22. Jahrgang Mai 2009 Nr. 5

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1 22. Jahrgang Mai 2009 Nr. 5 Was erledige ich wo im Rathaus: Das Rathaus ist unter der Telefonnummer erreichbar. Wählen Sie bitte die Nummer 9406 und dann die Nummer des jeweiligen Sachbearbeiters. Selbstverständlich können Sie auch die Vermittlung anwählen. Per Fax ist das Rathaus unter der Nummer und per unter gemeinde.bernhardswald@realrgb.de erreichbar. Unsere Internet-Adresse lautet: Name Zimmer Aufgabenbereich Durchwahl Werner Fischer 10 Karin Kammerer 09 Sigrid Schulmeyer 11 Reinhard Buchmann 08 Joachim Steger 07 Karl Pielmeier Bürgermeister Gesamtverwaltung werner.fischer@realrgb.de Bürgermeister-Vorzimmer, Ehrungen, Mitteilungsblatt, Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen karin.kammerer@realrgb.de Kämmerei sigrid.schulmeyer@realrgb.de Bauwesen, reinhard.buchmann@realrgb.de Kanalherstellungsbeiträge und -gebühren, Abwasserabgabe, Kleinkläranlagen, Gießwasserbefreiungen, Anzeige von Eigengewinnungsanlagen, Hausnummer, Verkehrswesen joachim.steger@realrgb.de Leiter des Bauhofes, Brand- und Katastrophenschutz, Feuerlöschwesen, Wertstoffhof karl.pielmeier@realrgb.de Jürgen Grundstein Stefanie Nichtl 05 Standesamt, Liegenschaften, jürgen.grundstein@realrgb.de; stefanie.nichtl@realrgb.de 16 Karin Bauer 04 Marina Humbs 03 Paul Honis 02 Inge Humbs 01 Anette Nachreiner 01 Geschäftsleitung, karin.bauer@realrgb.de Gemeindekasse, Fundamt, Bareinzahlungen marina.humbs@realrgb.de Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten, Sozialamt, Gewerbeamt, Fischereirecht, landw. Unfallmeldungen paul.honis@realrgb.de Einwohnermeldeamt, Müllabfuhr, Lohnsteuerkarten inge.humbs@realrgb.de Passwesen, Vermittlung, Auskunft, Führungszeugnisse anette.nachreiner@realrgb.de Xaver Hofbauer Michael Müller Kläranlage Bhw Klärwärter (Handy: 0171 / ) klaeranlage.bernhardswald@web.de / 3714, / , / B16 aktuell Mai Mai_09.indd :28:43

2 Aus der Sitzung des Gemeinderates wird berichtet: Aus der Sitzung vom 23. März 2009 Hochbau Zuwendungen aus dem Konjunkturpaket II zu energetischen Sanierungsmaßnahmen Beantragung von Fördermitteln für die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden Der Gemeinderat stimmt der energetischen Modernisierung des Rathauses und der Mehrzweckhalle und Heizung der Schule Pettenreuth sowie der Beantragung einer diesbezüglichen Förderung nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz und nach dem Investitionspakt 2009 zu. Abschluss eines Ingenieurvertrages mit dem Architektur- und Planungsbüro Schweiger, Regensburg zur Planung und Vornahme der Ausschreibung der energetischen Erneuerung von öffentlichen Gebäuden Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Ingenieurvertrages nach Maßgabe der HOAI mit dem Architektur- und Planungsbüro Schweiger, Westendstraße 11, Regensburg zu. Gegenstand des Vertrages ist die Planung und Vornahme der Ausschreibung der energetischen Erneuerung des Rathauses und der Mehrzweckhalle und Heizung der Schule Pettenreuth. Über den Honorarvertrag mit den einzelnen Leistungsstufen und den Honorarzonen wird nach Vorlage eines Angebotes gesondert Beschluss gefasst. Bayerisches Feuerwehrgesetz Bestellung eines 1. Feuerwehrkommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Hackenberg Der Gemeinderat bestätigt als Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Hackenberg im Amt: Herrn Robert Hiltner, Hackenberg, für sechs Jahre als Feuerwehrkommandant. Bestellung eines stellvertretenden Feuerwehrkommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Hackenberg Der Gemeinderat bestätigt als Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Hackenberg