Satzung zur Regelung des Kostenersatzes. für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr. der Stadt Balingen. (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung zur Regelung des Kostenersatzes. für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr. der Stadt Balingen. (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)"

Transkript

1 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Balingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Vom

2 Aufgrund der 26 und 34 des Feuerwehrgesetzes (FWG) Baden- Württemberg in der Fassung vom (GBl. S. 1184) hat der Gemeinderat der Stadt Balingen am folgende beschlossen: Satzung 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt bei Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Balingen im Sinne der 2 und 34 des Feuerwehrgesetzes. Als Leistungen gelten: das Ausrücken der Feuerwehr bei unbefugter Alarmierung, freiwillige Leistungen aufgrund von Anforderungen, der Feuersicherheitsdienst bei Veranstaltungen, Versammlungen, Ausstellungen und dergleichen, die Alarmierung infolge von Fehlalarm privater Brandmeldeanlagen, die Überland- oder Amtshilfen 2 Kostenersatzfreie Leistungen (1) Kostenersatzfrei sind die Leistungen innerhalb des Stadtgebiets bei Schadenfeuer (Bränden), bei öffentlichen Notständen, bei einer technischen Hilfeleistung zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen. Leistungen, die nicht unmittelbar mit der Gefahrenbeseitigung zusammenhängen, sind kostenersatzpflichtig. (2) Abweichend von Absatz 1 wird Kostenersatz verlangt: Seite 2 von 10

3 1. von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-,Luft- oder Wasserfahrzeugen verursacht wurde, 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmitteln, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notruf oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von 2 Abs.1 vorlag. 3 Kostenschuldner (1) Für alle Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr, die nicht nach den Vorgaben des Feuerwehrgesetzes kostenfrei sind, wird Kostenersatz verlangt. Kostenpflichtig ist 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistungen erforderlich gemacht hat; 6 Abs. 2 und 3 des Polizeigesetzes gelten entsprechend, Seite 3 von 10

4 2. der Eigentümer einer Sache, deren Zustand sie Leistungen erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt, 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistungen erbracht wurde, 4. abweichend von Nr. 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen verursacht wurde. (2) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. (3) werden kostenersatzpflichtige Leistungen im Anschluss an bzw. im Zusammenhang mit kostenersatzfreien Leistungen erbracht, wird der tatsächliche Aufwand der kostenersatzpflichtigen Leistung berechnet. (4) Kostenersatz wird nicht verlangt, soweit die Forderung eine unbillige Härte wäre oder die Leistung im öffentlichen Interesse liegt. 4 Berechnung der Kostensätze (1) Der Kostenersatz wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach Leistungsdauer, Art und Anzahl der bereitgestellten bzw. eingesetzten Mannschaften, Fahrzeugen und Geräte gemäß dem jeweils gültigen Verzeichnis der Kostenerstattungssätze berechnet. (2) Bei den Personalkosten für die Einsatzkräfte sowie bei den Kosten für Fahrzeuge und Geräte wird die Leistungsdauer auf halbe Stunden aufgerundet. Die zeitliche Inanspruchnahme der Einsatzkräfte beginnt mit der Alarmierung bzw. Bereithaltung und endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft im Feuerwehrhaus. Die Leistungs-Inanspruchnahme bei Fahrzeugen beginnt mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrhaus und endet mit der Rückkehr an den jeweiligen Standort. (3) Die Kostenersätze setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, zusammen aus Seite 4 von 10

5 1. den Personalkosten für die alarmierten und eingesetzten Feuerwehrangehörigen, 2. den Personalkosten für alarmierte aber nicht ausgerückte Feuerwehrangehörige, 3. den Stundensätzen für die eingesetzten Fahrzeuge, 4. den Kosten für die Entsorgung von Stoffen, die am Einsatzort aufgenommen wurden (hierzu zählt auch benutztes Ölbindemittel) 5. den Kosten für verwendete Sonderlöschmittel. 5 Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzanspruchs (1) Der Kostenersatzanspruch entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Erstattungsbetrag wird mit der Bekanntgabe des Kostenbescheids an den Zahlungspflichtigen fällig. 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Balingen, den 26. Juli 2016 Reitemann Oberbürgermeister Seite 5 von 10

