ERST-/FOLGEPROTOKOLL UND MAKLERVERTRAG
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- Anneliese Geisler
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1 ERST-/FOLGEPROTOKOLL UND MAKLERVERTRAG AURICON GmbH (kurz VM ) Hauptstraße 36/Top 1, 2353 Guntramsdorf Tel.: , Fax: office@auricon.at, Homepage: Hinweis: Für gegenständliche Vereinbarung gelten die am Ende dieser Urkunde abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine darüber hinausgehende Interessenwahrung wird nicht gewünscht und ist daher ausgeschlossenen. Es besteht daher keine Haftung für alle nicht beantragten und nicht übernommenen Risiken! 1. Erst-/Folgeprotokoll und Maklervertrag Datum: Uhrzeit: Dauer: Teilnehmer: Berater: Ort: 2. Vertragsvereinbarung Abgeschlossen zwischen (Versicherungskunde VK ) und Unternehmer Freiberufler Konsument (Versicherungsmakler VM ) 3. Bisher wurde(n) ich/wir betreut von Außendienstmitarbeiter Versicherungsagent Versicherungsmakler Vermögensberater Bank Direktgeschäft Autohaus Sonstige Seite 1 von 6
2 4. Änderungen zum Erst-/Folgeprotokoll und Maklervertrag Datum: Es haben sich die Geschäftsgrundlagen geändert Ja (neue Grundlage lt. Beilage) Nein 5. Maklervertrag Die Beratung / Vermittlung erfolgt auf Wunsch des Kunden Ja Nein Beratungsauftrag Ja Nein Vermittlungsauftrag Ja Nein Grund des Beratungstermins: Gesamtheitliche Vertretung in allen Versicherungsangelegenheiten Ja Nein Einzel-Produkt-Beratung lt. Risikoliste bzw. Kundenwunsch *) Ja Nein *) Auftragsgrundlage sind die dem VK bekannt gemachten und von ihm akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VM. Eine darüber hinausgehende Interessenwahrung wird nicht gewünscht und ist daher ausgeschlossenen. Es besteht daher keine Haftung für alle nicht beantragten und nicht übernommenen Risiken! 6. Vertragsgegenstand des Maklervertrages Vertragsgegenstand des Vertrages ist die umfassende Vermittlung von Versicherungsleistungen durch den VM an den VK im Rahmen der Vertragslaufzeit. Ausgenommen sind folgende Sparten: Die Auswahl der Versicherungsprodukte beschränkt sich auf folgende Kriterien und Tätigkeiten: 7. Zusatzvereinbarung zum Maklervertrag Der genaue Leistungskatalog einschließlich der damit zusammenhängenden Pflichten des VM s und des VK ist aus dem Maklergesetz und den dem VK bekannt gemachten AGB des VM zu entnehmen. Abweichend wird die Interessenwahrung des VM s noch auf/um folgende Leistungen erweitert und/oder eingeschränkt: entgeltfrei Die Interessenwahrung erstreckt sich auf alle in Österreich niedergelassenen Versicherer ( 28 Z 3 Maklergesetz) Ja Nein Die Interessenwahrung bezieht sich auf Versicherer, die im freien Dienstleistungsverkehr des EWR tätig sind und sich österr. Recht, der Seite 2 von 6
3 österr. Gerichtsbarkeit und sachlichen Zuständigkeit österr. Gerichte unterwerfen. Für die Einbeziehung von ausländischen Versicherungsgesellschaften ist aufgrund des erhöhten Aufwandes für den VM ein gesondertes Entgelt gemäß Pkt der AGB zu vereinbaren ( 28 Z 3 Maklergesetz) Ja Nein Interessenwahrung nur für folgende Betriebsstandorte bzw. Adressen des Kunden: Ja Nein entgeltpflichtig Interessenwahrung betreffend Versicherer ohne Niederlassung in Österreich isd ( 28 Z 3 Maklergesetz) Ja Nein Bekanntgabe der für den VK durchgeführten Rechtshandlungen sowie Aushändigung einer Durchschrift der Vertragserklärung des VK, sofern Sie schriftlich erfolgte; Aushändigung des Versicherungsscheines (Polizze) sowie der dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Festsetzung der Prämie ( 28 Z 4 Maklergesetz) bei Konsumenten obligatorisch Ja Nein Prüfung des Versicherungsscheines (Polizze); ( 28 Z 5 Maklergesetz) bei Konsumenten obligatorisch Ja Nein Unterstützung des VK bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls, namentlich auch bei Wahrnehmung aller für den Versicherkunden wesentlichen Fristen ( 28 Z 6 Maklergesetz) Ja Nein Laufende Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge sowie gegebenenfalls Unterbreitung geeigneter Vorschläge für eine Verbesserung des Versicherungsschutzes ( 28 Z 7 Maklergesetz) Ja Nein Sonstige Leistungen: Ja Nein 8. Honorarvereinbarung Servicepauschale Der VK verpflichtet sich ausdrücklich dem VM für die oben angeführten entgeltlichen Dienstleistungen jährlich ( bis 31.12) einen Servicebetrag ihv % des Prämienvolumens (inkl. Steuer) exkl. USt (gem. 6 Abs. 1 Z 13 UStG) zu bezahlen. Seite 3 von 6