im Amt: Herrn Andreas Ehehalt, Lehen, für sechs Jahre als stellvertretenden Kommandanten. Die Bestätigung wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der Gewählte den Lehrgang Leiter einer Feuerwehr an einer staatlichen Feuerwehrschule innerhalb eines Jahres erfolgreich besucht, bzw. den erfolgreichen Lehrgangsbesuch durch Vorlage des Lehrgangszeugnisses nachweist. Bestellung eines 1. Feuerwehrkommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuth Der Gemeinderat bestätigt als Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Kreuth im Amt: Herrn Manfred Fischer, Bernhardswald, für sechs Jahre als Feuerwehrkommandant. Haushaltswesen Pilotprojekt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushaltskonsolidierung finanzschwacher Kommunen Verwendung eines Teilbetrages der Zuwendung zur außerordentlichen Tilgung von Darlehen Der Gemeinderat beschließt, die Darlehen Nr und der Sparkasse Regensburg zum außerordentlich zu tilgen. Die Restschuld beträgt ,10. Hinweis zur Europawahl am 07. Juni 2009 Gehbehinderte und auf Rollstuhl angewiesene Wähler werden gebeten, Briefwahl zu beantragen, da die Wahllokale nicht barrierefrei sind. In den nächsten Tagen werden die Wahlbenachrichtigungskarten für die Kommunalwahl am zugestellt. Falls Sie wahlberechtigt sind und keine Benachrichtigungskarte erhalten habe, bitten wir Sie, sich umgehend mir dem Einwohnermeldeamt Frau Humbs oder Frau Nachreiner in Verbindung zu setzen. Die Benachrichtigungskarte benötigen Sie zur Beantragung der Briefwahl bzw. zur Vorlage am Wahltag in ihrem Wahlbezirk. EWO-Amt Bernhardswald, Tel / (Frau Nachreiner) oder 12 (Frau Humbs) Verkauf von Speisen und Getränken bei Vereinsfesten usw. Von Vereinen und Organisationen findet immer wieder der Verkauf von Speisen und Getränken statt (z. B. Kesselfleischessen, Grillfeste, Basare usw.), ohne dass hierfür die erforderliche gaststättenrechtliche Erlaubnis bei der Gemeinde Bernhardswald beantragt wird oder die Veranstaltung ordnungsgemäß angezeigt wird. Wir weisen nochmals darauf hin, dass für den Verkauf von Speisen und/oder Getränken, zum Verzehr an Ort und Stelle, mit Gewinnerzielungsabsicht, eine Gestattung nach 12 Gaststättengesetz erforderlich ist, wenn keine Gaststättenkonzession vorliegt. Zudem weisen wir darauf hin, dass für Gestattungen gem. 12 GastG (vorübergehende Gaststättenerlaubnisse) ein besonderer Anlass bestehen muss. Dieser ist gegeben, wenn an die betreffende gastronomische Tätigkeit ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit liegt. Außerdem hat, wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, dies bei der Gemeinde Bernhardswald spätestens zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Wir bitten die Vereine und Organisationen, sich künftig an diese Vorgaben zu halten. Ein Verstoß erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die vom Landratsamt mit einem Bußgeld geahndet wird. Das Bußgeld umfasst die Reingewinnabschöpfung sowie eine Strafe. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung (Tel / ). Termin für die Steuererklärung 31. Mai 2009 Das Finanzamt Regensburg weist darauf hin, dass die Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2008 bis zum 31. Mai 2009 abzugeben sind. Dieser Termin gilt insbesondere für die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Für Land- und Forstwirte endet die Erklärungsfrist am Bei nichtgeschäftsfähigen natürlichen Personen sowie bei juristischen Personen ist der gesetzliche Vertreter, bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen der Geschäftsführer, zur Abgabe der Steuererklärungen verpflichtet. Die Steuererklärungen sind