Kein Raum für Missbrauch. Schutzkonzept der Ev. Kirchengemeinde Unterbarmen
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- Käthe Linden
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1 Kein Raum für Missbrauch Schutzkonzept der Ev. Kirchengemeinde Unterbarmen 1. Leitbild Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev. Kirchengemeinde Unterbarmen wird in der Beziehung zwischen Menschen und Gott gestaltet. Sie ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen wird geachtet, individuelle Grenzen werden respektiert. Bei grenzüberschreitendem Verhalten wird umgehend gehandelt. Täter/innen müssen mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Keine Form von Gewalt (körperlich oder seelisch, direkt oder indirekt, real oder virtuell) wird in der Gemeinde geduldet. Den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Verdächtigen ist Rechnung zu tragen. Ein respektvoller Umgang mit allen Betroffenen wird sichergestellt. 2. Selbstverpflichtung Mit der Unterzeichnung der Selbstverpflichtung (siehe Anhang Selbstverpflichtung ) bestätigen alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden die Achtung und Einhaltung der Regeln für einen grenzachtenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen. 3. Risikoanalyse Die Evangelische Kirchengemeinde Unterbarmen verpflichtet sich bei Veranstaltungen, Gruppen, Freizeiten und Projekten mit Kindern und Jugendlichen, ihre Mitarbeitenden zu sensibilisieren und eine Kultur der Achtsamkeit zu schaffen. Dazu gehören die achtsame Begleitung und Reflexion innerhalb der einzelnen Teams, die offene Kommunikation bei Problemanzeigen und praktische Verhaltensregeln wie z.b. die Vermeidung von Situationen in denen MitarbeiterInnen mit den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen alleine und unbeobachtet sind. 4. Fortbildungen Die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden sind zur Teilnahme an einer Schulung über das Basiswissen zur Sicherstellung des Kindeswohls verpflichtet. Die Gemeinde stellt passende Angebote zur Verfügung. Die Teilnahme an weiterführenden Fortbildungsangeboten wird ermöglicht. 5. Erweitertes Führungszeugnis Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, die in besonderer Weise Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, sind nach Maßgabe der Untervereinbarung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes auf kommunaler Ebene Ergänzungsvereinbarung zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses gem. 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)- vor Aufnahme der Arbeit und im fünfjährigen Rhythmus verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Entstehende Kosten trägt die Ev. Kirchengemeinde. 6. Partizipation An der Implementierung und der Fortschreibung des Schutzkonzepts sind haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, Kinder, Jugendliche und Eltern beteiligt.
2 7. Informationsangebote Kinder und Jugendliche werden anhand gegebener Grundregeln auf ihre Rechte zur Achtung der persönlichen Grenzen und zur Hilfe in Notlagen informiert. Diese Grundregeln werden an passender Stelle kommuniziert. 8. Informationsveranstaltungen Bei Bedarf werden Informationsangebote für Eltern und Interessierte über Formen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Strategien von Täter/innen und Möglichkeiten der Prävention veranstaltet bzw. auf entsprechende Angebote (z.b. der Diakonie Wuppertal) verwiesen. 9. Ansprechpersonen Die Evangelische Kirchengemeinde Unterbarmen benennt Ansprechpersonen innerhalb und außerhalb der Gemeinde, an die sich jeder im Fall einer Vermutung von Gewalt wenden kann. (s. Anhang Ansprechstellen bei Verdacht auf sexuellen Übergriff ) 10. Krisenintervention Ein Handlungsleitfaden für die Krisenintervention (Interventionskonzept), der sich an den spezifischen Bedingungen der Gemeinde orientiert, regelt verbindlich das Vorgehen in Fällen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung. Das Interventionskonzept ist allen Mitarbeitenden bekannt und wird von ihnen beachtet. 11. Kooperation Die Evangelische Kirchengemeinde Unterbarmen bringt sich auf kreiskirchlicher und kommunaler Ebene in die entsprechenden Netzwerke ein. Anhang: - Selbstverpflichtung - Handlungsleitfaden für die Krisenintervention o Dokumentationsbogen - Ansprechstellen bei Verdacht auf sexuellen Übergriff
