25. Jahrgang November 2012 Nr. 11

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1 25. Jahrgang November 2012 Nr. 11 Was erledige ich wo im Rathaus: Das Rathaus ist unter der Telefonnummer erreichbar. Wählen Sie bitte die Nummer 9406 und dann die Nummer des jeweiligen Sachbearbeiters. Selbstverständlich können Sie auch die Vermittlung anwählen. Per Fax ist das Rathaus unter der Nummer und per unter erreichbar. Unsere Internet-Adresse lautet: Name Zimmer Aufgabenbereich Durchwahl Werner Fischer 10 Karin Kammerer 09 Sigrid Schulmeyer 12 Reinhard Buchmann 08 Joachim Steger 12 Karl Pielmeier 06 Stefanie Hartl 05 Marina Humbs 03 Paul Honis 04 Inge Humbs 02 Anette Nachreiner Bürgermeister Gesamtverwaltung Bürgermeister-Vorzimmer, Ehrungen, Mitteilungsblatt, Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen Kämmerei Bauwesen, Verkehrswesen Beitrags- und Gebührenwesen, Kleinkläranlagen, Leiter des Bauhofes, Brand- und Katastrophenschutz, Feuerlöschwesen, Wertstoffhof Standesamt, Liegenschaften, Hausnummern, Straßen- und Wegerecht Gemeindekasse, Fundamt, Bareinzahlungen Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten, Sozialamt, Gewerbeamt, Fischereirecht, landw. Unfallmeldungen Einwohnermeldeamt, Müllabfuhr, Führerscheinanträge Passwesen, Vermittlung, Auskunft, Führungszeugnisse Xaver Hofbauer Michael Müller Kläranlage Bhw Klärwärter (Handy: 0171 / ) klaeranlage.bernhardswald@web.de / 3714, / , / B16 aktuell November

2 Aus der Sitzung des Gemeinderates wird berichtet: Gemeinderatssitzung vom Teilflächennutzungsplan Windkraft Windkraft im Vorderen Bayerischen Wald? Wenn ja, dann nur auf ganz bestimmten Flächen. Der Gemeinderat beschloss einen gemeinsamen Teil-Flächennutzungsplan Windkraft im Vorderen Bayerischen Wald auf den Weg zu bringen. Mit im Planungsboot sind neben der Gemeinde Bernhardswald mit Altenthann, Brennberg, Falkenstein, Michelsneukirchen, Rettenbach, Wald, Wiesent, Wörth/Donau und Zell weitere neun Gemeinden, die sich am Konzept zur interkommunalen Steuerung der Windenergienutzung beteiligen. Ziel des Flächennutzungsplanes ist es, innerhalb des Planungsgebietes Zonen auszuweisen, auf denen sich Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Höhe von mehr als 50 Metern konzentrieren sollen, in der Regel sind es Anlagen mit etwa 140 Metern Gesamthöhe. Um feststellen zu können, welche Flächen überhaupt in Frage kommen, wurde das Landshuter Ingenieurbüro für kommunale Planungen KomPlan beauftragt, eine Standortanalyse durchzuführen. Die Landschaftsarchitektin Doris Maroski stellte diese in der jüngsten Gemeinderatssitzung vor. Wir haben die harten Kriterien, die aufgrund rechtlicher Vorgaben eine Nutzung von Windenergie ausschließen, den sogenannten weichen Kriterien gegenübergestellt und auf die Landkarte übertragen, erklärte Maroski dem Gremium. Dabei wurden unter anderem Leitungsnetze, Schutzfunktionen des Waldes, Biotope, Erholung, Tourismus, Vorgaben zum Hochwasserschutz, Natur- und Artenschutz, Straßen sowie Landschaftsund Wasserschutzgebiete berücksichtigt. Wichtiges und wesentlichstes Kriterium sei jedoch der Mensch, so Maroski. Wir haben um die Siedlungsgebiete einen Bannkreis bis zu 1000 Metern gezogen, um die Beeinträchtigungen auf ein absolutes Minimum zu bekommen. Die weißen Flecken auf der Landkarte wurden dadurch äußerst gering, übrig blieben in der Gemeinde Bernhardswald lediglich vier Gebiete mit etwa 74 Hektar. Diese befinden sich in den Gemarkungen Pettenreuth in Richtung Nittenau, Plitting (37 Hektar) und an der Gemeindegrenze zu Wald im Bereich des Radweges nach Falkenstein. Insgesamt ergab die Analyse in Frage kommende Flächen in fünf von zehn Gemeinden, die sich am Flächennutzungsplan Windkraft beteiligen. Weitere Flächen fielen wegen einer zu geringen Windgeschwindigkeit durch das Öffnungszeiten der Gemeinde Bernhardswald Vormittag Montag 08:00-12:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch geschlossen 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr