23. Jahrgang November 2010 Nr. 11

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "23. Jahrgang November 2010 Nr. 11"

Transkript

1 23. Jahrgang November 2010 Nr. 11 Was erledige ich wo im Rathaus: Das Rathaus ist unter der Telefonnummer erreichbar. Wählen Sie bitte die Nummer 9406 und dann die Nummer des jeweiligen Sachbearbeiters. Selbstverständlich können Sie auch die Vermittlung anwählen. Per Fax ist das Rathaus unter der Nummer und per unter erreichbar. Unsere Internet-Adresse lautet: Name Zimmer Aufgabenbereich Durchwahl Werner Fischer 10 Karin Kammerer 09 Sigrid Schulmeyer 11 Reinhard Buchmann 08 Joachim Steger 07 Karl Pielmeier 06 Stefanie Nichtl 05 Karin Bauer 04 Marina Humbs 03 Paul Honis 02 Inge Humbs 01 Anette Nachreiner Bürgermeister Gesamtverwaltung Bürgermeister-Vorzimmer, Ehrungen, Mitteilungsblatt, Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen Kämmerei Bauwesen Kanalherstellungsbeiträge und -gebühren, Abwasserabgabe, Kleinkläranlagen, Gießwasserbefreiungen, Anzeige von Eigengewinnungsanlagen, Hausnummer, Verkehrswesen Leiter des Bauhofes, Brand- und Katastrophenschutz, Feuerlöschwesen, Wertstoffhof Standesamt, Liegenschaften Geschäftsleitung Gemeindekasse, Fundamt, Bareinzahlungen Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten, Sozialamt, Gewerbeamt, Fischereirecht, landw. Unfallmeldungen Einwohnermeldeamt, Müllabfuhr, Lohnsteuerkarten, Führerscheinanträge Passwesen, Vermittlung, Auskunft, Führungszeugnisse Xaver Hofbauer Michael Müller Kläranlage Bhw Klärwärter (Handy: 0171 / ) klaeranlage.bernhardswald@web.de / 3714, / , / B16 aktuell November

2 Sitzung vom TOP 1 Genehmigung von Sitzungsniederschriften TOP 1.1 Genehmigung der Niederschrift vom und vom (öffentlicher Teil) Die Niederschriften der Sitzung vom und (öffentlicher Teil) wurde genehmigt. TOP 2 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom gefassten Beschlüsse, soweit die Gründe für die Geheimhaltung entfallen sind (Art. 52 GO) Keine Bekanntgaben veranlasst. TOP 3 Jugendhilfe TOP 3.1 Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer Krippengruppe am Vormittag im Johanniter- Kinderhaus Bernhardswald ab dem Betreuungsjahr 2011/2012 (Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss vom ) Der Gemeinderat beschloss, dass zum Betreuungsjahr 2011/2012 im Johanniter Kinderhaus Bernhardswald eine Krippengruppe mit 25 Ganztagsplätzen am Vormittag mit 20 bis 30 Stunden wöchentlicher Öffnungszeit eingerichtet wird. TOP 3.2 Information, Beratung und Beschlussfassung über die Umbaumaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen zur Einrichtung einer Krippengruppe im Kinderhaus Bernhardswald und über die Beantragung von Fördermitteln nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung für die Umwandlung bestehender Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren in Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss vom ) Der Gemeinderat stimmte der Umbaumaßnahme Variante 2 (Unterbringung der Kinderwägen außerhalb des Hauses in einem Gerätehaus) gemäß Planentwurf vom Nr. 873/116 des Johanniter Kinderhauses Bernhardswald zur Umwandlung bestehender Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren in Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu. Die diesbezügliche Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung wird beantragt. TOP 3.3 Öffnungszeiten der Gemeinde Bernhardswald Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der örtlichen Bedarfsplanung für Kinder unter 3 Jahren (Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss vom ) Anpassung der örtlichen Bedarfsplanung ab dem Betreuungsjahr 2011/2012: Für Kinder unter 3 Jahren wird folgender Bedarf festgelegt: Anerkennung gem. Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG: Die Gemeinde Bernhardswald erkennt 24 Ganztagsbetreuungsplätze in qualifizierter Tagespflege oder in Einrichtungen, die Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren anbieten, an. Einer dieser Plätze wird als integrativer Platz anerkannt. Anerkennung gem. Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG: Die Gemeinde Bernhardswald erkennt 12 Ganztagsplätze für Kinder unter 3 Jahren im Johanniter Kinderhaus Bernhardswald und jeweils 3 Plätze für Kinder zwischen 2 Jahren 9 Monaten und 3 Jahren in den Johanniter Kindergärten Kürn und Lambertsneukirchen an, soweit die dort vorhandenen Plätze nicht für Kindergartenkinder benötigt werden. Vorhandene Ganztagsplätze können in Vor- und Nachmittagsplätze aufgeteilt werden. Die Gemeinde Bernhardswald erkennt 5 Ganztagsbetreuungsplätze in qualifizierter Tagespflege an, unter der Voraussetzung, dass in den örtlichen Kindertageseinrichtungen kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Um das Wunsch- und Wahlrecht zu gewährleisten, erkennt die Gemeinde Bernhardswald neben den örtlichen Einrichtungen 1 Tagespflegeplatz an. TOP 4 Energetische Sanierung der Schulturnhalle Pettenreuth TOP 4.1 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Kunststofffenster und Kunststofftüren Der Gemeinderat bevollmächtigt den Ersten Bürgermeister, nach erfolgter Submission und fachlicher, rechnerischer Prüfung von mindestens zwei Angeboten, dem preisgünstigsten Bieter für das Gewerk Kunststofffenster und Kunststofftüren, den Auftrag zu erteilen. TOP 4.2 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten Die Firma Prommersberger (93170 Bernhardswald) ist bei dem Gewerk Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten zur energetischen Sanierung der Schulturnhalle Pettenreuth in Höhe von ,87 brutto preisgünstigster Bieter. Der Erste Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Prommersberger mit dem Gewerk Zimmerer und Dachdeckerarbeiten zu beauftragen. TOP 4.3 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Fassaden-Vollwärmeschutzes Die Firma Handl Bau GmbH (93170 Bernhardswald) ist bei dem Gewerk Fassaden-Vollwärmeschutzes zur energetischen Sanierung der Schulturnhalle Pettenreuth in Höhe von ,48 brutto preisgünstigster Bieter. Der Erste Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Handl GmbH mit dem Gewerk Fassaden-Vollwärmeschutz zu beauftragen. TOP 4.4 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Baumeisterarbeiten Die Firma Hochstetter GmbH (93177 Altenthann) ist bei dem Gewerk Baumeisterarbeiten zur energetischen Sanierung der Schulturnhalle Pettenreuth in Höhe von ,42 brutto preisgünstigster Bieter. Der Erste Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Hochstetter GmbH mit dem Gewerk Baumeisterarbeiten zu beauftragen. TOP 4.5 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Klempnerarbeiten Die Firma Heinrich Senft (93109 Wiesent) ist bei dem Gewerk Klempnerarbeiten zur energetischen Sanierung der Schulturnhalle Pettenreuth in Höhe von ,94 brutto preisgünstigster Bieter. Der Erste Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Heinrich Senft mit dem Gewerk Klempnerarbeiten zu beauftragen. TOP 4.6 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Gerüstarbeiten Die Firma Johann Eibl (93170 Bernhardswald) ist bei dem Gewerk Gerüstarbeiten zur energetischen Sanierung der Schulturnhalle Pettenreuth in Höhe von 6.455,75 brutto preisgünstigster Bieter. Der Erste Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Johann Eibl mit dem Gewerk Gerüstarbeiten zu beauftragen. TOP 4.7 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss von Honorarverträgen mit dem Architekturbüro Schweiger, Regensburg Vormittag Nachmittag Montag 08:00-12:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch geschlossen 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr geschlossen Freitag 08:00-12:00 Uhr geschlossen Öffnungszeiten der Bücherei Montag 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 15:00 bis 18:00 Uhr Freitag 14:00 bis 17:00 Uhr Telefon 09407/ In den Schulferien und an Feiertagen geschlossen! B16 aktuell November 2010

