Normenscreening des Berliner Landesrechts zur Förderung des E-Government. Auftakt 18. Februar Formanforderungen im Berliner Landesrecht
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- Marielies Weiß
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1 Normenscreening des Berliner Landesrechts zur Förderung des E-Government Auftakt 18. Februar 2015 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin Klosterstraße 47, Berlin 1
2 Grundlagen zum Vorgehen: Beschluss des Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung vom Senatsbeschluss S-45/2015 vom
3 E-Government fordert möglichst medienbruchfreie elektronische Prozesse Effizientes E-Government ist nur mit weitgehend medienbruchfreien elektronischen Übermittlungen und Dokumentationen möglich. Formvorschriften hindern medienbruchfreie elektronische Prozesse Formanforderungen, wie z.b. schriftlich, persönlich, Vorlage Originaldokumente, hindern medienbruchfreie elektronische Verfahrensabläufe. 3
4 IT-Einsatz unter Verwendung qualifizierter elektronischer Signaturen, der D oder des elektronischen Identitätsnachweises können nicht alle Formanforderungen erfüllen Schriftform ersetzende, sichere elektronische Übermittlungsformen helfen, erfüllen jedoch nicht alle in Rechtsnormen festgeschriebenen Anforderungen. IT-Einsatz zur Überwindung von Medienbrüchen, z.b. Scann-Verfahren, können weiterhelfen, sind jedoch aufwendig und heilen nicht alles Digitalisieren (scannen) hilft weiter, ist jedoch nur technisches Mittel, um einen bestehenden Medienbruch zu heilen. 4
5 Beste Lösung ist - wenn möglich - Formanforderungen in Rechtsnormen abzusenken oder ganz zu vermeiden: persönlich, im Original, Probestück, notariell beglaubigt, weitergehende Formanforderungen schriftlich aber nicht elektronisch schriftlich oder mit qes schriftlich, Schriftform ohne Zusatz schriftlich oder elektronisch formlos, keine Formanforderung 5
6 Je geringer die gesetzlichen Formanforderungen, umso mehr Möglichkeiten für elektronische, medienbruchfreie Prozesse sind eröffnet: persönlich, im Original, Probestück, notariell beglaubigt, weitergehende Formanforderungen schriftlich aber nicht elektronisch schriftlich oder mit qes schriftlich, Schriftform ohne Zusatz schriftlich oder elektronisch formlos, keine Formanforderung 6
7 Für ein Screening der Normen auf Formanforderungen können diese in Kategorien eingeteilt werden: persönlich, im Original, Probestück, notariell beglaubigt, weitergehende Formanforderungen schriftlich aber nicht elektronisch schriftlich oder mit qes schriftlich, Schriftform ohne Zusatz schriftlich oder elektronisch formlos, keine Formanforderung 7
8 Insgesamt sind in den Berliner öffentlich-rechtlichen Gesetzen und Rechtsverordnungen ca Normen mit Formanforderungen zu überprüfen. Vorgehen: SenInnSport ZS C stellt den Fachressorts dafür ein Prüfschema mit Anleitung und über Juris R ermittelte Normen-Listen (Prüffälle) zur Verfügung. Die Fachressorts prüfen die Normen, für die sie fachlich zuständig sind und beteiligen gegebenenfalls nachgeordnete Behörden. SenInnSport ZS C sammelt die Ergebnisse, einschließlich vorgeschlagener Rechtsänderungen und bereitet ein Anpassungsgesetz vor. 8
