Merkblatt zu Reisen mit Haustieren
|
|
- Petra Lorenz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stand: Februar 2015 Merkblatt zu Reisen mit Haustieren 1) Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen: Seit dem 29. Dezember 2014 gelten für die Verbringung von Heimtieren die neue Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013. Ziel ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Bei der Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen zu Handelszwecken gelten die Regelungen der Richtlinie 92/65/EG, die Einfuhr darf dann nur über gelistete Grenzkontrollstellen erfolgen. Für die Einreise in die EU aus sog. gelisteten Drittländern mit bis zu fünf Tieren gilt die "Veterinärbescheinigung für die Verbringung von fünf oder weniger Hunden, Katzen oder Frettchen zu anderen als Handelszwecken in die EU". Voraussetzung ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. 2015: Das bleibt beim Reisen, wie es ist: - Jedes Tier muss durch erkennbare Tätowierung (vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen und eindeutig lesbar) oder mit Transponder gekennzeichnet sein. - Das Tier muss über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügen. - Das Tier war zum Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt. - Der Tollwutimpfstoff wurde vom ermächtigten Tierarzt verabreicht. - Der Grenzübertritt darf frühestens 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls erfolgen. - Für Reisen innerhalb der EU muss ein Heimtierausweis mitgeführt werden, der die erforderlichen Angaben enthält und von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde. Seit dem muss der Ausweis nach dem neuen Muster ausgestellt werden. Alle Heimtierausweise, die vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit, solange das Tier lebt 1. - Die Einreise von Tieren im Alter von unter 12 Wochen aus EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland ist derzeit erlaubt, wenn sie von einem Muttertier begleitet werden oder für sie zusätzlich zum Heimtierausweis eine schriftliche und unterschriebene Erklärung des Verfügungsberechtigten mitgeführt wird, dass das Tier seit seiner Geburt nicht mit wild lebenden Tieren für Tollwut empfänglicher Arten in Kontakt gekommen ist. - Unabhängig von den o.g. tierseuchenrechtlichen Reisevorschriften ist die Einreise bestimmter gefährlicher Hunde in einzelne Länder verboten bzw. es herrscht eine Leinenpflicht oder es ist ein Maulkorb mitzuführen. 1 Ab dem 29. Dezember 2014 gelten die Muster der Durchführungsverordnung 577/2013/EU: - Anhang I Teil 1 für die Verbringung von Welpen ohne Tollwutimpfung - Anhang III Teil 1 und Teil 2 für den neuen Heimtierausweis - Anhang III Teil 3 und Teil 4 für den Ausweis für Drittländer mit gleichwertigen Vorschriften - Anhang IV für die Tiergesundheitsbescheinigung für die Verbringung aus einem Drittland.
2 Einfuhr aus einem nicht gelisteten Drittstaat : Ist das Herkunftsland nicht gelistet und somit die dortige Tollwutsituation und ihre Überwachung unklar oder bedenklich, müssen die Tiere vor der Einreise zusätzlich zu o.g. Vorgaben einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen Tollwut unterzogen werden. Diese muss mind. 30 Tage nach der Tollwutimpfung und mind. drei Monate vor der Einreise erfolgen. Die Blutprobe ist von einem dazu ermächtigten Tierarzt zu entnehmen und muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor untersucht werden. Der Nachweis über den Antikörpertest ist dann bei der Reise mitzuführen. Falls das Tier bereits zu einem früheren Zeitpunkt gegen Tollwut geimpft wurde, im Anschluss an diese frühere Impfung ein Antikörpertest mit positivem Ergebnis vorgenommen wurde und der Impfschutz seitdem nachweisbar aufrecht erhalten wurde, muss der Antikörpertest vor der geplanten Reise nicht wiederholt werden. Die Drei-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinreise von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, wenn bei diesen Tieren vor der Ausreise aus der EU eine Blutuntersuchung mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde und dies im Heimtierausweis entsprechend dokumentiert ist. Gelistete Drittstaaten sind Staaten und Gebiete, bei denen eine Einschleppung der Tollwut in die EU nicht zu befürchten ist und aus denen Tiere deshalb unter erleichterten Bedingungen (d.h. ohne Antikörpertest) eingeführt werden können. Gelistete Drittstaaten finden Sie hier: Zugelassene Labors finden Sie hier: Unabhängig vom Zielland der Reise, besteht freie Wahl zwischen den aufgeführten Labors. Bitte beachten Sie, dass Tiere, die die o.g. Bedingungen nicht erfüllen, von der zuständigen Behörde in den Herkunftsstaat zurückgesandt oder auf Kosten der Eigentümer in Quarantäne genommen werden, bis die Gesundheitsanforderungen erfüllt sind. Als letztes Mittel werden die Tiere ohne finanziellen Ausgleich für die Eigentümer getötet. Für die Einreise in die Mitgliedstaaten Irland, Malta, Finnland und das Vereinigte Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere der Echinokokken (Bandwürmer). In diesem Fall sollte in jedem Fall die deutsche Auslandsvertretung des Bestimmungslandes kontaktiert werden. Unter die europäischen Bestimmungen fällt neben der Einreise aus einem Drittstaat oder einem anderen EU-Mitgliedstaat auch die Durchreise aus einem Drittstaat über einen EU- Mitgliedstaat in einen Drittstaat auf dem Landweg, da es dabei zwangsläufig ebenfalls zu einer Landeinreise in den EU-Mitgliedstaat kommt. Es werden daher an das Tier auch die o.g. Anforderungen gestellt.
