Sachverständigenvertrag

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1 Dipl. Ing. Torsten Schmidt - Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung - Am Sonnenhang 26 D Lahnstein Tel : Fax : Mobil : von der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken info@immowert-schmidt.de Sachverständigenvertrag zwischen dem Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Schmidt Am Sonnenhang 26, Lahnstein (Auftragnehmer) und (Auftraggeber)

2 1. Gegenstand des Vertrags Erstattung von.. schriftlichen Gutachten über den Verkehrs- bzw. Marktwert Beleihungswert für das Grundstück / die Grundstücke: Eigentumsverhältnisse / Vollmacht Der Auftraggeber versichert, dass er (Mit-)Eigentümer der zu bewertenden Objekte ist; er ermöglicht weiterhin den Zutritt der Grundstücke und ggf. der Innenbereiche von baulichen Anlagen. Der Auftraggeber ist nicht Eigentümer des zu bewertenden Objekte; er ermöglicht den Zutritt der Grundstücke und ggf. der Innenbereiche von baulichen Anlagen, eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers wird dem Sachverständigen vor dem Betreten bzw. Besichtigen des Grundstücks übergeben. Sollten wegen Rechte Dritter (z.b. Mietverhältnisse, Wohnungsrechte etc.) oder aus sonstigen Gründen Bereiche des Grundstücks und der baulichen Anlagen am vereinbarten Ortstermin nicht betreten werden können, erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber eine vertragliche Ergänzung. 2 von 9

3 3. Anlass bzw. Zweck des (de( der) Gutachten(s) Vermögensübersicht Verkauf des Wertermittlungsobjekts Beleihung durch das Kreditinstitut Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft Ehescheidung zwischen... Nachweis eines geringeren gemeinen Werts i.s.d BewG Es wird hiermit vereinbart, dass der Auftraggeber, das Gutachten nur zu den oben ausgewählten Zwecken verwenden darf. 4. Wertermittlungsstichtag Tag des Ortstermins Nur bei Zweck "Ehescheidung" Datum der standesamtlichen Eheschließung :..... Datum der Rechtsanhängigkeit des Scheidungsantrags : Nur bei Zweck "Erbauseinandersetzung " Erbauseinandersetzung" Todestag des Erblassers : 3 von 9

4 5. Datum des Ortstermins. 6. Besonderheiten des Auftrags Fotoaufnahmen der Objekte sollen nicht vorgenommen werden. Die Eigenschaften und der Zustand des Grundstücks/der Grundstücke werden protokollarisch festgehalten. Die erforderlichen Ermittlungen von Rauminhalten und Flächen von Gebäuden sollen vor Ort aufgenommen werden Die erforderlichen Ermittlungen von Rauminhalten und Flächen von Gebäuden sollen ausschließlich aus übergebenen Plänen entnommen werden Die erforderlichen Ermittlungen von Rauminhalten und Flächen von Gebäuden sollen auf der Grundlage von übergebenen Plänen erfolgen, die nach örtlichen Gegebenheiten ergänzt werden. eine Innenbesichtigung der Gebäude soll nicht erfolgen es erfolgt ein Rückschluss vom äußeren Eindruck der Gebäude auf die Gebäudeinnenbereiche die Gebäudeinnenbereiche werden vom Auftraggeber beschrieben und protokollarisch festgehalten Die Beschreibung der Bewertungsobjekte zur Darstellung der Grundlagen der Wertermittlung soll nicht erfolgen... (Es wurde ausdrücklich auf die eventuellen Auswirkungen der Besonderheiten auf das Ergebnis und die Qualität des (der) Gutachten(s) insbesondere hinsichtlich des Zwecks des Gutachtens hingewiesen) 7. Anzahl der Ausfertigungen des (der) Gutachten(s) Die Gutachten soll in... facher Ausfertigung erstellt werden. Der Sachverständige hat eine Ausfertigung des (der) Gutachten(s) neben dem Auftraggeber folgenden Personen zu übergeben: von 9