geschlossen Freitag 08:00-12:00 Uhr geschlossen Planungsraster, über den Kreuther- und dem Forstmühler Forst habe man keine Planungshoheit. Mit diesem Flächennutzungsplan hätten wir ein Instrument an der Hand, das uns ein Mitbestimmen gewährleistet, formulierte Bürgermeister Werner Fischer die Zielsetzung eines gemeinsamen Teil- Flächennutzungsplanes. Eine Zersiedelung durch eine Spargellandschaft müsse verhindert werden. So lange wir keinen genehmigten und rechtswirksamen Flächennutzungsplan haben, kann jeder einen Antrag stellen, der eine Windkraftanlage erstellen will. Die Gemeinde hat dann kein Mitspracherecht. Gewünscht sei, wenn überhaupt, eine Konzentration von Anlagen auf wenige Flächen, mit einer Mindestgröße von etwa zehn Hektar. Zusätzlich gäbe es eine Einschränkung, so Doris Maroski vom Planungsbüro: Laut einem VGH-Urteil könne man nicht über einen Einspruch eines betroffenen Grundeigentümers bestimmen. Wenn der nicht will, geht auch nichts. Noch sei mit dem Vorentwurf für die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung nichts entschieden, erklärte Bürgermeister Fischer, auch kein Baurecht, das in diesem Fall nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt würde. Vieles hänge jetzt von der Beteiligung ab, so Fischer. Auch die Bundeswehr habe sich noch nicht über militärische Angelegenheiten geäußert, da wird noch viel Wasser den Bach hinunter laufen. Der Gemeinderat billigte den vorgelegten Vorentwurf. Der nächste Verfahrensschritt, die sogenannte Frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung, wird in Abstimmung mit den übrigen beteiligten Gemeinden eingeleitet. Beteiligung: Neben Bernhardswald beteiligen sich die Gemeinden Altenthann, Brennberg, Falkenstein, Michelsneukirchen, Rettenbach, Wald, Wiesent, Wörth/Donau und Zell am gemeinsamen Teil-Flächennutzungsplan Windkraft. Flächennutzungsplan Windkraft : Ziel ist es, eine Zersiedelung durch einzelne Windkraftanlagen zu verhindern, die entstehen könnten, wenn Investoren ohne die in einem Flächennutzungsplan festgelegten Vorgaben Anträge auf entsprechende Errichtung stellen würden. Gebiete: Im Gemeindegebiet von Bernhardwald kämen die Gemarkung Pettenreuth in Richtung Nittenau (12 Hektar), zwei Flächen bei Plitting (insgesamt 37 Hektar ) und ein Gebiet an der Gemeindegrenze zu Wald im Bereich des Radweges Nachmittag nach Falkenstein (13 Hektar) in Frage. Ebenso weisen die Gemeinden Falkenstein, Wald, Zell und Rettenbach mögliche Zonen aus. (Text: Ralf Strasser) Gemeinderatssitzung vom TOP 1 Gemeinsamer Teil-Flächennutzungsplan Windkraft im Vorderen Bayer. Wald; Vorentwurf und frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung Der Gemeinderat nimmt den Vorentwurf des geplanten gemeinsamen Teil-Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und billigt ihn. Mögliche Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen mit mehr als 50 m Höhe ergeben sich unter anderem in der Gemeinde Bernhardswald. Der nächste Verfahrensschritt, die so genannte Frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung, ist in Abstimmung mit den übrigen beteiligten Gemeinden einzuleiten. TOP 2 Bekanntgaben und Verschiedenes Keine Bekanntgaben veranlasst. Der Winter steht kurz bevor Eine wichtige Aufgabe des gemeindlichen Bauhofes ist die alljährliche Sicherstellung eines funktionierenden und geordneten Winterdienstes. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn auch Sie als Bürger mithelfen, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Zum Beispiel ist es notwendig, dass Bäume und Sträucher entlang von Straßen so zurückgeschnitten werden, dass ein störungsfreier Räum- und Streudienst ermöglicht wird. Darüber hinaus werden auch die Fahrzeughalter gebeten, ihre PKWs so zu parken, dass die Winterdienstfahrzeuge in ihrer Arbeit nicht behindert werden. Nur wenn alle ihren Beitrag dazu leisten, können die Bauhofmitarbeiter ihren Dienst für die Bürger verrichten. Natürlich wird es auch heuer wieder zu einzelnen Störungen kommen. Dies kann bei einem Straßennetz von über 100 km nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Vorrangig bedient werden wieder die Hauptverkehrswege, die Schulbusstrecken sowie Steckenabschnitte mit extremen Steigungen. Bei Schneefall rückt der Winterdienst bereits um 2:30 Uhr aus. Wir haben 3 Räumbezirke, pro Einsatztag werden im Räumbezirk Bernhardswald 85 km, Räumbezirk Kürn 125 km und Räumbezirk Hackenberg 130 km bei einer einmaliger Räumung zurückgelegt. Im Winter 2011/12 wurden 450 to Salz, 150 to Splitt verbraucht und 850 Einsatzstunden geleistet. Unser von der Topographie bewegtes Gemeindegebiet gibt diese Zwangspunkte Öffnungszeiten Wertstoffhof Bernhardswald Montag Mittwoch Freitag Öffnungszeiten der Bücherei 15:00 bis 18:00 Uhr 15:00 bis 18:00 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr Telefon 09407/ In den Schulferien und an Feiertagen geschlossen! Ganzjährig Mittwoch Freitag April bis Oktober Montag (neu) Samstag (jeden 1., 2. und 4. im Monat) November bis März Samstag (jeden 1. und 3. im Monat) 14:00 bis 17:00 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr B16 aktuell November 2012

3 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: vor. Zeigen Sie Verständnis, wenn nicht bei allen Anwesen zugleich der Schneepflug vorfährt, bzw. gestreut wird eine gewisse Dringlichkeitsreihung ist immer erforderlich. Auf die 9 und 10 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Gemeinde Bernhardswald wird im folgenden hingewiesen: 9 Sicherungspflicht (1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück unmittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. (2) 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, 7 und 8 gelten sinngemäß. Die Sicherungspflicht besteht für alle Straßen, auch wenn diese nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind. 10 Sicherungsarbeiten (1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeignetem abstumpfenden Stoffen (z.b. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.b. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. (2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Im übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass die im Gemeindegebiet aufgestellten Streukisten nur für den Notfall vorgesehen sind, z. B. wenn der Winterdienst einmal zu spät kommt oder nachts bei schlechten Verkehrsverhältnissen. Das Streumaterial ist nicht für die eigenen Grundstückszugänge und Hofeinfahrten vorgesehen. Im letzten Winter kam unser Bauhof mit dem Auffüllen der Streukisten nicht nach, weil ein großer Teil des Streumaterials Zuhause gebunkert wurde! Bitte besorgen Sie sich daher rechtzeitig vor dem Winter geeignetes Streumaterial bei den Ihnen bekannten Verkaufsstellen. Veranstaltungskalender 2013 Die Gemeinde Bernhardswald erstellt für das Jahr 2013 wiederum einen Veranstaltungskalender für den Gemeindebereich. Hierzu bitten wir die Vereine, Pfarreien und Interessengruppen, die wichtigsten Termine und Daten für die im Jahre 2013 geplanten Feste, kirchlichen Feiern, wie Erstkommunion usw., Jubiläen, Faschingsveranstaltungen, Generalversammlungen, Weihnachtsfeiern und sonstigen Veranstaltungen größerer Bedeutung schriftlich per an karin.kammerer@realrgb.de oder mit der Post bis spätestens 01. Dezember 2012 mitzuteilen. Bitte nutzen Sie das elektronische Veranstaltungsmodul unter / Button Veranstaltungskalender und melden Sie Ihre Veranstaltungen direkt in unseren Veranstaltungskalender ein. Aktualisierung des Vereinsverzeichnisses Um die Vereinsdatei der Gemeinde Bernhardswald zu aktualisieren, bitten wir alle Vereine/Interessensgruppen/Stammtische im Gemeindegebiet, Änderungen bzw. Auflösungen schriftlich per an karin.kammerer@realrgb.de oder mit der Post zu melden. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeinde Bernhardswald, Frau Karin Kammerer, Tel / , gerne zur Verfügung. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung, für die wir uns bereits heute herzlich bedanken und wünschen Ihnen bei Ihrem Ehrenamt weiterhin viel Erfolg. Kostenloser Energieberatungsgutschein In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Regensburg und der Energieagentur Regensburg bieten derzeit zahlreiche Kommunen im Landkreis Regensburg den so genannten Energieberatungsgutschein an. Auch Bernhardswald zählt dazu! Der Beratungsgutschein ist für Bauherren, die sich über den Einsatz erneuerbarer Energien vor dem Bau/Umbau eines Hauses oder der Erweiterung eines bestehenden Gebäudes beraten lassen wollen. In dieser unabhängigen Beratung können Themen wie beispielsweise Fördermöglichkeiten, energetische Modernisierung oder auch die Einsparung von Energieverbrauch und -kosten behandelt werden. Der Beratungsgutschein ist für Sie kostenlos, denn die Kosten in Höhe von 200,00 übernehmen zur Hälfte der Landkreis Regensburg und zur Hälfte Ihre Kommune. Sie erhalten den Beratungsgutschein im Rathaus bei Herrn Buchmann Tel / , reinhard.buchmann@realrgb.de. Eingelöst werden kann der Beratungsgutschein bei der Energieagentur Regensburg. Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Informationen und Kontakt: Energieagentur Regensburg e. V., Altmühlstr. 1a, Regensburg, Tel. 0941/ , Fax: 0941/ , kontakt@energieagentur-regensburg.de Vollzug des Schornsteinfegergesetzes (SchfG) Für den Kehrbezirk Bernhardswald ist Herr Karl Schmalzl, Haslbachweg 19, Regensburg, Tel. 0941/65220, für den Kehrbezirk Nittenau (Goppeltshof, Dinglstadt, Darmannsdorf, Manghof, Plitting, Ober- und Unterbraunstuben) Herr Hans-Jürgen Kaiser, Imigstr. 2, Maxhütte-Haidhof, Tel /21049, FAX 09471/ und für den Kehrbezirk Regenstauf 1 (Mauth und Wolfersdorf) Herr Friedrich Bauer, Geisberg 18, Regenstauf Tel /782332, Handy 0171/ zuständig. F U N D S A C H E N Folgende Fundgegenstände wurden in den Sommermonaten bei der Gemeinde Bernhardswald abgegeben: Diverse Schlüssel 2 Autoschlüssel Taucherbrille (bei der 4-Tagesfahrten-Aktion im Bus gefunden) Fundgegenstände können in Zimmer 3 abgegeben oder abgeholt werden. Zuständig ist Fr. Marina Humbs, Telefon: 09407/ Die aktuelle Liste kann unter eingesehen werden. Informieren Sie sich über das Angebot! Jugendbeauftragte der Gemeinde Bernhardswald Elisabeth Pollwein-Hochholzer Sozialpädagogin Erikaweg Bernhardswald Tel.: 09407/ pollwein-hochholzer@gmx.de Jugendpflegerin der Gemeinden Bernhardswald und Altenthann Jasmine Luxner Dipl.-Soz.-Pädagogin Landratsamt Regensburg Kreisjugendamt Altmühlstraße Regensburg Telefon 0941/ Handy 0176/ jasmine.luxner@landratsamt-regensburg.de B16 aktuell November

4 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: Veranstaltungen vom der Gemeinde Bernhardswald Titel Datum Zeit Veranstaltungsort Verein/Organisation König-Liesl-Pokalschießen Gaststätte Gassner, Erlbach Schützenverein Stilles Tal Erlbach :00 Theatersaal Kürn Theatergruppe Kürn e. V. 26. Internationale Wandertage Pettenreuth und Umgebung Wanderfreunde Hauzendorf e. V. Volkstrauertag (Heldengedenktag) :00 Pfarrkirche Kürn Pfarrei Kürn Volkstrauertag (Heldengedenktag :30 Pfarrkirche Bernhardswald Pfarrei Bernhardswald :00 Theatersaal Kürn Theatergruppe Kürn e. V. Adventkranzbinden :00-19:00 Pfarrheim Pettenreuth Frauen- und Mütterverein Pettenreuth Jahresabschlussfeier mit Ehrungen, Kuchenbuffet :30 Gasthaus Weigert, Lehen OGV Hackenberg und Fotovortrag :00 Theatersaal Kürn Theatergruppe Kürn e. V. Königs- und Pokalfeier :30 Aula der Schule Bernhardswald Schützenverein Drei Eichen Bernhardswald Kathreintanz :00 Mauth Züchmühler Musikanten :00 Theatersaal Kürn Theatergruppe Kürn e. V. Jahresabschlussfeier :30 Gasthaus Zur Post OGV Kürn Christbaumversteigerung :00 Gaststätte Gassner, Erlbach Schützenverein Stilles Tal Erlbach Christbaumversteigerung :00 Feuerwehrgerätehaus Wulkersdorf alle Wulkersdorfer Vereine Weihnachtsfeier :00 Gasthaus Weigert, Lehen Stammtisch Die fidelen Wochenteiler Lehen 16. Weihnachtliche Adventfeier der Großgemeinde