22. Jahrgang April 2009 Nr. 4

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1 22. Jahrgang April 2009 Nr. 4 Was erledige ich wo im Rathaus: Das Rathaus ist unter der Telefonnummer erreichbar. Wählen Sie bitte die Nummer 9406 und dann die Nummer des jeweiligen Sachbearbeiters. Selbstverständlich können Sie auch die Vermittlung anwählen. Per Fax ist das Rathaus unter der Nummer und per unter gemeinde.bernhardswald@realrgb.de erreichbar. Unsere Internet-Adresse lautet: Name Zimmer Aufgabenbereich Durchwahl Werner Fischer 10 Karin Kammerer 09 Sigrid Schulmeyer 11 Reinhard Buchmann 08 Joachim Steger 07 Karl Pielmeier Bürgermeister Gesamtverwaltung werner.fischer@realrgb.de Bürgermeister-Vorzimmer, Ehrungen, Mitteilungsblatt, Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen karin.kammerer@realrgb.de Kämmerei sigrid.schulmeyer@realrgb.de Bauwesen, reinhard.buchmann@realrgb.de Kanalherstellungsbeiträge und -gebühren, Abwasserabgabe, Kleinkläranlagen, Gießwasserbefreiungen, Anzeige von Eigengewinnungsanlagen, Hausnummer, Verkehrswesen joachim.steger@realrgb.de Leiter des Bauhofes, Brand- und Katastrophenschutz, Feuerlöschwesen, Wertstoffhof karl.pielmeier@realrgb.de Jürgen Grundstein Stefanie Nichtl 05 Standesamt, Liegenschaften, jürgen.grundstein@realrgb.de; stefanie.nichtl@realrgb.de 16 Karin Bauer 04 Marina Humbs 03 Paul Honis 02 Inge Humbs 01 Anette Nachreiner 01 Geschäftsleitung, karin.bauer@realrgb.de Gemeindekasse, Fundamt, Sozialversicherung, Bareinzahlungen marina.humbs@realrgb.de Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten, Sozialamt, Gewerbeamt, Fischereirecht, landw. Unfallmeldungen paul.honis@realrgb.de Einwohnermeldeamt, Müllabfuhr, Lohnsteuerkarten inge.humbs@realrgb.de Passwesen, Vermittlung, Auskunft, Führungszeugnisse anette.nachreiner@realrgb.de Xaver Hofbauer Michael Müller Kläranlage Bhw Klärwärter (Handy: 0171 / ) klaeranlage.bernhardswald@web.de / 3714, / , / B16 aktuell April April_09.indd :23:38

2 Aus der Sitzung des Gemeinderates wird berichtet: Aus der Sitzung vom 26. Februar 2009 Bauleitplanung 1. Änderung des Bebauungsplanes Bernhardswald- Eingegangene Anregungen und Bedenken der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 1 Abs. 6 BauGB und 3 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Bernhardswald- Von den Anwohnern des Wohngebietes Ebenpaint (Dietrich-Bonhoeffer-Straße) wurde ein mit mehreren Unterschriften versehenes Schreiben vom im Bauamt der Gemeindeverwaltung Bernhardswald abgegeben. Folgende Sachverhalt wurde darin mitgeteilt: Im Neubaugebiet Dietrich-Bonhoeffer-Straße sind die Anwohner mit der Erstellung einer Lärmschutzwand nicht einverstanden. Wir fühlen uns durch die Lautstärke des fließenden Verkehrs nicht gestört. Sollte ein aktiver Lärmschutz notwendig sein, kann mit einer zivilrechtlichen Erklärung nicht darauf verzichtet werden. Insbesondere kann nicht auf die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV verzichtet werden, da dies ggf. bei schädlichen Umwelteinwirkungen haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen würde. Eine gewisse Überschreitung der Orientierungswerte der DIN ist abwägungsfähig. Für den Fall, dass aus immissionsschutzfachlicher Sicht auf die aktive Lärmschutzmaßnahme verzichtet werden kann, wird der Einwand zur Kenntnis genommen. Sollte die Abwägung der immissionsschutzrechtlichen Belange ergeben, dass der aktive Schallschutz beibehalten wird, kann hierauf durch Erklärung der Anwohner nicht verzichtet werden. Eingegangenen Anregungen und Bedenken der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß 1 Abs. 6 BauGB und 4 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Bernhardswald- Folgende Fachstellen haben Einwände bzw. Anregungen vorgebracht: 1. Regierung der Oberpfalz Brand und Katastrophenschutz, Hinweis vom Zu Punkt 14.1 der textlichen Hinweise: Maisonettewohnung Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einschränkungen aus brandschutztechnischer Sicht zwar sinnvoll erscheint, jedoch eine wesentliche Verschärfung gegenüber Art 32 und Art 33 Bay- BO darstellen. Ich würde daher anstelle der verpflichtenden Formulierung (ist und muss) zu einer Soll-Formulierung raten. Treppenräume oder Außentreppen sind bei der Gebäudeklasse 1 und 2 nach BayBO nicht zwingend erforderlich. Wendeanlage Die Gemeinde sollte bei der Wendeanlage darauf achten, dass diese nicht verparkt oder anderweitig zweckentfremdet wird. Die Hinweise und Auflagen der Fachbehörde werden zur Kenntnis genommen. Die verpflichtende Formulierung bei der Maisonettewohnung wird unter Punkt in eine Soll-Formulierung abgeändert. Die nicht gewollte Zweckentfremdung der Wendeanlage wird unter Punkt III, Textliche Hinweise, 14 Brandschutz aufgenommen. 