apo Kupon Plus Jahresbericht für das Geschäftsjahr vom bis

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1 apo Kupon Plus Jahresbericht für das Geschäftsjahr vom bis

2 Tätigkeitsbericht 5 Zusammengefasste Vermögensaufstellung gem. 7 Abs. 2 InvRBV 8 Vermögensaufstellung 9 Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: 12 Hinweise zur Derivateverordnung 14 Angaben nach 13 Abs. 2 Nr. 2 InvRBV 15 Ertrags- und Aufwandsrechnung 16 Entwicklung des Sondervermögens 20 Berechnung der Ausschüttung 22 Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers 24 Besteuerungsgrundlagen 25 Bescheinigung nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Prüfung der steuerlichen Angaben 29 Firmenspiegel 33

3 Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, 3 hiermit legen wir Ihnen den Jahresbericht für das Sondervermögen apo Kupon Plus für das Geschäftsjahr vom 1. November 2011 bis zum 31. Oktober 2012 vor.

4 Wichtiger Hinweis für die Anteilinhaber des Sondervermögens 4 Kündigung der Verwaltung des Wertpapier-Sondervermögens Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh kündigt gemäß 38 Abs. 1 InvG und 21 Abs. 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen hiermit die Verwaltung des Sondervermögens apo Kupon Plus (I/ R) (WKN: A0RK8U/ A0YFQS) zum Die Anzahl der umlaufenden Anteile des Sondervermögens sinkt seit Jahren kontinuierlich. Das nur noch geringe Fondsvolumen lässt eine wirtschaftliche Verwaltung des Fonds dauerhaft nicht zu und führt zu einer steigenden Kostenbelastung für die verbleibenden Anleger. Daher hat die Gesellschaft beschlossen, den Fonds aufzulösen. Die Gesellschaft stellt zum die Ausgabe weiterer Anteile des obigen Fonds ein. Ab diesem Datum werden nur noch die Rücknahmepreise für die genannten Anteile veröffentlicht. Mit Ablauf des wird die Rücknahme der obigen Anteilscheine eingestellt. Am geht das Verfügungsrecht über das Sondervermögen zum Zwecke der Auflösung auf die Depotbank, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg, Düsseldorf über, die den Liquidationserlös den Anteilinhabern anteilig zur Verfügung stellt. Der Liquidationserlös je Anteil wird im Bundesanzeiger zu gegebener Zeit veröffentlicht. Düsseldorf, den Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh - Die Geschäftsführung