auf amtlichen Vordrucken einzureichen, die beim Finanzamt erhältlich sind. Zur Erstellung einer elektronischen Steuererklärung (ELSTER) steht das Elsterformular 2008/2009 kostenlos im Internet unter zum Herunterladen und auf CD-ROM im Servicezentrum des Finanzamts Regensburg zur Verfügung. Öffnungszeiten der Gemeinde Bernhardswald Vormittag Nachmittag Montag 08:00-12:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch geschlossen 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr geschlossen Freitag 08:00-12:00 Uhr geschlossen Jugendpflegerin der Gemeinden Bernhardswald und Altenthann Carola Hanusch Dipl.-Soz.-Pädagogin Landratsamt Regensburg Kreisjugendamt Altmühlstraße Regensburg Telefon 0941/ Handy 0176/ carola.hanusch@landratsamt-regensburg.de B16 aktuell Mai 2009 Mai_09.indd :28:44

3 Aus der Sitzung des Gemeinderates wird berichtet: Initiative der Bürgermeister zum Ausbau der B 16 zwischen Nittenau und Regensburg Auf Initiative von Bürgermeister Hugo Bauer trafen sich die Bürgermeister der Vorwaldgemeinden Bernhardswald, Falkenstein, Nittenau, Bruck, Reichenbach, Brennberg, Wald, Altenthann, Walderbach, Wenzenbach und Zell, um auf die Missstände im Bereich der Bundesstraße 16 zwischen Nittenau und Regensburg im Rahmen einer Resolution an das Bayerische Staatsministerium des Innern, Herrn Innenminister Joachim Hermann, hinzuweisen. Folgendes Schreiben wurde von den jeweiligen Bürgermeistern unterzeichnet: Sehr geehrter Herr Innenminister Herrmann, vermehrt hören wir von Kraftfahrern Klagen, dass es auf der Bundesstraße 16 zwischen Nittenau und Regensburg vor allem im Berufsverkehr zu erheblichen Verkehrsgefährdungen kommt. Dieser Teilabschnitt ist in weiten Teilbereichen unübersichtlich, was häufig äußerst riskante Überholmanöver hervorruft. Die Einmündungsbereiche weisen keinen Beschleunigungsstreifen auf, dies verursacht ebenfalls erhebliche Verkehrsgefährdungen. Neben der B 85 ist die B 16 eine wichtige Verbindung für den Transitverkehr zu Tschechien. Auch aus diesem Grunde ist der Ausbauzustand in keiner Weise mehr zeitgemäß. Betrachtet man die Ergebnisse der Verkehrszählung (Stand 2006: Nittenau 6007, Hauzendorf 5896, Bernhardswald 9791, Wenzenbach 10925), sind diese Beschwerden vor allem im Zusammenhang mit der Pendlerbewegung durchaus nachvollziehbar. Auch wenn diese Zahlen teilweise unter dem durchschnittlichen täglichen Verkehr auf Bundesstraßen liegen, ist aufgrund des Ausbauzustandes und der Tatsache, dass sich diese Verkehrsbewegungen mit Schwerpunkt auf den Berufsverkehr konzentrieren, Hilfe dringend geboten. Dies hat man von Nittenau bis kurz vor die Einmündung in die B 85 (5533 Fahrzeuge) erkannt und auch sehr gut gelöst. Unseres Wissens beinhaltet der Bedarfsplan für Bundesfernstraßen keinen Ausbau der B 16 zwischen Nittenau und Regensburg. Zwar soll mittelfristig der dreispurige Ausbau im Bauprogramm enthalten sein, aber bisher sind keinerlei Rechtsverfahren diesbezüglich eingeleitet worden. Unsere Vorwaldregion ist auf einen sicheren und zeitgemäßen Ausbau dieses Teilstücks der B 16 bis hin zum Oberzentrum Regensburg dringend angewiesen. Dies bedeutet auch eine Stärkung des ländlichen Bereiches, da eine zeitgemäße Anbindung an das Oberzentrum Abwanderungen verhindert und Zuzüge in die ländliche Region fördert. Wir Bürgermeister dieser Region fordern deshalb die unverzügliche Aufnahme der erforderlichen Planungen, Grunderwerbsverhandlungen, Einleitung der Rechtsverfahren und Mittelbereitstellung für die Um- und Ausbaumaßnahme der B 16 in diesem Bereich. BayernTour Natur Willkommen bei Deutschlands größter Natur Tour! Auch in diesem Jahr laden wir Sie herzlich