3 Daneben sind noch folgende Konstellationen denkbar: Begleiteter Flughafentransit : Bei Reisenden, die mit Hund, Katze oder Frettchen aus einem Drittstaat kommend auf einem Flughafen in der EU umsteigen und in einen Drittstaat weiterfliegen kommt es bei bloßem Umsteigen in aller Regel nicht zu einer Einreise, so dass die oben genannten Erfordernisse nicht erfüllt werden müssen. Nachfolgend werden die Abläufe am Flughafen Frankfurt/Main und am Flughafen München skizziert: - Das Tier reist mit dem Besitzer in der Kabine des Flugzeugs: Es kommt grundsätzlich nicht zu einer veterinärrechtlichen Kontrolle. Zeigt das Tier allerdings Auffälligkeiten, werden Fluggesellschaft oder das Flughafenpersonal die Veterinärstelle am Flughafen hinzuziehen, die dann über die Weiterreise des Tieres entscheidet. Bei Bedarf wird das Tier in die Tierstation der Veterinärstelle gebracht. - Das Tier reist mit dem Besitzer, aber im Gepäckraum und wird als Fluggepäck deklariert: Bei Aufenthalten von ca. zwei bis drei Stunden kommt es nicht zu einer veterinärrechtlichen Kontrolle, das Tier wird ohne Hinzuziehung der Veterinärstelle direkt in das nächste Flugzeug verladen. Bei längeren Aufenthalten wird das Tier in die Tierstation der Veterinärstelle gebracht und dort veterinärärztlich begutachtet. - Das Tier reist mit dem Besitzer, aber im Frachtraum und wird als Luftfracht deklariert: Siehe voriger Absatz, zusätzlich wird aber gebeten, auf dem Frachtbrief unbedingt vermerken zu lassen, dass der Besitzer des Tieres im gleichen Flugzeug reist, es sollte möglichst auch eine Kopie des Flugtickets beigefügt werden, damit diese Variante von einer unbegleiteten Transitreise als Luftfracht (siehe oben) unterschieden werden kann. Bei Transitreisen über andere Flughäfen in der Europäischen Union wird gebeten, sich bei den Fluggesellschaften nach eventuellen Besonderheiten und sich daraus ergebenden Genehmigungs- oder sonstigen Erfordernissen zu erkundigen. Unbegleiteter Flughafentransit : Wenn ein Hund, eine Katze oder ein Frettchen als unbegleitete Luftfracht aus einem Drittstaat in einen Drittstaat (mit bloßem Umladen auf einem Flughafen in der EU ohne Einreise) in die EU versandt wird, kommt es nicht zu einer Einfuhr, daher sind die genannten Bestimmungen nicht maßgeblich. Stattdessen greifen hier die Bestimmungen der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung, nach der eine "Durchfuhrgenehmigung" zu beantragen ist. Im Zweifel sollte auch hier die vorgesehene Fluggesellschaft kontaktiert werden.
