Projekte und unterrichtsbegleitende Veranstaltungen

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1 INHALTSVERZEICHNIS Infos aktuell Schuljahr 2015 / 16 Leitgedanken / Jahresthema Anschrift der Schulstelle / Direktion Elternvertreter/innen im Klassenrat Elternvertreter/innen im Schulrat Lehrpersonen / Fächer Lernberatung / Sprechtage Pflichtquote / Wahlbereich Projekte und unterrichtsbegleitende Veranstaltungen Schulkalender Informationen mit mehrjähriger Gültigkeit Bewertungskriterien und Bewertungsstufen SchülerInnencharta Schulordnung Wir bitten Sie, das Schulinfo über das heurige Schuljahr hinaus aufzubewahren, weil in den nächsten Schuljahren nur mehr die aktuellen Infos ergänzt werden.

2 Werte Eltern! Schule und Elternhaus nehmen in der Erziehung und im Unterricht der Kinder unterschiedliche Rollen wahr. Mehr denn je sind beide gefordert, angesichts des raschen Wandels in der Gesellschaft und den damit verbundenen Herausforderungen, eng zusammenzuarbeiten. Miteinander reden und Verantwortung für Kinder und Jugendliche gemeinsam zu übernehmen sind Voraussetzung für eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus. Wir als Schule sehen die Aufgabe darin, die Kompetenzen und Ressourcen aller Beteiligten zusammenzuführen und sie zum Wohle des Kindes zu nutzen. Wir wünschen uns, dass die Kinder zu sozial kompetenten Menschen heranwachsen, dass sie neugierig und selbstständig ihre Welt erschließen dürfen und dass sie all ihre Fähigkeiten entwickeln können, die ihnen helfen werden, einen Platz in der Gesellschaft zu finden. Es ist unsere Aufgabe, die Kinder in die Sitten und Wertvorstellungen ihrer Lebensgemeinschaft einzuführen, sie in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen eine Ausbildung zu ermöglichen, die ein existentielles Auskommen gewährleistet. Die Bildung und Erziehung der Kinder soll unser gemeinsames Ziel sein. Eltern erziehen ihre Kinder nicht nur, sie tragen auch zu ihrer Bildung bei, und wir als Schule bilden nicht nur, sondern erziehen auch die Kinder. Das Jahresthema des gesamten Schulsprengels: Sprache baut Brücken Wir werden unsere Unterrichtstätigkeit nach dem Jahresthema ausrichten und fächerübergreifend daran arbeiten. Auch die Angebote im Wahlpflichtbereich richten sich danach aus.

3 Zielsetzungen des Projektes: Verschiedene Sprachkulturen kennenlernen Respektvoller Umgang mit anderen Kulturen Freude an Sprachen wecken Kreatives Arbeiten mit Texten Förderung von Textverständnis und Lesefertigkeit Kritischer Umgang mit Neuen Medien Arbeiten mit verschiedenen Lernprogrammen am PC (Antolin, Leseschlau u.ä.) Eigenständiges Recherchieren zu bestimmten Themenbereichen Arbeiten mit Bücherpaketen, Leserucksack, Lesekoffer Selbstbewusstsein und Selbstsicherheit durch sprachliche Fertigkeiten stärken Selbstvertrauen und Gemeinschaftsgefühl fördern Soziales Lernen: Kompromissbereitschaft, Rücksicht, Fairness, Teamgeist Durch abwechslungsreiche Lernformen, Eigeninitiative, Gruppenarbeiten, Lernwerkstätten, offene Unterrichtsformen, externe Referenten, Autorenlesungen, Lehrausgänge und Medienvielfalt wollen wir erreichen, dass der Unterricht interessant und sinnvoll erlebt wird. Im Unterricht legen wir Wert auf selbstständiges Lernen und setzen verschiedene Lernformen und Medien ein, damit die Neigungen und Fähigkeiten des Einzelnen gezielt weiterentwickelt und gefördert werden.

4 Unser Schulleben soll geprägt sein von einem respektvollen Miteinander. Wir grüßen Wir gebrauchen die Höflichkeitsform Wir stärken die Klassengemeinschaft Wir stärken die Persönlichkeit und das Selbstwertgefühl der einzelnen Schüler Wir fördern die Toleranz anderen gegenüber Wir fördern die Kommunikationsfähigkeit Wir lösen Konflikte angemessen und ohne Gewalt Wir äußern die eigene Meinung, legen den Standpunkt dar Wir hören einfühlsam und aktiv zu Wir sorgen für ein angenehmes Lernklima In unserem Arbeitsverhalten legen wir Wert auf: Einsatzbereitschaft und Durchhaltevermögen Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit Selbstständigkeit Ordnung und Sauberkeit Verantwortungsbewussten Umgang mit Lehrmitteln, Einrichtung Durch unterschiedliche Lernformen soll das selbstständige, eigenverantwortliche Lernen gezielt gefördert werden. Besonders während der Freiarbeitsphasen haben die Kinder die Möglichkeit, Lerninhalte in der vorbereiteten Lernumgebung frei zu wählen. Neben Fachkompetenzen, die sich die Kinder aneignen, sollen auch die persönlichkeitsbezogenen Kompetenzen, das Selbstvertrauen und die Selbstständigkeit gestärkt werden. Die Kinder sollen die Bedeutung von Werten, wie Respekt, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft erkennen und eine positive Lernhaltung entwickeln.

5 DEUTSCHSPRACHIGER SCHULSPRENGEL MALS Verwaltungssitz: Direktorin: Schulsprengel Mals Staatsstraße MALS + Fax 0473/ ssp.mals@schule.suedtirol.it Dr. Andrea Eberhöfer Grundschule Burgeis Sitz: Schulleiterin: Grundschule Burgeis Johann Evangelist Holzer Schule Burgeis Nr / gs.burgeis@schule.suedtirol.it Homepage der Schule: Isabella Thöni Elternvertreter im Klassenrat 1./ 2.Klasse Lechner Patricia Burgeis / 2.Klasse Marth Marika Burgeis Klasse Rinner Roswitha Burgeis Klasse Platter Gertraud Burgeis 44B 4. Klasse Schwienbacher Tamara Burgeis Klasse Gamper Manuela Burgeis Klasse Andri Giana Burgeis 216/A 5. Klasse Rinner Roswitha Burgeis 95 Vertreter der Lehrpersonen Gasser Maria Thöni Isabella Ungerer Erich Mattivi Daniela Hofer Hannes Capone Rudolfo Mitglieder des Schulrates Dr. Andrea Eberhöfer Tschenett Sieglinde Vertreter der Eltern Nista Claudia Punt Susanne Paulmichl Priska Paulmichl Claudia Koch Marilena Riedl Sieglinde Direktorin Sekretärin

