INHALTSVERZEICHNIS. Infos aktuell - Schuljahr 2009/ Jahresthema und Ziele. - Anschrift der Schulstelle und Direktion

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "INHALTSVERZEICHNIS. Infos aktuell - Schuljahr 2009/ Jahresthema und Ziele. - Anschrift der Schulstelle und Direktion"

Transkript

1 INHALTSVERZEICHNIS Infos aktuell - Schuljahr 2009/ Jahresthema und Ziele - Anschrift der Schulstelle und Direktion - Klassenrat/Lehrpersonen und Fächer - Wahlpflichtbereich/ Wahlbereich - Lernberatung - Aktionsplan - Schulkalender Infos mehrjährig - Interne Schulordnung Wir bitten Sie das Schulinfo über das heurige Schuljahr hinaus aufzubewahren, weil in den nächsten Schuljahren nur mehr die aktuellen Infos ergänzt werden.

2 Leitgedanken Mit unserem Schulinfo wollen wir nicht nur die Grundsätze und Richtlinien unserer Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit offen legen und Ihnen alle für den Schulalltag notwendigen Informationen zukommen lassen, sondern Sie auch zur aktiven Mitarbeit einladen. Oberstes Ziel bleibt, gemeinsam Schule zu gestalten. Unser Jahresthema: Lesen macht die Tage bunt Das Lesen Das Lesen, Kinder macht Vergnügen, vorausgesetzt, dass man es kann. In Straßenbahnen und in Zügen und auch zu Haus liest jedermann. Beim Lesen tragen uns zwei Flügel Durch neue Welten wundersam. Krimis, Comics, Märchen, Sagen verzaubern jeden irgendwann. Wer lesen kann und Bücher hat, ist nie allein auf dem Land und in der Stadt. Denn ein Buch, das uns gefällt, ist wie ein Freund in dieser Welt. James Krüss

3 Lesen ist eine der ältesten Kulturtechniken. Auf dem Lesen beruhen Überlieferung, Erweb und Erweiterung menschlichen Wissens. Zudem ist das Lesen Denkschulung. Lesen beeinflusst: den Wortschatz die Rechtschreibung den Schreibstil die Konzentrationsfähigkeit die Welterfahrung die Persönlichkeitsbildung die Freizeitgestaltung Die Einsicht in die Bedeutung des Lesens ist eine wesentliche Motivation für die Bemühungen, die die Schülerinnen und Schüler in das Lesen investieren. Aus diesem Grund gehört die Leseerziehung zu den wichtigsten Anliegen unserer Schule und umfasst unter andern alle Maßnahmen, die geeignet sind, das Leseinteresse der Kinder nach dem Erwerb der Lesefähigkeit auf weiterführende Literatur zu lenken. Durch verschiedene Aktionen in und außerhalb der Schule sollen folgende Ziele angestrebt werden: Freude am Lesen vermitteln Vortragendes Lesen üben Lesetechnik verbessern Textverständnis Viele Kinder lesen keine Bücher, weil sie nicht richtig lesen können: sie können nicht richtig lesen, weil sie keine Bücher lesen.

4 Ziele Klasse Initiativen Die Kinder sollen: 1. Klasse Einladen der Eltern zum Vorlesen Freude am Lesen entwickeln vortragendes Lesen üben 1. /4./5. Klasse Ältere Schüler lesen den jüngeren vor. Lesetechnik und Lesefertigkeit verbessern kreative Ausdrucksformen kennen lernen 1. Klasse Vorlesestunde mit den Kindergartenkindern sinnerfassendes Lesen trainieren und Sinnzusammenhänge verstehen 4. /5. Klasse Vorlesen durch externe Personen des Dorfes und der Umgebung unterschiedliche Lesestrategien nutzen (überfliegendes, vortragendes, selektives, strategisches Lesen) einem Vorleser konzentriert zuhören alle Autorenlesung

5 über Gelesenes und Gehörtes sprechen Texte, Geschichten und Bücher kennen lernen alle Einführung in die Bibliothek durch die Bibliothekarin sich in Bibliotheken orientieren und für das eigene Lernen nutzen können Bücher und die Mediathek als Informationsquelle nutzen alle Nutzen der Bibliothek Bücherausleihe verschiedene literarische Textgattungen (Erzählung, Märchen, Fabel, Sachtext ) unterscheiden lernen 4./5. Klasse Recherchierwerkstatt über das eigene Lesen reflektieren können Merktechniken erproben und anwenden können 4./5. Klasse Führen eines Lesetagebuches alle Klassenlektüren lesen, Lesen an verschiedenen Orten, Lesespiele, Lesebox alle Lesetag Lesen an verschiedenen Stationen und anhand unterschiedlicher Spiele

6 Schulsprengel Mals Verwaltungssitz: Schulsprengel Mals Staatsstraße Mals Tel. & Fax: 0473/ Internet: Direktor : Dr. Andreas Bordiga Grundschule Matsch Sitz: Grundschule Matsch Fraktion Mals Tel: 0473/ grundschule-matsch@rolmail.net Internet: Schulleiterin: Gerda Klapfer

7 Wahlpflichtbereich (verpflichtend für die Klasse) Im heurigen Schuljahr werden wiederum zwei Stunden Wahlpflichtfach angeboten. Dieses Angebot findet in den zwei Nachmittagsstunden am Dienstag statt. Im Vordergrund stehen eine gezielte Begabungsförderung, das Aufholen von Lernrückständen und eine Vertiefung der Interessen der Schüler und Schülerinnen. Dabei sollen die Schüler/innen ihre lernmethodischen Kompetenzen festigen und das selbstständige Lernen üben. In kleinen Schulen wie z.b. Matsch ist das Lehrerkontingent gering und deshalb können nur bedingt Wahlmöglichkeiten im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts geschaffen werden. Trotzdem wird versucht den Kindern die Möglichkeit zu geben, klassenübergreifend, in verschiedenen Lernformen und interessenbezogen zu arbeiten. Schwerpunktmäßig wird an den Inhalten der Kernfächer gearbeitet, aber auch die Vorbereitung der Weihnachtsfeier, kreative Einheiten sowie Exkursionen oder Initiativen zum Jahresthema werden darin Platz finden. Wahlbereich (freiwillig für die Klasse) Im Wahlangebot haben musisch-kreative und sportliche Inhalte und Initiativen Vorrang. Überwiegend finden die Wahlangebote am Donnerstag statt. Der Schwimmkurs wird aus organisatorischen Gründen mittwochs abgehalten. Angebot zu erreichende Kompetenzen Zeitraum Der Schüler/die Schülerin Exkursionen im Dorf Matsch und im Hauptort Mals 1. Klasse kann sich im Heimatdorf zurechtfinden kann sich im Heimatdorf orientieren kennt die wichtigsten öffentlichen Einrichtungen und kann sie lokalisieren kann Unterschiede zwischen der Fraktion Matsch und dem Hauptort Mals ausmachen einfache Fußgängerregeln anwenden 2 Einheiten zu 3 Std

8 Schwimmkurs 2 5. Klasse Aufteilung der Kinder in 2 Gruppen: Anfänger Fortgeschrittene Der Schüler/die Schülerin kann die Angst vor dem Wasser überwinden kann mit oder ohne Schwimmhilfe im Wasser gleiten kann den Kopf unter Wasser halten kennt Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten im Wasser Anbahnung bzw. Festigung und Verbesserung der verschiedenen Schwimmstile 8 Einheiten zu 3 Std Recherchieren Klasse Der Schüler/die Schülerin kann mit verschiedenen Nachschlagwerken systematisch umgehen kann sich aus Nachschlagwerken gezielte Informationen holen kann in der Encarta recherchieren kann eingeholte Informationen verarbeiten 6 Einheiten zu 1,5 Std Lesewerkstatt 1. Klasse Der Schüler/die Schülerin kann beim Vorlesen aufmerksam zuhören kann mit Texten produktiv und kreativ umgehen kann einfache, altersgemäße Texte erlesen entdeckt Freude an den Büchern lernt unterschiedliche Bücher 6 Einheiten zu 1,5 Std Computerkurs 1. Klasse Der Schüler/die Schülerin kann mit den unterschiedlichen Lernprogrammen am Computer umgehen und lernen vertieft Lerninhalte am Computer 6 Einheiten zu 1,5 Std