4 Barauslagenverrechnung Der VM ist berechtigt die Barauslagen in Rechnung zu stellen, die in Erfüllung, die in Erfüllung der ordnungsgemäßen Bearbeitung des Auftrages anfallen. Darunter fallen insbesondere Stempelmarken, Porti, Kosten für Sachverständigengutachten, Verwaltungsgebühren, Kopien, Telefonkosten. Die vereinbarten Beträge sind innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungslegung ohne Skonto oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig. 9. Erfüllung der Informationspflichten Informationspflichten des unabhängigen Versicherungsmaklers und Beraters in Versicherungsangelegenheiten gem. Gewerbeordnung: Auskunft aus dem Vermittlerregister: Beschwerdestelle: Vermittlerregister (Internet): 317MDW1-G Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, 1010 Wien, Stubenring 1 Versicherungsvermittler.brz.gv.at Das Maklerunternehmen AURICON ist weder an einem Versicherungsunternehmen beteiligt, noch besteht eine Beteiligung eines Versicherungsunternehmen an der AURICON. Der erteilte Rat bezieht sich ausschließlich auf Produkte von Versicherern gemäß AGB und Maklerauftrag (Maklervertrag). Der erteilte Rat stützt sich auf eine ausgewogene Untersuchung einer hinreichenden Zahl von auf den o.a. Markt angebotenen Produkten. Ja Nein Wenn NEIN: Der Kunde wünscht eine Bekanntgabe der Versicherer, die bei der Untersuchung berücksichtigt wurden Ja Nein Wenn JA: Name der Versicherungsunternehmen dem Kunden mitteilen. 10. Aushändigung von Unterlagen Vollmacht Erst-/Folgeprotokoll und Maklervertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen Risikoliste / Risikoanalyse **) Zutreffendes ankreuzen**) Hinweis: Für die bestmögliche Beratung sind wir bei der Erhebung der relevanten Risikodaten auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für den Fall, dass Sie eine umfangreiche Risikoanalyse ablehnen und/oder Teilbereiche nicht vollständig bekannt geben, verweisen wir darauf, dass wir dafür keine Verantwortung übernehmen können. Über diese Informationen hinaus wurden keine mündlichen Zusagen getroffen. 11. Erläuterungen Datenverarbeitung: Der VK gibt bis auf Widerruf seine Einwilligung, dass seine persönlichen Daten automationsunterstützt vom VM verarbeitet und ausschließlich in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung an Dritte weitergegeben werden. Seite 4 von 6
5 Kommunikation: Der Versicherungsmakler ist bis auf Widerruf zur Kontaktaufnahme auch zu Informations- und Werbezwecken per Fax, , Telefon und SMS gem. 107 Telekommunikationsgesetz 2003 berechtigt. Beendigung der Geschäftsbeziehung: Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Beendigung / der Widerruf des Maklervertrages ist jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Seiten möglich. Die Bevollmächtigung (vgl. beiliegende Vollmacht) und Maklervertrag erlischt durch entsprechende eingeschriebene schriftlich Mitteilung bzw. schriftlichen Widerruf des Vollmachtgebers (VK) bzw. durch Zurücklegung durch den Bevollmächtigten (VM). Verpflichtung des VK: Der Kunde hat die Pflicht, den Versicherungsmakler bei der Ausübung der Vermittlungstätigkeit redlich zu unterstützen und eine Weitergabe von ausgehändigten Unterlagen (Analysen, Konzepten etc.) des VM zu unterlassen. Bei Verstoß des Kunden verpflichtet sich dieser, den tatsächlich nachgewiesenen Schaden des Maklers zu ersetzen. Ich erkläre hiermit ausdrücklich, die umseits abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere hinsichtlich der Gesonderte Aufträge (Punkt 9 der AGB) und der Entgeltbestimmungen (Punkt 10 der AGB) gelesen und verstanden zu haben und damit vollinhaltlich einverstanden zu sein. Die vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage der gegenständlichen Geschäftsbeziehung. 12. Sondervereinbarung Seite 5 von 6
6 13. Gründe für den erteilten Rat des Maklers Versicherungsmakler VM Versicherungskunde VK Ort, Datum Seite 6 von 6
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