Öffentliche Urkunde. Kaufvertrag

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1 Öffentliche Urkunde Kaufvertrag 1 Parteien 1.1. Verkaufspartei Personalvorsorgestiftung der Acino Holding AG* (UID: CHE ) Stiftung, Liesberg BL c/o Acino Pharma AG, Birsweg 2, CH-4253 Liesberg Alleineigentum vertreten durch Werder Marcel, von Lupfig, in Magden, Präsident des Stiftungsrates und Bruder Jasmin, von Seengen, in Küttigen, Geschäftsführerin, beider mit Kollektivunterschrift zu zweien * siehe auch Ziffern 5.9 und Kaufspartei Einwohnergemeinde Dornach öffentlich-rechtliche Körperschaft, Dornach SO Hauptstrasse 33, CH-4143 Dornach Alleineigentum vertreten durch Schlatter Christian, Gemeindepräsident und Andres Pascal, Gemeindeschreiber

2 - 2-2 Kaufsobjekte 2.1 Grundbuch Dornach Nr. 179 Grundstückbeschreibung Grundstücksart: Form der Führung: Lagebezeichnung Fläche: Gebäude, Vers.-Wert (100%): Katasterwert: Liegenschaft Eidgenössisch Widen 5'101 m2 Industrie-Gebäude, CHF 7'153' Weidenstrasse 26 CHF 1'507' Anmerkungen B 183 Naturschutz, ID / Vormerkungen Dienstbarkeiten PA 62 Durchleitungsrecht, ID / z.g. LIG Dornach/ PA 62 Durchleitungsrecht, ID / z.g. LIG Dornach/2424 z.g. LIG Dornach/3016 z.g. LIG Dornach/ K 2004/ K 2004/ K 2004/ K 2004/ K 2004/00350 Spezielles: Heizungsbezugsrecht, ID / z.l. LIG Dornach/3016 Spezielles: Elektrizitätsbezugsrecht, ID / z.g. LIG Dornach/3016 Fusswegrecht, ID / z.g. LIG Dornach/3016 Grenzbaurecht, ID / z.g. LIG Dornach/3016 Grenzbaurecht, ID / z.l. LIG Dornach/3016

3 K 2004/ K 2007/ K 2007/00314 Fusswegrecht, ID / Immissionsrecht, ID / z.g. LIG Dornach/91 Zutrittsrecht, ID / z.g. LIG Dornach/91 Grundlasten Grundpfandrechte Grundpfandrecht P Pfandstelle, Namen-Papier-Schuldbrief, CHF 1'600'000.00, Max %, ID /000072, Einzelpfandrecht Andere Rolle (gemäss Code) Personalvorsorgestiftung Mepha AG, Aesch, Aesch BL Erwerbsgründe K 2007/00314 Kauf 2.2 Grundbuch Dornach Nr Grundstückbeschreibung Grundstücksart: Form der Führung: Lagebezeichnung Fläche: Gebäude, Vers.-Wert (100%): Katasterwert: Liegenschaft Eidgenössisch Brüggli/Widen 880 m2 Trafostation, CHF 24' Weidenstrasse 34 CHF 29' Anmerkungen PA 2003/00048 Belasteter Standort belasteter Standort (RRB Nr. 83/2004), ID /000044

4 - 4 - Vormerkungen Dienstbarkeiten B 2002/ K 2007/ K 2007/00315 Baurecht bis , ID / z.g. EBM Netz AG, Münchenstein Immissionsrecht, ID / z.g. LIG Dornach/91 Wegrecht, ID / Grundlasten Grundpfandrechte Grundpfandrecht Erwerbsgründe K 2007/00315 Kauf 2.3 Grundbuch Dornach Nr Grundstückbeschreibung Grundstücksart: Form der Führung: Lagebezeichnung Fläche: Gebäude, Vers.-Wert (100%): Katasterwert: Liegenschaft Eidgenössisch Brüggli/Widen 1'810 m2 Industrie-Gebäude, CHF 759' Weidenstrasse 32 CHF 211'700.00

5 - 5 - Anmerkungen PA 2003/00048 Belasteter Standort belasteter Standort (RRB Nr. 83/2004), ID / Vormerkungen Dienstbarkeiten PA 2003/ PA 2004/ PA 2004/ PA 2004/ PA 2004/ PA 2006/ K 2007/ K 2007/ K 2007/00315 Mitbenutzungsrecht Mitbenuzungsrecht am Energieleitungstunnel, ID / Mitbenutzungsrecht Mitbenutzungsrecht am Energieleitungstunnel, ID / Mitbenutzungsrecht Mitbenutzungsrecht am Energieleitungstunnel, ID / Mitbenutzungsrecht Mitbenutzungsrecht am Energieleitungstunnel, ID / Mitbenutzungsrecht Mitbenutzungsrecht am Energieleitungstunnel, ID / Mitbenutzungsrecht Mitbenutzungsrecht am Energieleitungstunnel, ID / Immissionsrecht, ID / z.g. LIG Dornach/91 Zutrittsrecht, ID / z.g. LIG Dornach/91 Wegrecht, ID / Grundlasten

