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1 Startseite Über uns Bekanntmachungen </index.html> Bekanntmachungen Bekanntmachung Richtlinie zum "Software-Sprint" Förderung von Open Source Entwicklerinnen und Entwicklern. Bundesanzeiger vom Vom 14. Juli 2016 Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen dieser Richtlinie das Innovationspotenzial freier Programmiererinnen und Programmierer in Deutschland, um dieses Potenzial vor dem Hintergrund der wachsenden Durchdringung unserer Gesellschaft mit neuen digitalen Technologien und datengetriebenen Anwendungen zielgerichteter zu nutzen. Im Fokus stehen neue Technologien, die eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit an gesellschaftlichen Entwicklungen ermöglichen sowie die beteiligten Akteure im souveränen Umgang mit Daten und Informationen unterstützen. Engagierte Vordenker sollen bei der Entwicklung technologieorientierter Innovationen in Form von Software-Prototypen unterstützt und die angestrebten Ergebnisse als Open-Source-Lösungen zur Verfügung gestellt werden. Die gesamte Maßnahme wird entlang kleiner iterativer Innovationszyklen und einer bisher in Deutschland wenig verbreiteten Kultur des Ausprobierens orientiert, um das Innovationsklima zu verbessern. Die Bekanntmachung adressiert kreative Ideen von freien Programmiererinnen und Programmierern in Bezug auf gesellschaftlich relevante Lösungen in der datengetriebenen Welt im Kontext der Themenfelder "Civic Tech" und "Data Literacy". Diese Ideen sollen in einer kurzen und schnellen Entwicklungsphase in einer Form von Softwareentwicklungs-Sprint umgesetzt werden in innovative, datengetriebene Anwendungen, die einen positiven Beitrag zum Gemeinwohl erbringen, bzw. in neue Modelle und Werkzeuge zur Erzeugung, zum Teilen sowie zur Nutzung von Daten, die für einen aufgeklärten Umgang mit diesen Daten sorgen. Ein damit entstehender "Prototype Fund" soll dazu beitragen, die Basis für ein Ökosystem derartiger Projekte in Deutschland zu schaffen und die weitere Entwicklung dieses Systems durch Verbreitung von Open-Source-Ergebnissen zu unterstützen. Damit wird der Standort Deutschland als attraktiver Platz für Innovationstreiber in den adressierten Bereichen gestärkt. Mit dem Spektrum der freien Programmiererinnen und Programmierer wird eine Zielgruppe adressiert, 1 von :06

2 die vom bestehenden Fördersystem bislang noch kaum erreicht wurde. Diese soll breit aktiviert und zur Vernetzung sowie zum Erfahrungsaustausch angeregt werden, um den Grundstein für ein deutschlandweites Innovatorennetzwerk zu legen und die angestrebten Ergebnisse zu verstetigen. Um die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende selbstständige Programmiererinnen und Programmierer zu öffnen und attraktiv zu gestalten, hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren deutlich vereinfacht sowie Beratungsleistungen für die Zielgruppe vorgesehen. Ein beschleunigter Bewerbungsprozess und eine deutliche Verringerung des bürokratischen Aufwands bei der Beantragung, Durchführung und Abrechnung der Projekte werden durch ein begleitendes Coaching der Projektteilnehmer ergänzt. Wichtige Förderkriterien sind der Innovationsgrad, die Open-Source-Bereitstellung der Ergebnisse und der Beitrag zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen. Die Maßnahme stärkt die Position freier Programmiererinnen und Programmierer in Deutschland und trägt über kreative Innovationen zu einem selbstbestimmten und aufgeklärten Umgang mit den datengetriebenen technologischen Veränderungen in der Gesellschaft bei. Die Projektinhalte und -ergebnisse sollen dazu für eine breite Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden, um wichtige Impulse für die gesellschaftliche Debatte zu Zukunftsthemen wie "Civic Tech" und "Data Literacy" zu geben. Somit entsteht ein Fundus an innovativen Software-Prototypen, der "Prototype Fund". Im Ergebnis können Handlungsempfehlungen für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft formuliert werden. Darüber hinaus wird mit der Umsetzung dieser Projekte entsprechend des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zu Open Data die Zugänglichmachung von öffentlichen Datenbeständen (Open Data) einen weiteren Schritt vorangebracht. 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Das Spektrum der freien Programmiererinnen und Programmierer in Deutschland besitzt ein hohes Potenzial für die Entwicklung von Open-Source-Lösungen in Form von Software-Prototypen für die datengetriebene Welt von heute. Gerade vor dem Hintergrund sich schnell entwickelnder technologischer Möglichkeiten kommt dieser Gruppe eine hohe Bedeutung als Innovationstreiber zu. Freie Programmiererinnen und Programmierer stellen sich oftmals sehr schnell auf technologische und gesellschaftliche Bedarfe ein und bedienen diese durch die Realisierung konkreter Software-Bausteine. Es ist daher sinnvoll, das Potenzial dieser Entwicklerinnen und Entwickler durch ein "Early-Stage"- Förderprogramm zu heben und damit eine vom bisherigen Fördersystem nicht erreichte Zielgruppe anzusprechen. Ziel dieser Maßnahme ist es, kreative Ideen freier Programmiererinnen und Programmierer in Bezug auf gesellschaftlich relevante Lösungen in der datengetriebenen Welt zur Umsetzung zu bringen und so das Potenzial dieser Gruppe zu unterstützen, als innovative Vordenker zu agieren. Dies erfolgt durch die Förderung überschaubarer Innovationsprojekte, deren Ergebnisse in Form neuartiger Softwarebausteine als Protoypen auf Open-Source-Plattformen schnell zur Verfügung gestellt und in die Praxis übertragen 2 von :06

