24. Jahrgang Juni 2011 Nr. 6

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1 24. Jahrgang Juni 2011 Nr. 6 Was erledige ich wo im Rathaus: Das Rathaus ist unter der Telefonnummer erreichbar. Wählen Sie bitte die Nummer 9406 und dann die Nummer des jeweiligen Sachbearbeiters. Selbstverständlich können Sie auch die Vermittlung anwählen. Per Fax ist das Rathaus unter der Nummer und per unter gemeinde.bernhardswald@realrgb.de erreichbar. Unsere Internet-Adresse lautet: Name Zimmer Aufgabenbereich Durchwahl Werner Fischer 10 Karin Kammerer 09 Sigrid Schulmeyer 11 Reinhard Buchmann 08 Joachim Steger 07 Karl Pielmeier 06 Stefanie Nichtl 05 Karin Bauer 04 Marina Humbs 03 Paul Honis 02 Inge Humbs 01 Anette Nachreiner Bürgermeister Gesamtverwaltung werner.fischer@realrgb.de Bürgermeister-Vorzimmer, Ehrungen, Mitteilungsblatt, Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen karin.kammerer@realrgb.de Kämmerei sigrid.schulmeyer@realrgb.de Bauwesen reinhard.buchmann@realrgb.de Kanalherstellungsbeiträge und -gebühren, Abwasserabgabe, Kleinkläranlagen, Gießwasserbefreiungen, Anzeige von Eigengewinnungsanlagen, Hausnummer, Verkehrswesen joachim.steger@realrgb.de Leiter des Bauhofes, Brand- und Katastrophenschutz, Feuerlöschwesen, Wertstoffhof karl.pielmeier@realrgb.de Standesamt, Liegenschaften stefanie.nichtl@realrgb.de Geschäftsleitung karin.bauer@realrgb.de Gemeindekasse, Fundamt, Bareinzahlungen marina.humbs@realrgb.de Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten, Sozialamt, Gewerbeamt, Fischereirecht, landw. Unfallmeldungen paul.honis@realrgb.de Einwohnermeldeamt, Müllabfuhr, Lohnsteuerkarten, Führerscheinanträge inge.humbs@realrgb.de Passwesen, Vermittlung, Auskunft, Führungszeugnisse anette.nachreiner@realrgb.de Xaver Hofbauer Michael Müller Kläranlage Bhw Klärwärter (Handy: 0171 / ) klaeranlage.bernhardswald@web.de / 3714, / , / B16 aktuell Juni

2 Aus der Sitzung des Gemeinderates wird berichtet: TOP 1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom Die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. TOP 2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom Die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. TOP 3 Bekanntgabe von Beschlüssen deren Geheimhaltungsgründe weggefallen sind Keine Bekanntgaben veranlasst. TOP 4 Verlängerung des Straßenbeleuchtungsvertrages mit E.ON Bayern Der Straßenbeleuchtungsvertrag mit der E.ON Bayern AG, mit dem Umfang des Komplettpaket 2008 N, ab dem , wird verlängert. Der Vertrag läuft bis zum Im November 2014 wird die Verwaltung dem Gemeinderat die eventuelle weitere Verlängerung oder Kündigung des Straßenbeleuchtungsvertrages vorlegen. TOP 5 Sitzung vom Straßenbeleuchtung im Ortsteil Adlmannstein, Entscheidung über vorliegende Angebote der E.ON Bayern Der Gemeinderat der Gemeinde Bernhardswald beschließt, die Straßenbeleuchtung im Ortsteil Adlmannstein herzustellen. TOP 6 1. Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (GS FES) Der Gemeinderat beschließt die erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung. Die Satzung wird in Kürze bekannt gemacht. TOP 7 TOP 8 Gründung eines Kommunalunternehmens Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Bernhardswald gem. Art. 23 Satz und Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung Dieser Tagesordnungspunkt wird von der heutigen Sitzung abgesetzt. TOP 9 Zustimmung der Gemeinde Bernhardswald zur Auflösung des Schulverbandes Donaustauf Die Gemeinde Bernhardswald stellt in Abstimmung mit den weiteren Mitgliedern des Schulverbandes den Antrag auf Auflösung des Schulverbandes Donaustauf. TOP 10 Zustimmung der Gemeinde Bernhardswald zum Beitritt zum Schulverbund Neutraubling Die Gemeinde Bernhardswald befürwortet den Antrag der Hauptschule Donaustauf zum Schulverbund Neutraubling. TOP 11 Bestellung eines Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Wulkersdorf Der Gemeinderat bestätigt als Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Wulkersdorf im Amt: Herrn Andreas Hartl, geb. am , Baumgartenweg 5, Bernhardswald für sechs Jahre als