Beschluss des Lehrerkollegiums Nr. 3/
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- Stanislaus Schuster
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1 AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL Deutschsprachiger Schulsprengel PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO ALTO ADIGE Istituto comprensivo in lingua tedesca Vintl - Vandoies Vintl/Vandoies,Kirchweg./via della chiesa ssp.vintl@schule.suedtirol.it / Steuer-Nr./Cod. Fisc.: Beschluss des Lehrerkollegiums Nr. 3/ Am 09. Dezember Uhr hat sich das Lehrerkollegium dieses Schulsprengels aufgrund einer formellen Einladung am Sitze dieser Mittelschule zu einer Sitzung eingefunden. Anwesende: Direktor: Dr. Karlheinz Bachmann Abwesend/entschuldigt Den Vorsitz führt: Schriftführer: 70 Lehrpersonen 3 Lehrpersonen Direktor Dr. Karlheinz Bachmann und Walter Huber/Direktor Stellvertreter Walter Huber Schülerinnen- und Schülerbewertung im SSP Vintl Nach Einsichtnahme: in das L.G. Nr. 12 vom (Autonomie der Schulen) in das LG Nr. 5/2008 (Allgemeine Bildungsziele des Landes) in das L.G. Nr. 20 vom (Mitbestimmungsgremien) in den Beschluss der LR vom ; Nr.81(Rahmenrichtlinien des Landes) in das RS des SAL Nr. 47/2009 (Bewertung der Schülerinnen und Schüler der Grund-, Mittel- und Oberschulen des Landes) in das RS des SAL Nr.38/2003 (Schülerinnen und Schülercharta) in den geltenden LKV beschließt das Lehrerkollegium nach eingehender Diskussion, die von Walter Huber geleitet wird, mit Stimmenmehrheit: a) Prämissen Wie aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hervorgeht wird die Bewertung förderorientiert, kollegial und transparent durchgeführt. Die Bewertung der Lernentwicklung innerhalb eines Bienniums erfolgt auf Grund aller dem Klassenrat zur Verfügung stehenden Bewertungsunterlagen. Das Biennium gilt als bestanden, wenn in der betreffenden Klasse (3.Kl. GS, 5.Kl. GS und 2.Kl. MS) vom Klassenrat eine Versetzung in die nächste Klasse ausgesprochen wird. b) Bewertungskriterien Das Lehrerkollegium unterscheidet bei der Schülerinnen- und Schülerbewertung zwischen Gesamt- und Fachbewertung und nimmt diese komplexe und schwierige Aufgabe unter Einhaltung nachstehender Kriterien wahr: Gesamtbewertung der Lernentwicklung (Globalurteil):
2 Die Lehrpersonen berücksichtigen bei der Gesamtbewertung der Lernentwicklung und des Verhaltens möglichst viele Faktoren und Umstände, die Einfluss auf die Schülerleistungen haben und orientieren sich bei der Formulierung der Bewertung an folgenden Kriterien: Selbstkompetenz aktive Mitarbeit Fleiß und Einsatz Aufmerksamkeit Pflichtbewusstsein Ordnung und Sauberkeit Selbständigkeit Kritikfähigkeit psychischer und physischer Entwicklungsstand und Entwicklungsfortschritt Sozialkompetenz soziales Verhalten in der Gemeinschaft Teilnahme am Leben der Klasse und der Schule Integrationsfähigkeit Kooperationsfähigkeit Verantwortungsbewusstsein Fachbewertung( Sachkompetenz) Bewertet werden die individuellen Lernfortschritte, wobei ein direkter Bezug zur Ausgangslage hergestellt wird. Folgende Teilbereiche werden berücksichtig: individueller Lernfortschritt (erreichte Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen; auch im fächerübergreifenden Bereich) Anwenden von Gelerntem Beherrschung grundlegender Kulturtechniken Erkennen von Problemen und Zusammenhängen Folgende Unterlagen bilden die Grundlage für die Schülerinnen- und Schülerbewertung: Mündliche, schriftliche