26. Jahrgang Juni 2013 Nr. 6

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1 26. Jahrgang Juni 2013 Nr. 6 Was erledige ich wo im Rathaus: Das Rathaus ist unter der Telefonnummer erreichbar. Wählen Sie bitte die Nummer 9406 und dann die Nummer des jeweiligensachbearbeiters. Selbstverständlich können Sie auch die Vermittlung anwählen. Per Fax ist das Rathaus unter der Nummer und per unter gemeinde.bernhardswald@bernhardswald.de erreichbar. Unsere Internet-Adresse lautet: Aufgabenbereich Name Zimmer Durchwahl Erster Bürgermeister Fischer Werner werner.fischer@bernhardswald.de Bürgermeister-Vorzimmer, Ehrungen, Mitteilungsblatt Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen Kammerer Karin 9 20 karin.kammerer@bernhardswald.de Fachbereich 1 Haupt-, Personal- und Bauverwaltung Leiterin Fachbereich 1 Kirsch Friederike 7 15 friederike.kirsch@bernhardswald.de Standesamt, Liegenschaften, Hausnummern, Straßen- und Wegerecht Hartl Stefanie 5 16 stefanie.hartl@bernhardswald.de Bauwesen, Verkehrswesen Buchmann Reinhard 8 19 reinhard.buchmann@bernhardswald.de Leiter des Bauhofs, Brand- und Katastrophenschutz, Feuerlöschwesen, Wertstoffhof Pielmeier Karl 6 17 karl.pielmeier@bernhardswald.de Gemeindekasse, Fundamt, Bareinzahlungen Humbs Marina 3 14 marina.humbs@bernhardswald.de Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten, Sozialamt, Gewerbeamt, Fischereirecht, landw. Unfallmeldungen Honis Paul 4 13 paul.honis@bernhardswald.de Bürgerbüro: Einwohnermeldeamt, Müllabfuhr, Führerscheinanträge, Passwesen, Vermittlung, Auskunft, Führungszeugnisse Humbs Inge Nachreiner Anette inge.humbs@bernhardswald.de anette.nachreiner@bernhardswald.de Kläranlage Bernhardswald Hofbauer Xaver Müller Michael 09407/ / / klaeranlage.bernhardswald@web.de Klärwärter (Handy: 0171/ ) Fachbereich 2 Finanzverwaltung Leiterin Fachbereich 2 Schulmeyer Sigrid sigrid.schulmeyer@bernhardswald.de Beitrags- und Gebührenwesen, Kleinkläranlagen Steger Joachim joachim.steger@bernhardswald.de B16 aktuell Juni

2 Aus der Sitzung des Gemeinderates wird berichtet: Gemeinderatssitzung vom TOP 1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom Die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. TOP 2 Bekanntgabe von Beschlüssen deren Geheimhaltungsgründe weggefallen sind (aus den Sitzungen des Gemeinderates vom und ) GR : In der Sitzung des Gemeinderates vom wurde für die nachfolgenden Beschlüsse, die in der Sitzung des Gemeinderates vom im nichtöffentlichen Teil gefasst wurden, der Wegfall der Geheimhaltungsgründe beschlossen. Es werden folgende Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom bekanntgegeben: TOP 4 Bauhof Hauzendorf; Gewerk Estricharbeiten Die Fa. Brandl, Kelheim, wird mit der Ausführung des Gewerks Estricharbeiten im Bauhof Hauzendorf beträgt 4.028,27. TOP 5 Bauhof Hauzendorf; Gewerk Fensterelemente Die Projekt F, Nittendorf, wird mit der Ausführung des Gewerks Fensterelemente im Bauhof Hauzendorf beträgt ,98. TOP 6 Bauhof Hauzendorf; Gewerk Fliesenarbeiten Die Fa. Fischer, Bernhardswald, wird mit der Ausführung des Gewerks Fliesenarbeiten im Bauhof Hauzendorf beträgt ,99. TOP 7 Bauhof Hauzendorf; Gewerk WC-Trennwände Die Fa. SANA, Luhe-Wildenau, wird mit der Ausführung des Gewerks WC-Trennwände im Bauhof Hauzendorf im Rahmen des Umbaus der Büro- und Sozialräume beträgt 1.523,91. TOP 8 Bauhof Hauzendorf; Gewerk Schreinereiarbeiten-Innentüren Die Fa. Hegerl, Hainsacker, wird mit der Ausführung des Gewerks Schreinereiarbeiten-Innentüren im Bauhof Hauzendorf im Rahmen des Umbaus der Büro- und Sozialräume beträgt ,37. TOP 9 Bauhof Hauzendorf; Gewerk Trockenbau Die Fa. Mayer, Reichenbach, wird mit der Ausführung