22. Jahrgang August 2009 Nr. 8

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1 22. Jahrgang August 2009 Nr. 8 Was erledige ich wo im Rathaus: Das Rathaus ist unter der Telefonnummer erreichbar. Wählen Sie bitte die Nummer 9406 und dann die Nummer des jeweiligen Sachbearbeiters. Selbstverständlich können Sie auch die Vermittlung anwählen. Per Fax ist das Rathaus unter der Nummer und per unter gemeinde.bernhardswald@realrgb.de erreichbar. Unsere Internet-Adresse lautet: Name Zimmer Aufgabenbereich Durchwahl Werner Fischer 10 Karin Kammerer 09 Sigrid Schulmeyer 11 Reinhard Buchmann 08 Joachim Steger 07 Karl Pielmeier Bürgermeister Gesamtverwaltung werner.fischer@realrgb.de Bürgermeister-Vorzimmer, Ehrungen, Mitteilungsblatt, Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen karin.kammerer@realrgb.de Kämmerei sigrid.schulmeyer@realrgb.de Bauwesen, reinhard.buchmann@realrgb.de Kanalherstellungsbeiträge und -gebühren, Abwasserabgabe, Kleinkläranlagen, Gießwasserbefreiungen, Anzeige von Eigengewinnungsanlagen, Hausnummer, Verkehrswesen joachim.steger@realrgb.de Leiter des Bauhofes, Brand- und Katastrophenschutz, Feuerlöschwesen, Wertstoffhof karl.pielmeier@realrgb.de Jürgen Grundstein Stefanie Nichtl 05 Standesamt, Liegenschaften, jürgen.grundstein@realrgb.de; stefanie.nichtl@realrgb.de 16 Karin Bauer 04 Marina Humbs 03 Paul Honis 02 Inge Humbs 01 Anette Nachreiner 01 Geschäftsleitung, karin.bauer@realrgb.de Gemeindekasse, Fundamt, Bareinzahlungen marina.humbs@realrgb.de Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten, Sozialamt, Gewerbeamt, Fischereirecht, landw. Unfallmeldungen paul.honis@realrgb.de Einwohnermeldeamt, Müllabfuhr, Lohnsteuerkarten, Führerscheinanträge, inge.humbs@realrgb.de Passwesen, Vermittlung, Auskunft, Führungszeugnisse anette.nachreiner@realrgb.de Xaver Hofbauer Michael Müller Kläranlage Bhw Klärwärter (Handy: 0171 / ) klaeranlage.bernhardswald@web.de / 3714, / , / B16 aktuell August August_09.indd :30:31

2 Aus der Sitzung des Gemeinderates wird berichtet: Sitzung vom 23. Juni 2009 der europaweiten Ausschreibung den Zuschlag zu erteilen Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 gem. Art. 102 (3) GO TOP 1 Genehmigung von Sitzungsniederschriften hier: Genehmigung der Niederschrift vom (öffentlicher Teil) Die Niederschrift der Sitzung vom (öffentlicher Teil) wurde genehmigt. TOP 2 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom gefassten Beschlüsse, soweit die Gründe für die Geheimhaltung entfallen sind (Art. 52 GO) GR TOP 2 Personalwesen TOP 2.2 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Frau Friederike Kirsch auf Genehmigung einer Teilzeitbeschäftigung mit 6 Wochenstunden bis zum Ende der Elternzeit TOP 3 Standesamtswesen TOP 3.1 Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung von Frau Karin Bauer zur Standesbeamtin der Gemeinde Bernhardswald Die Gründe für die Geheimhaltung der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates vom zu TOP 2.2 und 3.1 gefassten Beschlüsse sind weggefallen. GR Der Beschlusswortlaut zu TOP 2.2 heißt: Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Frau Friederike Kirsch, auf Teilzeitbeschäftigung mit 6 Wochenstunden ab bis zum Ende der Elternzeit am zu. Der Dienst kann an ihrem Wohnort ausgeführt werden. Der Beschlusswortlaut zu TOP 3.1 heißt: Die Gemeinde Bernhardswald bestellt Frau Karin Bauer mit Wirkung vom 01. Juni 2009 zur Standesbeamtin der Gemeinde Bernhardswald. Die Bestellung erfolgt auf Widerruf. TOP 3 Energieversorgung Neue Vereinbarung zur Stromlieferung für den Zeitraum