6 Lehrpersonen Fächerkombinationen Lehrpersonen Klassen Fächer Maria Warger M E E KUT Ariane Thialer Jutta Telser Isabella Thöni 4. D GGN BS KUT 5. D BS 3. 1./ 2. M D 2. M MU 1. M MU GGN Kathrin Tschenett Manuela Thöni D GGN KUT MU MU M GGN MU Christiane Schöpf 1./ KUT BS BS Daniela Mattivi I Daniela Hofer 5. Integration Jörg Eugen R Sprechtage Lernberatungsgespräche Allgemeine Elternsprechtage Lernberatungsgespräche nach Vereinbarung Persönliche Aussprachen nach telefonischer Vereinbarung. Tel:0473/831716

7 Gliederung der Wochenunterrichtszeit: STUNDENTAFEL Kernbereich alle Klassen 24,5 Stunden Wahlpflichtbereich Klasse 2 Stunden (verpflichtend) Wahlbereich alle Klassen 1 Stunde (freiwillig) FACH 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse 5. Klasse D 6, I E M 6 5 4,5 4,5 4,5 GGN KUT 2 1, BS MU R WPF SUMME 24,5 26,5 26,5 26,5 26,5 R= Katholischer Religionsunterricht MU= Musik D= Deutsch KUT= Kunst / Technik I= Italiano Lingua Seconda BS= Bewegung und Sport G= Geschichte (Historie) E= Englisch GEO= Geografie WPF= Wahlpflichtfach M= Mathematik WF= Wahlfach N= Naturwissenschaften KIT= Kommunikations- und Informationstechnologie KIT: Mit Medien kreativ umgehen und sie in verschiedenen Situationen als Lern- und Arbeitsinstrumente in den verschiedenen Fächern angemessen einsetzen.

8 Lernberatung Die Lernberatung erfolgt in den Teamstunden und wird als eine Form der kontinuierlichen Lernbegleitung verstanden. Jedem Kind ist eine Lernberaterin zugewiesen, die es durch das Schuljahr individuell begleitet. Zur individuellen Beratung im Schulalltag werden auch noch zwei Lernberatungsgespräche mit den Eltern angeboten, wobei auch über die Lernentwicklung gesprochen wird. Begegnung von Lehrpersonen und Eltern Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist eine unerlässliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit in der Schule. Die Zusammenarbeit baut im Wesentlichen auf: a) die gemeinsamen Sprechtage/ Sprechnachmittage b) die individuellen Sprechstunden c) die schriftlichen Mitteilungen und Informationen Bei Elternversammlungen zu Beginn des Schuljahres werden den Eltern der von den Lehrpersonen gemeinsam erstellte Erziehungsplan des Klassenrates und eventuelle Projekte vorgestellt und erläutert. Die Eltern haben die Gelegenheit, Änderungswünsche und Vorschläge einzubringen. Die gewählten Elternvertreter verfolgen gemeinsam mit den Lehrpersonen der Klasse die Abwicklung des Unterrichtsplanes im Laufe des Jahres. Öffentlichkeit der Klassenratssitzungen mit Elternvertretern und Elternvertreterinnen: In einem Schuljahr finden in der Regel zwei Sitzungen mit den Elternvertretern und Elternvertreterinnen statt. Zu diesen Sitzungen werden auch alle Eltern und Erziehungsberechtigten der jeweiligen Klasse schriftlich eingeladen.

9 Wahlpflichtbereich (Pflichtquote) Donnerstag, von 13:40 15:40 Uhr 2./3./4./5. Klasse Der Wahlpflichtbereich dient der Vertiefung des Kernunterrichts, dem Aufholen von Lernrückständen und der Begabtenförderung. Blockweise werden zu den Fächern GGN, Deutsch, Mathematik und Italienisch verschiedene Lerneinheiten angeboten. Die Klassenverbände werden je nach Angebot aufgelöst und die jeweiligen Interessensgruppen von den Lehrpersonen betreut. Bei der Auswahl der Angebote stehen die Lehrpersonen den Schülerinnen und Schülern beratend zur Seite. Folgende Lerninhalte werden blockweise angeboten: Zeitraum/Stunden Angebot und 2. Klasse Schwimmkurse für Anfänger, für leicht Fortgeschrittene und Fortgeschrittene 20 Stunden Schwimmen Fit in Mathematik 3. Klasse 16 Stunden Mathe 2000 Arbeiten mit den Mathekisten Knobeln Fit im Einmaleins Strategiespiele Geometrie Raum- Lagebeziehungen Schauen und Bauen Tangram Sachrechnen, Fördern des Textverständnisses Mit Lernprogrammen am PC arbeiten Fit am PC 4. Klasse 16 Stunden den Computer selber hinauf- und herunterfahren die wichtigsten Tasten der Tastatur einsetzen und mit der Maus umgehen Wörter und einfache Texte schreiben mit Hilfe Texte grafisch gestalten mit Hilfe Dokumente speichern mit Hilfe ein gespeichertes Dokument finden ein Lernprogramm öffnen, damit arbeiten und dieses schließen einen Druckerauftrag erteilen Kinderlexika, z.b. Encarta Kids und kindgerechte Seiten im Internet mit Hilfe der Lehrperson als Informationsquelle nutzen

10 Giocando si impara 5. Klasse 16 Stunden Klasse Fit in Mathematik 16 Stunden Fit in Deutsch 3. Klasse 16 Stunden Klasse Fit in Mathe 16 Stunden Ripresa di conoscenze pregresse con diversi giochi Parlare e descrivere Giochi di ruolo Imparare cantando Comprendere storie Creare dialoghi e drammatizzarli Mathe 2000 Arbeiten mit den Mathekisten Knobeln Festigen der Kernaufgaben Malreihen erarbeiten/ festigen Strategiespiele Geometrie Raum- Lagebeziehungen Schauen und Bauen Tangram Sachrechnen, Fördern des Textverständnisses Uhrzeiten ablesen, den Umgang mit der Uhr üben Mit Lernprogrammen am PC arbeiten Schreibwerkstatt Rechtschreibspiele Grammatikspiele Lesewerkstatt Leseförderung Mit Lernprogrammen am PC arbeiten Textverarbeitung am PC Sicheres Vortragen/ Artikulationsübungen Mathe 2000 Arbeiten mit den Mathekisten Knobeln Fit im Einmaleins Strategiespiele Geometrie Raum- Lagebeziehungen Schauen und Bauen Tangram Sachrechnen, Fördern des Textverständnisses Begabtenförderung Stützunterricht Mit Lernprogrammen am PC arbeiten Klasse Fit in Mathe 16 Stunden Mathe 2000 Arbeiten mit den Mathekisten Knobeln Fit im Einmaleins Strategiespiele Geometrie Raum- Lagebeziehungen Schauen und Bauen Tangram Sachrechnen, Fördern des Textverständnisses Begabtenförderung Stützunterricht Mit Lernprogrammen am PC arbeiten