6 Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs.4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Seite 6 von 10

7 Anlage zur Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Balingen vom KOSTENVERZEICHNIS Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Balingen werden folgende Kostenersätze festgesetzt und erhoben erhoben: 1. Personal 1.1 für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige je Stunde zuzüglich des in der jeweils gültigen Fassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung der Stadt Balingen festgelegten Betrags,(derzeit) 1.2 für hauptamtliches Personal der Feuerwehr je Stunde (während der regelmäßigen Arbeitszeit) 1.3 Schmutzzulage für Feuerwehrangehörige je Stunde 11,00 10,00 44,00 3,00 2. Fahrzeuge Kosten km-kosten Nach 1 der Verordnung des Innen ministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr vom gelten folgende Stundensätze 2.1 Einsatzleitwagen ELW 1 34, Einsatzleitwagen ELW 2 162, Mannschafttransportwagen MTW (bis kg Gesamtmasse) 20, Kommandowagen 16, Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 43, Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 63, Kleinlöschfahrzeug - KLF 43,00 Seite 7 von 10

8 2.8 Kleintanklöschfahrzeug KTLF 63, Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 120, Löschgruppenfahrzeug LF , Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz LF KatS 133, Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 170, Löschgruppenfahrzeug mit Tragkraftspritze LF 16 TS 133, Löschgruppenfahrzeug LF , Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 184, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20/16 184, Vorausrüstwagen VRW 51, Gerätewagen (GW-Öl) 146, Gerätewagen Transport GW-T (bis kg zulässiger Gesamtmasse) 20, Gerätewagen Höhenrettung GW Höhenrettung 27, Gerätewagen Mess GW Mess 27, Kleineinsatzfahrzeug KEF 20, Drehleiter DLAK 23/12 264, Wechselladerfahrzeug WLF 70, Abrollbehälter 45, Dekontaminationsmehrzweckfahrzeug DMF 133, Öl-Sanimat 35,00 In den vorgenannten Pauschalsätzen sind sämtliche Nebenkosten wie der Kraftstoffverbrauch je Betriebsstunde wie auch die entsprechenden Feuerwehrgeräte (Atemschutzgeräte, Hebekissen, Wassersauger, Lüfter, Sägen etc.) erfasst. Seite 8 von 10

9 3. Sonstige Kosten Gem. 34 Abs. 4 S. 3 FwG kann Ersatz verlangt werden für 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werksfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten 2. die Kosten für Sonderlösch- und Einsatzmittel inklusiv der Entsorgungskosten entsprechend dem tatsächlichen Aufwand 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen 4. Geräte/Ausrüstung Geräte bzw. Ausrüstungen, die nicht zur Normbeladung der einzelnen Fahrzeuge gehören, werden nach folgenden Kostensätzen abgerechnet werden: 4.1 Schläuche Druckschlauch (B,C,D) 10,00 je Einsatz Saugschlauch 10,00 je Einsatz mineralölbeständiger Saugschlauch 15,00 je Einsatz 4.2 Pumpen und Aggregate Tragkraftspritze (TS) 30,00 je Einsatz Tauchpumpe 15,00 je Einsatz Umfüllpumpe (ex-geschützt) 25,00 je Einsatz Gefahrgutpumpe (Elro) 50,00 je Einsatz Be- und Entlüftungsgerät 25,00 je Einsatz Überdrucklüfter Tempest 25,00 je Einsatz Motorsäge 25,00 je Einsatz Stromerzeuger 20,00 je Einsatz Öl- und Wassersauger 15,00 je Einsatz 4.3 Behälter Ölauffangbehälter (3.000 l) 15,00 je Einsatz Gefahrgutbehälter (Kunststoff) 15,00 je Einsatz Gefahrgutbehälter (Edelstahl) 25,00 je Einsatz Bergefass 15,00 je Einsatz Rollreifenfass 10,00 je Einsatz Zusätzlich zu den unter Ziffer 4.3 aufgeführten Kosten wird je Einsatz der Zeitaufwand für Reinigung und Wartung entsprechend Ziffer 1.2 hinzugerechnet. Seite 9 von 10

