Anforderungen an Wegenetze aus. verkehrstechnischer Sicht

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2 Akademie Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz Anforderungen an Wegenetze aus verkehrstechnischer Sicht Stefan Zodet Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern Morlauterer Straße Kaiserslautern

3 Vortragsinhalt 1. Grundlagen und Regelwerke 2. Regelungen zum Umgang mit Asphaltgranulat (Fräsgut) 3. Mögliche Nutzungskonflikte zw. Straßenbau und der Landwirtschaft 4. Zusammenfassung

4 Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) plant, baut und unterhält ein Straßennetz von rd km davon: 870 km Bundesautobahnen km Bundesstraßen km Landesstraßen km Kreisstraßen km Radwege (selbständige und unselbständige) 4 (23)

5 Übersicht - Regelwerke (Straßenbau) mit Bezug zum Wirtschaftswegebau Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.v. (DVWK) - Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW, Ausgabe 2005) Forschungsgesellschaft für Straßen- u. Verkehrswesen (FGSV) - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Befestigung ländlicher Wege (ZTV LW 99/01 Änderungen u. Ergänzungen Fassung von 2007) - Merkblatt für die Erhaltung ländlicher Wege (M ELW, Ausgabe 2009) - Grundsätze für die Gestaltung ländlicher Wege bei Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen (2003) ARS Nr. 28/2003 vom (23)

6 Vier Kategorien mit abgestufter Bedeutung R 1 / R 2 = Richtlinien W 1 / W 2 = Wissensdokumente Aufbau Straßenbau-Regelwerk R 1 = Vertragsgrundlagen (Richtlinien) R 2 = Merkblätter, Empfehlungen W 1 = Wissensdokumente mit der FGSV abgestimmt W 2 = Wissensdokumente nicht mit der FGSV abgestimmt 6 (23)

7 RLW Geltungsbereich selbständige Verkehrsanlage Wegebezeichnung Verbindungswege - einstreifig - zweistreifig Feldwege (Wirtschaftsweg, Erdweg) Waldwege (Fahrweg, Rückeweg) Sonstige ländliche Wege - Wanderwege - Reitwege - Radwege befestigte Breite B [m] 3,0 (3,5) 4,75 3,0 3,0 3,5 1,5 1,5 2,0 (2,5 - RuG) Kronenbreite [m] 5,90 6,25 4,0 7 (23)

8 RLW Fahrzeugbreiten der üblichen Nutzer: [ nach StVZO Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ] landwirtschaftliche Fahrzeuge B 2,55 m Transportbreite (einschl. Ladung) B 3,0 m 8 (23)

9 RLW Einwirkungen: (Achslasten) - Einzelachse 10 t - Antriebsachse 11,5 t Beispiele: 4-achsiger Sattel (38 t Ges.gewicht) 5 t / 10 t / 2 x 11,5 t (z. B. Holz, Rüben) Selbstfahrende Erntemaschine (18 t) 12,5 t / 5,5 t PKW (1,5 t) 0,75 t / 0,75 t 9 (23)

10 RLW bewährte Standardbauweisen (Tab. 8.1) - Wegebefestigung ohne Bindemittel - - Asphaltbauweise vollflächig od. Spurwege - Betonbauweise vollflächig od. Spurwege - Pflasterbefestigung vollflächig od. Spurwege - Wegebefestigungen mit Spurplatten - 10 (23)

11 RLW Standardbauweisen* (Befestigungsart in Abhängigkeit von der Tragfähigkeit der Unterlage) * ) siehe z. B. RStO 01 (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen Regelaufbauten empirisch festgelegt!) 11 (23)

12 RLW Anforderungen an den Verformungsmodul der Unterlage (E V2 -Wert): Verbindungswege von geringerer Verkehrsbedeutung (Zubringerwege) E V2 30 MN/m² Verbindungswege mit größerer Verkehrsbedeutung (Hauptwege) Bauklasse VI gemäß RStO 01 E V2 45 MN/m² unter Pflasterbelägen E V2 80 MN/m² Seitenstreifen (Bankett) bei starkem Begegnungsverkehr standfest* ausbilden! Nachweis mittels proof rolling (LKW 10 t Achse) Schotterrasen 12 (23)

13 RLW Standardbauweisen: Wirtschaftsweg, unbefestigt Wirtschaftsweg, befestigt 13 (23)

14 RLW Einschub: Herkunft des statischen Plattendurckversuches (DIN 18134) (= Versuch zur Abschätzung der Belastbarkeit des Bodens) Versuch zum Nachweis der Standfestigkeit von Rollbahnen (im zweiten Weltkrieg wird von Engländern und Amerikaner anstelle von Flugzeugreifen dabei eine kreisförmige Lastplatte verwendet) Mitte der 50er-Jahre Einsatz LP-Versuch auch im Straßenbau 3 verschiedene Plattendurchmesser: Ø 300 mm / 600 mm / 762 mm Messtiefe: ca. 50 cm / ca. 90 cm / ca.1,2 m 14 (23)