3 Den Honorarangeboten vom des Architekturbüro Schweiger, Regensburg, für die Planung der Energetischen Modernisierung der Turnhalle und der Nebenräume, für die Technische Ausrüstung der Wärmeversorgungsanlagen und die Lufttechnische Anlagen der Turnhalle und der Nebenräume und der Tragwerksplanung zur Modernisierung der Turnhalle und der Nebenräume wird zugestimmt. TOP 5 Energetische Sanierung des Rathauses TOP 5.1 Beratung und Beschlussfassung mit welcher Heizungsanlage zukünftig das Rathaus betrieben werden soll (Beratung im Gemeinderat vom ) In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom wurde von zwei Arten von neuen Heizungsanlagen ausgegangen: Öl Brennwertkessel, also weiterhin Beheizung mit Heizöl Hackschnitzelheizung, d. h. Umstellung auf Hackschnitzel. Hackschnitzelheizanlagen gelten als umweltneutral. Der Primärenergiefaktor bei Holz beträgt 0,2, bei Öl 1,1. Der Heizwert von 1 Kg Hackschnitzel (je nach Holzart und Wassergehalt) entspricht 0,42 l Heizöl. Nach der überarbeiteten Kostenschätzung des Architekturbüros Schweiger betragen die Kosten für die Hackschnitzelheizungsanlage ca ,00. Dazu kommen noch die Kosten für das Hackschnitzellager (Aushub und Abdichtung) mit Wanddurchbruch zum Kellergeschoß in Höhe von ca ,24. Es handelt sich jeweils um Bruttokosten. Insgesamt würde die Umstellung ca ,24 betragen. Würde ein neuer Öl Brennwertkessel eingebaut werden, betragen die Kosten für den Heizkessel ca ,00. Dazu kommen noch Kosten für das Wärmeverteilernetz und einen Kamin von ca ,00. Insgesamt werden die Kosten auf ca ,00 geschätzt, also rund die Hälfte einer Hackschnitzelheizungsanlage. Erster Bgm. Fischer bat um Vorschläge aus dem Gremium. Das Gremium sprach sich grundsätzlich dafür aus, dass die Heizanlage auf regenerative Energien umgestellt wird. Zusätzlich soll die Variante einer zusätzlichen Solareinspeisung mit Pufferspeicher geprüft werden. Auch der Vorschlag einer Gebäudehei-zung mit Erdwärme in Verbindung mit Wärmepumpen soll geprüft werden. Als dritte Variante soll die Wirtschaftlichkeit und Vertragsgestaltung geprüft werden, wenn ein Energieversorger die Heizanlage baut und die Gemeinde die Energie nur bezieht. Alle drei Vorschläge werden in der Verwaltung zusammen mit dem Architekturbüro geprüft und dann dem Gemeinderat vorgestellt. Es wurden keine Beschlüsse gefasst. TOP 6 Haushaltswesen TOP 6.1 Beratung und Beschlussfassung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe; Erweiterung der Urnenstelenanlage auf dem Friedhof Bernhardswald sowie Vergabe des Auftrages an die Firma Walz, Villingen-Schwenningen Der Gemeinderat stimmt der Leistung der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von rund im Einzelplan 3700 des Vermögenshaushaltes zu. Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Beschaffung der beiden Urnenstelen in Höhe von ,84 an die Fa. Urnenwandsysteme Walz aus Villingen-Schwenningen zu vergeben. TOP 7 Kostenlose Energieberatung im Landkreis Regensburg TOP 7.1 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Regensburg (Beratung im Gemeinderat am ) Die Gemeinde Bernhardswald beteiligt sich am Projekt Kostenlose Energieberatung des Landkreises Regensburg bis zum Ende des Haushaltsjahres Anschließend wird der Gemeinderat erneut über die weitere Teilnahme entscheiden. Sitzung vom TOP 1 Genehmigung von Sitzungsniederschriften TOP 1.1 Genehmigung der Niederschrift vom (öffentlicher Teil) Die Niederschrift der Sitzung vom (öffentlicher Teil) wurde genehmigt. TOP 2 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom und gefassten Beschlüsse, soweit die Gründe für die Geheimhaltung entfallen sind (Art. 52 GO) Keine Bekanntgaben veranlasst Keine Bekanntgaben veranlasst. TOP 4 Straßenunterhalt TOP 4.1 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Sanierungsmaßnahme (Kaltasphaltverfahren) der GVS Lambertsneukirchen - Wulkersdorf Die Gemeinde Bernhardswald erteilt der Fa. Mikrobelag, Josef-Reiter-Straße, 5280 Braunau den Auftrag, die GVS Lambertsneukirchen - Wulkersdorf im Teilbereich Stanglhofkreuzung - Ortseingang Wulkersdorf mit einem Mikrobelag (DSK) zu sanieren. Der Angebotpreis beträgt ,59 inkl. 19 % MwSt. TOP 5 Feuerwehrwesen TOP 5.1 Beratung und Beschlussfassung über den Kauf eines TSF-W für die FF Hauzendorf Die Fa. MAN Truck & Bus, Peter-Henlein-Straße 2, Regensburg, erhält den Auftrag, ein MAN Fahrgestell zu einem Preis von ,00 zu liefern. Die Fa. Ziegler, Neue Straße 1, Mühlau erhält den Auftrag, auf dem MAN Fahrgestell ein TSF-W- zu einem Preis von ,61 aufzubauen. Die Preise sind inkl. 19 % MwSt. TOP 5 Feuerwehrwesen TOP 5.2 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion vom wegen Erstellung eines Investitionskonzepts für Fahrzeugersatzbeschaffungen der Feuerwehren Der Gemeinderat nimmt das Investitionskonzept für Fahrzeugbeschaffungen der Feuerwehren zur Kenntnis. Ein Beschluss wird in der heutigen Sitzung nicht gefasst. TOP 6 Straßenbeleuchtung TOP 6.1 Beratung und Beschlussfassung über die vorzeitige Verlängerung des Straßenbeleuchtungsvertrages zwischen der Gemeinde Bernhardswald und E.ON Bayern Der Gemeinderat beschließt, diesen Tagesordnungspunkt von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. TOP 7 Straßen- und Wegerecht TOP 7.1 Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Zufahrt zur Zahnarztpraxis Gräml als öffentlicher Verkehrsgrund Rathausplatz Die Stichstraße Rathausplatz bestehend aus einer Teilfläche der FlNr. 379/36, Gemarkung Bernhardwald wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG i.v.m. Art. 45 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet. Die Widmungsverfügung wird ortsüblich bekannt gegeben. Die Ortsstraße Rathausplatz wird in das Straßenbestandsverzeichnis aufgenommen. TOP 8 Haushaltswesen TOP 8.1 Jahresrechnung 2009 Vorlage an den Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 2 GO Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 erstellt wurde und überweist diese zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. TOP 8.2 Information über die geplante Zuweisung der Gemeinde Bernhardswald zum Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband Die Gemeinde Bernhardswald lehnt eine Pflichtmitgliedschaft im Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband ab und befürwortet eine freiwillige Mitgliedschaft. Informieren Sie sich über das Angebot! B16 aktuell November