9 Anipaint Klasse Der Schüler/die Schülerin lernt den Umgang mit dem Zeichenprogramm Anipaint kann das Programm vielfältig nutzen 6 Einheiten zu 1,5 Std Spielnachmittage 1. Klasse Der Schüler/die Schülerin lernt verschiedene Spiele an verschiedenen Orten kennen (Spiele im Freien, Gesellschaftsspiele, Bewegungsspiele ) kann sie praktisch anwenden 6 Einheiten zu 1,5 Std Lernberatung Jedes Kind unserer Schule erhält auch im heurigen Schuljahr eine persönliche Lernberaterin. Sie wird mit ihm regelmäßig Beratungsgespräche durchführen, wobei Lernfortschritte besprochen und Möglichkeiten aufgezeigt werden, um Lernrückstände aufzuholen. Weiters wird das Kind anregt, über sein Lernen nachzudenken. Gemeinsam treffen die Lehrperson und der Schüler /die Schülerin Vereinbarungen, deren Einhaltung überprüft wird. Die Beratungsgespräche werden für die Dörferkinder am Morgen vor Unterrichtsbeginn durchgeführt. Jedes Kind erhält dafür rechtzeitig eine schriftliche Einladung. Da es den Schülern, die auf den umliegenden Höfen wohnen, nicht möglich ist früher da zu sein, haben wir diese Beratungsgespräche in der Pause oder während der Teamstunden eingeplant. Auch in diesem Schuljahr wollen wir mit den Eltern regelmäßig Kontakte pflegen. Am 22. Jänner und am 7. Mai laden wir jeden Schüler mit seiner Mutter und seinem Vater zu einem Lernberatungsgespräch ein. Dazu werden wir einen Zeitplan erstellen, der Ihnen noch mitgeteilt wird. Am 9. November und am 12. März wird der allgemeine Sprechtag stattfinden. Weiters besteht die Möglichkeit sich nach telefonischer Vereinbarung zu einer persönlichen Sprechstunde anzumelden.

10 Bewertungskriterien und Bewertungsstufen 1.) Bewertung der Fächer des Kernbereiches, der fächerübergreifenden Lernbereiche und des Wahlpflicht- und Wahlbereiches Bewertungskriterien Arbeitsverhalten: o Selbstständigkeit: Zuverlässigkeit, - zielgerichtetes und eigenverantwortliches Arbeiten o Konzentration Ausdauer - Sauberkeit und Ordnung - Interesse Ehrgeiz Einsatzbereitschaft Lernverhalten: o Zusammenhänge erkennen - Auffassungsvermögen logisches Denkvermögen o Gelerntes behalten, angemessen wiedergeben, anwenden und auf neue Situationen übertragen o sich korrekt, normgerecht ausdrücken, Verstehen von Aufgabenstellungen Ziffer Lernergebnis angestrebte Kompetenzen zehn entspricht durchwegs den alle umfassend erworben (10) vorgegebenen Zielen und übertrifft diese in mehreren Bereichen neun entspricht durchwegs den in höherem Ausmaß erworben (9) vorgegebenen Zielen acht entspricht vielfach den in mittlerem Ausmaß erworben (8) vorgegebenen Zielen sieben entspricht im Wesentlichen den alle grundlegend, mehrere auch in (7) sechs (6) fünf (5) vorgegebenen Zielen entspricht nur teilweise den vorgegebenen Zielen entspricht nicht den vorgegebenen Zielen 2.) Bewertung des Verhaltens Bewertungskriterien Sozialverhalten: o Konfliktfähigkeit o Einhaltung von Regeln, Fairness o Hilfsbereitschaft und Achtung anderer o Übernahme von Verantwortung o Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens mittlerem Ausmaß erworben die grundlegenden überwiegend, mehrere auch nicht oder nur ansatzweise erworben die meisten grundlegenden Kompetenzen nicht erworben

11 September: Aktionsplan Herbstausflug zum Reschensee Elternversammlung Oktober: WF: Schwimmen WF: Exkursionen WF: Schwimmen WF: Schwimmen WF: Schwimmen WF: Exkursionen November: WF: Schwimmen Elternsprechtag WF: Schwimmen Florinus WF: Schwimmen WF: Schwimmen Dezember: WF: Lesewerkstatt WF: Recherchieren WF: Lesewerkstatt WF: Recherchieren WF: Lesewerkstatt WF: Recherchieren Weihnachtsfeier Jänner: WF: Recherchieren WF: Lesewerkstatt WF: Recherchieren WF: Lesewerkstatt Lernberatungsgespräch mit Eltern WF: Lesewerkstatt WF: Recherchieren

12 Februar: Computerkurs Unsinniger Donnerstag: Verkürzung Computerkurs März: Computerkurs Computerkurs Elternsprechtag Computerkurs Computerkurs April: WF: Anipaint WF: Anipaint WF: Anipaint WF: Anipaint Mai: WF: Anipaint WF: Anipaint Lernberatungsgespräch mit Eltern Maiausflug Lesetag Juni: Schulende

13

14 Schulordnung 1. Aufsicht Die Kinder sollen sich rechtzeitig vor dem Schulhaus einfinden. Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn übernimmt die Lehrperson die Aufsicht, dies gilt sowohl für den Vormittags- als auch für den Nachmittagsunterricht. Die Beaufsichtigung der Schüler ist auf den Schulbereich (Schulgebäude und Pausenhof) begrenzt. 2. Schulzeit Beginn und Ende des Unterrichtes und der Pause werden durch Glockenzeichen angekündigt. Der Vormittagsunterricht beginnt um 7.50 Uhr und endet um Uhr. Der Nachmittagsunterricht beginnt am Dienstag um Uhr und endet um Uhr. Während der gesamten Schulzeit, einschließlich der Pause, darf kein Schüler den Schulbereich ohne Erlaubnis verlassen. Beginn und Ende der Wahlpflicht- und Wahlfächer sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. 3. Pause Zu Beginn der Pause dürfen die Kinder austreten, dann verlassen sie das Schulhaus. Während der Pause ist das Betreten des Schulhauses nicht erlaubt. Der Pausenhof darf vom Schüler nicht eigenmächtig verlassen werden. Rücksichtsvolles und kameradschaftliches Verhalten sind erwünscht, aggressives Verhalten ist untersagt. Die Anweisungen des Aufsichtspersonals sind zu befolgen. Als Jause werden belegte Brote, Obst und Joghurt empfohlen, von Süßigkeiten und Salzgebäck wird abgeraten. Um Müll zu vermeiden, sollte für die Jause eine geeignete, öfter verwendbare Verpackung benutzt werden. Der anfallende Müll wird getrennt gesammelt (Papier, Plastik, organische Abfälle). 4. Absenzen Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist die Pflicht eines jeden Schülers. Diese Pflicht bezieht sich auf alle schulischen Tätigkeiten und schulbegleitenden Veranstaltungen wie Ausflüge, Sporttage und Lehrausgänge. Abwesenheiten sind aus Krankheitsgründen und aus schwerwiegenden Gründen vorgesehen. Kann ein Kind die Schule nicht besuchen, sind die Lehrpersonen möglichst vor Unterrichtsbeginn davon in Kenntnis zu setzen. Unsere Telefonnummer:0473/ Alle Absenzen sind von einem Erziehungsberechtigten schriftlich zu rechtfertigen. Für Absenzen aus Gesundheitsgründen, die fünf Tage überschreiten, muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden. Bei ansteckenden Krankheiten besteht Meldepflicht. Vorhersehbare Absenzen: Für vorhersehbare Absenzen (z.b. Arztbesuch, familiäre Gründe) ist im Voraus eine Genehmigung einzuholen. Vorhersehbare Abwesenheiten aus besonderen persönlichen Gründen werden mit den Lehrpersonen der Klasse vor der Absenz besprochen. Die Eltern sind für den im Zeitraum der Abwesenheit durchgenommenen Lernstoff verantwortlich. Frühzeitiges Verlassen des Unterrichtes wird nur erlaubt, wenn Eltern/Erziehungsberechtigte das Kind abholen.