des Gewerks Trockenbau im Bauhof Hauzendorf beträgt ,23. GR Es wurden folgende Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates vom gefasst, deren Geheimhaltung entfallen sind und die hiermit bekanntgegeben werden: TOP 3 Zuweisung des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens: Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) für die FF Kürn Vergabe des Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) in den Losen 1: Fahrgestell, 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau, 3: Feuerwehrtechnische Beladung und 4: Feuerwehrtechnische Beladung Atemschutz 1. Der Auftrag zur Ausführung des Tragkraftspritzenfahrzeuges der FFW Kürn im Los 1 Fahrgestell wird an die Fa. Daimler AG -Mercedes Benz,Niederlassung Regensburg, Regensburg, erteilt. Die Auftragssumme beträgt netto ,00 bzw. brutto , Der Auftrag zur Ausführung des Tragkraftspritzenfahrzeuges der FFW Kürn im Los 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau wird an die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, Passau, erteilt. Die Auftragssumme beträgt netto ,00 bzw. brutto , Der Auftrag zur Ausführung des Tragkraftspritzenfahrzeuges der FFW Kürn im Los 3 Feuerwehrtechnische Beladung wird an die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, Passau, erteilt. Die Auftragssumme beträgt netto ,25 bzw. brutto , Der Auftrag zur Ausführung des Tragkraftspritzenfahrzeuges der FFW Kürn im Los 4 Feuerwehrtechnische Beladung Atemschutz wird an die Kilian Fire & Safety GmbH & Co.KG, Zwiesel, erteilt. Die Auftragssumme beträgt netto 7.454,55 bzw. brutto 8.870,91. TOP 3 Sanierung Rathaus - Bauabschnitt 2013; Vorstellung der Sanierungsmaßnahmen und Auftragserteilung zur Ausschreibung Das Büro Schweiger Architektur + Planung GmbH wird mit der Ausschreibung zur Sanierung des Rathauses für folgende Gewerke unter der Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften beauftragt: Sitzungssaal Gewerke Metallbau- und Verglasungsarbeiten Innentüren Bücherei Gewerke Innentüre WC-Anlage Gewerke Innentüren TOP 4 Fortsetzung des Breitbandausbaus; Vorstellung des Planungskonzeptes des Landkreises Regensburg durch das Ingenieurbüro Josef Ledermann für den Gemeindebereich Bernhardswald Die Gemeinde Bernhardswald beobachtet die weitere Entwicklung des Planungskonzeptes des Landkreises Regensburg. TOP 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz; Umstufung von Gemeindeverbindungsstraßen in Ortsstraßen im Gemeindeteile Bernhardswald Die Gemeindestraßen Bayerwaldstraße, Am Ziegelhäusl, Bahnhofstraße, Kreuther Straße und Ebenpaint werden zu Ortsstraßen umgestuft. Die Umstufungen werden ortsüblich bekannt gegeben. Die neuen Ortsstraßen werden in das Straßenbestandsverzeichnis aufgenommen. Die restlichen öffentlichen Verkehrsflächen bleiben Gemeindeverbindungsstraßen. Die Änderungen und Unterbrechungen werden in das Straßenbestandsverzeichnis eingetragen. TOP 7 Bayerisches Feuerwehrgesetz, Wahlen; Bestellung eines stellvertretenden Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Adlmannstein Der Gemeinderat bestätigt als Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Adlmannstein im Amt: Herrn Matthias Fuchs für sechs Jahre als stellvertretenden Kommandanten. Die Bestätigung wird ohne Vorbehalt erteilt. TOP 8 Bayerisches Feuerwehrgesetz, Wahlen; Bestellung eines Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Adlmannstein Der Gemeinderat bestätigt als Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Adlmannstein im Amt: Alexander Kaiser für sechs Jahre als Kommandanten. Die Bestätigung wird ohne Vorbehalt erteilt. Öffnungszeiten der Gemeinde Bernhardswald Vormittag Nachmittag Montag 08:00-12:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch geschlossen 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr geschlossen Freitag 08:00-12:00 Uhr geschlossen B16 aktuell Juni 2013