bis TOP 3.1 Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung der Verwaltung dem wirtschaftlichsten Angebot im Rahmen Die kommunalen Spitzenverbände haben mit der E.ON Bayern Vertrieb eine neue Rahmenvereinbarung über Stromlieferung abgeschlossen. Der Rahmenvertrag garantiert einen für vier Lieferjahre gleichbleibenden Energiepreis. Die neue Laufzeit beginnt am und endet am Körperschaften mit einer Jahresmenge von kwh sind nicht ausschreibungspflichtig. Körperschaften die diese Menge überschreiten, sind verpflichtet eine europaweite Ausschreibung zu erarbeiten. Die Jahresverbrauchsmenge 2008 bei der Gemeinde Bernhardswald beläuft sich auf kwh. Durch diese Verbrauchsmenge musste eine europaweite Ausschreibung erarbeitet werden. Die Angebotsfrist der Ausschreibung über die Lieferung elektrischer Energie endet am um 11:00 Uhr. Der Gemeinderat beschloss die Verwaltung zu beauftragen, die Ausschreibung gemäß den vorliegenden Vergabeunterlagen durchzuführen und auf das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag zu erteilen. Aufhebung der Ausschreibung oder Änderungen an den Vergabeunterlagen bedürfen einer erneuten Beschlussfassung. TOP 4 Haushaltswesen; Jahresrechnung 2007 TOP 4.1 Bericht des Ausschussvorsitzenden über die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2007 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 am und geprüft. Die Abschlussbesprechung zwischen Rechnungsprüfungsausschuss und ersten Bürgermeister und der Verwaltung hat am stattgefunden. In der Sitzung wurde einstimmig beschlossen, dass die Jahresrechnung 2007 dem Gemeinderat zur Feststellung und zur Entlastung vorgelegt werden kann. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Bericht des Ausschussvorsitzenden. TOP 4 Haushaltswesen; Jahresrechnung 2007 TOP 4.2 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Ergebnisses der Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am beschlossen, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 dem Gemeinderat zum Feststellung gem. Art. 102 Abs. 3 der GO vorzulegen. Die Jahresrechnung für das Jahr 2007 wurde gem. Art. 102 Abs. 3 GO anerkannt und festgestellt. TOP 4 Haushaltswesen; Jahresrechnung 2007 TOP 4.3 Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung gem. Art. 102 (3) GO Die Entlastung ist der förmliche Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens und die abschließende Würdigung der Haushaltsführung durch den Gemeinderat. Entlastung bedeutet, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und haushaltswirtschaftliche oder haushaltsrechtliche Beanstandungen nicht erhoben werden. Durch die Entlastung werden auch erkennbare Haushaltsüberschreitungen genehmigt und sonstige haushaltsmäßige Mängel geheilt, soweit sie auf einer unzureichenden Mitwirkung der Gemeindevertretung beruhen. Entlastet wird der erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung durch den Gemeinderat. Liegen die Voraussetzungen für eine uneingeschränkte Entlastung vor, hat der erste Bürgermeister einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Entlastung. Der Gemeinderat erteilte nach erfolgter Prüfung und Feststellung des Ergebnisses die Entlastung für die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr Die im Haushalt 2007 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in den früheren Gemeinderatssitzungen erfolgt ist, gemäß Art 66 Abs. 1 nachträglich genehmigt. TOP 5 Bekanntgaben und Verschiedenes Haushaltssatzung 2009: Erster Bürgermeister Fischer wies auf die rechtsaufsichtliche Stellungnahme des Landratsamtes