15 5. Befreiung vom Religionsunterricht Die Eltern haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Eine entsprechende Erklärung ist zu Beginn des Schuljahres dem Direktor vorzulegen, sie ist bindend für das ganze Schuljahr. 6. Turnunterricht: Schüler/innen, die sich an praktischen Übungen nicht beteiligen können, übernehmen Organisationsaufgaben im Turnunterricht (Schiedsrichter, Zeitmessung,...). 7. Lehrausgänge und Lehrausflüge: Die Teilnahme an Lehrausgängen und Lehrausflügen ist für alle Schüler verpflichtend. Ganztägige Lehrausgänge sowie Lehrausflüge, die eine besondere Vorbereitung erfordern, werden den Eltern im Voraus mitgeteilt. 8. Eigentum der Schule / Haftung: Zu den Pflichten der Schüler gehört es, dass sie Anlagen, Räumlichkeiten und Einrichtungen einschließlich der Schulbücher und Lehrmittel schonend behandeln und auf Ordnung und Sauberkeit achten. Die Schule haftet nicht für die im Schulhof abgestellten Fahrräder und die in den Garderoben abgelegten Kleider samt den darin befindlichen Wertgegenständen. Für mutwillig angerichtete Schäden haften die Schülereltern, verloren gegangene Bücher müssen rückerstattet werden. 9. Versicherung Die Schüler sind auf dem Schulweg, während des Unterrichtes und bei allen schulischen Veranstaltungen versichert. Die Schule haftet auch nicht für Schäden, die sich Kinder außerhalb der Dienstzeit der Lehrer im Schulbereich zuziehen oder dort anrichten. Die Versicherungen zahlen nur bei sofortiger Meldung! 10. Begegnung von Lehrpersonen und Eltern Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist unerlässliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit in der Schule. Die Zusammenarbeit baut im Wesentlichen auf: a) die gemeinsamen Sprechtage/ Sprechnachmittage b) die individuellen Sprechstunden, c) die schriftlichen Mitteilungen und Informationen. Bei Elternversammlungen zu Beginn des Schuljahres werden den Eltern, der von den Lehrern gemeinsam erstellte Erziehungsplan des Klassenrates und eventuelle besondere Projekte vorgestellt und erläutert. Die Eltern haben die Gelegenheit, Änderungswünsche und Vorschläge einzubringen. Die gewählten Elternvertreter verfolgen gemeinsam mit den Lehrern der Klasse die Abwicklung des Unterrichtsplanes im Laufe des Jahres. 11. Öffentlichkeit der Klassenratssitzungen mit den Elternvertretern und Elternvertreterinnen: In einem Schuljahr finden in der Regel zwei Sitzungen mit den Elternvertretern und Eltervertreterinnen statt. Zu diesen Sitzungen werden auch alle Eltern und Erziehungsberechtigten der jeweiligen Klasse über das Mitteilungsheft schriftlich eingeladen.

16 12. Umweltfreundliche Schulsachen: Aus erzieherischen Gründen werden umweltfreundliche Schulsachen bevorzugt. Schreibmaterialien, Farben, Klebstoffe usw., die aus medizinischen Gründen bedenklich sind, werden abgelehnt. Das Benutzen von Tintenlöschern und Tippex sollte weitgehend vermieden werden. Von den Eltern wird erwartet, dass sie diesbezügliche Empfehlungen der Lehrer beachten. 13. Störung des Unterrichts Jede Störung des Unterrichtes ist verboten. Nur mit Genehmigung des Direktors dürfen Außenstehende die Klassen während des Unterrichtes betreten. 14. Rauchverbot Im ganzen Schulhaus herrscht unbedingtes Rauchverbot. 15. Außerschulische Nutzung Die Benützung von Schulräumen sowie Einrichtung, Lehrmitteln und Medien für außerschulische Zwecke ist ohne entsprechende Genehmigung verboten. 16. Freiwillige Mitarbeit Die Schulverwaltung übernimmt keine Haftung für Schäden, die Personen erleiden, die sich freiwillig an Initiativen der Schule beteiligen. 17. Streik Streiks werden den Eltern schriftlich angekündigt. Am Streiktag informieren sich die Eltern über die Regelung des Schulbetriebs. Entfällt der Unterricht aufgrund einer Gewerkschaftsversammlung, werden die Eltern ebenfalls schriftlich benachrichtigt. 18. Disziplinarmaßnahmen: Als Disziplinarvergehen werden folgende Verhaltensweisen der Schüler/innen angesehen: 1. Dauerndes Vergessen von Arbeitsmaterialien und Hausaufgaben 2. Aggressionen gegen Mitschüler und Lehrpersonen 3. Nichtbefolgung von Anweisungen 4. Nichteinhaltung der Schulordnung 5. Absichtliche Beschädigungen des Eigentums der Mitschüler oder der Schule Als Maßnahmen sind vorgesehen: Die Lehrperson führt ein ernsthaftes Gespräch mit dem Schüler; sie ermahnt ihn und macht ihn auf mögliche Folgen aufmerksam. Die Lehrpersonen laden die Schülereltern zu einer Aussprache ein. In dieses Gespräch kann auch der betroffene Schüler miteinbezogen werden. Einladung des Direktors in die Klasse. Eltern, Lehrpersonen und der Schulberater bzw. Psychologe treffen sich zu einer Aussprache. Der betroffene Schüler wird darüber informiert und kann bei dem Gespräch auch anwesend sein. Sinnvolle Strafarbeiten, wie zusätzliche Übungen, Reflexion über das eigene Verhalten, u. a. m. werden verhängt. Mutwillig angerichtete Schäden müssen ersetzt werden. Die Eltern erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Fehlverhalten des Schülers. Kontaktaufnahme mit dem Sozialdienst, mit der Familienberatung.

17 Bei wiederholten Disziplinverstößen entscheidet der Klassenrat den Ausschluss eines Schülers. In besonders schwerwiegenden und dringenden Fällen kann der Direktor den sofortigen Ausschluss vom Unterricht verfügen. Rekurs: 1. Gegen sämtliche Disziplinarmaßnahmen können Schüler/innen oder bei minderjährigen Schülern/Schülerinnen deren Erziehungsberechtigte Rekurs bei der schulinternen Schlichtungskommission einreichen, die von den einzelnen Schulen beziehungsweise den Schulsprengeln eingerichtet und geregelt wird. (Schüler- Schülerinnencharta Art. 6 Abs. 1) 2. Die Schlichtungskommission unternimmt einen verpflichtenden Schlichtungsversuch zwischen dem/der volljährigen Schüler/in bzw. dessen/deren Eltern einerseits und dem Klassenvorstand bzw. der Lehrperson, welche die Maßnahme verhängt hat, andererseits. Bei einer Einigung der Parteien wird ein Protokoll verfasst, mit welchem das Verfahren endet. Bei Misslingen des Schlichtungsversuches entscheidet die Schlichtungskommission über den Rekurs. (Schüler- Schülerinnencharta Art. 6 Abs. 6) 3. Die Schlichtungskommissionen entscheiden auf Anfrage der Schüler/innen oder jedes/jeder Betroffenen auch über Streitfälle bezüglich Auslegung und Verletzungen der Schüler- und Schülerinnencharta an der Schule. (Schüler- Schülerinnencharta Art. 6 Abs. 8) 4. Die Disziplinarmaßnahmen werden nach der Rekursfrist von 5 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung umgesetzt. Im Falle einer Rekurseinbringung entscheidet die Schlichtungskommission. 19. Die Schulordnung wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den örtlichen Bedingungen angepasst.

Inhalt. Leitgedanken der Schule. Wahlpflicht. Wahlbereich. Lehrpersonen Fächerkombinationen. Elternvertreter. Neuer Stundenplan.