2. Landratsamt Regensburg, S 41 Bauleitplanung Die 1. Änderung soll die ursprüngliche Fassung vollständig ersetzen. Bei den Ausführungen in der Begründung sollte deshalb eine klare Unterscheidung getroffen werden zwischen den Gründen für die Aufstellung und für die Änderung. Die der Gemeinde vorliegende Untersuchung der unteren Immissionsschutzbehörde vom hat gezeigt, dass ein Verzicht auf die ursprünglich vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen mit den Belangen des gesunden Wohnens vereinbar ist. Die fachliche Forderung Grund der Aufstellung und Grund der Änderung wird unter Punkt I Begründung, 2.1 aufgenommen. Der Entwurfsstand der Bauleitplanung vom wird nicht geändert, da hier die Lärmschutzwand nicht mehr enthalten ist. 3. Kabel Deutschland GmbH Windischeschenbach, Hinweis vom Namensänderung der Gesellschaft: Die Adresse Kabel Bayern GmbH & Co.KG wird ersetzt durch Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH + Co.KG. Der Name der Gesellschaft wird im neuen Entwurf der Bebauungsplanes auf die Neue Formulierung geändert. 4. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Regensburg, Hinweis Nach bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DschG unterliegen. Dieser Hinweis ist bereits sinngemäß im Bebauungsplan vom unter Textliche Hinweise, Punkt 8 Denkmalschutz festgehalten. Der Wortlaut in der Fassung vom wird in die 1. Änderung wortgenau übernommen. 5. Landratsamt Regensburg, SG Immissionsschutz Stellungnahme vom , am an die Gemeinderatsmitglieder in Kopie ausgehän-digt. Die Verkehrslärmbelastungen sind im Wesentlichen von der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) und von der durchschnittlichen oder zulässigen Geschwindigkeit abhängig. Für das Baugebiet am nordöstlichen Ortseingang bzw. Ausgang wurden für die bisherigen Berechnungen eine Geschwindigkeit von 80 km/h angesetzt. Bei einer niedrigeren (zulässigen) Geschwindigkeit verringern sich sowohl die Mittelungspegel als auch die Vorbeifahrtspegel. Die Zähldaten aus dem Jahr 2005 (DTV 1710 Kfz/ 24h) können im Hinblick auf eine mögliche Verkehrszunahme bis 2015 mit einem max. Prognosezuschlag von 10 % berücksichtigt werden. Für eine Berechnung werden folgende Daten zugrundegelegt: DTV (Prognose 2015): 1900 Kfz/24 h Lkw-Anteil : 6 % Geschwindigkeit: 55 km/h (um 5 km/h erhöhter Wert aufgrund der Lage am Ortsausgang) Abstand zur Mittelachse: 20 m Nach dem Verfahren der DIN errechnen sich bei freier Schallausbreitung folgende Mittelungspegel: Lm tags: 55 db(a) Lm nachts 46 db(a). Beim Vergleich dieser Mittelungspegel mit den Orientierungswerten der DIN von tags 55 db(a) und nachts 45 db(a) zeigt sich, dass nur in der Nacht eine Überschreitung von 1 db(a) auftritt. Diese geringfügige Pegelüberschreitung gilt im Allgemeinen als vernachlässigbar. Die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) werden tagsüber um 4 db(a) und in der Nacht um 3 db(a) unterschritten. Aus fachlicher Sicht kann der Änderung des Bebauungsplanes zum Verzicht auf aktive Lärmschutzmaßnahmen zugestimmt werden. Öffnungszeiten der Gemeinde Bernhardswald Vormittag Nachmittag Montag 08:00-12:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch geschlossen 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr geschlossen Freitag 08:00-12:00 Uhr geschlossen Jugendpflegerin der Gemeinden Bernhardswald und Altenthann Carola Hanusch Dipl.-Soz.-Pädagogin Landratsamt Regensburg Kreisjugendamt Altmühlstraße Regensburg Telefon 0941/ Handy 0176/ carola.hanusch@landratsamt-regensburg.de B16 aktuell April 2009 April_09.indd :23:39