Regensburg vom zur Haushaltssatzung der Gemeinde Bernhardswald für das Haushaltsjahr 2009 hin. Das Schreiben des Landratsamtes ist den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung zugegangen. Öffnungszeiten Wertstoffhof Bernhardswald Öffnungszeiten der Gemeinde Bernhardswald Vormittag Nachmittag Montag 08:00-12:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch geschlossen 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr geschlossen Freitag 08:00-12:00 Uhr geschlossen B16 aktuell August 2009 Ganzjährig Mittwoch Freitag April bis Oktober Montag (neu) Samstag (jeden 1., 2. und 4. im Monat) November bis März Samstag (jeden 1. und 3. im Monat) 14:00 bis 17:00 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr August_09.indd :30:31

3 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: Die Gemeinde Bernhardswald zeichnet Schulabsolventen für ihre ausgezeichneten Schluss-Noten aus Eine Auszeichnung erhielten Aus der Hauptschule Wenzenbach für den M-Abschluss: Djamila Diehl, Erlbach (1,14) Helmut Jobst, Bosruck (1,25) Lisa Freunek, Hackenberg (1,38) Aus der Hauptschule Wenzenbach für den Quali: Andreas Herrnberger, Adlmannstein (1,77) Aus der Realschule Regenstauf für die Mittlere Reife: Philipp Gerschwitz, Hackenberg (1,72) Manuel Danila, Bernhardswald (1,75) Elisabeth Schmid, Pettenreuth (1,81) Tamara Gerschwitz, Hackenberg (1,92) Aus dem Domspatzen Gymnasium Regensburg für die allgemeine Hochschulreife: Florian Wirth, Bernhardswald Aus dem Regental-Gymnasium Nittenau für die allgemeine Hochschulreife: Wieder war es am Ende eines Schuljahres an der Zeit, die Prüfungsbesten aus der Gemeinde Bernhardswald ins Rathaus einzuladen und ihre hervorragenden Leistungen zu würdigen. Bürgermeister Fischer begrüßte am 22. Juli 2009 insgesamt 17 jun- Neubürger im Landkreis: Neubürger im Landkreis: Heidi, Luis und Reinhold Graßl und ihr rotes Haus in Pettenreuth. Heidi und Reinhold Graßl sind zusammen mit ihrem Sohn Luis (2) im September 2008 nach Bernhardswald in das Baugebiet PettenreuthWest gezogen. Wir haben vorher mitten in Re- ge Damen und Herren zu einem kurzen Gespräch, wünschte ihnen für den bevorstehenden beruflichen bzw. weiterbildenden Weg alles Gute, allzeit viel Glück und überreichte im Namen der Gemeinde Bernhardswald eine kleine Aufmerksamkeit. gensburg gewohnt in der Augsburger Straße, erzählt das Ehepaar, das sich ein schmuckes, fröhlich rotes Holzhaus mitten in Idyllischer Landschaft gebaut hat. Hauptsächlich sind wir wegen dem Kleinen auf das Land gezogen, erzählt Reinhold Graßl weiter. Der Baugrund in Pettenreuth sei sehr günstig gewesen und außerdem die Lage besonders schön. Für uns ist es hier draußen ideal. Auch die Anbindung nach Regensburg und in meinen Heimatlandkreis Cham ist mit der B16 sehr gut, sagt Heidi Graßl. Auch dem kleinen Luis gefällt es in Pettenreuth so richtig gut. Wo man hinblickt, ist Natur zu sehen und jetzt, wo man sich wieder mehr draußen aufhält, hat Luis alle Freiheit auf dem Lande, die sich ein Kind nur wünschen kann. Auch die Infrastruktur stimmt: Wir haben hier eine Grundschule bis zur 4. Klasse, eine Mutter-KindGruppe und außerdem gleich drei Kindergärten zum auswählen, berichtet das Ehepaar weiter. Was den Graßls ganz besonders gefällt, ist die große Bürgernähe, die sie hier in Pettenreuth genießen und in Regensburg so gar nicht kannten. Alles ist hier viel persönlicher. Die So- Constanze Ertl, Pettenreuth (1,4) Judith Graml, Bernhardswald (1,5) Melanie Chaabane, Bernhardswald (1,5) Valentina Kartini, Lohhof (1,6) Franziska