Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

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1 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bekanntmachung über die Förderung von Vernetzungs- und Transferaktivitäten zur Unterstützung von zukunftsgerichteten Entwicklungen im deutschen Lebensmittelhandwerk im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung vom 14. November Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen 1.1 Zuwendungszweck Das Lebensmittelhandwerk leistet einen wichtigen Beitrag zum vielfältigen und qualitativ hochwertigen Lebensmittelangebot in Deutschland. Die nach handwerklicher Tradition hergestellten Produkte zeichnen das Lebensmittelhandwerk als festen Bestandteil unserer Kultur aus. Angesichts der rasanten Entwicklungen im Ernährungsgewerbe werden insbesondere die kleineren, handwerklich arbeitenden Betriebe vor große Herausforderungen gestellt. Deshalb hat es sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Ziel gesetzt, die Akteure des Lebensmittelhandwerks dabei zu unterstützen, für die Zukunft gerüstet zu sein. Auch kleinere Handwerksbetriebe sollen konkurrenzfähig bleiben, qualifiziertes Personal halten und gewinnen können und gleichzeitig den Erwartungen der Kunden gerecht werden. Innovation und Tradition können und sollen sich hierbei fruchtbar ergänzen und dem Lebensmittelhandwerk helfen, zukünftige Anforderungen zu meistern. Ziel ist es dabei auch, das deutsche Lebensmittelhandwerk als identitätsstiftenden Bestandteil unserer Kultur zu erhalten und zu stärken. Als eine Maßnahme zur Erreichung dieser Ziele fördert das BMEL innovative Projekte, die Tradition und Vielfalt des Lebensmittelhandwerks in Deutschland mittels neuer Ideen erhalten und ausbauen sollen. Zur Einreichung von Projektideen wurde über die Veröffentlichung einer entsprechenden Förderrichtlinie im Rahmen des BMEL-Programms zur Innovationsförderung aufgerufen (Bundesanzeiger vom 19. Juli 2017). Aus den eingereichten innovativen Ideen wurden zwölf Projekte mit insgesamt 28 Teilprojekten für eine Förderung über das Innovationsprogramm ausgewählt. Aufbauend auf den Projekten dieser Förderrichtlinie und anderen Aktivitäten beabsichtigt das BMEL aus den genannten Gründen ein eigenständiges Vernetzungs- und Transfervorhaben über sein Programm zur Innovationsförderung ( zu fördern. Das Vorhaben soll in enger Abstimmung mit dem BMEL und dem Projektträger Innovationsförderung (ptble) durchgeführt werden und organisatorische, fachliche und öffentlichkeitswirksame Aufgaben wahrnehmen. Wesentliche Ziele sollen dabei die übergreifende Vernetzung zwischen und mit den Akteuren des Lebensmittelhandwerks, der Aufbau von themenspezifischen Clustern sowie der Wissens- und Ergebnistransfer für relevante Zielgruppen sein. Eine Anbindung des Vernetzungs- und Transferprojektes an bestehende oder künftige übergeordnete Strategien des BMEL und eine entsprechende Zuarbeit ist vorgesehen.

2 1.2 Rechtsgrundlagen Vorhaben können durch Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, des Programms zur Innovationsförderung, der Standardrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) einschließlich Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. 2 Gegenstand der Förderung Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen innovative Vernetzungs- und Transfer-aktivitäten für das Lebensmittelhandwerk unterstützt werden. Wesentliches Ziel ist, zukunfts-gerichtete Entwicklungen in diesem Sektor zu fördern. Die Durchführung wird in enger Abstimmung mit dem BMEL und dem Projektträger erfolgen und soll im Einzelnen folgende Aufgaben umfassen: Analyse und Synthese von Ergebnissen und Erkenntnissen aus den geförderten Projekten auf übergeordneter Ebene, Erfassung und Vernetzung mit relevanten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten anderer Fördermaßnahmen des BMEL, Erfassung und Vernetzung mit relevanten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten außerhalb der Fördermaßnahmen des BMEL (ggf. auch im internationalen Raum), Aufbau von Netzwerken innerhalb von Forschungsfeldern (Bildung von Clustern, Erarbeitung von Querschnittsthemen etc.), Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Arbeitstreffen, Diskussionsforen und Statusseminaren (Vor-Ort-Veranstaltungen, Web-Seminare etc.), Erarbeitung, Bereitstellung und Verbreitung von Informationen zu Forschungsaktivitäten im Lebensmittelhandwerk (PR-Materialien, Internetseite, Newsletter u. Ä.), Aufbereitung von Projektergebnissen sowie Transfer zu unterschiedliche Zielgruppen (Anwender, Öffentlichkeit und Politik). Ein geeignetes Konzept für die Umsetzung der beschriebenen Aufgabenstellungen, das hinreichende Flexibilität für eine Einbettung in übergeordnete Strategien und Kampagnen des BMEL bietet, ist in der Projektskizze darzulegen. 3 Zuwendungsempfänger und -voraussetzungen Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Niederlassung in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern ein Projektkoordinator zu benennen, der für das Vorhaben eine Projektskizze vorlegt und dem Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient. 4 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen

3 mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU L 187 vom , S. 1). 5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis BMBF an gewerbliche Unternehmen für FuE-Vorhaben (NKBF 2017). Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung (NABF). Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise zu dieser Fördermaßnahme Bestandteil der Zuwendungsbescheide werden. 6 Verfahren 6.1 Projektträger Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als Projektträger beauftragt ( Postadresse: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Projektträger ptble Innovationsförderung Bonn Hausanschrift: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Projektträger ptble Innovationsförderung Deichmanns Aue Bonn Ansprechpartnerin: Frau Simone Liss Telefon: innovation@ble.de D innovation@ble.d .de Fax: Vorlage von Projektskizzen Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt. Die Projektskizze muss alle notwendigen Informationen enthalten, um einem Expertengremium eine fachliche Stellungnahme zu erlauben. Für das Einreichen einer Projektskizze ist deshalb eine Projektbeschreibung erforderlich, in der auf maximal 15 DIN-A4-Seiten (Schriftart: Times New Roman; Schriftgröße: 12 pt, Zeilenabstand: 1,2) substantielle Angaben zu folgenden inhaltlichen Schwerpunkten des geplanten Vorhabens zu machen sind: 1. Deckblatt, 2. Zielsetzung (maximal 2 Seiten),

4 3. Stand der Wissenschaft und Technik, insbesondere Beschreibung eigener Vorarbeiten, Expertise (maximal 3 Seiten), 4. Arbeitsplan (maximal 5 Seiten), 5. Zeitplan (maximal 2 Seiten), 6. Erfolgsaussichten und Verwertung, Vorschläge für die weitere Nutzung der Ergebnisse (maximal 2 Seiten), 7. Begründung der Notwendigkeit der staatlichen Förderung (maximal 1 Seite). Als Anhang sind zusätzlich beizufügen: Darstellung der Projektpartner, Vorkalkulationen/Finanzierungspläne, Verwertungsplan Skizzenphase, wissenschaftliche und praktische Anschlussfähigkeit. Der Leitfaden für die Skizzeneinreichung ( im Abschnitt Hinweise und Vorlagen für Skizzeneinreicher) ist dabei zu beachten. Projektskizzen, die den formalen und inhaltlichen Vorgaben nicht entsprechen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden. Das Einreichen der Projektskizzen erfolgt ausschließlich über das Internet-Portal Dort stehen weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren und zu den einzureichenden Unterlagen zur Verfügung. Die Skizzen sind in deutscher Sprache abzufassen. Der unterschriebene Ausdruck der online erstellten Unterlagen ist beim Projektträger auf dem Postweg oder per Telefax (nicht per ) bis einzureichen (Eingang bei der BLE). Dienstag, den 12. Februar 2019, Uhr (Ausschlussfrist) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich bei Telefaxübertragung der Eingang der Unterlagen technisch bedingt (z. B. Warteschleifen) verzögern kann, wodurch es ggf. auch zu einer verfristeten Einreichung kommen kann. Alternativ ist auch die Übersendung der online erstellten Unterlagen per absenderbestätigter De- Mail an die unter Nr. 6.1 angegebene D -Adresse bis zur vorstehend bestimmten Frist möglich. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. 6.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den Vorgaben des Programms vom Projektträger insbesondere nach folgenden Kriterien geprüft: Qualität des Konzeptes für die Vernetzung von Forschungsaktivitäten sowie Effektivität und Effizienz des Wissens- und Ergebnistransfers,

5 Profil, wissenschaftlich/technische Exzellenz und Vorerfahrung der Skizzeneinreicher (inkl. Profil und Leistungsfähigkeit ggf. eingebundener Partner) Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation und des Managements des Vorhabens. Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen Experten hinzuziehen. Der Projektträger informiert die Skizzeneinreicher über das Ergebnis. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. 7 Inkrafttreten Die Förderrichtlinie tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bonn, den 14. November 2018 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Im Auftrag S t a l b

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