Bernhardswald :00-18:00 rund ums Rathaus Ortsvereine Bernhardswald und soziale Initiativen Nikolausgehen KLJB Lambertsneukirchen Weihnachtsfeier :00 Gasthaus Weigert, Lehen KLJB Lambertsneukirchen Fahrt zum Christkindlmarkt Christkindlmarkt CFMV Lambertsneukirchen Weihnachtsfeier :30 Gasthaus Weigert, Lehen Feuerwehr Lambertsneukirchen Weihnachtsfeier mit Tombola und Christbaumversteigerung :30-00:00 Gasthaus Zur Post Schützenverein Eichenlaub Kürn Weihnachtsfeier :00 Gasthaus Weigert, Lehen Schützenverein Drei Tannen Lehen Jahresgottesdienst :30 Lambertsneukirchen CFMV Lambertsneukirchen Weihnachtsfeier :00 Gasthaus Weigert, Lehen CFMV Lambertsneukirchen Weihnachtsfeier mit Gruppenstunde :00 Gasthaus Weigert, Lehen KLJB Lambertsneukirchen JuKi Weihnachtsfeier :00-19:00 Zeit und Ort wird in der Tagespresse JuKi der Gemeinde Bernhardswald e.v. veröffentlicht Weihnachtsfeier :00 Sportplatz Kürn 1. FC Kürn Christbaumversteigerung :30 Gasthaus Weigert, Lehen Feuerwehr Hackenberg Adventsingen :00 Kirche Lambertsneukirchen Kirchenchor Lambertsneukirchen Weihnachtsfeier :00 Gasthaus Weigert, Lehen Adventkonzert der Singgemeinschaft Pettenreuth-Hauzendorf :00 Kirche Pettenreuth Terminänderungen bitte sofort mitteilen! ADAC Fahrsicherheitstraining für Herbst und Winter in Regensburg Tipps für die kalte Jahreszeit Die Tage werden wieder kürzer, der Herbst kommt. Für die Autofahrer heißt das: Rechtzeitig umdenken und sich selbst und das Fahrzeug fit für die nasskalte Jahreszeit machen. Wer früh morgens unterwegs ist, sieht es auf der Temperaturanzeige es wird deutlich kälter. Bei Temperaturen von unter sieben Grad Celsius bieten Sommerreifen jetzt erheblich weniger Gripp und damit längere Bremswege. Fahren Sie ab jetzt morgens lieber wieder ein paar Minuten früher los, damit Sie im Auto nicht in Hektik geraten, rät ADAC Fahrsicherheitsexperte Walter Ittlinger. Und die Herbstzeit kann schon mal eine echte Herausforderung sein. Vor allem im Straßenverkehr, wenn in der nasskalten Jahreszeit die Straßen durch das bunte Blätterwerk rutschig werden, der Nebel die Sicht mindert und Bodenfrost in der Morgen- und Abenddämmerung lauert. Wie kann man sich vor diesen Gefahren wappnen? Am besten mit Information und einem Fahrsicherheitstraining, meint Ralf Müller-Wiesenfarth, beim B16 aktuell November 2012 ADAC bundesweit für die Fahrtrainer-Ausbildung verantwortlich. In Regensburg hat sich der ADAC ebenfalls auf die veränderten Bedingungen im Herbst eingestellt und bietet ein spezielles Sicherheitstraining an. Kritische Verkehrssituationen werden auf der Fahrsicherheitsanlage auf dem Vogelberg realitätsnah und trotzdem völlig ungefährlich simuliert. Mit bewässerten Spezialbelägen können auch bei trockener Witterung glatte Straßenverhältnisse wie bei laub- oder schneebedeckten Fahrbahnen erzeugt werden, Brems- und Ausweichmanöver erfolgen auf speziellen Dynamikflächen mit viel Platz zum Auslaufen. Anhand eines Slalomparcours lernen die Teilnehmer die richtige Sitzposition und Lenkradhaltung für ermüdungsfreies und sicheres Autofahren. Mit dem Herbst- und Wintertraining machen sich die Autofahrer fit für die kalte Jahreszeit, sagt Müller-Wiesenfarth. Auf was muss man jetzt besonders achten? Welche Gefahren lauern? Wie kann man sich vorbereiten? Der ADAC-Fachmann gibt Tipps und Antworten: Herr Müller-Wiesenfarth, warum sollten im Herbst Autofahrer besonders vorsichtig unterwegs sein? Müller-Wiesenfarth: Viele Straßen liegen jetzt im Schatten und sind feucht. Fallende Blätter sollten für Autofahrer ein Alarmsignal sein. Denn feuchte Blätter auf der Straße sind oft wie Schmierseife. Besonders kritische Stellen im Herbst sind auch Brücken, weil sie nicht von der Bodenwärme profitieren. Da pfeift der Wind oben und unten durch und unterkühlt sie. Morgens ist es jetzt schon empfindlich kalt... Müller-Wiesenfarth: Stimmt. Ab jetzt ist es vorbei mit dem sommerlich guten Grip auf der Fahrbahn. Da ist es wertvoll, wenn man eine Temperaturanzeige im Auto hat oder sich den Wetterbericht im Radio anhört. Achtung: vier Grad Außentemperatur kann Bodenfrost bedeuten. Und das heißt erhöhte Rutschgefahr. Also lieber ein paar Minuten früher aufstehen und vorsichtig zur Arbeit fahren. Wann benötigt man Winterreifen? Müller-Wiesenarth: Mit dem Aufziehen der Winterreifen sollte man nicht zu lange warten. Bereits ab sieben Grad plus hat man mit der Gummimischung eines Winterreifens deutlich bessere Karten beim Bremsen und Kurvenfahren. Schon mit drei bis