4 Bekanntmachung Die Gemeinde Bernhardswald gibt hiermit die Termine für die diesjährigen Bürgerversammlungen bekannt: a) für den Bereich Kürn am Dienstag, um Uhr im Gasthaus Zur Post, Kürn b) für die Bereiche Hackenberg, Lambertsneukirchen, Wulkersdorf, Lehen und Lehenfelden am Mittwoch, um Uhr im Gasthaus Weigert, Lehen c) für den Bereich Bernhardswald und Adlmannstein am Mittwoch, um Uhr im Gasthaus Zur Hütt n, Bernhardswald d) für die Bereiche Erlbach, Hauzendorf, Pettenreuth und Wolfersdorf am Donnerstag, um Uhr im Gasthaus Gassner, Erlbach Der Winter steht kurz bevor Eine wichtige Aufgabe des gemeindlichen Bauhofes ist die alljährliche Sicherstellung eines funktionierenden und geordneten Winterdienstes. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn auch Sie als Bürger mithelfen, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Zum Beispiel ist es notwendig, dass Bäume und Sträucher entlang von Straßen so zurückgeschnitten werden, dass ein störungsfreier Räum- und Streudienst ermöglicht wird. Darüber hinaus werden auch die Fahrzeughalter gebeten, ihre PKWs so zu parken, dass die Winterdienstfahrzeuge in ihrer Arbeit nicht behindert werden. Nur wenn alle ihren Beitrag dazu leisten, können die Bauhofmitarbeiter ihren Dienst für die Bürger verrichten. Natürlich wird es auch heuer wieder zu einzelnen Störungen kommen. Dies kann bei einem Straßennetz von über 100 km nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Vorrangig bedient werden wieder die Hauptverkehrswege, die Schulbusstrecken sowie Steckenabschnitte mit extremen Steigungen. Bei Schneefall rückt der Winterdienst bereits um 2:30 Uhr aus. Wir haben 3 Räumbezirke, pro Einsatztag werden im Räumbezirk Bernhardswald 85 km, Räumbezirk Kürn 125 km und Räumbezirk Hackenberg 130 km bei einer einmaliger Räumung zurückgelegt. Im Winter 2009/10 wurden 600 to Salz, 200 to Splitt verbraucht und 1650 Einsatzstunden geleistet. Unser von der Topographie bewegtes Gemeindegebiet gibt diese Zwangspunkte vor. Zeigen Sie Verständnis, wenn nicht bei allen Anwesen zugleich der Schneepflug vorfährt, bzw. gestreut wird eine gewisse Dringlichkeitsreihung ist immer erforderlich. Auf die 9 und 10 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Gemeinde Bernhardswald wird im folgenden hingewiesen: B16 aktuell November Sicherungspflicht (1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück unmittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. (2) 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, 7 und 8 gelten sinngemäß. Die Sicherungspflicht besteht für alle Straßen, auch wenn diese nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind. 10 Sicherungsarbeiten (1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeignetem abstumpfenden Stoffen (z.b. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.b. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. (2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Im übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass die im Gemeindegebiet aufgestellten Streukisten nur für den Notfall vorgesehen sind, z. B. wenn der Winterdienst einmal zu spät kommt oder nachts bei schlechten Verkehrsverhältnissen. Das Streumaterial ist nicht für die eigenen Grundstückszugänge und Hofeinfahrten vorgesehen. Im letzten Winter kam unser Bauhof mit dem Auffüllen der Streukisten nicht nach, weil ein großer Teil des Streumaterials Zuhause gebunkert wurde! Bitte besorgen Sie sich daher rechtzeitig vor dem Winter geeignetes Streumaterial bei den Ihnen bekannten Verkaufsstellen. Kein Versand einer neuen Lohnsteuerkarte - Karte des Jahres 2010 behält auch für 2011 ihre Gültigkeit In diesem Jahr erfolgt kein Versand einer Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt damit die Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen. Benötigen Sie während des Jahres 2010 eine Lohnsteuerkarte, wird diese noch von der Gemeinde ausgestellt. Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen, z. B. Eintragung der Steuerklasse I ab 2011, weil die Ehe in 2010 aufgelöst wurde und somit die Voraussetzung für die Steuerklasse III weggefallen ist. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahrs jedoch entfällt. Auch wenn sich ein für das Jahr 2010 eingetragener Freibetrag verringert (z. B. geringere Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Verringerung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung), kann dies ohne eine Korrektur zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen. Die Herabsetzung des Freibetrags kann beim Finanzamt beantragt werden. Nach Einführung des elektronischen Verfahrens (voraussichtlich im Jahr 2012) müssen sämtliche antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Hintergrund für die Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010 ist die Umstellung auf ein zeitgemäßes elektronisches Verfahren. In diesem Zusammenhang wechselt ab dem Jahr 2011 die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.b. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Die Finanzämter können bereits im Jahr 2010 zuständig werden, falls die Änderungen den Lohnsteuerabzug 2011 betreffen. Dadurch entfällt für diese Fälle der Kontakt mit den Städten und Gemeinden. Für Änderungen der Meldedaten an sich (z. B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder Austritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig. Für das neue Verfahren müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und die IdNr mitteilen sowie die Auskunft geben, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Mit Hilfe dieser Informationen werden dem Arbeitgeber die lohnsteuerlichen Daten des Arbeitnehmers elektronisch durch die Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Hat das Arbeitsverhältnis auch schon im Jahr 2010 oder 2011 bestanden, liegen dem Arbeitgeber die erforderlichen Informationen (Geburtsdatum und IdNr) zum Abruf der Elektronischen LohnSteuer- AbzugsMerkmale (ELStAM) bereits vor. Diese wurden auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung des Jahres 2011 aufgedruckt. Mehr Informationen finden Sie unter:

5 Gemeinderäte ließen es krachen Sommerstockturnier der Gemeinden Ein Kennenlernen der Gemeinderatsmitglieder der verschiedenen Nachbargemeinden war der Hintergrund, dass Bürgermeister Bauer die Nachbargemeinden zu einem Sommerstockturnier herausforderte. Gerne wurde dieses zwanglose Treffen von den Nachbarn angenommen. So trafen sich auf der Anlage der Stockschützen des SSV Roßbach-Wald 9 Mannschaften einschließlich einiger Fans, die sie anfeuerten. Nach einer kurzen Begrüßung durch Bürgermeister Bauer und den 2. Vorstand des SSV, Johann Gregori, sowie einer entsprechenden Einweisung durch Abteilungsleiter Albert Fichtl begannen die Gemeinderatsmitglieder voller Ehrgeiz den Wettkampf. Einige waren dabei, die zum ersten Mal diese Sportart ausübten, und so blieben entsprechende humorvolle Kommentare nicht aus. Beteiligt haben sich an dieser zwanglosen Veranstaltung Gemeinderatsmitglieder aus Bernhardswald (2 Mannschaften), Nittenau, Reichenbach, Walderbach, Zell und Brennberg. Dass Kommunalpolitiker nicht nur, wie es im Volksmund so schön heißt, Reden schwingen können, sondern auch die Kunst des Stockschwingens beherrschen, wurde im Turnier eindrucksvoll demonstriert. Den ersten Platz holte sich die Gemeinde Bernhardswald, zweiter wurde die Gemeinde Walderbach und den dritten Platz erreichte die Gemeinde Reichenbach. Es war ein Abend, bei dem sich die Verantwortlichen der Gemeinde näher kamen und spontan hat sich der Turniersieger Bernhardswald bereit erklärt, im nächsten Jahr diese Veranstaltung zu wiederholen. Abteilungsleiter Albert Fichtl wünschte bei der anschließenden Siegerehrung den politischen Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden, so wie im Stocksport auch, ein gutes Auge für schwierige Situationen und das rechte Maß beim Umgang miteinander. Hinweis der Passbehörde Am 1. November 2010 wurde der neue Personalausweis eingeführt. Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie in den ersten Wochen wegen der Neueinführung mit längeren Wartezeiten in unserem Passamt rechnen müssen. Die Beantragung dauert ca. 30 Minuten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich unter dem Link informieren. Danke für Ihr Verständnis! Gemeinde Bernhardswald Ihr Passamt Veranstaltungskalender 2011 Die Gemeinde Bernhardswald erstellt für das Jahr 2011 wiederum einen Veranstaltungskalender für den Gemeindebereich. Hierzu bitten wir die Vereine, Pfarreien und Interessengruppen, die wichtigsten Termine und Daten für die im Jahre 2011 geplanten Feste, kirchlichen Feiern, wie Erstkommunion usw., Jubiläen, Faschingsveranstaltungen, Generalversammlungen, Weihnachtsfeiern und sonstigen Veranstaltungen größerer Bedeutung schriftlich per an karin.kammerer@realrgb.de oder mit der Post bis spätestens 01. Dezember 2010 mitzuteilen. Bitte nutzen Sie das elektronische Veranstaltungsmodul unter / Button Veranstaltungskalender und melden Sie Ihre Veranstaltungen direkt in unseren Veranstaltungskalender ein. Aktualisierung des Vereinsverzeichnisses Um die Vereinsdatei der Gemeinde Bernhardswald zu aktualisieren, bitten wir alle Vereine/Interessensgruppen/ Stammtische im Gemeindegebiet, Änderungen bzw. Auflösungen schriftlich per an karin.kammerer@realrgb.de oder mit der Post zu melden. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeinde Bernhardswald, Frau Karin Kammerer, Tel / , gerne zur Verfügung. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung, für die wir uns bereits heute herzlich bedanken und wünschen Ihnen bei Ihrem Ehrenamt weiterhin viel Erfolg. Änderungen im Waldgesetz für Bayern - Kahlhiebvermeidungsgebot Bei der Fahrt durch den Landkreis sieht man nicht selten Kahlflächen. Die meisten sind Katastrophen bedingt, zum Teil wurden sie aber auch planmäßig durchgeführt. Im Jahr 2005 wurde daswaldgesetz für Bayern novelliert. Eine wichtige Veränderung ist das Kahlhiebvermeidungsgebot. Ein Kahlschlag ist laut Waldgesetz: eine flächige Nutzung ohne ausreichende und gesicherte Verjüngung, die ein Freilandklima schafft; eine Maßnahme, durch welche der Waldbestand selbst gefährdet wird, im Schutzwald eine Hiebsmaßnahme, welche die Schutzfunktion gefährdet. Ausschlaggebend ist also insbesondere die Frage, ob auf einer Fläche Freilandklima geschaffen wurde. Da im Gesetz keine Flächengröße für einen Kahlhieb genannt ist, entscheidet die forstfachliche Beurteilung den Einzelfall. Ein Sonderfall ist der Schutzwald. Dort ist der Kahlschlag erlaubnispflichtig. Zu beachten sind vor allem auch Sturmschutzwälder, welche einen benachbarten Bestand schützen. Der Kahlschlag eines Sturmschutzwaldes kann zu erheblichen finanziellen Forderungen von geschädigten Grundstücksnachbarn führen. Für Kahlschläge ergeben sich noch weitere rechtliche Konsequenzen. Jede unbestockte Waldfläche ist innerhalb von drei Jahren wieder aufzuforsten. Bleibt eine Verjüngung unvollständig, ist diese innerhalb von fünf Jahren nach der Räumung zu ergänzen. Kommt ein Waldbesitzer den ihm nach diesem Gesetz obliegenden Verpflichtungen nicht nach, so kann die untere Forstbehörde Maßnahmen anordnen. Ökologische Auswirkungen Kritisch an einem Kahlschlag sind die Auswirkungen auf die Ökologie. Das entstandene Freilandklima wirkt sich insbesondere negativ auf den Boden aus. Je nach Relief und Bodenart kann es zu starker Vernässung oder rascher Austrocknung kommen. Eine Vernässung hat beispielsweise Sauerstoffmangel im Boden zur Folge, die Wurzeln sterben ab. Höhere Sonneneinstrahlung führt zu einer schnelleren Zersetzung der Laub- und Nadelstreu. Der Jugendpflegerin der Gemeinden Bernhardswald und Altenthann Jugendbeauftragte der Gemeinde Bernhardswald Carola Hanusch Dipl.-Soz.-Pädagogin Landratsamt Regensburg Kreisjugendamt Altmühlstraße Regensburg Telefon 0941/ Handy 0176/ carola.hanusch@landratsamt-regensburg.de Elisabeth Pollwein-Hochholzer Sozialpädagogin Erikaweg Bernhardswald Tel.: 09407/ pollwein-hochholzer@gmx.de B16 aktuell November

6 Boden kann die wertvollen Nährstoffe nicht rasch aufnehmen, eine unwiederbringliche Auswaschung ist die Folge. Eine Belastung des Grundwassers mit krebserregenden Nitraten ist möglich. Erhöhte Erosionsgefahr und Frostschäden sind weitere mögliche negative Folgen. Eine offensichtlichere Folge ist die Veränderung des Landschaftsbildes. Ein Kahlschlag wird nicht selten als negativ und störend betrachtet. Wirtschaftlicher Aspekt Die Motivation für planmäßige Kahlschläge sind meist der konzentrierte Holzanfall und die damit verbundene einfache Arbeits- und Verkaufsorganisation. Das trifft für die reine Hiebsmaßnahme zu. Betrachtet man aber einen längeren Zeitraum, so sind langfristige Verjüngungsverfahren unter dem Schirm von Altbäumen wesentlich erfolgreicher. Maßgeblich dafür sind der zusätzliche Zuwachs der verbleibenden Altbäume, die Einsparung von Pflanzkosten durch Naturverjüngung, geringere Aufwendungen für Wildschutzmaßnahmen und niedrigere Kosten für die Kultursicherung. Eine Vergleichsrechnung in einem 80 jährigen Fichtenbestand bringt über einem Zeitraum von 20 Jahren für langfristige Verjüngungsverfahren einen finanziellen Vorteil von EUR/ha. Fazit: Langfristige Verjüngungsverfahren sind grundsätzlich ökologisch und ökonomisch besser. Die rechtliche Bestimmung, Kahlhiebe zu vermeiden, ist also keine Belastung. Sie liegen im Interesse sowohl der Waldbesitzer als auch der Gesellschaft. Bei allen Fragen rund um Ihren Wald wenden Sie sich bitte an Ihren Beratungsförster vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg, Tel bzw. Neues Wohnangebot für Menschen mit Behinderung Dezentralisierung der Barmherzige Brüder geht weiter Jetzt werden Nägel mit Köpfen gemacht, freut sich Roland Böck, Geschäftsführer bei den Barmherzigen Brüdern Reichenbach. Nach der Bauverzögerung des neuen Wohnheims an der Albert- Schweitzer-Straße in Bernhardswald geht es jetzt mit einem neuen Partner weiter: Die Privatinvestoren Petra und Heinrich Kuck aus Zell bringen das zu Ende, worauf die Einrichtung seit über einem Jahr wartet: ein Wohnheim, speziell nach unseren Bedürfnissen gebaut, das wir nach Fertigstellung mieten können. Böck sieht das als Teil einer dezentralen und gemeindenahen Angebotsstruktur: Wir schaffen so ein neues und interessantes Angebot für Menschen mit Behinderung aus Stadt und Landkreis Regensburg. Ein ganz wichtiger Aspekt aus seiner Sicht: Auf diese Weise ermöglichen wir den Betroffenen nicht nur eine wohnortnahe Betreuung, sondern fördern auch die Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft. In dem rund 420 Quadratmeter großen Objekt stehen insgesamt zwölf Wohnplätze mit je sechs Einzelzimmern auf zwei Etagen zur Verfügung. Mit diesem Projekt wird moderner Wohnraum in einem Kleingruppenkonzept für Frauen und Männer mit geistigen Behinderungen geschaffen, die zum einen sowohl in Reichenbach, oder in einer anderen Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, und zum anderen auf der Suche nach einem individuellen, gemeindenahen wie gemeindeintegrierten Wohnangebot sind. Heinrich Kuck geht davon aus, dass der Neubau bis Mai, Juni, nächsten Jahres fertig ist und einem Einzug ab dann nichts mehr im Wege steht. Interessenten können sich ab sofort genauer über das neue Projekt bei Fachdienstleiter Alfred Stadler oder Wohnheimleiter Stefan Schinner in Reichenbach - Telefon informieren. Beste Stimmung beim Ortstermin (v.li.): Zweiter Bürgermeister Xaver Graf, Bauherr Heinrich Kuck, Geschäftsführer Roland Böck und Wohnheimleiter Stefan Schinner. (Text und Bild Rald Strasser) Wir laden Sie herzlich ein zu einer Veranstaltung am Freitag, 28. Januar 2011, von Uhr bis Uhr. Der Vortrag richtet sich an Angehörige, die dementiell erkrankte Menschen zuhause pflegen. Inhalte: - Pflegehilfsmittel - Was tun, wenn ich nicht mehr kann? - Wo finde ich Hilfe? - Ich bin nicht allein! Referentin: Liane Szabo Ort: Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH, Berufsfachschule Regensburg, Am Singrün 1 Der Vortrag ist kostenlos! Telefonische Anmeldungen werden jedoch unter der Rufnummer 0941/ , Frau Hoch, erbeten. Öffnungszeiten Wertstoffhof Bernhardswald Ganzjährig Mittwoch Freitag April bis Oktober Montag Samstag (jeden 1., 2. und 4. im Monat) November bis März Samstag (jeden 1. und 3. im Monat) 14:00 bis 17:00 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr B16 aktuell November 2010