zur BayernTour Natur ein. Sie sind gerne in Bayerns Naturschönheiten unterwegs, wollen dabei etwas für Ihre Gesundheit tun und auch interessantes Neues entdecken? Dann sollten Sie dieses Programm des BayernTour Natur 2009 aufmerksam studieren. Es bietet Ihnen jede Menge faszinierender Möglichkeiten in der Zeit von Mai bis Oktober. Die Tour-Veranstalter und die Naturexperten, die Sie begleiten und mit so manchem überraschenden Detail aus dem Leben unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt faszinieren werden, freuen sich schon auf Sie. Das Angebot an fachkundig begleitenden Wanderungen, Radtouren und sonstigen Naturbegegnungen, von denen Körper und Geist gleichermaßen profitieren, ist riesig. Wenn Sie an den Touren in einem der sechs anderen Regierungsbezirke interessiert sind, dann holen Sie sich das Veranstaltungs-Programm 2009, welches kostenlos im Foyer der Gemeindeverwaltung Bernhardswald aufliegt. Weitere Informationen zur BayernTour Natur 2009 finden Sie im Internet unter Dort erfahren Sie in der Vorschau ganz aktuell, welche Touren in den jeweils darauffolgenden sieben Tagen bayernweit und ganz in Ihrer Nähe auf dem Programm stehen. Die Natur lädt Sie immer ein, ihr Gast zu sein. Im Rahmen der BayernTour Natur macht es aber besonders viel Spaß. Lassen Sie es doch auf (mindestens) einen Versuch ankommen! Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Entdeckerfreude bei den vielen faszinierenden Naturbegegnungen im Jahr Ihr BayernTour Natur - Team Ausfall der Straßenbeleuchtung Sollten Sie feststellen das bei Ihnen in der Straße die Beleuchtung nicht mehr funktioniert, wenden Sie sich an die Gemeinde Bernhardswald, Herr Steger. Tel / Herr Steger wird sich dann mit der Firma E.ON in Verbindung setzen. Diese werden die Beleuchtung schnellstmöglich wieder instandsetzen. Die Reparatur wird dann in der darauffolgenden Woche stattfinden. Schneller ist es der Firma E.ON leider nicht möglich. A c h t u n g!!! Reisen Sie in die USA??? Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden aus Ländern des Visa Waiver Programms (VWP), also auch aus Deutschland, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter cbp.dhs.gov eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis ( Electronic System for Travel Authorization -ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.b. Reisebüro) ist möglich. Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf der Webseite der US-Botschaft Berlin: Fahrplan zur Sammlung von Problemabfällen aus Haushalten (Umweltmobil) Umweltmobil :00-08:30 Uhr Wulkersdorf, Feuerwehrhaus :00-09:30 Uhr Lambertsneukirchen, Parkplatz Radweg :00-10:30 Uhr Pettenreuth, Parkplatz Notschlachthaus :00-12:00 Uhr Bernhardswald, Feuerwehrhaus :00-13:30 Uhr Kürn, Parkplatz Kirche Folgende Abfälle können abgegeben werden: Beizen, Farb- und Lackreste, Lösungsmittel, Altmedikamente, Batterien aller Art, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Gifte, Säuren, Laugen, Chemikalien, Leuchtstoffröhren, Fieberthermometer, Wunderlampen, Energiesparlampen, PCB-haltige Kondensatoren usw. B16 aktuell Mai Mai_09.indd :28:44

