Wir feiern Bayern : 200 Jahre bayerische Verfassung, 100 Jahre Freistaat Bayern Schülerprojekte zu Verfassungswerten

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1 Wir feiern Bayern : 200 Jahre bayerische Verfassung, 100 Jahre Freistaat Bayern Schülerprojekte zu Verfassungswerten Anlässlich des 200-jährigen Jubiläums der bayerischen Verfassung und des 100-jährigen Jubiläums des Freistaats Bayern im Jahr 2018 stellte die Staatskanzlei allen Regierungsbezirken Euro für Schul- Projekte im Kontext der Feierlichkeiten von Wir feiern Bayern ( zur Verfügung. Die Regierung von Oberbayern traf die Entscheidung, diese Gelder für Schulprojekte zum Thema Verfassungswerte zu verwenden. Ziel war es, dass Schüler Grundwerte, die in der aktuell geltenden bayerischen Verfassung festgeschrieben sind, kennenlernen sowie ihre positive Bedeutung erfahren und erleben. Von Juli 2017 bis April 2018 beschäftigten sich Schüler verschiedener oberbayerischer Schulen mit ausgewählten Verfassungsartikeln und den ihnen zugrundeliegenden Werten, wie etwa der Verpflichtung zur Übernahme von Ehrenämtern, der Förderung der Liebe zur bayerischen Heimat als einem zentralen Bildungsziel, der Gleichberechtigung von Männern und Frauen oder dem Recht auf Glaubensfreiheit (gesamte Liste siehe weiter unten). Am 27. April 2018 wurden die Ergebnisse bei einer feierlichen Abschlussveranstaltung an der Berufsschule Rosenheim 2 präsentiert. Um anderen Lehrkräften Ideen für die eigene Arbeit mit Verfassungswerten zu geben, wird die Projektarbeit an den verschiedenen Schulen voraussichtlich ab Anfang Juni 2018 auf der Homepage des ISB in einem Überblick vorgestellt: Beteiligte Schulen: Chiemgau-Gymnasium Traunstein Chiemsee-Realschule Prien Berufsschule Rosenheim 2 Mittelschule am Luitpoldpark Rosenheim Förderschulzentrum Rosenheim Luitpold-Gymnasium München Berufliche Oberschule Ingolstadt Realschule II Ingolstadt Berufsschule Dachau Organisatorische Projektleitung: Ltd. RSchD Michael Waidhauser (Regierung von Oberbayern) Inhaltliche Projektleitung: Dr. Tabea Kretschmann (FAU Erlangen-Nürnberg) Projektbeirat: Dr. Karin Oechslein (Leitende Direktorin des ISB) / Dr. Ursula Weier (Institutsrektorin am ISB), ADin Anneliese Willfahrt (Regierung von Oberbayern), RSD Ernst Fischer (Sprecher der Konferenz der Schulaufsicht), Ltd. RSchD Michael Waidhauser, Dr. Tabea Kretschmann

2 Abschlussveranstaltung an der Berufsschule Rosenheim 2 am Abb. 1: Gäste und Ehrengäste

3 Abb. 2: Faust auf Bairisch (Chiemgau-Gymnasium Traunstein) Abb. 3: Poetry Slam zu Verfassungsartikeln (Berufsintegrationsklassen der Berufsschule Rosenheim 2)

4 Beispiele aus der Projektarbeit Mittelschule am Luitpoldpark Rosenheim Die Mittelschule am Luitpoldpark Rosenheim initiierte für alle Klassen und Jahrgangsstufen Projekte zu Verfassungswerten, die an einem Verfassungstag an der Schule und noch einmal bei der Abschlusspräsentation des gesamten Projekts in Rosenheim vorgestellt wurden. Die äußerst vielfältigen Ergebnisse sind in einem Überblick bereits online gestellt: ssend.pdf (Zugang auch über die Homepage der Schule / Aktuelles :

5 Berufsschule Rosenheim 2 In Berufsintegrationsklassen beschäftigten sich Schüler zusammen mit ihrem Lehrer Kristof Kühnel mit der Prämbel der bayerischen Verfassung: Diese verweist auf den Entstehungszeitpunkt der Verfassung, als Bayern nach dem Zweiten Weltkrieg in Trümmern lag; zugleich birgt sie ein utopisches Potenzial, da mit der Verfassung ein friedliches Miteinander aller Menschen in Bayern garantiert werden soll. Gerade für Flüchtlinge kann die Erfahrung, dass ein durch Krieg zerstörtes Land wieder aufgebaut werden kann und ein gutes gesellschaftliches Miteinander möglich ist, wichtig sein. In Zeitzeugenberichten befragten sie Bewohner von Rosenheim zu ihren Erlebnissen zu Krieg und Wiederaufbau (Zeitzeugeninterviews). Und sie bereiteten eine Ausstellung mit Bildern zu Rosenheim 1945 und heute vor. Abb. 1: Zeitzeugeninterviews mit Besuch eines BR-Filmteams Abb. 2: Bilder zu Rosenheim 1945 und heute

6 Berufliche Oberschule Ingolstadt An der Beruflichen Oberschule Ingolstadt erstellten Schüler in Regelklassen mit dem Comicprogramm Pixton Comics zu ausgewählten Verfassungsartikeln. Die Comics wurden wiederum in Berufsintegrationsklassen verwendet, um Schülern mit Fluchthintergrund Grundwerte der bayerischen Verfassung zu erläutern.

