Selbsthilfeförderung
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- Emma Sachs
- vor 5 Jahren
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1 Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen gemäß 20c SGB V 1
2 Die geänderte Förderpraxis der Selbsthilfe durch die GKV 1. Was ist neu am 20c SGB V 2. Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung: a Rahmenbedingungen: wie soll die Förderung durchgeführt werden? b c d e Verfahren der Antragstellung Fördervoraussetzungen: Wer wird gefördert? Inhalte: Was wird gefördert? Fördermittel 2008: Wie viel Geld stand zur Verfügung? 3. Krankenkassenindividuelle Förderung a b c d Wozu krankenkassenindividuelle Förderung? Vergleich zu kassenartenübergreifender Förderung Verfahren der Antragstellung Antragsbearbeitung und Mittelvergabe 2
3 Was ist neu am 20c SGB V - Krankenkassen müssen Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeverbände und Selbsthilfe-Kontaktstellen fördern. Es gibt zwei Förderstränge: - Mindestens 50 Prozent der Mittel müssen über die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung für die pauschale Förderung vergeben werden (im Jahr 2008: 0,275 Euro pro Versicherten, d. h. in Niedersachsen insgesamt ,575 Euro) Prozent der Mittel können für die kassenindividuelle Förderung (Projektförderung) vergeben werden - Vertretungen der Selbsthilfe werden beratend am Verfahren beteiligt. - Die Mittel müssen vollständig ausgegeben werden. Nicht verausgabte Mittel aus der kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und aus der kassenindividuellen Förderung fließen im Folgejahr der kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung zu. Nach wie vor gilt: Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel als Regelleistung besteht weiterhin nicht. Den Krankenkassen wird bei der Vergabe der Fördermittel ein Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Gestaltung der Förderung als auch zur Auswahl der Förderbereiche und -ebenen eingeräumt. 3
4 Rahmenbedingungen zur Umsetzung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung a) unbürokratische Förderung (Ein-Ansprechpartner-Modell) b) Verausgabung der Fördermittel erfolgt wettbewerbsneutral c) Förderung erfolgt als Pauschalförderung e) Höhe der Fördermittel 2008: mindestens 0,275 Euro pro Versicherten. f) Übertragung nicht ausgeschöpfter Fördermittel ins Folgejahr g) Demokratische Legitimierung der Vertretungen der Selbsthilfe h) Schriftliche Fixierung der getroffenen Fördervereinbarungen; Transparenz bei Vergabekriterien (s. Punktesystem der Krankenkassen in der Region Oldenburg) Höhe der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel geförderten Selbsthilfegruppen Höhe der erfolgten Förderung 4
5 Ermittlung der Förderhöhe: Basisbetrag (50%) + Zusatzbetrag (50%) Berechnung des Basisbetrages: 50 % der Summe der Gesamtfördermittel geteilt durch die Anzahl der förderungswürdigen Gruppen Jede Gruppe erhält den gleichen Basisbetrag (maximal jedoch die beantragte Förderhöhe). Der Restbetrag wird auf die nicht geringfügigen Anträge verteilt. Berechnung des Zusatzbetrages: plus: 50 % der Gesamtfördermittel als Zusatzbetrag ermittelt aus einer Gewichtung nach dem Faktorwert: Faktorwert Mitgliederzahl bis 15 Tn. 1 bis 30 Tn. 2 > 30 Tn. 3 Frequenz der Gruppenarbeit mind. 1x/ Woche 3 mind. 2x/ Monat 2 monatlich und seltener 1 Krankheitsbedingter Mehraufwand hoch 3 gering 1 Berechnung Zusatzbetrag: Summe Faktoren min. 3 - max % der Summe der Gesamtfördermittel geteilt durch die Gesamtsumme der Faktorwerte (nicht geringfügige Anträge) multipliziert mit der tatsächlichen Anzahl der Faktorwerte einer Gruppe (nicht geringfügige Anträge) multipliziert mit dem Euro-Betrag pro Faktorwert. Maximal wird die beantragte Förderhöhe berechnet. 5