3 Aus der Sitzung des Gemeinderates wird berichtet: Zähldaten aus der fachtechnischen Stellungnahme des Immissionsschutzes (LRA Regensburg vom bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h): Tageszeit (06:00 20:00 Uhr) Orientierungswert DIN Nach der neuen Berechnung vom wurde bei Annahme von einer Geschwindigkeit von 55 Km/h in diesen Bereich eine Schallausbreitung von tagsüber mit 55 db(a) und nachts mit 46 db(a). errechnet. Tagsüber ist somit keine Lärmüberschreitung bei 55 db(a) gegeben, nachts wurde eine Überschreitung von 1 db(a) errechnet. Weist ein Bebauungsplan ein neues Wohngebiet (WA) aus, das durch vorhandene Verkehrswege Lärmbelastungen ausgesetzt wird, die an den Gebietsrändern deutlich über den Orientierungswerten der DIN liegen, ist es nicht von vornherein abwägungsfehlerhaft, auf aktiven Schallschutz durch Lärmschutzwälle oder -wände zu verzichten. Je nach den Umständen des Einzelfalls, z. B. in dicht besiedelten Räumen, kann es abwägungsfehlerfrei sein, eine Minderung der Immissionen durch eine Kombination von passivem Schallschutz, Stellung und Gestaltung von Gebäuden sowie Anordnung der Wohn- und Schlafräume zu erreichen. BVerwG, Urteil vom CN 2. 06; OVG Münster (Lexetius.com/2007,985) Grundsätzlich habe sich die Planung neuer Wohngebiete daran auszurichten, dass die neuen Wohnhäuser allenfalls solchen Außenpegeln ausgesetzt sind, die Orientierungswerte der DIN jedenfalls nicht überschreiten. Ferner stelle die DIN selbst darauf ab, die Einhaltung oder Unterschreitung der festgelegten Orientierungswerte sei wünschenswert und könne als DIN-Norm nicht dem Anspruch normativer Festlegungen genügen, so dass sie lediglich als Orientierungshilfe bzw. als grober Anhalt herangezogen werden könne. Weise ein Bebauungsplan neue Wohngebiete aus, die aufgrund vorhandener Straßen Lärmbelastungen ausgesetzt seien, die tags und nachts mehr als 10 db (A) über den Orientierungswerten der DIN liegen, sei es verfehlt, die künftigen Bewohner des Gebiets weitgehend auf architektonische Selbsthilfe und passiven Lärmschutz zu verweisen. Welche Lärmbelastung einem Wohngebiet unterhalb der Grenze zu Gesundheitsgefahren zugemutet werden darf, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls; die Orientierungswerte der Öffnungszeiten der Bücherei Montag 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 15:00 bis 18:00 Uhr Freitag 14:00 bis 17:00 Uhr Telefon 09407/ In den Schulferien und an Feiertagen geschlossen! DIN Schallschutz im Städtebau können - wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat (Urteilsabdruck S. 22) - zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines Wohngebiets im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden (Beschluss vom 18. Dezember BVerwG 4 N Buchholz BauGB Nr. 50 = BRS 50 Nr. 25). Je weiter die Orientierungswerte der DIN überschritten werden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern. Dass bei der Ausweisung neuer Baugebiete in einem bislang praktisch unbebauten Bereich die Grenzen gerechter Abwägung in der Regel überschritten sind, wenn Wohnnutzung auch am Rand des Gebiets zugelassen wird, obwohl dort die Orientierungswerte um 10 db (A) und mehr überschritten werden, folgt daraus nicht. Jedenfalls wenn im Innern der Gebäude durch die Anordnung der Räume und die Verwendung schallschützender Außenbauteile angemessener Lärmschutz gewährleistet wird, kann es im Ergebnis mit dem Gebot gerechter Abwägung vereinbar sein, Wohngebäude an der lärmzugewandten Seite des Gebiets auch deutlich über den Orientierungswerten liegenden Außenpegeln auszusetzen. Grenzwert 16. BImSchV db(a) db(a) db(a) Nachtzeit (22:00 06:00 Uhr) Beurteilungspegel Beurteilungspegel Orientierungswert DIN Grenzwert 16. BImSchV db(a) db(a) db(a) Durch die Stellungnahme vom Immissionsschutz kann die geringfügige Überschreitung von 1 db(a) nachts vernachlässigt werden. Auf die aktive Schallschutzmaßnahme wie im Bebauungsplan i. d. F. vom gefordert, kann verzichtet werden. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes i. d. F. vom zuletzt geändert am ohne Lärmschutzwand wird beibehalten. Fassung des Satzungsbeschlusses Der Gemeinderat hat die Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit und Behörden in der Sitzung am abschließend behandelt. Aufgrund der geringfügigen durchgeführten redaktionellen Änderungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes, durch die Dritte nicht beeinträchtigt werden, und der Beratungen der TOP`s 3.1 und 3.2 des öffentlichen Teils, kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Bernhardswald- in der Fassung vom zuletzt geändert am wird unter Einarbeitung der unter TOP 3.2 beschlossenen Änderungen als Öffnungszeiten Wertstoffhof Bernhardswald Ganzjährig Mittwoch Freitag April bis Oktober Montag (neu) Samstag (jeden 1., 2. und 4. im Monat) November bis März Samstag (jeden 1. und 3. im Monat) Satzung beschlossen, und ersetzt den ursprünglichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom in vollem Umfang: Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Bernhardswald- Aufgrund von 2, 8 ff des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern, Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) in den jeweils derzeit gültigen Fassungen erlässt die Gemeinde Bernhardswald folgende Satzung zur 1. Änderung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Bernhardswald- 1 Geltungsbereich und Bestandteile der Satzung (1) Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst die FlNr. 272 und die Tf FlNr. 269 und ist wie folgt umgrenzt: Im Norden: Grundstücke Flur Nr. 270/2, 272/7, 272/8 und 272/6 der Gemarkung Bernhardwald (Ortsteile Ebenpaint) Im Süden: Grundstücke Flur Nr. 272/1 und 272/5, 270/1, 270/11 der Gemarkung Bernhardswald (Baugebiet Sozialzentrum) Im Osten: Grundstück Flur Nr. 272/4 der Gemarkung Bernhardswald Im Westen: FlNr. Tf 269, Gemarkung Bernhardswald, Regensburger Straße, B 16 alt Die Grenzen der Satzung ergeben sich aus der Darstellung des Lageplans im Maßstab 1:500, der gemäß 1 Abs. 2 Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Bestandteile dieser Satzung in der Fassung vom sind: a) Textliche Festsetzungen b) Textliche Hinweise c) Planliche Festsetzungen d) Planliche Hinweise e) Lageplan im Maßstab 1 : 500, der das Gebiet der Satzung für den Vorhabensbezogenen Bebauungsplan Bernhardswald enthält, f) Systemregelquerschnitte im Maßstab 1 : 100 g) Anlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. 14:00 bis 17:00 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr B16 aktuell April April_09.indd :23:39

4 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: Das Kreisjugendamt sucht Tagesmütter Wollen Sie helfen? Das Kreisjugendamt vermittelt Eltern und allein erziehenden Elternteilen Tagesmütter/-väter, damit sie ihrer Berufstätigkeit oder Ausbildung/ Weiterbildung nachgehen können. Haben Sie - Freude am Umgang mit Kindern? - Zeit, engagiert und individuell auf sie einzugehen und sie zu fördern? - die Bereitschaft, ein Kind tagsüber in ihrer Familie aufzunehmen, sich mit Eltern abzusprechen, einen Austausch unter Tagesmüttern zu pflegen, an Fortbildungen teilzunehmen, mit dem Kreisjugendamt zusammenzuarbeiten? - durch die Betreuung eigener Kinder in der Erziehung Erfahrungen oder eine Ausbildung im pädagogischen Bereich? - eine soziale Einstellung? und Interesse, sich als Tagesmutter bzw. Tagesvater zur Verfügung zu stellen? Dann rufen Sie bei uns an! Über das Tagespflegekonzept des Landkreises Regensburg informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch! Ihre Ansprechpartnerin: Ute Raffler, Dipl.-.Sozialpädagogin (FH), Tel. 0941/ , tagespflege@landratsamt-regensburg.de Landratsamt Regensburg Kreisjugendamt Altmühlstr. 