5 8. Zur Wertermittlung erforderliche Daten und Unterlagen vom Auftraggeber ausgehändigt bzw. mitgeteilt vom Auftraggeber vorzulegen vom Sachverständigen zu beschaffen erhältlich bei Aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftsbuch Aktueller Grundbuchauszug Aktuelle Auszüge aus der Grundakte (bei vorhandenen dinglichen Rechten am Grundstück) Auszug aus der Bodenrichtwertkarte Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Bauzeichnungen (Grundrisse/Schnitte) Mietverträge/ Mietzusammenstellungen bauplanungsrechtliche Auskünfte (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan etc.) Auskunft aus dem Denkmalbuch (bei Denkmal) Auskunft aus dem Altlablagerungskataster Teilungserklärung incl. Aufteilungsplan (bei Wohnungs- /Teileigentum) ausstehende Beiträge und Abgaben nach BauGB oder KAG Vermessungs- und Katasteramt Vermessungs- und Katasteramt Amtsgericht (Grundbuchamt) Amtsgericht (Grundbuchamt) Vermessungs- und Katasteramt Bauordnungsamt Bauamt Bauamt Untere Denkmalschutzbehörde (Stadtverwaltung bzw. Kreisverwaltung) Kreis- /Stadtverwaltung Amtsgericht (Grundbuchamt) Kommunal- bzw. Stadtverwaltung Die (voraussichtlich) nicht erforderlichen Daten und Unterlagen sind nicht (durch Kreuz o.ä.) gekennzeichnet. Je nach Umfang der Wertermittlung können vom Sachverständigen nach Absprache mit dem Auftraggeber weitere Daten und Unterlagen angefordert werden. Die vom Auftraggeber übergebenen Daten und Unterlagen werden als Grundlage des Gutachtens verwendet, es sei denn unter 6. sind diesbezügliche Besonderheiten vereinbart. Weitere Nachforschungen werden nicht betrieben. 5 von 9

6 9. Angaben zu den Bewertungsobjekten Der Auftraggeber teilt im Folgenden die ihm bekannten, nicht in amtlichen Registern eingetragenen Rechte und Lasten an/auf dem (den) Grundstück(en) mit, die im Gutachten berücksichtigt werden sollen. Hierzu gehören insbesondere Wohnungs- und Mietbindungen, Errichtungen von baulichen Anlagen mit öffentlichen Förderungen, Überbauten, baubehördliche Beschränkungen sowie Bodenverunreinigungen (Altlasten): Da eine Feststellung von nicht eingetragenen Rechten und Lasten dem Sachverständigen nicht abschließend möglich ist, wird im Weiteren davon ausgegangen, dass im Übrigen nicht eingetragene Rechte und Lasten nicht bestehen. 10. Ergänzende Hinweise zur Auftragsbearbeitung Eine wertbeeinflussende Berücksichtigung evtl. vorhandener Altlasten kann ausschließlich nur durch die Heranziehung eines weiteren Sachverständigen erfolgen. Baumängel und -schäden werden insoweit aufgenommen, wie sie zerstörungsfrei, d.h. augenscheinlich bei der Ortsbesichtigung erkennbar sind. Es erfolgt keine Bauschadensbegutachtung. (Dazu ist die Beauftragung eines Bauschadenssachverständigen erforderlich.) Bezüglich der Schadensbeseitigungskosten erfolgt keine differenzierte Bestandsaufnahme, Vorplanung und Kostenschätzung. Die Auswirkungen der ggf. vorhandenen Bauschäden und Baumängel auf die Wertermittlung werden daher nur pauschal berücksichtigt. Tiefergehende Untersuchungen auf pflanzliche und tierische Schädlinge sowie über gesundheitsschädigende Baumaterialien werden nicht durchgeführt Die Funktionsfähigkeit einzelner Bauteile und Anlagen sowie der technischen Ausstattungen und Installationen (Heizung, Elektro, Wasser etc.) wird nicht geprüft. In Gutachten wird daher die Funktionsfähigkeit unterstellt Sollten im Gutachten Kosten für Sanierungen oder Modernisierungen Berücksichtigung finden, werden auch diese pauschal und ohne differenzierte Bestandsaufnahme, Vorplanung und Kostenschätzung ermittelt. Die Wertermittlung wird zudem auf der Grundlage der realisierten Vorhaben durchgeführt. Das Vorliegen einer Baugenehmigung und ggf. die Übereinstimmung der ausgeführten Vorhaben mit dem Bauordnungsrecht und der verbindlichen Bauleitplanung wird 6 von 9