6 Verfahren der Antragstellung: Ein-Ansprechpartner-Verfahren - Ein Förderantrag an den jeweils federführenden Krankenkassenverband bzw. die federführende Koordinierungsstelle in der Förderregion - Anträge können bis zum 31. März des jeweiligen Förderjahres gestellt werden. - Vergabe der Fördermittel beschließen Krankenkassen gemeinsam - Beratung mit den maßgeblichen Vertretungen der Selbsthilfe - Nach Ablauf der Antragsfrist und nach vorliegen vollständiger Antragsunterlagen, soll das Förderverfahren spätestens drei Monate nach Ende der Antragsfrist abgeschlossen sein 6
7 GKV-Gemeinschaftsförderung - Niedersachsen Ansprechpartner - Regionale Selbsthilfegruppen Förderregion Verband Ansprechpartner/in Name Vorname Anschrift Telefon Braunschweig BKK Burneleit Jens BKK Landesverband Nds./HB Siebstr Hannover 0511 jens.burneleit@ bkk-ni-hb.de Göttingen VdAK/AEV Hanus Sebastian VdAK/AEV Landesvertretung Niedersachsen An der Börse Hannover sebastian.hanus@ vdak-aiv.de Hannover VdAK/AEV Hanus Sebastian Lüneburg AOK Haller Jörg Oldenburg AOK Kraeft Horst-Diedrich Osnabrück BKK Burneleit Jens VdAK/AEV Landesvertretung Niedersachsen An der Börse Hannover AOK Niedersachsen Bei der Ratsmühle Lüneburg AOK Niedersachsen Kieler Str Wilhelmshaven BKK Landesverband Nds./HB Siebstr Hannover sebastian.hanus@ vdak-aev.de joerg.haller@ nds.aok.de horst-diedrich.kraeft@ nds.aok.de jens.burneleit@ bkk-ni-hb.de Verden IKK, LKK und Knappschaft Sasse Ingrid IKK Landesverband Nord Vertretung Niedersachsen Günther-Wagner-Allee Hannover ingrid.sasse@ikkniedersachsen.ikk.de 7
8 Niedersachsen Förderregionen und Ansprechstellen Förderregion Hannover Osnabrück Göttingen Oldenburg Braunschweig Landkreis / Kreisfreie Stadt Region Hannover Kreis Nienburg/Weser Kreis Schaumburg Stadt Osnabrück Landkreis Osnabrück Kreis Emsland Kreis Grafschaft Bentheim Kreis Vechta Kreis Cloppenburg Kreis Göttingen Kreis Goslar Kreis Northeim Kreis Osterode am Harz Kreis Hameln-Pyrmont Kreis Holzminden Kreis Hildesheim Stadt Delmenhorst Stadt Emden Stadt Oldenburg (Oldb.) Stadt Wilhelmshaven Kreis Ammerland Kreis Aurich Kreis Leer Kreis Oldenburg Kreis Wesermarsch Kreis Wittmund Kreis Friesland Stadt Braunschweig Stadt Salzgitter Stadt Wolfsburg Kreis Gifhorn Kreis Helmstedt Kreis Peine Kreis Wolfenbüttel Ansprechstelle für kassenartenübergreifende Förderung VdAK/AEV Landesvertretung Nds., Herr Hanus, An der Börse 1, Hannover, (05 11) , sebastian.hanus@vdak-aev.de Selbsthilfe-Kontaktstellen der jeweiligen Landkreise, Vechta wird von Cloppenburg aus versorgt VdAK/AEV Landesvertretung Nds., Herr Hanus, An der Börse 1, Hannover, (05 11) , sebastian.hanus@vdak-aev.de BeKoS Oldenburg, Frau Außerbauer, Frau Klumpe, Lindenstraße 12a, Oldenburg, (04 41) , info@bekos-oldenburg.de BKK Landesverband Nds/HB, Herr Burneleit, Siebstraße 4, Hannover, (05 11) jens.burneleit@bkk-ni-hb.de 8