Kommandanten. Die Bestätigung wird ohne Vorbehalt erteilt. TOP 12 Bestellung eines stellvertretenden Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Wulkersdorf Der Gemeinderat bestätigt als Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Wulkersdorf im Amt: Herrn Tobias Nichtl, am , Plitting 18, Bernhardswald für sechs Jahre als stellvertretenden Kommandanten. Die Bestätigung wird ohne Vorbehalt erteilt. TOP 13 Bekanntgaben und Verschiedenes Gemeinderat Vilsmeier spricht die Bildung einer Ganztagsklasse an der Schule Bernhardswald an. Derzeit haben 11 Schüler Interesse an der Ganztagsklasse geäußert. Gemeinderat Vilsmeier erläutert, dass es noch zwei weitere Schüler gibt, die dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen. Er bittet die Verwaltung, diese Schüler der Regierung der Oberpfalz nachzumelden. Gemeinderat Fichtl bittet in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates um Informationen zum Thema Fachmarktzentrum in Finsing und in diesem Zusammenhang mit einer evtl. Umsiedlung des Wertstoffhofes. Erster Bürgermeister Fischer informiert die Mitglieder des Gemeinderates über die Veranstaltung Mei liebste Weis am Die Gemeinde Bernhardswald informiert: Befreiung von der Abwälzungsabgabe 2010 für Kleinleiter Diejenigen Kleinkläranlagenbetreiber, die nachgerüstet haben, d.h. eine vollbiologische Kleinkläranlage gebaut haben, sind nicht automatisch von der Kleineinleiterabgabe befreit. Es können nur diejenigen befreit werden, welche auch tatsächlich ihren Fäkalschlamm ordnungsgemäß und rechtzeitig entsorgt haben. Ordnungsgemäß wird der Schlamm dann beseitigt, wenn er einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage (Kläranlage Bernhardswald) zugeführt wird oder nach Maßgabe der Klärschlammverordnung verwertet wird. Rechtzeitig wird der Schlamm dann beseitigt, wenn der Schlammspeicher vor Überschreiten der maximal zulässigen Füllung des Nutzvolumens (50 % bei Mehrkammergruben, 70 % bei Einkammergruben) ordnungsgemäß entschlammt bzw. geleert wird. Denn nur wenn der Schlamm rechtzeitig aus der Kleinkläranlage entnommen wird, kann die Kleinkläranlage ihre Funktion (die Behandlung und Reinigung des Abwassers) erfüllen. Wird der Schlammspeicher der Kleinkläranlage entschlammt bzw. entleert, sollte der Gemeinde eine Bescheinigung darüber vorgelegt werden. Damit die Gemeinde Bernhardswald rechtzeitig vom Schlammfüllstand im Schlammspeicher der Kleinkläranlage Kenntnis nehmen und beurteilen kann, ob die Befreiungstatbestände noch vorliegen, ist jährlich zum Stichtag ein Nachweis über den Schlammspiegelstand vorzulegen. Wir bitten alle Bürger, die das aktuellste War- Ganzjährig tungsprotokoll mit der zuletzt durchgeführten Schlammspiegelmessung bzw. die Mittwoch 14:00 bis 17:00 Uhr Freitag April bis Oktober Montag (neu) Samstag (jeden 1., 2. und 4. im Monat) Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit der Kleinkläranlage gemäß Anhang 2 Vierter Teil der Eigenüberwachungsverordnung bis dato noch nicht vorgelegt haben, dies bei Herrn Steger, Zimmer Nr. 7 bis spätestens zum einzureichen. Der Stichtag für die Abwasserabgabe 2010 ist der Für Rückfragen steht Ihnen Herr Steger (Telefon: 09407/ ) gerne zur Verfügung. Öffnungszeiten Wertstoffhof Bernhardswald November bis März Samstag (jeden 1. und 3. im Monat) 14:00 bis 17:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr B16 aktuell Juni 2011

3 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: Hinweis der Passbehörde für USA-Reisende Seit dem 30. September 2004 gelten neue Bestimmungen für die Einreise in die USA. Deutsche Reisende benötigen einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein muss. Seit dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren (bordeauxroten) Reisepass möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Altern (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass. Wichtig: 1. Seit dem 1. Mai 2006 wird der vorläufige Reisepass (grün) nicht mehr für die visumfreie Einreise in die USA anerkannt. Deutsche, die mit einem vorläufigen Reisepass in die USA einreisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes. Das Visum ist bei der zuständigen US- Botschaft bzw. dem amerikanischen Generalkonsulat zu beantragen. 