5 Tätigkeitsbericht Das Portfoliomanagement des apo Kupon Plus ist von der Kapitalanlagegesellschaft seit Fondsauflegung an die Apo Asset Management GmbH, Düsseldorf ausgelagert. Das Sondervermögen strebt als Anlageziel einen Wertzuwachs von mindestens 1 % pro Quartal an. Das Sondervermögen ist an keine Benchmark gebunden; je nach Marktlage kann der Fonds sowohl zyklisch als auch antizyklisch handeln. Das Sondervermögen investiert je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten überwiegend (mindestens 51 %) in Staatsanleihen der Eurozone und Pfandbriefe mit einer durchschnittlichen Restlaufzeit von etwa 10 Jahren. Die Anleihen lauten ausschließlich auf Euro. Die durchschnittliche Duration des Wertpapierportfolios wird durch Umschichtungen auf einem stabilen Niveau gehalten. Die Umschichtungen richten sich nach den in den entsprechenden Laufzeiten erfolgten Neuemissionen der Kernländer der Eurozone. Der Fondsmanager versucht unter Anwendung von Analysemethoden, beispielsweise durch Erfassung von Erwartungen hinsichtlich der Inflation, des Wachstums beziehungsweise der Konjunktur sowie der Geldpolitik, die immanenten Risiken einer Wertpapieranlage zu minimieren und die Chancen zu erhöhen. Hierzu wird, abhängig von den Ergebnissen eines streng regelgebundenen mathematischen Modells, das Portfolio von Zeit zu Zeit durch den Verkauf von Terminkontrakten auf 10jährige Bundesanleihen (Bund Futures) vollständig gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert. Das Sondervermögen besteht aus zwei Anteilklassen: Die Anteilklasse I machte zu Berichtsstichtag 96,74 % des Fondsvolumens aus, auf die Anteilklasse R entfielen die übrigen 3,26 % des Fondsvolumens. Zum Berichtsstichtag bestand über beide Anteilklassen die folgende Asset Allocation: Tageswert EUR Tageswert % FV Renten in EUR ,00 95,75 % Derivate ,00-0,24 % Kasse / Forder. u. Verbindl ,61 4,49 % Summe ,61 100,00 % Im Berichtszeitraum war das Sondervermögen wertpapierseitig ausschließlich in Anleihen der folgenden Kernländer der Eurozone investiert: Bundesrepublik Deutschland (zum Berichtsstichtag 67,11 % des Fondsvolumens) Königreich der Niederlande (zum Berichtsstichtag 28,64 % des Fondsvolumens) Der Rentenanteil im Sondervermögen setzte sich zum Berichtsstichtag wie folgt zusammen: Top 6 (Tageswert EUR) Tageswert % FV BUNDANL.V. 94/24 25,94 % NEDERLD ,60 % BUNDANL.V. 12/22 19,11 % BUNDANL.V. 11/21 14,42 % BUNDANL.V. 11/22 7,63 % NEDERLD ,04 % Alle Anleihen verfügten ausnahmslos über ein AAA-Rating bei Standard & Poors bzw. Moody s. Von der Möglichkeit zu Absicherungsgeschäften ist im Berichtszeitraum regelmäßig Gebrauch gemacht worden. Das Volumen des Fonds hat sich im Berichtszeitraum von 4,90 Millionen Euro auf 4,84 Millionen Euro am 31. Oktober 2012 verringert. Am hat der Fonds 203,19 Euro (I-Klasse) bzw. 0,70 Euro (R-Klasse) pro Anteil ausgeschüttet. 5

