems bereits ein Umbau? Hier gibt es Interpretationsspielraum. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, sind haustechnische Anlagen dann dem Stand der Technik anzupassen, wenn sie erneuert oder umgebaut werden. 8 Basis Teil C Art Elektrische Widerstandsheizungen sind zuzulassen, sofern diese ausschliesslich mittels vor Ort produziertem Strom betrieben werden (ohne Bezug von Stromnetz). Die Widerstandsheizungen können auch sozusagen als Energiespeicher genutzt werden und somit volatil produzierte Energie kurzfristig speichern. Neuer 2: Die Neuinstallation ortsfester elektrischer Wiederstandsheizungen zur Gebäudebeheizung ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die elektrische Energie im Gebäude zu 100% mittels erneuerbare Energien vor Ort produziert wird. 9 Basis Teil C Art Die Kondensation hat einen direkten Zusammenhang mit der Heiz Rücklauftemperatur. Daher ist diese bei fossilen Brennstoffen zu begrenzen. Ergänzen in 1.17: Die Rücklauftemperatur bei fossil betriebenen Heizungen darf höchstens 40 C betragen. 10 Basis Teil C Art Der Ansatz ist gut. Der Aspekt der bedarfsabhängigen Regelung wird nicht berücksichtigt (zeit oder präsenzabhängige Raumtemperatur). 11 Basis Teil C Art zusätzlicher : Wie bei Lüftungsanlagen sind auch bei Wärmeanlagen die Strömungsgeschwindigkeiten anzugeben. In beheizten Räumen sind Einrichtungen zu installieren, die es ermöglichen, die Raumlufttemperatur einzeln individuell einzustellen und selbsttätig bedarfsabhängig zu regeln. Ausgenommen einen zusätzlichen einfügen, in welchem die Strömungsgeschwindigkeiten angegeben werden, wie bei Art Basis Teil C Art Wie wird die Nutzung von warmen Abwässern geregelt, insbesondere bei grossem Wasserverbrauch (Turnhallen etc.)? Das Problem ist nicht nur die Kälteerzeugung, und es betrifft nicht nur gewerbliche und industrielle Prozesse. Ein Schwimmbad, eine Turnhalle müsste analog betrachtet werden. Streichen: insbesondere aus Kälteerzeutung sowie aus gewerblichen und industriellen Prozessen: Neu: Im Gebäude anfallende Abwärme ist zu nutzen, soweit dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. 13 Basis Teil C Art bitte angeben, dass der COP gemeint ist. 14 Basis Teil D Art Berechnung mittels gewichteten Energiefaktoren ist wissenschaftlich nicht korrekt. Primärenergie und CO2 Faktoren würden sich hier anbieten. Diese Berechnungsart wird auch in Deutschland und bei der "2000 Watt Gesellschaft" angewendet. Dies gilt auch für Art Art neu: Anforderung Neubau Die Grenzwerte für Primärenergiebedarf und CO2 Emissionen pro Jahr für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung in Neubauten dürfen die folgenden Werte nicht überschreiten: (Tabelle: Werte bitte neu berechnen) 15 Basis Teil D Art Berechnung mittels gewichteten Energiefaktoren ist wissenschaftlich nicht korrekt. Primärenergie und CO2 Faktoren würden sich hier anbieten. Diese Berechnungsart wird auch in Deutschland und bei der "2000 Watt Gesellschaft" angewendet. Dies gilt auch für Art Art Berechnungsregeln Zur Berechnung des Primärenergiebedarfs und der CO2 Emissionen für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung wird der Nutzenergiebedarf für Heizung Qh,eff und Warmwasser QWW mit den Nutzungsgraden η der gewählten Wärmeerzeugungen dividiert und mit den Primärenergieund CO2 Fakoten multipliziert sowie der ebenfalls mit dem entsprechenden Primärenergie und CO2 Faktoren multiplizierte Elektrizitätsaufwand für Lüftung und Klimatisierung ELK addiert.

3 16 Basis Teil D Art Wie kann Elektrizität aus Eigenerzeugung bei der erneuerbaren Wärme eingerechnet bzw. nicht eingerechnet werden? 17 Basis Teil D Art Generell wird zu wenig auf das Sparen von Strom geachtet. Bei D (elektrische Wärmepumpe mit Aussenluft) muss zwingend erneuerbare Energie als Strom gebraucht werden. 18 Basis Teil D Art Die Erdregister/Grossflächenabsorber Wärmepumpe werden in Bezug auf die Erdsonde/Wasser Wärmepumpe benachteiligt, obwohl ihre Wirksamkeit insgesamt sehr ähnlich ist. Ergänzen:. Ausgenommen ist Elektrizität aus fossil betriebenen WKK Anlagen" Anstatt Thermische Solaranlage einfach Solaranlage. Die Standardlösungen 1 D und 4 D darf man nicht als Standardlösung wählen können. Bei 2D muss die Klammer weggelassen werden (als Standardlösung möglich). Ergänzen von Standardlösungskombinationen Wärmeerzeugung unter Punkt A Elektrowärmepumpe >Erdsonde/Erdregister oder Wasser. 19 Basis Teil E Art Durch diese Angaben werden Energieerzeugungsanlagen aus Geothermie, Brennstoffzellen und WKK Anlagen praktisch ausgeschlossen. Weiter sollte bei PV Anlagen auch eine Speicherung der Energie gefordert werden oder eine finanzielle Abgabe für die Energiespeicherung an das EVU, da diese meist dann erfolgt, wenn keine elektrische Energie benötigt wird. Nur so wäre das Verursacherprinzip erfüllt. Die minimale Angabe von 10 W und die maximale Gesamtleistung von 30 kw ist für Geothermie, Brennstoffzellen oder WKK Anlagen nicht sinnvoll. Strom aus Photovoltaikanlagen wird seit dem Jahre 2009 durch die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) abgegolten. Diese Vergütung hat zu einem enormen Zubau von Anlagen geführt. Im Gegensatz zu den thermischen Solaranlagen werden Photovoltaikanlagen durch die Kantone nicht mit Förderbeiträgen unterstützt. Anstelle von Vorschriften werden Anreize für eine rationelle Energienutzung geschaffen. Eine vermehrte Nutzung erneuerbarer Energie trägt zu einer Reduktion des Kohlendioxid Ausstosses, und damit zur Verminderung des Treibhauseffektes bei. Die Unterstützung von moderner Haustechnik und überdurchschnittlich guten Neubauten und Sanierungen schafft Anreize für Gewerbe und Wirtschaft in der Region. Wer bei seinem Bau oder Umbauprojekt auf erneuerbare Energien setzt, kann mit kantonaler Unterstützung rechnen. Mit einem Anreiz und Förderungsprogramm kann eine aktive und innovative Energiepolitik betrieben werden. 20 Basis Teil E Art Die Anforderung bezogen auf das einzelne Gebäude, mit der einzigen Alternative einer Ersatzabgabe, ist zu starr. Es müssen Lösungen im Verbund mit anderen Gebäuden, auf Quartierebene etc. möglich sein, insbesondere im urbanen Kontext. Die Quartiervernetzung darf nicht behindert werden. Neuer nach 1: alternativ kann eine Beteiligung an einer gemeinsamen Anlage zur Eigenerzeugung auf Nachbarschafts oder Quartierebene in der gleichen Grössenordnung erfolgen.