3 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: Aufruf Landtags- und Bundestagswahl 2013 Es werden Wahlhelfer gesucht! Wir bitten alle Interessenten, die sich als Wahlvorsteher, Stellvertreter, Schriftführer oder Beisitzer für die Landtagswahl am 15. September 2013 und für die Bundestagswahl am 22. September 2013 zur Verfügung stellen wollen, sich bei der Gemeindeverwaltung Bernhardswald, Herrn Honis, Tel. Nr / ( wald.de oder Herrn Steger 09407/ ( anzumelden. Die Tätigkeit wird in zwei Schichten zu jeweils 5 Stunden ausgeübt; die anschließende Stimmenauszählung dauert ca. eine Stunde. Die Wahlhelfer erhalten für die Ausübung dieses Ehrenamtes ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,-- Euro. Die Gemeinde Bernhardswald würde sich auch sehr über freiwillige Meldungen unserer jungen Gemeindebürger (ab 18 Jahren) freuen. Die Mithilfe im Wahllokal bei der Durchführung einer Wahl ist eine interessante und auch verantwortungsreiche Erfahrung. Seien Sie neugierig und nehmen Sie die Chance wahr! Und keine Sorge, im Wahllokal sind alle ein großes Team: Unsere langjährig erfahrenen Wahlhelfer und Sie als neugierige Einsteiger. Befreiung von der Abwälzungsabgabe 2012 für Kleineinleiter Öffnungszeiten Wertstoffhof Bernhardswald Diejenigen Kleinkläranlagenbetreiber, die nachgerüstet haben, d.h. eine vollbiologische Kleinkläranlage gebaut haben, sind nicht automatisch von der Kleineinleiterabgabe befreit. Es können nur diejenigen befreit werden, welche auch tatsächlich ihren Fäkalschlamm ordnungsgemäß und rechtzeitig entsorgt haben. Ordnungsgemäß wird der Schlamm dann beseitigt, wenn er einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage (Kläranlage Bernhardswald) zugeführt wird oder nach Maßgabe der Klärschlammverordnung verwertet wird. Rechtzeitig wird der Schlamm dann beseitigt, wenn der Schlammspeicher vor Überschreiten der maximal zulässigen Füllung des Nutzvolumens (50 % bei Mehrkammergruben, 70 % bei Einkammergruben) ordnungsgemäß entschlammt bzw. geleert wird. Denn nur wenn der Schlamm rechtzeitig aus der Kleinkläranlage entnommen wird, kann die Kleinkläranlage ihre Funktion (die Behandlung und Reinigung des Abwassers) erfüllen. Wird der Schlammspeicher der Kleinkläranlage entschlammt bzw. entleert, sollte der Gemeinde eine Bescheinigung darüber vorgelegt werden. Damit die Gemeinde Bernhardswald rechtzeitig vom Schlammfüllstand im Schlammspeicher der Kleinkläranlage Kenntnis nehmen und beurteilen kann, ob die Befreiungstatbestände noch vorliegen, ist jährlich zum Stichtag ein Nachweis über den Schlammspiegelstand vorzulegen. Wir bitten alle Bürger, die das aktuellste Wartungsprotokoll mit der zuletzt durchgeführten Schlammspiegelmessung bzw. die Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit der Kleinkläranlage gemäß Anhang 2 Vierter Teil der Eigenüberwachungsverordnung bis dato noch nicht vorgelegt haben, dies bei Herrn Steger, 1. Stock, Zimmer Nr. 12 bis spätestens zum einzureichen. Der Stichtag für die Abwasserabgabe 2012 ist der Für Rückfragen steht Ihnen Herr Steger (Telefon: 09407/ ) gerne zur Verfügung. Haushaltsplan der Gemeinde Bernhardswald für das Haushaltsjahr 2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Bernhardswald hat in seiner Sitzung am gemäß Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Haushaltssatzung nebst ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am in der Gemeindeverwaltung, Rathausplatz 1, Zi. Nr. 12, Bernhardswald niedergelegt. Sie kann