11 Stunden Fit in Deutsch 2. Klasse Stunden Fit am PC 3. Klasse Stunden Giocando si impara 4. Klasse Stunden Fit in Deutsch 5. Klasse Lesewerkstatt/ Leseförderung Schreibwerkstatt Rechtschreibspiele Grammatikspiele Mit Lernprogrammen am PC arbeiten Textverarbeitung am PC Sicheres Vortragen/ Artikulationsübungen die wichtigsten Tasten der Tastatur einsetzen und mit der Maus umgehen den Computer hinauf- und herunterfahren Wörter und einfache Texte schreiben Texte grafisch gestalten Dokumente speichern ein gespeichertes Dokument finden mit Lernprogrammen arbeiten Leseförderung mit Antolin Kinderlexika, z.b. Encarta Kids und kindgerechte Seiten im Internet mit Hilfe der Lehrperson als Informationsquelle nutzen Ripresa di conoscenze pregresse con diversi giochi Parlare e descrivere Giochi di ruolo Imparare cantando Comprendere storie Creare dialoghi e drammatizzarli Schreibwerkstatt Rechtschreibspiele Grammatikspiele Lesewerkstatt Leseförderung Begabtenförderung Stützunterricht Mit Lernprogrammen am PC arbeiten Textverarbeitung am PC Fit am PC 14 Stunden 2. Klasse die wichtigsten Tasten der Tastatur einsetzen und mit der Maus umgehen den Computer hinauf- und herunterfahren Wörter und einfache Texte schreiben Texte grafisch gestalten Dokumente speichern ein gespeichertes Dokument finden mit Zeichenprogrammen arbeiten mit Lernprogrammen arbeiten Leseförderung mit Antolin Kinderlexika, z.b. Encarta Kids und kindgerechte Seiten im Internet mit Hilfe der Lehrperson als Informationsquelle nutzen

12 Stunden Giocando si impara Ripresa di conoscenze pregresse con diversi giochi Parlare e descrivere Giochi di ruolo Imparare cantando Comprendere storie Creare dialoghi e drammatizzarli 3. Klasse Stunden Fit in Deutsch 4. Klasse Schreibwerkstatt Rechtschreibspiele Grammatikspiele Lesewerkstatt Leseförderung Begabtenförderung Stützunterricht Mit Lernprogrammen am PC arbeiten Textverarbeitung am PC Stunden Fit am PC 5. Klasse seine/ihre Tastaturkenntnisse erweitern Texte formatieren Dokumente öffnen und speichern Texte, Grafiken und Bilder kombinieren selbstständig in Lernprogrammen navigieren und Aufträge ausführen einen Druckauftrag erteilen kindgerechte Seiten im Internet, Suchmaschinen und Kinderlexika, z.b. Encarta Kids, mit Hilfe der Lehrperson als Informationsquelle nutzen mit Hilfe der Lehrpersonen verantwortungsvoll mit Informationen aus dem Internet umgehen

13 Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen Herbstausflug Erlebnisweg Aschbach Theaterbesuche Teilnahme an verschiedenen Projekten Wintersporttag Faschingsfeier Maiausflug Platz Gangl Glurns Unterrichtsbegleitende Maßnahmen Auch in diesem Schuljahr werden wir eine Reihe von unterrichtsbegleitenden Maßnahmen durchführen, um die Lerninhalte zu veranschaulichen. Dazu zählen die Aktivitäten, welche rund um das Jahresthema erfolgen, aber auch sämtliche Lehrausgänge und Lehrausflüge. Zum einen sollen diese Aktivitäten den Unterricht lebendiger gestalten, zum anderen sind sie aber auch Gelegenheit zum sozialen Lernen und zum Kennenlernen von Besonderheiten in kultureller, aber auch naturkundlicher Hinsicht. Einen Schwerpunkt legen wir nach wie vor auf die Leseerziehung, die in unterschiedlichen Lerneinheiten erfolgen wird. Wir werden auch weiterhin unsere Bibliothek nutzen. Im kulturellen Bereich werden wir wiederum an Theateraufführungen teilnehmen und Museen besuchen. Sämtliche Lehrausgänge und Lehrausflüge werden vom jeweiligen Klassenrat so geplant, dass sie eine bestmögliche Ergänzung zum Unterricht darstellen und dienlich sind, den Horizont der Schüler auf einem altersgerechten Niveau zu erweitern. Es ist uns ein Anliegen, das Kind in seinen unterschiedlichen Stärken und Schwächen bestmöglich zu betreuen und durch vielfältige Angebote den Unterricht möglichst interessant zu gestalten.

14 Angebote im Wahlfachbereich Der Wahlbereich trägt den Interessen, Neigungen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung und ergänzt das verpflichtende Angebot der Schule. Nach erfolgter Anmeldung zu Schulbeginn ist die Teilnahme verpflichtend. Die Eltern werden zu den einzelnen Angeboten schriftlich informiert. Bei Exkursionen sind wetterbedingt Verschiebungen möglich. Angebot Zielgruppe Zeitraum Stunden Schwimmen 1. Klasse Einheiten 13:30 16: Schwimmen 2.Klasse Einheiten 13:40 16:15 22 h 6h Flurbegehung alle Klassen Samstag, h Eisenbahnwelt Rabland alle Klassen Samstag h Avimundus Schlanders Klasse Freitag, :00 Uhr 18:00 Uhr 4h Häkelkurs Schulsportprogramm: Badminton Schulsportprogramm: Badminton Leseabend in der Fürstenburg Klasse montags jeweils 1,5 Stunden 4 Einheiten 4. und 5. Klasse montags jeweils 1,5 Stunden 4 Einheiten 2.und 3. Klasse montags jeweils 1,5 Stunden 4 Einheiten h 6 h 6 h 1., 2. und 3. Klasse 22. April h Leseabend in der Fürstenburg 4. und 5. Klasse 29. April h