6 - 6 - Grundpfandrechte Grundpfandrecht Erwerbsgründe K 2007/00315 Kauf 2.4 Grundbuch Dornach Nr Grundstückbeschreibung Grundstücksart: Form der Führung: Lagebezeichnung Fläche: Katasterwert: Liegenschaft Eidgenössisch Brüggli/Widen 1'695 m2 CHF 44' Anmerkungen PA 2003/00048 Belasteter Standort belasteter Standort (RRB Nr. 83/2004), ID / Vormerkungen Dienstbarkeiten K 2007/ K 2007/00315 Immissionsrecht, ID / z.g. LIG Dornach/91 Wegrecht, ID / Grundlasten

7 - 7 - Grundpfandrechte Grundpfandrecht Erwerbsgründe K 2007/00315 Kauf 3 Kaufpreis Der Kaufpreis beträgt für Grundbuch Dornach Nr. 179 (Kaufpreis Liegenschaft: CHF 300' Zzgl. MWST von 7.7 %: CHF 23' Kaufpreis Boden exkl. MWST: CHF 1'200'000.00) Grundbuch Dornach Nr (Kaufpreis Boden exkl. MWST) Grundbuch Dornach Nr (Kaufpreis Liegenschaft; CHF 40' Zzgl MWST von 7.7 %: CHF 3' Kaufpreis Boden exkl. MWST: CHF 20'000.00) Grundbuch Dornach Nr (Kaufpreis Boden exkl. MWST) CHF CHF CHF 1'523' ' ' CHF 1.00 Total CHF 1'606' (eine Million fünfhundertachtzigtausend Franken) 3.1 Bezahlung des Kaufpreises: Überweisung Der Kaufpreis ist von der Kaufspartei per Übergang von Nutzen und Gefahr auf das Konto IBAN-Nr. CH , lautend auf die Verkaufspartei, bei der Credit Suisse (Schweiz) AG, in Zürich, zu überweisen. Diese Urkunde darf im Tage- und Grundbuch eingeschrieben werden, wenn der Kaufpreis vertragsgemäss bezahlt wurde. Die Verkaufspartei verpflichtet sich, den Zahlungseingang der Amtschreiberei Dorneck schriftlich mitzuteilen. Die Verkaufspartei kann innert dreier Monate nach Eigentumsübergang (Datum der Tagebucheinschreibung) für den Kaufpreis grundpfandrechtliche Sicherstellung verlangen (Verkäuferpfandrecht gem. Art. 837 ff. ZGB).

8 Behandlung des Pfandrechtes: Der auf GB Dornach Nr. 179 lastende Papier-Schuldbrief im 1. Rang ist zur Zeit nicht belehnt. Die Verkaufspartei übergibt diesen Papier-Namenschuldbrief anlässlich der Beurkundung dieses Kaufvertrages treuhänderisch der Amtschreiberei Dorneck. Die Vertragsparteien ermächtigen die Amtschreiberei Dorneck unwiderruflich, diesen Papier- Namenschuldbrief an die Kaufspartei auszuhändigen, sobald die Voraussetzungen für die Anmeldung dieses Kaufvertrages im Tagebuch erfüllt sind. Die Notare der Amtschreiberei Dorneck werden durch die Verkaufspartei unwiderruflich ermächtigt, das Gläubigerrecht am Papier-Namenschuldbrief auf die Kaufspartei zu indossieren sobald die Voraussetzungen für die Anmeldung dieses Kaufvertrages im Tagebuch erfüllt sind. Die Kaufspartei übernimmt die Schuldpflicht aus diesem Titel. 4 Weitere Vereinbarungen 4.1 Nutzen und Gefahr gehen grundsätzlich am 01. Januar 2019 auf die Kaufspartei über. Sind die für den Verkauf erforderlichen Beschlüsse der Kaufspartei (insbesondere Zustimmung durch Gemeindeversammlung, allenfalls Urnenabstimmung) bis am 31. Dezember 2018 noch nicht rechtskräftig, wird der Übergang von Nutzen und Gefahr auf jenen nächsten Monatsersten verschoben, welcher nach Ablauf einer Frist von mindestens 30 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft folgt. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Verkaufspartei vom vorliegenden Kaufvertrag zurücktreten kann, sollte die Rechtskraft nicht bis spätestens eintreten. Der Rücktritt erfolgt mittels eingeschriebenem Brief an die Kaufspartei und die Amtschreiberei Dorneck, in Dornach. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten gehen zu Lasten der Kaufspartei. 4.2 Die laufenden Prämien der Solothurnischen Gebäudeversicherung für das Jahr 2018 für GB Dornach Nrn. 179, und 3203 gehen zu Lasten der Verkaufspartei und wurden von dieser bereits bezahlt.