7 Veranstaltungen vom der Gemeinde Bernhardswald Terminänderungen bitte sofort mitteilen! Titel Datum Zeit Veranstaltungsort Verein/Organisation 20. Bernhardswalder Spielzeugmarkt :00-16:30 Turnhalle der Schule Bernhardswald JuKi der Gemeinde Bernhardswald e.v. Theateraufführung: s Stadtpflanzerl von Ulla Kling :00 Theatersaal Theatergruppe Kürn e. V. Jahresabschlußfeier :30 Gasthaus Weigert, Lehen OGV Hackenberg Jahresabschlussfeier mit Blumenschmuckehrung :00 Gaststätte Lingauer OGV Bernhardswald 24. Internationaler Wandertag in Pettenreuth Pettenreuth Wanderfreunde Hauzendorf e. V. Tanzaufführung :00 Turnhalle der Schule Bernhardswald Tanzkunstkinder Bernhardswald Jahresversammlung mit Neuwahlen :00 Gaststätte Gassner, Erlbach TSV Pettenreuth-Hauzendorf Jahresabschlussfeier mit Blumenschmuckehrung :30 Gasthaus Zur Post OGV Kürn Adventskonzert :00 Pfarrkirche Bernhardswald Singkreis Bernhardswald Weihnachtsfeier mit Auszahlung Sparverein :00 Gasthaus Weigert, Lehen Stammtisch Die fidelen Wochenteiler Lehen Christbaumversteigerung :30 Schützenheim Bernhardswald Vereine Wulkersdorf Christbaumversteigerung :00 Gaststätte Lingauer Feuerwehr Adlmannstein Krautverkauf am Christkindlmarkt Gemeindezentrum OGV Bernhardswald 14. Christkindlmarkt der Großgemeinde Bernhardswald :00-18:00 rund ums Rathaus Ortsvereine Bernhardswald und soziale Initiativen Blumenschmuckehrung mit Weihnachtsfeier und :00 Gaststätte Lingauer OGV Adlmannstein Tombola Weihnachtsfeier :00 Gasthaus Weigert, Lehen KLJB Lambertsneukirchen Weihnachtsfeier :30 Gasthaus Weigert, Lehen Feuerwehr Lambertsneukirchen Weihnachtsfeier :30 Gasthaus Weigert, Lehen Schützenverein Drei Tannen Lehen Weihnachtsfeier :00 Gaststätte Gassner, Erlbach Stammtisch Zur Mühle Erlbach Nikolausdienst KLJB Lambertsneukirchen Jahresgottesdienst und Adventfeier :00 Gasthaus Weigert, Lehen CFMV Lambertsneukirchen Seniorennachmittag :00 Gaststätte Lingauer Feuerwehr Bernhardswald Fahrt zum Christkindlmarkt CFMV Lambertsneukirchen vereinsinterne Waldweihnacht (nur für Mitglieder) :00 Sportplatz Kürn 1. FC Kürn Christbaumversteigerung :30 Gasthaus Weigert, Lehen Feuerwehr Hackenberg Versteigerung :00 Gaststätte Gassner, Erlbach TSV Pettenreuth-Hauzendorf Adventssingen Schwoazwhirlbergsänger Bernhardswald Weihnachtskozert Akkordeon-Orchester Bernhardswald :30-17:00 Turnhalle der Schule Bernhardswald Akkordeonorchester Bernhardswald Der Nikolaus kommt zur JuKi- Weihnachtsfeier :00-19:00 - JuKi der Gemeinde Bernhardswald e.v. Weihnachtsfeier mit Königsproklamation und Ehrungen :00 Gaststätte Gassner, Erlbach Schützenverein Stilles Tal Erlbach Seniorennachmittag :00 Feuerwehr-Gerätehaus Adlmannstein Feuerwehr Adlmannstein 2. Waldweihnacht zugunsten der Lebenshilfe Regensburg e. V :00 Filialkirche Lichtenberg Züchmühler Musikanten, Schwoazwhirlbergsänger und Kirchenchor Altenthann Adventskonzert :00 Kirche Pettenreuth Singgemeinschaft Pettenreuth-Hauzendorf Nußschießen :00 Schützenheim Wulkersdorf Schützenverein Waldeslust Wulkersdorf Weihnachtsfeier :00 Schule Lambertsneukirchen Stammtisch Kollerweiher Buam Das Landratsamt Regensburg informiert: Kostenlose und neutrale Beratungsstelle am Landratsamt Regensburg Wohnen im Alter zu Hause Regensburg. (RL) Die Seniorenservicestelle für Senioren, Behinderte und Heimrecht des Landkreises möchte älteren Menschen mit und ohne Behinderung dabei helfen, möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Ziel dabei ist es, den Menschen mit seinem Unterstützungs- und Hilfebedarf in den Mittelpunkt zu stellen ( Case-Management ) und ihm sowie dessen Angehörigen kompetente, ausführliche, neutrale und kostenlose Beratung anzubieten. Der kostenlose Service beinhaltet folgende Angebote: Beratungsgespräch mit Problemanalyse vor Ort Organisation und Vermittlung von ambulanten Hilfsangeboten Hilfsmittelberatung Wohnberatung und Wohnraumanpassung einschließlich Fördermittel Beratung bei Behördenangelegenheiten und Sozialleistungen Beratung bei Leistungen der Pflegeversicherung (z. B. Antragstellung, Widerspruch etc.) Die Seniorenservicestelle vermittelt außerdem Ambulante Pflegedienste Essen auf Rädern Hilfe im Haus und Garten Einkaufsdienste Hausnotruf Weitere Informationen erteilen gerne die Ansprechpartner im Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3: Bettina Langschwager, Pflegefachkraft, Case-Managerin (DGCC), Tel. 0941/ , Birgit Meisinger, Pflegefachkraft, Case-Managerin (DGCC), Tel. 0941/ , Norbert Gerner, Tel. 0941/ B16 aktuell November

S t e u e r n Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012

S t e u e r n Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012 Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012 Was ist eine elektronische Lohnsteuerkarte? Um Ihre individuelle Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können, benötigt Ihr Arbeitgeber

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Lohnsteuerabzug ab (ELStAM)

Lohnsteuerabzug ab (ELStAM) Lohnsteuerabzug ab 1.1.2013 (ELStAM) 1 Rechnen Sie mit uns 1 Zwei Optionen im Zeitraum vom 1.1.-30.11.2013 A) Papierverfahren wie bisher auf Basis Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigungen 2011 oder

Mehr

Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch!

Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch! Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch! Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft und ein elektronisches Verfahren

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Inhaltsverzeichnis 1. Verfahrenswechsel - Die elektronische Lohnsteuerkarte 1.1 Einleitung 1.2 Ihre Vorteile auf einen Blick 1.3 Der Countdown bis zum Start die

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM

Mehr

ELStAM-Mitarbeiterinformation. Stufe 1

ELStAM-Mitarbeiterinformation. Stufe 1 ELStAM-Mitarbeiterinformation Stufe 1 Beantragen Sie jetzt Ihre Steuer-Freibeträge für das Jahr 2013! Im Jahr 2013 wird ein neues elektronisches Meldeverfahren eingeführt. Damit endet die Weiterverwendung

Mehr

Die elektronische Lohnsteuerkarte

Die elektronische Lohnsteuerkarte Die elektronische Lohnsteuerkarte https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php#einleitung Inhaltsübersicht 1. Verfahrenswechsel Die elektronische Lohnsteuerkarte 1.1 Einleitung 1.2 Ihre Vorteile auf einen

Mehr

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort N i e d e r s c h r ift über die Sitzung vom im des Gemeinderates 15.02.2016, 19.30 Uhr Alten Schulhaus Obererlbach Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß

Mehr

Amtsblatt. Gemeinde Gauting. Blickpunkt Gauting. Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen. 3. Jahrgang, Nr

Amtsblatt. Gemeinde Gauting. Blickpunkt Gauting. Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen. 3. Jahrgang, Nr Gemeinde Gauting Amtsblatt 3. Jahrgang, Nr. 02 13.01.2016 Blickpunkt Gauting Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen Sprechstunden der Ersten Bürgermeisterin Frau Dr. Brigitte Kössinger Januar bis einschließlich

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Inhaltsverzeichnis 1. Verfahrenswechsel 1.1 Einleitung 5 1.2 Ihre Vorteile auf einen Blick 6 1.3 Der Countdown bis zum Start die Lohnsteuerkarte 2011 6 1.4 Erstmalige

Mehr

Einführung des Abrufs elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in der Bezügeabrechnung des Landesamtes für Steuern und Finanzen

Einführung des Abrufs elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in der Bezügeabrechnung des Landesamtes für Steuern und Finanzen Einführung des Abrufs elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in der Bezügeabrechnung des Landesamtes für Steuern und Finanzen Hinweise zum Lohnsteuerabzug in 2013 Mit der Einführung der Elektronischen

Mehr

Häufige Fragen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte

Häufige Fragen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte Häufige Fragen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte Stand: 19.11.2015 Quelle: www.elster.de Allgemeine Fragen... 3 Warum wurde die Lohnsteuerkarte abgeschafft?... 3 1 Was benötigt mein Arbeitgeber

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates am 06.03.2002 im großen Sitzungssaal des Rathauses Markt Indersdorf Hinweis: Hierbei handelt es sich um einen Vorab - Bericht aus der genannten Sitzungsniederschrift.

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern EINFÜHRUNG DER ELEKTRONISCHEN LOHNSTEUER- ABZUGSMERKMALE (ELSTAM) Information für die Meldebehörden

Bayerisches Landesamt für Steuern EINFÜHRUNG DER ELEKTRONISCHEN LOHNSTEUER- ABZUGSMERKMALE (ELSTAM) Information für die Meldebehörden Bayerisches Landesamt für Steuern EINFÜHRUNG DER ELEKTRONISCHEN LOHNSTEUER- ABZUGSMERKMALE (ELSTAM) Information für die Meldebehörden STAND: MAI 2010 Einführung ELStAM Information für die Meldebehörden

Mehr

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2015

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2015 Seite: 5 Öffentliche Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2015 -- Baupläne/Bauvoranfragen 1 a) Bauantrag Fa. Koppitz Entsorgungs-GmbH, Knetzgau, für den Neubau eines Sprinklerwasservorratsbehälters 2 b) Bauantrag

Mehr

Lohnabrechnung ELStAM startet erst zum 1. Januar 2013

Lohnabrechnung ELStAM startet erst zum 1. Januar 2013 Lohnabrechnung ELStAM startet erst zum 1. Januar 2013 Der Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit zum 1. November 2012 mit Wirkung zum 1. Januar 2013 geplant. Das haben die Finanzminister

Mehr

Drucksache Nr. 73/2014 Erstellt von Heiko Faber Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 17. Dezember 2014 Tagesordnungspunkt 3

Drucksache Nr. 73/2014 Erstellt von Heiko Faber Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 17. Dezember 2014 Tagesordnungspunkt 3 Drucksache Nr. 73/2014 Erstellt von Heiko Faber Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 17. Dezember 2014 Tagesordnungspunkt 3 Neubau des kommunalen Bauhofs mit Jugendraum und Fahrzeughallen für den DRK-Ortsverein

Mehr

Internetpublikation des Referats K 2 im Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung (K-PVS)

Internetpublikation des Referats K 2 im Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung (K-PVS) Internetpublikation des Referats K 2 im Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung (K-PVS) FACHBEREICH Bezüge/Bezüge zentral THEMATIK Lohnsteuer; Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Mehr

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterdießen am: Dienstag, 09.08.2011 Nr.: 51 Rathaus Unterdießen

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterdießen am: Dienstag, 09.08.2011 Nr.: 51 Rathaus Unterdießen Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterdießen am: Dienstag, Nr.: 51 Ort: Rathaus Unterdießen Beginn: 20:00 Uhr Ende: 21:45 Uhr Vorsitz: Erster Bürgermeister Dietmar Loose Anwesend

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Inhaltsverzeichnis 1. Verfahrenswechsel 1.1 Einleitung 1.2 Ihre Vorteile auf einen Blick 1.3 Der Countdown bis zum Start die Lohnsteuerkarte 2011 1.4 Erstmalige

Mehr

F.A.Q. MeKi Allgemein

F.A.Q. MeKi Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi). 1. Wo erhalte ich fachliche Auskunft bei Fragen rund um das Thema MeKi? Bitte wenden Sie sich persönlich, telefonisch oder

Mehr

V E R O R D N U N G. Verordnung: Allgemeine Vorschriften. 1 Inhalt der Verordnung

V E R O R D N U N G. Verordnung: Allgemeine Vorschriften. 1 Inhalt der Verordnung Az.: IV-631-06 bzw. 07/T V E R O R D N U N G der Stadt Garching b. München Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Garching b. München Auf Grund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen

Mehr

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung STADT PERLEBERG Stadtverordnetenversammlung Beschlussauszug 21.04.2015 Sitzung: Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum: 19.02.2015 Zu TOP 01.: Eröffnung

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

LEXinform Dokument

LEXinform Dokument LEXinform 5233648 - Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); Lohns... Seite 1 von 10 LEXinform Dokument 5233648 Bundesministerium der Finanzen, IV C 5 - S-2363 / 07 / 0002-03 Schreiben (koordinierter

Mehr

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in

Mehr

SONDERINFO. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 und ab 2013. I. Grundsätze

SONDERINFO. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 und ab 2013. I. Grundsätze SONDERINFO Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 und ab 2013 Der ursprünglich im Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

Niederschrift über die 22. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom im Bürgerhaus Alling

Niederschrift über die 22. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom im Bürgerhaus Alling Niederschrift über die 22. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom 23.02.2016 im Bürgerhaus Alling Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, erschienen sind nachstehende Mitglieder, also

Mehr

Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung Gemeinde Bergkirchen. Hinweis zur Anmeldung für einen Krippen- oder Kindergartenplatz

Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung Gemeinde Bergkirchen. Hinweis zur Anmeldung für einen Krippen- oder Kindergartenplatz Hinweis zur Anmeldung für einen Krippen- oder Kindergartenplatz Die Krippen in Bergkirchen nehmen Kinder ab etwa 1 Jahr auf, für einen Kindergartenplatz können alle Kinder angemeldet werden, die spätestens

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Ortsrecht 5/2 S a t z u n g der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 58) in der

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Datteln 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11 Inhalt: 1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates am Freitag, 29. Juli 2016, 10.00 Uhr in der Stadthalle, Kolpingstraße 1, 45711 Datteln 2.