4 2) Einfuhr gefährlicher Hunde in die Bundesrepublik Deutschland: Am trat das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde in Kraft. Es ergänzt bundesrechtlich die inzwischen in allen Bundesländern erlassenen Landeshundeverordnungen (umgangssprachlich: Kampfhunde-Verordnungen ). Die für Hundehalter wichtigsten Bestimmungen sind in den jeweiligen Vorschriften der einzelnen Bundesländer enthalten, genaue Auskünfte sind bei der jeweiligen Obersten Landesbehörde einzuholen. (Hinweis: die Liste der Obersten Veterinärbehörden der Bundesländer vom ist auf dieser Webseite eingestellt). Für Hundehalter, die ihren Hund dauerhaft in das Bundesgebiet verbringen wollen, sind vor allem folgende Hinweise wichtig: - Durch das Bundesgesetz dürfen Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht mehr in das Bundesgebiet eingeführt oder verbracht werden. - Die Hunde weiterer Rassen, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden. - Ein Verstoß gegen das Einfuhr- bzw. Verbringungsverbot kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. - Bei ständiger Haltung eines Hundes in einem Bundesland können weitere Beschränkungen dazukommen, die eine genauere Auskunft bei der jeweiligen Obersten Landesbehörde unerlässlich machen. Am wurde die Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- bzw. Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in die Bundesrepublik Deutschland beschlossen, die das strikte Einfuhr- und Verbringungsverbot von gefährlichen Hunden für den Touristenverkehr auflockert. Für Hundehalter, die als Touristen in das Bundesgebiet einreisen wollen, ist zu beachten, dass diese dann die Tiere im Reiseverkehr mitnehmen können, wenn - sich die Person, die einen gefährlichen Hund in das Bundesgebiet mitführt, nur bis zu vier Wochen in Deutschland aufhält - der gefährliche Hund aus einem in Deutschland vorhandenen Bestand stammt, dann ins Ausland verbracht wurde und wieder in Deutschland eingeführt wird - der gefährliche Hund berechtigt in einem Bundesland gehalten wird - es sich bei dem gefährlichen Hund um einen Dienst-, Rettungs-, Katastrophenschutz- oder Behindertenbegleithund handelt. Der Hundehalter ist verpflichtet, die Identität des Hundes durch entsprechende Papiere zu belegen. Zusätzlich besteht in jedem Bundesland Leinen- und Maulkorbzwang.
5 3) Reisen mit Heimvögeln in/ durch die Europäische Union: Die Einreise mit Heimvögeln aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) erfolgt unter kontrollierten Bedingungen, um eine Einschleppung und Ausbreitung der aviären Influenza (AI) zu verhindern, Einzelheiten können nachgelesen werden in der Entscheidung 2007/25/EG der Europäischen Kommission. Zu beachten ist: - Begrenzung der Anzahl auf maximal fünf Tiere, andernfalls gelten die Bedingungen für gewerbliche Einfuhren. Die Regelung gilt nur für Heimvögel, die in Begleitung ihrer Besitzer aus Drittländern eingeführt werden. - Herkunft der Vögel: aus einem Land, das einer der im Anhang der genannten Entscheidung aufgeführten Regionalkommission des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) angehört. - Nicht gegen AI geimpfte Vögel müssen im Herkunftsland für mindestens zehn Tage einer Quarantäne unterzogen werden. Frühestens am dritten Tag muss eine Probe entnommen und auf H5N1-Antigen oder -Genom mit negativem Ergebnis untersucht worden sein. Bei bestimmten Herkunftsländern ist es erlaubt, statt der zehntägigen Quarantäne mit Blutentnahme die Vögel am Herkunftsort für mindestens 30 Tage abgesondert zu halten. Diese Herkunftsländer sind in Anhang I Teil 1 und in Anhang II Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 206/2010 aufgeführt. Alternativ können Vögel aus diesen Herkunftsländern in einer zugelassenen Einrichtung im EU-Bestimmungsmitgliedstaat für 30 Tage unter Quarantäne gestellt werden. - Bei gegen H5 geimpften