3, Regensburg Kein Notruf ohne SIM-Karte Notrufe von einem Handy sind künftig nur noch mit einer betriebsbereiten SIM-Karte möglich. Die bisherige Möglichkeit, Notrufe auch ohne SIM-Karte absetzen zu können, wird gesperrt. Dies geht aus einer vom Bundesrat beschlossenen Verordnung über Notrufverbindungen hervor. Demnach können Notrufe an die Nummern 110 und 112 künftig nur noch von Handys abgesetzt werden, in denen eine aktive SIM-Karte steckt. Gleichzeitig müssen die Netzbetreiber sicher stellen, dass im Ernstfall auch Notrufe netzfremder Kunden vermittelt werden. Mit der neuen Verordnung will der Gesetzgeber unter anderem dem Missbrauch der Notrufnummern vorbeugen. Die bisher festgestellten sehr häufigen missbräuchlichen Anrufe von Handys ohne Karte seien nun nicht mehr zulässig, heißt es in der Verordnung. Schulanmeldung für Schulanfänger Am Dienstag, 21. April 2009 findet in der Grundschule Bernhardswald, Kreuther Str. 22 in der Zeit von bis Uhr die Schulanmeldung für die Schulanfänger der Gemeinde statt. Im Schuljahr 2009/2010 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis 30. November 2009 sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde, U9 Bestätigung und die Bescheinigung des Seh- und Hörtests. Für Kaffee und Kuchen während einer eventuellen Wartezeit sorgt der Elternbeirat. Wir freuen uns auf das Kennen lernen unserer Schulanfänger und der Eltern. Internetauftritt der Gemeinde: Neues Erscheinungsbild der Homepage Bernhardswald und Aufruf für alle Gewerbetreibenden Mit Unterstützung des Landratsamtes hat die Gemeindeverwaltung seit Anfang April 2009 eine neue Internetpräsentation unter geschaffen. Der Vorteil gegenüber herkömmlichen Internetseiten ist, dass die Gemeinde diese nun ohne fremde Hilfe einpflegen und somit auch aktuell halten kann. Des weiteren soll ein einheitliches Erscheinungsbild und ein ähnlicher Aufbau der am Kommunalen Behördennetz angeschlossenen Kommunen geschaffen werden. Einverständniserklärung Recht herzlich bedankt sich die Gemeinde Bernhardswald bei Frau Elisabeth Mayer aus Brunn bei Laaber. Frau Mayer hat 2002 den Aufbau der Gemeindeseite übernommen und war seither zuverlässig für die Aktualisierung der Seiten verantwortlich. Dank Ihrer Vorarbeit war die Umgestaltung des Internetauftritts in die Gemeindeverwaltung einfacher. Da auf der Homepage auch die Gewerbetreibenden erscheinen werden, bitten wir alle Gewerbetreibenden, die eine Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Bernhardswald wünschen, dies Frau Nichtl schriftlich ( stefanie. nichtl@realrgb.de) mitzuteilen. Es kann auch der nachstehende Vordruck verwendet werden. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Ich bin damit einverstanden, dass die Firma in der Web-Site der Gemeinde Bernhardswald unter mit folgenden Daten in der Rubrik Wirtschaft & Gewerbe aufgenommen wird: Firmenname Telefon Telefax Straße Wohnort Ort/Datum Unterschrift Urschriftlich zurück: Gemeinde Bernhardswald Frau Nichtl Rathausplatz Bernhardswald B16 aktuell April 2009 April_09.indd :23:39

5 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: Das Wahlamt informiert Wir bitten zu beachten, dass sich das Wahllokal Hauzendorf geändert hat. Für den Stimmbezirk 0005 wurde die Gaststätte Gassner in Erlbach bestimmt. Richtlinien für EU-Bürger zur Europawahl am 7. Juni 2009 Am 7. Juni 2009 wird in Deutschland das Europäische Parlament neu gewählt. Wenn Sie nicht in Ihrem Heimatland an der Europawahl teilnehmen, haben Sie das Recht, an Ihrem Wohnort in Deutschland zu wählen. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Gehen Sie wählen! Das Europäische Parlament ist die Stimme der Bürgerinnen und Bürger Europas. Es wacht über das Handeln der Europäischen Union. Für Ihre Teilnahme an der Wahl in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dazu müssen Sie nur folgendes tun: Stellen Sie auf dem Rathaus Ihres deutschen Wohnortes bis spätestens 17. Mai 2009 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis. Bitte beachten Sie dabei die allgemeinen Öffnungszeiten bzw. die Postlaufzeiten. Der 17. Mai ist ein Sonntag! Wenn Sie bereits 1999 oder 2004 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. Reinigung von öffentlichen Straßen Gemäß der Satzung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sind die Haus- und Grundstücksbesitzer verpflichtet, die Straße entlang ihrer Grundstücksgrenze bis zur Straßenmitte sauber zu halten. Dies gilt auch für Bürgersteige. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass dieser Verpflichtung nicht, oder nur ungenügend nachgekommen wird. Bei der Reinigung der Gehwege und Bürgersteige ist darauf zu achten, dass der anfallende Straßenschmutz nicht in die Regenrinnen gekehrt wird, da dadurch die Regenabläufe (Sinkkästen) verlegt werden und Sand in das Kanalnetz gelangt. Dies führt zu einem vorzeitigen Pumpenverschleiß und erhöht die Unterhaltskosten (Abwassergebühr). Auch wenn zweimal im Jahr mit der Kehrmaschine durchgefahren wird und zweimal jährlich die Sinkkästen vom Bauhof geleert werden, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Sie damit von Ihrer Reinigungspflicht nicht entbunden sind. Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten Mit dem Frühjahr beginnt auch wieder die Zeit der Gartenarbeiten. Dabei kommt es immer wieder vor, dass sich Nachbarn insbesondere durch Rasenmäherlärm belästigt fühlen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ausübung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten nur in folgenden Zeiten durchgeführt werden sollen: Montag bis Samstag von Uhr bis Uhr Ruhestörende Hausarbeiten sind insbesondere das Klopfen von Teppichen und anderen Gebrauchsgegenständen, das Sägen oder Hacken von Holz und das Arbeiten mit lärmerzeugenden Werkzeugen. Ruhestörende Gartenarbeiten sind insbesondere Mäharbeiten und alle diesbezüglichen lärmenden Arbeiten. Diese Bestimmungen gelten nicht für landwirtschaftliche Betriebe. Bäume in Nachbars Garten Da bei der Gemeindeverwaltung immer wieder bezüglich der Grenzabstände für Pflanzen angefragt wird, möchten wir darauf hinweisen, dass es auch beim Pflanzen von Bäumen und Sträuchern einige Grundregeln gibt, die zu beachten sind: Abstandsvorschriften gibt es nur für Bäume, Sträucher und Hecken. Der erforderliche Grenzabstand richtet sich nach der Höhe des Gewächses: Ist es bis zu 2 m hoch, so beträgt der notwendige Abstand mindestens 50 cm von der Grenze. Ist es höher als 2 Meter, so muss ein Mindestabstand von 2 m von der Grenze eingehalten werden. Der Abstand ist die kürzeste Verbindung zur Grenze und wird bei Bäumen von der Mitte des Stammes und bei Sträuchern und Hecken von der Mitte des am nächsten an der Grenze stehenden Triebes gemessen. Auskünfte erteilt: Herr Pielmeier, Tel / Bäume und Sträucher an öffentlichen Gehwegen und Straßen zurückschneiden! Jetzt ist die passende Zeit, bis zum kommenden Frühjahr die Hecken, Sträucher und Bäume, die von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen oder hineinwachsen, zurückzuschneiden. Manche Gehsteige können von Fußgängern gar nicht oder nur unter starker Behinderung benutzt werden, weil sie durch überhängende Zweige oder überwucherte Zäune fast unbegehbar geworden sind. Dies ist besonders an den Stellen gefährlich, an denen Fußgänger, insbesondere ältere Mitbürger, Kinder und Rollstuhlfahrer, dadurch gezwungen werden, auf eine stark befahrene Straße auszuweichen. Auch bei Nässe stellen überhängende Zweige in Kopfhöhe eine besondere Zumutung für Fußgänger dar. Die Anpflanzungen auf öffentlichen Wegen und Straßen müssen ausgelichtet werden, dass sie nicht in den Gehweg hineinragen, bzw. über Geh- und Radwegen ein Mindestlichtraum von 2,5 m bzw. über 4,5 m freigehalten wird. Bitte überprüfen Sie Ihr Grundstück auf diese Vorgaben hin und schneiden Sie Ihre Bepflanzung im Bedarfsfalle zurück. Der anfallende Baum- und Strauchschnitt kann am Grüngutlagerplatz beim Wertstoffhof zu den bekannten Öffnungszeiten kostenlos entsorgt werden. Walpurgisnacht Volkstümlichen Überlieferungen zufolge kommen in der Nacht zum 1. Mai die Hexen und Teufel aller Herren Länder zusammen, um ihrem Meister Urian zu huldigen. Mit höllischem Gelächter sausen die Hexen auf Ziegenböcken, Besen und Mistgabeln durch die Lüfte, um mit dem Teufel das Tanzbein zu schwingen. Erst Schlag Mitternacht endet der diabolische Spuk. Dann übernimmt die Maienkönigin die Herrschaft über das Land und verheißt Wachstum und Wohlstand. In der Walpurgisnacht wird der düstere Winter vertrieben und der fruchtbare Frühling begrüßt. Um zu verhindern, dass bei uns in der Gemeinde Bernhardswald wieder etliche Hexen und Teufel ihr Unwesen treiben und allerlei Schabernack bzw. fortschreitenden Vandalismus anstellen, appellieren wir an die Vernunft. Es ist wahrscheinlich ein jeder froh, sein Gartentor oder seinen Blumentopf am nächsten Tag wieder an Ort und Stelle vorzufinden und keine Sachbeschädigungen an seinem Anwesen festzustellen. So manche Jugendliche sollten bitte darüber nachdenken, dass bei Sachbeschädigungen oder Diebstahl polizeiliche Ermittlungen erfolgen und dann der Spaß aufhört! B16 aktuell April April_09.indd :23:39