10 4.4 Sonstige Geräte Pressluftatmer (ohne Maske) 25,00 je Einsatz Atemschutzmaske 12,50 je Einsatz Chemikalienschutzanzug 40,00 je Einsatz zuzüglich Aufwand für Reinigung Sprungretter 25,00 je Einsatz Messgeräte 12,50 je Einsatz zuzüglich Kosten für Verbrauchsmaterial Hochdrucklöschgerät Hi-Press 25,00 je Einsatz zuzüglich Kosten für Verbrauchsmaterial Wärmebildkamera 30,00 je Einsatz 5. Sachschäden, Lohnfortzahlung 5.1 Kosten für unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände und Geräte bzw. deren Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. 5.2 Kosten für die Reparatur von beschädigten Ausrüstungsgegenständen entsprechend dem tatsächlichen Aufwand. 5.3 Kosten für von der Stadt Balingen zu ersetzende Sachschäden aus Privateigentum der Feuerwehrangehörigen ( 17 Feuerwehrgesetz) entsprechend dem tatsächlichen Aufwand für die Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung. 5.4 Kosten für von der Stadt Balingen an private Arbeitgeber erstattete Lohnfortzahlungskosten infolge einer durch den kostenpflichtigen Einsatz verursachten Arbeitsunfähigkeit eines Feuerwehrangehörigen entsprechend dem tatsächlichen Aufwand. Insekteneinsätze Die Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand erhoben. Seite 10 von 10

1 Geltungsbereich. (3) Ersatzansprüche nach allgemeinen Vorschriften bleiben unberührt. 2 Kostenersatz für Leistungen

1 Geltungsbereich. (3) Ersatzansprüche nach allgemeinen Vorschriften bleiben unberührt. 2 Kostenersatz für Leistungen Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Magstadt und die Bereitstellung des öffentlichen Feuermeldeleitungsnetzes für private Frühwarnmeldeanlagen (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung

Mehr

Gemeinde Denkendorf. Landkreis Esslingen S A T Z U N G

Gemeinde Denkendorf. Landkreis Esslingen S A T Z U N G Gemeinde Denkendorf Landkreis Esslingen S A T Z U N G zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Denkendorf (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung - FwKs) Aufgrund

Mehr

Satzung zum Kostenersatz für die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr. 1 Kostenersatzpflicht

Satzung zum Kostenersatz für die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr. 1 Kostenersatzpflicht 1 I; 131.03; 1 Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung zum Kostenersatz für die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit 6 Abs.

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Dornhan (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung FwKS)

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Dornhan (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung FwKS) Stadt Dornhan Landkreis Rottweil Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Dornhan (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung FwKS) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg

Mehr

Große Kreisstadt Wangen im Allgäu

Große Kreisstadt Wangen im Allgäu Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung 130.51-1 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bad Boll (Feuerwehrkostenersatzsatzung)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bad Boll (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Seite F2-1 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bad Boll (Feuerwehrkostenersatzsatzung)

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Ilvesheim

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Ilvesheim Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Ilvesheim Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Korb -Feuerwehrkostenerstattungssatzung-

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Korb -Feuerwehrkostenerstattungssatzung- Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Korb -Feuerwehrkostenerstattungssatzung- Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg und 34 des Feuerwehrgesetzes