6 6 Das Marktumfeld war im Berichtszeitraum primär von den Auswirkungen der europäischen Schuldenkrise geprägt. Die eingeleiteten Sparmaßnahmen wirkten sich auf das konjunkturelle Umfeld deutlich negativ aus. Ferner litt das Vertrauen der europäischen Banken untereinander zu Beginn der Berichtsperiode zunehmend. Die EZB reagierte auf die sich verschlechternde Liquidität im Interbankenmarkt im vierten Quartal mit der Ankündigung von Dreijahrestendern unbegrenzten Volumens. Die Umsetzung erfolgte Anfang 2012 und sorgte für nachlassende Risikoaversion. Die Risikoscheu nahm jedoch im Rahmen der Umschuldungverhandlungen in Griechenland und der dort vorgezogenen Neuwahlen wieder zu. Ängste um die Kreditwürdigkeit Italiens und vor allem Spaniens verstärkten diesen Trend, da beide Länder für eine Rettung durch die bis zu diesem Zeitpunkt existierenden Rettungsmechanismen klar zu groß gewesen wären. Mit Erleichterung nahmen die Marktteilnehmer deshalb im Sommer die Ankündigung der EZB zur Kenntnis, unter strengen Auflagen für die Haushaltspolitik der jeweiligen Länder, Staatsanleihen mit bis zu dreijähriger Laufzeit in unlimitiertem Ausmaß kaufen zu wollen. Vor diesem Hintergrund rückte der Status von Bundesanleihen als sicherer Hafen in der Berichtsperiode noch mehr als zuvor in den Mittelpunkt. Hierzu trug auch bei, dass die Schweiz im Rahmen ihrer Frankenstabilisierung in großem Stil kurzlaufende europäische Anleihen bester Bonität kaufte. Renditen von Bundesanleihen sanken daher temporär auf neue Tiefstände. Im kurzfristigen Laufzeitenbereich konnte sich die Bundesrepublik sogar zu negativen Zinsen refinanzieren. Die nach der BVI-Methode gemessene Performance belief sich im betreffenden Geschäftsjahr auf insgesamt -1,16 % für die Anteilklasse I und -1,61 % % für die Anteilklasse R, da der Sicherungsmechanismus des Fonds in einem vornehmlich politisch geprägten Marktumfeld nur teilweise griff. Die Volatilität des Sondervermögens betrug im Berichtszeitraum 5,41 %. Die Anteilklasse I des Sondervermögens hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von ,44 Euro erzielt. Dieses resultiert aus saldierten Veräußerungsverlusten im Bereich der Futures und Forwards in Höhe von ,85 Euro sowie saldierten Veräußerungsgewinnen in Höhe von ,41 Euro im Rentenbereich. Die R-Klasse des Sondervermögens hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von 1.849,78 Euro erzielt. Dieses resultiert aus saldierten Veräußerungsverlusten im Bereich der Futures und Forwards in Höhe von ,06 Euro sowie saldierten Veräußerungsgewinnen in Höhe von ,28 Euro im Rentenbereich. Festverzinsliche Wertpapiere sind einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Eine Erhöhung des allgemeinen Zinsniveaus führt zu Kursverlusten, umgekehrt steigen Anleihen im Wert, wenn das allgemeine Zinsniveau sinkt. Dieser Effekt ist umso ausgeprägter, je länger die Laufzeit einer Anleihe ist. Für das Sondervermögen strebt das Fondsmanagement an, das Zinsänderungsrisiko durch Absicherungen mit Hilfe von Bund Futures zu begrenzen. Sofern solche Positionen bestehen, verläuft ihre Wertentwicklung entgegengesetzt zu jener der entsprechenden Anleihe. Anleihen unterliegen darüber hinaus dem Bonitätsrisiko. Für das Sondervermögen hat das Fondsmanagement dieses Risiko im abgelaufenen Geschäftsjahr durch eine strikte Auswahl der Emittenten begrenzt. Es wurde ausschließlich in Staatsanleihen der Länder Deutschland, Frankreich, Niederlande investiert. Ausblick Das Management des Sondervermögens stützt sich auf eine genaue, tägliche Erfassung der Erwartungen des Marktes zu den drei Schlüsselthemen Inflation, Konjunktur, Geldpolitik. Das Fondsmanagement geht davon aus, dass diese Faktoren einen dominierenden Einfluss auf die Entwicklung der 10-Jahresrenditen in den Kernländern der Eurozone haben. Zwar wird die aktuelle Diskussion der Marktteilnehmer teilweise von der Verschuldungsproblematik mancher Peripherieländer geprägt, die zu erwartende weitere fiskalische Konsolidierung in der Eurozone dürfte jedoch auch konjunkturelle Auswirkungen haben, auf die das Anlagekonzept des Sondervermögens entsprechend reagieren kann.

7 Anmerkungen 7 Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI- Methode ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmeabschlägen. WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG DES SONDERVERMÖGENS KEI- NE PROGNOSE FÜR DIE ZUKUNFT ERMÖGLICHT. Im Berichtszeitraum wurden keine Transaktionen für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind.

8 apo Kupon Plus 8 Zusammengefasste Vermögensaufstellung gem. 7 Abs. 2 InvRBV Kurswert in EUR %-Anteil des Fondsvermögens Verzinsliche Wertpapiere ,00 95,75 Regierungsanleihen ,00 95,75 Bankguthaben ,11 2,75 Sonstige Vermögensgegenstände ,01 1,79 Sonstige Verbindlichkeiten ,51-0,05 Derivate ,00-0,24 Zins-Derivate ,00-0,24 Fondsvermögen ,61 100,00 *) *) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

