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1 Maklervertrag zwischen dem unten angeführten Versicherungskunden und den mitzubetreuenden Personen - in der Folge kurz VK genannt, als Auftraggeber - und dem(n) oben angeführten Versicherungsmakler(n) - in der Folge kurz VM genannt, als Auftragnehmer wie folgt: Name geb.dat.: Telefon Festnetz: Telefon Mobil: SV Nummer: Strasse.: Plz,Ort. : Beruf: Folgende Personen sollen kostenfrei mitbetreut werden. Dies sind im Fax gemeinsamen Haushalt lebende Lebenspartner Eltern Homepage Lehrlinge Präsenzdiener Name: geb.dat. Tel Beruf Name geb.dat. Tel Beruf Name geb.dat. Tel Beruf 1. AUFTRAGSGEGENSTAND Gegenstand dieses Vertrages ist die Wahrung der Interessen des VK durch den VM unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages. Die AGB wurden dem VK als integrierenden Vertragsbestandteil ausgehändigt und von diesem vollinhaltlich zur Kenntnis genommen wurden. 2. AUFTRAGSERTEILUNG Der VK erteilt dem VM den Auftrag zur Wahrnehmung seiner Interessen gemäß des vorstehenden Auftragsgegenstandes unter Berücksichtigung der AGB. Der VM nimmt diesen Auftrag an und verpflichtet sich, während der Vertragsdauer die Interessen des VK zu wahren. Der VK verpflichtet sich, dem VM zur Ermöglichung seiner Interessenwahrung eine Vollmacht zu erteilen bzw. schriftlich zu fertigen. 3. VERTRAGSDAUER UND BEENDIGUNG Dieser Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Maklervertrag von jedem Vertragspartner ohne Einhaltung einer Frist vorzeitig aufgelöst werden. Wichtige Gründe, die den VM zur sofortigen Auflösung berechtigen, sind insbesondere, wenn der VK die Versicherungsprämien an den Versicherer unberechtigt nicht mehr bezahlt; der VK mit der Bezahlung des gem. Abschnitt 4. dieses Vertrages gesondert vereinbarten Honorars samt Nebenleistungen an den VM trotz Nachfristsetzung länger als 14 Tage in Verzug ist; über das Vermögen des VK ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung desselbigen mangels Masse abgewiesen wurde; der VK gegen einzelne Bestimmungen dieses Vertrages und/oder gegen der AGB verstößt, die Vollmacht oder Teilbestimmungen der Vollmacht kündigt. Es gilt vereinbart, dass nach Kündigung der Vollmacht auch der Versicherungsmaklervertrag mit gleichem Tag automatisch beendet wird. 4. HONORARVEREINBARUNG Der VK verpflichtet sich, dem VM ein Pauschalhonorar zu zahlen. Das günstige Pauschalhonorar ist nur für den Gesamtvertretungsauftrag oder die Einzelproduktberatung mit Versicherungsvermittlung möglich. Für Beratungen ohne Vermittlung und Einzelarbeiten, sowie die Vermögens- und Finanzierungsberatung kommen die unten. angeführten Stundensätze zur Anwendung. Es gelten folgende Monatspauschalhonorare: 9,- für Einzelkunden 12,50 für die gesamte Familie 14,- für Landwirtschaften 15,- für Betriebe bis 5 MA 25,- für Betriebe bis 10 MA 35,- für Betriebe bis 20 MA Beratung ohne Vermittlung 150,- Stundensatz wenn kein Pauschalhonorar vereinbart ist. Zahlung: 1/1 ½ Abbuchung Zahlschein Mit dem Pauschalhonorar werden auch alle Tätigkeiten, welche nicht mit der Vermittlung des Versicherungsschutzes (Schaden- und Vertragsurgenzen, Fremdvertragsprüfungen usw.) im Zusammenhang stehen, pauschal abgegolten. Das Honorar wird nach dem Verbraucherpreisindex bzw. dem ihm folgenden Ersatzindex angepasst. Für die Durchführung von KFZ-Anmeldungen wird ein Honorar von 20,- verrechnet. Von rückwirkend erzielten Prämienermäßigungen erhält der VM ein Viertel des vom Versicherer rückvergüteten oder gutgeschriebenen Betrages. Von Prämienermäßigungen, die sich auf die gesamte Laufzeit der Polizze ausdehnen, erhält der VM die Ersparnis eines vollen Versicherungsjahres. Die Bearbeitung von Schadenfällen bis zu einer Schadensumme pro Schadenereignis von ,- ist im Pauschalhonorar inkludiert. Für Schadensummen pro Schadenereignis von über ,- wird ein einmaliger Bearbeitungsbetrag individuell vereinbart. Der VM hat Anspruch auf Ersatz aller Barauslagen (z.b. Porto, Einschreibegebühren, Telefongebühren). Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Skonto oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig. Im Falle der Beendigung oder Auflösung des Vertrages während eines Jahres erfolgt keine aliquote Rückverrechnung des bereits geleisteten und/oder vorgeschriebenen Honorars. Alle Honorare sind bis mindestens des laufenden Jahres zu zahlen. Der Stundensatz für Beratungen ohne Vertragsabschluss oder ohne Vermittlungstätigkeit beträgt: 150,- und gelangt zur Anwendung, wenn keine Vermittlung von Versicherungen gewünscht wird. Wurde mit dem VK ein Pauschalhonorar vereinbart und tritt der VK jedoch nach Bezug der VM Leistungen zurück, wird nach den Stundensätzen abgerechnet. 