Wasserrechtsverfahren

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1 Freistaat Bayern, vertreten durch die Autobahndirektion Südbayern Dienststelle Regensburg Wasserrechtsantrag A3 Nürnberg Passau (Linz) Entwässerungsverbesserung im Bereich Passau - Richterbach Betr.-km 606,20 608,30 Verfasser: Ingenieurbüro Georg Kessler Herzog-Ludwig-Str Eggenfelden Tel Fax georg.kessler@ib-gk.de Vorhabensträger: Freistaat Bayern, vertreten durch die Autobahndirektion Südbayern Dienststelle Regensburg Alemannenstraße 9, Regensburg Tel Fax poststelle.regensburg@abdsb.bayern.de Eggenfelden, Regensburg,... Georg Kessler, Dipl.-Ing. (Univ.)...

2 Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis gem.. 15 WHG Der Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg - Unternehmensträger -, Alemannenstraße 9, Regensburg beantragt die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach 15 WHG zur Benutzung des Richterbachs durch Einleiten von Niederschlagswasser. Es handelt sich dabei um gesammeltes Niederschlagswasser aus einem Teilbereich der Bundesautobahn A 3 (Betr.-km 606,20 608,30). Die Einleitung erfolgt in den Richterbach, einem Gewässer dritter Ordnung auf Fl.Nr. 252/3 Gemarkung Heining. Der maximale Drosselabfluss Qd aus dem Regenrückhaltebecken als Einleitung in das Gewässer beträgt 167 l/s.

3 Inhaltsverzeichnis 1 sbericht 2 Berechnungen (M 153, A 117, Drosselmönch) 3 Übersichtslageplan M 1: Lageplan Einzugsgebiet M 1: Lageplan Regenrückhaltebecken mit Regenklärbecken M 1:250 15/1 Detailplan Regenklärbecken A1 Betonbauweise M 1:100 15/2 Detailplan Regenklärbecken A2 Erdbauweise M 1:100 15/3 Detailplan Regenrückhaltebecken M 1:100

4 Inhaltsverzeichnis 1 VORHABENSTRÄGER 1 2 ZWECK DES VORHABENS 1 3 BESTEHENDE VERHÄLTNISSE Lage des Vorhabens Gewässer Bestehende Entwässerungssituation 2 4 ART UND UMFANG DES VORHABENS Planung DWA-Merkblatt M DWA Arbeitsblatt A Regenklärbecken Regenrückhaltebecken 7 5 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS 7 6 EIGENTUMSVERHÄLTNISSE 8 7 UNTERHALTUNG DER ANLAGE /0 I:\Daten\IB\AG\ABD\2015_16_Becken_Richterbach\0300_Projektergebnisse\WRV_Erlaeuterung_korr.doc

5 1 VORHABENSTRÄGER Vorhabensträger ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg. Die Postanschrift lautet: Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg Alemannenstraße Regensburg Tel.: Fax.: poststelle.regensburg@abdsb.bayern.de Die Unterlagen wurden erarbeitet vom Ingenieurbüro Georg Kessler. Die Postanschrift lautet: Ingenieurbüro Georg Kessler Herzog-Ludwig-Str Eggenfelden Tel.: Fax.: ZWECK DES VORHABENS Die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg, beabsichtigt an der A3 Nürnberg Passau (Linz) im Bereich Passau zwischen der Tank- und Rastanlage Donautal und der Anschlussstelle (AS) Passau Mitte (Betr.-km 606,20 bis 608,30) eine Verbesserung der bestehenden Entwässerungssituation durchzuführen. Dieser Abschnitt der A3 wurde mit Beschluss der Regierung von Niederbayern vom planfestgestellt (Az: , I88). Darin wird die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung die Erlaubnis erteilt, nach Maßgabe der planfestgestellten Unterlagen Tagwasser in oberirdische Gewässer und in das Grundwasser einzuleiten. Besondere Vorkehrungen für die Behandlung und Rückhaltung des auf der Fahrbahn anfallenden Niederschlagswassers waren nicht vorgesehen. Derzeit wird das auf einer Länge von etwa 2,1 km auf der Fahrbahn der A3 anfallende Niederschlagswasser über Sammelleitungen und Straßengräben ungedrosselt in den Richterbach eingeleitet, der die A3 westlich der Anschlussstelle Passau Mitte bei Betr.- km 607,500 quert. I:\Daten\IB\AG\ABD\2015_16_Becken_Richterbach\0300_Projektergebnisse\WRV_Erlaeuterung_korr.doc Seite 1