6 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: Seniorenangebot des CinemaxX-Kino in Regensburg Im CinemaxX-Kino in Regensburg gibt es jeden Monat zwei Filmnachmittage für Senioren (ohne Altersbegrenzung!). Die Eintrittspreise sind hierbei deutlich billiger als sonst. Im Mai wird der Film Der Vorleser (mit Kate Winslet)gezeigt. Ende der 1950er Jahre in Neustadt. Als der 15-jährige Michael (David Kross) auf dem Heimweg von der Schule plötzlich von einem Gelbsuchtsanfall überrascht wird, flüchtet er sich in einen Häusereingang, wo ihn eine Unbekannte (Kate Winslet) findet. Die Frau kümmert sich um den Jungen und bringt ihn nach Hause. Als Michael Monate später von der Krankheit genesen ist, bringt er seiner Helferin einen Blumenstrauß vorbei. Dabei stellt er fest, dass Hanna Schmitz, so der Name der Mitdreißigerin, eine fast magische Anziehung auf ihn ausübt. Die beiden beginnen eine Affäre, die einen Sommer lang andauert. Hanna stillt Michaels unersättlichen Liebesdrang und lässt sich im Gegenzug von dem Jungen Geschichten vorlesen bis sie ihn plötzlich ohne eine Erklärung verlässt. Unter tragischen Umständen sehen sich Michael, mittlerweile Jurastudent, und Hanna Jahre später bei einem Kriegsverbrecher-Prozess wieder. Die nächsten Termine sind: um Uhr (Ende um Uhr): Eintritt 3,50 Euro ab Uhr Kaffee und Kuchen, ca Uhr Filmbeginn (Ende Uhr). Eintritt inkl. Kaffee und Kuchen. Neuer Preis 6,50 Euro. Veranstaltungen vom der Gemeinde Bernhardswald Titel Datum Zeit Veranstaltungsort Verein/Organisation Ferienprogramm Schule Bernhardswald (siehe Programm) JuKi Bernhardswald e. V. Frühjahrsversammlung :30 Gasthaus Zur Post OGV Kürn Pflanzentauschbörse mit Ausgabe von Kohlrabipflanzen an Kinder, die am Wettbewerb teilnehmen wollen :00 Kirchplatz Pettenreuth OGV Pettenreuth-Hauzendorf Märchen und getanzte Emotionen :00 Schule Bernhardswald Tanzkunstkinder Bernhardswald Pflanzentauschbörse :00 OGV Gerätehaus OGV Kürn Tanz in den Mai Musikabend mit Mr. Jones und Robert Haslerder Italienischer Abend mit der Regensburger Gruppe Trio Salato :00 Gaststätte Mauth TSV Pettenreuth-Hauzendorf :00 Schule Bernhardswald SPD Ortsverein Bernhardswald Tag der offenen Tür :00 Schule Bernhardswald Schützenverein Eichenlaub Adlmannstein Konzert der Blaskapelle Bernhardswald e.v :30 Turnhalle der Schule Bernhardswald Blaskapelle Bernhardswald e.v. Preisherzeln :00 Gaststätte Gassner, Erlbach Stammtisch Zur Mühle Erlbach Tag der offenen Türe im Kindergarten Bernhardswald :00 Kindergarten Bernhardswald Kindergarten Bernhardswald Florianstag in Wulkersdorf des Brandbezirks :00 Wulkersdorf Feuerwehr Wulkersdorf Frühjahrskonzert Akkordeon-Orchester Bernhardswald :30 Turnhalle der Schule Bernhardswald Akkordeonorchester Bernhardswald Jagamoasda Party :00 Stodl Seibersdorf (evtl. Zelt) Stammtisch Jagamoasda Terminänderungen bitte sofort mitteilen! B16 aktuell April 2009 April_09.indd :23:39

7 Die Deutsche Rentenversicherung informiert: Neues für Tagesmütter: Änderung im Steuerrecht wirkt sich auf Sozialversicherung aus. Ab dem 01. Januar 2009 müssen alle Tagespflegepersonen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt für privat wie über das Jugendamt finanzierte Tagesmütter und -väter. Bisher sind nur die Einkünfte aus privat veranlasster Betreuung steuerpflichtig. Ab 2009 gilt auch die Geldleistung, die Tagespflegepersonen vom Jugendamt beziehen, als steuerpflichtige Einnahme aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des Steuerrechts. Wie die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern dazu mitteilen, hat diese Neuregelung Konsequenzen für die Beiträge zur Sozialversicherung. Denn Tagesmütter und -väter werden rentenversicherungspflichtig, wenn ihre Einkünfte nach Abzug der Betriebsausgaben regelmäßig 400 Euro monatlich überschreiten. Die Betriebsausgabenpauschale