Czeicke, Bernhardswald (1,8) Lena Gummermann, Bernhardswald (1,8) Lena Auburger, Lehen (1,8) Antonia Pramschüfer, Erlbach (1,9) lidarität unter den Leuten ist sehr groß und die Neubürger wie wir werden sehr gerne und sehr nett aufgenommen, erzählt Hedi Graßl. Für die Graßls ist klar: Wir sind sehr glücklich, dass wir von der Stadt in den Landkreis gezogen sind. Infos zum Baugebiet Pettenreuth-West: Das Baugebiet umfasst 28 Parzellen zwischen 500 und 1100 Quadratmetern Größe. Die Grundstücke sind voll erschlossen und werden von der Gemeinde Bernhardswald verkauft. Der Quadratmeterpreis beträgt (voll erschlossen) 89 Euro. Das Baugebiet liegt an einer leichten Südhanglage am westlichen Ortsrand von Pettenreuth und etwa 1,5 Kilometer entfernt zur Ausfahrt Hauzendorf der B 16. Eine Busverbindung über den RVV besteht ab Ortsmitte Pettenreuth. Derzeit sind noch elf Parzellen frei. (Foto und Text Angelika Lukesch) Öffnungszeiten der Bücherei Montag Mittwoch Freitag 15:00 bis 18:00 Uhr 15:00 bis 18:00 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr Telefon 09407/ In den Schulferien und an Feiertagen geschlossen! B16 aktuell August August_09.indd :30:31

4 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: Hinweis zur Bundestagswahl am 27. September 2009: Gehbehinderte und auf Rollstuhl angewiesene Wähler werden gebeten, Briefwahl zu beantragen, da die Wahllokale nicht barrierefrei sind. In den nächsten Tagen werden die Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl am zugestellt. Falls Sie wahlberechtigt sind und keine Benachrichtigungskarte erhalten habe, bitten wir Sie, sich umgehend mir dem Einwohnermeldeamt Frau Humbs oder Frau Nachreiner in Verbindung zu setzen. Die Benachrichtigungskarte benötigen Sie zur Beantragung der Briefwahl bzw. zur Vorlage am Wahltag in ihrem Wahlbezirk. EWO-Amt Bernhardswald, Tel / (Frau Nachreiner) oder 12 (Frau Humbs) Hör- und Sprachtest für Kinder Um Eltern von hör- und sprachauffälligen Kindern rechtzeitig Hilfen anbieten zu können, besteht beim Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt, Sedanstr. 1 die Möglichkeit, hör- und sprachauffällige Kinder an folgenden Terminen vorzustellen: Hör- und Sprachtest für Kinder pädagogisch-audiologischer Sprechtag Termine für 2009/10: Die Beratung wird von Frau Tiemann-Rauscher, einer am Institut für Hörgeschädigte in Straubing beschäftigten Lehrerin, durchgeführt. Durch verschiedene Tests wird überprüft, ob das Kind richtig hört oder altersgemäß spricht. Bei Auffälligkeiten erhalten die Eltern Informationen über Behandlungsmöglichkeiten. Die Beratung ist kostenlos! Um eine telefonische Anmeldung beim Gesundheitsamt wird gebeten, Tel.: 0941 / An alle Bauherren! Hiermit bitten wir Sie, uns all Ihre Bauaktivitäten jeglicher Art, ob der Bau eines Einfamilien-, Zweioder Mehrfamilienhauses, der Ausbau von Dachgeschossen oder auch nur von einzelnen Räumen im Dachgeschoss, der Bau von Nebengebäuden oder landwirtschaftlichen Gebäuden, der Aufbau von Dachgauben, der Anbau von Wintergärten, usw.... entsprechend mitzuteilen. Wir bitten Sie zudem Ihrer Pflicht zur Anzeige der abschließenden Fertigstellung nachzukommen. Hierzu sind Sie gemäß 19 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens für Verwaltung und Beteiligung der Gemeinde Bernhardswald - Anstalt des öffentlichen Rechts (KUS) verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch, wenn es sich um einen nach den baurechtlichen Vorschriften genehmigungsfreien Ausbau handelt. Bei den genehmigungsfreien Bauvorhaben genügt jedoch eine formlose Mitteilung