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Infor Finance Newsletter

Infor Finance Newsletter Infor Finance Newsletter 15. November 2012 Inhalt Finance... 3 Personalwirtschaft... 3 ELStAM-Verfahren: Die Elektronische Lohnsteuerkarte geht an den Start... 3 2 Finance Personalwirtschaft ELStAM-Verfahren:

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Meldewesen. An, Ab- und Ummeldung

Meldewesen. An, Ab- und Ummeldung Meldewesen Melde- und Abmeldebestätigung Was ist eine Meldebestätigung, was ist eine Abmeldebestätigung? In bestimmten Situationen müssen Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz dokumentieren oder beweisen können,

Mehr

Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Röfingen am 06.07.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Röfingen.

Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Röfingen am 06.07.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Röfingen. Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Röfingen am 06.07.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Röfingen. TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHER TEIL: 1. Bauanträge 2. Baumaßnahmen in der Grundschule

Mehr

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen

Mehr

- IV C 5 - S 2363/07/0002-03, DOK 2010/0751441 - (BStBl I Seite 762)

- IV C 5 - S 2363/07/0002-03, DOK 2010/0751441 - (BStBl I Seite 762) Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht)

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Referent: Herr Dipl. Sozialpädagoge Richard Binzer Fachstelle

Mehr

Zuständigkeitsordnung. der Stadt Warstein vom

Zuständigkeitsordnung. der Stadt Warstein vom Zuständigkeitsordnung der Stadt Warstein vom 27.03.2012 in der Fassung der 1. Änderung durch Ratsbeschluss vom 16. Juni 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Zuständigkeit des Rates... 1 2 Ausschüsse... 1 3 Zuständigkeit

Mehr

Wohnen im Alter zu Hause

Wohnen im Alter zu Hause Servicestelle für Senioren, Behinderte und Heimrecht Wohnen im Alter zu Hause Die Servicestelle ermöglicht Senioren und behinderten Menschen jeglicher Altersstufe Hilfestellung in der Alltagsbewältigung,

Mehr

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Kindergärten der Stadt Braunfels

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Kindergärten der Stadt Braunfels Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Kindergärten der Stadt Braunfels Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

Friedhofsgebührenordnung

Friedhofsgebührenordnung Friedhofsgebührenordnung Die Katholische Pfarrkirchenstiftung Mariae Geburt Nittenau in Nittenau erlässt gemäß 31 der Friedhofsordnung vom 20.03.2013 folgende Friedhofsgebührenordnung: 1 Allgemeine Bestimmungen

Mehr

I. Allgemeine Grundsätze. Gegenstand der Förderung

I. Allgemeine Grundsätze. Gegenstand der Förderung Richtlinien zur Gewährung von Zinszuschüssen für Hypothekendarlehen an kinderreiche Familien, Familien mit pflegebedürftigen Personen oder Mehrgenerationsfamilien zum Bau oder Erwerb von Familienheimen

Mehr

1. Bisheriges Verfahren bis einschließlich 2010

1. Bisheriges Verfahren bis einschließlich 2010 Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder TEL FAX E-MAIL

Mehr

AN-, AB-, UND UMMELDUNG. Ich ziehe in die Gemeinde Reichshof was ist zu tun?

AN-, AB-, UND UMMELDUNG. Ich ziehe in die Gemeinde Reichshof was ist zu tun? AN-, AB-, UND UMMELDUNG Ich ziehe in die Gemeinde Reichshof was ist zu tun? Bitte bringen Sie alle Personaldokumente der bei Ihnen lebenden Familienangehörigen mit, welche angemeldet werden sollen (Personalausweis,,

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz

Mehr

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. 1 Name und Sitz Satzung Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt".

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz

Mehr

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen "Landfrauenverband im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V.".

Mehr

Liebe Wohnungssuchende, lieber Wohnungssuchender, Ihre GSW - Geislinger Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH 1. Person: 2. Person:

Liebe Wohnungssuchende, lieber Wohnungssuchender, Ihre GSW - Geislinger Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH 1. Person: 2. Person: Liebe Wohnungssuchende, lieber Wohnungssuchender, ein herzliches Willkommen bei uns und gleichzeitig vielen Dank für Ihr Interesse, eine Wohnung bei der Geislinger Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH anzumieten.

Mehr

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10.

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10. Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine:

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine: Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine und 4. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 19.00 Uhr im Rathaus, Rathaussaal,

Mehr

DIE ELEKTRONISCHE LOHNSTEUERKARTE

DIE ELEKTRONISCHE LOHNSTEUERKARTE Hessisches Ministerium der Finanzen DIE ELEKTRONISCHE LOHNSTEUERKARTE Information für Arbeitnehmer Inhaltsverzeichnis 1. Verfahrenswechsel - Die Elektronische Lohnsteuerkarte... 2 1.1. Einleitung... 2

Mehr

6. Jahrgang Mücheln, Nummer 7

6. Jahrgang Mücheln, Nummer 7 Amtsblatt der Stadt Mücheln (Geiseltal) 6. Jahrgang Mücheln, 24.02.2015 Nummer 7 I N H A L T Mücheln (Geiseltal) Stadtrat - Sitzung des Sozialausschusses am 04.03.2015.. 1 - Sitzung des Kulturausschusses

Mehr

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung)

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung) Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung) Vom 03.12.2009 Geändert durch 1. Änderungssatzung vom 02.03.2010 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1

Mehr

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit NIEDERSÄCHSISCHE VERSORGUNGSKASSE Stand: 01.01.2015 Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im häuslichen und teilstationären Bereich Dauernde Pflegebedürftigkeit

Mehr

Die wichtigsten Punkte in der Behinderten-Hilfe im Deutschen Roten Kreuz

Die wichtigsten Punkte in der Behinderten-Hilfe im Deutschen Roten Kreuz Die wichtigsten Punkte in der Behinderten-Hilfe im Deutschen Roten Kreuz Ein Heft in Leichter Sprache Hinweis: In dem Heft gibt es schwierige Wörter. Sie sind unterstrichen. Die Erklärungen stehen im Wörterbuch

Mehr

Lohnsteuer. Lohnsteuerkarte

Lohnsteuer. Lohnsteuerkarte Lohnsteuer Lohnsteuerkarten Steuerklassen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen Wechsel der Steuerklassenkombination bei Ehegatten Wenn sich etwas ändert (z.b. Heirat oder Geburt eines

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Obertraubling

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Obertraubling Die erläßt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs.1 Nummer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: 1 Allgemeines (1) Die betreibt folgende Kindertageseinrichtungen als öffentliche

Mehr

Die elektronische LSt-Karte

Die elektronische LSt-Karte Ihr Partner in Europa seit 1965 Die elektronische LSt-Karte Vorab-Informationen für -Anwender KONSENS-Strategie der Finanzverwaltung Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung»KONSENS

Mehr

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. S A T Z U N G Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. Mit Beschluss vom 16.02.2001 Inhaltverzeichnis 1 Name und Sitz... 1 2 Vereinszweck... 1 3 Gemeinnützigkeit... 1 4 Mitglieder des Vereins... 2 5 Erwerb der Mitgliedschaft...