9 Lüneburg Verden Kreis Celle Kreis Lüchow-Dannenberg Kreis Lüneburg Kreis Soltau-Fallingbostel Kreis Uelzen Kreis Harburg Kreis Verden Kreis Osterholz Kreis Rotenburg (Wümme) Kreis Diepholz Kreis Cuxhaven Kreis Stade AOK Niedersachsen, Herr Haller, Bei der Ratsmühle 13, Lüneburg, (041 31) IKK Landesverband Nord, Vertretung Niedersachsen, Frau Sasse, Günther-Wagner-Allee 23, Hannover, 9
10 Generelle Fördervoraussetzungen - Interessenwahrnehmung durch Betroffene - Gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten stehen im Mittelpunkt der Arbeit - Offenheit für neue Mitglieder und öffentliche Bekanntmachung des Selbsthilfeangebotes - Neutrale Ausrichtung und Unabhängigkeit der Selbsthilfeaktivitäten von wirtschaftlichen Interessen - Transparenz über die Finanzsituation (auch Einnamequellen) und Mittelverwendung - Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und ihren Verbänden unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe 10
11 Ergänzende Fördervoraussetzungen für örtliche Selbsthilfegruppen - Verlässliche/kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit - Gruppengröße von mindestens sechs Mitgliedern - Die Selbsthilfegruppe hat ein Gründungstreffen durchgeführt und ihre Existenz und ihr Gruppenangebot öffentlich bekannt gemacht (beispielsweise bei der örtlichen Selbsthilfe-Kontaktstelle oder in der regionalen Presse) 11
12 Von der Förderung ausgeschlossen sind - Arbeitsgruppen oder Arbeitskreise von Selbsthilfegruppen und/oder organisationen - Kosten für Speisen und Getränke - krankheitsspezifische Beratungs- oder Kontaktstellen z.b. Sucht- oder Krebsberatungsstellen - Sportgruppen und -vereine - ausschließlich im Internet agierende Initiativen - alle Aktivitäten deren Ausrichtung nicht auf gesundheitsbezogene Aktivitäten und Maßnahmen im Sinne des 20c SGBV abzielen, z.b. Alleinerziehende, Senioren, Stadtteil- oder Umweltinitiativen - Freizeitaktivitäten wie z. B. Ausflüge, Urlaubsreisen, Kino-, Konzert- und Theaterbesuche - Selbsthilfegruppen, die vorrangig kommerzielle Ziele verfolgen oder zu kommerziellen Zwecken gegründet wurden 12
13 dazu gehören auch: Leistungen der GKV, die zu anderen Rechtsgrundlagen gehören: - Patientenschulungsmaßnahmen, Funktionstraining und Rehabilitationssport, Nachsorgemaßnahmen gemäß 43f. SGB V - Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung ( 30 SGB IX) - Soziotherapie ( 37a SGB V) - Therapiegruppen gemäß 27 ff. SGBV - Primärpräventive Maßnahmen/Präventionskurse ( 20 SGB V) 13
14 Inhalte der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung - Raumkosten, Miete - Büroausstattungen und Sachkosten - Pflege des Internetauftritts/Homepage - Regelmäßig erscheinende Verbandsmedien einschließlich deren Verteilung - Fortbildungen: Befähigung zur Organisations- und Verbands arbeit sowie zu administrativen Tätigkeiten (z. B. Vereinsrecht, PC-Schulungen, Gruppenorganisation, -leitung, -dynamik) einschließlich Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten - Gremiensitzungen gemäß Satzung (z. B. Vorstandssitzungen, Mitglieder-/ Jahresversammlungen) einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten Förderfähig sind lediglich die Aufgaben/Aktivitäten der Selbsthilfe. Anträge, die ausschließlich auf Personalstellenförderung lauten, können nicht berücksichtigt werden. 14
15 Fördermittel im Jahr 2008 Insgesamt stehen bundesweit zur Verfügung: 0,55 Euro pro Versicherten = ,05 Euro davon kassenartenübergreifend (50 %): ,025 Euro Für Niedersachsen: sind das insgesamt ,15 Euro davon kassenartenübergreifend (50 %): ,58 Euro 15