liegt ab 2009 bei 300 Euro pro Kind und Monat, wenn das Kind acht Stunden und länger am Tag betreut wird. Bei einer geringeren Betreuungszeit ist die Pauschale anteilig zu kürzen. Bei vielen Tagesmüttern und -vätern dürfte das Arbeitseinkommen allerdings die Grenze von 400 Euro monatlich nicht überschreiten. In diesen Fällen besteht Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Um ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen, sollten sich selbstständige Tagesmütter und -väter umgehend an ihren Rentenversicherungsträger wenden und ihre Tätigkeit anzeigen. Weitere Details bietet die Deutsche Rentenversicherung unter rung-in-bayern.de auf der jeweiligen Startseite unter den Top Links in den Informationen der Regionalträger. Altersteilzeit: Einstieg in den Ausstieg auch nach 2009 weiter möglich? Die Altersteilzeit ist beliebt. Gleichzeitig ist der Irrtum weit verbreitet, Altersteilzeit sei Ende 2009 nicht mehr möglich. Das stimmt nicht! das Vorsorgeportal der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern zeigt, welche Möglichkeiten es gibt und worauf man beim Einstieg in den Ausstieg achten muss. Ein Altersteilzeitrechner erleichtert die Planung. Etwa jeder fünfte Arbeitnehmer ab 55 Jahren nutzt die Altersteilzeit, um vorzeitig und mit nur relativ geringen Renteneinbußen aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Altersteilzeit läuft Ende 2009 aus, hört man mitunter. Stimmt aber nicht. Lediglich die Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitgeber, die den Arbeitsplatz neu besetzen, fallen weg. Die werden aber auch heute nur von einer Minderheit genutzt. Alles beim Alten also? Nicht ganz. Es gibt neue Regelungen in Tarifverträgen und einiges zu beachten. Altersteilzeit ist meist in Blockform organisiert: Man arbeitet zunächst voll weiter, bekommt aber nur noch einen reduzierten Lohn. Nach der Hälfte des vereinbarten Zeitraums ist man freigestellt - der Lohn fließt weiter. Damit die Einbußen nicht allzu heftig ausfallen, gleicht sie der Arbeitgeber teilweise aus. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden aus 90 Prozent des vorherigen Gesamtverdienstes gezahlt - der Arbeitgeber trägt auch hier den Unterschiedsbetrag. Für einen Durchschnittsverdiener heißt das:pro Jahr Altersteilzeit macht das nur etwa 2,60 Euro weniger Monatsrente aus. Das neue Topthema Altersteilzeit auf dem Altersvorsorgeportal gibt Antworten auf zahlreiche Fragen. Etwa, was bei einer Insolvenz des Arbeitgebers in der Freistellungsphase passiert. Wann man auf einen Einstieg in die Altersteilzeit besser verzichten sollte, oder was nach der Altersteilzeit kommt. Der ebenfalls neue Altersteilzeitrechner erleichtert die persönliche Planung. Mit ihm lässt sich leicht ermitteln, wie viel weniger man in der Altersteilzeit verdient. Eine ausführliche Beratung zu Fragen der Altersvorsorge gibt es in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Bürgertelefon unter Das Alter und die Altersrente Allein mit 45 Jahren Beitragsleistung gibt es noch keinen Rentenanspruch. Das Renteneintrittsalter steigt auf 67 Jahre - aber nicht für alle, nicht ab sofort und nicht ohne Ausnahmen. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Renteneintrittsalter erst ab dem Jahr 2012 schrittweise und nach Jahrgängen gestaffelt ansteigt. Erst ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt dann die Grenze mit 67 Jahren. Für schwerbehinderte Menschen gibt es Sonderregelungen. Wer Abschläge in Kauf nehmen will, kann zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen schon vor 67 in Rente gehen. Wer 45 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat, der kann auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschlag seine Rente beziehen. Aber Vorsicht: Allein aufgrund von 45 Pflichtbeitragsjahren gibt es noch keinen Rentenanspruch. Mehr über die Chancen und Möglichkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung und die private Altersvorsorge in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und über das kostenlose Bürgertelefon unter B16 aktuell April April_09.indd :23:39

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