Die Präsidentin. des Sozialgerichts Dortmund. Do G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N. des. Sozialgerichts Dortmund

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1 Die Präsidentin des Sozialgerichts Dortmund Do G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N des Sozialgerichts Dortmund - Geschäftsstelle - Stand:

2 2 1. Regierungsrat Tschirpke-Walter 1.1. Geschäftsleitung 1.2. Rechtsantragsstelle Vertreterin: Regierungsamtfrau Hüttemann 2. Regierungsamtfrau Hüttemann - stellvertretende Geschäftsleiterin Rechtsantragsstelle 2.2. Gruppenleitung für die Servicegruppen zusammen mit RAR'in Wolf, ROI in Struchholz, ROI in Menzel 3. Regierungsoberinspektorin Struchholz 3.1. Urkundsbeamtin für die Streitsachen mit der Endziffer 3 ohne den Aufgabenbereich der 137 und 142 Abs. 3 SGG 3.2. Prüfung der Bedürftigkeit nach 114 ZPO für die Streitsachen mit der Endziffer Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Rechnungsbelege für entsprechenden Kostenstelle für die Streitsachen mit der Endziffer Festsetzung und Anweisung der Entschädigungen für Zeugen und Beteiligte, deren Verfahren angeschlossen sind, für die Streitsachen mit der Endziffer Rechtsantragsstelle 3.6. Gruppenleitung für die Servicegruppen zusammen mit RAR'in Wolf, RAfr Hüttemann, ROI in Menzel

3 3 4. Regierungsoberinspektorin Menzel 4.1. Urkundsbeamter für die Streitsachen mit den Endziffern 7 und 9 ohne den Aufgabenbereich der 137 und 142 Abs. 3 SGG 4.2. Prüfung der Bedürftigkeit nach 114 ZPO für die Streitsachen mit den Endziffern 7 und Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Rechnungsbelege für entsprechenden Kostenstelle für die Streitsachen mit den Endziffern 7 und Festsetzung und Anweisung der Entschädigungen für Zeugen und Beteiligte, deren Verfahren angeschlossen sind, für die Streitsachen mit den Endziffern 7 und Rechtsantragsstelle 4.6. Gruppenleitung für die Servicegruppen zusammen mit RAR'in Wolf, RAfr Hüttemann, ROI in Struchholz 5. Regierungsamtsrätin M. Wolf 5.1. Urkundsbeamtin für die Streitsachen mit der Endziffer 8 ohne den Aufgabenbereich der 137 und 142 Abs. 3 SGG 5.2. Prüfung der Bedürftigkeit nach 114 ZPO für die Streitsachen mit der Endziffer Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Rechnungsbelege für entsprechenden Kostenstelle für die Streitsachen mit der Endziffern Festsetzung und Anweisung der Entschädigungen für Zeugen und Beteiligte, deren Verfahren angeschlossen sind, für die Streitsachen mit der Endziffer Gruppenleitung für die Servicegruppen zusammen mit RAfr Hüttemann, ROI in Struchholz, ROI in Menzel

4 4 6. Regierungsoberinspektor Lenz 6.1. Urkundsbeamter für die Streitsachen mit den Endziffern 1 und 2 Vorziffern 0 4 ohne den Aufgabenbereich der 137 und 142 Abs. 3 SGG 6.2. Prüfung der Bedürftigkeit nach 114 ZPO für die Streitsachen mit den Endziffern 1 und 2 Vorziffern Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Rechnungsbelege für entsprechenden Kostenstelle für die Streitsachen mit den Endziffern 1 und 2 Vorziffern Festsetzung und Anweisung der Entschädigungen für Zeugen und Beteiligte, deren Verfahren angeschlossen sind, für die Streitsachen mit den Endziffern 1 und 2 Vorziffern Rechtsantragsstelle 7. Regierungsinspektorin Kaupat 7.1. Urkundsbeamtin für die Streitsachen mit den Endziffern 5 und 0 ohne den Aufgabenbereich der 137 und 142 Abs. 3 SGG 7.2. Prüfung der Bedürftigkeit nach 114 ZPO für die Streitsachen mit den Endziffern 5 und Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Rechnungsbelege für entsprechenden Kostenstelle für die Streitsachen mit den Endziffern 5 und Festsetzung und Anweisung der Entschädigungen für Zeugen und Beteiligte, deren Verfahren angeschlossen sind, für die Streitsachen mit den Endziffern 5 und Rechtsantragsstelle