Inhalt. Leitgedanken der Schule. Wahlpflicht. Wahlbereich. Lehrpersonen Fächerkombinationen. Elternvertreter. Neuer Stundenplan. Ich Ich stehe manchmal neben mir und sage freundlich Du zu mir und sag Du bist ein Exemplar wie keines jemals vor dir war Du bist der Stern der Sterne Das hör ich nämlich gerne Jürgen Spohn Inhalt Leitgedanken

Mehr

geht manches leichter, wird vieles schöner, gelingt alles besser. Es wird Neues möglich - durch uns. Nach Max Feigenwinter

geht manches leichter, wird vieles schöner, gelingt alles besser. Es wird Neues möglich - durch uns. Nach Max Feigenwinter Wenn du und ich, wir alle trotz verschiedener Meinungen und Ansichten, verschiedener Bedürfnisse und Wünsche, verschiedener Absichten und Ziele, zusammensitzen, einander helfen, miteinander reden, aufeinander

Mehr

Schulprogramm Grundschule Planeil

Schulprogramm Grundschule Planeil Schulprogramm Grundschule Planeil Schuljahr 2006/07 Kreativität 1 Inhaltsverzeichnis Infos aktuell- Schuljahr 2006/07 Leitgedanken der Schule Anschrift der Schulstelle und Direktion Klassenräte Lehrpersonen

Mehr

Info Grundschule Tartsch

Info Grundschule Tartsch Info Grundschule Tartsch Schuljahr 2006/2007 1 Inhalt: - Schulsprengel / Kontaktadressen - Leitgedanken für das Schuljahr - Schulbegleitende Veranstaltungen - Die Lehrpersonen der einzelnen Klassen - Wöchentliche

Mehr

WICHTIGES ZUM SCHULEINTRITT IHRES KINDES

WICHTIGES ZUM SCHULEINTRITT IHRES KINDES WICHTIGES ZUM SCHULEINTRITT IHRES KINDES Stundenplan Unterrichtsbeginn: 7.40 Uhr Pause: 10.35 Uhr - 10.55 Uhr Unterrichtsende: 12.55 Uhr Nachmittag: 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Pausen Während des Unterrichts

Mehr

WICHTIGES ZUM SCHULEINTRITT IHRES KINDES

WICHTIGES ZUM SCHULEINTRITT IHRES KINDES WICHTIGES ZUM SCHULEINTRITT IHRES KINDES STUNDENPLAN Unterrichtsbeginn: 7.50 Uhr Pause: 10.40 Uhr 11.00 Uhr Unterrichtsende: 13. 00 Uhr Nachmittag: 14.00 Uhr -16.00 Uhr PAUSEN Während des Unterrichts finden

Mehr

UNSERE SCHULE IST EIN ORT DER BEGEGNUNG UND DES LERNENS

UNSERE SCHULE IST EIN ORT DER BEGEGNUNG UND DES LERNENS UNSERE SCHULE IST EIN ORT DER BEGEGNUNG UND DES LERNENS Die interne Schulordnung orientiert sich an der Schülerinnen- und Schülercharta. Im Mittelpunkt steht das Kind. Zur Schulgemeinschaft gehören die

Mehr

Schulinfo GS Burgeis Schuljahr 2016/2017. Schuljahr 2016/2017 Johann Evangelist Holzer Grundschule Burgeis

Schulinfo GS Burgeis Schuljahr 2016/2017. Schuljahr 2016/2017 Johann Evangelist Holzer Grundschule Burgeis Kinder sind wie Schmetterlinge im Wind Manche fliegen höher als andere, doch alle fliegen so gut sie können. Schuljahr 2016/2017 Johann Evangelist Holzer Grundschule Burgeis Jahresthema des Schulsprengels

Mehr

RuWi. RuWi. RuWi. RuWi. RuWi. Schulordnung. Erziehungs- und Bildungsvereinbarung der Wiestorschule. Regeln unserer Wiestorschule RuWi.

RuWi. RuWi. RuWi. RuWi. RuWi. Schulordnung. Erziehungs- und Bildungsvereinbarung der Wiestorschule. Regeln unserer Wiestorschule RuWi. Schulordnung Erziehungs- und Bildungsvereinbarung der Wiestorschule Regeln unserer Wiestorschule Wir achten den Anderen. Deshalb gehen wir so miteinander um, wie wir auch behandelt werden wollen: freundlich

Mehr

Nützliche Information für die Eltern SCHULJAHR 2018/2019 1

Nützliche Information für die Eltern SCHULJAHR 2018/2019 1 Grundschuldirektion Klausen II Nützliche Information für die Eltern SCHULJAHR 2018/2019 1 Wichtige Daten zur Schule Unsere Schule: Direktion: Homepage: Direktorin: Schulleitung: Grundschule Latzfons Schulweg

Mehr

Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung Schul- und Hausordnung Die Schul- und Hausordnung gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, das sind Schüler/innen, Lehrpersonen, Mitarbeiter/innen für Integration, Direktor/in, Verwaltungspersonal

Mehr

Grundschule Oberolang Tel

Grundschule Oberolang    Tel Grundschule Oberolang www.schule.suedtirol.it/ssp-olang/gsoberolang E-Mail: grundschule.oberolang@gmail.com Tel. 0474-496723 Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag: Für alle Klassen beginnt der Unterricht

Mehr

Schulprogramm der Grundschule Prettau

Schulprogramm der Grundschule Prettau Abgabetermin: 15. Oktober 2013 Schulprogramm der Grundschule Prettau Schuljahr 2013/2014 Anschrift der Schule: Grundschule Prettau Kirchdorf 84 39030 Prettau Tel./Fax: 0474 654244 E-Mail: Gs.Prettau@schule.suedtirol.it

Mehr

Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung Privatgymnasium der Herz Jesu Missionare Schul- und Hausordnung Privatgymnasium der Herz-Jesu-Missionare Schönleitenstraße 1 5020 Salzburg/Liefering Telefon: 0043/662/432901 www.pgliefering.at I. GRUNDSÄTZE

Mehr

B r u n e c k II B r u n i c o II

B r u n e c k II B r u n i c o II AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Deutschsprachiger Schulsprengel PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Istituto comprensivo in lingua tedesca B r u n e c k II B r u n i c o II 39031 Bruneck/Brunico,

Mehr

Haus- und Schulordnung Juni 2017 (aktualisiert Juli 2018)

Haus- und Schulordnung Juni 2017 (aktualisiert Juli 2018) Haus- und Schulordnung Juni 2017 (aktualisiert Juli 2018) Als Schülerin oder Schüler der Schule Eggenwil kenne ich die Goldenen Regeln unserer Schule und befolge sie. Im Schulhaus Ich betrete das Schulhaus

Mehr

1. Leitsatz: Wir lernen miteinander und voneinander

1. Leitsatz: Wir lernen miteinander und voneinander 1. Leitsatz: Wir lernen miteinander und voneinander Kulturtechniken vermitteln Wir vermitteln grundlegende Fertigkeiten. Jede/r Schüler/in erfährt verschiedene Lernformen. Neue Lerninhalte wollen wir erarbeiten,

Mehr

Verhaltensvereinbarung

Verhaltensvereinbarung Verhaltensvereinbarung Leitfaden für ein Miteinander Volksschule Großklein Lehrer Wir bemühen uns um ein gemeinschaftliches Schulleben. Wir wirken in unserer Funktion als Pädagogen und Pädagoginnen in

Mehr

Kriterien und Modalitäten für die Bewertung

Kriterien und Modalitäten für die Bewertung Kriterien und Modalitäten für die Bewertung Rechtliche Grundlagen: Landesgesetz Nr. 12 vom 29.06.2000 (Autonomie der Schulen), Art. 6 Landesgesetz Nr. 5 vom 16.07.2008 (Allgemeine Bildungsziele und Ordnung

Mehr

1. Elternbrief SEKRETARIAT. Das Sekretariat des Schulsprengels Prad. befindet sich in der Mittelschule, Reutweg 36 und ist

1. Elternbrief SEKRETARIAT. Das Sekretariat des Schulsprengels Prad. befindet sich in der Mittelschule, Reutweg 36 und ist 2. 1. Elternbrief SEKRETARIAT Das Sekretariat des Schulsprengels Prad befindet sich in der Mittelschule, Reutweg 36 und ist unter der Telefonnummer 0473 / 616017 erreichbar. ssp.prad@schule.suedtirol.it

Mehr

Grundschule Dietenheim

Grundschule Dietenheim Grundschule Dietenheim Schuljahr 2018/19 5 Klassen 68 SchülerInnen 14 Lehrpersonen (einige mit mehreren Dienstsitzen) Unterrichtszeiten Einlass: 07:40 Uhr Unterrichtsbeginn: 07:45 Uhr Gemeinsame Essenspause:

Mehr

Informationsbroschüre

Informationsbroschüre Informationsbroschüre Grundschule Kollmann 2017/2018 Unser Jahresthema auf Direktionsebene schwung- und klangvoll, bunt und xund Elternvertreterinnen Schuljahr 2017/18 2./3. Klasse Elisabeth Berti Elisabeth

Mehr

Disziplinarordnung. Die Schüler/innen zeigen ein Fehlverhalten im Umgang mit den Mitmenschen, wenn sie

Disziplinarordnung. Die Schüler/innen zeigen ein Fehlverhalten im Umgang mit den Mitmenschen, wenn sie Disziplinarordnung Unsere Schule ist ein Ort der Begegnung und des Lernens. Um ein erfolgreiches Lernen und ein angenehmes Zusammenleben zu ermöglichen, bedarf es bestimmter Haltungen und Einstellungen,

Mehr

SCHÜLER- UND SCHÜLERINNENCHARTA

SCHÜLER- UND SCHÜLERINNENCHARTA Art.: 1 Grundsätze SCHÜLER- UND SCHÜLERINNENCHARTA 1. Die Schule ist eine Erziehungsgemeinschaft, in der die Schüler/innen Träger von Rechten und Pflichten sind. Diese gründen auf der allgemeinen Erklärung

Mehr

SCHULORDNUNG. 1. Rechte der Schüler und Eltern

SCHULORDNUNG. 1. Rechte der Schüler und Eltern SCHULORDNUNG HPS Heilpädagogische Schule Döttingen Schulstrasse 2a 5312 Döttingen SCHULORDNUNG Um das Leben in unserer Schulgemeinschaft angenehm zu gestalten, erlässt die Heilpädagogische Schule Döttingen

Mehr

So regeln wir unterrichtsbegleitende Veranstaltungen. Allgemeine Richtlinien

So regeln wir unterrichtsbegleitende Veranstaltungen. Allgemeine Richtlinien So regeln wir unterrichtsbegleitende Veranstaltungen Allgemeine Richtlinien Begriff und Zielsetzung Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen sind Unterrichtsformen, bei denen Schüler/innen innerhalb und

Mehr

VERHALTENSVEREINBARUNGEN

VERHALTENSVEREINBARUNGEN VERHALTENSVEREINBARUNGEN NMS Rastenfeld Leitfaden Im Sinne eines guten schulischen Zusammenlebens haben wir Verhaltensvereinbarungen zusammengefasst. Lehrerteam der NMS Rastenfeld lehrer@nms.rastenfeld.at

Mehr

Grundschule Hasenwinkel Schulstraße Wolfsburg Tel /

Grundschule Hasenwinkel Schulstraße Wolfsburg Tel / SCHULORDNUNG Grundschule Hasenwinkel Schulstraße 16 38446 Wolfsburg Tel. 05365 / 8901 Email: grundschule.hasenwinkel@t-online.de Ganztagsbetreuung Tel. 05365 / 9420182 Mobil: 0157 / 56870465 Email: ganztag.hasenwinkel.wolfsburg@evlka.de

Mehr

Schulordnung. der. Schule Am Sonnenhang

Schulordnung. der. Schule Am Sonnenhang Schulordnung der Schule Am Sonnenhang Diese Vereinbarungen werden zwischen den Mitgliedern der Schulgemeinschaft der Schule Am Sonnenhang getroffen. Die Schulgemeinschaft besteht aus den Schülerinnen und

Mehr

Beschluss des Lehrerkollegiums Nr. 3/

Beschluss des Lehrerkollegiums Nr. 3/ AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL Deutschsprachiger Schulsprengel PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO ALTO ADIGE Istituto comprensivo in lingua tedesca Vintl - Vandoies 39030 Vintl/Vandoies,Kirchweg./via della

Mehr

Gemeinschaftsgrundschule Primarstufe Irisweg Köln. Schulnummer Zeugnis. 1. Schulbesuchsjahr in der Schuleingangsphase

Gemeinschaftsgrundschule Primarstufe Irisweg Köln. Schulnummer Zeugnis. 1. Schulbesuchsjahr in der Schuleingangsphase Gemeinschaftsgrundschule Primarstufe Irisweg 2 51143 Köln Schulnummer 190100 Zeugnis 1. Schulbesuchsjahr in der Schuleingangsphase für Wunderkind geb. am 07.10.2006 Schuljahr 2015/2016 Klasse 1 versäumte

Mehr

Zuständigkeit für die Bewertung

Zuständigkeit für die Bewertung Gegenstand: Kriterien und Modalitäten für die Schülerbewertung Zuständigkeit für die Bewertung Grundlage des Beschlusses zur Bewertung ist das Landesgesetz Nr.2485/2009. Die Bewertung der Schülerinnen

Mehr

Ludwig Dürr - Schule

Ludwig Dürr - Schule Ludwig Dürr - Schule Friedrichshafen Schulordnung Die Schulordnung der Ludwig-Dürr-Schule hat zum Ziel, dass wir uns alle in unserer Schule wohlfühlen und in Ruhe lernen, lehren und zusammenleben können.

Mehr

Schulsprengel Meran/Untermais. Bewertung der Schülerinnen und Schüler

Schulsprengel Meran/Untermais. Bewertung der Schülerinnen und Schüler Bewertung der Schülerinnen und Schüler Beschluss Nr. 4 vom 24.05.2013 1. Zielsetzung der Bewertung und zu bewertende Bereiche Die Pflichtschule nimmt alle Schüler/innen auf. Sie muss daher als Lernwelt

Mehr

Schulordnung. Regeln für das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft

Schulordnung. Regeln für das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft Schulordnung Regeln für das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft Die vorliegende Schulordnung wird mit Beschluss der Schulkonferenz von der Schulleitung der Philipp-Reis-Schule herausgegeben und

Mehr

Grundschule Pfelders Schuljahr 2016/17

Grundschule Pfelders Schuljahr 2016/17 Elternbroschüre Grundschule Pfelders Schuljahr 2016/17 Schulkalender: Es gilt der Schulkalender der auf Sprengelebene herausgegeben wird. Unsere Unterrichtszeiten für die 2. 4. Klasse: Montag bis Freitagvormittag:

Mehr

Informationsblatt. der Grundschule Naturns. Willkommen. im neuen Schuljahr 2007/2008 UNSERE ADRESSE (SEKRETARIAT):

Informationsblatt. der Grundschule Naturns. Willkommen. im neuen Schuljahr 2007/2008 UNSERE ADRESSE (SEKRETARIAT): Informationsblatt der Grundschule Naturns Willkommen im neuen Schuljahr 2007/2008 UNSERE ADRESSE (SEKRETARIAT): 39025 Naturns, Feldgasse 3 0473-667187 0473-666310 ssp.naturns@schule.suedtirol.it Unsere

Mehr

Disziplinrichtlinie im Kindergarten und der Grundschule der ESK

Disziplinrichtlinie im Kindergarten und der Grundschule der ESK Disziplinrichtlinie im Kindergarten und der Grundschule der ESK Grundlage für unsere Disziplinrichtlinie ist die Schulordnung der Europäischen Schulen, Kapitel VI Disziplinarordnung Philosophie: Die Europäische

Mehr

Marktstraße Bonn Telefon 0228/ Zeugnis. 3.Schuljahr, 2. Halbjahr 2016/2017 für. Vorname Name. geboren am..

Marktstraße Bonn Telefon 0228/ Zeugnis. 3.Schuljahr, 2. Halbjahr 2016/2017 für. Vorname Name. geboren am.. Marktstraße 47 53229 Bonn Telefon 0228/ 948620 Zeugnis 3.Schuljahr, 2. Halbjahr 2016/2017 für Vorname Name geboren am.. Klasse 3 Schuljahr 2016/2017 versäumte Stunden?, davon unentschuldigt? Stunden Arbeitsverhalten

Mehr

Schulordnung Liederbach im November 2006

Schulordnung Liederbach im November 2006 Schulordnung Liederbach im November 2006 Die Eltern werden gebeten, die Schulordnung mit den Kindern zu besprechen. Präambel Damit das Zusammenleben in der Schulgemeinde gelingt, sind Regeln notwendig.