15 Bewertungskriterien und Bewertungsstufen 1) Bewertung der Fächer des Kernbereiches, der fächerübergreifenden Lernbereiche und des Wahlpflicht- und Wahlbereiches Bewertungskriterien: Arbeitsverhalten o Selbstständigkeit: Zuverlässigkeit, zielgerichtetes und eigenverantwortliches Arbeiten o Konzentration, Ausdauer, Sauberkeit und Ordnung, Interesse, Ehrgeiz, Einsatzbereitschaft o Lernverhalten o Zusammenhänge erkennen, Auffassungsvermögen, logisches Denkvermögen, Anwendung von Problemlösungsstrategien o Beherrschung von Arbeitstechniken und von Arbeitsmitteln o Gelerntes behalten, angemessen wiedergeben, anwenden und auf neue Situationen übertragen o sich korrekt, normgerecht ausdrücken o Verstehen von Aufgabenstellungen Bewertungsstufen: Ziffer Lernergebnis angestrebte Kompetenzen zehn (10) neun (9) acht (8) sieben (7) sechs (6) fünf (5) entspricht durchwegs den vorgegebenen umfassend erworben Zielen und übertrifft diese in mehreren Bereichen entspricht durchwegs den vorgegebenen in höherem Ausmaß erworben Zielen entspricht vielfach den vorgegebenen Zielen in mittlerem Ausmaß er- entspricht im Wesentlichen den vorgegebenen Zielen entspricht nur teilweise den vorgegebenen Zielen entspricht nicht den vorgegebenen Zielen worben die meisten grundlegend, einige auch in mittlerem Ausmaß erworben mehrere grundlegende, einige auch nicht oder nur ansatzweise erworben die meisten grundlegenden Kompetenzen nicht erworben

16 Bewertung des Verhaltens Bewertungskriterien: Sozialverhalten o Konfliktfähigkeit o Einhaltung von Regeln, Fairness o Hilfsbereitschaft und Achtung anderer o Übernahme von Verantwortung o Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens Bewertungsstufen (für die Mittelschule) : Ziffer zehn (10) neun (9) acht (8) sieben (7) sechs (6) fünf (5) entspricht Verhalten vorbildlich weitgehend im Wesentlichen oft nicht meist nicht in keiner Weise den geltenden Regeln(Kriterien) Die individuelle Lernentwicklung bezüglich Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten wird im Unterricht beobachtet und festgehalten. Die Selbstreflexion und die Selbsteinschätzung des/der Schülers/Schülerin, die Beobachtungen und Rückmeldungen der Lehrpersonen steuern den Bildungsprozess. Eine schriftliche Rückmeldung erhalten der/die Schüler/Schülerin und die Familie durch die Bewertung im Schülerbogen. Die Schülereltern werden bei gemeinsamen Aussprachen und im Laufe des Monats April schriftlich über eine eventuelle Nichtversetzung informiert. Absenzen Die Eltern müssen die Abwesenheit ihres Kindes vor Unterrichtsbeginn telefonisch der Schulstelle melden. Bleibt ein Schüler dem Unterricht fern oder kommt er zu spät zum Unterricht, so ist dies von den Eltern schriftlich zu rechtfertigen. Bei längeren Absenzen muss kein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden. Ansteckende Krankheiten müssen an der Schule gemeldet werden. Voraussehbare Absenzen von einem Tag sind vorher einem der Klassenlehrer schriftlich mitzuteilen, längere Absenzen sind bei der Direktorin zu beantragen. Schüler dürfen das Schulgebäude während des Unterrichtes nach Vereinbarung nur dann verlassen, wenn sie von den Eltern oder Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

17 Die Schüler- und Schülerinnencharta Wir lernen erfolgreich, wenn Rechte und Pflichten geachtet werden. Ich und die Schule: 1. Ich werde respektiert, so wie ich bin. Meine Muttersprache, mein Aussehen,... werden respektiert. 2. Ich werde in der Schule geachtet und geschätzt. 3. Ich kann korrekt mit anderen umgehen und Rücksicht auf Schwächere nehmen. 4. Meine ganz persönlichen Daten bleiben geheim. 5. Ich lerne in einer gesunden, sicheren und einladenden Umgebung. 6. Ich achte alle anderen Menschen in der Schule und begegne ihnen mit Wertschätzung. 7. Ich achte auf die Einrichtung der Schule und behandle sie gut. 8. Ich arbeite mit den anderen Menschen in der Schule zusammen und befolge Anweisungen der Lehrpersonen. 9. Ich halte die Regeln der Schule ein. Wie der Unterricht sein soll: 1. Ich erhalte einen guten Unterricht. Meine Eltern und ich selbst wissen Bescheid über das, was ich lernen soll. 2. Ich kenne verschiedene Lern- und Arbeitsmethoden. Ich darf auch schneller oder langsamer sein als die anderen. Wenn ich eine Behinderung oder eine besondere Schwäche habe, dann achten die Lehrpersonen ganz besonders darauf, dass ich mitkomme. 3. In der Schule lerne ich das, was für mich später im Leben und im Beruf wichtig ist. 4. Die Schule bringt mir bei, wie ich lernen kann und dies auch als Erwachsene/r tun kann. 5. Ich verstehe, was im Unterricht geboten wird. 6. Ich weiß, wie meine Arbeiten bewertet werden. Die Lehrpersonen sagen mir nach Prüfungen, welche Bewertung sie mir gegeben haben. 7. Am Montag oder an den Tagen nach Ferien oder Feiertagen werde ich nicht geprüft, außer wenn ich damit einverstanden bin. Ich bekomme nicht zu viele Hausaufgaben. Über Feiertage und Ferien gibt es keine Hausaufgaben, außer wir sind damit einverstanden. 8. Meine Eltern wissen über meine Fortschritte Bescheid und erhalten Einblick in die Bewertungsunterlagen. 9. In den Wahlangeboten werden meine Wünsche berücksichtigt. 10. Die Schule hilft in der Entscheidung der Berufswahl. 11. Ich arbeite in der Schule mit, ich bin pünktlich und besuche regelmäßig die Schule. 12. Ich lasse mich prüfen und bereite mich auf die Prüfungen vor. 13. Ich verlasse nicht ohne Erlaubnis der Lehrperson die Schule. 14. Wenn ich fehle, bringe ich eine Entschuldigung mit und begründe die Abwesenheit.