9 Allfällig bestehende privatrechtliche Versicherungen gehen unter Vorbehalt des Ablehnungsrechts nach Art. 54 des Versicherungsvertragsgesetzes auf die Kaufspartei über. Die dreissigtägige Ablehnungsfrist beginnt mit der Einschreibung dieses Vertrages im Tagebuch. Lehnt die Kaufspartei den Übergang der Versicherungen ab, entsteht rückwirkend auf den Eigentumsübergang eine Versicherungslücke. Die Parteien sind von der Urkundsperson auf die Risiken und Konsequenzen aufmerksam gemacht worden. 4.4 Die Kaufspartei hat die Kaufsobjekte besichtigt und nimmt zur Kenntnis, dass die Gebäude auf den Kaufsobjekten grossen Sanierungsbedarf haben. Die Kaufspartei nimmt zur Kenntnis, dass die Gebäude auf den Kaufsobjekten allenfalls umweltund/oder gesundheitsgefährdende Stoffe, namentlich Asbest oder Radon, enthalten können. Die Kaufspartei hat Kenntnis, dass Bodenbelastungen hinsichtlich der Kaufsobjekte bestehen und insbesondere auf den Kaufsobjekten GB Dornach Nrn. 3202, 3203 und 3204 ein belasteter Standort besteht und im Grundbuch eingetragen ist. Die Kaufspartei hat zudem Kenntnis von den Untersuchungsberichten zum belasteten Standort. Die Vertragsparteien schliessen daher jede kaufrechtliche Gewährleistungspflicht, soweit gesetzlich zulässig, aus. Die Aufhebung der Gewährleistung ist ungültig für Mängel, welche die Verkaufspartei der Kaufspartei arglistig verschweigt. Die Parteien bestätigen, über die Bedeutung und Tragweite dieser Vereinbarung von der Urkundsperson aufgeklärt worden zu sein. 4.5 Die Kaufspartei verpflichtet sich, die Verkaufspartei für allfällige Kostenfolgen im Zusammenhang mit Bodenbelastungen oder Asbest, insbesondere im Zusammenhang mit der Eintragung der Kaufsobjekte GB Dornach Nrn. 3202, 3203 und 3204 im Kataster der belasteten Standorte (behördlich verfügte Kostenbeteiligung betr. Untersuchungs-, Überwachungs-, Sanierungskosten und/oder Kosten von Gutachten und Laboranalysen; Verfahrenskosten, Anwaltskosten, Sicherstellungskosten etc.) vollumfänglich schadlos zu halten. Sollten die zuständigen Behörden gegenüber der Verkaufspartei eine oder mehrere Verfügungen betr. Untersuchung, Überwachung und/oder Sanierung erlassen, so verpflichtet sich die Kaufspartei, die verlangten Massnahmen auf ihre Kosten durchzuführen und die Verkaufspartei für alle daraus für sie resultierenden Kostenfolgen vollumfänglich schadlos zu halten. Diese Verpflichtungen der Kaufspartei gelten unabhängig davon, ob die Behörden aus eigener Initiative, auf Gesuch der Verkaufspartei oder auf Gesuch Dritter tätig werden. 4.6 Sämtliche mit einem Bauvorhaben auf den Kaufsobjekten verbundenen Kosten, insbesondere auch betreffend Trennung von Bauabfällen, Untersuchungen und Entsorgungen von Aushubmaterial, gehen vollumfänglich zu Lasten der Kaufspartei.

