Unterricht an den Landwirtschaftsschulen. Die Alterssicherung der Landwirte
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- Bastian Kohl
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1 Unterricht an den Landwirtschaftsschulen Die Alterssicherung der Landwirte
2 Pflichtversicherte Landwirte Bewirtschafter eines Unternehmens, das die Mindestgröße erreicht Ehegatte des Landwirts; nicht dauernd getrennt lebend, nicht voll erwerbsgemindert Mifas Verwandte bis zum dritten Grad Verschwägerte bis zum zweiten Grad Pflegekinder 2
3 Mindestgröße und Besitzstandswahrung Seit bundeseinheitlich z.b. Landwirtschaft inkl. Grünland Almen, Alpen, Hutungen Forst Weinbau Spezialkulturen(z.B. Spargel) 8,0 ha 16,0 ha 75,0 ha 2,0 ha 2,2 ha Besitzstandswahrung nach 84(1a) ALG Personen, deren Versicherungspflicht als Folge einer Änderung der Mindestgröße ( 1 Abs.5) wegen einer Vereinigung von landwirtschaftlichen endet, bleiben versicherungspflichtig, solange das Unternehmen der Landwirtschaft die bisherige Mindestgröße nicht unterschreitet Die Besitzstandswahrung gilt nicht für Personen, die nicht versicherungspflichtig sind und für bereits befreite Personen. 3
4 Befreiung von der Versicherungspflicht (1) Befreiungsgründe Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt, vergleichbares EK, ErwerbsersatzEK von mehr als jährlich RV-Pflicht wegen Kindererziehung (bis zum dritten LJ des Kindes) RV-Pflicht wegen Pflege eines Pflegebedürftigen Wehr- und Zivildienst Wartezeit für Altersrente nicht mehr erfüllbar 4
5 Befreiung von der Versicherungspflicht (2) Antrag erforderlich Befreiung wirkt vom Vorliegen der Voraussetzungen an, wenn innerhalb von 3 Monaten beantragt, ansonsten ab Antragseingang Befreiung bleibt bestehen, solange Voraussetzungen vorliegen; Unterbrechungen von 3 Monaten sind unschädlich Befreiung bleibt auch bei Wechsel des Befreiungsgrundes bestehen Allerdings: Widerruf der Befreiung nur bei Wechsel des Befreiungsgrundes möglich; Beantragung des Widerrufs innerhalb von 3 Monaten erforderlich 5
6 Versicherungsfreiheit Landwirte und Mifas, die das 18. Lj noch nicht vollendet oder die Regelaltersgrenze (steigt von 65 auf 67 Jahre) bereits erreicht haben Bei Beginn der Versicherung die Wartezeit für eine EM-Rente nicht mehr erfüllen können (5 Jahre) Landwirte, die eine Rente unter den Abgabevoraussetzungen von 21 Abs.6 (Ermächtigung zur Landveräußerung ist erteilt) oder 21 Abs. 8 (Ausscheiden aus der Unternehmensführung) beziehen Mifas, die auch als Landwirte versichert sind 6
7 Freiwillige Versicherung Für Ehegatten von ehemaligen Landwirten, die nicht versicherungspflichtig sind, nicht von der Versicherungspflicht befreit oder versicherungsfrei sind zwischen 18 und 65 (steigend auf 67) Jahre alt sind keine Rente beziehen und der ehemalige Landwirt eine Rente bezieht 7
8 Beitrag / Zuschuss Der Einheitsbeitrag zur LAK 2015: Einkommensklasse / Jahr monatlicher Zuschuss in Nettobeitrag in bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis
9 Beitrag / Zuschuss (2) Zuschussberechtigt sind Landwirte, deren Ehegatten, Mitunternehmer und Mifas Für die Höhe des Zuschusses ist das Gesamteinkommen maßgeblich = Summe der positiven Einkünfte lt. Steuerrecht Das EK wird Ehegatten je zur Hälfte zugerechnet Zurechnung bei Mitunternehmern je nach Gewinnbeteiligung 9
10 Leistungen der AdL Rente wegen Alters Rente wegen Erwerbsminderung Vorzeitige Altersrente Witwen-/ Witwerrente Waisenrente Überbrückungsgeld Betriebs- und Haushaltshilfe Reha 10
11 Renten wegen Alters Der Anspruch besteht für Landwirte, deren Ehegatten, Mitunternehmer und Mifas bei Vollendung des 65. Lebensjahres (für Geburts-jahrgänge vor 1947, dann stufenweise Anhebung auf 67. Lebensjahr) Erfüllung der Wartezeit von 15 Beitragsjahren und Abgabe des lw. Betriebes; Mifas dürfen selbst nicht Landwirt sein. Rentenhöhe: Für jedes Jahr, das ein Versicherter als Landwirt eingezahlt hat, erhält er ab ,49 Rente (Mifas: halber Rentenwert) 11
12 Vorzeitige Altersrente Landwirte oder deren Ehegatten können vorzeitige Altersrente beziehen, bis zu 10 Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze und wenn sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllen das Unternehmen abgegeben ist und der Ehepartner bereits Anspruch auf eine Rente wegen Alters hat oder vor seinem Tod gehabt hat 12
13 Rente wegen Erwerbsminderung Teilweise Erwerbsminderung, wenn eine Erwerbstätigkeit von mindestens 6 Stunden auf dem allg. Arbeitsmarkt nicht mehr möglich ist Volle Erwerbsminderung, wenn eine Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden auf dem allg. Arbeitsmarkt nicht mehr möglich ist Weitere Voraussetzungen 3 Jahre Pflichtbeträge in den letzten 5 Jahren Wartezeit von 5 Jahren Abgabe des Unternehmens 13
14 Hinterbliebenenleistungen Witwen- / Witwerrente Waisenrente Überbrückungsgeld Betriebs- und Haushaltshilfe 14
15 Hinterbliebenenleistungen (2) Witwen- / Witwerrente Abgabe des Unternehmens, Wartezeiterfüllung des verstorbenen Ehegatten, keine Landwirtseigenschaft des überlebenden Ehegatten Kind unter 18 Jahre oder selbst älter als 45 Jahre oder erwerbsgemindert Waisenrente Kind darf selbst nicht Landwirt sein Der Verstorbene muss die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben 15
16 Hinterbliebenenleistungen (3) Überbrückungsgeld erhält der überlebende Ehegatte, wenn er das Unternehmen weiterführt im Haushalt ein waisengeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren oder ein behindertes Kind lebt der Verstorbene Anspruch auf Beitragszuschuss hatte der überlebende Ehegatte unter 65 Jahre ist und der Verstorbene die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat 16
17 Betriebs- und Haushaltshilfe Bei Arbeitsunfähigkeit: wenn die Leistung durch BG oder LKK nicht gewährt werden kann Während der Schwangerschaft und nach der Entbindung Während Kuren: Vorsorge- und Rehakuren Im Todesfall, wenn der überlebende Ehegatte das Unternehmen weiterführt 17
18 Entwicklung von Leistung und Beitrag Quelle: Agrarbericht
19 Kompetenz aus einer Hand Ihr BBV und seine Dienstleistungsunternehmen Exklusive Informationsdienste für Mitglieder: (Mitgliederbereich), BBV-Newsletter, BauernInfo (Milch, Schwein, Getreide u. Ölsaaten, Kartoffeln, Energie) 19
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