Deutsche Landeskulturgesellschaft

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1 DLKG Deutsche Landeskulturgesellschaft Richtlinien für den ländlichen Wegebau sowie Planung und Aufbau von Kernwegenetzen Karl-Heinz Thiemann Vorsitzender der Deutschen Landeskulturgesellschaft (DLKG) und Professor für Landmanagement an der Universität der Bundeswehr München 1

2 Inhaltsübersicht und Gliederung des Vortrags 1. Umfang und Zustand des ländlichen Wegenetzes 2. Strukturwandel in der deutschen Landwirtschaft 3. Planung und Aufbau von Kernwegenetzen am Beispiel Bayerns 4. Neue Planungsparameter für ländliche Wege (RLW 2016 Teil 1) 60 Jahre Entwicklung in der Landtechnik Fendt Dieselross F 15 mit 11 KW / 15 PS (1955) vor Fendt 936 Vario mit 265 KW / 360 PS (2015) (Foto: Thomas Machl, TU München) 2

3 Umfang des öffentlichen Straßen- u. ländlichen Wegenetzes in Bayern A) Klassifizierte Straßen: rd km Bundesautobahnen km Bundesstraßen km Staatsstraßen km Kreisstraßen km Gemeindestraße km andere Straßen km Multifunktionale Nutzung der Straßen und Wege (Franken Tourismus: Bierradweg Rhön) B) Ländliche Wege: rd km Hauptwirtschaftswege km (Asphalt- u. Betonwege) Hauptwirtschaftswege km (sog. Schotterwege) Wirtschaftswege km Volkswirtschaftlicher Wert Grundstückswert 6 Mrd. Neubaukosten 26 Mrd. Unterhaltungskosten 300 Mio. pro Jahr davon rd km Waldwege 3

4 Zustand des ländlichen Wegenetzes (Beispiel Krummhörn, LK Aurich) Ausbau der ländlichen Wege in den 1950er bis 1970er Jahren (Quelle: Heutiger Zustand der ländlichen Wege und Brücken (Bildquelle: Ostfriesen Zeitung (OZ) vom ) 4

5 Strukturwandel in der deutschen Landwirtschaft Rückgang der Landwirtschaftsbetriebe von 2,2 Mio. (1950) auf < (2015) 5

6 Kennzahlen der Betriebsstruktur in den neuen Bundesländern (2013) landwirtschaftliche Betrieb, davon LPG-Nachfolgeunternehmen á 800 ha = 51 % der LF Personengesellschaften (GbR) á 375 ha = 22 % der LF HE-Betriebe á 160 ha = 21 % der LF NE-Betriebe á 30 ha = 6 % der LF Großflächenbewirtschaftung in der Magdeburger Börde (Sachsen-Anhalt) 6

7 Kennzahlen der Betriebsstruktur in den alten Bundesländern (2013) landwirtschaftliche Familienbetrieb, davon 50 % Haupterwerbsbetriebe mit Ø-Größe 60 ha = 75 % der LF 50 % Nebenerwerbsbetriebe mit Ø-Größe 20 ha = 25 % der LF (Quelle: Dr. Günther Lißmann (2013), 7

8 Dichte des ländlichen Wegenetzes Beispiel Zweitbereinigung Miehlen, Rhein-Lahn-Kreis (Rheinland-Pfalz) 1315 ha und 516 Eigentümer Alter Bestand: 3072 Flurstücke Neuer Bestand: 1373 Flurstücke (Quelle: DLR Westerwald-Osteifel) 8

9 Aktuelle Statistik zur ländlichen Bodenordnung im Beispieljahr 2015 am Jahresende 2015 laufende Verfahren im Jahr 2015 beendete Verfahren im Jahr 2015 angeordnete Verfahren Verfahrensart Anzahl Fläche Anzahl Fläche Anzahl Fläche Regelverfahren ha ha ha Landentwicklungsverfahren Unternehmensflurbereinigung Zusammenlegungsverf. Flurneuordung in den NL ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha Gesamt ha ha ha Freiwilliger Landtausch Freiwilliger Nutzungstausch ha ha ha (Quelle: Jahresbericht Integrierte Ländliche Entwicklung 2015, Statistischer Monatsbericht 1/2017 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, S. 7 14) 9

10 Kernwegenetz am Bsp. der»allianz Fränkischer Süden«, ALE Unterfranken Erstes Pilot- und Modellprojekt in Bayern 14 Gemeinden / 51 Gemarkungen Einwohner ha Gebietsgröße Wesentliche Planungsschritte Bestandsaufnahme und Bewertung aller Straßen und Wege Abstimmung mit den Gemeinden und den Trägern öffentlicher Belange Umsetzungsplan (s. Beispielauszug) Prioritäten und Kostenschätzung Billigung durch die Lenkungsgruppe der kommunalen Allianz Grafik: Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken, Würzburg Zeitumfang zur Konzepterstellung Mai 2013 Febr

11 Ausschnitt aus dem Umsetzungsplan mit drei zeitlichen Ausbauhorizonten 11

12 Anhaltswerte für den Ausbauhorizont nach dem Grad der Schadhaftigkeit Typische Schadensbilder bei Betonwegen (Quelle: BBV LandSiedlung) 12