während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Außerdem können die Haushaltssatzung sowie der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2013 auf der Homepage der Gemeinde Bernhardswald unter www. bernhardwald.de/rathaus/haushalt eingesehen werden. Lärmbelästigungen Oft genug geben Lärm aus Radiogeräten, nächtliche Grillfeste und Rasenmähen zur Mittagszeit Anlass für Ärger, Beschwerden beim Rathaus und im Extremfall für Nachbarstreitigkeiten. Gerade in der Sommerzeit nehmen Lärmbelästigungen zu und auch die Polizei wird um Abhilfe gebeten. Andauernder Lärm kann eine wesentliche Beeinträchtigung und sogar eine Ordnungswidrigkeit (Geldbuße) darstellen, wenn ohne berechtigten Anlass vermeidbarer Lärm erzeugt wird, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Im Hinblick auf gute nachbarschaftliche Beziehungen sollte jeder, der Lärm produziert, das Schutzbedürfnis des Nachbarn beachten. Dennoch ist je nach Situation auch ein wenig Toleranz angebracht. Denken wir an eine Geburtstagsfeier im Freien bei sommerlichen Temperaturen. Informieren Sie in einem solchen Fall rechtzeitig Ihre Nachbarn und bitten um Verständnis oder laden Sie die Nachbarn einfach ein, mit Ihnen zu feiern. Schränken Sie Lärm, wenn doch einmal nötig, ein. Nur kurz mal und in Maßen Lärm zu machen, ist sicher einem Nachbarschaftsstreit vorzuziehen. Denjenigen, auf welche Lärm einwirkt, geben wir zu bedenken, auch sie könnten einmal, gewollt oder ungewollt, für andere störenden Lärm erzeugen. Benutzen Sie Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Musikinstrumente usw. so, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Auch Haus- und Gartenarbeiten wie Hämmern, Sägen, Ausklopfen von Teppichen, Rasenmähen usw. dürfen nicht zu jeder Zeit vorgenommen werden. In der Regel dürfen derartige Geräte nicht vor 7:00 Uhr morgens und bis spätestens 20:00 Uhr abends sowie während der Mittagszeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr betrieben werden. Ausnahmsweise darf mehr Lärm erzeugt werden, als dem Einzelnen zugestanden wird, nämlich bei Vereins- und Volksfesten, Zirkusveranstaltungen, Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien. Tiere sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende Laute von Tieren mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. Im Interesse eines gutnachbarschaftlichen Verhältnisses bittet die Gemeinde die Einwohnerschaft, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, um sich nachbarschaftliche Auseinandersetzungen zu ersparen. Andererseits bittet die Gemeindeverwaltung auch um Toleranz und darum, den Nachbarn nicht gleich anzuzeigen. Ein kurzer Anruf beim Nachbarn oder ein Gespräch beendet oft den Lärm und lässt Streitigkeiten erst gar nicht aufkommen. Reisepässe und Ausweise rechtzeitig beantragen Wer ins Ausland fahren will, braucht eventuell einen Reisepass (für viele Länder, insbesondere in Europa, genügt ein Personalausweis). Bitte beachten Sie, dass die Produktionszeit bei der Bundesdruckerei für die Reisepässe sich zu Zeit auf ca. 2 3 Wochen Ganzjährig Mittwoch Freitag April bis Oktober Montag (neu) Samstag (jeden 1., 2. und 4. im Monat) November bis März Samstag (jeden 1. und 3. im Monat) 16:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr Montag Mittwoch Freitag Öffnungszeiten der Bücherei 15:00 bis 18:00 Uhr 15:00 bis 18:00 Uhr Telefon 09407/ In den Schulferien und an Feiertagen geschlossen! B16 aktuell Juni

