Die Alterssicherung der Landwirte (AdL)

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1 Deutscher Bauernverband Die Alterssicherung der Landwirte (AdL) Die Alterssicherung der Landwirte wurde im Jahr 1957 als Teilsicherungssystem eingeführt. Die Renten haben eine niedrige Höhe und bieten keine Vollabsicherung im Alter. Das niedrige Rentenniveau muss durch eine individuelle Altersvorsorge ergänzt werden, um Altersarmut zu vermeiden. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Zuständig für die Durchführung der AdL ist die SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse. Mitgliedschaft Mitglieder in der AdL sind Landwirte (Haupt-, Neben- und Zuerwerbslandwirte), ihre Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige. Dabei muss das landwirtschaftliche Unternehmen eine Mindestgröße erreichen. Diese wird von der SVLFG ab dem 01. Januar 2013 bundesweit einheitlich festgelegt. Ende 2011 waren Personen in der AdL versichert. Seit dem Jahr 2000 ist deren Anzahl um über bzw. 37 % zurückgegangen. Die Entwicklung der letzten 10 Jahre zeigt das folgende Diagramm: Rentenempfänger Versicherte Personen Diagramm 1: Versicherte Personen und Rentenempfänger zum eines Jahres 1

2 Befreiung von der Versicherungspflicht Auf Antrag ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Befreiungsgründe sind: - der Bezug von ausreichend hohem außerlandwirtschaftlichen Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen, - der Bezug von Arbeitslosengeld II, - Rentenversicherungspflicht wegen Kindererziehung, - Rentenversicherungspflicht wegen Pflege eines Pflegebedürftigen oder - Ableistung von Wehr- oder Ersatzdienst. Die Befreiung endet, sobald ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Es tritt dann kraft Gesetzes erneut Versicherungspflicht ein. Leistungen Der Leistungskatalog der AdL entspricht in großen Teilen dem der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenleistungen sind jedoch wesentlich geringer. Aufgrund des Einheitsbeitrages in der AdL sind für die Rentenhöhe ausschließlich die Beitragsjahre entscheidend. Rentenhöhe (brutto) ab Beitragsjahre West Ost 1 12,67 11, ,37 56, ,75 112, ,50 224, ,25 337, ,00 449,82 Tabelle 1: Höhe der monatlichen Rente eines Landwirts in der AdL Weitere Besonderheiten in der AdL - Zuschuss zum Beitrag - Betriebs- und Haushaltshilfe - die vorzeitige Altersrente, - die Hofabgabe. 2

3 Zuschuss zum Beitrag Versicherungspflichtige Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen haben bei niedrigem Einkommen Anspruch auf einen staatlich finanzierten Zuschuss zum Beitrag. Die Einkommensgrenze für den Zuschuss beträgt für Alleinstehende bzw für Verheiratete. Die Höhe des Zuschusses sinkt mit steigendem Einkommen. jährliche Einkommensgrenze Lediger jährliche Einkommensgrenze Verheiratete 2012 West Ost Zuschuss Beitrag netto Zuschuss Beitrag netto > > Tabelle 2: Zuschuss und Nettobeitrag eines Landwirts zur AdL Betriebs- und Haushaltshilfe Betriebs- oder Haushaltshilfe wird geleistet, wenn die Hilfe zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Unternehmens erforderlich ist und keine Arbeitnehmer oder mitarbeitenden Familienangehörigen ständig beschäftigt werden. 3

4 Vorzeitige Altersrente Landwirte können auf Antrag die Altersrente bis zu 10 Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzeitig in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Ehegatte bereits Anspruch auf eine Regelaltersrente oder eine vorzeitige Altersrente an langjährig Versicherte hat oder gehabt hat. Hofabgabe Die Abgabe des Hofes ist Voraussetzung für den Bezug einer Rente der AdL. Die Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens ist auf verschiedene Art und Weise möglich, zum Beispiel Übergabe an den Hofnachfolger, Verkauf oder Verpachtung. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes hat am 01. Juni 2010 ein Positionspapier zur Hofabgabe verabschiedet, welches im Downloadbereich eingesehen werden kann. Beiträge In der AdL gibt es einen Einheitsbeitrag für Landwirte. Der Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige beträgt die Hälfte des Beitrages des Landwirts. Der Beitrag wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales rechnerisch ermittelt. Dabei wird die Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgebildet. Jahr alte Bundesländer neue Bundesländer Tabelle 3: Monatlicher Beitrag eines Landwirts zur AdL Finanzierung 4

5 Die Aufwendungen der AdL werden durch Beiträge der versicherten Personen und Bundesmittel finanziert. Der Bund finanziert die Ausgaben der AdL, die nicht durch Beiträge oder sonstige Einnahmen gedeckt sind (Defizithaftung). Jahr Beiträge der Landwirtschaft Bundesmittel Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio. Tabelle 4: Jährliche Höhe der Beiträge und der Bundesmittel zur AdL 5

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