9 apo Kupon Plus Vermögensaufstellung zum Gattungsbezeichnung ISIN/ Markt Stück bzw. Anteile bzw. Whg. Bestand Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge im Berichtszeitraum Kurs Kurswert in EUR %-Anteil des Fondsvermögens Börsengehandelte Wertpapiere ,00 95,75 Verzinsliche Wertpapiere Euro ,00 95,75 1,7500 % Bund v DE EUR % 102, ,00 19,11 2,0000 % Bund v DE EUR % 105, ,00 7,63 2,2500 % Niederlande v.12- NL EUR % 104, ,00 21, ,2500 % Bund v DE EUR % 116, ,00 14,42 3,2500 % Niederlande v NL EUR % 113, ,00 7,04 6,2500 % Bund v DE EUR % 147, ,00 25,94 Summe Wertpapiervermögen ,00 95,75 Derivate ,00-0,24 Zins-Derivate Zinsterminkontrakte ,00-0,24 EURO-BUND-FUTURE 12/12 EUREX STK EUR ,00-0,24 Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds ,11 2,75 Bankguthaben ,11 2,75 EUR-Guthaben bei: Depotbank Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg EUR ,11 % 100, ,11 2,75 Sonstige Vermögensgegenstände ,01 1,79 Zinsansprüche Geleistete Variation Margin EUR , ,01 1,55 EUR , ,00 0,24 Sonstige Verbindlichkeiten ,51-0,05 Kostenabgrenzungen EUR , ,51-0,05

10 10 Vermögensaufstellung zum Gattungsbezeichnung ISIN/ Markt Stück bzw. Anteile bzw. Whg. Bestand Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge im Berichtszeitraum Kurs Kurswert in EUR %-Anteil des Fondsvermögens Fondsvermögen EUR ,61 100,00 *) Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 95,75-0,24 *) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Angaben zu den Anteilklassen apo Kupon Plus I ISIN DE000A0RK8U3 Fondsvermögen (EUR) ,00 Anteilwert (EUR) 9.370,14 Umlaufende Anteile (STK) 500,00 Ausgabeaufschlag bis zu 4,00 %, derzeit 1,00 % Verwaltungsvergütung bis zu 0,87 %, derzeit 0,42 % Mindestanlagesumme (EUR) Erstanlage ,00, Folgeanlage ,00 Ertragsverwendung Ausschüttung apo Kupon Plus R ISIN DE000A0YFQS5 Fondsvermögen (EUR) ,61 Anteilwert (EUR) 47,98 Umlaufende Anteile (STK) 3.290,00 Ausgabeaufschlag bis zu 4,00 %, derzeit 4,00 % Verwaltungsvergütung bis zu 0,87 %, derzeit 0,87 % Mindestanlagesumme (EUR) keine Ertragsverwendung Ausschüttung Die Bildung von weiteren Anteilklassen ist jederzeit zulässig und liegt im Ermessen der Gesellschaft. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Anteilklassen erworben haben, bleiben bei der Bildung neuer Anteilklassen unberührt.

11 Vermögensaufstellung zum Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet: Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per oder letztbekannte. Marktschlüssel b) Terminbörsen EUREX Frankfurt/Zürich - Eurex (Eurex DE/Eurex Zürich) Im Berichtszeitraum haben gegebenenfalls Kapitalmaßnahmen und eventuelle unterjährige Änderungen der Stammdaten eines Wertpapiers stattgefunden. Diese Kapitalmaßnahmen und die Umbuchungen aufgrund von Stammdatenänderungen sind ohne Umsatzzahlen in der "Vermögensaufstellung" und in den "Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen" enthalten.

12 12 Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag): Gattungsbezeichnung Börsengehandelte Wertpapiere Verzinsliche Wertpapiere Euro Stück bzw. Anteile bzw. Whg. Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge 2,2500 % Bund v DE EUR ,5000 % Bund v DE EUR ,5000 % Niederlande v NL EUR ISIN

13 Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: 13 Gattungsbezeichnung Stück bzw. Anteile bzw. Whg. Volumen in Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe) Terminkontrakte Zinsterminkontrakte Verkaufte Kontrakte EUR Basiswerte: (EURO-BUND-FUTURE 03/12,EURO-BUND-FUTURE 06/12,EURO-BUND-FUTURE 09/12,EURO-BUND-FUTURE 12/11)