5 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: vier mm hat ein Winterreifen übrigens seine beste Zeit hinter sich. Und beim Scheibenreinigen an der Tankstelle sollten Autofahrer auch an die Scheinwerfer denken. Denn ein dreckiger Scheinwerfer spendet bis zu 80 Prozent weniger Licht. Und richtig eingestellte Scheinwerfer und eine saubere Windschutzscheibe sind beste Vorraussetzungen dafür, Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Also unbedingt jetzt auch die Qualität der Wischerblätter kontrollieren! Herbstzeit ist auch Nebelzeit. Was gilt es da zu beachten? Müller-Wiesenfarth: Genügend Abstand ist jetzt natürlich besonders wichtig. Bei Nebel erkennt man eine Gefahr viel später; das Risiko steigt, wenn die Sicht abnimmt. Dass man die Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse anpasst, das sollte selbstverständlich sein. Die Nebelschlussleuchte bitte erst ab einer Sichtweite unter 50 Metern einschalten, sonst wird der Hintermann geblendet. Darauf sollte man achten: Blätter machen die Straße glatt wie Schmierseife, Winterreifen gehören schon jetzt auf die Felge, ab sieben Grad verliert der Sommerreifen an Grip. Reifenprofil: Bei drei bis fünf Millimeter an den Reifenwechsel denken. Scheibenreiniger auffüllen und Scheinwerfer frei machen Dreck kann bis zu 80 Prozent der Sehleistung mindern. Genügend Abstand, Nebelschlussleuchte ab einer Sichtweite von unter 50 Metern einschalten. Fahrsicherheitstraining: Informationen und Buchung zu den Kursen auf der Anlage des ADAC in Regensburg unter Tel. (01805) (0.14 Euro/min aus dem Festnetz der DT. Telekom, Mobilfunk max. 0,42 Euro) oder im Internet Die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen der Gemeinde Bernhardswald informiert: Was ist KISS? KISS ist die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen unter gemeinsamer Trägerschaft des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes und der Regensburger Sozialen Initiativen e.v. KISS ist die Anlauf- und Beratungsstelle für Selbsthilfe-Interessierte und -Gruppen sowie für professionelle Helfer, die im Gesundheits- und Sozialbereich tätig sind. Selbsthilfeengagement entwickelt und erhält sich nicht von alleine, sondern benötigt Unterstützung, vor allem bei der Gründung der Gruppe und wenn ihr Fortbestand gefährdet ist. Unterstützung ist dabei nicht nur finanzielle Hilfe. Unterstützung bedeutet auch professionell beraten, begleiten, Interessenten vermitteln, organisatorisch helfen, Weiterbildung anbieten, Öffentlichkeitsarbeit betreiben - und das alles in beständiger und verlässlicher Weise. In Regensburg gibt es über 350 Selbsthilfegruppen und Initiativen in unterschiedlichen Engagementbereichen. Sie erbringen verantwortungsvoll und kritisch einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung in Regensburg. Was leistet KISS? - Beratung von Personen, die an Selbsthilfe interessiert sind und Vermittlung von Kontakten zu bestehenden Selbsthilfegruppen und von überregionalen Adressen. - Kontakte herstellen zwischen Interessierten, die eine neue Gruppe gründen wollen. - Unterstützung von neuen Gruppen in der Anfangsphase (Raumsuche, Öffentlichkeitsarbeit, auf Wunsch auch anfängliche Begleitung) - Beratung bestehender Selbsthilfegruppen in organisatorischen und inhaltlichen Fragen - Verknüpfung von Selbsthilfegruppen untereinander durch Erfahrungsaustausch - Zusammenarbeit von Selbsthilfegruppen und Fachleuten - Aufklärung über das Angebot und die Arbeit