BAB A 3 Ausbau des Rastplatzes mit WC Welschehahn, Betr.- km und Neubau einer Grünbrücke bei Betr.-km

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1 Anlage 18 BAB A 3 Ausbau des Rastplatzes mit WC Welschehahn, Betr.-km und Neubau einer Grünbrücke bei Betr.-km Betr.-km Parkplatz : Betr.-km Grünbrücke : Nächster Ort : Wittgert Baulänge Länge der Anschlüsse : : 0,200 km Landesbetrieb Mobilität Autobahnamt Montabaur - Geplante Ent- und Versorgungsmaßnahmen Hydraulischer Nachweis BAB A 3 Ausbau des Rastplatzes mit WC Welschehahn, Betr.- km und Neubau einer Grünbrücke bei Betr.-km Aufgestellt Montabaur, den Der Leiter des Autobahnamtes

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. DARSTELLUNG DER BAUMASSNAHME Planerische Beschreibung Vorflut Vorhandene Oberflächenentwässerung 1 2. GEPLANTE ENT- UND VERSORGUNGSMASSNAHMEN Entsorgungsmaßnahmen Oberflächenwasser Entsorgung Schmutzwasser Trinkwasserversorgung Stromversorgung Fernmeldeversorgung 2 3. HYDRAULISCHER NACHWEIS REGENWASSER Berechnungsgrundlage Einzugsgebiete Nachweis Kanäle Regenwasser Überprüfung und Festlegung von Maßnahmen zur Regenwasserbehandlung Hydraulischer Nachweis Schmutzwasserleitung Pumpwerk 5 4. BAUANTRAG / EINLEITANTRAG / KATASTERUNTERLAGEN 6 5. ERLÄUTERUNG ZUR KOSTENBERECHNUNG Kostenträger Beteiligung Dritter 6 6. VERFAHREN 6 7. DURCHFÜHRUNG DER BAUMAßNAHME 6 Anlage 01: Niederschlagshöhen und -spenden Anlage 02: Entwässerungsflächen Anlage 03: Hydraulische Berechnungen Rohrleitungen Anlage 04: Bewertung nach DWA-M 153 Anlage 05: Berechnung Regenwasserrückhaltung nach ATV A 117 Anlage 06: Antrag auf Erteilung / Änderung einer Einleiterlaubnis nach 27 LWG

3 1. DARSTELLUNG DER BAUMASSNAHME 1.1 Planerische Beschreibung Im Rahmen des Ausbauprogrammes des BMVBS zur Schaffung von LKW-Parkständen an der Autobahn ist vorgesehen, den Parkplatz Welschehahn auszubauen und zu erweitern. Die Rastanlage liegt an der Bundesautobahn Nr. 03 (A 03 Betriebskilometer ) in Fahrtrichtung Frankfurt. Die BAB A 03 ist der Verkehrswegekategorie AS 0/1 (Fernautobahn) zuzuordnen. Vorhabensträger der Baumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Autobahnamt Montabaur. Die Baumaßnahme befindet sich in den Gemeinden Wittgert und Oberhaid, Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, sowie der Gemeinde Ellenhausen, Verbandsgemeinde Selters im Landkreis Westerwald zwischen NK und NK , bei Betr-km für die Rastanlage und der Grünbrücke bei Betr.-km Die Rastanlage befindet sich an der Richtungsfahrbahn Frankfurt, zwischen der Anschlussstelle Dierdorf und der Anschlussstelle Ransbach-Baumbach. Die Lage der Rastanlage und der Grünbrücke kann dem Übersichtslageplan M 1 : (Anlage 3) entnommen werden. Mit dem Ausbau werden die Parkmöglichkeiten, insbesondere für den Schwerverkehr wesentlich erhöht. Der geplante Ausbau der Rastanlage und der Grünbrücke kann der Anlage 5, Blatt 4-6 (M 1:500) entnommen werden. Das an der Rastanlage anfallende Oberflächenwasser muss einem Retentionsbodenfilter zur Regenwasserbehandlung zugeführt werden. Die Lage der Rastanlagen mit den Vorflutverhältnissen kann dem Übersichtslageplan M. 1 : (Anlage 3) entnommen werden. 1.2 Vorflut Vorfluter für die Oberflächenentwässerung ist ein am Böschungsfuß des Autobahndammes (südlich der Rastanlage) verlaufender Autobahnseitengraben (Namenlose Vorflut), der nach ca. 100 m die Autobahn über einen bestehenden Durchlass (DN 1000) nach Westen quert und nach ca. 1,0 km in den Kleinen Saynbach mündet. Die Lage der Vorflut und des Mündungsbereiches in den Kleinen Saynbach kann dem Übersichtslageplan M 1 : (Anlage 3) entnommen werden. 1.3 Vorhandene Oberflächenentwässerung Die vorhandene Oberflächenentwässerung erfolgt über Entwässerungskanäle mit Anschluss an die Sammelleitung der BAB (Mittelstreifen) in südliche Richtung. 04_18_E-Bericht Pfst._.docx Seite 1 von 6