14 14 Hinweise zur Derivateverordnung Vergleichsvermögen gem. 9 Abs. 5 DerivateV Index Gewicht Government Bond AAA 10Y 4% 100,00 % Potenzieller Risikobetrag gem. 10 Abs. 1 DerivateV Geschäftsjahresanfang Geschäftsjahresende Durchschnittlicher potentieller Risikobetrag ,11 EUR Kleinster potentieller Risikobetrag ,62 EUR Größter potentieller Risikobetrag ,41 EUR Risikomodell gem. 10 Abs. 2 DerivateV Die Risikomessung erfolgte im qualifizierten Ansatz durch die Berechnung des Value at Risk (VaR) über das Verfahren der historischen Simulation. Parameter gem. 11 DerivateV Das Value at Risk (VaR) wurde auf einer effektiven Historie von 500 Handelstagen mit einem Konfidenzniveau von 99 % und einer unterstellten Haltedauer von 10 Werktagen berechnet. Im Geschäftsjahr genutzte durchschnittliche Hebelwirkung: 1,35 Die Angabe zur Hebelwirkung stellt einen Faktor dar. Folglich lautet der Ausweis des Hebels für ein nicht gehebeltes Portfolio gleich 1,00.

15 Angaben nach 13 Abs. 2 Nr. 2 InvRBV Die Ermittlung der Anteilpreise wurde während des Geschäftsjahres des Investmentvermögens sowie ebenfalls zum Abschlussstichtag durch die KAG vorgenommen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte während des Geschäftsjahres des Investmentvermögens sowie ebenfalls zum Abschlussstichtag durch die Depotbank. Die seitens der Depotbank für die Bewertung der Vermögenspositionen angewendeten Grundsätze sind von dieser eigenverantwortlich dokumentiert und liegen der KAG vor. Zu jedem Bewertungsstichtag wurden die durch die Depotbank bereitgestellten Wertansätze vorgegebenen Plausibilitätsprüfungen zur Identifizierung von Auffälligkeiten in der KAG unterzogen. Zum Abschlussstichtag wurden weiterhin durch die KAG alle durch die Depotbank angegebenen Bewertungsquellen dokumentiert und archiviert. Für die im Sondervermögen vorhandenen Assetklassen wurden zum Stichtag des Sondervermögens mittels der angewendeten Bewertungsgrundsätze folgende Bewertungsquellen herangezogen: Wertpapiere, Devisentermingeschäfte, börsengehandelte Derivate und Geldanlagen a) Markt-/Börsenkurse ( 23): 98,5 Prozent b) Depotbank-eigene Modell- Bewertungen ( 24 (2)): 0,0 Prozent c) Externe Modell-Bewertungen / Sonstige Bewertungen Dritter ( 24 (3)): 0,0 Prozent Die prozentualen Angaben beziehen sich auf das Fondsvolumen. Evtl. Ungenauigkeiten der angegebenen Prozentsätze ergeben sich durch die Tatsache, dass Assetklassen mit einem Anteil am Fondsvolumen von weniger als 0,1 Prozent nicht explizit angegeben werden. Zudem ergeben sich weitere Ungenauigkeiten vor dem Hintergrund, dass im Fondsvolumen als Bezugsgröße zur Ermittlung der Prozentsätze neben den Assetklassen auch Forderungen (z.b. Stückzinsen, Dividendenansprüche) und Verbindlichkeiten (z.b. Kostenabgrenzungen) berücksichtigt sind. 15 Sonstige Derivate und OTC-Produkte a) Depotbank-eigene Modell- Bewertungen ( 24 (2)): b) Externe Modell-Bewertungen / Sonstige Bewertungen Dritter ( 24 (3)): 0,0 Prozent 0,0 Prozent