Vögeln kann die Quarantäne ganz entfallen, wenn sie mindestens zweimal mit einer H5-Vakzine geimpft worden sind und die letzte Impfung mindestens 60 Tage und höchstens sechs Monate vor der Einfuhr stattfand. Dokumentation bei der Einfuhr und Einfuhrwege: Bei der Einfuhr der Vögel ist eine Tiergesundheitsbescheinigung mitzuführen. Diese ist von einem amtlichen Tierarzt des Versanddrittlandes zu unterzeichnen und ist nach Ausstellung für zehn Tage gültig. Bei Seetransporten verlängert sich die Gültigkeitsdauer um die Dauer der Seereise. Zusätzlich muss eine entsprechende Erklärung des Besitzers mitgeführt werden. Hinweis: Eine Besitzererklärung ist in jedem Falle vorgeschrieben, die Einfuhr ist nur über eine für diese Tierarten zugelassene Grenzkontrollstelle möglich, die in der Auflistung der Grenzkontrollstellen mit others gekennzeichnet sind (nachzulesen in der Entscheidung 2009/821/EG). Sonderbestimmungen: Ausgenommen von den zuvor genannten Regelungen sind Einfuhren von Begleitvögeln aus Andorra, den Färöer Inseln, Grönland, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und der Vatikanstadt. Für diese Tiere gelten die beim Verbringen zwischen Mitgliedstaaten anzuwendenden Bestimmungen. Danach dürfen bis zu drei Vögel genehmigungsfrei nach Deutschland mitgeführt werden. Bei mehr als drei Tieren wird eine Tiergesundheitsbescheinigung nach dem Muster des Anhangs E Teil I der Richtlinie 92/65/EWG benötigt.
6 4) Reisen mit Heimvögeln innerhalb der EU: Nach Paragraph 38 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung können im Reiseverkehr oder bei der Wohnsitzverlegung höchstens drei nicht zur Abgabe an Dritte bestimmte Vögel mitgeführt werden. Nur im Falle von Papageien oder Sittichen ist eine amtstierärztliche Tiergesundheitsbescheinigung erforderlich. 5) Reisen mit anderen Haustierarten in/durch die Europäische Union: Vor der Ein- oder Durchfuhr anderer Tiere als Hunde, Katzen und Frettchen oder Vögel in die Bundesrepublik Deutschland ist zunächst zu prüfen, ob tierseuchenrechtliche Erfordernisse erfüllt werden müssen. Darüber hinaus müssen eventuelle Artenschutzerfordernisse beachtet werden. Tierseuchenrechtliche Erfordernisse: Im Gegensatz zur Rechtslage bei Hunden, Katzen und Frettchen oder bei Vögeln ist der Reiseverkehr mit anderen Heimtieren bisher tierseuchenrechtlich innerhalb der EU nicht Harmonisiert, es gilt daher nationales deutsches Recht. Für weiterführende Informationen wird auf die Internetseite des BMELV verwiesen. Sofern eine tierseuchenrechtliche Genehmigung erforderlich ist, ist diese bei der Obersten Veterinärbehörde des Bundeslandes zu beantragen, über das die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erfolgen soll. Artenschutzrechtliche Erfordernisse: Zuständige deutsche Behörde ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN), das wie folgt zu erreichen ist: Bundesamt für Naturschutz / Abt. I 1 Konstantinstr Bonn Tel. (0228) Fax. (0228) Auf der Internetseite befinden sich unter dem Stichwort CITES ausführliche Informationen zu artenschutzrechtlichen Erfordernissen, insbesondere auch bei der Einfuhr von Tieren aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union gehören. Um der Gefahr der Übernutzung wirksam begegnen zu können, wurde 1973 das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES, im weiteren: WA ) geschlossen, das beim grenzüberschreitenden Verbringen von geschützten Arten zur Vorlage behördlicher Dokumente (sog. CITES- Dokumente) verpflichtet. Die Bestimmungen gelten sowohl für lebende Tiere und Pflanzen als auch für deren Teile und den aus ihnen gewonnenen Erzeugnissen. Für alle EU-Mitgliedstaaten wird das WA abschließend und unmittelbar durch die europäischen Artenschutzverordnungen (Verordnung des Rates (EG) Nr. 338/97 sowie Verordnung der Europäischen Kommission (EG) Nr. 865/2006) umgesetzt.