4 2. GEPLANTE ENT- UND VERSORGUNGSMASSNAHMEN 2.1 Entsorgungsmaßnahmen Oberflächenwasser Die geplante Oberflächenentwässerung erfolgt für die LKW-Parkstände in Schrägaufstellung über Straßenabläufe / Entwässerungsborde und Entwässerungskanäle unter Vorschaltung eines Absetzschachtes in eine südöstlich der Rastanlage geplante Retentionsbodenfilteranlage (RBF) zur Regenwasserbehandlung. Das Regenrückhaltebecken mit Retentionsbodenfilter wird umzäunt. Das Oberflächenwasser wird im Absetzschacht vorgereinigt und am Ablauf ist zur Rückhaltung von Leichtflüssigkeiten ein Zentralrohr mit Haverieschieber vorgeschaltet. Die Fahrgassen für die LKW- und PKW-Parkstände entwässern ebenfalls über Regeneinläufe und Kanäle in den gleichen Retentionsbodenfilter. Die Drainage des Retentionsbodenfilters leitet in den am Böschungsfuß des Autobahndammes verlaufenden Grabens ein. Die Abflussmenge beträgt Qab = 7,0 l/s. Die Oberflächenentwässerung der geplanten Fahrbahnverbreiterung für den Verzögerungsstreifen bzw. Beschleunigungsstreifen erfolgt wie bei der vorhandenen Fahrbahn über Entwässerungsmulden, Einlaufschächte und Entwässerungskanäle bzw. über die Dammschulter ins Gelände. Im Bereich der Grünbrücke wird das eindringende Oberflächenwasser über Filter-und Drainageschicht in die Sickerschicht hinter den Widerlagern geführt und von dort in die Grundleitung zur Vorflut abgeschlagen. 2.2 Entsorgung Schmutzwasser 2.3 Trinkwasserversorgung 2.4 Stromversorgung 2.5 Fernmeldeversorgung 04_18_E-Bericht Pfst._.docx Seite 2 von 6