7 nicht geprüft. Bei der Wertermittlung wird deshalb die materielle Legalität der baulichen Anlagen und Nutzungen vorausgesetzt. 11. Honorar Das Honorar wird gemäß der Richtlinie des Bundesverbands der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen e.v. ermittelt. Die Höhe des Honorars ergibt sich entsprechend der Tabelle und den zugehörigen Erläuterungen (Anhang I dieses Vertrags) Nebenkosten, Umsatzsteuer Kopien, Porto und Ämtergebühren sind, sofern sie anfallen, in Höhe der tatsächlichen Kosten zu erstatten. Sofern dies möglich ist, werden diese Kosten vom Sachverständigen durch Belege etc. nachgewiesen. Fahrtkosten zum Bewertungsobjekt werden zu 0,40 je gefahrenen Km angerechnet. Zusätzliche Ausfertigungen des Gutachtens werden mit 0,50 /Seite vergütet. Auf die Honorare (sowie ggf. die Nebenkosten) wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. 12. Zahlungsvereinbarungen Der Auftragnehmer zahlt das Gesamthonorar nach Erhalt des Gutachtens auf folgendes Konto: Sparkasse Koblenz, BLZ , Kontonummer Haftung, Pflichten Der Sachverständige haftet für sämtliche Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur dann, wenn er die Schäden durch ein mangelhaftes Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht bei der Victoria Versicherung AG, Victoriaplatz 1, Düsseldorf. Sämtliche die Gutachterstellung betreffenden Geschehnisse, Fakten, Unterlagen usw. unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. Der Sachverständige ist durch Eid verpflichtet, dieses Geschäftsgeheimnis gegenüber Dritten zu wahren...., den. (Ort) (Datum)... Unterschrift de(r)s Auftraggeber(s). Unterschrift des Auftragnehmers 7 von 9

8 Anhang I Honorarrichtlinie des BVS Wert [ ] Honorar [ ] bis ,- 800, ,- 900, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 über ,- ab ,00 8 von 9

9 1. Anwendungsbereich: Die Honorartabelle gilt für die Erstattung von Gutachten über den Verkehrs- bzw. Marktwert von Grundstücken. Unter Grundstück ist ein wirtschaftlich zusammenhängendes Grundstück zu verstehen. 2. Anwendung der Honorartabelle: Maßgeblich ist der ermittelte Verkehrs- bzw. Marktwert. Für alle Fälle, bei denen Wertminderungen (insbesondere durch erforderliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Baumängel und schäden, Abbruchkosten, noch zu leistenden Erschließungsbeiträgen) eintreten, ist das Honorar auf der Grundlage des Verkehrs- bzw. Marktwerts ohne diese Wertminderungen zu bemessen. Bei Verkehrs- bzw. Marktwerten zwischen den aufgeführten Tabellenwerten wird linear interpoliert. 3.. Berücksichtigung von Besonderheiten: Bei Besonderheiten ist das Honorar auf der Basis des Ergebnisses aus der Honorartabelle gesondert zu berechnen. Besonderheit Korrektur mehrere Wertermittlungsstichtage +20% mehrere Qualitätsstichtage +20% Wegerecht, Leitungsrecht etc. +20% Baulasten +20% Wohnrechte, Nießbrauch +30% Überbau +30% Flächenaufmass +25% Ergänzung von Plänen +20% Erstellung von Plänen +30% Beschaffung erforderlicher bis 15% Unterlagen beim Zusammenfallen von Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag: 20% 4. Umsatzsteuer: Alle Angaben sind ohne gesetzliche Umsätze dargestellt. 9 von 9

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