16 16 apo Kupon Plus I Ertrags- und Aufwandsrechnung Anteile im Umlauf: 500 EUR insgesamt EUR pro Anteil I. Erträge 1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00 0, Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00 0, Zinsen aus inländischen Wertpapieren ,02 188, Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) ,67 71, Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 774,13 1, Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0, Erträge aus Investmentanteilen 0,00 0, Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0, Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00 0, Sonstige Erträge 0,00 0, Summe der Erträge ,82 261, II. Aufwendungen 1. Zinsen aus Kreditaufnamen -128,88-0, Verwaltungsvergütung ,75-40, Depotbankvergütung ,56-14, Prüfungs- und Veröffentlichungskosten ,97-39, Sonstige Aufwendungen -81,86-0, Summe der Aufwendungen ,02-94, III. Ordentlicher Nettoertrag ,80 167, IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne , , Realisierte Verluste , , Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften ,44-111, V. Ergebnis des Geschäftsjahres ,36 55, Die Gesamtkostenquote (ohne Transaktionskosten) für den Berichtszeitraum beträgt 0,98 %. Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Berichtszeitraum getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Fondsvermögen des Sondervermögens aus.

17 apo Kupon Plus I 17 Ertrags- und Aufwandsrechnung Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung EUR insgesamt EUR pro Anteil Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen (Position II. 2.): Verwaltungsvergütung KAG ,75-40, Basisvergütung Asset Manager 0,00 0, Performanceabhängige Vergütung Asset Manager 0,00 0, Vertriebs- und Bestandsprovisionen (gezahlt) 0,00 0,

18 18 apo Kupon Plus R Ertrags- und Aufwandsrechnung Anteile im Umlauf: EUR insgesamt EUR pro Anteil I. Erträge 1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00 0, Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00 0, Zinsen aus inländischen Wertpapieren 3.177,80 0, Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 1.210,80 0, Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 25,96 0, Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0, Erträge aus Investmentanteilen 0,00 0, Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0, Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00 0, Sonstige Erträge 0,00 0, Summe der Erträge 4.414,56 1, II. Aufwendungen 1. Zinsen aus Kreditaufnamen -4,33-0, Verwaltungsvergütung ,57-0, Depotbankvergütung -237,13-0, Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -667,32-0, Sonstige Aufwendungen -2,76-0, Summe der Aufwendungen ,11-0, III. Ordentlicher Nettoertrag 2.095,45 0, IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne ,03 5, Realisierte Verluste ,81-5, Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften ,78-0, V. Ergebnis des Geschäftsjahres 245,67 0, Die Gesamtkostenquote (ohne Transaktionskosten) für den Berichtszeitraum beträgt 1,40 %. Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Berichtszeitraum getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Fondsvermögen des Sondervermögens aus.

19 apo Kupon Plus R 19 Ertrags- und Aufwandsrechnung Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung EUR insgesamt EUR pro Anteil Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen (Position II. 2.): Verwaltungsvergütung KAG ,57-0, Basisvergütung Asset Manager 0,00 0, Performanceabhängige Vergütung Asset Manager 0,00 0, Vertriebs- und Bestandsprovisionen (gezahlt) 0,00 0, Angabe der Transaktionskosten des Gesamtinvestmentvermögens* Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt in EUR ,54 Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. * Eine Aufteilung der Transaktionskosten auf die einzelnen Anteilscheinklassen wurde mangel sinnvollem Schlüssel nicht vorgenommen. Die KAG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen. Die KAG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

20 20 apo Kupon Plus I Entwicklung der Anteilklasse EUR insgesamt I. Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres ,42 1. Steuerabschlag für das Vorjahr ,34 2. Zwischenausschüttungen 0,00 3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) 0,00 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 0,00 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen 0,00 4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 0,00 5. Ordentlicher Nettoertrag ,80 6. Realisierte Gewinne ,98 7. Realisierte Verluste ,42 8. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste ,44 II. Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres ,00 Vergleichende Übersicht mit den letzten Geschäftsjahren Vermögen in Tsd. EUR Anteilumlauf Stück Anteilwert in EUR , , , ,14

