Der Direktor des Arbeitsgerichts Arnsberg Organisations- und Geschäftsverteilungsplan. Stand:

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1 Der Direktor des Arbeitsgerichts Arnsberg 3204 Organisations- und Geschäftsverteilungsplan Stand:

2 Teil A Verwaltung I. Behördenleitung 1. Direktor des Arbeitsgerichts Arnsberg Die Leitung des Arbeitsgerichts Arnsberg obliegt dem Direktor des Arbeitsgerichts Dr. Teipel Diesem untersteht die Verwaltungsabteilung des Gerichts. Der Direktor übt die unmittelbare Dienstaufsicht über die Beamtinnen und Beamten sowie die Tarifbeschäftigten aus, soweit nicht der Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm bzw. der Justizminister unmittelbar zuständig ist. Im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben vertritt der Direktor das Land Nordrhein-Westfalen. Dem Direktor obliegt auch die Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst (als Angehöriger des Präsidiums), die Durchführung von Personalbeurteilungen, die Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten für den Haushalt (BdH), die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Leitung der Bibliothek. Der Direktor wird vertreten durch den Richter am Arbeitsgericht Banse Unter Berücksichtigung der Geschäftsleitungs-AV (AV d. JM vom I.1) obliegen ihm insbesondere folgende Aufgaben: Organisation Personal incl. Beurteilung Geschäftsverteilung Aus- und Fortbildungsangelegenheiten Aufgaben der/des Beauftragten des Haushalts nach der Landeshaushaltsordnung Presse und Öffentlichkeitsarbeit Büchereiwesen

3 Grundstücks- und Gebäudeangelegenheiten Schadensersatzangelegenheiten Notfallverantwortung Freigabe von EPOS-Buchungen in RARin Lebkücher II. Geschäftsleitung Regierungsamtsrätin Lebkücher Die Geschäftsleiterin organisiert, leitet und überwacht den Dienstbetrieb der Abteilungen der Geschäftsstelle und prüft die Geschäfte (Nr. I ZIffer 2 GStO-AGB). Unter Berücksichtigung der Geschäftsleitungs-AV (AV d. JM vom I.1) obliegen ihr insbesondere folgende Aufgaben: Personalangelegenheiten (ohne Beurteilungen) Personalmanagement für den nichtrichterlichen Dienst einschließlich Geschäftsverteilung Aus- und Fortbildungsangelegenheiten für den nichtrichterlichen Dienst Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen vorbehaltlich der Befugnisse des BdH Grundstücks- und Gebäudeangelegenheiten Regelung des Einsatzes von Arbeitsmitteln aller Art Fertigung von Berichten, Statistiken und Stellungnahmen in Verwaltungsangelegenheiten Angelegenheiten des Datenschutzes Zahlstellenaufsicht (Nr. 4 d. Anlage zu 79 LHO-ZBst.) Prüfung der Bibliotheksverzeichnisse (VV Nr. 6.8 und 73 LHO) Prüfung des Gegenstandsverzeichnisses (VV Nr. 3.6 zu 73 LHO)

4 Angelegenheiten der. flexiblen Arbeitszeit (gem. örtlicher Dienstvereinbarung über die FLAZ) Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsmanagements Verwaltungsgeschäftsstelle Führung der Verwaltungsgeschäftsstelle Führung der Generalakten Führung der Personalakten des nichtrichterlichen Dienstes Verwaltung der -Poststelle Führung der Urlaubslisten und Abwesenheitslisten (auch AGON, PersNRW-EmiL) für Beamte und Beschäftigte Bearbeitung der Rechnungsbelege in Verwaltungssachen, einschließlich Buchung und Freigabe in EPOS Führung des Verzeichnisses der Zahlungspartner für EPOS im Verwaltungsbereich EPOS-Monatsabschluss im Wechsel Prüfung der Dienstsiegel und Dienststempel nach der AV d. JM v (5413 I D.6) in der jeweils gültigen Fassung, III. Weitere Verwaltungstätigkeiten 1. Sachbearbeiter Örtliche Anwenderbetreuung, IT-Angelegenheiten, IT-Statistik, Systemadministration Pflege der Internet-Präsentation UNIX-Administration (Restarbeiten) Beschaffung des Geschäftsbedarfs Erfassung Gleitzeitdaten Pflege HSK und Aussonderung und Verwertung der Geräte EPOS-Monatsabschluss im Wechsel (Datensicherung) Lebkücher, Lebkücher

5 2. Sachbearbeiterin Buchung und Freigabe von EPOS in Verwaltungssachen Büchereiangelegenheiten Führung des Verzeichnisses der Zahlungspartner EPOS im Geschäftstellenbereich EPOS-Monatsabschluss im Wechsel Berechnung und Festsetzung von Reisekosten Verwaltung Lebkücher Lebkücher, 3. Sachbearbeiterin Verwaltung der örtlichen Zahlstelle Fachliche Ansprechpartnerin Fertigung von Verwaltungsschreiben auf Anordnung 4. Sachbearbeiterin Paschke Einsortieren der Ergänzungslieferungen Führung des Geräteverzeichnisses Teil B Prozessabteilung 1. RARi Lebkücher Prozesskostenhilfe Mahnsachen Sonstige Aufgaben des Rechtspfleger und UdG (geh. Dienst) Rechtsantragsstelle EPOS-Anordnungen und Freigabe , Dr. Teipel