6 Ziel der Entwässerungsplanung ist zum einen die Rückhaltung von Abflussspitzen bei Starkregenereignissen und zum anderen die Behandlung des gesammelten Niederschlagswassers unter Einhaltung der Vorgaben des DWA Merkblattes M 153. Hierzu sollen ein Regenrückhaltebecken und zwei Regenklärbecken errichtet werden. Das Einleiten von Niederschlagswasser stellt eine Benutzung im Sinne des 9(1) WHG dar und Bedarf der behördlichen Erlaubnis nach 8(1) WHG. Nachdem für diese Benutzung ein berechtigtes, öffentliches Interesse besteht, wird die Erteilung einer Gehobenen Erlaubnis nach 15(1) WHG beantragt. 3 BESTEHENDE VERHÄLTNISSE 3.1 Lage des Vorhabens Die A3 verläuft zwischen den Anschlussstellen Passau Nord (Betr.-km 603,276) und Passau Süd (Betr.-km 611,962) südlich der Stadt Passau. Dabei quert der Richterbach die Autobahn etwa einen Kilometer nördlich der AS Passau Mitte bei Betr.-km 607, Gewässer Der Richterbach entspringt etwa zwei Kilometer westlich der Autobahn in einem weitläufigen Waldgebiet, wobei er aus mehreren kleineren Gräben gespeist wird. Im Bereich der Autobahn hat der Bach den Charakter eines kleinen Hügel- und Berglandbaches. Im weiteren Verlauf mündet der Richterbach nach ca. 2 km Fließweg in Passau-Neustift in den Hammerbach, der nach weiteren 2 km in die Donau mündet. Unmittelbar vor der Querung der Autobahn befindet sich ein großes Hochwasserrückhaltebecken (Volumen ca m³) mit einem Grundablass DN Das Becken ist als Trockenbecken ausgebildet und darüber hinaus als Biotop kartiert. Der Bach läuft im Becken am südlichen Rand entlang. Die Entwässerung der Autobahn erfolgt am östlichen Ende des Beckens in den Richterbach, der unmittelbar anschließend durch den Grundablass DN 1200 abgeleitet wird. Zwischen Grundablass und Autobahndurchlass verläuft der Richterbach auf eine Strecke von etwa 10 m offen. 3.3 Bestehende Entwässerungssituation Die A3 weist im verfahrensgegenständlichen Abschnitt zwischen Betr.-km 606,20 und 607,325 ein Sägezahnprofil auf. Beide Richtungsfahrbahnen sind jeweils in Fahrtrichtung gesehen zur Kurveninnenseite geneigt. Ab Betr.-km 607,325 verfügt die A3 über ein Dachprofil, d.h. beide Richtungsfahrbahnen haben ein Gefälle zur Außenseite hin. Im nördlich des Durchlasses DN 1800 bei Betr.-km 607,500 gelegenen Autobahnabschnitt wird das auf der Richtungsfahrbahn Suben (Linz) anfallende Niederschlagswasser I:\Daten\IB\AG\ABD\2015_16_Becken_Richterbach\0300_Projektergebnisse\WRV_Erlaeuterung_korr.doc Seite 2