5. FORMVORSCHRIFT UND TELEKOMMUNIKATION Der Bevollmächtigte ist insb. weiteres zur Vornahme sämtlicher Erklärungen und/oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Formvorschriften, v.a. von Schriftformvereinbarungen i.s.d. 5a Abs. 2 und 15a Abs. 2 VersVG berechtigt. Bevollmächtigter ist weiteres zur Vornahme sämtlicher Erklärungen und/oder Handlungen im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation nach 5a VersVG, insb. Zur Vereinbarung und zum Widerruf der elektronischen Kommunikation. Der VK gibt bis auf Widerruf seine Einwilligung, dass seine persönlichen Daten automationsunterstützt von VM verarbeitet und ausschließlich in Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung an Dritte weitergegeben werden. Der VM ist zur Kontaktaufnahme - auch zu Informations- und Werbezwecken - per Fax, E-, Telefon und SMS gem. 107 Telekommunikationsgesetz 2003 berechtigt.

2 Schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutz 1.Zustimmung Sie stimmen zu, dass Makler Mosgan GmbH personenbezogene und auch sensible Daten (Gesundheitsdaten) erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt. Es werden nur solche personenbezogenen und auch sensiblen Daten (Gesundheitsdaten) erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung unseres Vermittlungs-, bzw. Maklervertrages erforderlich sind oder die Sie uns freiwillig zur Verfügung gestellt haben. Wir werden demnach auch personenbezogene Daten verarbeiten, sofern Sie hinsichtlich der Vermittlung des angestrebten Rechtsgeschäftes mit uns in einer Rechtsbeziehung stehen. Personenbezogene und auch sensible Daten (Gesundheitsdaten) sind alle Daten, die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthalten, beispielsweise Name, Anschrift, adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Alter, Geschlecht, Sozialversicherungsnummer, Bankdaten, Führerscheindaten, Reisepass, Fotos. Makler Mosgan GmbH ist berechtigt, zu Werbezwecken regelmäßig per E-/Telefon/Fax/SMS/Post Informationen betreffend Marktentwicklungen, Immobilien-, Versicherungsprodukte, sowie rechtliche Aufklärungen zu übermitteln (Newsletter ) 2. Auskunft, Löschung, Beschwerde Die hiermit erteilte Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf kann entweder postalisch, per E- oder per Fax übermittelt werden. Es entstehen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen stehen darüber hinaus die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Gegen eine Verarbeitung von Daten, die gegen das Datenschutzrecht verstößt oder datenschutzrechtliche Ansprüche sonst in einer Weise verletzt, besteht eine Beschwerdemöglichkeit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. 3. Verwendung der Daten Wir werden die uns zur Verfügung gestellten Daten nicht für andere Zwecke als die durch den abgeschlossenen oder abzuschließenden Vermittlungs-, bzw. Maklervertrages oder durch Ihre Einwilligung oder sonst durch eine Bestimmung im Einklang mit der DSGVO gedeckte Zwecke verarbeiten. Betroffen ist auch die Nutzung für statistische Zwecke, für interne Auswertungen. 4. Übermittlung von Daten an Dritte Zur Erfüllung Ihres Auftrages ist es auch erforderlich, Ihre Daten an Dritte (z.b. Interessenten, Eigentümer, Vermittlungsplattformen, Versicherungen, Vertrags Errichter (Rechtsanwalt oder Notar), Dienstleister, derer wir uns bedienen, etc.) weiterzuleiten. Eine Weiterleitung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO, insbesondere zur Erfüllung des Vermittlungsvertrages oder aufgrund Ihrer vorherigen Einwilligung. Weiteres informieren wir Sie darüber, dass im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit auch Informationen über Sie von dritten Stellen bezogen werden. Manche der oben genannten Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten befinden sich möglicherweise außerhalb Ihres Landes oder verarbeiten dort Ihre personenbezogenen Daten. Das Datenschutzniveau in anderen Ländern entspricht unter Umständen nicht dem Österreichs. Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten jedoch nur in Länder, für welche die EU-Kommission entschieden hat, dass sie über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen oder wir setzen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass alle Empfänger ein angemessenes Datenschutzniveau haben wozu wir Standardvertragsklauseln (2010/87/EC und/oder 2004/915/EC) abschließen. 