7 Der Schutzstatus einzelner Arten ist über abrufbar, so dass hier im Einzelfall geprüft werden kann, ob das Tier artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Für die Einfuhr in die EU sind für jedes Tier grundsätzlich neben einer Einfuhrgenehmigung auch Ausfuhrdokumente des Ausfuhrlandes erforderlich. Die Anschriften der in den Herkunftsländern für die CITES-Genehmigung zuständigen Behörden (sog. Management Authorities ) können der Internetseite unter "National Contacts & Information" entnommen werden. Über das WA hinaus bestehen Schutzbestimmungen für alle europäischen Vogelarten, so dass Vögel insoweit aus einem Drittland nur dann eingeführt werden dürfen, wenn eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung seitens des Bundesamts für Naturschutz (BfN) vorliegt. Übertretungen von WA-Vorschriften erfolgen häufig unbewusst bei der Einfuhr von Reiseandenken. Auf das Merkblatt auf der Internetseite des Auswärtigen Amts "Vorsicht bei exotischen Souvenirs", im Bereich Länder- und Reiseinformationen wird daher hiermit ausdrücklich hingewiesen. Touristen können sich vor ihrer Abreise mit den jeweiligen Bestimmungen vertraut machen, BfN und Zoll haben dazu auch eine Datenbank mit länderspezifischen Hinweisen erstellt, die unter abrufbar ist. Es wird in diesem Zusammenhang ferner darauf hingewiesen, dass die Einfuhr eines Tieres, das die veterinärrechtlichen und/oder artenschutzrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt, zur entschädigungslosen Einziehung des Tieres bei der Einreise und zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens führen kann.
Merkblatt zu Reisen mit Heimvögeln in/durch die Europäische Union
Stand: 26. Januar 2016 Merkblatt zu Reisen mit Heimvögeln in/durch die Europäische Union Die Einreise mit Heimvögeln aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) erfolgt unter kontrollierten Bedingungen,
MehrHinweise zu der Ausfuhr von Haustieren aus der VR China in die EU
8/F SOHO Donghai Plaza 299 Tongren Road, Jing'an District Shanghai 200040, VR China Tel.: (+86-21) 6217 1520 Fax: (+86-21) 6218 0004 E-Mail: rk-information@shan.diplo.de Website: www.shanghai.diplo.de
MehrReisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in / durch die Europäische Union
Stand: März 2018 Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in / durch die Europäische Union Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen sind Reiseverkehr und Handel zu unterscheiden. Für den REISEVERKEHR
MehrRegelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Bundesrepublik Deutschland Stand: Juni 2011
Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Bundesrepublik Deutschland Stand: Juni 2011 I Allgemeines Der Inhalt dieses Merkblattes sowie die hier angesprochenen Listen und benötigte Anschriften sind
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb
MehrInformationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015
Informationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 BHV1-Schutzverordnung Baden-Württemberg - ergänzende Regelungen: Impfverbot ab 28. Februar 2015: Die Impfung von Rindern gegen die BHV1-Infektion
MehrVeranstalter (Name, ggf. Zuchtverband, Anschrift, Telefonnr., Handynr., Fax-Nr., E-Mail):
LANDKREIS RASTATT Meldezettel für Tiermärkte/Tierbörsen/Tierausstellungen/ Sehr geehrte Damen und Herren, sie möchten im Landkreis Rastatt eine Veranstaltung mit Tieren durchführen. Wir bitten Sie daher
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
MehrL 25/64 Amtsblatt der Europäischen Union 28.1.2005. (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION
L 25/64 Amtsblatt der Europäischen Union 28.1.2005 II (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 20. Januar 2005 zur Änderung der Entscheidung 2003/881/EG
MehrInformation zu Auslandsreisen von SubstitutionspatientInnen
Information zu Auslandsreisen von SubstitutionspatientInnen 1. Mitnahme von Arzneimitteln die Suchtgifte oder psychotrope Stoffe enthalten bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums Suchtgifte und/oder psychotrope
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrBei diesen Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander wird eine besondere Gefährlichkeit vermutet.
Infoblatt I. FÜR WELCHE HUNDE WIRD DIE HALTUNG BESCHRÄNKT? Die Regelungen finden auf folgende Hunde Anwendung: 1. American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier* Bei diesen Hunden sowie deren
MehrAllgemeines vor Reiseantritt
Personen mit eingeschränkter Mobilität Allgemeines vor Reiseantritt Bitte melden Sie sich an! Sie sollen sich an unserem Flughafen wohl fühlen. Damit Sie den Service erhalten, den Sie wünschen und benötigen,
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrRichtlinie zur Feststellung und Überwachung des PRRS-Status von Schweinebeständen (PRRS-Richtlinie) Rd. Erl. des MLU vom 27.