9 Auszug aus einer Normen-Liste (.xls) mit Prüffällen: Gesetz Abs. Kat. Zitat Fachressort BiUrlG BiUrlG in der Fassung vom SenArbIntFrau BiUrlG BiUrlG in der Fassung vom SenArbIntFrau BiUrlG BiUrlG in der Fassung vom SenArbIntFrau LGG 18 1, LGG in der Fassung vom SenArbIntFrau NatSchG NatSchG Bln in der Fassung vom SenStadtUm NatSchG 12 7,9, NatSchG Bln in der Fassung vom SenStadtUm NatSchG NatSchG Bln in der Fassung vom SenStadtUm NatSchG NatSchG Bln in der Fassung vom SenStadtUm KiAustrG KiAustrG BE in der Fassung vom RegBM KultDatenG KultDatenG in der Fassung vom RegBM BQFG 5 1,2,3 7 5 BQFG Bln in der Fassung vom SenBildJugWiss BQFG BQFG Bln in der Fassung vom SenBildJugWiss BQFG BQFG Bln in der Fassung vom SenBildJugWiss BQFG 12 1,2, BQFG Bln in der Fassung vom SenBildJugWiss BQFG BQFG Bln in der Fassung vom SenBildJugWiss BQFG BQFG Bln in der Fassung vom SenBildJugWiss 9
10 Formanforderungen in Berliner Landesgesetzen* nach Kategorien *Gesamtmenge: 394 Formanforderungen in 116 Gesetzen 10 SenInnSport Berlin ZS C - Landesweites IT-Management, E-Government
11 Formanforderungen in Berliner Rechtsverordnungen* nach Kategorien *Gesamtmenge: 951 Formanforderungen in 349 RVO 11
12 Auszug aus dem Prüfschema (gekürzt): 1 2 Privatrecht? Kategorie vor Norm-Prüfung à Verfassungsrecht? Kategorie vor Norm-Prüfung à 0 0 Kategorie nach Norm-Prüfung à Kategorie nach Norm-Prüfung à Die Norm enthält keine verbindliche Formvorschrift: Wenn zutreffend, sind alle elektronischen Formen der Übermittlung möglich. Kategorie vor Norm-Prüfung à Wenn nicht zutreffend, weiter: 1 Kategorie nach Norm-Prüfung à 1 12
13 4 Die Norm lässt alle elektronischen Formen der Übermittlung ausdrücklich zu ( schriftlich oder elektronisch o.ä.): Wenn zutreffend, sind alle elektronischen Formen der Übermittlung bereits vorgesehen. Kategorie vor Prüfung à Wenn nicht zutreffend, weiter: 2 Kann auf vorgeschriebene Form ganz verzichtet werden ( Grundsatz der Nichtförmlichkeit. )? Insbesondere: Können Anforderungen an Form und Verfahren statt gesetzlich in VV geregelt werden? Wenn ja, bitte Änderungsentwurf für die Norm erstellen. Änderungsentwurf bitte in die passende neue Kategorie einordnen. Wenn nein: Kategorie nach Norm- Prüfung à 2 13
14 5 Die Norm fordert die Schriftform ohne weitere Anforderungen und/oder ohne alternative besondere elektronische Formen ( schriftlich o.ä.)? Wenn zutreffend, wird die Schriftform- Anforderung gemäß den Verwaltungsverfahrensgesetzen auch von den dort beschriebenen sicheren elektronischen Formen erfüllt. Kategorie vor Prüfung à Wenn nicht zutreffend, weiter: 3 Können alle elektronischen Formen zugelassen werden? Insbesondere: Fordert die Norm Schriftlichkeit nur, um Klarheit und Nachweisbarkeit über den Inhalt oder die Abgangszeit einer Übermittlung zu gewährleisten? Wenn ja, bitte Änderungsentwurf für die Norm erstellen. Änderungsentwurf bitte in die passende neue Kategorie einordnen. Wenn nein: Kategorie nach Prüfung à 3 14