5. Aufbewahrung der Daten Wir werden Daten nicht länger aufbewahren als dies zur Erfüllung unserer vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist. 6. Onlineinformation, unsere Kontaktdaten Diese Datenschutzinformation sowie eine ausführliche Datenschutzerklärung betreffend die Nutzung unserer online-angebote können Sie unter abrufen und nachlesen. Der Schutz Ihrer Daten ist uns besonders wichtig. Wir sind für Sie unter den unten angeführten Kontaktdaten jederzeit für Ihre Fragen oder Ihren Widerruf erreichbar. Makler Mosgan GmbH Marlies Mosgan-Schlatte Spanheimersraße Wolfsberg m.mosgan@makler-mosgan.at Klient Name: Frau Marlies Mosgan-Schlatte Klient Name Lebenspartner: Wolfsberg, Datum X X Unterschrift Klient

3 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Präambel Der Versicherungsmakler (kurz VM) vermittelt unabhängig von seinen und Dritten Interessen, insbesondere unabhängig von Versicherungsunternehmen (kurz VU) Versicherungsverträge zwischen VU und Versicherungskunde (kurz VK). Der vom VK mit seiner Interessenwahrung in privaten, betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte VM ist für beide Parteien tätig, hat aber überwiegend die Interessen des VK zu wahren. Der VM leistet nach dem Maklergesetz (MaklerG), den allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) und einem mit dem VK abgeschlossenen Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die AGB sind ab Vereinbarung eine für VK und MV (kurz Maklervertrag) verbindliche Basis im Geschäftsverkehr zwischen beiden und bei Abwicklung der Geschäftsfälle. 1 Geltungsbereich Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen dem VM und dem VK und ergänzen den mit dem VK allenfalls abgeschlossenen Maklervertrag. Der VK erklärt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem VM sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Versicherungsmaklerverträgen zu Grunde gelegt werden. Die Tätigkeit des VM wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt. 2 Pflichten des Maklers Der VM erstellt auf Basis der ihm von VK erteilten Informationen und den ausgehändigten Unterlagen eine angemessene Risikoanalyse und ein angemessenes Deckungskonzept. Der VK hat- da er bezüglich der Kenntnis der Versicherungswerte und etwaiger besonderer Gefahren dem Makler überlegen ist- sämtliche für den Abschluss der gewünschten Versicherungen relevanten Daten wahrheitsgemäß und vollständig bekannt zu geben, insbesondere auch erforderlichenfalls an einer Risikobesichtigung mit dem VM vor Ort teilzunehmen. Der VK nimmt zur Kenntnis, dass diese Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschließlich auf den Angaben des Kunden sowie den dem Versicherungsmakler allenfalls übergebenen Urkunden basieren und daher unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den VK das Ausarbeiten eines angemessenen Deckungskonzepts verhindern. Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch den VM erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis- Leistungs- Verhältnisses: Das bedeutet, dass neben der Höhe der Versicherungsprämie, insbesondere auch die Fachkompetenz des VU, seine Gestion bei der Schadenabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen, die Höhe von SB etc. berücksichtigt wird Der VM hat den VK fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der VK nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung des VK grundsätzlich auf VU mit Niederlassung in Österreich beschränkt ist und daher ausländische VU aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen Auftrags des Versicherungskunden gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden. 3 Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden Der VM benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in 2 beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln zu können. Aus diesem Grunde ist der VK verpflichtet, dem VM alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und den VM von allen Umständen, die für die in 2 beschriebenen Leistungen des VM von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. Soweit die Bestimmungen des KSchG in der gültigen Fassung nicht anwendbar sind, ist der VM verpflichtet nach Abschluss des Versicherungsvertrages- sofern er zur Vermittlung von Versicherungsverträgen beauftragt ist- verpflichtet, die zugrunde liegenden Polizzen zu überprüfen und diese dem VK auszuhändigen. Eine darüber hinausgehende Berichts- und/oder Aushändigungspflicht im Sinne des 28Z.4 Makler G wird ausdrücklich abbedungen. Der VK nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom VM