3 Selbstverpflichtung der Mitarbeitenden in der Evangelischen Kirchengemeinde Unterbarmen zur Eignung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Name Evangelische Jugendarbeit wird in der Beziehung zwischen Menschen und zu Gott gestaltet. Unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen, begegnen ihnen auf Augenhöhe und respektieren individuelle Grenzen. Als Mitarbeitende/r in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirchengemeinde Unterbarmen erkläre ich: 1. Ich verpflichte mich alles zu tun, damit in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sexuelle Gewalt, Vernachlässigung und andere Formen der Gewalt verhindert werden. 2. Ich verpflichte mich Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen und toleriere keine Form von Gewalt. 3. Ich verpflichte mich dazu beizutragen, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für Kinder und Jugendliche zu schaffen und/oder zu wahren, in dem ihnen zugehört wird und sie als eigenständige Persönlichkeiten respektiert werden. 4. Ich verpflichte mich gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges nonverbales oder verbales Verhalten aktiv Stellung zu beziehen. 5. Ich verhalte mich selbst niemals abwertend und unterlasse jede Form von Bedrohung, Diskriminierung, verbaler oder körperlicher Gewalt. 6. Ich verpflichte mich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz gegenüber Kindern und Jugendlichen. 7. Ich verpflichte mich, die individuellen Grenzen der Kinder und Jugendlichen zu respektieren und die Intimsphäre und persönliche Schamgrenze zu achten. 8. Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin bewusst und missbrauche meine Rolle nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen. 9. Ich achte auf Grenzüberschreitungen durch Mitarbeitende und Teilnehmende in den Angeboten und Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit. Ich vertusche nichts und werde mich bei konkreten Anlässen umgehend an die oder den benannte(n) kompetente(n) Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin wenden. 10. Ich nehme Teilnehmende bewusst wahr und achte dabei auch auf mögliche Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt. Wenn ich Formen von Vernachlässigung und Gewalt bei Kindern und Jugendlichen vermute, wende ich mich umgehend an die Leitung der Maßnahme und/oder an die oder den benannte(n) kompetente(n) Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner. Hiermit erkläre ich, dass ich im Laufe meines Lebens nicht rechtskräftig wegen einer Straftat aus grenzüberschreitendem Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen nach den in 72a SGB VIII bezeichneten Straftaten verurteilt worden bin. Auch gibt es gegen mich derzeit keine Ermittlungen in dieser Hinsicht. Falls es im Laufe meiner Tätigkeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Unterbarmen in einer solchen Thematik zu Ermittlungen gegen mich kommt, setze ich das Presbyterium bzw. die Leitung des Angebots/der Aktion davon umgehend in Kenntnis. Wuppertal, den Unterschrift
4 Handlungsleitfaden für die Krisenintervention 1 Was ist zu tun, wenn jemand einen Verdacht auf sexuelle Gewalt hat oder ein Kind oder Jugendlicher sich einer Gruppenleiterin oder einem Gruppenleiter anvertraut? Gefühle wie Wut, Ekel, Hilflosigkeit und Ohnmacht sind in einer solchen Situation normal. Verwirrung und Betroffenheit führen allerdings oft zu übertriebenem Aktionismus und Rettungsversuchen, die nicht hilfreich sind. Kein Fall gleicht dem anderen und so muss das konkrete Vorgehen jeweils im Einzelfall entschieden werden. Übereiltes Handeln oder gar eine Strafanzeige kann schlimme Folgen für die Betroffenen haben. Um die notwendigen Schritte besonnen anzugehen, sind in der Kinder- und Jugendarbeit eine Kultur des Hinschauens, für das Thema sensibilisierte Mitarbeitende, präventive Strukturen in der Evangelischen Jugend 2 und klare Handlungsrichtlinien notwendig. Dabei ist in der Vorgehensweise deutlich zwischen einem Verdacht auf erlittene sexuelle Gewalt und einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu unterscheiden. Liegt ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vor, ist dieser schriftlich zu dokumentieren. Daraufhin ist durch den Träger des Angebots die vom Jugendamt benannte insofern erfahrene Fachkraft (nach 8a, SGB VIII) unmittelbar zu informieren. Diese Person leitet alle weiteren Schritte ein, um dem betroffenen Kind oder Jugendlichen Hilfe zukommen zu lassen. Im Fall des Verdachts auf sexuelle Gewalt ist immer zu berücksichtigen, dass das betroffene Mädchen oder der betroffene Junge das weitere Verfahren mitbestimmt. Auch wenn es schwer fällt, für alle Verdachtsfälle lautet die oberste Regel: Ruhe bewahren! Für die Kinder- und Jugendarbeit lassen sich drei Typen von Krisenfällen im Verdachtsfall auf sexuelle Gewalt unterscheiden, die im Folgenden mit je eigenen Handlungsschritten zur Krisenintervention beschrieben werden. 1 Aus Ermutigen, Begleiten, Schützen, Kapitel 7 der Handreichung der aej NRW, 3. Auflage (2013) 2 Siehe Kapitel 9 Ermutigen, Begleiten, Schützen der aej nrw.