18 Meine Mitarbeit am Schulleben 1. Ich kenne die Unterrichtsziele der einzelnen Fächer und habe Möglichkeiten der Mitarbeit. 2. Ich darf klar und offen sagen, was ich denke. Ich darf Vorschläge einbringen, wie die Schule besser funktionieren könnte. 3. Ich sage korrekt meine Meinung. 4. Ich plane und organisiere im Unterricht mit. 5. Ich respektiere die Meinungen der anderen und decke Vorurteile auf. 6. Ich halte die Schulordnung ein und lebe mit den anderen Menschen in der Schule friedlich zusammen. 7. Ich übernehme Aufträge in der Klasse. Was passiert, wenn Ich respektiere die erzieherischen Maßnahmen der Schule. 2. Wenn ich etwas angestellt habe, bin ich bereit den Fehler einzugestehen und mein Verhalten ändern. 3. Ich übernehme die Verantwortung für mein Handeln. 4. Wenn ich etwas anstelle, habe ich die Möglichkeit, meine Sichtweise darzulegen. 5. Wenn ich etwas anstelle, so hat dies keinen Einfluss auf die Bewertungen. 6. Meine Meinungsäußerung wird niemals bestraft. 7. Ich erhalte die Möglichkeit, Fehler wieder gut zu machen. Schülerinnen- und Schülercharta für Kinder vom Landesbeirat der Eltern

19 SCHULORDNUNG FÜR DEN SPRENGEL Richtlinien für den Schulalltag Da die Verwendung der maskulinen und femininen Form bei Personenbezeichnungen den Lesefluss beeinträchtigt, wird im vorliegenden Dokument nur die maskuline Form verwendet. Selbstverständlich sind Schülerinnen und Lehrerinnen in gleicher Weise angesprochen und gemeint. 1. Beaufsichtigung der Schüler Für alle nicht speziell angeführten Punkte gelten die Bestimmungen: der Art. 28 und 34 der Verfassung, die Art. 2043, 2047, 2048, 2050, 2055, 2176 des ZGB, des LG Nr. 20 vom 18. Oktober 1995 des Art. 61 des Gesetzes Nr. 312 vom 11.Juli Die geltenden Bestimmungen des Dienstrechtes für Lehrpersonen sehen vor, dass jeder Lehrer im Schulareal die Verantwortung und die Aufsichtspflicht zu jedem Zeitpunkt und für alle Schüler mit trägt. Bei Unterrichtsbeginn Die Schüler versammeln sich, wenn nicht anders vereinbart, im Schulhof. Die Fahrschüler werden Unterrichtsbeginn beaufsichtigt. Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn übernehmen alle Lehrpersonen, die in der ersten Stunde Dienst leisten, die Aufsicht über die Schüler. Beim Stundenwechsel Die Stundenwechsel müssen pünktlich erfolgen. Lehrpersonen, die in der folgenden Stunde Teamunterricht oder keinen Unterricht haben, bleiben so lange in der Klasse, die Dienst habende Lehrperson eintrifft. In der Pause Die Pause dauert 15 oder 20 Minuten. Bei guter Witterung verbringen die Schüler die Pause im Freien. Kein Schüler darf unbeaufsichtigt in den Klassen zurückbleiben. Für genesende Schüler wird in der Regel auf Antrag der Eltern ein Aufsichtsdienst während der Pause im Schulhaus organisiert. Die Pause dient der Erholung und Entspannung; deshalb ist den Schülern unter der Aufsicht der Lehrpersonen ein vernünftiges Maß an freier Bewegung zu gewähren. Lehrpersonen, die die Pausenaufsicht im Haus verrichten, müssen darauf achten, dass sich während der Pause keine Schüler, die nicht aus besonderen Gründen die Erlaubnis haben in der Klasse zu bleiben, in den Toiletten, in der Bibliothek, in den Gängen bzw. in den Klassenräumen aufhalten. Besondere Aufmerksamkeit muss auf die Fenster gerichtet sein. Diese dürfen aus Sicherheitsgründen in Anwesenheit der Schüler nur gekippt und ausschließlich in Anwesenheit der Lehrpersonen seitlich geöffnet werden. Sind die Fenster geöffnet, dürfen die Lehrpersonen die Klasse nicht verlassen, solange sich noch Schüler darin aufhalten. Während der Pause darf kein Kind den Schulbereich verlassen.

20 Für die Grundschule wird die Aufsicht während der Pause in der Regel einer Lehrperson pro Klasse im Dienstplan zugeteilt. Die Dienst leistenden Lehrpersonen beaufsichtigen jedoch alle Schüler, die sich im Schulhof aufhalten und sind gemeinsam verantwortlich. Nach der Pause gehen die Schüler unter Aufsicht einer Lehrperson geschlossen in die Klassen. In der Mittelschule sorgt die Lehrperson der Unterrichtsstunde vor der Pause dafür, dass alle Schüler den Klassenraum verlassen. Die Aufsicht während der Pause übernehmen die dafür beauftragten Lehrpersonen im Schulhaus und im Schulhof. Am Ende der Pause sorgen sie für ein geordnetes Eintreten in das Schulgebäude. Die Lehrperson, die nach der Pause Unterricht hat, erwartet die Schüler in der Klasse. Bei Regen übernehmen die Lehrpersonen, die vor der Pause Unterricht haben, die Pausenaufsicht in den Gängen vor den Klassen. Ein Wechsel zwischen den Stockwerken ist untersagt. Während des Unterrichts Lehrpersonen können einzelne Schüler mit Botengängen für die Klasse oder zum Arbeiten innerhalb des Schulhauses oder des Schulgebäudes beauftragen, wenn dies dem einzelnen Schüler zuzumuten ist. Dies geschieht im Sinne der Erziehung zur Selbstständigkeit. Die Lehrperson ist in diesem Falle aber nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden und trägt die Verantwortung. Für die Spezialräume gelten eigene Benutzerordnungen. Die Fachlehrpersonen weisen die Schüler auf die speziellen Verhaltensregeln in den Spezialräumen hin und machen sie mit allen Vorsichtsmaßnahmen bekannt. Die Fachlehrpersonen sind verpflichtet, sich über die gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Benutzung von Lehrmitteln durch die Schüler zu informieren (Werkzeuge, Schneidemesser, Maschinen, Chemikalien...). Bei Unterrichtsende Nach Beendigung des Unterrichtes begleitet die Lehrperson der letzten Stunde die Schüler zum Schulausgang. Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen endet, sobald die Schüler das Schulhaus oder den Schulhof (falls es ein geschlossener Schulhof ist) verlassen haben oder den Erziehungsberechtigten übergeben worden sind. Beim Nachmittagsunterricht Für den Nachmittagsunterricht gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Unterricht am Vormittag. 2. Fahrschüler Für die Fahrschüler beschließt der Schulrat während der Wartezeiten vor und nach dem Unterricht geeignete erzieherische Tätigkeiten.