4 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: ausdehnt. Es muss also zwischen Antragstellung und Ausgabe des Passes mit einer Wartezeit von ca. 3 4 Wochen gerechnet werden. Die Gemeinde bittet daher die Bürgerinnen und Bürger, ihre Ausweispapiere rechtzeitig auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen und umgehend, falls erforderlich, neue Ausweispapiere zu beantragen. Für besonders eilige Fälle besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Express-Reisepasses. Die Aushändigung erfolgt innerhalb 3 Tage. Es entstehen Ihnen hierdurch jedoch zusätzliche Kosten. Die Wartezeiten für die Pässe gelten auch für die Ausstellung der Personalausweise. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass für Reisen in die USA maschinenlesbare Pässe erforderlich sind. Die Antragstellung muss persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Bernhardswald erfolgen. Bei Abholung der neuen Ausweispapiere sind die alten sowie die vorläufigen Reisepässe oder Personalausweise mitzubringen. Zur Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und Kinderreisepässen werden folgende Unterlagen benötigt: Alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis, Heiratsurkunde (bei Ledigen und Kindern: Geburts- oder Abstammungsurkunde), Jeweils 1 Lichtbild mit hellem Hintergrund (es muss den neuen Richtlinien entsprechen). Die Kosten betragen für den Reisepass zwischen 26,00 bzw. 59,00 und für den Personalausweis 22,80 bzw. 28,80. Der Kinderreisepass kostet 13,00, die Verlängerung eines Kinderausweises kostet 6,00. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass in manchen Ländern die Ausweispapiere bei Ausreise noch ein halbes Jahr gültig sein müssen. Die entsprechende Auskunft erteilt Ihnen Ihr Reisebüro! Informieren Sie sich über das Angebot! Veranstaltungen vom der Gemeinde Bernhardswald Titel Datum Zeit Veranstaltungsort Verein/Organisation Kanutour auf dem Regen des JuKi Bernhardswald :00-20:00 Kanufahrt des JuKi Bernhardswald auf dem Regen JuKi der Gemeinde Bernhardswald e.v. Tag der offenen Tür :00-18:00 Schule Pettenreuth Gymnastikclub Pettenreuth e. V Monatsausbildung :00 Feuerwehrgerätehaus Pettenreuth Feuerwehr Pettenreuth Johannifeier :00 Sportplatz Kürn Johannifeier Feuerwehr-Gerätehaus Adlmannstein Feuerwehr Adlmannstein Johannifeier Feuerwehrhaus Kreuth Feuerwehr Kreuth Eis essen :30 Nittenau CFMV Lambertsneukirchen 65 Jahre TSV Bernhardswald TSV Vereinsheim TSV Bernhardswald Schießabend Gaststätte Gassner, Erlbach Schützenverein Stilles Tal Erlbach Sommernachtsfest :00 Feuerwehrgerätehaus Pettenreuth Feuerwehr Pettenreuth Ü 30-Party anläßlich der 65 Jahrfeier des :00 Aula der Schule Bernhardswald TSV Bernhardswald TSV Bernhardswald 28. Sommerlauf TSV Vereinsgelände TSV Bernhardswald - Abteilung Lauf Monatsversammlung :30 Feuerwehrgerätehaus Lambertsneukirchen Feuerwehr Lambertsneukirchen Jubiläumskonzert :00 Gaststätte Gassner, Erlbach Singgemeinschaft Pettenreuth-Hauzendorf Grillfest Gassnerstadl Erlbach Schützenverein Stilles Tal Erlbach Serenadenabend :00-22:30 Schule Bernhardswald Blaskapelle Bernhardswald e.v. Sommernachtsfest :00 Gasthaus Weigert, Lehen Schützenverein Drei Tannen Lehen Sommerfest :00 Post-Garten OGV Kürn Terminänderungen bitte sofort mitteilen! Das Finanzamt Regensburg informiert: Pressemitteilung Die Finanzkasse des Finanzamts Regensburg wird zum aufgelöst. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kassenaufgaben vom Finanzamt Amberg übernommen. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger ändert sich dadurch allerdings nichts, da erteilte Einzugsermächtigungen weiterhin gelten. Der Amtsleiter des Finanzamts Regensburg, Herr Norbert Reichel, weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, die bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, diese auch nach der Verlagerung der Finanzkasse nicht neu erteilen müssen. Daueraufträge müssen allerdings vom Auftraggeber rechtzeitig umgestellt werden. Reichel empfiehlt daher den Bürgerinnen und Bürgern, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Dadurch B16 aktuell Juni 2013 können sie die termingerechten Zahlungen nicht versäumen. Außerdem sparen sie sich den Weg zu ihrem Kreditinstitut und helfen ihrem Finanzamt, die Verwaltungsaufgaben möglichst kostensparend zu erledigen, so Reichel. Zudem ist zukünftig Folgendes zu beachten: - Für Zahlungen an das Finanzamt Regensburg sind ab nur noch die Bankverbindungen des Finanzamts Amberg zu verwenden. Diese lauten: Deutsche Bundesbank, Filiale Regensburg, Kto-Nr , BLZ Sparkasse Amberg-Sulzbach, Kto-Nr , BLZ HypoVereinsbank, Filiale Amberg Kto-Nr , BLZ Schecks sind künftig an die Finanzkasse Amberg zu senden. - Die Finanzkasse Amberg ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen: Anschrift: Finanzamt Amberg -Finanzkasse- Kirchensteig 2, Amberg Telefon: Fax: Aufgrund der Umstellungsarbeiten ist die Finanzkasse vom bis nur eingeschränkt bzw. nicht erreichbar. Bislang gab es an jedem bayerischen Finanzamt eine Finanzkasse, die den Zahlungsverkehr abwickelt. Das Konzept für eine Neustrukturierung der bayerischen Finanzkassen sieht vor, dass die bisher bestehenden 79 Finanzkassen auf 19 zentralisierte Finanzkassen reduziert werden. Ziel dieser Maßnahmen ist, die Arbeitsabläufe zu verbessern sowie das Personal in den Finanzämtern noch effektiver einzusetzen.

5 Das Landratsamt Regensburg informiert: Qualifizierung in speziellen Kursen und Fortbildungen. Offenheit zum Austausch mit anderen Tagesmüttern/- vätern, den Eltern und dem Jugendamt ist vorhanden, evtl. auch Erfahrung in der Das Tagespflege-Team sucht Verstärkung. Erziehung eigener Kinder? Weisen Sie eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung nach (Erzieher/-in, Kinderpfleger/- in, Pädagoge/-in, Sozialpädagoge/-in), wird diese als Qualifizierung anerkannt. Zu den Vorteilen einer Zusammenarbeit im Rahmen des Konzeptes des Kreisjugendamtes Regensburg für Sie gehören die Vermittlung von Tagespflegekindern, die finanzielle Abwicklung durch das Jugendamt, die Organisation von Tagespflegemütter/-väter vom Kreisjugendamt Regensburg gesucht! Haben Sie Freude am Umgang mit Kindern und möchten in Ihren eigenen Räumen zu Hause eine familiennahe und vertrauensvolle Kindertagesbetreuung anbieten? Dann wäre die Tätigkeit als qualifizierte Tagesmutter vielleicht etwas für Sie! Das Kreisjugendamt Regensburg sucht Tagespflegepersonen, die Spaß am Zusammensein mit Kindern haben sowie das Interesse, Tageskinder einfühlend zu betreuen, individuell zu fördern und zu erziehen. Ausreichend Zeit und kindgerechte Räumlichkeiten sollten gegeben sein, wie auch die Bereitschaft, zur Vernetzungstreffen/Fortbildungen, Regelung von Ersatzbetreuung u. v. m. Sie erhalten für diese - interessante und verantwortungsvolle - Aufgabe fachliche Beratung und Begleitung! Wenn Sie Tagesmutter werden wollen, dann melden Sie sich bitte im Landratsamt - Kreisjugendamt - Regensburg bei Ute Raffler, Telefon 0941/ , tagespflege@land ratsamt-regensburg.de Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: - Rubrik: Landratsamt, Stichwort Tagespflege Jugendbeauftragte der Gemeinde Bernhardswald Elisabeth Pollwein-Hochholzer Sozialpädagogin Erikaweg Bernhardswald Tel.: 09407/ pollwein-hochholzer@gmx.de Jugendpflegerin der Gemeinden Bernhardswald und Altenthann Jasmine Luxner Dipl.-Soz.-Pädagogin Landratsamt Regensburg Kreisjugendamt Altmühlstraße Regensburg Telefon 0941/ Handy 0176/ jasmine.luxner@landratsamt-regensburg.de B16 aktuell Juni

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