6 2. RB Erste Kammer Arnsberg einschließlich Abgleich Schutzschriften Komplettbearbeitung von 50 % der Termine der ersten Kammer Brilon Entschädigung der ehrenamtlichen Richter, Zeugen, Sachverständigen, Dolmetscher der Sitzungen der ersten Kammer Arnsberg EPOS-Anordnungen ehrenamtliche Richter, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher der ersten Kammer Arnsberg Heranziehung und Anordnung der Ladungen der ehrenamtlichen Richter im Wechsel Aktenzeichenvergabe im Wechsel Statistik in Rechtssachen im Wechsel 3. RBe Zweite Kammer Olsberg sowie erste Kammer Brilon einschließlich Abgleich Schutzschriften Komplettbearbeitung von 50 % der Termine der ersten Kammer Brilon Güterichtergeschäftsstelle Entschädigung der ehrenamtlichen Richter, Zeugen, Sachverständigen und Dolmetscher der 2. Kammer Olsberg und der 1. Kammer Brilon EPOS-Anordnungen ehrenamtliche Richter, Zeugen, Sachverständige Dolmetscher der 2. Kammer Olsberg und der 1. Kammer Brilon EPOS-Freigabe bei Anordnungen von Herrn und Frau EPOS-Anordnung und Freigabe in PKH-Sachen Heranziehung und Anordnung der Ladungen der ehrenamtlichen Richter im Wechsel Aktenzeichenvergabe im Wechsel Statistik in Rechtssachen im Wechsel Lebkücher, Dr. Teipel Lebkücher, Dr. Teipel 4. RBe Zweite Kammer Arnsberg, Endziffern 1-60 einschließlich Abgleich Schutzschriften Paschke

7 Zusätzlich 2. Kammer Arnsberg, Kostenberechnung, vollstreckbare Ausfertigungen in allen Verfahren Komplettbearbeitung der Mittwochstermine der 2. Kammer Entschädigung der ehrenamtlichen Richter, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher der Sitzungen der zweiten Kammer Arnsberg EPOS-Anordnungen der ehrenamtlichen Richter, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher der zweiten Kammer Arnsberg Entgegennahme der Faxe Mahnverfahren Heranziehung und Anordnung der Ladungen der ehrenamtlichen Richter im Wechsel Aktenzeichenvergabe im Wechsel Statistik in Rechtssachen im Wechsel Paschke Paschke (ungerade Monate) (gerade Monate) Paschke (gerade Monate) (ungerade Monate) 5. RBe Paschke Zweite Kammer Arnsberg, Verfahren einschließlich Abgleich Schutzschriften (ohne Kosten und vollstreckbare Ausfertigungen) Komplettbearbeitung der Montagstermine der 2. Kammer Komplettbearbeitung der Dienstagstermine der 1. Kammer Arnsberg Urteile schreiben Führen der Urteilsliste Abgleich der Insolvenzmitteilungen Post holen, EGVP, Poststelle Prozess Post schließen und wegbringen, dafür übernimmt Frau alle Termine der 1. Kammer Brilon Urteilsliste (ungerade Wochen) (gerade Wochen) Auch wenn Frau Paschke nur deshalb abwesend ist, weil sie ihre Tätigkeit in Paderborn ausübt, sind die eiligen Tätigkeiten (Post etc.) zu vertreten.

8 6. Rollierende Tätigkeiten Zeitraum Aktenzeichenvergabe Ladung ehrenamtlicher Richter Statistik Weitere Aufgaben (Aktenaussonderung und Sonstiges) werden gesondert zugewiesen. 7. sregelungen für den Fall der Abwesenheit mehrerer Beschäftigter a) Gleichzeitige Abwesenheit Paschke und Die anfallenden Arbeiten in der 2. Kammer werden zwischen Frau und Herrn zur Hälfte geteilt. b) Gleichzeitige Abwesenheit Paschke und Frau übernimmt die 2. Kammer komplett. Frau übernimmt die 1. Kammer komplett. c) Gleichzeitige Abwesenheit Paschke und Frau übernimmt die 2. Kammer komplett. Herr übernimmt die 1. Kammer komplett. d) Gleichzeitige Abwesenheit von und Die anfallenden Arbeiten in der 1. Kammer werden zwischen Frau und Frau Paschke geteilt. e) Gleichzeitige Abwesenheit und Frau Paschke übernimmt die 2. Kammer komplett. Herr übernimmt die 1. Kammer komplett. f) Gleichzeitige Abwesenheit von und Frau Paschke übernimmt die 2. Kammer komplett. Frau übernimmt die 1. Kammer komplett.

9 Die gleichzeitige Abwesenheit von mehreren Mitarbeitern erfordert stets zusätzlich Einzelfallabsprachen auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass Frau Paschke nach ihrer Eingruppierung nicht alle Tätigkeiten verrichten kann. Dieser Geschäftsverteilungsplan gilt ab dem Arnsberg, Dr. Teipel Direktor des Arbeitsgerichts

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