Mehr

Auszug aus dem Schulprogramm der Ewaldschule Oer-Erkenschwick

Auszug aus dem Schulprogramm der Ewaldschule Oer-Erkenschwick Auszug aus dem Schulprogramm der Ewaldschule Oer-Erkenschwick SCHULORDNUNG Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich kleine und große Menschen unterschiedlichen Alters begegnen. Wir verbringen viel Zeit miteinander,

Mehr

Beschluss des Lehrerkollegiums Nr. 4 im Schuljahr 2015/16

Beschluss des Lehrerkollegiums Nr. 4 im Schuljahr 2015/16 AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL DEUTSCHSPRACHIGER SCHULSPRENGEL MALS PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO ALTO ADIGE ISTITUTO COMPRENSIVO IN LINGUA TEDESCA MALLES 39024 Mals/Malles Staatsstraße Via Statale 11

Mehr

S C H U L P R O G R A M M

S C H U L P R O G R A M M S C H U L P R O G R A M M des Grundschulsprengels Bruneck Das Schulprogramm ist gesetzlich verankert. Es gelten folgende Rechtsnormen: Staatsgesetz Nr. 59 vom 15. März 1997, Art. 21 Durchführungsverordnung

Mehr

Konzept zum Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen. der

Konzept zum Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen. der Konzept zum Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen der Grundschule und Überweisungsentscheidungen In Niedersachsen tritt zum 1. August 2015 ein neues Schulgesetz in Kraft. Die bisherige

Mehr

SSP INNICHEN. Ein gemeinsamer Weg. in die Zukunft Miteinander stark werden Gesundheitsfördernde Schule Lesefreundliche Schule Sprachenfördernde Schule

SSP INNICHEN. Ein gemeinsamer Weg. in die Zukunft Miteinander stark werden Gesundheitsfördernde Schule Lesefreundliche Schule Sprachenfördernde Schule SSP INNICHEN Ein gemeinsamer Weg in die Zukunft Miteinander stark werden Gesundheitsfördernde Schule Lesefreundliche Schule Sprachenfördernde Schule 3. Elternbrief Schuljahr 2014/15 An alle Eltern Innichen,

Mehr

5. Unsere Schule: Schulordnung und Schulgemeinschaft

5. Unsere Schule: Schulordnung und Schulgemeinschaft 5. Unsere Schule: Schulordnung und Schulgemeinschaft 5.0 Unsere Schulgemeinschaft Die Schule ist eine Stätte der Heranbildung zur individuellen Selbstbestimmung und solidarischen Mitbestimmung in einer

Mehr

Schulordnung des Grundschulsprengels Auer

Schulordnung des Grundschulsprengels Auer Schulordnung des Grundschulsprengels Auer Vorbemerkung Die Schule als Lehr- und Lerngemeinschaft, als Bildungs- und Erziehungsstätte bedarf gegenseitigen Vertrauens, einer bestimmten Ordnung und höflicher

Mehr

Infoblatt. der Grundschule Barbian. Schuljahr 2017/2018. Heute kennen wir von allem den Preis, von nichts den Wert. Oscar Wilde

Infoblatt. der Grundschule Barbian. Schuljahr 2017/2018. Heute kennen wir von allem den Preis, von nichts den Wert. Oscar Wilde Infoblatt der Grundschule Barbian Heute kennen wir von allem den Preis, von nichts den Wert. Oscar Wilde Schuljahr 2017/2018 Wichtige Daten zur Schule Name der Schule: Grundschule Barbian Anschrift: Dorf

Mehr

Inklusion. Richtlinien für SchülerInnen mit Dokumentation

Inklusion. Richtlinien für SchülerInnen mit Dokumentation Inklusion Richtlinien für SchülerInnen mit Dokumentation Zuständigkeiten für SchülerInnen mit Dokumentation Alle Lehrpersonen einer Klasse sind für alle SchülerInnen der Klasse gleichermaßen zuständig

Mehr

Unsere Schulordnung. Städtische Gemeinschaftsgrundschule Offene Ganztagsschule

Unsere Schulordnung. Städtische Gemeinschaftsgrundschule Offene Ganztagsschule Städtische Gemeinschaftsgrundschule Offene Ganztagsschule S c h r a b e r g s c h u l e Unsere Schulordnung Neue Straße 46 58313 Herdecke Tel. 02330 8003916 Fax: 02330 8003920 e mail: schrabergschule@web.de

Mehr

Schulordnung der Gemeinschaftsgrundschule

Schulordnung der Gemeinschaftsgrundschule Gemeinschaftsgrundschule Bielstein Weierhofweg 13 51674 Wiehl Tel. 02262-6379 Fax. 02262-717838 info@ggs-bielstein.de www.ggs-bielstein.de Schulordnung der Gemeinschaftsgrundschule Bielstein Bearbeitungsstand:

Mehr

SSP INNICHEN. Ein gemeinsamer Weg. in die Zukunft Miteinander stark werden Gesundheitsfördernde Schule Lesefreundliche Schule Sprachenfördernde Schule

SSP INNICHEN. Ein gemeinsamer Weg. in die Zukunft Miteinander stark werden Gesundheitsfördernde Schule Lesefreundliche Schule Sprachenfördernde Schule SSP INNICHEN Ein gemeinsamer Weg in die Zukunft Miteinander stark werden Gesundheitsfördernde Schule Lesefreundliche Schule Sprachenfördernde Schule 1. Elternbrief Schuljahr 2014/15 Innichen, 01. Oktober

Mehr

3. Klasse. 4. Klasse. 5. Klasse

3. Klasse. 4. Klasse. 5. Klasse STUNDENTAFEL UND KRITERIEN ZUR ERSTELLUNG DER STUNDENPLÄNE IN DER GRUND- UND MITTELSCHULE STUNDENTAFEL DER GRUNDSCHULE GEISELSBERG Fach 1. 4. 5. (RRL) Abweichung in % Deutsch 7 7 7 5 5 994,58 816 21,89

Mehr

Schulordnung. Schule 5647 Oberrüti. Grundsätzliches

Schulordnung. Schule 5647 Oberrüti. Grundsätzliches Schule 5647 Oberrüti Schulordnung Grundsätzliches Eine Gemeinschaft braucht Regeln. Gemeinsame Abmachungen sollen dazu beitragen, das Zusammenleben zu gestalten und ein optimales Lernumfeld zu schaffen.

Mehr

Schulordnung. Erika-Mann-Grundschule

Schulordnung. Erika-Mann-Grundschule Schulordnung Erika-Mann-Grundschule Beschlossen auf der Schulkonferenz am 11. Oktober 2017 Wie sehen wir unsere Schule? Unser Ziel ist, dass jedes einzelne Kind an der Erika-Mann- Grundschule sehr gut

Mehr

Konzept. Konzept Aufgabenstunden. V07_Stand

Konzept. Konzept Aufgabenstunden. V07_Stand Konzept Konzept Aufgabenstunden V07_Stand 10.12.2014 http://www.schule-killwangen.ch Seite 1 von 7 http://www.schule-killwangen.ch Seite 2 von 7 Inhalt 1. Ausgangslage 4 1.1 Volksschulgesetz 1.2 Lehrplan

Mehr

Beschluss Nr. 18/2009

Beschluss Nr. 18/2009 AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL GRUNDSCHULSPRENGEL V A H R N 39040 Vahrn / Salernstraße 5-0472 / 833949 - Fax: 0472 / 208042 SCHULRAT AUF SPRENGELEBENE (Art. 6 des Landesgesetzes Nr. 20 vom 18. 10. 1995)

Mehr

2. Informationsblatt für Eltern und Schüler/-innen

2. Informationsblatt für Eltern und Schüler/-innen SCHULSPRENGEL LANA 39011 Lana Franz-Höfler-Straße 1 / Via Franz Höfler 1 Tel.: 0473/561244 ssp.lana2@schule.suedtirol.it Homepage: www.ssplana.it Steuernr. / Cod. fisc.: 82006850216 Lana, 17.12.2018 2.

Mehr

Wir sind eine Gemeinschaft! Gemeinschaft braucht Regeln!