4 21 Basis Teil E Art Ersatzabgabe, jährlich einmalig? Das p bei kwp wird vor allem für Photovoltaik verwendet. Es darf nicht eine einzelne Technologie unterstützt werden. Daher das p rausnehmen. einmalig ergänzen und bei kwp das p streichen. 22 Basis Teil E Art Die Ersatzabgabe muss für Förderungsmassnahmen im Sinne MuKEn verwendet werden Neuer Abschnitt: Der Kanton hat diese Abgabe zweckgebunden für Fördermittel im Sinne der Energiestrategie der Schweiz zu verwenden. 23 Basis Teil E Art Die Empfehlung für die Grösse der Ersatzabgabe gehört nicht in die MuKEn, sondern in einen Kommentar. 24 Basis Teil I generell Es gibt auch Klein Wärmepumpenboiler, welche sehr effizient sind. Mit diesen kann nach wie vor vom zentralen Wärmeverteilsystem Abstand genommen werden. 25 Basis Teil J Art Bei Neubauten stellt der Einbau einer VHWKA keinen nennenswerten Zusatzaufwand dar. Zugleich bietet sie aber erwiesenermassen einen hohen Einsparnutzen selbst bei hohen Effizienzstandards. Daher ist nicht nachzuvollziehen, warum sie erst ab fünf Nutzeinheiten verpflichtend wird. Zweiten Satz streichen. Änderung: Eine Sanierungspflicht kann bei Elektro Warmwassererwärmern in Wohnbauten gefordert werden. Neue Gebäude und Gebäudegruppen mit zentraler Wärmeversorgung für zwei oder mehr Nutzeinheiten sind 26 Basis Teil L Art Eine Verpflichtung ist zwingend an die Erreichung der Ziele zu koppeln (verpflichten alleine genügt nicht, die erzielte Wirkung ist entscheidend) Ergänzen Ende 1: zu realisieren und mittels Messungen nachzuweisen. 27 Basis Teil P Frage: Gibt es keine Verwechslungsgefahrt zwischen GEAK und GEAK Plus (in der französischen Fassung) 28 4 Art Es muss nicht unbedingt per elektronischer Meldung geschehen, es kann auch mittels intelligenter Steuerung oder durch einen Abwart / eine Abwartin erfolgen. Die gleiche Forderung sollte sinnvollerweise mit einer Übergangsfrist auch für bestehende Bauten gelten, insbesondere, da die Anwendung des s für die Kantone fakultativ ist Art Es muss nicht unbedingt per elektronischer Meldung geschehen, es kann auch mittels intelligenter Steuerung oder durch einen Abwart / eine Abwartin erfolgen. Die gleiche Forderung sollte sinnvollerweise mit einer Übergangsfrist auch für bestehende Bauten gelten, insbesondere, da die Anwendung des s für die Kantone fakultativ ist Art Frage: Gilt das Gesetz für den Ersatz des Wärmeerzeugers bei Mehrfamilienhäusern nicht? Löschen: mittels Fernbedienung (z.b. Telefon, Internet, SMS) Löschen: mittels Fernbedienung (z.b. Telefon, Internet, SMS) Ergänzen: "Wärmeerzeugung bei Mehrfamilienhäusern" und "Heizverteilung in Einfamilienhäusern".

5 31 5 generell Der Einbau von Messeinrichtungen ist sinnvoll, schöpft aber das Potential nicht aus. SIA liefert sinnvolle übergeordnete Funktionen, die wesentlichen Einfluss auf die Energieeffizienz in Gebäuden haben. Sie definiert dazu Energieeffizienzklassen. Ein Bezug der MuKEn zu dieser Norm fehlt, wäre aber in diesem sinnvoll (z.b. mindestens Energieeffizienzklasse B für Neubauten und Sanierungen, Energieeffizienzklasse A für offentliche Bauten usw.) generell Frage: Was passiert, wenn das Netz im Bau ist und das Haus erst in ein paar Jahren angeschlossen werden kann? Gibt es eine Übergangslösung oder muss gemäss Teil D bereits eine eigene Anlage mit erneuerbarer Energie realisiert werden?

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