an die Gemeinde Bernhardswald. Wir bitten Sie, dies künftig zu beachten und Ihrer Meldepflicht nachzukommen. Auskunft erteilt Herr Buchmann Tel / Aufruf an alle Hundebesitzer Alle Hundebesitzer werden gebeten, der Anmeldepflicht für alle gehaltenen Hunde nachzukommen. Wer seinen Hund noch nicht angemeldet hat, soll sich bitte umgehend bei der Gemeinde Bernhardswald unter Tel / bei Herrn Honis melden. Fundgegenstände Fundgegenstand / Zeit des Fundes / Fundort Brille mit Sehstärke Rahmen silber mit schwarzen Bügelenden in dunkelblauem Etui Baumgartner / Postkasten der Gemeinde Bernhardswald Ring echt Silber, mit Gravur / Netto Bernhardswald Handy Vodafone schwarz in schwarzer Handysocke / Kreuther Straße Bernhardswald Kinderhandtasche rosa mit Inhalt / Sudetenstraße Bernhardswald MP3-Player schwarz / Bushaltestelle Lingauer Bernhardswald 1 Schlüssel klein, silber / Umkreis Schlecker Bernhardswald Brille mit Sehstärkeund rot/orangen Bügelenden / Drosselgasse auf Gartensäule Fahrrad, Marke Triumph silber 05/09 / Bolzplatz Bayerwaldstraße Bernhardswald Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln / Spielplatz am Kindergarten Bernhardswald Schlüsselbund an schwarzem Mäppchen mit 3 großen, einem kleinen Schlüssel und Autoschlüssel 04./ / Festzelt Wilde Fetzer Kürn Anhänger mit Heiligenbild klein, oval, silberfarben / Rathauseingang Bernhardswald Fundgegenstände können in Zimmer 3 abgegeben oder abgeholt werden. Zuständig ist Fr. Marina Humbs, Telefon: 09407/ Die aktuellste Liste kann unter abgerufen und an der Anschlagtafel in Bernhardswald eingesehen werden. Veranstaltungen vom der Gemeinde Bernhardswald Titel Datum Zeit Veranstaltungsort Verein/Organisation 40-jähriges Gründungsfest mit Spiel ohne Grenzen :00 Festplatz in Adlmannstein Stammtisch Waldler Buam Adlmannstein Sommernachtsfest anläßlich des 10-jährigen Bestehens :00 Partyservice Lingauer Vorwald-Löwen Bernhardswald 1860 Fan-Club Andacht in der Pfaffenöd-Kapelle, Abmarsch 18:45 Uhr :00 Pfaffenöd-Kapelle - Hubertushöhe CFMV Lambertsneukirchen 13. Oldtimertreffen :00-17:00 Pettenreuth Oldtimerclub Pettenreuth Sommernachtsfest :30 Feuerwehrgerätehaus Wulkersdorf Feuerwehr Wulkersdorf Gruppenstunde :00 Gasthaus Weigert, Lehen KLJB Lambertsneukirchen 2. Familienschießen :00 Gasthaus Weigert, Lehen Schützenverein Drei Tannen Lehen Ausflug Zeit und Ort wird in der Tagespresse CFMV Lambertsneukirchen veröffentlicht Spiel ohne Grenzen :00-22:00 Festplatz in Bernhardswald JuKi Bernhardswald e. V. Auswertung des Kinderwettbewerbes Kartoffel Feuerwehrhaus Hackenberg OGV Hackenberg Tauschbörse und Kohlrabiwettbewerb für Kinder :00 Kirchplatz Pettenreuth OGV Pettenreuth-Hauzendorf Stammtisch :00 Schule Lambertsneukirchen Theaterfreunde Lambertsneukirchen e. V. Diözesanwallfahrt nach Ruhmannsfelden Zeit und Ort wird in der Tagespresse CFMV Lambertsneukirchen veröffentlicht Ausflug Zeit und Ort wird in der Tagespresse Feuerwehr Wulkersdorf veröffentlicht Herbstbasar :00-16:00 Turnhalle der Schule Bernhardswald Elternbeirat der Grundschule Bernhardswald Kirtabaumaufstellen :00 Gasthaus Weigert, Lehen Stammtisch Die fidelen Wochenteiler Lehen Erntedankfest Kirche Pettenreuth Pfarrei Pettenreuth Kirta in Lehen :00 Gasthaus Weigert, Lehen Gasthaus Weigert B16 aktuell August 2009 Terminänderungen bitte sofort mitteilen! August_09.indd :30:32