und praktische Arbeiten (Schularbeiten, Tests, Hausarbeiten ) Beobachtungen während der Schulzeit Aufzeichnungen zur Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler Vereinbarungen im Rahmen der Lernberatung (Die Anzahl der Schularbeiten in der Mittelschule wird in den einzelnen Klassenräten festgelegt.) Im Kernbereich wird die skalierte Bewertung angewandt. Die einzelnen Bewertungsstufen werden folgendermaßen definiert: (10)ausgezeichnet Die Schülerin/der Schüler hat in allen Lernbereichen auch anspruchsvolle Ziele erreicht. Sie/er beherrscht die Inhalte, kann sie selbständig verarbeiten, auf andere Fächer übertragen sowie zielführend bzw. problemlösend anwenden. Sie /er ist in der Lange Zusammenhänge herzustellen. Sie/er vermittelt ihre/seine positive Arbeitseinstellung und Arbeitshaltung. (9) sehr gut Die Schülerin/der Schüler hat erweiterte Lernziele erreicht. Sie/er kann Gelerntes auf andere Bereiche übertragen, findet selbständig Lösungswege und bringt eigene Beiträge in den Unterricht ein. Auch vermag sie/er Inhalte und Arbeitsweisen weiterzugeben. (8) gut Die Schülerin/der Schüler hat Lernziele sicher erreicht. Sie/er kennt die Inhalte, kann sie anwenden und arbeitet zumeist selbständig. (7) Die Schülerin/der Schüler hat grundlegende Lernziele erreicht. Sie/er kennt wesentliche Inhalte, kann sie teilweise anwenden und arbeitet zum Teil selbständig.
3 (6) genügend Die Schülerin/der Schüler hat die grundlegenden Lernziele erreicht. Sie/er beherrscht einfache Inhalte und kann nach vorgegebenen Mustern arbeiten. (5) nicht genügend Die Schülerin/der Schüler hat die meisten Ziele nicht erreicht. Den Lernstoff beherrscht sie/er lückenhaft. Sie/er hat große Unsicherheiten in der Anwendung grundlegender Lerninhalte. (4) Die Schülerin/ der Schüler hat die Ziele nicht erreicht. Den Lernstoff beherrscht sie/er sehr lückenhaft und kann ihn nicht anwenden. In der Grundschule wird die 4 nicht vergeben. Kriterien zur Bewertung des Verhaltens 1. Grundlage zur Bewertung des Verhaltens eines Schülers / einer Schülerin sind: die Schülercharta, die Schulordnung und die Klassenordnung 2. Die Bewertung bezieht sich auf das Verhalten des Schülers / der Schülerin während der Unterrichtszeit und während der unterrichtsbegleitenden Aktivitäten. 3. Die Bewertung wird vom Klassenvorstand nach Rücksprache mit dem Klassenrat vorgeschlagen und mit Mehrheitsbeschluss vorgenommen. 4. Die Bewertungsstufen reichen von 5 (fünf) bis 10 (zehn). 5. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten eines Schülers / einer Schülerin werden die Eltern davon in Kenntnis gesetzt. Bewertungsstufen Das Sozialverhalten und die Einsatzbereitschaft für die Schule sind: 10 (zehn) vorbildlich 9 (neun) sehr gut 8 (acht) gut 7 (sieben) nicht immer angemessen 6 (sechs) meist nicht angemessen 5 ( fünf) in keiner Weise angemessen c) Bewertung der Kernfächer Verbindliche Grundquote: Der Klassenrat nimmt die Bewertung der Schülerinnen und Schüler in gemeinsamer Verantwortung wahr. Er setzt sich aus allen Lehrpersonen zusammen, die in der Klasse Kernfächer unterrichten bzw. der Klasse als Integrationslehrperson zugewiesen sind. Bewertung der Wahlpflicht- und Wahlfächer Pflichtquote der Schule mit Wahlmöglichkeiten und Wahlbereich: Die Bewertung in den Wahlpflicht- und Wahlfächern schlagen die Lehrpersonen, die das entsprechende Wahlpflicht- bzw. Wahlangebot anbieten, vor und tragen die Bewertungen in den Bogen ein.