4 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: Vollzug des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes (KrW-/AbfG); Wegebau mit Bauschutt Da sich Fälle häufen, in denen Bauschutt in Wald und Flur unsachgemäß zur Wegebefestigung verwendet wird und damit z.t. als ordnungswidrige Entsorgung eingestuft werden müssen, weist das Landratsamt auf folgendes hin. Unbelasteter, mineralischer Bauschutt (Bruchsteine, Ziegel, Mörtel, Beton, Keramik, etc.) kann zur Wegeinstandsetzung und -befestigung verwendet werden, wenn bestimmte wasserwirtschaftliche, naturschutzfachliche sowie gegebenenfalls forstwirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind: - Der Weg darf nicht im Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet liegen. - Es dürfen keine niedrigen Grundwasserflurabstände (kleiner 1 m) oder hohe Untergrunddurchlässigkeiten, insbesondere in Karstgebieten, vorhanden sein. - Die Fläche darf weder im Landschaftsschutznoch im Naturschutzgebiet liegen; auch darf es sich nicht um eine sonstige, nach dem Bundes- oder Bayer. Naturschutzgesetz geschützte und erhaltenswerte Fläche (z.b. Feucht- und Trockenstandorte, Feldgehölze, Hecken usw) handeln. - Das Vorhaben muss zudem sinnvoll sein, d.h. der Weg muss einer Befestigung und/oder Aufschüttung zur besseren land- und/oder forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung bedürfen. - Es darf nur Bauschutt in aufbereitetem/gebrochenem Zustand (Korngröße maximal 20 cm) eingebaut werden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist der Einsatz von Bauschutt als Wegebaumaterial nicht zulässig und muss als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann sogar eine Umweltstraftat vorliegen. Vor dem Beginn einer solchen Wegebau-, -befestigungs- oder -instandsetzungsmaßnahme ist daher folgendes empfehlenswert: 1. Vorlage eines Lageplanes (M 1 : 5.000), in dem die Wege, die gebaut oder befestigt werden sollen, mit Angabe der Flurnummer und Gemarkung eingezeichnet sind und Vorlage des Formblatts Wegbau mit Bauschutt mindestens 4 Wochen vor beabsichtigtem Beginn. Ein Lageplan ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. 2. Beginn erst nach Erhalt der schriftlichen Zusage durch das Landratsamt. 3. Einbau des unbelasteten Materials in zerkleinerter Form (gebrochen; Korngröße max. 20 cm) und schonender Weise für die Natur. 4. Abdeckung des Weges mit Schotter, Mineralbeton oder ähnlichem innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Maßnahme. Das oben erwähnte Formblatt ist beim Landratsamt oder bei der Gemeinde (Herr Buchmann, Zimmer 8) erhältlich. Es kann auch auf der Internetseite des Landkreises Regensburg ( unter der Rubrik Suche bei Formulare heruntergeladen werden. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Staatliches Abfallrecht beim Landratsamt Regensburg unter der Tel.Nr. 0941/ (Fr. Heuberger) oder -269 (Hr. Neuhoff). Der Zweckverband zur Wasserversorgung Landkr. Regensburg-Süd teilte der Gemeinde Bernhardswald mit, dass die Wasserversorgungsunternehmen gehalten sind, die Härtegrade und den Härtebereich sowie die chemische Untersuchung und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln bekannt zu geben. Die jeweilige Wasserhärte beeinflusst die Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Bei hartem Wasser wird mehr, bei weicherem Wasser weniger Wasch- und Reinigungsmittel benötigt, um einen gleichen Reinigungsgrad zu erzielen. Nach den Untersuchungsergebnissen vom Februar 2009 hat das vom Zweckverband gelieferte Wasser folgende Eigenschaften: Gesamthärte: 20,1 dh (deutsche Härtegrade) Härtebereich: hart ( 7 Waschmittelgesetz) Der ph-wert des Wassers aus den beiden Brunnen liegt bei 7,43 (Brunnen I) bzw. 7,27 (Brunnen II). Die einzelnen Ergebnisse auf die Untersuchungsparameter können im einzelnen in der Gemeindeverwaltung (Zimmer 8) eingesehen werden. Die Wasserqualität entspricht den Vorschriften der Trinkwasserverordnung. Für die nachfolgend aufgeführten Ortsteile erfolgt die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser von den Kreiswerken Cham: Bosruck, Rudersdorf, Gsellmühle, Rammersberg, Ölbrunn, Reiting, Berghof, Scharr, Pielhof. Das von den Kreiswerken Cham gelieferte