7 Staatliche Berufsschule Dachau Schüler aus Berufsintegrationsklassen der Berufsschule Dachau beschäftigten sich zunächst im Unterricht mit ausgewählten Verfassungswerten, bevor sie unter der Leitung des Schauspielers Nicholas Hohmann eigene Reflexionen zu den Verfassungswerten in dramatischen Szenen gestalteten. Das daraus konzipierte Theaterstück Schwimmen wurde in einer Langfassung als Kooperationsveranstaltung mit der Stadt Dachau / Abteilung Jugend und Integration aufgeführt, bevor es in einer kürzeren Fassung auch in Rosenheim gezeigt wurde. (Kurzbericht der Süddeutschen Zeitung:

8 Luitpold-Gymnasium München Im Deutschunterricht einer zehnten Klasse wurden in Kleingruppen verschiedene Lektüren gelesen, diskutiert und anschließend präsentiert, die auch zur Reflexion über die Bedeutung von Verfassungswerten anregten. Im Anschluss daran verfassten die Schüler kurze Rezensionen zu den Lektüren für die Schülerzeitung. Lektüren mit Reflexionsanlässen zu Verfassungswerten, z.b.: Khaled Husseini: Tausend strahlende Sonnen Jane Austen: Stolz und Vorurteil Thomas Sandkühler: Adolf H. Herrmann Hesse: Unterm Rad Gleichberechtigung von Männern und Frauen Gleichberechtigung von Männern und Frauen Verbot des Entfachens von Rassen- und Völkerhass; Diskriminierungsverbot; Gewissensfreiheit Recht auf Entfaltung der eigenen Persönlichkeit

9 Auswahl der Verfassungswerte für das Projekt Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 [Präambel] Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat, in dem festen Entschlusse, den kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechtes dauernd zu sichern, gibt sich das Bayerische Volk, eingedenk seiner mehr als tausendjährigen Geschichte, nachstehende demokratische Verfassung. Art. 3a Bayern bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert. Bayern arbeitet mit anderen europäischen Regionen zusammen. Art. 4 Die Staatsgewalt wird ausgeübt durch die stimmberechtigten Staatsbürger selbst, durch die von ihnen gewählte Volksvertretung und durch die mittelbar oder unmittelbar von ihr bestellten Vollzugsbehörden und Richter. Zweiter Hauptteil Grundrechte und Grundpflichten Art. 100 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 101 Jedermann hat die Freiheit, innerhalb der Schranken der Gesetze und der guten Sitten alles zu tun, was anderen nicht schadet. Art. 107 (1) Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet. (2) Die ungestörte Religionsausübung steht unter staatlichem Schutz. (3) Durch das religiöse Bekenntnis wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. 2 Den staatsbürgerlichen Pflichten darf es keinen Abbruch tun. (4) Die Zulassung zu den öffentlichen Ämtern ist von dem religiösen Bekenntnis unabhängig. (5) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert. (6) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder Feierlichkeiten oder zur Benutzung einer religiösen Eidesformel gezwungen werden. Art. 108 Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.

10 Art. 110 (1) Jeder Bewohner Bayerns hat das Recht, seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Recht darf ihn kein Arbeits- und Anstellungsvertrag hindern und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht. Art. 111 (1) Die Presse hat die Aufgabe, im Dienst des demokratischen Gedankens über Vorgänge, Zustände und Einrichtungen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wahrheitsgemäß zu berichten. (2) Vorzensur ist verboten. Gegen polizeiliche Verfügungen, welche die Pressefreiheit berühren, kann gerichtliche Entscheidung verlangt werden. Art. 117 Der ungestörte Genuß der Freiheit für jedermann hängt davon ab, daß alle ihre Treuepflicht gegenüber Volk und Verfassung, Staat und Gesetzen erfüllen. Alle haben die Verfassung und die Gesetze zu achten und zu befolgen, an den öffentlichen Angelegenheiten Anteil zu nehmen und ihre körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es das Wohl der Gesamtheit erfordert. Art. 118 (1) Vor dem Gesetz sind alle gleich. Die Gesetze verpflichten jeden in gleicher Weise und jeder genießt auf gleiche Weise den Schutz der Gesetze. (2) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Art. 118a Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung ein. Art. 119 Rassen- und Völkerhaß zu entfachen ist verboten und strafbar. Art. 121 Alle Bewohner Bayerns sind zur Übernahme von Ehrenämtern, insbesondere als Vormund, Waisenrat, Jugendpfleger, Schöffe und Geschworener verpflichtet. Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl. Das Nähere bestimmen die Gesetze. Art. 122 Bei Unglücksfällen, Notständen und Naturkatastrophen und im nachbarlichen Verkehr sind alle nach Maßgabe der Gesetze zur gegenseitigen Hilfe verpflichtet. Art. 131 (1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden. (2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt. (3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen. [

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