3 werden. Mit diesen Projekten wird ein verantwortungsvoller und nachhaltiger Umgang mit öffentlichen, kommunalen Daten im Sinne eines Open-Data-Ansatzes unterstützt. Über die Beteiligung an der Evaluation durch die eingerichtete Begleitforschung trägt der zu fördernde Personenkreis zur Verallgemeinerung sowie Verbreitung der Ansätze und prototypischen Ergebnisse bei. Zusätzlich können geeignete Aus- und Weiterbildungsprogramme, wie z. B. themenspezi sche Workshops, anhand der gewonnenen Erkenntnisse erarbeitet werden. 1.2 Rechtsgrundlage Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach p ichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Diese Zuwendung ist eine "De-minimis"-Beihilfe. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt entsprechend den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf "De-minimis"- Beihilfen (ABl. L 352 vom , S. 1) in der jeweils geltenden Fassung. "De-minimis"-Beihilfen dürfen innerhalb eines ießenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von Euro (bzw Euro im gewerblichen Straßengüterverkehr) nicht überschreiten. Die dem Bescheid als Anlage beigefügte "De-minimis"-Bescheinigung ist zehn Jahre aufzubewahren, auf Anforderung der Europäischen Kommission, einer Bundes- oder Landesbehörde oder der bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb der Frist vorgelegt, behalte ich mir vor, den Zuwendungsbescheid zu widerrufen und die Zuwendung zurückzufordern, bei einem künftigen Antrag auf Gewährung einer "De-minimis"-Beihilfe als Nachweis für bereits gewährte "De-minimis"-Beihilfen vorzulegen. 2 Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung sind innovative Einzelprojekte kreativer Vordenker (freie Programmiererinnen und Programmierer) in den Bereichen Civic Tech, Data Literacy, Open Data und Open Source. Gefördert werden innovative Prozesse und Lösungsansätze sowie neue Werkzeuge in prototypischer Form, die nach Projektende als Open-Source-Lösungen mit Perspektiven für den Einsatz im praktischen Kontext bereitgestellt werden sollen. Es wird ein breites Themenspektrum adressiert. Für die vier geplanten Calls erfolgt eine jeweils spezi sche Themenfestlegung, um eine möglichst heterogene Themenlandschaft vor dem Hintergrund 3 von :06