5 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: Der Wasserzweckverband Wenzenbach informiert: Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, den Härtebereich (nach der angegebenen Tabelle) sowie das Ergebnis der physikalischen, physikalisch-chemischen und chemischen Untersuchung des Trinkwassers bekannt zu geben. Härtebereich Härtestufe Härte (dh) Härte (mmol/l) I weich 8,4 < 1,5 II mittel 8,4 14 1,5 2,5 III hart > 14 > 2,5 Die jeweilige Wasserhärte beeinflusst die Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Bei hartem Wasser wird mehr, bei weicherem Wasser weniger Wasch- und Reinigungsmittel benötigt, um einen gleichen Reinigungsgrad zu erzielen. Nach den Untersuchungsergebnissen von 2009 hat das vom Zweckverband Wenzenbach gelieferte Wasser folgende Eigenschaften: 1) Härtegrad: Die Wasserhärte des Wasserzweckverbandes Wenzenbach liegt bei 2,82 mmol/l entspricht 15,8 dh und ist damit in dem vom Waschmittelgesetz festgelegten Härtebereich 3 (hart). Für die Dosierung von Waschmittel wird empfohlen, die für den Härtebereich hart angegebene Menge nicht voll auszuschöpfen, sondern eine Dosierung zwischen dem Bereich hart und mittel zu wählen. 2) Nitrat: 14,0 mg/l 3) Fluorid: 0,25 mg/l 4) ph-wert: 7,5 Stoffe zur Pflanzenbehandlung und Schädlingsbekämpfung PBSM konnten nicht nachgewiesen werden. Ebenso entsprachen die untersuchten Wasserproben bezüglich ihrer mikrobiologischen Beschaffenheit den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Die Wasserqualität der beiden Brunnen entspricht den Vorschriften der Trinkwasserverordnung und ist auch für die Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet. Die einzelnen Ergebnisse der Untersuchungsparameter können im Büro des Wasserzweckverbands oder im Wasserwerk eingesehen werden. RZKKA - Förderung von Kleinkläranlagen Abgabefrist für Förderanträge 2009 Um den Sammelantrag für das Jahr 2009 rechtzeitig an das Wasserwirtschaftsamt weiterleiten zu können, bitten wir Sie, bis spätestens 15.Oktober 2009 den Förderantrag nach Nr. 7.3 der Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen bei Herrn Steger, Zimmer 07 abzugeben. Der Förderantrag kann im Internet heruntergeladen werden oder ist bei der Gemeinde Bernhardswald, Herrn Steger erhältlich. Für den Förderantrag sind folgende Unterlagen erforderlich: Gutachten über die ordnungsgemäße Errichtung (= wasserrechtliche Abnahme, Abnahmeprotokoll nach Anlage B der RZKKA) des privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft Rechnungsbeleg(e) über den Kauf bzw. Bau einer mechanischen Vorbehandlungsstufe Für Rückfragen steht Ihnen Herr Steger (Telefon: 09407/ ) gerne zur Verfügung. Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd - Ihr Wasserversorger informiert! Teilweise Rückerstattung der Umsatzsteuer für Wasserhausanschlüsse Gute Nachrichten für die Kunden des Zweckverbandes, die nach dem 10. August 2000 entweder einen Bescheid für die Festsetzung eines Herstellungsbeitrages für die Wasserversorgung oder einen Bescheid über die Kostenerstattung für einen Wasserhausanschluss erhalten haben: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 08. Oktober 2008 entschieden, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen umsatzsteuerlich als Teilaspekt der Wasserlieferung anzusehen und als solche mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % abzurechnen ist. Damit wurde der Praxis der Finanzverwaltung, die seit dem 10. August 2000 den Ausweis des Regelsteuersatzes verlangte, widersprochen. Mit Schreiben vom 07. April 2009 hat das Bundesfinanzministerium mitgeteilt, dass die Finanzverwaltung diese Rechtsprechung anwenden wird. Unklar war bisher noch, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf Herstellungsbeiträge und insbesondere auch auf Altfälle hat. Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom und mit Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom wurde nun klar gestellt, dass diese Rechtsprechung auch für Herstellungsbeiträge gilt und auch bestandskräftige Bescheide vom Wasserversorger berichtigt werden können; eine Rechtspflicht für den Wasserversorger zur Berichtigung von Amts wegen besteht jedoch nicht. Der Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg Süd ist jedoch bereit, freiwillig auf Antrag den Differenzbetrag zwischen der bezahlten vollen Mehrwertsteuer zur ermäßigten Mehrwertsteuer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurückzuerstatten. Ausgenommen hiervon sind lediglich Kunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind. Bitte verwenden Sie für die Antragstellung das nachstehende Formular des Zweckverbandes, dass auch online ( ausgefüllt und abgesandt werden kann. Häufig gestellte Fragen und Antworten: Wer ist berechtigt, die Rückzahlung zu erhalten? Erstattungsberechtigt ist der Adressat des Ausgangsbescheides bzw. dessen Gesamtrechtsnachfolger. Hingegen ist der Einzelrechtsnachfolger, der etwa das Grundstückseigentum durch Verkauf oder Übereignung erworben hat, nicht erstattungsberechtigt. Wann und wie erhalte ich das Geld zurück? Da der Zweckverband seit dem 10. August 2000 etwa Bescheide erstellt hat, können mehrere Monate notwendig sein, alle Zahlungsvorgänge abzuwickeln. Jeder Einzelfall muss manuell geprüft werden. Die Auszahlung des Betrages erfolgt nach der Versendung des korrigierten Bescheides und dem Erhalt des Betrages vom Finanzamt. Der Erstattungsbetrag wird auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. Ich habe über einen Bauträger gebaut und die Kosten für den Wasserhausanschluss an den Bauträger bezahlt. Kann ich trotzdem die Erstattung beantragen? Eine Erstattung der teilweisen Umsatzsteuer ist nicht möglich, das sie vom Zweckverband keinen Bescheid erhalten haben. Hat man Anspruch auf Zinsen für die zu viel bezahlte Umsatzsteuer? Die bezahlte Umsatzsteuer wurde seinerzeit gleich an das Finanzamt weitergeleitet. Der Zweckverband hat sich also nicht bereichert. Ein Anspruch auf Verzinsung besteht nicht. B16 aktuell August August_09.indd :30:32

6 Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd - Ihr Wasserversorger informiert! B16 aktuell August 2009 August_09.indd Abs1: :30:32

7 Die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen in der Gemeinde Bernhardswald informiert: Was ist KISS? KISS ist die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen unter gemeinsamer Trägerschaft des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes und der Regensburger Sozialen Initiativen e.v. KISS ist die Anlauf- und Beratungsstelle für Selbsthilfe-Interessierte und -Gruppen sowie für professionelle Helfer, die im Gesundheits- und Sozialbereich tätig sind. Selbsthilfeengagement entwickelt und erhält sich nicht von alleine, sondern benötigt Unterstützung, vor allem bei der Gründung der Gruppe und wenn ihr Fortbestand gefährdet ist. Unterstützung ist dabei nicht nur finanzielle Hilfe. Unterstützung bedeutet auch professionell beraten, begleiten, Interessenten vermitteln, organisatorisch helfen, Weiterbildung anbieten, Öffentlichkeitsarbeit treiben - und das alles in beständiger und verlässlicher Weise. In Regensburg gibt es über 350 Selbsthilfegruppen und Initiativen in unterschiedlichen Engagementbereichen. Sie erbringen verantwortungsvoll und kritisch einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung in Regensburg. Was leistet