15 6 Die Norm fordert die Schriftform ohne weitere Anforderungen und lässt alternativ besondere elektronische Formen zu ( schriftlich oder mit qualifizierter Signatur o.ä.)? Wenn zutreffend, wird die Schriftform gemäß den Verwalt.verfahr.gesetzen von den dort beschriebenen sicheren elektronischen Formen nicht erfüllt sondern nur mit den ausdrücklich zugelassenen. Kategorie vor Prüfung à Wenn nicht zutreffend, weiter: 4 Kann auf die alternativen elektronischen Formen verzichtet werden? Insbesondere: Können alle zur Erfüllung der Schriftform-Anforderung bestimmten elektr. Formen zugelassen werden? Wenn ja, Änderungsentwurf erstellen. Wenn nein: Bitte Anmerkung zu den Gründen für den Ausschluss der anderen.. elektr. Formen machen. Kategorie nach Norm-Prüfung à 4 15
16 7 Die Norm fordert die Schriftform ohne weitere Anforderungen, schließt aber jede elektronische Form ausdrücklich aus ( schriftlich aber nicht elektronisch, handschriftlich, o.ä.): Wenn zutreffend, wird die Schriftform- Anforderung gemäß den Verwaltungsverfahrensgesetzen von den dort beschriebenen elektronischen Formen nicht erfüllt. Kategorie vor Norm-Prüfung à Wenn nicht zutreffend, weiter: 5 Kann auf den ausdrücklichen Ausschluss elektr. Formen,, verzichtet werden? Insbesondere: Fordert die Norm Schriftlichkeit nur, weil : a) Identität des Abs. muss.. dokumentiert sein, b) Schutz der übermittelten Inhalte vor Veränderungen, oder c).. Eingangsbestätigung? Wenn ja, ist eine sichere elektr. Form hinreichend. Bitte Änderungsentwurf für die Norm erstellen. Wenn nein: Bitte Gründe nennen. Kategorie à 5 16
17 8 Die Norm stellt - ggf. neben der Schriftform - andere Anforderungen,.. Insbesondere: a) Persönliches Erscheinen, b) Vorlage von Originalen,, c) andere besondere Formen, Bekräftigungen, o.ä., e) Vorführungen, Probestücke... gefordert: Wenn zutreffend, kann die Schriftform mit Hilfe elektronischer Formen nicht erfüllt werden. Kategorie vor Norm-Prüfung à Wenn nicht zutreffend, besteht ein Missverständnis bei der Einordnung der Norm. 7 Kann auf die zusätzlichen Anforderungen verzichtet werden? Wenn ja,.. Änderungsentwurf erstellen. Wenn nein, weiter: Können die Anforderungen im Sinne der oben genannten Ziele anders erfüllt werden, um den Zweck der Norm zu erfüllen? Insbesondere: Wenn ja,.. Änderungsentwurf erstellen. Kategorie nach Prüfung à Wenn nein, weiter: 6 17
18 Bitte Anmerkung zu den Gründen für die besonderen Anforderungen machen. Kategorie nach Prüfung à 7 18
19 Jeder Prüffall wird vom Fachressort mit Hilfe des Prüfschemas fachlich beurteilt. Die Ergebnisse werden in der Liste ergänzt. Ergebnis zu jedem Prüffall muss sein: Überprüfte, ggf. korrigierte Kategorie der geltenden Norm und Nach dem Ergebnis der fachlicher Prüfung der Norm erneut festgestelle Kategorie. Ergebnis zu jedem Prüffall sollte/kann sein: Eine Anmerkung und/oder ein Änderungsvorschlag (!). 19
20 Ergebnis-Erlebnis: SenInnSport ZS C sammelt die Ergebnisse und entwirft auf Grundlage der Änderungsvorschläge ein Artikelgesetz. Auf Grundlage der Kategorien werden die Ergebnisse statistisch dargestellt und gemessen, inwieweit das gesetzte Ziel erreicht wurde. 20
21 Z e i t h o r i z o n t Zum 3. Juni und zum 7. Oktober 2015 beabsichtigt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Erfahrungsaustausch über die Rechtsnormenprüfung einzuladen. Bis zum 14. Dezember 2014 sollte ein abschließendes Schreiben jeder Senatsverwaltung mit den Prüfergebnissen und insbesondere den Änderungsentwürfen zu den geprüften Rechtsnormen an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport vorliegen. 21
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