21 apo Kupon Plus R 21 Entwicklung der Anteilklasse EUR insgesamt I. Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres ,77 1. Steuerabschlag für das Vorjahr ,15 2. Zwischenausschüttungen 0,00 3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) ,50 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen ,50 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen 0,00 4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 347,37 5. Ordentlicher Nettoertrag 2.095,45 6. Realisierte Gewinne ,03 7. Realisierte Verluste ,81 8. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste ,55 II. Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres ,61 Vergleichende Übersicht mit den letzten Geschäftsjahren Die Anteilklasse wurde zum gebildet Vermögen in Tsd. EUR Anteilumlauf Stück Anteilwert in EUR , ,98

22 22 apo Kupon Plus I Berechnung der Ausschüttung Anteile im Umlauf: 500 EUR pro Anteil EUR pro Anteil I. Berechnung der Ausschüttung 1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0, Ergebniss des Geschäftsjahres ,36 55, Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0, II. Zur Ausschüttung verfügbar 1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0, Vortrag auf neue Rechnung 2.925,36 5, III. Gesamtausschüttung 1. Zwischenausschüttung 0,00 0, Endausschüttung ,00 49, Düsseldorf, den Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh Die Geschäftsführung

23 apo Kupon Plus R 23 Berechnung der Ausschüttung Anteile im Umlauf: EUR pro Anteil EUR pro Anteil I. Berechnung der Ausschüttung 1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0, Ergebniss des Geschäftsjahres 245,67 0, Zuführung aus dem Sondervermögen 412,33 0, II. Zur Ausschüttung verfügbar 1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0, Vortrag auf neue Rechnung 0,00 0, III. Gesamtausschüttung 1. Zwischenausschüttung 0,00 0, Endausschüttung 658,00 0, Düsseldorf, den Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh Die Geschäftsführung

24 apo Kupon Plus 24 Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh, Düsseldorf Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh, Düsseldorf hat uns beauftragt, gemäß 44 Abs. 5 des Investmentgesetzes (InvG) den Jahresbericht des Sondervermögens apo Kupon Plus für das Geschäftsjahr vom 1. November 2011 bis zum 31. Oktober 2012 zu prüfen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des InvG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach 44 Abs. 5 InvG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht den gesetzlichen Vorschriften. Düsseldorf, den KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Möllenbrink Wirtschaftsprüfer Conrad Wirtschaftsprüfer

25 apo Kupon Plus I Besteuerungsgrundlagen 25 ISIN: DE000A0RK8U3 Anteile: 500 Der Beschlusstag der Ausschüttung ist der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG Privatanleger EUR pro Anteil betr. Anleger (KStG) EUR pro Anteil betr. Anleger (EStG) EUR pro Anteil 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. Ausschüttung (nachrichtlich) 49, , , a) Betrag der Ausschüttung 49, , , in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der 1 a) aa) Vorjahre 0, , , a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0, , , b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 49, , , ) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 127, , , Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten: 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) Erträge im Sinne des 2 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes - 0, , bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes - 0, , cc) Erträge im Sinne des 2 Absatz 2a - 176, , dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0, ee) Erträge im Sinne des 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind 0, ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0, gg) Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 1 0, , , hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen - - 0, ii) Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 0, , , jj) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden ist - 0, , kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0, , ,

26 26 Privatanleger EUR pro Anteil betr. Anleger (KStG) EUR pro Anteil betr. Anleger (EStG) EUR pro Anteil ll) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden ist - 0, , d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Erträge aa) im Sinne des 7 Absatz 1, 2 und 176, , , bb) im Sinne des 7 Absatz 3 0, , , cc) im Sinne des 7 Absatz 1 Satz 5, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 0, , , f) den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2 entfällt und aa) nach 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 32d Absatz 5 oder 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 vorgenommen wurde 0, , , bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden ist - 0, , cc) der nach 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 34c Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde 0, , , dd) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden ist - 0, , ee) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Absatz 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 0, , , ff) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden ist - 0, , g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0, , , h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder frühere Geschäftsjahre 0, , , i) den Betrag der nach 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 nichtabziehbaren Werbungskosten 9, , , Sonstige Veräußerungsgewinne (Renten, Termingeschäften usw.) (nachrichtlich) - 0, , Düsseldorf, den Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh

27 apo Kupon Plus R Besteuerungsgrundlagen 27 ISIN: DE000A0YFQS5 Anteile: Der Beschlusstag der Ausschüttung ist der / Ex-Tag Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG Privatanleger EUR pro Anteil betr. Anleger (KStG) EUR pro Anteil betr. Anleger (EStG) EUR pro Anteil 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. Ausschüttung (nachrichtlich) 0, , , a) Betrag der Ausschüttung 0, , , in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der 1 a) aa) Vorjahre 0, , , a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0, , , b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0, , , ) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0, , , Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten: 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) Erträge im Sinne des 2 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes - 0, , bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes - 0, , cc) Erträge im Sinne des 2 Absatz 2a - 0, , dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0, ee) Erträge im Sinne des 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind 0, ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0, gg) Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 1 0, , , hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen - - 0, ii) Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 0, , , jj) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden ist - 0, , kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0, , ,

28 28 Privatanleger EUR pro Anteil betr. Anleger (KStG) EUR pro Anteil betr. Anleger (EStG) EUR pro Anteil ll) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden ist - 0, , d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Erträge aa) im Sinne des 7 Absatz 1, 2 und 0, , , bb) im Sinne des 7 Absatz 3 0, , , cc) im Sinne des 7 Absatz 1 Satz 5, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 0, , , f) den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2 entfällt und aa) nach 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 32d Absatz 5 oder 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 vorgenommen wurde 0, , , bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden ist - 0, , cc) der nach 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 34c Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde 0, , , dd) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden ist - 0, , ee) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Absatz 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 0, , , ff) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden ist - 0, , g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0, , , h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder frühere Geschäftsjahre 0, , , i) den Betrag der nach 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 nichtabziehbaren Werbungskosten 0, , , Sonstige Veräußerungsgewinne (Renten, Termingeschäften usw.) (nachrichtlich) - 0, , Düsseldorf, den Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh

29 Bescheinigung nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Prüfung der steuerlichen Angaben des Investmentvermögens apo Kupon Plus I für den Zeitraum vom bis zum An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh (nachfolgend die Gesellschaft): Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesellschaft für das Investmentvermögen apo Kupon Plus für den Zeitraum vom bis zum zu veröffentlichenden Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen und dem Jahresbericht nach 44 Abs. 1 InvG für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vorschriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Zielfonds vorliegenden steuerlichen Angaben. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach 44 Abs. 5 InvG geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf beruhende Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnungen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können. 29

30 30 Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Düsseldorf, den KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hans-Peter Niedrig Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rolf Klumpen Steuerberater Bescheinigung nach 5 Abs. 1 Satz1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Prüfung der steuerlichen Angaben des Investmentvermögens apo Kupon Plus I für den Zeitraum vom bis zum An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh (nachfolgend die Gesellschaft): Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesellschaft für das Investmentvermögen apo Kupon Plus für den Zeitraum vom bis zum zu veröffentlichenden Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Re- geln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen und dem Jahresbericht nach 44 Abs. 1 InvG für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vorschriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Zielfonds vorliegenden steuerlichen Angaben. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach 44 Abs. 5 InvG geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf beruhende Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnungen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in

31 Bescheinigung nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Prüfung der steuerlichen Angaben des Investmentvermögens apo Kupon Plus R für den Zeitraum vom bis zum An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh (nachfolgend die Gesellschaft): Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesellschaft für das Investmentvermögen apo Kupon Plus R für den Zeitraum vom bis zum zu veröffentlichenden Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen und dem Jahresbericht nach 44 Abs. 1 InvG für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vorschriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Zielfonds vorliegenden steuerlichen Angaben. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach 44 Abs. 5 InvG geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf beruhende Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnungen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können. 31

32 32 Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Düsseldorf, den KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hans-Peter Niedrig Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rolf Klumpen Steuerberater

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