Mehr

N i e d e r s c h r i f t. über die 14. Sitzung des Gemeinderates Lug

N i e d e r s c h r i f t. über die 14. Sitzung des Gemeinderates Lug N i e d e r s c h r i f t über die 14. Sitzung des Gemeinderates Lug Sitzungstag: 10.01.2012 Sitzungsdauer: 19.30 Uhr bis 21.45 Uhr Sitzungsort: Sitzungssaal in der Gemeindehalle Anwesend: Vorsitzender:

Mehr

Häufige Fragen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte

Häufige Fragen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte Häufige Fragen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte Stand: 10. April 2014 Quelle: www.elster.de 1 Häufige Fragen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte... 1 1 Allgemeine Fragen...

Mehr

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf Steuernummer der antragstellenden Person Identifikationsnummer der antragstellenden Person Anlage K ab dem Kalenderjahr 201_ Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs-

Mehr

Landkreis Ostprignitz Ruppin

Landkreis Ostprignitz Ruppin Landkreis Ostprignitz Ruppin Mitteilungsvorlage 2006-181 Amt/Aktenzeichen Datum 20 - Kämmerei 31.05.2006 x öffentlich nicht öffentlich Beratungsfolge Sitzungstermin Finanzausschuss 13.06.2006 Kreisausschuss

Mehr

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters vom 31. Mai 2012 1 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Vilters erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als Gemeindeordnung:

Mehr

Satzung der Leo - Schmitt sche - Stiftung. Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr

Satzung der Leo - Schmitt sche - Stiftung. Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr Satzung der Leo - Schmitt sche - Stiftung 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen Leo - Schmitt sche - Stiftung. (2) Sie ist eine nicht-rechtsfähige Stiftung und wird als

Mehr

Zuhause sein. Wohnen mit Service. Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen im. Bruchsal. Betreutes Wohnen bei der AWO heißt...

Zuhause sein. Wohnen mit Service. Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen im. Bruchsal. Betreutes Wohnen bei der AWO heißt... Ambulante Dienste ggmbh Herzlich willkommen im Wohnen mit Service Bruchsal Betreutes Wohnen bei der AWO heißt... Zuhause sein Durlacher Straße 101 76646 Bruchsal Telefon 07251.18854 Fax 07251.98335 E-Mail:

Mehr

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Seite: 138 Gemeinde Gilching Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Sitzungstermin: Montag, den 22.02.2010 Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Sitzungsende: 18.25 Uhr Ort, Raum: Rathaus,

Mehr

Verordnung. Verordnung

Verordnung. Verordnung Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege in der Gemeinde Markt Eckental Aufgrund des Artikel 51 Absatz 4 und 5 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes

Mehr

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom Amtsblatt der 11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 05.04.2016 Nr. 4 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse des Hauptausschusses vom 17.03.2016 2-3 2. Bekanntmachung Besetzung des Seniorenbeirates 3 3. Widmung

Mehr

öffentlich Erwerb eines Kommanditanteiles durch die Kommunale Energiegesellschaft Ostbrandenburg mbh (KEG)

öffentlich Erwerb eines Kommanditanteiles durch die Kommunale Energiegesellschaft Ostbrandenburg mbh (KEG) Vorlage Der Bürgermeister Fachbereich: zur Vorberatung an: öffentlich nichtöffentlich Vorlage-Nr.: 358/13 Hauptausschuss Finanzausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Wirtschaftsausschuss Kultur-, Bildungs-

Mehr

Präambel. 1 Gebührenerhebung

Präambel. 1 Gebührenerhebung Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen vom 16.07.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6, 8, 40 und 83

Mehr

Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens

Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens FMBl 1993 S. 345 AllMBl1993 S. 866 StAnz

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

N i e d e r s c h r i f t. über die Sitzung der Gemeindevertretung am 25.04.2005 um 19.30 Uhr im Rathaus Calden

N i e d e r s c h r i f t. über die Sitzung der Gemeindevertretung am 25.04.2005 um 19.30 Uhr im Rathaus Calden 39. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung am 25.04.2005 um 19.30 Uhr im Rathaus Calden Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung 31

Mehr

Vereinbarung zum Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II

Vereinbarung zum Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II Vereinbarung zum Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II zwischen GbR Neue Sülze 5 6, 21335 Lüneburg Telefon (0 41 31) 26 660-0 Telefax (0 41 31) 26 660-20 und Name, Vorname Geburtsdatum

Mehr

Richtlinie nach 120 Abs. 1 NKomVG über die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten. Gremium am TOP Status ang. abg. Enth. vert.

Richtlinie nach 120 Abs. 1 NKomVG über die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten. Gremium am TOP Status ang. abg. Enth. vert. Gemeinde Schladen-Werla Absender: Auskunft erteilt: Wilfried Karrenführer Datum: 14.11.2013 Aktenzeichen: FB II Vorlage Richtlinie nach 120 Abs. 1 NKomVG über die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten

Mehr

Steuertipp: Das Faktorverfahren

Steuertipp: Das Faktorverfahren Steuertipp: Das Faktorverfahren Alternative zur Steuerklassenkombination III/V Mecklenburg Vorpommern Finanzministerium Steuerabteilung Liebe Bürgerinnen und Bürger! An dieser Stelle möchte ich Sie auf

Mehr

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben.

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben. Seite 1 der Vereinsatzung des Freunde- und Förderkreises. Vereinssatzung 1: Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen e. V.. Er hat seinen Sitz in Pforzheim und wird in das Vereinsregister beim

Mehr

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.

Mehr

Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 04 Regen, 20.02.2008

Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 04 Regen, 20.02.2008 34 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 04 Regen, 20.02.2008 Inhalt:

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz S A T Z U N G des Vereins OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v.". Er ist am 18. Januar 1988

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57)

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 08

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 08 Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2004 Nr. 08 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Hinweis auf eine öffentliche Bekanntmachung nach 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz

Mehr

Gebührensatzung. über die Benutzung. Kindergärten der Gemeinde Calden

Gebührensatzung. über die Benutzung. Kindergärten der Gemeinde Calden Gebührensatzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Calden - 2 - Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Calden vom 11.12.1986 über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Calden Auf

Mehr

F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G

F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft e. V.

Mehr

Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern (Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Anzahl der Kinder, ggf. Frei- und Hinzurechnungsbeträge)

Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern (Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Anzahl der Kinder, ggf. Frei- und Hinzurechnungsbeträge) Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern (Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Anzahl der Kinder, ggf. Frei- und Hinzurechnungsbeträge) Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern Basisinformationen Das bereits seit einiger

Mehr

Fußballclub Ostrach 1919 e.v.

Fußballclub Ostrach 1919 e.v. Fußballclub Ostrach 1919 e.v. - S a t z u n g Verabschiedet und von der Mitgliederversammlung bestätigt am 30.3.2012 Seite 1 von 7 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins Der Verein führt den Namen Fußballclub

Mehr

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 Satzung des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Hamburg Financial Research Center. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;

Mehr

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. (ELR) In Reutlingen Oferdingen

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. (ELR) In Reutlingen Oferdingen ELR Oferdingen (ELR) In Reutlingen Oferdingen Aufnahme von RT- Oferdingen ins Programm Durch Bescheid des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 27. März 2013 Das Projekt wird gefördert

Mehr

Brennpunkt Arbeitgeber

Brennpunkt Arbeitgeber Brennpunkt Arbeitgeber München, den 13.02.2013 Lohnsteuer-Freibeträge und -Hinzurechnungsbeträge für das Jahr 2013 neu beantragen Die letzte Lohnsteuerkarte aus Papier haben Ihre Arbeitnehmer für das Jahr

Mehr

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Landesseniorenrat Brandenburg 29. Oktober 2009 Jens Graf Städte- und Übersicht Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Mehr