10 Die Vertragsparteien bestätigen, dass die in Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 genannten Beschränkungen der Sachgewährleistung resp. Schadloshaltung der Verkaufspartei im Kaufpreis berücksichtigt wurden. 4.8 Die Kosten dieses Vertrages bezahlen die Parteien je zur Hälfte. Die Handänderungssteuer geht zu Lasten der Kaufspartei. Schuldnerin gegenüber dem Staat Solothurn für die Handänderungssteuer ist die Kaufspartei. Es wird deshalb für die erwähnten Kosten und die Handänderungssteuer der Kaufspartei Rechnung gestellt. Die Verrechnung unter den Parteien erfolgt ausserhalb dieses Vertrages. Gemäss 209 Abs. 1 in Verbindung mit 90 Abs. 1 lit. c des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern ist die Einwohnergemeinde Dornach jedoch von der Bezahlung der Handänderungssteuer befreit. 4.9 Die Vertragsparteien haben Kenntnis von den gesetzlichen Bestimmungen über die Veräusserung von Miet- (Art. 261 OR) und Pachtgegenständen (Art. 290 OR). Die bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse gemäss Mieterspiegel 2018 über CHF 255' plus MWST, welcher Bestandteil dieses Kaufvertrages bildet und mitbeurkundet wird, werden von der Kaufspartei übernommen. Die entsprechenden Miet- und Pachtverträge sind samt den dazugehörenden Unterlagen der Kaufspartei übergeben worden. Die Verkaufspartei wird die Mieter und Pächter über die Handänderung informieren. Die Verkaufspartei bestätigt, dass bis heute Rechtsstreitigkeiten und Verfahren (bestehende, angedrohte oder hängige) im Zusammenhang mit bestehenden Mietund Pachtverhältnissen (wie Mieterstreckung, Mietzinssenkungen, rückständige Mietzinsen, Mängelansprüche, etc.) bestehen. Allfällige entsprechende Mietzinsausfälle sind von der Verkaufspartei bis zum Zeitpunkt von Nutzen und Gefahr zu tragen. Die Verkaufspartei bestätigt, dass bis heute die in den Miet- und Pachtverträgen erwähnten Kautionen vorhanden sind und dass die der Verkaufspartei zustehenden Rechte an den Mietzinsdepots der Mieter auf die Kaufspartei übertragen werden. Über die Miet- und Pachtzinse wird zwischen den Parteien ausserhalb der vorliegenden Urkunde separat abgerechnet. Die Kaufspartei übernimmt allfällige Schadenersatzansprüche, die aus einer vorzeitigen Kündigung der Miet- und Pachtverträge an die Verkaufspartei gestellt werden. Die Vertragsparteien vereinbaren, das Änderungen und/oder die Aufhebung des Betriebsführungsvertrages mit der Compass Group mit Wirkung vor dem 01. Januar 2021 der schriftlichen Zustimmung der Verkaufspartei bedürfen.

11 Feststellungen und Hinweise 5.1 Die Kaufspartei kennt die bestehenden Dienstbarkeiten und Anmerkungen; sie verzichtet auf deren nähere Umschreibung. 5.2 Die Parteien nehmen davon Kenntnis, dass sie für die Bezahlung der Amtschreibereikosten gemäss 13 des Gebührentarifs solidarisch haften und dass dafür gemäss 283 lit. a des Einführungsgesetzes zum ZGB ein gesetzliches Pfandrecht ohne Eintragung im Grundbuch besteht. 5.3 Eine allfällige Steuer auf dem Grundstückgewinn bezahlt die Verkaufspartei. 5.4 Die Parteien bestätigen, dass die Amtschreiberei Dorneck sie auf die gesetzlichen Pfandrechte für eine allfällige Handänderungssteuer und Grundstückgewinnsteuer hingewiesen und deren Tragweite erläutert hat. Sie erklären, das Merkblatt des Steueramtes des Kantons Solothurn "Steuerliche Hinweise zu Grundstückgeschäften" erhalten zu haben. 5.5 Den Parteien ist bekannt, dass auf den Kaufsobjekten weitere gesetzliche Pfandrechte ohne Eintragung in das Grundbuch lasten oder solche innert der gesetzlich vorgesehenen Frist im Grundbuch eingetragen werden können. Die Verkaufspartei erklärt, dass auf den Kaufsobjekten weder derartige gesetzliche Grundpfandrechte noch Ansprüche auf die Eintragung solcher bestehen. 5.6 Die Urkundsperson macht die Parteien auf die Niederspannungsverordnung des Bundes (NIV) aufmerksam, wonach bei jeder Handänderung eine Kontrolle der elektrischen Hausinstallationen vorzunehmen ist, falls nicht ein höchstens 5 Jahre alter Sicherheitsnachweis vorliegt. Die daraus entstehenden Kosten bezahlt die Kaufspartei. 5.7 Die Urkundsperson macht die Vertragsparteien darauf aufmerksam, dass das Amt für Umwelt (AfU) des Kantons Solothurn für die Erstellung und Führung des Katasters der belasteten Standorte zuständig ist. Das AfU gibt den Vertragsparteien Auskunft darüber, ob ein Grundstück im Kataster der belasteten Standorte verzeichnet ist. Gemäss Art. 32 bis Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz bedarf die Veräusserung von Grundstücken mit der Anmerkung "belasteter Standort" der Bewilligung durch das Bau- und Justizdepartement (Amt für Umwelt). Die entsprechende Bewilligung liegt bereits vor.