21 3. Schulausspeisung Wenn der Unterricht auch am Nachmittag stattfindet, wird aus der Mittagspause eine regelrechte Schulpause, was auch die notwendige Verpflichtung für das Lehrpersonal nach sich zieht, für die Beaufsichtigung der Schüler Sorge zu tragen. Der Direktor erstellt aufgrund der Vorschläge der Lehrpersonen einen Dienstplan. 4. Abwesenheit der Schüler Die Eltern müssen die Abwesenheit vor Unterrichtsbeginn telefonisch der jeweiligen Schulstelle melden. Bleibt ein Schüler dem Unterricht fern oder kommt er zu spät zum Unterricht, so ist dies von den Eltern schriftlich zu rechtfertigen. Bei längeren Absenzen ist kein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Ansteckende Krankheiten müssen an der Schule gemeldet werden. Voraussehbare Absenzen von einem Tag sind vorher einem der Klassenlehrer/Lernberater schriftlich mitzuteilen; längere Absenzen sind beim Direktor zu beantragen. Alle Absenzen sind im Klassenbuch zu vermerken. Über unentschuldigte Absenzen sind der Klassenrat und die Direktion zu informieren, sowie eine Aussprache mit Schülern und Eltern zu führen. Verspätungen müssen begründet und entschuldigt werden. Schüler dürfen das Schulgebäude während des Unterrichtes prinzipiell nur dann verlassen, wenn sie von den Eltern oder Erziehungsberechtigten abgeholt werden. In jedem anderen Fall ist die Genehmigung der Schulleitung einzuholen. 5. Verzicht auf den Religionsunterricht Die Eltern der Schüler haben das Recht, ihr Kind vom Religionsunterricht abzumelden. Ein entsprechender Antrag muss zu Beginn eines Schuljahres gestellt werden und gilt auf Widerruf. Sollte in diesen Stunden der Schüler auf Wunsch der Eltern das Schulgebäude verlassen, so müssen die Eltern schriftlich die volle Verantwortung übernehmen. 6. Befreiung von den Turnübungen Auf Antrag der Eltern oder eines ärztlichen Zeugnisses kann die Lehrperson oder der Direktor den Schüler von den praktischen Turnübungen zeitweilig oder für das ganze Schuljahr befreien. Die befreiten Schüler müssen anwesend sein und als Helfer in das Unterrichtsgeschehen eingebunden werden. 7. Lehrausgänge/Schulausflüge/Sporttage/Tage für besondere Aktivitäten Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen sind Unterrichtsformen, bei denen die Schüler innerhalb und außerhalb des Schulareals unter der pädagogischen Leitung und Verantwortung der Schule Tätigkeiten durchführen.

22 Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen tragen dazu bei, den lehrplanmäßigen Unterricht durch unmittelbaren Kontakt mit der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Wirklichkeit sowie durch direkte Beobachtungen der Natur zu veranschaulichen, zu ergänzen und zu vertiefen; sie regen auch zur körperlichen Ertüchtigung und zur Pflege des Gemeinschaftsgefühls an. Als unterrichtsbegleitende Veranstaltungen gelten: Lehrausgänge, Lehrfahrten, Lehrausflüge, Wanderungen, Schulsporttage, Projekttage, Schul- und Klassenpartnerschaften, Betriebspraktika, Schüleraustausch. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist für die Schüler verpflichtend. Nimmt ein Schüler an den Lehrausgängen einer Klasse nicht teil, wird er an diesem Tag einer anderen Klasse zugewiesen. 8. Zutritt zu den Klassen Jede Störung des Unterrichts ist strengstens untersagt. Außenstehenden ist der Zutritt zu den Klassen ohne Ermächtigung der Direktion bzw. der Schulverwaltung oder ohne vorhergehende Vereinbarung mit der Lehrperson nicht erlaubt. Den Schülern ist außerhalb der Unterrichtszeit der Zutritt zu den Klassen nur mit Genehmigung einer Schulperson gestattet. 9. Unterrichtskürzungen Unterrichtskürzungen und Abweichungen vom gängigen Stundenplan werden den Eltern schriftlich mitgeteilt. Fällt die Heizung aus, so entscheidet der Amtsarzt oder der Bürgermeister über die eventuelle Unterbrechung des Unterrichts. 10. Begegnung von Lehrpersonen und Eltern Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist eine unerlässliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit in der Schule. Dabei werden verschiedene Möglichkeiten angeboten: a) gemeinsame Sprechnachmittage b) individuelle Sprechstunden der Lehrpersonen: jede Lehrperson teilt den Eltern zu Beginn des Schuljahres mit, wann sie regelmäßig nach Vereinbarung zu sprechen ist. c) schriftliche Mitteilungen und Informationen: für den laufenden Austausch von Informationen wird ein Mitteilungsheft geführt, in das Lehrpersonen wie Eltern ihre Mitteilungen schreiben und sich die Kenntnisnahme durch Unterschrift bestätigen lassen. d) die Homepage der Schule: e) Bei Elternversammlungen zu Beginn des Schuljahres wird den Eltern, der von den Lehrpersonen gemeinsam erstellte Unterrichtsplan vorgestellt und erläutert. Die Eltern haben die Gelegenheit, Änderungswünsche und Vorschläge einzubringen. Ebenso werden die Bildungsangebote und Erziehungsmaßnahmen mit den Eltern besprochen. Die grundlegenden Lernziele und Erzie-