Wasser hat folgende Eigenschaften: Gesamthärte: 11,2 dh (deutsche Härtegrade) Härtebereich: mittel ( 7 Waschmittelgesetz) Die Wasseranalysen der Kreiswerke Cham mit Stand Februar 2009 liegen bei der Gemeindeverwaltung (Zimmer 08) auf und können dort eingesehen werden. Steckerlweiber - Wildvertreiber Jetzt haben es auch die Jäger bemerkt: Die Frauen auf dem Land haben den Spaß an der gesunden Bewegung für sich entdeckt. Mit Nordic-walking- Stöcken bewaffnet ziehen sie ihre Runden über Feld- und Waldwege. Dabei - pflegen sie ihre sozialen Kontakte, - steigern ihre körperliche Fitness, - entrümpeln ihre Seele vom Alltagsmüll, - verbessern die Verdauung und sorgen für gesunden Appetit, - reinigen den Geist und erfrischen die Gedanken, - stärken Herz und Lunge und - genießen die schöne Landschaft, die sie selbst jeden Tag und all die Jahre mitgeschaffen haben. Dass sie dabei ein paar (wenigen) Hochsitzhockern und Stammtischstrategen ein Dorn im Auge sind, ist verständlich, amüsant und unwichtig. Interessant dagegen wäre, wie der männliche Teil der Landbevölkerung den Bewegungsvorsprung und Gesundheitsvorteil der Frauen einholen will. Sprüche wie Steckerlweiber - Wildvertreiber mögen für Jäger mit schlechter Abschussbilanz ein kleines Kurzzeit-Seelenpflaster sein. Letztlich gilt auch für die Männer: Nur wer sich viel bewegt, bleibt gesund. Mindestens eine dreiviertel Stunde am Tag oder drei Kilometer am Stück. Da sind die Steckerlweiber derzeit deutlich im Vorteil. Ortsverband Regensburg Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen An der Schergenbreite 1 (Ecke Donaustauferstraße - gegenüber Gewerbepark (barrierefrei erreichbar) Regensburg Fon 0941 / regensburg@profamilia.de B16 aktuell Mai 2009 Information und Beratung (vertraulich und auf Wunsch anonym) zu Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft bei Fragen zur Pränataldiagnostik zu finanziellen Hilfen bei einem Schwangerschaftskonflikt (Beratungsnachweis wird ausgestellt) vor und nach einem Schwangerschaftsabbruch zu Sexualität und Familienplanung bei Problemen in Beziehung und Partnerschaft in Trennungs- und Scheidungssituationen Sexualpädagogische Angebote für Kindergärten, Schulen, Jugendzentren, Behinderteneinrichtungen für Eltern und PädagogInnen Fortbildungen für ErzieherInnen, LehrerInnen und MultiplikatorInnen Seminare MammaCare (Brustselbstuntersuchung) Internet,Handy&Co Informationen zu den Neuen Medien Termine nach telefonischer Vereinbarung pro familia Regensburg e.v. konfessionell und politisch unabhängig Mit uns können Sie reden... 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5 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: Veranstaltungen vom der Gemeinde Bernhardswald Titel Datum Zeit Veranstaltungsort Verein/Organisation Pflanzentauschbörse und Kinderaktion Bepflanzen von :00 Feuerwehrhaus Hackenberg OGV Hackenberg Eimern mit Saatkartoffeln Tag der offenen Türe im Kindergarten Bernhardswald :00 Kindergarten Bernhardswald Kindergarten Bernhardswald Florianstag in Wulkersdorf des Brandbezirks :00 Wulkersdorf Feuerwehr Wulkersdorf Frauentreff Pizzaessen in Wenzenbach :30 Pizzeria in Wenzenbach CFMV Lambertsneukirchen Maisingen :00 Gasthaus Weigert, Lehen MGV Hackenberg Frühjahrskonzert Akkordeon-Orchester Bernhardswald :30 Turnhalle der Schule Bernhardswald Akkordeonorchester Bernhardswald Jagamoasda Party :00 Stodl Seibersdorf (evtl. Zelt) Stammtisch Jagamoasda Sommernachtsfest :00 Schützenheim Wulkersdorf Schützenverein Waldeslust Wulkersdorf Gruppenstunde :00 Gasthaus Weigert, Lehen KLJB Lambertsneukirchen Schirmherr, Festmutter und Festbrautbitten Lambertsneukirchen Feuerwehr