16 Verteilung der kassenartenübergreifenden Fördermittel Bundesebene: erhält 20 %, (von 50 % von zur Zeit 0,055 Euro pro Versicherten) aus Niedersachsen. Dies sind: ,315 Euro Landesebene: Aufteilung von 60 % (von 50 % von zur Zeit 0,055 Euro pro Versicherten) = ,945 Euro für die Landesverbände der Selbsthilfe und Selbsthilfe-Kontaktstellen örtliche Selbsthilfegruppen: erhalten mindestens 20 % (von 50 % von zur Zeit 0,055 Euro pro Versicherten) = ,315 Euro für sieben Förderregionen Für die Region Oldenburg (ca. 1,2 Mill. Einwohner) waren dies ,00 im Jahr
17 Wozu krankenkassenindividuelle Förderung? Gestaltungsmöglichkeiten für die Krankenkassen Krankenkassen können Vorhaben der Selbsthilfe zum Nutzen ihrer eigenen Versicherten stärken Inhaltliche Zusammenarbeit der Selbsthilfe mit den Krankenkassen soll durch Kooperationen gestärkt werden Selbsthilfe hat die Chance, gezielte Projektvorhaben gemeinsam mit den Krankenkassen zu realisieren Anteil an der Gesamtförderung: maximal 50 Prozent Insbesondere Förderung von Projekten und zielgruppenspezifischen Schwerpunkten 17
18 Vergleich zu kassenartenübergreifender Förderung Krankenkassen gestalten die Förderung inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung, das bedeutet: in der Regel Anträge an jede Einzelkasse Prüfung der Anträge und Entscheidungsfindung in der Regel kassenspezifisch im Einzelfall Austausch über eingegangene Förderanträge vorrangig Projektanträge d. h.: o gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben, o o Aktivitäten, die über das Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen inhaltliche Ausrichtung kann variieren; daher direkt bei den einzelnen Krankenkassen/ -verbänden über die jeweiligen Förderschwerpunkte und -möglichkeiten informieren 18
19 Verfahren der Antragstellung Empfehlung an die Krankenkassen Vor Beginn eines neuen Förderjahres bekannt geben: - jeweils geltende Antragsfristen - ggf. zu verwendende Antragsformulare - jeweils geltende inhaltliche Förderschwerpunkte - jeweils für das nächste Förderjahr auf der Förderebene zur Verfügung stehenden Gesamtfördermittel Antragsteller informieren, wenn Förderanträge nicht berücksichtigt, zurückgestellt oder an andere Förderer abgegeben werden. Was muss man tun, um kassenindividuelle Fördermittel zu beantragen? Anträge schriftlich anhand der bereitgestellten Antragsvordrucke auf den jeweiligen Förderebenen stellen. Die jeweiligen Antragsfristen bei den jeweiligen Krankenkassen/-verbänden direkt erfragen. Denkbar ist auch, dass sich eine Krankenkasse direkt an eine Selbsthilfeorganisation wendet und ihr Projektinteresse mit dieser klärt. 19
20 Antragsbearbeitung und Mittelvergabe - Anträge sollen zeitnah bearbeitet werden. - Entscheidungen über die Förderung fällt in die Zuständigkeit der einzelnen Krankenkasse. - Nicht verausgabte Fördermittel fließen im Folgejahr der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung zu. 20
Sprachförderprogramm Kitas in Mio. Euro (gerundet) Kommunalinvestitionsförderungsgesetz. in Mio. Euro (gerundet)
LK Ammerland 2013 3,86 4,42 0,77 0,03 0,40 9,48 2014 5,49 3,67 0,00 0,03 1,84 11,03 2015 6,13 5,24 1,16 0,03 0,47 1,69 14,71 2016 6,49 5,24 0,12 0,71 0,47 13,02 2017 6,93 5,75 0,13 0,71 1,40 14,92 2018
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