Wir sind eine Gemeinschaft! Gemeinschaft braucht Regeln! Wir sind eine Gemeinschaft! Gemeinschaft braucht Regeln! VERHALTENSVEREINBARUNGEN der MARIANNE GRAF VOLKSSCHULE FERNITZ für SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern und Erziehungsberechtigte Wir LehrerInnen:

Mehr

Grundschule Neetze. Schulregeln

Grundschule Neetze. Schulregeln Grundschule Neetze Schulregeln Stand: 2016 Gemeinsam sind wir stark Schulvertrag der Grundschule Neetze Stand: August 2016 Wir wünschen uns alle eine friedliche Atmosphäre zum Lernen und Arbeiten, in der

Mehr

Schulinterne Hausordnung der Mittelschule Johann Georg Plazer, Eppan

Schulinterne Hausordnung der Mittelschule Johann Georg Plazer, Eppan Schulinterne Hausordnung der Mittelschule Johann Georg Plazer, Eppan Die vorliegende Hausordnung berücksichtigt auch Inhalte der Schülerinnen- und Schülercharta. Wir, alle Schülerinnen und Schüler, bilden

Mehr

Disziplinarordnung. Die Lehrpersonen und Mitarbeiter für Integration

Disziplinarordnung. Die Lehrpersonen und Mitarbeiter für Integration Disziplinarordnung Unsere Schule ist ein Ort der Begegnung und des Lernens, wo sich alle Beteiligten wohl fühlen sollen. Um erfolgreiches Lernen und Zusammenleben zu ermöglichen, bedarf es bestimmter Haltungen

Mehr

Die Schüler betreten das Schulhaus erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn (am Vormittag 7.25 Uhr, 8.15 Uhr, am Nachmittag Uhr, Uhr).

Die Schüler betreten das Schulhaus erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn (am Vormittag 7.25 Uhr, 8.15 Uhr, am Nachmittag Uhr, Uhr). S C H U L E W Ü R E N L O S Schul- und Hausordnung der Schule Würenlos Um das Leben in unserer Schulgemeinschaft angenehm zu gestalten, erlassen Schulpflege, Schulleitung und Lehrerschaft die vorliegende

Mehr

Grundschule Marktredwitz Lernentwicklungsgespräch im 1. Halbjahr des 2. Schuljahres 2017/18

Grundschule Marktredwitz Lernentwicklungsgespräch im 1. Halbjahr des 2. Schuljahres 2017/18 Grundschule Marktredwitz Lernentwicklungsgespräch im 1. Halbjahr des 2. Schuljahres 2017/18 am Schüler/in: Klasse: Diese Einschätzung wurde erstellt von der Klassenleitung: Erziehungsberechtigte/r: In

Mehr

Schulordnung- Katholische Schule St. Alfons

Schulordnung- Katholische Schule St. Alfons Diese Schulordnung wurde in Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern zusammengestellt und beinhaltet die Regeln unseres Zusammenlebens an unserer Schule Unsere Schultage sollen für uns alle angenehm

Mehr

Schul- und Hausordnung Kindergarten und Primarschule Stetten

Schul- und Hausordnung Kindergarten und Primarschule Stetten SCHULE STEH EN Schulleitung Schulhaus Egg 5608 Sterten 056 496 57 88 Schul- und Hausordnung Kindergarten und schule Stetten Gültig ab Schuljahr 2016/17 Lehrpersonen und Hauswart setzen sich dafür ein,

Mehr

Schule im Augustental, Schönkirchen. Das 9. und 10. Schuljahr ESA und/oder MSA

Schule im Augustental, Schönkirchen. Das 9. und 10. Schuljahr ESA und/oder MSA Schule im Augustental, Schönkirchen Das 9. und 10. Schuljahr ESA und/oder MSA ESA / MSA ESA = Erster allgemeiner Schulabschluss (bisher Hauptschulabschluss), mit 9. Klasse MSA = Mittlerer Schulabschluss,

Mehr

im Schuljahr 2018/2019 ~~~~~~~~~~~~~~~~

im Schuljahr 2018/2019 ~~~~~~~~~~~~~~~~ Das erweiterte Nachmittagsangebot im Schuljahr 2018/2019 für die Klassen 5, 6 und 7 ~~~~~~~~~~~~~~~~ Projektangebote Malen Basteln Zeichnen Modellieren Tanz & Theater Spiele Nachmittag ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Mehr

Schulordnung. Grundschule J.H. Pestalozzi Burg

Schulordnung. Grundschule J.H. Pestalozzi Burg Schulordnung Grundschule J.H. Pestalozzi Burg Im Jahre 2010 Gliederung: 1. Leitgedanken 2. Schulordnung 3. Verantwortlichkeiten 4. Umgang mit Regelverstößen 5. Vertrag 1. Leitgedanken Unsere Schule ist

Mehr

im Schuljahr 2017/2018 ~~~~~~~~~~~~~~~~

im Schuljahr 2017/2018 ~~~~~~~~~~~~~~~~ Das erweiterte Nachmittagsangebot im Schuljahr 2017/2018 für die Klassen 5, 6 und 7 ~~~~~~~~~~~~~~~~ Projektangebote Malen Basteln Zeichnen Modellieren Tanz & Theater Spiele Nachmittag ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Mehr

REALSCHULE MEINERSEN. Arbeits- und Sozialverhalten. Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2018

REALSCHULE MEINERSEN. Arbeits- und Sozialverhalten. Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2018 Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2018 Zeugnisformulierungen Rechtsgrundlagen Implentierung im Zeugnisprogramm KLV Zeugnisformulierungen für die Bemerkungen im Rechtsgrundlagen Erlass Zeugnisse in den allgemeinbildenden

Mehr

Umgang mit Regeln. 4. Ich beginne meine Aufgaben zügig und arbeite konzentriert.

Umgang mit Regeln. 4. Ich beginne meine Aufgaben zügig und arbeite konzentriert. Umgang mit Regeln 1. Grundregeln Wir beschränken uns auf wenige einprägsame Regeln, die das faire Miteinander fördern und allen Beteiligten helfen, Unterrichtsstörungen entgegenzuwirken. 1. Ich höre auf

Mehr

DER BOGEN DER GEMEINSAMKEIT.

DER BOGEN DER GEMEINSAMKEIT. DER BOGEN DER GEMEINSAMKEIT. VERHALTENSVEREINBARUNGEN AM GYM OBERSCHÜTZEN * Wir wollen die Ziele unseres Leitbildes in hohem Maße gewährleisten. Das Zusammenleben und -arbeiten soll in einem harmonischen

Mehr

Elterninfo Schuljahr 2013/2014

Elterninfo Schuljahr 2013/2014 RÖMERSTADTSCHULE Grundschule der Stadt Frankfurt Selbstständige Schule jahrgangsgemischte Lerngruppen - Ganztagsangebote Kooperationsschule der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt Elterninfo Schuljahr

Mehr

Blockzeiten im Kindergarten und in der Primarschule

Blockzeiten im Kindergarten und in der Primarschule Blockzeiten im Kindergarten und in der Primarschule 1. Schuljahr 2017/18 1. Einleitung Die Primarschule und der Kindergarten der Scolaviva bieten für das Schuljahr 2017/18 ein Blockzeitenmodell mit Betreuung

Mehr

Johann-Hinrich-Pratje-Schule/Oberschule Horneburg

Johann-Hinrich-Pratje-Schule/Oberschule Horneburg Johann-Hinrich-Pratje-Schule/Oberschule Horneburg Arbeitsverhalten (Stand: 10/2014) Die folgende Auflistung dient als Bewertungskatalog der einzelnen Abstufungen des Arbeitsverhaltens. Sie ermöglicht eine

Mehr

Projekte und unterrichtsbegleitende Veranstaltungen

Projekte und unterrichtsbegleitende Veranstaltungen INHALTSVERZEICHNIS Infos aktuell Schuljahr 2015 / 16 Leitgedanken / Jahresthema Anschrift der Schulstelle / Direktion Elternvertreter/innen im Klassenrat Elternvertreter/innen im Schulrat Lehrpersonen

Mehr

Schulvertrag. Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders am Gymnasium Braunlage zwischen

Schulvertrag. Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders am Gymnasium Braunlage zwischen Schulvertrag Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders am Gymnasium Braunlage zwischen den Schülerinnen und Schülern den Lehrkräften und Mitarbeitern den Erziehungsberechtigten Präambel Die Schule ist