5 5 8. Regierungsinspektorin Wegner 8.1. Urkundsbeamtin für die Streitsachen mit den Endziffern 4, 6 und 2 Vorziffern 5 9 ohne den Aufgabenbereich der 137 und 142 Abs. 3 SGG 8.2. Prüfung der Bedürftigkeit nach 114 ZPO für die Streitsachen mit den Endziffern 4, 6 und 2 Vorziffern Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Rechnungsbelege für entsprechenden Kostenstelle für die Streitsachen mit den Endziffern 4, 6 und 2 Vorziffern Festsetzung und Anweisung der Entschädigungen für Zeugen und Beteiligte, deren Verfahren angeschlossen sind, für die Streitsachen mit den Endziffern 4, 6 und 2 Vorziffern Rechtsantragsstelle Vertretung zu Ziffer 2-8 erfolgt gegenseitig nach Absprache 9. Regierungshauptsekretärin Klimmek 9.1. Prüfung der Eintragung der Gebührenberechnungen in die Verzeichnisse nach 189 SGG für alle Kammern 9.2. Fertigung und Zusammenstellung der Verzeichnisse nach 189 SGG (Gebührenverzeichnisse), Mitteilungen der Auszüge aus den Verzeichnissen an die Gebührenschuldner, Feststellungen der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, Fertigung der Kassenanordnungen Vertreter/in: Regierungsbeschäftigte Wick Regierungsamtsinspektorin Kohlmeier

6 6 10. Regierungsbeschäftigte Erlenhofer Güterichtersachen Vertreterin: Regierungsbeschäftigte Sonnenschein, Fuchs

7 11. Service-Gruppen 7 Abteilungsgeschäftsstellen 1. Kammer Gruppe 2 2. Kammer Gruppe 5 3. Kammer Gruppe 7 4. Kammer Gruppe 3 5. Kammer Gruppe 9 6. Kammer Gruppe 8 7. Kammer Gruppe 8 8. Kammer Gruppe 1 9. Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe 2

8 8 65. Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe Kammer Gruppe 1

9 9 Gruppenleitung Der / Die Gruppenleiter/in ist für den Ablauf der Arbeit innerhalb der Servicegruppe verantwortlich. Die von den Gruppenleiter/innen getroffenen Anordnungen sind bis zur etwaigen anderweitigen Entscheidung durch die Geschäfts-/Gerichtsleitung zu beachten. Die Gruppenleitung und die Geschäftsleitung informieren sich gegenseitig über alle wesentlichen die Mitarbeiter/innen betreffenden Angelegenheiten zeitnah. Zu den Aufgaben eines/r Gruppenleiter/in gehören insbesondere: - Stärkung der Eigenverantwortlichkeit innerhalb der Servicegruppe - Bindeglied zwischen Servicegruppe/Servicekraft und Geschäftsleitung sowie der Richterschaft - Mitwirkung bzw. Lösung von Konflikten innerhalb der Servicegruppe - Mitwirkung bei der personellen Besetzung der Servicegruppen - Mitwirkung bei der Entscheidung über gruppenübergreifenden Personaleinsatz. In den bestehenden Servicegruppen verrichten die jeweils angehörenden Servicekräfte die anfallenden Tätigkeiten entsprechend des Abschnittes I der OrgO-SGB. Sie sind für den reibungslosen Ablauf der Geschäfte innerhalb der Gruppe verantwortlich und vertreten sich in den Gruppen gegenseitig. Auf die Beschäftigten der einzelnen Entgeltgruppen entfallen im Rahmen der gruppeninternen Verteilung jeweils bis zu 33 % (EGr. 6), 33 1/3 bis 49 % (EGr. 8) und mindestens 50 % (EGr. 9) schwierige Tätigkeiten im Sinne der Protokollerklärung Nr. 3 zu Teil II Abschnitt 12 Unterabschnitt 12.1 der Anlage A zum TV-L. Gruppenübergreifende Vertretung wird durch die Geschäftsleitung geregelt.

10 10 Soweit zur Erledigung der Geschäfte erforderlich, wird den Servicekräften die Befugnis zur Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit (VV 13.1 und zu 70 LHO) übertragen. Die Buchungen in den Prozessakten werden jeweils in der Servicegruppe unter Beachtung der einschlägigen Kostenvorschriften weitergeleitet (4-Augen-Prinzip). Die Bearbeitung der Mahnungen in Kostensachen erfolgt in den Servicegruppen. Bei mehreren Klageverfahren derselben Beteiligten, die zur Kosten- oder PKH-Festsetzung anhängig sind, ist derjenige Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig, der die erste anhängige Streitsache bearbeitet hat. gez. Schönenborn

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