Lambertsneukirchen 125-jähriges Gründungsfest Festplatz Feuerwehr Hauzendorf Fronleichnam in Lambertsneukirchen Treffen in Lambertsneukirchen Vereine Lambertsneukirchen Johannifeier :00 Bahnhof Lambertsneukirchen KLJB Lambertsneukirchen Radwallfahrt nach Altötting :00 Lambertsneukirchen Feuerwehr Lambertsneukirchen Johannifeier mit Fackelzug für Kinder :00 Feuerwehrhaus Kreuth Feuerwehr Kreuth 10-jähriges Bestehen des :30 Kindergarten Lambertsneukirchen Kindergarten Lambertsneukirchen Kindergartens Lambertsneukirchen 50-jähriges Gründungsfest 1.FC Kürn Sportplatz Kürn 1. FC Kürn Johannifeier Festplatz in Adlmannstein Feuerwehr Adlmannstein Kanufahrt auf dem Regen :00-16:00 Kanufahrt auf dem Regen JuKi Bernhardswald e. V. Vereinsmeisterschaften im Asphaltstockschießen :00 Stockbahn in Pettenreuth Stammtisch Zur Mühle Erlbach Grillfest :00 Gaststätte Gassner, Erlbach Stammtisch Zur Mühle Erlbach Sommernachtsfest :00 Gasthaus Weigert, Lehen Schützenverein Drei Tannen Lehen Singkreis - Ausflug Treffpunkt siehe Presse Singkreis Bernhardswald 24. Bernhardswalder Sommerlauf :30 TSV Vereinsheim TSV Bernhardswald - Abteilung Lauf Terminänderungen bitte sofort mitteilen! Öffnungszeiten Wertstoffhof Bernhardswald Öffnungszeiten der Bücherei Montag 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 15:00 bis 18:00 Uhr Freitag 14:00 bis 17:00 Uhr Telefon 09407/ In den Schulferien und an Feiertagen geschlossen! Ganzjährig Mittwoch Freitag April bis Oktober Montag (neu) Samstag (jeden 1., 2. und 4. im Monat) November bis März Samstag (jeden 1. und 3. im Monat) 14:00 bis 17:00 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr Das Landratsamt Regensburg informiert: Kultur in alten Mauern Das Regensburger Land ist eine alte Kulturlandschaft. Im Laufe der Jahrhunderte entstanden hier unzählige Baudenkmäler, die das Gesicht der Region rund um den nördlichsten Punkt der Donau bis heute prägen. Man denke etwa an die vielen Burgen, Schlösser und Klöster, aber auch an die typischen bäuerlichen Hauslandschaften im Jura oder im Vorwald. In der Gegenwart wird diese Kulturlandschaft vielerorts von kreativen Kulturschaffenden und kulturellen Initiativen geprägt. Es ist wirklich erstaunlich, wie viele Menschen es in unseren Gemeinden gibt, die sich zumeist ehrenamtlich darum kümmern, dass auch auf dem sogenannten flachen Land hochwertige Ausstellungen und Konzerte etc. statt finden. Um nun die ganze Vielfalt der lebendigen Kulturszene einmal abzubilden und sowohl den Einheimischen als auch den Besuchern aus Nah und Fern vor Augen zu führen, ist diese Broschüre vom Kulturreferat in enger Kooperation mit den infrage kommenden Personen und Vereinen vor Ort erarbeitet worden. Unter dem Jahresmotto 2009 Kultur in alten Mauern präsentieren sich darin insgesamt 32 Kulturveranstalter aus dem Landkreis mit jeweils einer besonderen Veranstaltung an einem historischen Ort quasi als Visitenkarte. Die Broschüre liegt kostenlos in den Gemeindenverwaltungen und im Landratsamt Regensburg auf. Viel Spaß beim Entdecken der Regensburger- Land-Kultur wünscht Ihnen Ihr Herbert Mirbeth Landrat B16 aktuell Mai Mai_09.indd :28:44