2. Der Kinderpass berechtigt nur dann zur visumfreien Einreise in die USA, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt und ab diesem Datum nicht verlängert wurde; er muss ein Foto enthalten. Alternativ besteht für Kinder die Möglichkeit, mit einem regulären Reisepass (e-pass) visumfrei einzureisen. Bitte beachten Sie, dass der deutsche Kinderausweis grundsätzlich nicht zur visafreien Einreise berechtigt. 3. Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt wurden, müssen über ein digitales Lichtbild verfügen. Die maschinenlesbaren deutschen Reisepässe erfüllen dieses Kriterium bereits und berechtigen weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit zur visafreien Einreise in die USA im Rahmen des US-Visa Waiver Programms. 4. Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen (sog. e-pass). Als Faustregel gilt: zur Einreise in die USA für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt berechtigen alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1. November 2005 ausgestellten, als auch die seit 1. November 2005 ausgestellten Reisepässe die sogenannten e-pässe). Wer zu einem anderen Zweck einreisen möchte (z. B. zur Arbeitsaufnahme, als Au Pair oder als Teilnehmer an einem Austauschprogramm), benötigt grundsätzlich ein Visum. Bitte planen Sie bei Reiseantritt zusätzliche Zeit (mindestens 3 Stunden) ein, um die verschärften Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können. Es empfiehlt sich außerdem, von allen wichtigen Dokumenten einschließlich Flugticket Kopien zu fertigen und getrennt aufzubewahren. Von jedem Reisenden wird bei der Einreise ein digitaler Fingerabdruck der Zeigefinger und ein digitales Passfoto gefertigt. Während des USA- Aufenthalts ist der Reisende verpflichtet, den Pass stets bei sich zu führen. Diese und weitere Hinweise können im Internet unter abgerufen werden. Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amtes. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird weder von den Passbehörden noch vom Auswärtigen Amt übernommen. Die Pflicht, sich über die Einreisebestimmungen zu informieren, liegt beim Reisenden selbst. Rechtsverbindliche Auskünfte über Einreisebestimmungen kann nur die zuständige konsularische oder diplomatische Vertretung des Ziellandes erteilen. Die zuständigen Stellen und weitergehenden Informationen können unter und de abgerufen werden. Arbeitsgemeinschaft Vorderer Bayerischer Wald Die Arbeitsgemeinschaft Vorderer Bayerischer Wald kurz auch AG Vorwald genannt -, traf sich kürzlich im Lindenhof in Hetzenbach zur erweiterten Vorstandschaftssitzung. Schwerpunkt waren die Information über die Gästekarte sowie die Anschaffung eines Banners. Versammlungsleiter und Vorstandsvorsitzender Thomas Dengler begrüßte die Bürgermeisterkollegen aber auch die Vertreter der Heimat-, Tourismus- und Fremdenverkehrsvereine der Mitgliedsgemeinden Altenthann, Bernhardswald, Brennberg, Falkenstein, Michelsneukirchen, Rettenbach, Wald, Wiesenfelden, Wörth und Zell. Die AG Vorwald ist ein Bündnis von Gemeinden, Vereinen, Betrieben und Privatpersonen im Vorderen Bayerischen Wald, die sich zum Ziel gemacht hat, die Region in touristischer, kultureller aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu fördern und zu stärken. Unser schönes Vorwald- Gebiet soll dabei für Einheimische, Naherholungssuchende und Touristen mehr in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt werden. Informieren Sie sich über das Angebot! Ehrung des letzten G9-Abitur-Jahrgangs 2010/2011 Eine hervorragende Basis für ihr Berufsleben haben sich mit einem erstklassigen Abiturzeugnis die im nachfolgenden benannten Schülerinnen und Schüler aus unserem Gemeindebereich geschaffen: Aus dem Werner-von-Siemens Gymnasium Regensburg für die allgemeine Hochschulreife: Sabrina Sammet mit 1,3 Lisa Kuhn mit 1,8 (befindet sich zur Zeit in Australien) Aus dem Regental-Gymnasium Nittenau für die allgemeine Hochschulreife: Ulrich Weber mit 1,7 Auburger Florian mit 1,8 Sarah Faltermeier mit 1,9 (studiert zur Zeit in München) Zur Ehrung lud sie Herr Bürgermeister Fischer ins Rathaus der Gemeinde Bernhardswald ein, um mit einem kleinen Geschenk ihre hervorragenden Leistungen zu würdigen. Er wünschte ihnen für den bevorstehenden beruflichen bzw. weiterbildenden Weg alles Gute und allzeit viel Glück für die Zukunft. Wir bitten um Beachtung! Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfahren wir nicht von allen Schulen die Adressen der Jahrgangsbesten. Sie können sich unter einem Notendurchschnitt von 2,0 in unserem Vorzimmer unter 09407/ oder gemeinde.bernhardswald@realrgb.de auch gerne selbst bei uns melden. Öffnungszeiten der Gemeinde Bernhardswald Vormittag Nachmittag Montag 08:00-12:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch geschlossen 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr geschlossen Freitag 08:00-12:00 Uhr geschlossen Von links nach rechts: Ulrich Weber, Florian Auburger, Sabrina Sammet, Erster Bürgermeister Werner Fischer B16 aktuell Juni

4 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: Leitfaden für Vereinsvorsitzende und aktive Vereinsmitglieder über den sicheren Umgang mit Lebensmitteln Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen Warum müssen beim Umgang mit Lebensmitteln besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden? Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden können. Von solchen Lebensmittelinfektionen kann gerade bei Vereins- und Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen schnell ein größerer Personenkreis betroffen sein. Der Leitfaden gibt eine Orientierungshilfe, sich in diesem sensiblen Bereich richtig zu verhalten, damit gemeinschaftliches Essen und Trinken ungetrübt genossen werden können. Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivilund strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt! Durch welche Lebensmittel kommt es häufig zu Infektionen? In manchen Lebensmitteln können sich Krankheitserreger besonders leicht vermehren. Dazu gehören: - Fleisch und Wurstwaren - Milch und Milchprodukte - Eier und Eierspeisen (insbesondere aus rohen Eiern) - Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung (z. B. Sahnetorten) - Fische, Krebse, Weichtiere ( frutti di mare ) - Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse - Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen und Saucen Wie können Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen beitragen? Wer bei einem Fest mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (z. B. über Geschirr und Besteck) in Kontakt kommt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung für die Gäste und muss die folgenden Hygieneregeln genau beachten. Es muss dabei zwischen gesetzlichen Tätigkeitsverboten und allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln unterschieden werden. Gesetzliche Tätigkeitsverbote Personen mit - akuter infektiöser Gastroenteritis (plötzlich auftretender, ansteckender Durchfall, evtl. begleitet von Übelkeit, Erbrechen, Fieber), ausgelöst durch Bakterien oder Viren - Typhus oder Paratyphus - Virushepatitis A oder E (Leberentzündung) - Infizierten Wunden oder einer Hautkrankheit, wenn dadurch die Möglichkeit besteht, dass Krankheitserreger in Lebensmittel gelangen und damit auf andere Menschen übertragen werden können, dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz mit den genannten Lebensmitteln außerhalb des privaten hauswirtschaftlichen Bereichs nicht umgehen. Dabei ist es unerheblich, ob ein Arzt die Erkrankung festgestellt hat oder aber lediglich entsprechende Krankheitserscheinungen vorliegen, die einen dementsprechenden Verdacht nahe legen. Gleiches gilt für Personen, bei denen die Untersuchung einer Stuhlprobe den Nachweis der Krankheitserreger Salmonellen, Shigellen, enterohämorrhagischen Escherichia Coli-Bakterien (EHEC) oder Choleravibrionen ergeben hat und zwar auch dann, wenn diese Bakterien ohne Krankheitssymptome ausgeschieden