von Selbsthilfegruppen Durch einen kostenlos verteilten Selbsthilfewegweiser wird versucht, möglichst viele Bürgerlnnen und Institutionen mit dem Thema Selbsthilfe vertraut zu machen. Diese Broschüre liegt in der Gemeindeverwaltung im Foyer aus. Es werden Informationen über und Kontakte mit professionellen Diensten und Einrichtungen im psychosozialen Bereich gepflegt, um Bürgerinnen auch über die Selbsthilfegruppen hinaus Hilfe und Unterstützung vermitteln zu können. Das Beratungsangebot ist kostenlos und vertraulich. Telefon: (0941) Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Landshut informiert: Alterskasse - Neue Befreiungsfristen für Frischvermählte Seit August 2010 gelten für Ehegatten von alterskassenpflichtigen Landwirten eingeschränkte Befreiungsmöglichkeiten. Betroffen von der Rechtsänderung sind frisch vermählte Ehegatten eines Landwirts. Die Ehegattenversicherung besteht kraft Gesetzes, unabhängig von einer tatsächlichen Mitarbeit im Betrieb. 3-Monats-Frist beachten Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht sind seither innerhalb von drei Monaten nach der Eheschließung zu stellen, um eine Befreiung ab der Verehelichung zu erhalten. Wird die 3-Monats-Frist nicht eingehalten, ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht nur mehr für die Zukunft möglich. Bei einem Befreiungsantrag außerhalb der 3-Monats-Frist müssen vom Zeitpunkt der Eheschließung bis zum Eingang des Befreiungsantrages Beiträge zur Alterskasse gezahlt werden. Letztlich müssen bei der Alterskasse versicherte Landwirte dafür Sorge tragen, dass sie bei Eheschließung die Alterskasse davon unterrichten und auch ihren Ehegatten entsprechend informieren. Diese Verpflichtung besteht selbst für Landwirte, die von der Versicherungspflicht befreit sind. Es gilt ausnahmslos die 3-Monats-Frist. Befreiungsvoraussetzungen Eine Versicherungsbefreiung erfordert neben einem Antrag auch einen Befreiungsgrund. Mögliche Befreiungsgründe sind gesetzlich festgelegt, eine ausgesprochene Befreiung gilt nur solange die einzelnen Voraussetzungen auch vorliegen. Entfallen diese, tritt kraft Gesetzes erneut Versicherungspflicht ein. Liegen die Voraussetzungen eines anderen Befreiungsgrundes vor, geht die Alterskasse davon aus, dass der gestellte Befreiungsantrag aufrecht erhalten wird. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich der neue Befreiungsgrund nahtlos anschließt oder die Lücke zwischen den zwei Befreiungsgründen weniger als drei volle Kalendermonate beträgt. Die häufigsten Befreiungsgründe sind: Regelmäßiges außerlandwirtschaftliches Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung, Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit) oder Erwerbsersatzeinkommen (z.b. Renten, Verletztengeld, Krankengeld) von mehr als Euro jährlich (mehr als 400 Euro monatlich). Wegen Erziehung eines Kindes in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Wegen der Pflege eines Pflegebedürftigen in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Befreiung von der Versicherung gut überlegen Die landwirtschaftliche Alterskasse ist eine berufsständische, gesetzliche Altersversorgung. Die Alterskasse hält für ihre Versicherten ein breit gefächertes Leistungsangebot bereit, angelehnt an den Leistungskatalog der gesetzlichen Rentenversicherung, zusätzlich Betriebs- und Haushaltshilfe. Eine Befreiung von der Versicherung sollte in jedem Fall gut überlegt werden und - wenn überhaupt - nur nach einer sorgfältigen Analyse der bestehenden Versorgungslage (Rentenversicherung, Lebensversicherung, Sparrücklagen etc.) gestellt werden. B16 aktuell November