15 RLW [Quelle: Die Rheinpfalz] 15 (23)

16 ZTV LW (Bau-) Grundsätze - Ausführungshinweise (Auswahl) ( Vertragstext mit Randbalken / Richtlinientext kursiv geschrieben) Ländliche Wege werden i. d. R. nicht frostsicher ausgebaut Ausnahme: Verbindungsweg größerer Verkehrsbedeutung (Hauptweg) BKl. VI auf ausreichende Entwässerung achten (Vorflut schaffen) Qualitätsmanagement regelmäßige (baubegleitende) Kontrollen oft wird ein aus umwelttechnischer Sicht sensibler Bereich berührt (überbaut) Verwendung von RC-Baustoffen wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit muss gegeben sein! Abweichungen vom Regelwerk sind zu begründen (z. B. Gutachten) 16 (23)

17 Einsatz von Asphaltfräsgut (Asphaltgranulat) im Ländlichen Wegebau (Nachweis der Unbedenklichkeit aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist Voraussetzung!) - offener Einbau nur dort erlaubt, wo die RuVA-StB 01 nicht eingeführt wurde (im Geschäftsbereich des LBM nicht möglich!) - im LBM: offener Einbau nur unter wasserundurchlässiger Deckschicht zulässig Voraussetzung für offenen Einbau : PAK-Gehalt 10 mg/kg Einbaubedingungen nach LAGA-M 20 sind eingehalten! 17 (23)

18 Einsatz von Asphaltfräsgut (Asphaltgranulat) im Ländlichen Wegebau - Fräsgut (Asphaltgranulat) stellt einen hochwertigen Baustoff dar - Im Sinne der Kreislaufwirtschaft ist höchst mögliche Wiederverwendung anzustreben (Asphaltgranulat ist möglichst wieder Heißmischgut zuzugeben) - Fräsgut nur aus solchen Straßen, bei denen in der Vergangenheit kein Teer als Bindemittel zum Einsatz kam (Belagsschichten durchgängig pech-/teerfrei!) - LV: Verwertung nach Wahl des AN ( auch der AN hat geltendes Recht zu beachten!) - Geschäftsbereich LBM Leitfaden Ausbauasphalt Kommunaler Straßenbau Handbuch Entsorgungsplanung 18 (23)

19 Konkurrierende Nutzungen (1. Beispiel) - der Straßenbau von heute soll wirtschaftlich sein wünschenswerte Verbesserungen deshalb nicht immer durchsetzbar - Tendenz geht vielmehr häufig in umgekehrte Richtung (sog. Sparquerschnitte ) - Verbreiterung: mehr Grunderwerb + zusätzl. landespflegerischer Ausgleich 19 (23)

20 Konkurrierende Nutzungen (2. Beispiel) (Stichwort: Strom aus Biomasse) - Gülle-, Getreide- und Gras-Transporte zu entsprechenden Biogasanlagen - Ernteverkehr meist auf 3 Ernteperioden verteilt (Frühjahr / Sommer / Herbst) - Gülle wird fast ganzjährig gefahren (in Wintermonaten stark eingeschränkt) - die zusätzlichen Lieferverkehre belasten das bestehende Straßennetz - z. T. mehrere Fuhren in der Stunde zu größeren Anlagen (Fahrzeugbreiten) - Fahrzeuge behindern als Linksabbieger den übrigen Verkehr (Abbiegespur, etc.) 20 (23)

21 Konkurrierende Nutzungen Beispiel für die indirekte Führung von Linksabbiegern 21 (23)

22 Zusammenfassung: Regelungen für die Herstellung ländlicher Wege sind sehr vielfältig Standardisierte Bauweisen für bestimmte Beanspruchung in Abhängigkeit von der Tragfähigkeit des Untergrundes (Unterlage) Prognostizierte Nutzungsdauer nur durch Kontrollen (während dem Bau und bei späterer Unterhaltung) erreichbar Recycling-Gedanke erfordert die Bereitschaft, sich ständig mit den Umweltvorschriften und deren Neuerungen auseinander zu setzen konkurrierende Nutzungen schaffen z. T. zusätzliches Konfliktpotenzial 22 (23)

23 Besten Dank für f r die Aufmerksamkeit Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung 23 (23)

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