23 hungsziele liegen auch jeder Zeit zur Einsicht auf. In einem Schuljahr finden in der Regel zwei Sitzungen mit den Elternvertretern statt. Zu diesen Sitzungen werden auch alle Eltern und Erziehungsberechtigten der jeweiligen Klasse über das Mitteilungsheft schriftlich eingeladen. Die gewählten Elternvertreter verfolgen gemeinsam mit den Lehrpersonen der Klasse die Abwicklung des Unterrichtsplanes im Laufe des Jahres. 11. Schülerunfälle Schüler sind auf dem Schulweg, in der Schule und bei allen schulischen Veranstaltungen versichert. Verletzt sich ein Schüler, so ist sofort Hilfe zu leisten und je nach Schwere des Falles sind Maßnahmen für eine geeignete ärztliche Versorgung zu treffen. Auf jeden Fall sind die Eltern und die Direktion umgehend davon zu verständigen. 12. Verhaltensregeln im Brandfalle Im Falle eines Brandes, dessen Ausmaß nicht abschätzbar ist, ist von den Lehrpersonen sofort die Nummer 115 anzurufen. Bei jeglicher Art von Brandausbruch ist das gesamte Schulgebäude zu räumen. Jede Schülergruppe wird geschlossen durch die jeweils anwesende Lehrperson ins Freie begleitet. Dabei sind die vorgesehenen Fluchtwege zu benutzen, sofern diese nicht durch Feuer oder Rauch versperrt sind. Sobald die Klassen/Gruppen sicher im Freien angelangt sind, muss die Lehrperson die Schüler der eigenen Klasse/Gruppe abzählen. Fehlende Schüler müssen sofort den Feuerwehrleuten gemeldet werden, um entsprechende Suchaktionen aufnehmen zu können. Sollten einzelne Schüler im WC- oder in Klassenräumen verblieben sein, dann sollen diese im Raum bei geschlossener Tür in Fensternähe auf sich aufmerksam machen, damit sie ehestens von der Feuerwehr bemerkt und über die Fenster in Sicherheit gebracht werden können. Die Schulstellenleiter bzw. die Schulverwaltung müssen über die Benutzung der schulischen Räumlichkeiten informiert werden. 13. Haftung Die Schule übernimmt für die im Schulhof abgestellten Fahrräder und in den Garderoben abgelegten Kleidungsstücke sowie für die darin verwahrten Wertgegenstände keine Haftung. 14. Benützung von Räumen Für die Benützung der Turnhallen, der Bibliotheken und anderer Spezialräume wird ein Organisationsplan auf Schulebene erstellt. Die Verwendung der Schulräume für außerschulische Zwecke wird von der Direktion und von der Gemeinde genehmigt und geregelt. 15. Veröffentlichung der Akten Jeder, der ein Recht oder ein gesetzmäßiges Interesse schützen will, kann auf Antrag in die Akten der öffentlichen Verwaltung Einsicht nehmen und Kopien erhalten. Die Akten der Mitbestimmungsgremien mit Ausnahme jener, die Einzelpersonen betreffen, sind allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zugänglich. Die Beschlüsse der Gremien werden an der Anschlagtafel am Sitz der Schuldirektion veröffentlicht.

24 Alle Veröffentlichungen an der Anschlagtafel im Schulgebäude bedürfen der Genehmigung des Direktors bzw. des Schulleiters. 16. Verteilen von Werbematerial und Schriften Werbung kommerzieller Art oder für politische Parteien und Gruppierungen über die Schüler ist ausdrücklich verboten. Mitteilungen von Eltern an Eltern, die über die Schüler verteilt werden sollen, müssen mit dem Direktor abgesprochen werden. 17. Allgemeine Verhaltensregeln Die Schüler sollen beim Verlassen des Schulgebäudes (Pause, Schulschluss) angehalten werden, nicht zu laufen. Die Lehrpersonen müssen die Schüler darauf aufmerksam machen, dass sie keine Messer (Taschenmesser, Tapetenmesser u. dergl.) in ihren Schultaschen bzw. Griffelschachteln mitführen dürfen. Diese werden ihnen ohne Vorwarnung abgenommen und der Vorfall der Schulleitung mitgeteilt. Tapetenmesser, die für den Unterricht gebraucht werden, müssen in einem nur für die Lehrpersonen zugänglichen Behälter aufbewahrt werden. Sie dürfen nur bei Gebrauch und unter Aufsicht der Lehrpersonen benutzt werden. Alle Gegenstände, die mit dem Unterricht nichts zu tun haben bzw. störend wirken, werden den Schülern abgenommen. Die betreffenden Lehrpersonen entscheiden, wann diese zurückerstattet werden. Handys müssen während des Unterrichts abgeschaltet werden und in der Schultasche bleiben. Im gesamten Schulareal und bei schulbegleitenden Veranstaltungen sind das Rauchen und das Trinken alkoholischer Getränke strengstens verboten. Die Schüler sind angehalten, sich in der Schule, auf dem Schulweg, im Bus oder im Zug höflich und rücksichtsvoll zu benehmen und die Schul- bzw. Verkehrseinrichtungen zu schonen. Disziplinarordnung 1. Grundsätze Die Disziplinarordnung dient dazu, die Rechte der Schüler und aller Mitglieder der Schulgemeinschaft zu sichern und das Leben und Lernen in der Gemeinschaft zu fördern und zu regeln. Die Art des gegenseitigen Umgangs, auch und besonders im Zusammenhang mit Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen, ist nicht nur von hohem erzieherischen Wert und Ausdruck der gegenseitigen Wertschätzung, sondern Voraussetzung für konstruktive, qualitätsvolle Zusammenarbeit. Erziehungsarbeit kann nur dann gelingen, wenn sie von allen Schulpartnern gemeinsam getragen und verantwortet wird. Erfolgreiches Lernen setzt Mitarbeit, Konzentration und in bestimmten Unterrichtsphasen Ruhe und Ordnung voraus. Jeder Schüler trägt durch rücksichtsvolles und korrektes Verhalten dazu bei, dass seine Mitschüler erfolgreich lernen können, auch während der unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten. Schüler haben auch die Pflicht, sich Bewertungen und Prüfungen zu stellen.