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Herrenberg Vom

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Herrenberg Vom S 131.909 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Herrenberg Vom 26.05.1987 *(in der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen vom

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen vom Ostalbkreis Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen vom 23.09.2016 Aufgrund von 34 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg, 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Gemeinde Nattheim Kreis Heidenheim

Gemeinde Nattheim Kreis Heidenheim Gemeinde Nattheim Kreis Heidenheim S A T Z U N G zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nattheim (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung FwKs) Aufgrund von 4

Mehr

S A T Z U N G ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER. FREIWILLIGEN FEUERWEHR EISLINGEN/FILS (FEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG - FwKS)

S A T Z U N G ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER. FREIWILLIGEN FEUERWEHR EISLINGEN/FILS (FEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG - FwKS) Stadtrecht der Stadt Eislingen/Fils Seite: 12-1 S A T Z U N G ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR EISLINGEN/FILS (FEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG - FwKS) Aufgrund von

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Markgröningen. (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Markgröningen. (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) OR 1.3 AZ: 020.051; 131.90 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Markgröningen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 11.04.2017 Aufgrund von 4

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Holzgerlingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Holzgerlingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Holzgerlingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der freiwilligen Feuerwehr

Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der freiwilligen Feuerwehr Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der freiwilligen Feuerwehr Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit 34 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

Stadt Langenau Alb-Donau-Kreis

Stadt Langenau Alb-Donau-Kreis Stadt Langenau Alb-Donau-Kreis Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Langenau (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung

Mehr

Große Kreisstadt Bretten

Große Kreisstadt Bretten Große Kreisstadt Bretten Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bretten (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 24.04.2018 Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für

Mehr

Gemeinde Siegelsbach LANDKREIS HEILBRONN

Gemeinde Siegelsbach LANDKREIS HEILBRONN Gemeinde Siegelsbach LANDKREIS HEILBRONN SATZUNG NR 1.3.2 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Siegelsbach (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Aspach (Feuerwehrkostenersatzsatzung)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Aspach (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Aspach (Feuerwehrkostenersatzsatzung) mit Änderung vom 25. September 2012 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weinstadt (Feuerwehr- Kostenersatzsatzung - FwKS) 1 Geltungsbereich

Satzung. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weinstadt (Feuerwehr- Kostenersatzsatzung - FwKS) 1 Geltungsbereich 15 b ung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weinstadt (Feuerwehr- Kostenersatzsatzung - FwKS) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung

Mehr

Anlage: Kostenverzeichnis für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinfelden-Echterdingen. 1 Geltungsbereich

Anlage: Kostenverzeichnis für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinfelden-Echterdingen. 1 Geltungsbereich Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinfelden- Echterdingen vom 31.01.2017 (Feuerwehrkostenerstattungssatzung FW KS) AZ: 130.51 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

FEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG

FEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG FEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weissach Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ravensburg

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ravensburg Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ravensburg vom 22. Mai 2017 1 Geltungsbereich... 1 2 Aufgaben der Feuerwehr... 1 3 Kostenersatzpflicht... 2 4

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der 1/55 Freiwilligen Feuerwehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der 1/55 Freiwilligen Feuerwehr Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der der Stadt Mössingen in der Fassung vom 19.09.2016 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg, in Verbindung mit 34 des Feuerwehrgesetzes für

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schorndorf (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schorndorf (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schorndorf (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS

Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS 1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Krozingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 06.02.2017 Aufgrund

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schwanau (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schwanau (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schwanau (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Fellbach

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Fellbach Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Fellbach (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 24.10.2017 Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Feuerwehr-Kostenersatzsatzung

Feuerwehr-Kostenersatzsatzung Feuerwehr-Kostenersatzsatzung S t a d t L a u p h e i m Landkreis Biberach Regelung über die Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Laupheim (Feuerwehrkostenersatzsatzung vom