5 Krisenleitfaden im Verdachtsfall Ich habe so ein komisches Gefühl ich vermute was Jemand hat etwas beobachtet, die Lage ist nicht klar, aber irgendwie ist etwas komisch. Ein Kind oder ein Jugendlicher könnte eventuell von sexueller Gewalt betroffen sein. Auch bei einer vagen Vermutung ist es wichtig, vorsichtig und planvoll zu handeln. Folgende Schritte sind notwendig: Ruhe bewahren Überlegen, woher der Verdacht kommt Anhaltspunkte für den Verdacht aufschreiben (Datum, Uhrzeit, Situation, fragliche Beobachtung, involvierte Personen) Kontaktaufnahme zu einer Vertrauensperson (beruflich Mitarbeitende aus dem eigenen Tätigkeitsfeld oder die vom Kirchenkreis benannte Vertrauensperson) und Abstimmung des weiteren Vorgehens Gegebenenfalls Kontaktaufnahme zu einer Fachberatungsstelle, um sich selbst Hilfestellung zu holen; dies geht auch anonym 3 Auf keinen Fall die Familie informieren Auf keinen Fall den vermuteten Täter oder die vermutete Täterin informieren Eigene Grenzen erkennen und akzeptieren 3 Siehe Anhang Ansprechstellen bei Verdacht auf sexuellen Übergriff
6 Krisenleitfaden im Mitteilungsfall Hilfe, ein Opfer hat sich mir mitgeteilt. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher von sexuellen Grenzverletzungen und/oder sexueller Gewalt berichtet, ist dies zunächst ein großer Vertrauensbeweis. Nun ist es wichtig, das Vertrauen nicht zu enttäuschen und das weitere Vorgehen mit dem Betroffenen Kind oder Jugendlichen abzustimmen. Wichtig ist: Ruhe bewahren, unüberlegte Schritte können zu einer weiteren Traumatisierung des betroffenen Kindes oder der/des betroffenen Jugendlichen führen Dem Kind oder Jugendlichen aufmerksam zuhören, ermutigen und beruhigen Davon ausgehen, dass das Kind oder die/der Jugendliche die Wahrheit sagt Dem Kind oder Jugendlichen für das Vertrauen danken Nichts versprechen, was nicht eingehalten werden kann (z.b. versprechen, dass niemand etwas von diesem Gespräch erfährt) Dem Kind mitteilen, dass es wichtig ist, selbst erst einmal Rat zu suchen Das weitere Vorgehen mit dem Kind abstimmen, Nachfragen, was konkret getan werden könnte Dem Kind oder der/dem Jugendlichen anbieten, dass sie/er jederzeit wieder zum Gespräch kommen darf Gesprächsverlauf dokumentieren, eigene Interpretationen vermeiden Kontaktaufnahme zu einer Vertrauensperson Gegebenenfalls Kontaktaufnahme zu einer Fachberatungsstelle, um sich selbst beraten zu lassen Auf keinen Fall gegen den Willen des Mädchens oder des Jungen die Eltern informieren Auf keinen Fall den vermuteten Täter oder die vermutete Täterin informieren Eigene Grenzen erkennen und akzeptieren WICHTIG! Im Mitteilungsfall ist das Schwierigste überhaupt, zu akzeptieren und auszuhalten, dass die Einleitung der notwendigen Hilfe Zeit braucht. In dieser Zeit ist damit zu rechnen, dass die Gewalt gegen das Kind oder die/den Jugendlichen weitergeht. Deshalb ist das Gespräch mit einer Vertrauensperson und die Inanspruchnahme qualifizierter Hilfe unerlässlich, ggf. auch anonym, je nachdem was mit dem Kind vereinbart wurde.