4 Die Grundlage dazu bildet die Amtsschrift Dokumentation Wahlpflicht und Wahlbereich, die von der jeweiligen verantwortlichen Lehrperson geführt wird. Wenn externe Fachkräfte in den Unterricht einbezogen werden bzw. diese den Unterricht durchführen, spricht sich die verantwortliche Lehrperson in Bezug auf Bewertung mit diesen ab. d) fächerübergreifender Bereich: Der Bereich Kommunikations- und Informationstechnologie wird eigens bewertet. Die Bereiche Politische Bildung, Gesundheitsförderung, Umweltbildung, Mobilität und Verkehr werden zum Fachbereich Leben in der Gemeinschaft gebündelt und gemeinsam bewertet. Der Bereich Emotionale Bildung fließt in das Globalurteil ein. Bewertung des fächerübergreifenden Bereiches: Im Wahlpflicht- und Wahlbereich sowie in den fächerübergreifenden Bereichen erfolgt die Bewertung nach Kompetenzen in einer vierteiligen Skala: Kompetenzen vollständig erreicht Kompetenzen großteils erreicht Kompetenzen teilweise erreicht Kompetenzen nicht erreicht Im Schülerbogen wird aus rechtlichen Überlegungen - noch folgende Legende hinzugefügt: Die Bewertungsstufen reichen von fünf bis zehn: Kompetenzen nicht erreicht (5), Kompetenzen teilweise erreicht (6) (7), Kompetenzen großteils erreicht (8), Kompetenzen vollständig erreicht (9) (10) e) Orientierungshinweis: In der 3.Kl. MS wird im 1. Halbjahr auch der Orientierungshinweis in die Gesamtbewertung der Lernentwicklung eingefügt. In Ausnahmefällen können Schülerinnen und Schüler auch nicht versetzt werden. Dabei berücksichtigt der Klassenrat folgende Kriterien: Eine Nichtversetzung kann beschlossen werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler in Bezug zur Ausgangslage nicht ausreichende Lernfortschritte erzielt hat; wenn die grundlegenden Anforderungen in der Selbst- und Sachkompetenz nicht erreicht werden; wenn während des Schuljahres ein gravierender Leistungsabfall festgestellt wird; wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler den in der Schülerinnen- und Schülercharta festgelegten Pflichten (z.b. sich Prüfungen und Bewertungen zu stellen) in äußerst ungenügender Weise nachkommt; wenn unbegründeter Weise die verpflichtenden Schultage nicht erreicht werden. Kriterien für die Fälle einer möglichen Überschreitung der Höchstzahl von Abwesenheiten: dokumentierte Krankheit besondere persönliche Lebensumstände, die ein Fernbleiben rechtfertigen (Der Klassenrat ist der Meinung, dass bei der Schülerin bzw. dem Schüler elementare Kompetenzen vorhanden sind, um den Lernstoff der nächsten Klasse erfolgreich bewältigen zu können).
5 Die Begründung muss im Protokoll der Bewertungskonferenz festgehalten werden. f) Gestaltung des Schülerbogens Bewertungsbogen und Zeugnis: Das Schuljahr wird in 2 Semester unterteilt. Das Zeugnis wird in den Bewertungsbogen integriert. Die Bewertung der Allgemeinen Lernentwicklung erfolgt im Globalurteil. Die Bewertung Allgemeine Lernentwicklung wird in der 5. Kl. Grundschule und in der 3. Kl. Mittelschule im 2. Halbjahr nicht durchgeführt. Die Stundenanzahl der Fächer der Pflichtquote der Schule mit Wahlmöglichkeit und des Wahlbereichs wird im Bewertungsbogen vermerkt. (Sollte ein Wahlangebot das Ausmaß von 3-4 Stunden nicht überschreiten, kann von einer Eintragung in den Bewertungsbogen abgesehen werden. Es ist auch möglich, die Stundenanzahl verschiedener Angebote zusammenzufassen.) In der Kl GS werden die Fächer Geschichte und Geografie gebündelt. Kunst und Technik werden in der Kl. Grundschule gebündelt. Gesehen, gelesen und gefertigt. DER SCHULDIREKTOR: DER SCHRIFFÜHRER DES LEHRERKOLLEGIUMS: Dr. Karlheinz Bachmann Dr. Walter Huber
Beschluss des Lehrerkollegiums vom Bewertung der Schülerinnen und Schüler. Kriterien und Modalitäten für die Bewertung
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