unterfertigter Antrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt und der Annahme durch den Versicherer bedarf. Der VK nimmt zur Kenntnis, dass zwischen Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann. Aus diesem Umstand kann eine Haftung des VM nicht abgeleitet werden. Der VK ist verpflichtet, sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung durch den VM oder das VU nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen. Die nach gründlichen Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der VM zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtigen Inhalts sind. Der VK nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat. Deren Nichteinhaltung kann zur Leistungsfreiheit führen Relevante Veränderungen( Tätigkeit, Gefahrenerhöhung usw.) dem VM unverzüglich und unaufgefordert schriftlich bekannt zu geben. Der VK hat dem VM insbesondere alle Umstände mitzuteilen, die erforderlich sind, damit der VM gegenüber dem Versicherer alle jene Interessen wahren kann, die auch der VK selbst vor und nach Abschluss des Versicherungsvertrages dem VU gegenüber zu wahren hat, insbesondere hat er ihn über sämtliche Risiken zu informieren und ihn in bei der Pflicht zur Ausübung der Vermittlertätigkeit redlich zu unterstützen. Der VK hat eigenständig für die termingerechte Anweisung der Versicherungsprämien zu sorgen und dem Versicherungsmakler von ihm bekannten Terminen und Fristen zu verständigen. Der VK hat den VM unverzüglich nach Kenntnis eines eingetretenen Schadens zu verständigen und alle Vorkehrungen in Entsprechung seiner Schadensminderungspflicht zu treffen. Die Unterstützung des VK durch den VM nach Eintritt des Versicherungsfalles erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der dem VM erteilten schriftlichen Informationen. Der VK nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadenmeldung oder ein Besichtigungsauftrag n och keine Deckungs- oder Leistungszusage des VU bewirkt. Der VK verpflichtet sich, während der Dauer des Maklervertrages keine Versicherungsverträge direkt oder über einen anderen (dritten) Versicherungsvermittler abzuschließen. Für den Fall, dass der VK gegen der Verpflichtung des Maklervertrages verstößt, ist er verpflichtet, dem VM Schadenersatz zumindest in Höhe der entgangenen Abschlussprovision zu leisten. Für die bestmögliche Beratung sind wir bei der Erhebung der relevanten Risikodaten auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für den Fall, dass der VK eine umfangreiche Risikoanalyse ablehnt und/oder Teilbereiche nicht vollständig bekannt sind, verweisen wir darauf, dass der VM dafür keine Verantwortung übernehmen kann. Keinesfalls haftet der VM für Schäden, die aus der dem VK obliegenden Ermittlung der Versicherungssummen resultieren. Über diese Informationen hinaus wurden keine mündlichen Zusagen getroffen. 4 Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr Als Zustelladresse des VK gilt die dem VM zuletzt bekannt gegebene Adresse. Der VK nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von E-s unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für die Folgen übernimmt der VM eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. Der Zugang von E-s bewirkt noch keine vorläufige Deckung und hat auch auf die Annahme eines Vertragsanbotes keine Wirkung. 5 Urheberrechte Sämtliche Risikoanalysen, Deckungskonzepte und Vertragswerke des VM unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind geschützte Werke, welche ohne schriftliche Zustimmung des VM an Dritte nicht weiterverbreitet werden dürfen. Die Weitergabe von ausgehändigten Unterlagen (Analysen, Konzepte u. dgl.) ist vom VK zu unterlassen. Bei Verstoß des VK verpflichtet sich dieser, den Schaden des VM zu ersetzen. 6 Haftung Hinweis: die nachfolgenden Haftungsbestimmungen gelten nur im b2b-bereich, nicht im Verhältnis zu Konsumenten: Wegen der großen Zahl und Mannigfaltigkeit der Geschäftsfälle ist für die gesamte Geschäftsverbindung die Haftung des VM auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; bei Verbrauchern gilt der Haftungsausschluss nur für andere als Personenschäden. Für Versicherungspolizzen, welche vor Abschluss dieses Vertrages bereits bestehen, wird keine Haftung übernommen. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass Risikoanalysen und Prüfungen des bestehenden Versicherungsbestandes bis zur Umsetzung einen erhöhten Zeitaufwand bedeuten und der VM frühestens 21 Tage nach Unterzeichnung dieses Vertrages und der Schlussbesprechung die Haftung für seine Tätigkeit übernimmt.