6 Die Gleichstellungsstelle des Landratsamtes Regensburg informiert: Nein zu Gewalt an Frauen Zentrale Eröffnungsveranstaltung in Zeitlarn Seit 1999 ist der 25. November von den Vereinten Nationen als Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen anerkannt. Dieser Gedenktag geht auf den Tod der drei Schwestern Mirabel zurück, die am 25. November 1960 in der Dominikanischen Republik vom militärischen Geheimdienst gefoltert, vergewaltigt und ermordet wurden. Auch in Deutschland haben rund 25 % aller Frauen bereits durch aktuelle oder frühere Beziehungen Formen körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt erlebt. In Gedenken an die Opfer von Gewalt und zum sichtbaren Zeichen gegen Gewalt wird am Mittwoch, den 28. November 2012, um Uhr am Rathausplatz in Zeitlarn im Rahmen der zentralen Eröffnungsfeier im Landkreis Regensburg die Fahne frei leben ohne Gewalt gehisst. Zum anschließenden Informationsabend und zur Podiumsdiskussion im Pfarrheim mit namhaften Teilnehmern und Fachstellen wie - Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder - Notruf und Beratung e.v., Frauen- und Kinder schutzhaus - Zentrum Bayern Familie und Soziales - Gleichstellungsstelle Landkreis Regensburg uvm. - Autonomes Frauenhaus - Sozialdienst kath. Frauen - Weißer Ring sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Einen geistlichen Impuls gibt es von Pfarrer Josef Schießl und Pfarrer Bernd Kritzenthaler. Die musikalische Gestaltung übernimmt der Frauensingkreis Sing n Swing aus Zeitlarn. Info unter Gleichstellungsstelle LRA, Tel. 0941/ Die Servicestelle für Senioren und Behinderte des Landratsamts Regensburg informiert: Neugierig auf IPad, Smartphone und Co.? Ständig hört und liest man Begriffe wie IPad, E-Book, Smartphone und Apps. Was verbirgt sich dahinter? In einer Vortragsreihe, die im November beginnt, möchten wir Ihnen diese neuen Errungenschaften vorstellen und damit etwas näher bringen. In gemütlicher Runde werden verschiedene Themen vorgestellt und Sie können ungezwungen Fragen stellen. Wenn Sie also absoluter Neuling sind und jetzt einfach etwas mehr auf diesem Gebiet wissen möchten und sei es auch nur, um mit den Enkelkindern mitreden zu können, sind Sie hier richtig. Jeder Tag kann auch einzeln wahrgenommen werden. Themen und Termine: 1.) E-Book und die neue Art zu lesen Uhr Wenn Sie früher im Urlaub ein paar Bücher lesen wollten, dann war das schweres Gepäck. Heute reicht ein E-Book und ggf. ein zusätzlicher Speicher. Und zur besseren Lesbarkeit kann man auch die Schrift vergrößern. 2.) IPad einfach ins Internet Uhr IPads und Tablet-PCs sind für viele Anwendungen, wie Surfen im Internet, -Verkehr usw. ein kleiner, praktischer PC-Ersatz 3.) MP3 Spieler & Hörbücher Uhr Wenn man seine Bücher nicht lesen will oder kann, werden sie einem vorgelesen. 4.) Smartphone mehr als nur telefonieren Uhr Mit diesem modernen Telefon können Sie zusätzlich Adressen und einen Kalender verwalten, im Internet surfen, Bilder und Videos aufnehmen und vieles mehr. 5.) Altersgerechte Assistenzsysteme Uhr Altersgerechte Assistenzsysteme zielen auf Unterstützung eines möglichst langen unabhängigen Lebens und sollen Lebensqualität für Menschen in allen Lebenslagen (vor allem im Alter) erhöhen. Die Vorträge sind kostenfrei und finden jeweils von bis Uhr im Gustaf-Adolf-Wiener-Haus statt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ansprechpartnerin: Marika Huber, M.A., Dipl. Päd. Diakonie Regensburg Gustav-Adolf-Wiener-Haus Schottenstraße Regensburg Auskünfte unter Telefon: 0941/ Fax: 0941/ wienerhaus@dw-regensburg.de Internet: Montag bis Freitag Uhr Montag bis Donnerstag Uhr Seniorenkino im Regina-Kino Bereits im März 2012 wurde als monatlicher Seniorenfilm im Regina-Kino die französiche Erfolgskomödie Ziemlich beste Freunde gezeigt. Nachdem dieser Film auch jetzt noch immer wieder nachgefragt wird, wurde von der Servicestelle für Senioren im Landratsamt Regensburg mit den Betreibern des Regina-Kinos gesprochen und vereinbart, dass er nochmals gezeigt wird. Es handelt sich wieder um eine Vormittagsvorstellung. Sie findet am Mittwoch, den um Uhr statt. Der Eintrittspreis beträgt wie immer 6,50 Euro. Dazu gibt es Kaffee, Tee oder ein Glas Sekt und eine Breze/Butterbreze oder süßes Gebäck B16 aktuell November 2012

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