Mehr

1 Geltungsbereich. (2) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. 2 Aufgaben der Feuerwehr

1 Geltungsbereich. (2) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. 2 Aufgaben der Feuerwehr Gemeinde Münstertal/Schwarzwald Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Münstertal (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Friedrichshafen vom

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Friedrichshafen vom Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Friedrichshafen vom 23.10.2017 (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leimen Feuerwehr-Kostensatzung FwKS

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leimen Feuerwehr-Kostensatzung FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leimen Feuerwehr-Kostensatzung FwKS Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung

Mehr

S a t z u n g über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Obrigheim

S a t z u n g über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Obrigheim Gemeinde Obrigheim Neckar-Odenwald-Kreis S a t z u n g über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Obrigheim Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nordheim. (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nordheim. (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nordheim (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 28.04.2017 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Aufgaben der Feuerwehr

1 Geltungsbereich. 2 Aufgaben der Feuerwehr Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Friedrichshall (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 21.02.2017 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Feuerwehr-Kostenersatzsatzung

Feuerwehr-Kostenersatzsatzung Anlage 2 Feuerwehr-Kostenersatzsatzung 1310.240 vom 07.11.2012 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich 2 2 Kostenersatz..... 2 3 Überlandhilfe/Amtshilfe. 3 4 Berechnung des Kostenersatzes. 3 5 Entstehung

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Walheim (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Walheim (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Walheim (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL GROßE KREISSTADT ROTTWEIL Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rottweil (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 02. Dezember 1992 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung- 7.3a. Satzung Über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Vaihingen an der Enz

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung- 7.3a. Satzung Über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Vaihingen an der Enz Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung- 7.3a Satzung Über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Vaihingen an der Enz vom 27.02.1991 in Kraft seit 29.03.1991 Geändert am: in

Mehr

Feuerwehr-Kostenersatzsatzung

Feuerwehr-Kostenersatzsatzung In Kraft getreten: 01.12.2015 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich... 2 2 Kostenersatz... 2 3 Überlandhilfe/Amtshilfe... 3 4 Berechnung des Kostenersatzes... 3 5 Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzanspruches...

Mehr

S A T Z U N G. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Steinenbronn (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung)

S A T Z U N G. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Steinenbronn (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung) S A T Z U N G zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Steinenbronn (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg i.v.m.

Mehr

SATZUNG ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR DER STADT GÖPPINGEN (FEUERWEHRKOSTENERSATZSATZUNG)

SATZUNG ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR DER STADT GÖPPINGEN (FEUERWEHRKOSTENERSATZSATZUNG) SATZUNG ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR DER STADT GÖPPINGEN (FEUERWEHRKOSTENERSATZSATZUNG) Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat am 27.10.2016 auf Grund von

Mehr

Stadt Rottenburg am Neckar. Satzung

Stadt Rottenburg am Neckar. Satzung Stadt Rottenburg am Neckar Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rottenburg am Neckar (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung) vom 12.11.2013 1 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

S a t z u n g. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Süßen. (Feuerwehrkostenersatzsatzung)

S a t z u n g. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Süßen. (Feuerwehrkostenersatzsatzung) F 4/ 1 Gemeinde S ü ß e n Landkreis Göppingen S a t z u n g zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Süßen (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes bei Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Oedheim (Feuerwehrkostenersatzsatzung FwKS -) vom

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes bei Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Oedheim (Feuerwehrkostenersatzsatzung FwKS -) vom Gemeinde Oedheim Landkreis Heilbronn Satzung zur Regelung des Kostenersatzes bei Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Oedheim (Feuerwehrkostenersatzsatzung FwKS -) vom 25.02.2014 Aufgrund von 4 der

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Wurzach. - Feuerwehrkostenersatzsatzung -