KISS? - Beratung von Personen, die an Selbsthilfe interessiert sind und Vermittlung von Kontakten zu bestehenden Selbsthilfegruppen und von überregionalen Adressen. - Kontakte herstellen zwischen Interessierten, die eine neue Gruppe gründen wollen. - Unterstützung von neuen Gruppen in der Anfangsphase (Raumsuche, Öffentlichkeitsarbeit, auf Wunsch auch anfängliche Begleitung) - Beratung bestehender Selbsthilfegruppen in organisatorischen und inhaltlichen Fragen - Verknüpfung von Selbsthilfegruppen untereinander durch Erfahrungsaustausch - Zusammenarbeit von Selbsthilfegruppen und Fachleuten - Aufklärung über das Angebot und die Arbeit von Selbsthilfegruppen Durch einen kostenlos verteilten Selbsthilfewegweiser wird versucht, möglichst viele Bürgerlnnen und Institutionen mit dem Thema Selbsthilfe vertraut zu machen. Diese Broschüre liegt in der Gemeindeverwaltung im Foyer aus. Es werden Informationen über und Kontakte mit professionellen Diensten und Einrichtungen im psychosozialen Bereich gepflegt, um Bürgerinnen auch über die Selbsthilfegruppen hinaus Hilfe und Unterstützung vermitteln zu können. Das Beratungsangebot ist kostenlos und vertraulich. Telefon: (0941) Jugendbeauftragte der Gemeinde Bernhardswald Elisabeth Pollwein-Hochholzer Sozialpädagogin Erikaweg Bernhardswald Tel.: 09407/ pollwein-hochholzer@gmx.de Jugendpflegerin der Gemeinden Bernhardswald und Altenthann Carola Hanusch Dipl.-Soz.-Pädagogin Landratsamt Regensburg Kreisjugendamt Altmühlstraße Regensburg Telefon 0941/ Handy 0176/ carola.hanusch@landratsamt-regensburg.de Das Landratsamt Regensburg informiert: Himmelsballone Aufgrund vermehrter Anfragen bezüglich des Betriebs von sog. Himmelsballonen wird auf folgendes hingewiesen: Unbemannte Himmelsballone, auch als Himmelslaternen, Skylaternen, Skyballone, Fluglaternen und dgl. bezeichnet, fallen zweifelsfrei unter das Verbot nach 19 der geltenden Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB). Es ist ferner unter Bußgeldandrohung von bis zu Euro verboten, derartige Flugkörper aufsteigen zu lassen. Es handelt sich bei den frei fliegenden, unbemannten Heißluftballonen um nicht kontrollierbare, bewegliche, offene Feuerstätten im Sinne von 2 i. V. m 3 VVB. Deshalb wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus fachlicher Sicht Bedenken wegen der Sicherstellung des Brandschutzes im Umkreis der fliegenden Ballone (bzw. unkontrollierbar landender Ballone) bestehen. Aus diesem Grunde kann auch keine Ausnahme nach 25 VVB durch die entsprechend zuständige Gemeinde gewährt werden. Die Deutsche Rentenversicherung informiert: Deutsche Rentenversicherung warnt vor Betrügern Die Träger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern warnen aus aktuellem Anlass vor Trickbetrügern. Immer wieder werden Rentner von vermeintlichen Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung telefonisch aufgefordert, persönliche Daten und die eigene Bankverbindung preiszugeben. Aktueller Anlass ist die Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres. Die Anrufer geben vor, es hätte bei der Rentenanpassung Probleme gegeben und nun müssten die Konten der angesprochenen Rentner geprüft werden. Die Deutsche Rentenversicherung stellt ausdrücklich klar, dass hier weder eigene Mitarbeiter noch von ihr beauftragte Personen handeln. Sie weist darauf hin, dass Kontodaten sehr persönliche Daten sind und daher gut geschützt werden sollten, um unberechtigte Abbuchungen zu vermeiden. B16 aktuell August August_09.indd Abs1: :30:33

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