5 3. HYDRAULISCHER NACHWEIS REGENWASSER 3.1 Berechnungsgrundlage Die Regenspende ergibt sich aus der Starkregenauswertung des Deutschen Wetterdienstes für das Rasterfeld Spalte 16, Zeile 62 (Ransbach-Baumbach). Die einzelnen Niederschlagsspenden können der Tabelle im Anhang des Erläuterungsberichtes (Anlage 01) entnommen werden. Für die Entwässerung der Grünflächen und Böschungen kann, gem. RAS-EW 2005 eine Versickerrate von min. 100 l/(sxha) angesetzt werden. Bei einer Regenspende von r15(1) = 113,9 l/(sxha) und einer Entwässerung über Rasenmulde (Versickerrate > 150 l/(s*ha) ist die Oberflächenentwässerung der unbefestigten Flächen (Grünflächen, Böschungen) sehr gering (Versickerrate > 100 l/(s*ha). Für die Berechnung vom den Entwässerungskanälen und dem Regenrückhaltebecken / Retentionsbodenfilters wird ein Abflussbeiwert von 0,10 angenommen. Gemäß der Besprechung vom bei der SGD Nord, erfolgt der Nachweis des Regenrückhaltebecken / Retentionsbodenfilters für ein 10-jähriges Regenereignis. Abflussbeiwerte: gem. RAS-Ew 2005: Straßenflächen: 0,90 Straßenflächen über Bankett: 0,70 Kanal: n = 1 gem. KOSTRA-DWD 2000 (s. Anhang 1) Regenspende r15(1) = 113,9 l/(sxha) Retentionsbodenfilter: n = 0,2 gem. Merkblatt DWA-M 178 von 2005 in Verbindung mit dem Arbeitsblatt DWA-A117 von 2006 und KOSTRA-DWD Einzugsgebiete Die Einzugsgebietsgrenzen und -bezeichnungen sind auf den Lageplänen Entwässerung Anlage 8, Blatt Nr. 4-6, im Maßstab 1:500 dargestellt. Die berechneten Teileinzugsgebietsflächen können der Tabelle im Anhang des Erläuterungsberichtes (Anlage 02) entnommen werden. 3.3 Nachweis Kanäle Regenwasser Die hydraulischen Berechnungen zur Kanalbemessung für die Rastanlage können der Tabelle im Anhang des Erläuterungsberichtes (Anlage 03) entnommen werden. Für die geplante Entwässerungsleitung entlang des Verzögerungsstreifens (Verschiebung der bestehenden Leitung aufgrund der Fahrbahnverbreiterung) erfolgt keine neue hydraulische Berechnung, da die zusätzlichen anfallenden Wassermengen vernachlässigt werden können. Die zusätzlichen Wassermengen für den Entwässerungsstrang S85.41neu S85.44neu betragen: Q = (250m-70m) x 1,25m x 0,9 x 113,9 l/sxha: ~ 2,3 l/s Die zusätzlichen Wassermengen für den Entwässerungsstrang S87.1neu S87.3neu betragen: Q = 70m x 1,25m x 0,9 x 113,9 l/sxha : ~ 0,9 l/s 04_18_E-Bericht Pfst._.docx Seite 3 von 6

6 3.4 Überprüfung und Festlegung von Maßnahmen zur Regenwasserbehandlung Gemäß dem Kapitel 6 des Merkblattes DWA-M 153 muss die Notwendigkeit einer Regenwasserbehandlung geprüft werden. Einstufung des Gewässers Die Einleitung erfolgt in ein Fließgewässer III. Ordnung (Autobahnseitengraben am Böschungsfuß) außerhalb von Trinkwassereinzugsgebieten. Die Einstufung des Gewässers mit normalen Schutzbedürfnissen (kleiner Hügel- und Berglandbach) erfolgt somit in den Typ G 5 mit G = 18 Punkten. Einflüsse aus der Luft Die Rastanlage liegt neben der Autobahn A 03 mit starkem Verkehrsaufkommen (durchschnittlicher Verkehr ca Kfz/24h). Die Luftverschmutzung ist daher stark. Die Einstufung erfolgt somit in den Typ L 3 mit L = 4 Punkten. Flächenverschmutzung Die Lkw-Park- und Stellplätze verursachen eine starke Flächenverschmutzung. Die Einstufung erfolgt gem. Tabelle A.3 DWA-M 153. Die einzelnen Flächen wurden wie folgt eingestuft: Parkfläche LKW F7 45 Punkte Parkfläche PKW F5 27 Punkte Fahrgassen LKW F6 35 Punkte Fahrgassen PKW F4 19 Punkte Gehwegflächen F3 12 Punkte Dachfläche WC-Anlage F2 8 Punkte Abflussbelastung Die Abflussbelastung ergibt sich aus dem Flächenanteil multipliziert mit der Flächenverschmutzung. Die Berechnung kann dem Anhang des Erläuterungsberichtes (Anlage 04) entnommen werden und beträgt B = 38,00 Retentionsbodenfilter Der Durchgangswert gem. DWA-M 153 Tabelle A.4b für Retentionsfilteranlagen zur Regenwasserbehandlung im Trennsystem nach Merkblatt DWA-M 178 beträgt D = 0,15. Der Emissionswert E ergibt sich aus der Multiplikation aus Abflussbelastung B und Durchgangswert D. E = 37,85 x 0,15 = 5,68 Da der Emissionswert E = 5,68 kleiner ist als die Gewässereinstufung G = 18, ist die Behandlungsmaßnahme ausreichend dimensioniert. Als Vorstufe dient ein 3 m tiefer Absetzschacht LW 2500 mit Zentralrohr und Havarieschieber zur Beruhigung bzw. zum Rückhalt von Leichtflüssigkeiten. Im Havariefall wird das Rückhaltebecken als Auffangbecken vorgesehen, ein dann notwendiger Neuaufbau des Retentionsbodenfilters wird in Kauf genommen. Der Schichtenaufbau des Retentionsbeckens kann der Anlage 14, Blatt Nr. 3 entnommen werden. Zu Grunde gelegt wird eine Drosselabflussspende von q Dr,RBF = 0,02 l/s,m² bzw. ein Durchlässigkeitsbeiwert von Kf = 2 x 10-5 m/s. Vor Einleitung in den Autobahnseitengraben wird ein Kontrollschacht mit Absperrschieber vorgesehen. 04_18_E-Bericht Pfst._.docx Seite 4 von 6