12 Dieser Kaufvertrag unterliegt der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Dornach. Sollte die Gemeindeversammlung oder der Souverän an der Urner wider Erwarten die Zustimmung verweigern, gehen die aufgelaufenen Kosten zu Lasten der Einwohnergemeinde Dornach, in Dornach. Die Vertreter der Einwohnergemeinde Dornach bestätigen, dass Sie die Genehmigung gemäss Gemeindeordnung beim zuständigen Organ einholen werden. Der Eingang der entsprechenden Zustimmungserklärung der Gemeindeversammlung bleibt ausdrücklich vorbehalten. 5.9 Bei GB Dornach Nrn. 179, 3202, 3203 und 3204 ist als Eigentümerin die Personalvorsorgestiftung Mepha AG, in Aesch BL, eingetragen. Infolge Firmaänderung lautet ihr Firmaname neu "Personalvorsorgestiftung der Mepha GmbH". Bei GB Dornach Nrn. 179, 3202, 3203 und 3204 ist vor dem Verkauf die Firmaänderung zu vollziehen Bei GB Dornach Nrn. 179, 3202, 3203 und 3204 ist nach der Firmaänderung (siehe Ziffer 5.9 hiervor) die Grundeigentümerin von Grundbuch Dornach Nrn. 179, 3202, 3203 und 3204 wie folgt eingetragen: Personalvorsorgestiftung der Mepha GmbH (CHE ) Stiftung, Aesch BL c/o Mepha GmbH, Dornacherstrasse 144, CH-4147 Aesch BL Gemäss Handelsregisterauszug des Handelsregisteramtes des Kantons Basel Landschaft vom XX.XX.2018 ist infolge Fusion das Eigentum übergegangen an: Personalvorsorgestiftung der Acino Holding AG (CHE ) Stiftung, Liesberg c/o Acino Pharma AG, Birsweg 2, CH-4253 Liesberg Diese Fusion ist im Schweizerischen Handelsamtsblatt Nr. 42 vom , Publikation Nr , publiziert worden. In Bezug auf die Grundstücke GB Dornach Nrn. 179, 3202, 3203 und 3204 ist vor diesem Kaufvertrag der entsprechende Eigentumswechsel infolge Fusion im Grundbuch einzutragen Die Vertragsparteien vereinbaren, dass für den Fall, dass diese Urkunde aus irgendwelchen Gründen nicht zustande kommt, die daraus entstehenden Kosten der Amtschreiberei Dorneck zu Lasten der Kaufspartei gehen.

13 Grundbuchanmeldung Die Vertragsparteien ersuchen um Vornahme folgender Eintragungen im 6.1 Grundbuch Dornach Nrn. 179, 3203, 3203 und Eigentum: I. Namensänderung zufolge Ziffer 5.9: Personalvorsorgestiftung der Mepha GmbH, Aesch BL zu Alleineigentum II. Fusion zufolge Ziffer 5.10: Personalvorsorgestiftung der Acino Holding AG, Aesch BL (CHE ) zu Alleineigentum III. zufolge Kaufvertrag: Einwohnergemeinde Dornach, Dornach zu Alleineigentum Vor der Einschreibung im Tagebuch sind folgende Vorbehalte zu erledigen: 1. Eingang Eintragungsermächtigung gemäss Ziffer Eingang Zustimmung Gemeindeversammlung gemäss Ziffer 5.8

14 Beurkundung Hiermit wird öffentlich beurkundet, dass die Parteien den Vertrag vor dem Notar selbst gelesen haben und er ihnen die Urkunde erläutert hat; den Inhalt des Vertrages als ihrem freien Willen entsprechend bezeichnet und die Urkunde in Gegenwart des Notars unterzeichnet haben; Dornach, Die Verkaufspartei: Die Kaufspartei:... Personalvorsorgestiftung der Acino Holding AG... Einwohnergemeinde Dornach... Personalvorsorgestiftung der Acino Holding AG... Einwohnergemeinde Dornach Amtschreiberei Dorneck

15 Vorbehalte: Die Vorbehalte zur Einschreibung im Tagebuch wurden wie folgt erledigt: 1. Eingang Eintragungsermächtigung gemäss Ziffer Eingang Zustimmung Gemeindeversammlung gemäss Ziffer 5.8 Erledigt am: Im Grundbuch eingetragen, Dornach, Die Grundbuchverwalterin

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