4 Eine laufende Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge des VK im Sinne des 28Z.7 MaklerG bedarf eines gesonderten Auftrages. Ohne gesonderten Auftrag in schriftlicher Form übernimmt der VM keine Verpflichtung im Sinne des 28Z.7 MaklerG. Die Annahme eines derartigen Auftrages behält sich der VM ausdrücklich vor Der VK nimmt zur Kenntnis, dass die Voraussetzung für ein Haftungsverhältnis des VM gegenüber dem VK das Vorliegen eines schriftlichen Vermittlungsauftrages ist. Mündliche Nebenabreden mit dem VM und/oder dessen Mitarbeitern unwirksam und alle Aufträge und Anweisungen an den VM schriftlich zu erteilen sind; Abweichungen von diesem Erfordernis bedürfen der Schriftlichkeit. Gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Außer bei Verbrauchergeschäften ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit mit der Höhe der gesetzlichen Mindesthaftpflichtsumme beschränkt und erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn. Der VM haftet- sofern der VK nicht Verbraucher ist- jedoch höchstens im Umfang des eingetretenen Vertrauensschadens, soweit dieser durch die Haftpflichtversicherung des VM gedeckt ist. Keinesfalls haftet der VM für Schäden, die aus der dem VK obliegender Ermittlung der Versicherungssummen resultieren 7 Verschwiegenheit Der VM ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Der VM ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu unterbinden. Dem VM ist der Schutz der personenbezogenen und auch sensiblen Daten (Gesundheitsdaten) des Kunden ein wichtiges Anliegen. Eine Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, Datenschutzgesetz) sowie auf Basis des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages und allenfalls einer vom Kunden erteilten Zustimmungserklärung. 8 Rücktrittsrechte des VK Gemäß 3 Konsumentenschutzgesetz (kurz KSchG) ist der Kunde berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktritts Erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. 9 Provision Die Provision des VM für die erfolgreiche Vermittlung des Versicherungsvertrages wird, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, vom VU bezahlt. Der Anspruch auf Provision entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäftes, wenn und soweit der VK die geschuldete Prämie an den Versicherer bezahlt hat oder zahlen hätte müssen. Der VK verpflichtet sich dem VM ein Honorar und die Barauslagen gemäß Vereinbarung im Maklervertrag zu zahlen. Der Anspruch auf das Honorar entsteht jeweils zum Jahresbeginn im Vorhinein. 10 Schlussbestimmungen Die Interessenswahrungspflicht des VM wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt. Soweit im Einzelfall keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, gilt ausschließlich österreichisches Recht. Bei Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Ort der Berufsniederlassung des VM bei Verbrauchern am Ort seines Wohnsitzes, seines gewöhnlichen Aufenthaltes oder seiner Beschäftigung- anzurufen, soweit im Einzelfall keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entstehen. Schadenersatzansprüche gegen den VM verjähren, sofern der VK nicht innerhalb von 6 Monaten, nachdem er oder die Anspruchsberechtigten den Schaden und Schädiger kannten oder kennen mussten (relative Verjährung); spätestens aber innerhalb von 3 Jahren ab dem anspruchsbegründeten Schadensfall (absolute Verjährung) diese gerichtlich geltend macht, soweit keine Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Abweichende Vereinbarungen von den AGB regelt ein gesonderter schriftlicher Maklervertrag. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB zieht nicht die Unwirksamkeit anderer Vertragsbestimmungen und/oder Geschäftsbedingungen nach sich. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine andere wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Vertragsbestimmung in wirtschaftlicher Weise und nach dem zu erforschenden Willen beider Vertragspartner am nächsten kommt. Der Maklervertrag und die AGB gehen beiderseits auf allfällige Rechtsnachfolger über. Für den Fall, dass der VK mit Dritten in Verhandlung wegen allfälliger Veräußerung seines Unternehmens oder Teilen davon treten sollte, wird er den VM hievon rechtzeitig verständigen und dafür sorgen, dass der VM an diesen Verhandlungen in erforderlichem Umfang mitwirken kann, damit für die Parteien ebenso wie für den VM sichergestellt ist, dass im Rahmen eines solchen Vertrages auch auf die dabei wesentlichen versicherungstechnischen Aspekte und auf den vorliegenden Maklervertrag, sowie die AGB ordnungsgemäß Rücksicht genommen wird. Der VM bestätigt den aufrechten Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens ,- und verpflichtet sich, dem VK auf dessen Verlangen das Bestehen dieser Versicherung urkundlich nachzuweisen. Registereintragung und Beschwerdestelle des unabhängigen VM, Beraters in Versicherungsangelegenheiten und Vermögensberaters gem. Gewerbeordnung: Register Eintragung und Beschwerdestelle beim Bundesministerium f. Wirtschaft und Arbeit, Am Hof 6a, 1010 Wien, Der VM ist weder an einem VU beteiligt, noch besteht eine Beteiligung eines VU an der Firma des VM. Vollmacht, Maklervertrag, AGB Beratungsprotokoll Risikoanalyse Vergleich Polizzen Übersicht Schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutz wurden mir als Grundlagen der Beratung ausgefolgt und werden ausdrücklich zur Kenntnis genommen. Der VM wird bevollmächtigt, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Bankverbindung IBAN BIC Wolfsberg, Makler Mosgan GmbH GF Mosgan-Schlatte Marlies Ihr persönlicher Versicherungsmakler Unterschrift VN

5 V O L L M A C H T Ich (wir) bevollmächtige(n) die oben angeführte Firma, bzw. deren Bevollmächtigten zu meiner Vertretung in allen Angelegenheiten und insbesondere gemäß den einschlägigen, gesetzlichen Bestimmungen rechtsgültig Ab-, An- und Ummeldungen von Fahrzeugen durchzuführen; Vermittlung von Fonds und Finanzierungen durchzuführen; Kündigungen, Änderungen, Vergleiche und Versicherungsabschlüsse vorzunehmen; Sämtliche Versicherungsverträge anzufordern, zu überprüfen und sämtliche Verhandlungen mit Versicherern durchzuführen; Anzeigen und Erklärungen an meiner (unserer) Statt abzugeben oder entgegenzunehmen; Inkasso von Prämien, sowie Entschädigungen vorzunehmen; Vertrags- und Schadenfälle für mich (uns) gegenüber von Versicherungen, Banken, Bausparkassen, Leasingunternehmen, Ämtern, Behörden einschließlich Polizei, Gerichten und Finanzämtern abzuwickeln; in Behördenakte und Protokolle, Gutachten, Urteile, Gesundheitsdaten (Krankengeschichten, medizinische Gutachten uä.) Versicherungspolizzen und alle weiteren Vertragsunterlagen Einsicht zu nehmen, anzufordern und von diesen Kopien anfertigen zu lassen. meine auf die gegenständliche Geschäftsbeziehung und im Falle eines Schadeneintritts eine auf den dann gegenständlichen Leistungsfall bezogene Zustimmung, personenbezogene und auch sensible Daten (Gesundheitsdaten) zu erheben, zu bearbeiten und zu verarbeiten. Zur Vornahme sämtlicher Erklärungen und/oder Handlungen im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation nach 5a Vers VG, insb. Zur Vereinbarung und zum Wiederruf der elektronischen Kommunikation Zur Vornahme sämtlicher Erklärungen und/oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Formvorschriften, v.a. von Schriftformvereinbarungen i.s.d 5aAbs2 und 15a Abs 2 Vers VG Ferner umfasst diese Vollmacht auch das Recht zur Bestellung von Unterbevollmächtigten. Ich (wir) stimme(n) ausdrücklich zu, dass sämtliche Daten, die mit den von mir beantragten oder abgeschlossenen Versicherungen, Veranlagungen, Finanzierungen, Finanzdienstleistungen und Immobilienangelegenheiten in Zusammenhang stehen, oben genannter Firma zugänglich gemacht bzw. Abschriften zur Verfügung gestellt werden. Diese Vollmacht gilt bis auf Widerruf. Im Falle des späteren Widerrufs unterbleiben die Datenerhebung, Datenübermittlung und Auswertungen ab dem Widerrufszeitpunkt Frau/Herr geb. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutzgesetz und der Versicherungsmaklervertrag sind mir in der vorliegenden Form bekannt und werden von mir ausdrücklich akzeptiert. Eine Kopie der Unterlagen habe ich erhalten. Datum Unterschrift

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