7 Der Nachweis des Rückhaltebeckens mit Bodenfilter erfolgt für ein 10-jähriges Regenereignis. Die Sickerfläche des Rückhaltebeckens beträgt: RRB AS = 357,50 m² Hieraus ergibt sich ein Drosselabfluss von Qab = 357,5 x 0,02 ~ 7,0 l/s Das erforderliche Volumen wird im Anhang zum Erläuterungsbericht (Anlage 05) gem. Arbeitsblatt DWA-A 117 ermittelt und beträgt 164,16 m³. Das Rückhaltevolumen des Beckens beträgt: RRB V = 190 m³ Das Rückhaltevolumen von V = 190 m³ erfüllt somit die Anforderungen gem. ATV-A 117 von mehr als 164 m³. Die Entleerungsdauer beträgt beim 10-jährigen Regenereignis ca. 90 Minuten. Abflussbilanz Bei zu Grundelegung des Bemessungsregens von r15(1) = 113,90 l/sxha ergibt sich folgende Abflussmenge im Bestand: Befestigte Bestandsflächen = 2120 m² Abflussbeiwert Ψ = 0,90 Abflussmenge im Bestand Q ab = 2120 x 0,90 x 113,9 / = 21,73 l/s Die Abflussmenge der geplanten Rückhalteanlage mit dem Bodenfilter beträgt Q ab = 7,0 l/s. Die vorhandene Vorflut der BAB-Entwässerung in südlicher Richtung wird um 21,73 l/s entlastet. Die geplante Rastanlage entwässert in einen Vorflut (Namenloses Gewässer III Ordnung, später Kleiner Saynbach) die zukünftig mit 7 l/s zusätzlich belastet wird. 3.5 Hydraulischer Nachweis Schmutzwasserleitung 3.6 Pumpwerk entfällt 04_18_E-Bericht Pfst._.docx Seite 5 von 6

8 4. BAUANTRAG / EINLEITANTRAG / KATASTERUNTERLAGEN Im Zuge der Planungsmaßnahme wurde bei der SGD Nord in Montabaur ein Antrag für die Einleitung von gereinigtem Niederschlagswasser in ein Gewässer gestellt. Die Reinigung des Oberflächenwassers erfolgt mittels Retensionsbodenfilter. Die wasserrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben wurde am von der SGD Montabaur erteilt. Die Koordinaten, Einleitwassermenge usw. sind im Übersichtslageplan (Anlage 3, Blatt 1) und Entwässerungslageplan (Anlage 8, Blatt Nr. 4+5) dargestellt. Die Einleitwassermenge an der Einleitstelle besteht aus Oberflächenwasser von dem Parkplatz und beträgt Q ab = 7,0 l/s (Drosselabfluss aus dem Retentionsbodenfilter). 5. ERLÄUTERUNG ZUR KOSTENBERECHNUNG 5.2 Kostenträger Kostenträger ist die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung Beteiligung Dritter Eine Beteiligung Dritter an der Kostentragung ist nicht vorgesehen. 6. VERFAHREN Für die Erlangung des Baurechts für Parkplatz und Grünbrücke ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vorgesehen. 7. DURCHFÜHRUNG DER BAUMAßNAHME Die Baumaßnahme soll unter Vollsperrung der Anlage durchgeführt werden. Die Hinweistafeln an der durchgehenden Richtungsfahrbahn der A 3 sind für die Bauzeit entsprechend zu kennzeichnen. Die Erschließung der Baustelle kann über die vorhandene Ein- bzw. Ausfahrt der BAB erfolgen. 04_18_E-Bericht Pfst._.docx Seite 6 von 6

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