werden (sogenannte Ausscheider ). Vor allem folgende Symptome weisen auf die genannten Krankheiten hin, insbesondere wenn sie nach einem Auslandsaufenthalt auftreten: - Durchfall mit mehr als 2 dünnflüssigen Stühlen pro Tag, gegebenenfalls mit Übelkeit, Erbrechen und Fieber - Hohes Fieber mit schweren Kopf-, Bauchoder Gelenkschmerzen und Verstopfung sind Zeichen für Typhus und Paratyphus - Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel weisen auf eine Virushepatitis hin - Wunden und offene Hautstellen, wenn sie gerötet, schmierig belegt, nässend oder geschwollen sind Treten bei Ihnen solche Krankheitszeichen auf, nehmen Sie unbedingt ärztlichen Rat in Anspruch. Wichtige Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln: - Waschen Sie sich vor Arbeitsantritt, vor jedem neuen Arbeitsgang und selbstverständlich nach jedem Toilettenbesuch gründlich die Hände mit Seife unter fließendem Wasser. Verwenden Sie zum Händetrocknen Einwegtücher. - Legen Sie vor Arbeitsbeginn Fingerringe und Armbanduhr ab. - Tragen Sie saubere Schutzkleidung (Kopfhaube, Kittel). Vermeiden Sie durch Einmalhandschuhe direkten Kontakt mit Lebensmitteln. - Husten oder niesen Sie nicht auf Lebensmittel. - Decken Sie auch kleine Wunden an Händen und Armen mit sauberem, wasserundurchlässigem Pflaster ab. Weitere Informationen und Tipps im Internet unter bayern.de. Für Vereine und Organisationen sowie ihre ehrenamtlichen Helfer sind diese Verhaltensregeln im eigenen Interesse unbedingt zu beachten und zu befolgen! Der Nachweis der bisherigen Gesundheitsbelehrung ist zwar nicht mehr erforderlich, jedoch wird die Gesundheitsbelehrung durch den Vereinsvorsitzenden oder einen von ihm Beauftragten nach wie vor empfohlen. Sommerzeit Veranstaltungszeit Die Sommerzeit ist die Zeit der Veranstaltungen im Freien egal ob Gartenparty zum Geburtstag oder Gründungsfest eines Vereins. Damit jedes Fest zu einem vollen Erfolg wird, sollten einige Regeln beachtet werden sowohl im privaten Bereich als auch bei den großen und kleinen Vereinsfesten: 1. öffentliche Veranstaltungen und Feste Öffentlich ist eine Veranstaltung dann, wenn jedermann Zutritt hat; die Gäste sich z. B. nicht nur aus Vereinsmitgliedern rekrutieren. Öffentliche Veranstaltungen sind in der Regel 14 Tage vorher der Gemeinde Bernhardswald anzuzeigen. Wenn im Rahmen dieser Feste Speisen und Getränke zum Kauf angeboten werden, bedarf es einer kostenpflichtigen Erlaubnis, die durch das Ordnungsamt der Gemeinde Bernhardswald (Herrn Honis) ausgestellt wird. Diese Erlaubnis ist mit Auflagen versehen, beginnend über die baulichen Anforderungen an den Veranstaltungsort und die sanitären Anlagen bis hin zu lebensmittelrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Lärmschutzes. Jeder Veranstalter sollte sich nicht nur den Bescheid, sondern auch die beigefügten Merkblätter durchlesen, um vor unliebsamen Folgen nicht beachteter Auflagen sicher zu sein. 2. private Veranstaltungen Private Veranstaltungen unterliegen nicht den strengen oben geschilderten Auflagen. Hier geht es in erster Linie darum, eine Belästigung Dritter zu vermeiden. Trotzdem sollte es selbstverständlich sein, auch bei diesen Festen z. B. die Regeln der Lebensmittelsicherheit und die Grundregeln des Brandschutzes (Grillen!) zu beachten. 3. Allgemeines Für alle Veranstaltungen und Feste gilt, dass der Rahmen immer dort enden muss, wo die Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Gemeinde Bernhardswald werden immer häufiger Beschwerden vorgetragen, bei denen insbesondere die Belästigung durch den Lärm beklagt wird. Die zulässigen Lärmimmissionen sind in Anlehnung an die Bestimmungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zu sehen. In der TA Lärm ist in der Nr. 6.4 grundsätzlich Jugendpflegerin der Gemeinden Bernhardswald und Altenthann Carola Hanusch Dipl.-Soz.-Pädagogin Landratsamt Regensburg Kreisjugendamt Altmühlstraße Regensburg Telefon 0941/ Handy 0176/ carola.hanusch@landratsamt-regensburg.de Jugendbeauftragte der Gemeinde Bernhardswald Elisabeth Pollwein-Hochholzer Sozialpädagogin Erikaweg Bernhardswald Tel.: 09407/ pollwein-hochholzer@gmx.de B16 aktuell Juni 2011