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Wurzach. - Feuerwehrkostenersatzsatzung - STADT BAD WURZACH Landkreis Ravensburg Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Wurzach - Feuerwehrkostenersatzsatzung - vom 09.10.2017 Stadt Bad Wurzach Seite

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim Aufgrund des 34 des Feuerwehrgesetzes in der Fassung vom 10. Februar 1987 (GBl. S. 105), zuletzt geändert durch

Mehr

4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.m. 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes und 27, 36 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg

4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.m. 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes und 27, 36 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Weilheim an der Teck (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Rechtsgrundlage: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern

Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern Seite 1 P:\HOMEPAGE\FB 2\Satzungen\52 Richtlinien für die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern Der

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Baden-Baden (Feuerwehr-Kostenersatz- Satzung FwKS)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Baden-Baden (Feuerwehr-Kostenersatz- Satzung FwKS) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Baden-Baden (Feuerwehr-Kostenersatz- Satzung FwKS) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.f. vom 24.07.2000

Mehr

Stadt Kehl Brand- und Bevölkerungsschutz Am Läger Kehl

Stadt Kehl Brand- und Bevölkerungsschutz Am Läger Kehl Kostenersatzordnung für Leistungen der Feuerwehr Kehl vom 08. April 2002 mit Kostenverzeichnis Stand Januar 2009 Stadt Kehl Brand- und Bevölkerungsschutz Am Läger 15 77694 Kehl 1 Kostenersatzordnung für

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Leistungen der Freiwilligen

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Remshalden (Feuerwehrkostenersatzsatzung FwKS)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Remshalden (Feuerwehrkostenersatzsatzung FwKS) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Remshalden (Feuerwehrkostenersatzsatzung FwKS) Gemeinde Remshalden Rems-Murr-Kreis Gemeinde Remshalden 7/5 Feuerwehrkostenersatzsatzung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Winterbach (Feuerwehrkostensatzung - FWKostS)

Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Winterbach (Feuerwehrkostensatzung - FWKostS) Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Winterbach (Feuerwehrkostensatzung - FWKostS) Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit

Mehr

STADT BAD LIEBENZELL LANDKREIS CALW

STADT BAD LIEBENZELL LANDKREIS CALW STADT BAD LIEBENZELL LANDKREIS CALW SATZUNG über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehr Bad Liebenzell in der Neufassung vom 07. Juni 2011 Stadtrecht Bad Liebenzell - 13. Ergänzung

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes (FwG) für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim Aufgrund des 36 des Feuerwehrgesetzes in der Fassung vom 10.02.1987 (GBl. S. 105), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald

Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Ottenhöfen i. Schw. Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen i. Schw. hat in der

Mehr

Gemeinde Kreßberg. Landkreis Schwäbisch Hall

Gemeinde Kreßberg. Landkreis Schwäbisch Hall 1 Gemeinde Kreßberg Landkreis Schwäbisch Hall Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreßberg Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS vom 08.05.2017

Mehr

STADT REUTLINGEN. Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die öffentlich-rechtlichen Leistungen der Feuerwehr Reutlingen (Kostenersatzsatzung)

STADT REUTLINGEN. Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die öffentlich-rechtlichen Leistungen der Feuerwehr Reutlingen (Kostenersatzsatzung) STADT REUTLINGEN Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die öffentlich-rechtlichen Leistungen der Feuerwehr Reutlingen (Kostenersatzsatzung) vom 24.11.2016 Aufgrund 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung der Gemeinde Merdingen über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Merdingen

Satzung der Gemeinde Merdingen über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Merdingen Gemeinde Merdingen Satzung der Gemeinde Merdingen über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Merdingen Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Achern - Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Achern - Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Achern - Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in

Mehr

Kostenersatzsatzung für öffentlich-rechtliche Leistungen der Feuerwehr Reutlingen

Kostenersatzsatzung für öffentlich-rechtliche Leistungen der Feuerwehr Reutlingen Leistungen der Feuerwehr Reutlingen vom 24.11.2016 Aufgrund 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit 2, 26 und 34 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) sowie der Verordnung des