6 Der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband informiert: Meldepflicht für Beschäftigte in Privathaushalten In Privathaushalten beschäftigte Personen (Haushaltshilfen, Babysitter, Putzkräfte, Haushälterinnen, Gartenhilfen, Pflegepersonen) sind bei allen hauswirtschaftlichen Arbeiten wie Reinigen der Wohnung, Kochen, Kinderbetreuung, Einkaufen, Gartenarbeit und auf allen damit zusammenhängenden Wegen gesetzlich unfallversichert. Viele Haushaltsvorstände - wie es in der Amtssprache heißt - wissen nicht, dass sie ihre dienstbaren Helfer auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden müssen. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Stunden die Haushaltshilfe in der Woche tätig ist oder wie hoch ihr Einkommen ist. Die Anmeldepflicht besteht auf jeden Fall. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten wird diese Verpflichtung über die Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren bei der Minijobzentrale erfüllt. Eine geringfügige Beschäftigung liegt dann vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt - bei mehreren Arbeitgebern insgesamt - im Monat 400 EUR nicht übersteigt. Nähere Auskünfte erteilt hierzu die Minijobzentrale, Essen (Service- Tel: 01801/200504) oder im Internet unter Die Beschäftigung von Haushaltshilfen, die nicht über das Haushaltsscheckverfahren gemeldet werden können, sind direkt beim zuständigen Unfallversicherungsträger (formlos per Brief, per Fax oder im Internet) zu melden. Die Beiträge für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz trägt der Haushaltsvorstand als Arbeitgeber, der im Gegenzug von Schadenersatz und Schmerzensgeldforderungen verletzter Haushaltshilfen bzw. deren Angehörigen befreit ist. Die Kosten, die bei einem Arbeitsunfall während der Hausarbeit oder auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle entstehen (z.b. medizinische Versorgung, Verletztengeld, Rehabilitation, Rente) werden übernommen. Wer seine Haushaltshilfe nicht anmeldet, handelt ordnungswidrig, muss mit einer Geldbuße bis zu Euro rechnen und die vorenthaltenen Beiträge nachzahlen. Diese Folgen lassen sich vermeiden, wenn der bei direkter Anmeldung zu zahlende Beitrag zwischen 40 und 80 EURO jährlich oder - bei Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren - von 1,6 % des gezahlten Entgelts entrichtet wird. Für die direkte Anmeldung von Haushaltshilfen in Haushaltungen mit Sitz in Bayern (ohne Landeshauptstadt München) zuständig ist der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV), Ungerer Str. 71, München. Tel. 089/ Fax Internet: Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft NB/OPf. und Schwaben informiert: Drei Fragen für kluge Köpfe Fragt man Teilnehmer eines Motorsägenkurses, wer von ihnen bei der Waldarbeit einen Forsthelm regelmäßig trägt, melden sich höchstens Prozent. Fragt man Skifahrer, wer auf der Piste einen Helm trägt, melden sich mehr als 50 Prozent. Und fragt man die Sicherheitsberater der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, warum die Helmtragequote im Wald um so viel schlechter ist als auf der Piste, schütteln sie ratlos den Kopf, obwohl das Tragen eines Skihelms auf der Piste in Deutschland noch nicht einmal Pflicht ist - das Tragen eines Helmes bei der Waldarbeit aber schon. Der Kopf ist mit 30 % das Körperteil, das am häufigsten von Verletzungen betroffen ist - davon 20 % Augenverletzungen. Der Vorteil des Forsthelms ist, dass er nicht nur den Kopf schützt, sondern auch die Augen und das Gehör. Diese Schutzfunktionen sind bei jedem Forsthelm heute serienmäßig integriert. Waldarbeiter müssen einen Waldarbeiterhelm mit Gesichts- und Gehörschutz verwenden. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft appelliert an alle Waldbesitzer: Wenn Sie zur Waldarbeit gehen, dann nur mit Forsthelm. Die Gefahr am Kopf verletzt zu werden, ist bei der Waldarbeit sehr hoch, ebenso wie beim Skifahren. Skifahrer auf der Skipiste ohne Helm sind mittlerweile eine Seltenheit. Bei der Waldarbeit ist es umgekehrt: Selten trifft man einen Waldarbeiter mit einem Forsthelm B16 aktuell Mai 2009 Mai_09.indd :28:45

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