5 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: geregelt, dass um Uhr die Nachtzeit beginnt und ab diesem Zeitpunkt nur noch die geringeren Grenzwerte zulässig sind. Insbesondere Musikanlagen sind daher ab Uhr soweit zurückzudrehen, dass eine Belästigung der Nachbarschaft vermieden wird. Die weit verbreitete Auffassung, wonach einmal im Jahr ohne Rücksicht auf diese Bestimmungen gefeiert werden kann, ist rechtlich nicht korrekt. Im Interesse einer guten Nachbarschaft sollte darauf geachtet werden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Sachbearbeiter, Herr Honis, Tel / , gerne zur Verfügung. Überhängende Pflanzen an Straßen und Wegen So schön es auch sein mag, wenn Pflanzen unsere Straßen begrünen. Gefährlich wird es immer dann, wenn die Pflanzen aus den Grundstücken in die öffentlichen Straßen hineinwachsen und dort den Verkehr und insbesondere die Fußgänger behindern. Betroffen sind wir dann alle, denn jeder von uns nimmt in irgendeiner Weise am Verkehrsgeschehen teil. Ein Pflanzenrückschnitt im Frühjahr oder Herbst reicht hier leider oft nicht aus. Pflanzen, die in den Verkehrsraum von Straßen und Wegen wachsen, sind regelmäßig zurück zu schneiden damit es gar nicht erst soweit kommt, dass Verkehrsteilnehmer und insbesondere Fußgänger gefährdet werden. Bei dieser Gelegenheit weisen wir auch darauf hin, dass eine Überwucherung von Verkehrszeichen ebenfalls vermieden werden muss. Deshalb eine Bitte an die Grundstückseigentümer: Verbessern wir die Sicherheit für uns Verkehrsteilnehmer selbst, indem wir bei der Gartenarbeit auch über den Zaun schauen und unsere Pflanzen regelmäßig kontrollieren und soweit diese in den Verkehrsraum der Straßen (Fahrbahnen und Gehwege) ragen, zurückschneiden. Rasenmäher Rasenmäher dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen Uhr und Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder Elektromotor betrieben wird. So genannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen auch nicht länger betrieben werden. Achtung! Die neuen Bücher sind eingetroffen! F U N D S A C H E N Folgende Fundgegenstände wurden im letzten Monat bei der Gemeinde Bernhardswald abgegeben und noch nicht vom Eigentümer abgeholt: 1 Kickboard auf dem Rathausplatz 1 Kunststoff-Brillenglas auf dem Gehweg Maximilianstraße 1 Ehering mit Gravur Patrik , gefunden Ende des Jahres 2010 in der Neuen Apotheke in Bernhardswald 2 Schlüsselbunde mit mehreren Schlüsseln und einem Engel-Anhänger im Zuge der Einbruchserie in Bernhardswald aufgefunden. Fundgegenstände können in Zimmer 3 abgegeben oder abgeholt werden. Zuständig ist Fr. Marina Humbs, Telefon: 09407/ Die aktuellste Liste kann unter abgerufen und an der Anschlagtafel in Bernhardswald eingesehen werden. Öffnungszeiten der Bücherei Montag 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 15:00 bis 18:00 Uhr Freitag 14:00 bis 17:00 Uhr Telefon 09407/ In den Schulferien und an Feiertagen geschlossen! Veranstaltungen vom der Gemeinde Bernhardswald Terminänderungen bitte sofort mitteilen! Titel Datum Zeit Veranstaltungsort Verein/Organisation 50-jähriges Gründungsfest Gaststätte Mauth Schützenverein Gemütlichkeit Mauth Sommerschnittkurs Lorenzen OGV Hackenberg Prangertag mit anschließendem Grillen :00 Lambertsneukirchen Pfarrei Lambertsneukirchen Johannifeier :00 überdeckte Tieflage / Blockhütte OGV Bernhardswald 21. Radwallfahrt :00 Altötting Feuerwehr Lambertsneukirchen Pfarrwallfahrt :00 Altötting Pfarrei Lambertsneukirchen Johannifeier mit Fackelzug für Kinder und Bierkistlstapeln :30 Feuerwehrhaus Kreuth Feuerwehr Kreuth Johannifeier :00 Sportplatz Kürn 1. FC Kürn Johannifeier :00 Festplatz in Adlmannstein Feuerwehr Adlmannstein Tag der offenen Gartentür in Brennberg Brennberg Obst- und Gartenbauvereine 26. Bernhardswalder Sommerlauf :00 TSV Vereinsgelände TSV Bernhardswald - Abteilung Lauf Fronleichnam :00 Bernhardswald Pfarrei Bernhardswald Kommunion :30 Lambertsneukirchen Pfarrei Lambertsneukirchen