4 aktueller gesellschaftlicher Erfordernisse zu berücksichtigen. Dabei umfasst das vorgesehene Themenspektrum die Komplexe a. "Civic Tech" mit den Einzelthemen: Neue Modelle und Werkzeuge zur Erzeugung, zum Teilen und zur Nutzung von Daten Datenvisualisierung und Storytelling Gesellschaftliche Teilhabe, Transparenz und Bürgerbeteiligung b. und "Data Literacy" mit den Einzelthemen Datennutzung (Grundlagen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung) Datenanalyse (Evidenzgestützte Prozesse und Entscheidungen) Data Privacy (Datensparsamkeit, Datensicherheit und Privatsphäre). Die angestrebten Ergebnisse müssen einen konkreten Erkenntnisgewinn für künftige Verbesserungen der adressierten Themenschwerpunkte erbringen und auf Open-Source-Plattformen, wie GitHub oder Bitbucket, unter einer offenen Lizenz bereitgestellt werden, um die Verwertung und Weiterentwicklung der Projekte in einem "Prototype Fund" sicherzustellen. Zur Software-Sprint Fördermaßnahme wird eine Begleitforschung eingerichtet, die neben fachlichinhaltlichen Aufgaben auch einen Schwerpunkt auf die Beratung und Unterstützung der freien Programmiererinnen und Programmierer setzt. Da eine Zielgruppe angesprochen wird, bei der überwiegend keine Erfahrung mit öffentlichen Förderprogrammen vorausgesetzt werden kann, umfasst diese Begleitung eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung bei der Antragstellung sowie ein fortlaufendes Coaching während der Projektlaufzeit. Organisiert werden darüber hinaus verschiedene Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und zur weiteren Vernetzung der Beteiligten. 3 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind ausschließlich selbstständige, private und unabhängige Einzelpersonen (Mindestalter 18 Jahre) sowie kleine interdisziplinäre Teams mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Antragsteller müssen einschlägige Vorarbeiten und umfassende Kenntnisse im Bereich der Softwareentwicklung nachweisen. Vorausgesetzt wird ein geringes wirtschaftliches Eigeninteresse, die Verwertung der Ergebnisse erfolgt durch Open-Source-Stellung. Die Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger sind verp ichtet, sich an evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen zur Erfolgskontrolle der Fördermaßnahme bereitzustellen. Gefördert werden ausschließlich Einzelprojekte auf Kostenbasis (AZK). Verbundvorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen. Unternehmen sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Institutionen sind nicht antragsberechtigt. 4 von :06

5 4 Zuwendungsvoraussetzungen Gefördert werden Innovationsvorhaben für neuartige Software-Lösungen, die den aktuellen technologischen Stand deutlich übertreffen, in den in Nummer 2 genannten thematischen Bereichen. In den Vorhaben muss mindestens eines dieser Themen als Schwerpunkt erkennbar sein. Die Vorhaben sollen die Grundlage für weiterführende Innovationsprozesse mit gesellschaftlichem Bezug legen. Die Förderung umfasst ausschließlich Vorhaben, deren Ergebnisse als Open-Source-Lösungen in der Bundesrepublik Deutschland verwertet werden und damit den Innovationsstandort Deutschland stärken. Eine zusätzliche Nutzung der Vorhabenergebnisse im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz ist nicht eingeschränkt. Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel sechs Monate. Der Nachweis über die Höhe der notwendigen Eigenmittel muss in Form bonitätsprüfungsfähiger Unterlagen erfolgen (z. B. aktuelle Steuererklärungen, Bürgschafts- oder Bankerklärungen über die entsprechende Höhe). Aus den vorgelegten Unterlagen muss sich sinngemäß eine ordnungsgemäße Geschäftsführung der Antragsteller erkennen lassen. 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an selbstständige, private und unabhängige Einzelpersonen sowie Teams sind ausschließlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personalkosten und Gemeinkosten. Die Gesamtkosten pro Projekt dürfen Euro nicht übersteigen, mindestens 40 % davon sind als Eigenleistung aufzubringen bzw. nachzuweisen. Zuwendungen nach dieser Richtlinie werden als "De-minimis"-Beihilfe gewährt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote erfolgt in Anlehnung an den Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen). Für die adressierte Zielgruppe freier Programmiererinnen und Programmierer sind differenzierte Aufschläge möglich, mit denen eine Förderquote von maximal 60 % erreicht werden kann. Zuwendungsfähige projektbezogene Personalund Gemeinkosten können daher in einer Höhe von bis zu 60 % anteil nanziert werden, was einer maximalen Höhe der Fördermittel von Euro entspricht. Hinsichtlich der aufzubringenden Eigenmittel wird für die Antragsteller eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen. Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Kosten können den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" sowie dem Merkblatt "Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis" entnommen werden. Diese Unterlagen können abgerufen werden unter: /easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf < /easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf>. 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen 5 von :06

6 Grundlage eines Zuwendungsbescheids werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98). 7 Verfahren Interessierten freien Programmiererinnen und Programmierern wird eingehend empfohlen, sich vor der Beteiligung an dieser Bekanntmachung für eine Beratung mit dem Träger der Begleitforschung "Prototype Fund" zu dieser Maßnahme in Verbindung zu setzen: Prototype Fund der Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. Singerstraße Berlin info@prototypefund.de Internet: < Der Prototype Fund der Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. berät bei der Zuordnung von Projektideen sowie der Antragstellung und begleitet alle interessierten freien Programmiererinnen und Programmierer während der Antragsphase sowie der Projektdurchführung. 7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen und sonstige Unterlagen Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt: DLR Projektträger Softwaresysteme und Wissenstechnologien (PT-SW) Rosa-Luxemburg-Straße Berlin Ansprechpartner: Dr. Jens Totz Telefon / Telefax / jens.totz@dlr.de Dort sind weitere Informationen erhältlich. 7.2 Zweistu ges Verfahren Das Förderverfahren ist zweistu g angelegt Vorlage und Auswahl von Projektskizzen In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Die Skizzen sind in digitaler Form über ein 6 von :06