Richtlinie zur Feststellung und Überwachung des PRRS-Status von Schweinebeständen (PRRS-Richtlinie) Rd. Erl. des MLU vom 27. Februar 2004 Anlagen 1. Einleitung Das PRRS-Virus wurde Anfang der 90-iger Jahre
MehrINFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.
INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrMit einem Vorwort von. Warum sie wirklich gesünder sind
D R. A N D R E A F L E M M E R Mit einem Vorwort von Warum sie wirklich gesünder sind Gesetzliche Vorschriften 19 weit ein. 1999 kamen tierische Produkte hinzu. Damit gibt es für die Mitglieder der EU
MehrWie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?
Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine
MehrPatientenmobilität an der schweizerischen Grenze
Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
Mehrreiseandenken ohne bedenken
1 reiseandenken ohne bedenken 2 WAS ES BEI SOUVENIRS ZU BEACHTEN GIBT Souvenirs sind besondere Urlaubserinnerungen. Es gibt jedoch viele Produkte tierischer und pflanzlicher Herkunft, aber auch Kunsthandwerk,
MehrBeihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind
Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 8/29
13.1.2007 Amtsblatt der Europäischen Union L 8/29 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2006 hinsichtlich bestimmter Maßnahmen zum Schutz gegen die hoch pathogene Aviäre Influenza und zur Regelung
MehrNEUER AUSLÄNDERAUSWEIS IM KREDITKARTENFORMAT
NEUER AUSLÄNDERAUSWEIS IM KREDITKARTENFORMAT Warum ein neuer Ausländerausweis? Mit Inkrafttreten des Schengener Abkommens wird die Schweiz als neuer Schengenstaat zur Einführung eines Ausländerausweises
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrEMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit
MehrPUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)
Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) 8935/1/07 REV 1 LIMITE JUSTCIV 110 CODEC 421 DOKUMENT TEILWEISE ZUGÄNGLICH
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
Mehr1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen
1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche
Mehrrobotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014
robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrErklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung
Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Die meisten Freihandelsabkommen der Europäischen Gemeinschaft sehen als formale Vereinfachung vor, dass bis zu bestimmten Wertgrenzen vom Exporteur
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
Mehr6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb
6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrFactsheet. Aufenthaltskategorien in der CH
Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein
MehrÜberprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrDie neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:
Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
Mehr28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3
28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016
MehrAusfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten
Ausfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten Das Heimatschutzministerium empfiehlt, sich allerspätestens 72 Stunden vor der Abreise online zu registrieren, damit die Genehmigung
MehrBeschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland. März 2014 ARBEIT SM ARK TZULASSUNG. Künstler
Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland März 2014 ARBEIT SM ARK TZULASSUNG Künstler Künstler Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland Künstler aus den EU/EWR-Staaten sowie aus der
MehrJugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrDatum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009
Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.
MehrLandesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06. M e r k b l a t t
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 06/2014 M e r k b l a t t Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Dieses Merkblatt soll Ihnen die
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrIMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2
IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2 2.1. WAS IST IMI?... 2 2.2. WIE FUNKTIONIERT IMI?... 3 2.3. ÜBERWINDUNG VON SPRACHBARRIEREN... 3 2.4. WER MACHT WAS IN IMI?... 4 2.4.1. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN...
MehrDer Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.
Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines
MehrBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn HAUSANSCHRIFT Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn UST.-ID.-NR. DE 114 110 249 BEARBEITET VON Anke Reich TEL +49 (0)2 28 99 68 45-2550 FAX +49 (0)2 28
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrImport ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern. Richtlinien und Entscheidungshilfen für den Import aus Staaten außerhalb der Europäischen Union
ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern Richtlinien und Entscheidungshilfen für den aus Staaten außerhalb der Europäischen Union 2 -Grundlagen Broschürentitel Die Grundlagen zum Ökologische erzeugnisse
MehrDeutsche heiraten in Bulgarien
Deutsche heiraten in Bulgarien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Bulgarien Stand: Juli 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrDeutsche heiraten in Italien
Deutsche heiraten in Italien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Italien Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrDie Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz
Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:
MehrInternationales Altkatholisches Laienforum
Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrUrheberrecht im Internet
Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrBußgelder im Ausland. Inhalt. 1 Vorsicht es kann teuer werden
Bußgelder im Ausland Inhalt 1 Vorsicht es kann teuer werden 1 2 Und so sieht es in den beliebtesten Auto-Reiseländern der Deutschen aus 2 3 Bußgeldübersicht Europa 5 1 Vorsicht es kann teuer werden Ein
MehrBedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien
Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um
MehrZulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der
MehrDie Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung
Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung Im Menüpunkt Richtlinien bearbeiten Sie die Punkte Stornierungsrichtlinien Buchungsgarantie Aufenthaltsabgabe
MehrInhalt. 1 Einleitung AUTOMATISCHE DATENSICHERUNG AUF EINEN CLOUDSPEICHER
AUTOMATISCHE DATENSICHERUNG AUF EINEN CLOUDSPEICHER Inhalt 1 Einleitung... 1 2 Einrichtung der Aufgabe für die automatische Sicherung... 2 2.1 Die Aufgabenplanung... 2 2.2 Der erste Testlauf... 9 3 Problembehebung...
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrHändlerschutz deckt auf
Händlerschutz deckt auf Das neue Recht bei ebay Die ganze Wahrheit https://www.händlerschutz.com 1 Einleitung: Die deutschlandweit erste umfangreiche Auswertung nach Umstellung der neuen Verbraucherrechterichtlinie.
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
Mehr1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4
1. Wohnort Deutschland...4 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1.2.1.1 Am 31.12.2005 in den Niederlanden pflichtversichert...4 1.2.1.2 Am
MehrQualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung
Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer
MehrSecond Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte
Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte Schritt 1: Credits kaufen, um Zugangscodes generieren zu können Wählen Sie Credits verwalten und klicken Sie auf Credits kaufen. Geben Sie nun
MehrDer neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht
Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrKurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich
Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten
MehrArbeitsmarktzulassung
Stand: 01.01.2014 Arbeitsmarktzulassung Au-pair-Beschäftigung Information für deutsche Gastfamilien 1. Allgemeines 2. Anwerbung und Vermittlung 3. Vergütung für die Vermittlung 4. Zustimmungs-/Arbeitsgenehmigungsverfahren
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrEinrichten des Elektronischen Postfachs
Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach
MehrMerkblatt Erteilung der Niederlassungsbewilligung (1)
Volkswirtschaftsdepartement Amt für Migration Einreise und Aufenthalt Steistegstrasse 13 Postfach 454 6431 Schwyz Telefon 041 819 22 68 Telefax 041 819 22 59 www.sz.ch/migration Merkblatt Erteilung der
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrFür die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an.
Einrichten des elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. 1. Wechseln Sie über Service
MehrElektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken
Elektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken 1 Schritte zum Mobilitätsantrag Beantragung der ECHE (Erasmus Charter for Higher Education 2014-2020) Registrierung
MehrGeänderte Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck ab dem 31. Januar 2014
Geänderte Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck ab dem 31. Januar 2014 Fragen und Antworten zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck 1. Warum bestehen Beschränkungen für die Mitnahme
MehrARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt
ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrVereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrAufenthaltsrecht von EWR-Bürgern und Schweizern, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern und Schweizern sind
UNIONSRECHTLICHES AUFENTHALTSRECHT VON EWR-BÜRGERN UND SCHWEIZERN SOWIE VON FAMILIENANGEHÖRIGEN VON UNIONSRECHTLICH AUFENTHALTSBERECHTIGTEN EWR-BÜRGERN UND SCHWEIZERN, DIE DRITTSTAATSANGEHÖRIGE SIND Aufgrund
MehrAnleitung für die Version 2.4.1 von online 1. Schritt: Rufen Sie die Website auf...
1. Schritt: Rufen Sie die Website auf... www.profax.ch oder http://plc.profax.ch (www.profax.de - www.profax.at) auf und wählen Sie Registration für Klassen und Schulen. Wählen Sie bitte die Variante aus,
Mehr