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schwarzenberg vom

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schwarzenberg vom Landkreis Aue-Schwarzenberg Große Kreisstadt Schwarzenberg Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schwarzenberg vom 26.06.2007

Mehr

Vom Bestimmung

Vom Bestimmung Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mittweida und für Leistungen im vorbeugenden Brandschutz Vom 11.05.2012 Der Stadtrat der Stadt

Mehr

So erstatten Sie einer Feuerwehr die Servicekosten

So erstatten Sie einer Feuerwehr die Servicekosten Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Gosheim Feuerwehrkostenersatzsatzung (Fwks) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit 36 Feuerwehrgesetz für

Mehr

AUSFERTIGUNG. Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ellhofen

AUSFERTIGUNG. Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ellhofen AUSFERTIGUNG Gemeinde Ellhofen Landkreis Heilbronn Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ellhofen Inhaltsverzeichnis: 1 Kostenersatzpflicht 2 Kostenbefreiung 3

Mehr

Stadt Lauffen a.n. Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauffen a.n.

Stadt Lauffen a.n. Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauffen a.n. Vorlage 2015 Nr. 67/1 Stadt Lauffen a.n. Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauffen a.n. Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dettenhausen (Feuerwehrkostenersatzsatzung)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dettenhausen (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Ortsrecht der Gemeinde Dettenhausen AZ.: 131.01 Stand: 01/2003 Ansprechpartner: Herr Fauser, Tel. 126-40 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dettenhausen

Mehr

Richtlinien zum Kostenersatz für die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Heddesheim

Richtlinien zum Kostenersatz für die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Heddesheim Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Richtlinien zum Kostenersatz für die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Heddesheim 1. Kostenersatzpflicht 1.1 Für die Leistungen der Feuerwehr

Mehr

Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Filderstadt (Feuerwehrkostenordnung) vom

Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Filderstadt (Feuerwehrkostenordnung) vom Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Filderstadt (Feuerwehrkostenordnung) vom 24.10.2016 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in

Mehr

Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Landkreis Zwickau

Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Landkreis Zwickau Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Landkreis Zwickau Satzung zur Regelung des Kostenersatzes bei Einsätzen der Feuerwehr der Stadt Limbach-Oberfrohna (Feuerwehrkostensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Große Kreisstadt Wangen im Allgäu

Große Kreisstadt Wangen im Allgäu Kostenersatzordnung FFW 130.51-1 Kostenersatzordnung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr vom 2. April 2001, in Kraft seit 1. Mai 2001 Aufgrund von 27 und 36 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg

Mehr

Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen werden erhoben: 1.1 je Feuerwehrangehöriger und Stunde 10,20 EUR

Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen werden erhoben: 1.1 je Feuerwehrangehöriger und Stunde 10,20 EUR Kostenverzeichnis Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen werden erhoben: 1. Personal 1.1 je Feuerwehrangehöriger und Stunde 10,20 EUR 1.2 für das hauptamtliche Personal sowie für die städt.

Mehr

GROSSE KREISSTADT Bad Mergentheim. Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Mergentheim

GROSSE KREISSTADT Bad Mergentheim. Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Mergentheim GROSSE KREISSTADT Bad Mergentheim Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Mergentheim Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.m. 34 des Feuerwehrgesetzes

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Renningen (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung - FwKS)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Renningen (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung - FwKS) Stadt Renningen Landkreis Böblingen Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Renningen (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung - FwKS) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 34 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg beschließt

Mehr

Stand: F 7. Satzung der Stadt Rastatt über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rastatt

Stand: F 7. Satzung der Stadt Rastatt über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rastatt Stand: 06.06.2011 F 7 Satzung der Stadt Rastatt über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rastatt Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in

Mehr

Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS

Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS 1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wolfach (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 29.03.2017 Aufgrund von