13 Klassifizierte Kernwege Ländliche Kernwege Grafik: ALE Unterfranken Kernwegenetz aus klassifizierten Straßen und Hauptwirtschaftswegen Ergänzende Kernwege Kernwege: 376 km = 1,0 km/100 ha davon Klassifizierte Kernwege: 163 km = 0,4 km/100 ha Ländliche Kernwege: 213 km = 0,6 km/100 ha 13

14 Foto: ALE Unterfranken Aufbau von ergänzenden Kernwegen als Hauptwirtschaftswege nach RLW Maschenweite 1,5 km bis 2 km multifunktionale Nutzung zeitgemäße Dimensionierung mind. 3,5 m Fahrbahnbreite gebundene Befestigung für 40 t (= 11,5 t Achslast) Standardausbau eines ländlichen Kernwegs 14

15 Aktuelle Regelwerke zum ländlichen Wegebau in Deutschland a) DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Honnef 1. Richtlinien für den Ländlichen Wegebau (RLW), Teil 1: Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege 2. Richtlinien für den Ländlichen Wegebau (RLW 1999, Ausgabe 2005) ab Abschnitt (Durchlässe) b) FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., Köln 3. Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 2012) 4. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau Ländlicher Wege (ZTV LW 16) 5. Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau Ländlicher Wege (TL LW 16) 15

16 Inhalt und Gliederung der Richtlinien für den ländlichen Wegebau RLW 1999, Ausgabe 2005 RLW 2016 Teil 1 I Grundlagen Ziele und Aufgaben II Planung Netzgestaltung für ländliche Wege Entwurfsgrundlagen Kontenpunkte, Kreuzungsbauwerke, Grundstückszufahrten, Parkplätz und sonstige bauliche Anlagen Wasserführung Einbindung in Natur und Landschaft III Bauausführung Erdbau Standardbauweisen f. Wegebefestigungen Bauweisen für Grünwege, Bauwerke Landschaftspflegerische Maßnahmen Nutzung IV Anhang 1 Anwendungsbereich Geltungsbereich Begriffsbestimmungen Bedeutung Ländlicher Wege u. Wegenetze Grundsätzliche Planungsaspekte Besonderheiten bei der Wegeplanung 2 Planung und Entwurf Allgemeines Art und Umfang des Verkehrs Abmessungen, Achslasten Querschnittsgestaltung Entwurfsgrundsätze Knotenpunkte, Kreuzungsbauwerke Anhang + Bildautorennachweis 16

17 Anwendungsbereich der RLW 2016 = Typen ländlicher Wege 1. Verbindungswege verbinden einzelne land- und forstwirtschaftliche Betriebsstätten, Gehöfte und Weiler untereinander sowie mit benachbarten Orten oder schließen diese an das gemeindliche und überörtliche Verkehrsnetz an. Sie verbinden örtliche Wegesysteme und ermöglichen einen übergemeindlichen Verkehr. Sie nehmen sowohl allgemeinen ländlichen Verkehr als auch land- und forstwirtschaftlichen Verkehr auf. Verbindungswege sind ganzjährig auch mit hohen Achslasten befahrbar. 2. Feldwege dienen der Erschließung der Feldflur und werden je nach Verkehrsbeanspruchung, Funktion im Wegenetz und Erschließungsleistung als Hauptwirtschaftswege, Wirtschaftswege oder Grünwege angelegt. 3. Waldwege dienen der Walderschließung. Sie ermöglichen bzw. erleichtern unter anderem den Transport von Holz und sonstigen Forstprodukten, von Personen und Betriebsmitteln, die Erholung der Bevölkerung und die Lenkung des Erholungsverkehrs. Waldwege werden in Holzabfuhrwege (Fahrwege) und Betriebswege (Maschinenwege) unterteilt. 17

18 Zulässige Fahrzeugbreiten und deren seitlicher Bewegungsspielraum in Meter Traktoren u. Kraftfahrzeuge mit Anhänger selbstfahrende Arbeitsmaschienen sowie Zugmaschienen und Sonderfahrzeuge mit Arbeitsgeräten Arbeitsmaschinen und Traktoren mit Ausnahmegenehmigung 18

19 Multifunktionale Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer (insb. Erholung) Bemessungsbreiten der Nutzer und seitlicher Bewegungsspielraum in Meter Wirtschaftsweg i. V. mit Erholungseinrichtungen (hier»limes-wanderweg«in der Ortsgemeinde Berg, Rhein-Lahn-Kreis) 19

20 Zweistreifige Verbindungswege: Fahrbahnbreite 4,75 m / Kronenbreite 6,25 m Einstreifige Verbindungswege: Fahrbahnbreite 3,50 m / Kronenbreite 5,50 m 20

21 Hauptwirtschaftswege: Fahrbahnbreite 3,50 m / Kronenbreite 5,00 m Einstreifige Brücke für Verbindungs- und Feldwege: Fahrbahnbreite: 4,50 m lichter Raum: 5,50 m Wirtschaftswege (auch als Spurwege): Fahrbahnbreite 3,00 m / Kronenbreite 4,00 m Einstreifige Wegeunterführung mit einseitigem Sicherheitsraum Fahrbahnbreite: 4,50 m lichter Raum: 6,50 m 21

22 Zusammenfassung und Ausblick 1. Die RLW 2016 Teil 1 beenden eine langjährige Fachdiskussion um sachgerechte Wegebreiten. 2. Sie ermöglichen den Aufbau von nachhaltigen Kernwegenetzen. 3. Im Fokus der RLW Teil 2 (erwartet 2018) steht die Weiterentwicklung der Standardbauweisen. Neu: Alt:

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