Minijob-Ratgeber. Was Arbeitgeber wissen sollten

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1 Minijob-Ratgeber Was Arbeitgeber wissen sollten 1. Allgemeines 2. Woraus setzt sich der Pauschalbetrag von 14,9 % zusammen? 2.1. Was enthält die Umlage zum Umlage- und Erstattungsverfahren des Aufwendungsausgleichgesetzes 0,94%? 2.2. Was ist mit der Unfallversicherung (1,6 %) abgedeckt? 3. Wie gliedert sich der Rentensatz von 18.7 % auf? 4. Steuerermäßigung für den Arbeitgeber 5. Informationen zum Arbeitsrecht 5.1. Grundsatz der Gleichberechtigung 5.2. Kündigungsschutz und Kündigungsfrist 5.3. Urlaubsanspruch 6. Vorteile einer legalen und korrekten Anmeldung eines Minijobbers 7. Hilfreiche Links 1/7

2 1. Allgemeines Die Minijob-Verdienstgrenze beträgt seit dem 1. Januar ,00 EUR im Monat. Beschäftigungen mit regelmäßigem monatlichem Arbeitsentgelt bis max. 450,00 EUR sind kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei Der Minijobber ist per Haushaltscheckformular bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Der Mindestlohn beträgt 8,50 EUR pro Stunde. Ein Pauschalbetrag in Höhe von 14,9 % ist immer vom Arbeitgeber zu zahlen. Die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ist für den Arbeitgeber verpflichtend (5 % des Minijob-Gehalts). 13,7 % des Minijob-Gehalts können zusätzlich vom Minijobber gezahlt werden, dieser ist jedoch nicht dazu verpflichtet, da die Rentenversicherung über den Arbeitgeber abgedeckt ist. 2. Woraus setzt sich der Pauschalbetrag in Höhe von 14,9 % zusammen? 2 % Pauschsteuer 5 % Rentenversicherung 5 % Krankenversicherung (bei gesetzlicher Krankenversicherung) 0,94 % Umlage zum Umlage- und Erstattungsverfahren des Aufwendungsausgleichgesetzes (Umlage 1: 0,7 % Krankenaufwendung, Umlage 2: 0,24 % Mutterschaftsaufwendung) 1,6 % Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, deren Meldung die Minijob-Zentrale übernimmt Die Beiträge werden im Haushaltscheckverfahren per Einzugsermächtigung von der Minijobzentrale per und rückwirkend eingezogen. Voraussetzung für die Wahl der einheitlichen Pauschsteuer, ist die Einrichtung des Beitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber in Höhe von 5 % Was enthält die Umlage zum Umlage- und Erstattungsverfahren des Aufwendungsausgleichgesetzes 0,94%? Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen sowie auf finanzielle Absicherung bei Mutterschaft. Die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft ist die zuständige Ausgleichskasse für alle Minijobber in Privathaushalten. Der aktuelle Umlagesatz beträgt: Umlage 1 (Aufwendungen bei Krankheiten): 0,70 % Umlage 2 (Aufwendungen bei Mutterschaft: 0,24 % 2/7

3 Umlage 1 Erstattungsanspruch bei Krankheit Anspruch auf Entgeltfortzahlung beim Minijobber entsteht erst, wenn das Beschäftigungsverhältnis ununterbrochen 4 Wochen (28 Kalendertage) bestanden hat. Nach dieser sogenannten Wartezeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, höchstens aber für die Dauer von sechs Wochen (42 Kalendertage) aufgrund derselben Krankheit. Der Arbeitgeber kann im Anschluss bei der Knappschaft einen Antrag auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit stellen. (80 Prozent Rückerstattung) Umlage 2 Erstattungsanspruch bei Mutterschaft Werdende Mütter dürfen nicht mehr beschäftigt werden, wenn für die ausgebübte Beschäftigung ein Verbot nach Mutterschutzgesetz vorliegt. Die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft erstattet dem Arbeitgeber 100 Prozent des fortgezahlten Entgelts während des Beschäftigungsverbots. Dieses umfasst 6 Wochen vor der Geburt des Kindes bis 8 Wochen nach der Entbindung Was ist mit der Unfallversicherung (1,6 %) abgedeckt? Die Minijob-Zentrale informiert automatisch den zuständigen Unfallversicherungsträger, sobald der Haushaltscheck für die Haushaltshilfe eingeht. Haushaltshilfen sind gesetzlich unfallversichert: bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten auf allen damit zusammenhängenden Wegen auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung zur Arbeit und zurück Nicht versichert sind private Tätigkeiten während der Arbeitszeit. 3. Wie gliedert sich der Rentensatz von 18.7 % auf? Voller Pflichtbeitrag = 18,7 % Davon zahlt der Arbeitgeber = 5 % Davon zahlt der Arbeitnehmer =13,7 % Der volle Pflichtbeitrag gilt für mindestens 175,00 EUR. Liegt der Verdienst darunter, gilt der Pflichtbetrag trotzdem für 175,00 EUR. Allerdings lohnt es sich finanziell nicht, in die Renten- 3/7