Mehr

Satzung der Stadt Lengefeld

Satzung der Stadt Lengefeld Satzung der Stadt Lengefeld zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lengefeld Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

Mehr

Feuerwehrkostenersatzsatzung vom geändert am geändert am zuletzt geändert am Amtliche Bekanntmachung

Feuerwehrkostenersatzsatzung vom geändert am geändert am zuletzt geändert am Amtliche Bekanntmachung Feuerwehrkostenersatzsatzung vom 02.11.1998 geändert am 01.12.2006 geändert am 04.05.2010 zuletzt geändert am 05.04.2011 Amtliche Bekanntmachung Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen

Mehr

Präambel. Inhaltsübersicht. 1 Begriffsbestimmungen

Präambel. Inhaltsübersicht. 1 Begriffsbestimmungen Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Glauchau (Feuerwehrkostensatzung). Präambel Auf der Grundlage des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heidenau (FF-Kostensatzung) vom 25.

Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heidenau (FF-Kostensatzung) vom 25. Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heidenau (FF-Kostensatzung) vom 25. Februar 2016 Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Kostenerstattungsfreiheit

Mehr

Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr Bietigheim-Bissingen

Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr Bietigheim-Bissingen 3.3 Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr Bietigheim-Bissingen vom 25.09.2001 In Kraft seit: 01.01.2002 AZ:

Mehr

Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 22. Dezember 1975 (GBI. S.1/1976) in Verbindung mit 41

Mehr

Kostensatzung. Für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Gemeinde Hügelsheim

Kostensatzung. Für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Gemeinde Hügelsheim Gemeinde Hügelsheim Landkreis Rastatt Kostensatzung Für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Gemeinde Hügelsheim Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 27 und 36

Mehr

Satzung. Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung. Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg beschließt

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Friedrichshall - Feuerwehrkostenersatzsatzung

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Friedrichshall - Feuerwehrkostenersatzsatzung Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Friedrichshall - Feuerwehrkostenersatzsatzung Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

vom Geltungsbereich

vom Geltungsbereich Satzung der Stadt Radolfzell am Bodensee zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 09.05.2017 Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für

Mehr

Richtlinien. 2.1 Bei Einsätzen der Feuerwehr in den Fällen des 2 Abs. 1 Feuerwehrgesetz wird Kostenersatz erhoben.

Richtlinien. 2.1 Bei Einsätzen der Feuerwehr in den Fällen des 2 Abs. 1 Feuerwehrgesetz wird Kostenersatz erhoben. Richtlinien der Stadt Bühl über die Erhebung von Kostenersätzen gem. 34 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bühl 1. Kostenersatzfreiheit Der Einsatz der Feuerwehr

Mehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr 1/17 der Stadt Ingelheim am Rhein vom 19.03.2016 Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat am 18.

Mehr

Satzung über die Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Herrnhut. (Feuerwehr-Kostensatzung FWKS) I.

Satzung über die Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Herrnhut. (Feuerwehr-Kostensatzung FWKS) I. Satzung über die Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Herrnhut (Feuerwehr-Kostensatzung FWKS) Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Zwickau vom

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Zwickau vom .1 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Zwickau vom 07.04.2011 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom: 15.04.2013 1 Begriffsbestimmungen

Mehr

1 Begriffsbestimmung. 2 Geltungsbereich. 1 / 32 / I Feuerwehrkostensatzung

1 Begriffsbestimmung. 2 Geltungsbereich. 1 / 32 / I Feuerwehrkostensatzung Feuerwehrkostensatzung Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und der Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bischofswerda - Feuerwehrkostensatzung - Der Stadtrat von Bischofswerda

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Arnsdorf

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Arnsdorf Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Arnsdorf Der Gemeinderat der Gemeinde Arnsdorf hat am 14.12.2009 auf Grund von 1.

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kottmar

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kottmar Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kottmar Aufgrund des 4 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden

Mehr