Serenadenabend :00 Schule Bernhardswald Blaskapelle Bernhardswald e.v. Pfarrfest in Kürn :30 Kürn Pfarrgemeinde Kürn und Ortsvereine Frauentreff mit Eisessen :30 Nittenau CFMV Lambertsneukirchen Gruppenstunde :00 Gasthaus Weigert, Lehen KLJB Lambertsneukirchen Sommerkonzert der SG Pettenreuth-Hauzendorf :00-22:30 Gaststätte Gassner, Erlbach Singgemeinschaft Pettenreuth-Hauzendorf Pfarrfest :30 Schule Lambertsneukirchen Pfarrei Lambertsneukirchen Ersatztermin Frauentreff mit Eisessen :30 Nittenau CFMV Lambertsneukirchen Das Landratsamt Regensburg informiert: Koordinierende Kinderschutzstelle im Landkreis Regensburg Gemeinsam statt einsam Die KoKi Regensburg (Koordinierende Kinderschutzstelle) ist Anlaufstelle für alle werdenden Eltern oder Eltern mit Kindern bis zu 3 Jahren. Die Mitarbeiter der Koordinierenden Kinderschutzstelle unterstützen Sie als Eltern frühzeitig, wenn Sie sich in belastenden Situationen befinden, wie z.b. Unsicherheit und Überforderung (z. B. Schreibaby, Krankheit) hohe Belastung (z.b. Arbeitslosigkeit, finanzielle Schwierigkeiten, alleinerziehend, psychische Probleme, Suchtprobleme, Streit mit dem Partner) fehlendes soziales Netz (z.b. Migration, Isolation) und wenig Rückhalt durch die Familie Durch unsere koordinierende Tätigkeit wollen wir Sie als Eltern erreichen und durch verschiedene Hilfsangebote die positive Entwicklung Ihres Babys und Kleinkindes unterstützen (z.b. durch persönliche Beratung und Begleitung) B16 aktuell Juni

6 Das Landratsamt Regensburg informiert: Ihre Feinfühligkeit und Ihre elterliche Erziehungsund Beziehungskompetenz stärken (z.b. durch Elterntraining) mögliche Überforderungssituationen meistern (z.b. durch die Organisation einer Kinderbetreuung) Ihnen in schwierigen Alltagssituationen beistehen Sie bei der Suche nach wohnortnahen Hilfsangeboten unterstützen Die Beratung ist für Sie kostenlos. Unser Angebot können Sie freiwillig in Anspruch nehmen. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Fragen und kommen auf Ihren Wunsch zu Ihnen nach Hause. Unsere Gespräche mit Ihnen behandeln wir vertraulich. Wir bieten Ihnen auch anonyme Beratung. Ihre Ansprechpartnerin: Sandra Feil, Dipl.-Sozialpädagogin (FH) Telefon: 0941/ Landratsamt Regensburg Kreisjugendamt - Koordinierende Kinderschutzstelle - EG, Zimmer 34 Altmühlstraße Regensburg Internet koki@landratsamt-regensburg.de Auf den Spuren der letzen Ritterschlacht 24 Burgenführer im Regensburger Land Im Rahmen des erfolgreichen Themenwegprojektes Regensburger Burgensteige bildete der Landkreis Regensburg in Kooperation mit der Volkshochschule (VHS) des Landkreises Regensburg 24 Burgenführer aus. Landrat Herbert Mirbeth verlieh den engagierten Teilnehmern aus der Region die Zertifikate sowie je eine Burgensteig-Tasse und ein Burgensteig-T-Shirt. Wir wollen Geschichte mit all diesen Maßnahmen erlebbar machen, betonte der Landrat und freut sich, dass der Landkreis ab sofort mit vielen neuen Führungsangeboten bereichert wird. Führungen zu Themen wie Auf den Spuren der letzten Ritterschlacht oder Von höfischer und geistiger Liebe werden von den Burgenführern künftig angeboten. Das komplette Angebot der Führungen ist über die Internetseite abrufbar. Buchungen sind künftig über die VHS Regensburg Land möglich. In sechs Abendterminen wurde den Burgenführern Wissen zu den Bereichen Kommunikation, Körpersprache, Gestik, Umgang mit Gruppen, Ablauf einer Führung oder kindgerecht führen vermittelt, erläutert Susanne Kammerer, Tourismusreferentin des Landkreises Regensburg. Drei Praxistage auf den Burganlagen Donaustauf, Brennberg, Wolfsegg, Kallmünz, Laaber und Ehrenfels durften die Burgenführer auch ihre erarbeiteten Führungen präsentieren und wurden gecoacht. Da besonders Führungen für Familien und Schulklassen im Fokus stehen und gerade Kinder bei Führungen kritischer, spontaner und ehrlicher sind, müssen Burgenführer auf diese Faktoren reagieren können, betont Ines Amann, die zusammen mit Prof. Gerhard Waldherr das Seminar leitete. Beide Seminarleiter hatten einen guten Eindruck von den frisch