7 Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme "'Software-Sprint' Förderung von Open Source Entwicklerinnen und Entwicklern" auf dem Internetportal < bzw. < einzureichen, das die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung nötigen Informationen enthält. Es sind vier Einreichungsstichtage vorgesehen: 30. September März September März 2018 Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss dies im Online-Skizzentool verbindlich bestätigt werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächsten Stichtag berücksichtigt werden. Die eingereichte Projektskizze soll die Erfüllung der inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für eine Förderung nachweisen. Dazu wird über die oben genannte Internetseite ein Template bereitgestellt. Die Skizze muss ein fachlich beurteilbares Projektkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Projektkonzept sollen die Ziele des Vorhabens und die Arbeitsplanung vor dem Hintergrund des aktuellen Technologiestands erläutert werden. Für die geplanten Arbeiten müssen ebenfalls die angestrebte Innovation sowie die geplante Verwertung als Open-Source-Lösung dargelegt werden. Die Projektskizze soll folgende Informationen enthalten: Thema, Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, -Adresse) des Antragstellers, Laufzeit des Vorhabens, Höhe der Gesamtkosten und des Förderbedarfs, Kurzzusammenfassung der Ziele und des Lösungswegs. Aktueller Technologiestand und Neuheit des Lösungsansatzes, angestrebter (gesellschaftlicher bzw. technischer) Nutzen, Abgrenzung von verwandten Ansätzen. Darstellung der beantragenden Person, ihrer bisherigen Erfahrungen und Projekte sowie des aufzubringenden Eigenanteils. Arbeitsplanung, gegebenenfalls mit Arbeitspaketen und zeitlichem Ablauf. Mengengerüst aus Personenmonaten mit Personal- und gegebenenfalls Gemeinkosten. Verwertungsperspektiven der Ergebnisse unter Open-Source-Lizenz, zu erwartender Praxiseinsatz sowie Anschlussmöglichkeiten. Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet: 7 von :06

8 Fachlicher Bezug zur Förderrichtlinie. Innovationshöhe des Lösungsansatzes, technologisches Potenzial, gesellschaftlicher Bedarf. Quali kation des Antragstellers, eigene Vorarbeiten. Perspektiven der Open-Source-Verwertung, zu erwartender Praxiseinsatz, Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft am Standort Deutschland. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertungsergebnisse werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellern spätestens acht Wochen nach den Einreichungsstichtagen schriftlich mitgeteilt. Aus der Vorlage der Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht werden Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die Projektskizze wird dabei (gegebenenfalls unter Umsetzung von Hinweisen aus der Begutachtung) als Vorhabenbeschreibung übernommen. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen: foerderportal.bund.de/easyonline/ < Dafür wird ein Template zur Verfügung gestellt. Für die zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung ist der formgebundene Antrag dem beauftragten Projektträger spätestens zwei Wochen nach der Aufforderung vorzulegen. Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den in Nummer 2 sowie in Nummer genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge. Die Bewilligung erfolgt in der Regel zwei Monate nach Vorlage des vollständigen formgebundenen Antrags. Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. 7.3 Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis, die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu 44 BHO sowie die 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden. 8 von :06

9 8 Inkrafttreten Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bonn, den 14. Juli 2016 Bundesministerium für Bildung und Forschung Im Auftrag Dr. E. Landvogt 9 von :06

10 LINKS Förderkatalog Auf diesen Seiten stehen Informationen zu ca Vorhaben aus Forschung und Entwicklung zur Verfügung. < /jsp/startaction.do> easy - Online < Das Internet-Portal für Skizzen, Anträge und Angebote Das elektronische Online-Antragssystem ist ein barrierefreies Internet-Portal zum Ausfüllen und Ausdrucken der Antragsformulare für Fördermittel des Bundes. < BMBF-Formularschrank Das BMBF stellt seine für die Projektförderung relevanten Formulare, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen im Formularschrank zum Herunterladen zur Verfügung. < /easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf> Förderdatenbank Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. < < Internetauftritt der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes < 10 von :06

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