Mehr

4.30 Konzept zur Schullaufbahnempfehlung

4.30 Konzept zur Schullaufbahnempfehlung 4.30 Konzept zur Schullaufbahnempfehlung verantwortlich: Manuela Ricken Stand: Januar 2016, Beschluss der Gesamtkonferenz Evaluation: siehe Schulprogramm Gesetzliche Grundlage NSchG 6 (5): Die Grundschule

Mehr

Fachcurriculum Deutsch 4. Klasse

Fachcurriculum Deutsch 4. Klasse Fachcurriculum Deutsch 4. Klasse Was ist das Wesentliche? (Leitfragen) 1. Warum brauche ich Sprache? 2. Wie teile ich mich situationsbezogen mit? 3. Wie kann ich mit Sprache informativ umgehen? Längerfristige

Mehr

Schulordnung. Friedrich-Silcher-Grundschule Böblingen. I. Allgemeines. Gliederung:

Schulordnung. Friedrich-Silcher-Grundschule Böblingen. I. Allgemeines. Gliederung: Friedrich-Silcher-Grundschule Böblingen Schulordnung Gliederung: I. Allgemeines II. Leitgedanke III. Schulordnung IV. Umgang mit Regelverstößen V. Vertrag I. Allgemeines Friedrich-Silcher-Grundschule Böblingen

Mehr

Schulordnung der Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf

Schulordnung der Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf Schulordnung der Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf 1. Leitbild Wir sind eine Schule, in der sich Schüler, Lehrer und Eltern wohlfühlen. Wir verstehen uns als Gemeinschaft und leben dies. Jeder von uns

Mehr

Grundschule Peslmüllerstr München Tel.: /0 Fax.: / Schulleitung

Grundschule Peslmüllerstr München Tel.: /0 Fax.: / Schulleitung Grundschule Peslmüllerstr. 8 81243 München Tel.: 820 859 09/0 Fax.: 820 859 09/38 Email: gs-peslmuellerstr-8@muenchen.de - Schulleitung - 28.09.2015 1. E l t e r n b r i e f Sehr geehrte Eltern, ich darf

Mehr

Schulordnung. der. Grundschule. Rinklingen

Schulordnung. der. Grundschule. Rinklingen Schulordnung der Grundschule Rinklingen Leitgedanken Wir übernehmen Verantwortung für die Welt um uns herum. Unsere Schule ist eine große Wohnung, in der sich alle wohl und sicher fühlen, sich mit Respekt

Mehr

Sozialverhalten A. A: Das Sozialverhalten der Schülerin / des Schülers verdient besondere Anerkennung. Verantwortungsbereitschaft

Sozialverhalten A. A: Das Sozialverhalten der Schülerin / des Schülers verdient besondere Anerkennung. Verantwortungsbereitschaft Sozialverhalten A A: Das Sozialverhalten der Schülerin / des Schülers verdient besondere Anerkennung. Verantwortungsbereitschaft - übernimmt jederzeit Verantwortung für sein Verhalten im schulischen Umfeld

Mehr

Kindergarten-Richtlinien vom 1. August 2009

Kindergarten-Richtlinien vom 1. August 2009 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Abteilung Verwaltung Zentrale Dienste Kindergarten-Richtlinien vom 1. August 2009 Diese Richtlinien gelten für die Kindergärten in Landshut, Maximilianstraße 25 München-Neuperlach,

Mehr

Konzept der Hermann-Grosch-Grundschule Weitramsdorf

Konzept der Hermann-Grosch-Grundschule Weitramsdorf Konzept der Hermann-Grosch-Grundschule Weitramsdorf A. Leitmotto Gemeinsam sind wir stark miteinander für unsere Kinder! B. Schulspezifische Gegebenheiten Die Hermann-Grosch-Grundschule hat ihren Sitz

Mehr

LANDESBERUFSSCHULE FÜR DAS GASTGEWERBE SAVOY, MERAN SCHULORDNUNG

LANDESBERUFSSCHULE FÜR DAS GASTGEWERBE SAVOY, MERAN SCHULORDNUNG LANDESBERUFSSCHULE FÜR DAS GASTGEWERBE SAVOY, MERAN SCHULORDNUNG 1. Grundsätze Die Schulordnung der Landesberufsschule für das Gastgewerbe Savoy soll den Lehrpersonen sowie den Schülerinnen und Schülern

Mehr

handelnd im eigenen Namen und als gesetzliche Vertreter des Schülers / der Schülerin:

handelnd im eigenen Namen und als gesetzliche Vertreter des Schülers / der Schülerin: SCHULVERTRAG Präambel Die Freie Oberschule Bernsdorf sieht ihre wichtigste Aufgabe darin, die Schülerinnen und Schüler auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft vorzubereiten und sie fit für die Arbeitswelt

Mehr

Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10. (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz)

Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10. (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz) Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10 (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz) Vom 24. August 2006 geändert durch Verwaltungsvorschriften

Mehr

I. Allgemeines. Ich nehme am Unterricht sowie an den Unverbindlichen Übungen, für die ich angemeldet bin, regelmäßig teil.

I. Allgemeines. Ich nehme am Unterricht sowie an den Unverbindlichen Übungen, für die ich angemeldet bin, regelmäßig teil. Abschnitte: I. Allgemeines II. Das sagt der Gesetzgeber III. Sicherheit hat Vorrang! IV. Damit sich alle wohl fühlen V. Gutes Benehmen ist uns wichtig! VI. Ordnung halten spart Zeit und Ärger! VII. Auch

Mehr

Infobulletin der Schule Balgrist Kartaus

Infobulletin der Schule Balgrist Kartaus 1 / 6 Infobulletin der Schule Balgrist Kartaus 2 / 6 Liebe Eltern Mit diesem Infobulletin möchten wir Sie über wichtige organisatorische Belange und Bestimmungen an unserer Schule orientieren. Datenschutz

Mehr

HAUSORDNUNG DER EICHENDORFF-GRUNDSCHULE

HAUSORDNUNG DER EICHENDORFF-GRUNDSCHULE Stand März 2012 HAUSORDNUNG DER EICHENDORFF-GRUNDSCHULE Eichendorff-Grundschule Goethestr. 19-24 10625 Berlin Tel.: 030/43727227-0 Fax: 030/43727227-29 www.eichendorff-grundschule-berlin.de Inhaltsverzeichnis

Mehr

SCHULVERTRAG zur Schulordnung der Anna-Freud-Schule in Weiterstadt

SCHULVERTRAG zur Schulordnung der Anna-Freud-Schule in Weiterstadt SCHULVERTRAG zur Schulordnung der Anna-Freud-Schule in Weiterstadt Vereinbarung für Schüler/in: Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders im Lebens- und Lernraum der Anna-Freud-Schule Vorwort Diese Vereinbarung

Mehr

SCHULPROGRAMM. der Grundschule Niedervintl. Schuljahr 2017/2018. Kontaktdaten. Wir gehören zum Schulsprengel Vintl.

SCHULPROGRAMM. der Grundschule Niedervintl. Schuljahr 2017/2018. Kontaktdaten. Wir gehören zum Schulsprengel Vintl. SCHULPROGRAMM der Grundschule Niedervintl Kontaktdaten Schuljahr 2017/2018 Wir gehören zum Schulsprengel Vintl. Unser Direktor heißt Dr. Karlheinz Bachmann. Die Direktion ist erreichbar unter der Telefonnummer

Mehr

Wir sind eine große Gemeinschaft

Wir sind eine große Gemeinschaft 610 031 Wir sind eine große Gemeinschaft Eine Gemeinschaft braucht Regeln Verhaltensvereinbarungen der für Lehrer Eltern Schüler Gültig ab dem Schuljahr 2011-12 Gemeinsam erarbeitet mit allen Schulpartnern

Mehr

GRUNDSCHULE KALTENWEIDE

GRUNDSCHULE KALTENWEIDE GRUNDSCHULE KALTENWEIDE Zellerie 4 30855 Langenhagen : 0511 / 77 32 17 Fax: 0511 / 72 45 947 E-Mail: info@gs-kaltenweide.de Langenhagen, 19.06.2017 Kriterien zur Bewertung des Arbeitsverhaltens in den

Mehr