4 kasse einzuzahlen, wenn der Minijobber weniger als 175,00 EUR verdient, da die Rentenbeiträge unverhältnismäßig hoch zum Verdienst stehen. Weiter unten sind dazu Beispiele aufgelistet. Bei Minijobs in Privathaushalten berechnet die Minijob-Zentrale die Beiträge und zieht den Eigenanteil des Minijobbers zusammen mit den übrigen pauschalen Abgaben zweimal jährlich vom Konto des Arbeitgebers ein. Den Eigenanteil des Minijobbers (13,7 %) behält der Arbeitgeber monatlich vom Arbeitsentgelt ein. Die Befreiung von der Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ist auf schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber möglich. Der Arbeitgeber kann die Beantragung zur Befreiung der Rentenversicherung dazu im Haushaltsscheck angeben. Beispiel 1 - Minijob im Privathaushalt bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 300,00 EUR Eine Haushaltshilfe ist seit dem mit einem monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 300,00 EUR im Privathaushalt beschäftigt. Gesamtbeitrag (18,7 % von 300,00 EUR) = 56,10 EUR abzüglich Arbeitgeberanteil (5 % von 300,00 EUR) = 15,00 EUR = Arbeitnehmeranteil = 41,10 EUR Der Arbeitnehmeranteil am Rentenversicherungsbeitrag (41,10 EUR) entspricht 13,7 % des tatsächlichen Arbeitsentgelts. Beispiel 2 - Minijob im Privathaushalt bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 90,00 EUR Eine Haushaltshilfe ist seit dem mit einem monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 90,00 EUR im Privathaushalt beschäftigt. Gesamtbeitrag (18,7 % von 175,00 EUR) = 32,73 EUR abzüglich Arbeitgeberanteil (5 % von 175,00 EUR) = 8,75 EUR = Arbeitnehmeranteil = 23,98 EUR Der Arbeitnehmeranteil am Rentenversicherungsbeitrag (23,98 EUR) entspricht 26,6 % des tatsächlichen Arbeitsentgelts. Der Rentenversicherungsbeitrag ist in diesem Fall unverhältnismäßig hoch. Der Arbeitgeber muss keine Rentenbeiträge für den Minijobber zahlen, dies ist allerdings im Haushaltsscheck zu hinterlegen. Der Minijobber kann sich in diesem Fall freiwillig rentenversichern. 4/7

5 4. Steuerermäßigung für den Arbeitgeber Für Minijobs in Privathaushalten ermäßigt sich die Einkommenssteuer im Rahmen der Steuererklärung um 20 % (max. 510,00 EUR im Jahr bzw. 42,50 EUR monatlich). Beispiel bei 180,00 EUR Monatsverdienst Erhält der Minijobber ein monatliches Entgelt von 180,00 EUR, ist dieses für ihn abzugsfrei. Der Arbeitgeber hat eine monatliche Abgabe von 14,9 % an die Minijob-Zentrale zu leisten, d.h. in diesem Fall 26,17 EUR. Monatlich zahlt der Arbeitgeber also 206,17 EUR (180,00 EUR Arbeitsentgelt + 26,17 EUR Pauschalbetrag). Da der Arbeitgeber im Rahmen der Steuererklärung 20 % steuerlich absetzen kann, erhält er einen Betrag von 41,23 EUR (20% von 206,17 EUR) pro Monat zurück. Der Steuervorteil in diesem Beispiel von 41,23 EUR ist also höher als die Abgaben des Arbeitgebers von 26,17 EUR. Wichtiger Hinweis: Der Steuerabzug ist nur möglich, wenn das Gehalt per Überweisung an den Minijobber zugestellt wird. 5. Informationen zum Arbeitsrecht Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Arbeitgeber müssen daher insbesondere die folgenden arbeitsrechtlichen Grundsätze beachten: 5.1. Grundsatz der Gleichberechtigung Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbar vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer Kündigungsfrist und Kündigungsschutz Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Bei vorübergehenden Aushilfen bis zu 3 Monaten kann eine kürzere Frist einzelvertraglich vereinbart werden. Während der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende. 5/7

6 Ausnahme: Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Fortsetzung der Arbeitsverhältnisse bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Für Minijobber gilt der gleiche Kündigungsschutz wie für vollzeitbeschäftige Arbeitnehmer Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mutterschutzgesetz (MuSchG) Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) 5.3. Urlaubsanspruch Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch bei einer 6-Tage-Woche beträgt 24 Werktage. Es ist ausschließlich relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet und nicht wieviele Stunden er an den Werktagen leistet. Berechnung des Urlaubsanspruches Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 /6 (übliche Arbeitstage) Beispiel 2 Tage pro Woche x 24 / 6 = Anspruch von 8 Urlaubstagen pro Kalenderjahr Auf dem Formular Haushaltscheck gibt es eine Rubrik, in der der Arbeitgeber ein monatlich wechselndes Arbeitsentgelt eintragen kann. Auch das Halbjahresscheckverfahren bietet eine solche Option an. Dies ist wichtig für unregelmäßige Arbeitszeiten, z.b. wenn der Minijobber in einer Woche 5 Stunden arbeitet, in der Folgewoche 3 Stunden und in der darauffolgenden Woche wiederum 7 Stunden. 6. Vorteile einer legalen und korrekten Anmeldung eines Minijobbers Steuerermäßigung Einkommenssteuerpflichtige Arbeitgeber können 20 % (aber max. 510,00 EUR) sämtlicher Kosten eines Minijobs bei der Steuererklärung geltend machen. Erstattung aus der Arbeitgeberversicherung Geringe Abgaben Schwarzarbeit Die Arbeitgeberversicherung erstattet im Krankheitsfall 80 % und bei Mutterschutz 100 % des Minijob-Verdienstes. Der Arbeitgeber zahlt lediglich einen niedrigen Pauschalbetrag von 14,9 %. Schwarzarbeit wird im schlimmsten Fall mit einer Geldbuße von 5.000,00 EUR bestraft. 6/7

7 7. Hilfreiche Links Allgemeines zum Minijob: Haushaltscheckverfahren: Halbjahrescheck: Versicherungspflicht: Download Formulare und Anträge: Fragen? Wir beraten Sie gern! Work-Life-Management GmbH Große Weinmeisterstr Potsdam Tel.: (0331) /7

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