25 Bei der Umsetzung der Disziplinarordnung ist es von grundlegender Bedeutung, dass der Schüler in seiner Persönlichkeit und die Situation in ihrer Vielschichtigkeit, Komplexität und Einzigartigkeit gesehen und berücksichtigt wird, um die bestmöglichen pädagogischen Maßnahmen treffen zu können. Die allmähliche Übernahme von Aufgaben und Verantwortung fördert den Reifungsprozess des Schülers und bereichert das Schulleben. 2. Folgende Verhaltensweisen gelten in unserem Sprengel als schwere Disziplinarverstöße aggressives und respektloses Verhalten anderen Personen gegenüber (wie: mutwillig anderen körperliche oder psychische Verletzungen zufügen, Beleidigungen,...) Diebstahl mutwilliges Beschädigen, Zerstören oder Beschmutzen von fremdem Eigentum wiederholtes Nichteinhalten von Regeln und Missachtung von Vorschriften (wie: die Schulordnung nicht einhalten, dauerndes Stören des Unterrichts, sich selbst oder andere in gefährliche Situationen bringen, ) fehlende Einsatzbereitschaft und Mitarbeit (wie: wiederholt Hausaufgaben o- der Schulmaterialien vergessen, Arbeitsverweigerung, Unpünktlichkeit,...) Sanktionen und Maßnahmen Disziplinarmaßnahmen haben einen erzieherischen Zweck und zielen darauf ab, das Verantwortungsbewusstsein zu stärken; sie sollen zum korrekten Verhalten innerhalb der Schulgemeinschaft zurückführen. Disziplinarmaßnahmen dürfen die Persönlichkeit des Schülers nicht verletzen. Sie haben immer eine erzieherische Zielsetzung, welche das Verantwortungsgefühl des Schülers stärkt und ihn zu korrektem Verhalten hinführt. Wenn möglich sollen Disziplinarmaßnahmen in Bezug zu den Verstößen stehen. Die Eltern werden über Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen informiert und es ist zielführend, wenn die Eltern die Maßnahmen der Schule unterstützen. Erziehungsmaßnahmen dürfen die Leistungsbewertung nicht beeinflussen. Folgende Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen finden Anwendung: Gespräche und Ermahnungen sinnvolle Strafarbeiten und andere Tätigkeiten Wiedergutmachung von Schäden (durch: Reinigen der beschmutzten Gegenstände, Ersetzen der kaputten Gegenstände,...) Ausschluss aus der Klassengemeinschaft (bei bestimmten Tätigkeiten wie Lehrausgängen, Lehrausflügen, besonderen Tätigkeiten,...) Ausschluss von der Schulgemeinschaft (nur für die Mittelschule) In Anbetracht der Rechte der Schüler werden folgende Disziplinarmaßnahmen nicht in Betracht gezogen: körperliche Strafen, Kollektivstrafen, Bloßstellung, Demütigung und Isolation.

26 4. Zuständigkeiten und Vorgangsweisen Es ist Aufgabe jedes einzelnen Klassenrates, sich im Rahmen dieser Disziplinarordnung über Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen Gedanken zu machen, Vereinbarungen zu treffen und diese mit den Erziehungsberechtigten und den Schülern zu besprechen. Im Rahmen dieser getroffenen Vereinbarungen ist es dann Aufgabe jeder einzelnen Lehrperson, Gespräche zu führen, Ermahnungen auszusprechen, Strafaufgaben zu geben, kleinere Wiedergutmachungen festzusetzen. Bei schwerwiegenden und wiederholten Disziplinarverstößen, welche eine Benachrichtigung der Familie oder einen Ausschluss von schulischen Tätigkeiten zur Folge haben, trifft der Klassenrat die Maßnahmen in Abwesenheit der Elternvertreter, wenn der Schüler nur von der Klassengemeinschaft ausgeschlossen wird (in der Schule beaufsichtigt wird), in Anwesenheit der Elternvertreter, wenn der Schüler von der Schulgemeinschaft ausgeschlossen wird (nur Mittelschule). Diese Maßnahmen werden auch im Protokoll oder im Lehrerregister vermerkt. Die Disziplinarordnung und die verschiedenen Maßnahmen werden auch in der Klasse diskutiert. Vor der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen erhält der Schüler immer die Gelegenheit, die Gründe für sein Verhalten darzulegen. Die Maßnahmen berücksichtigen die persönliche Lage des Schülers, sollen dazu dienen, dass der Schüler sein Fehlverhalten einsieht und sind als Wiedergutmachung zu sehen. Eine freie Meinungsäußerung, welche korrekt und ohne die Persönlichkeit eines anderen zu verletzen vorgetragen wird, wird niemals bestraft. Gespräche sind, je nach Schwere des Vergehens, auf verschiedenen Ebenen anzusetzen: Gespräche mit dem Schüler, mit der ganzen Klasse, mit den Eltern, mit Fachleuten der verschiedenen Dienststellen. 5. Einspruch und Rekurse Gegen Disziplinarmaßnahmen können die Erziehungsberechtigten bei der schulinternen Schlichtungskommission Rekurs einreichen. Die Schlichtungskommission entscheidet auf Anfrage von Betroffenen auch über Streitfälle, die aus der Auslegung der Schülercharta oder der Disziplinarordnung der Schulordnung entstanden sind. 6. Die Schlichtungskommission Im Sprengel wird eine Schlichtungskommission eingerichtet. Die Schlichtungskommission hat die Aufgabe, sich: a) mit Rekursen bezüglich verhängter Disziplinarmaßnahmen und b) mit Anfragen über Streitfälle bezüglich Auslegung und Verletzungen der Schülercharta an der Schule zu befassen und diesbezüglich Entscheidungen zu treffen. Die Schlichtungskommission setzt sich wie folgt zusammen: Die Schlichtungskommission besteht neben dem Schuldirektor aus mindestens zwei Elternvertretern und mindestens zwei Lehrervertretern, wobei für jede Kategorie die Vertretung der verschiedenen Schulstufen gewährleistet sein muss. Für jedes effektive Mitglied wird ein Ersatzmitglied der entsprechenden Kategorie und Schulstufe gewählt. Den Vorsitz in der Schlichtungskommission hat ein Elternvertreter.

27 Die Kommission ist beschlussfähig, wenn der Direktor oder sein Stellvertreter, ein Elternvertreter und ein Lehrervertreter anwesend sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, Stimmenthaltungen sind nicht erlaubt. Wenn der Schlichtungsfall in direktem Zusammenhang mit Schülern der eigenen Klasse oder mit dem eigenen Kind steht, so ist eine Abwesenheit wegen Befangenheit vorgesehen. Eltern, welche eine Eingabe an die Schlichtungskommission machen wollen, sollen dies so schnell wie möglich tun, spätestens aber fünf Tage nach Kenntnisnahme der Disziplinarmaßnahme, des Auslegungsstreitfalles oder des Klärungsgespräches mit den Lehrpersonen. In der Eingabe soll die Sachlage so genau wie möglich beschrieben werden und es soll auch festgehalten werden, welche Gespräche diesbezüglich mit der Lehrperson, dem Klassenrat oder dem Direktor bereits geführt wurden. Die Kommission wird sich so schnell wie möglich mit der Eingabe befassen, spätestens aber innerhalb von fünf Tagen (Schultagen) nach Versand der Einladung. Die Kommission trifft sich in den Räumen der Schuldirektion und lädt die betroffenen Personen zu einem Gespräch ein, um genügend Informationen zu bekommen, einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und eine Entscheidung treffen zu können. Die Amtsdauer der Schlichtungskommission beträgt drei Jahre. Zurückgetretene oder ausgeschiedene Mitglieder werden vom Gremium ersetzt, dem das Recht auf Namhaftmachung zusteht. Sind die Kandidatenlisten noch nicht aufgebraucht, so rückt die Person mit den meisten Stimmen nach. Mals, am

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