7 Krisenleitfaden bei vermuteten Tätern oder Täterinnen in der Evangelischen Jugend Hilfe, wir haben einen Täter oder eine Täterin unter den eigenen Mitarbeitenden. Verdichtet sich eine vage Vermutung zu einem konkreten Verdachtsfall, ist dies bereits eine große emotionale Belastung für alle Mitarbeitenden. Ist dann der mögliche Täter oder die mögliche Täterin eine Person aus der Evangelischen Jugend, ist eine doppelte Krise gegeben. Nicht nur die Betroffenheit gegenüber dem Opfer belastet, sondern auch der Missbrauch der Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit. Es ist verständlich, wenn alle Mitarbeitenden geschockt sind. Ziel muss es sein, auf jeden Fall die Übergriffe zu beenden, ohne in einen vorschnellen Aktionismus zu verfallen. Der Verdacht auf Ausübung sexueller Gewalt ist eine sehr weitreichende Beschuldigung und kann für den Verdächtigten/die Verdächtigte schwerwiegende Konsequenzen haben. Deshalb ist mit allen Informationen sehr vertraulich umzugehen. Folgende Schritte sind notwendig: Ruhe bewahren Analysieren, woher der Verdacht kommt Beobachtungen genau dokumentieren Sehr vertrauliches Umgehen mit allen Informationen Den Verdacht nicht unter den Mitarbeitenden verbreiten Sofortige Kontaktaufnahme zu einer Vertrauensperson Alle weiteren Schritte werden von den Leitungsgremien (Presbyterium, Kreissynodalvorstand, oder Vorstand) eingeleitet.
8 Gemeinde Jugendleiter_in Pfarrer_in Vorsitzender des JA /PB EKiR Ansprechstelle EKiR Juristin im LKA Claudia Paul Katja Wäller Ev. Hauptstelle für Familien u. Lebensberatung Vertrauensperson des Ev. Kirchenkreises Antje Tolksdorf Telefon: Telefon mobil: Anbieter ambulanter KJH Diakonie Wuppertal Ulrich Liebner Anbieter stationärer KJH Diakonie Wuppertal Bärbel Hoffmann Jugendamt Tal BSD Mitte BSD Rott BSD Außerhalb der Öffnungszeiten vermittelt die Polizei an die jeweiligen Ansprechpartner des Jugendamts Polizei 110 / Notruf 112 ärztlicher Notdienst Wendepunkt (18-8Uhr) Insofern erfahrene Fachkraft Winfried Schilke Ute Sonnenschein DW Herr Bunk Familien & Erziehungsberatung Diakonie Wuppertal Frau Stobbe Stadt Wuppertal Frau Sonnenschein Ansprechstellen bei Verdacht auf sexuellen Siehe auch zu Wuppertaler Adressen: Kinderschutz-Zentrum 0-13 J.: Kindernotaufnahme Am Jagdhaus 50 Tel.: J.: Jugendschutzstelle Hünefeldstr. 52 Tel.: Spezialisierte Beratungsstelle sexueller Missbrauch Frauenberatung Wuppertal e.v. Birgit Gladbach-Eckstein Laurentiusstr Wuppertal Weisser Ring e.v. Wuppertal Gisela Thoms Klinik KJP Sana Klinik Burger Straße Remscheid Ärztliche Bereitschaft: Sozialpädiatrisches Zentrum Helios-Klinik SPZ Heusnerstr Wuppertal od (Fr. Knobloch) Anonyme Spurensicherung SPZ Helios Klinik (s.o.) Agaplesion Bethesda Krankenhaus Hainstr od St. Anna Klinik Vogelsangstr od /3011 Kinderklinik Helios-Klinik Heusnerstr Wuppertal Schulpsychologische Beratung Distelbeck
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