gebackenen Burgenführern. Die Teilnehmer sind sehr engagiert und man spürt einen enormen Zusammenhalt der Gruppe, so Prof. Waldherr. Unser Ziel, qualifizierte Burgenführer auszubilden, haben wir nun erreicht. Jetzt geht es darum, die Angebote bekannt zu machen und das Gelernte anzuwenden, erklärt Kammerer. Warum wird Mann oder Frau Bürgenführer? Die Beweggründe waren vielfältig: Ein paar Geschichtslehrer wollten ihr eigenes Interesse weiter vertiefen und gleichzeitig neuen lebendigen Unterrichtsstoff finden. Bis jetzt schon aktive Gästeführer wollten ihr bisheriges Wissen erweitern und wieder andere Teilnehmer des Seminars wollten Burgenführer werden, weil sie gerne Gästen die besonderen Schätze ihrer Heimat zeigen wollten. Die Gemeinden unterstützten die Ausbildung zum Burgenführer ebenfalls. Denn welche Gemeinde möchte schon versäumen, dass es in der eigenen Gemeinde eine Burgenführung gibt, die sich zu einem Publikumsmagnet für viele Gäste entwickeln könnte. Burgensteige Accessoires Wer möchte nicht selbst gerne in die Rolle eines Ritters oder gar eines Bürgfräuleins schlüpfen? Das Landratsamt Regensburg hat aktuell Burgensteig- T-Shirts und Tassen mit dem berühmten Ritter Wonnebold aufgelegt. Diese können beim Landratsamt für 5,00 bzw. 3,50 EUR erworben werden. Kontakt: Landratsamt Regensburg, Kasse, Erdgeschoss, Altmühlstraße 3, Regensburg. Hintergrund: Das von EU-Mitteln aus dem Förderprogramm Leader bezuschusste Projekt Burgensteige wird seit Herbst 2010 mit mehreren Maßnahmen weiterentwickelt. Neben der Ausbildung qualifizierter Burgenführer sollen auch in einem schulpädagogischen Konzept Kinder im Schulunterricht künftig mehr über die Burgen in ihrer Heimat und die Burgensteige erfahren. Geplant ist zudem, dass die Gastronomie entlang der Burgensteige den Themenweg durch spezielle Angebote wie z.b. Rittergerichte oder wanderfreundlichen Service unterstützt. Beispielhafte Führungen Im Rahmen des Projektes Regensburger Burgensteige werden künftig auf Anfrage z. B. folgende Führungen angeboten: Alexander Dewes, Thalmassing: Von höfischer und geistiger Liebe - Minnesang und Bräute Christi. Vom Kloster Frauenzell zur Burgruine Brennberg Werner Reichel: Auf Erkundung ein geführter Streifzug durch den Markt Laaber hinauf zur stolzen Burgruine Karin Deml: Das Geheimnis des Burgbaumeisters - Burgführung für Kinder in Brennberg Ingrid Themann: Warum hat der Burgherr seine eigene Burg zerstört? Romantische Wanderung zum Burgstall Löweneck in Penk und zur Räuberhöhle. Christiane Kuschel: Geführter Rundgang in Donaustauf, Pfarrkirche St.Michael, Burg, Fürstengarten, Chinesischen Turm. Jenoe Mihalyi: Das historische Ensemble Donaustauf - Burgruine Donaustauf - Chinesischer Turm St. Salvator Walhalla Hans Kilgert: Geführte Wanderung Auf den Spuren der letzten Ritterschlacht Wandern auf dem Donaustaufer Burgensteig rund um Altenthann und Wenzenbach. Weitere Informationen unter de sowie Buchungen über die VHS des Landkreises Regensburg, Telefon: 09401/ Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft NB/Opf. Und Schwaben, DLZ Prävention Landshut, informiert: Im März vier tödliche Unfälle in der Land- und Forstwirtschaft Vier Männer mussten im März bei land- und forstwirtschaftlichen Unfällen in Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben ihr Leben lassen. Insgesamt wurden bei der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben im ersten Vierteljahr Unfälle gemeldet, 591 Unfälle mehr als im Vorjahres-Vergleichszeitraum. Von den sechs Unfällen mit tödlichem Ausgang ereigneten sich zwei bei der Waldarbeit. Bei dem hohen Gefahrenpotential der Waldarbeit ist allergrößte Vorsicht und das Beachten der Sicherheitsmaßnahmen unabdingbar. Die Sicherheitsberater empfehlen hierbei insbesondere auch das maschinelle Holzernteverfahren (Harvester). Weiter sind Ausrutschen und Stürzen Unfallschwerpunkte. Also stets daran denken, der eigenen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit den Vorrang geben B16 aktuell Juni 2011

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