7 über Hochborde und Straßeneinläufe in einer Entwässerungsleitung im Mittelstreifen gesammelt und bei Betr.-km 607,340 über eine Raubettmulde in einen an der westlichen Dammböschung der A3 längsverlaufenden Graben abgegeben, der in das oben erwähnte Hochwasserrückhaltebecken mündet. Desweiteren sind auch die beiden autobahnseitigen Einschnittsböschungen in der Richtungsfahrbahn Suben(Betr.-km 606,20 606,66, Betr.-km 607,06 607,23) über zwei Querungen bei Betr.-km 606,62 bzw. 607,22 an die Entwässerungsleitung im Mittelstreifen angeschlossen. Die Richtungsfahrbahn Regensburg weist zwischen Betr.-km 606,20 und 607,50 ein Gefälle zur Kuvenaußenseite hin auf. Dies hat zur Folge, dass das auf der Richtungsfahrbahn Regensburg anfallende Niederschlagswasser nur im Einschnittsbereich in der Entwässerungsmulde gesammelt wird. Der Einschnittsbereich ist über zwei Querungen bei Betr.-km 606,705 bzw. 607,22 an die Längsleitung im Mittelstreifen angeschlossen. Zwischen Betr.-km 607,26 und 607,50 versickert das Niederschlagswasser der Richtungsfahrbahn Regensburg breitflächig über Bankett und Dammböschung. Im Dammbereich südlich des Durchlasses DN 1800 bei Betr.-km 607,500 entwässert die A3 ebenfalls breitflächig über das Bankett und die Dammböschungen. Das nicht versickernde Niederschlagswasser wird an beiden Dammseiten über Abflussgräben dem Richterbach zugeführt, wobei auf der westlichen Seite (Richtungsfahrbahn Suben) der Abflussgraben in das Hochwasserrückhaltebecken mündet. Im südlich (zur AS Passau-Mitte hin) folgenden Einschnittsbereich (Richtungsfahrbahn Suben: Betr.-km 607,76 bis 608,30, Richtungsfahrbahn Regensburg: Betr.-km 607,905 bis 608,30) wird das Niederschlagswasser der beiden Fahrbahnen jeweils in einer Entwässerungsmulde am äußeren Fahrbahnrand gefasst, wobei die Längsentwässerung der Richtungsfahrbahn Regensburg über eine Querung bei Betr.-km 607,935 an die Längsentwässerung der Richtungsfahrbahn Suben über eine Querung bei Betr.-km 607,760 in den parallel zur Dammböschung verlaufenden westlichen Abflussgraben mündet. Vor dem Durchlass DN 1800 bei Betr.-km 607,500 wird das Niederschlagswasser der A3 wie oben beschrieben sowohl aus nördlicher als auch aus südlicher Richtung in den Richterbach eingeleitet. Das Einzugsgebiet setzt sich aus insgesamt 6,07 ha Fahrbahnfläche der Autobahn und 0,11 ha Gemeindestraße zusammen. 4 ART UND UMFANG DES VORHABENS 4.1 Planung Geplant ist die Drosselung und Rückhaltung des gesammelten Niederschlagswassers in einem zentralen Regenrückhaltebecken, das in Erdbauweise ausgeführt wird. Das Becken ist östlich des Richterbaches, unmittelbar unterhalb der Autobahnböschung auf dem im Eigentum der BRD befindlichen Grundstück Fl.-Nr. 375/2 Gemarkung Heining I:\Daten\IB\AG\ABD\2015_16_Becken_Richterbach\0300_Projektergebnisse\WRV_Erlaeuterung_korr.doc Seite 3

8 geplant. Der derzeit dort vorhandene öffentliche Feld- und Waldweg (ÖFW), der im Eigentum der Stadt Passau ist, wird um das Becken herum verlegt. Da nur ein Regenrückhaltebecken geplant ist, ist es erforderlich, dass das westlich des Durchlasses gesammelte Niederschlagswasser in einer in der Autobahnböschung verlaufenden Leitung den Richterbach kreuzt. Vor dem Regenrückhaltebecken wird westlich und östlich jeweils ein Regenklärbecken angeordnet, in dem sich Schmutzstoffe absetzen können und schwimmende Leichtflüssigkeiten zurückgehalten werden. Das westliche Becken ist wegen der beengten Platzverhältnisse in kompakter Betonbauweise geplant, das östliche in Erdbauweise. Beide Becken haben am Ablauf einen Schieber zur Drosselung und zur Absperrung im Havarie-Fall. Die Becken sind als Durchlaufbecken mit Dauerstau, Klärüberlauf und Beckenüberlauf konzipiert. Die Zuleitungen zu den RKB erfolgt über Entwässerungsleitungen, die das in den bestehenden Abflussgräben abfließende Niederschlagswasser aufnehmen. Die Becken werden zukünftig vom Wildschutzzaun der Autobahn umfasst. Um die Bewirtschaftung sicher zu stellen, erhalten das Regenrückhaltebecken und das östliche Regenklärbecken ein eigene Umfahrung. Das westliche Regenklärbecken kann vom bestehenden Weg aus unterhalten werden. Die bestehenden Entwässerungsleitungen an der Fahrbahn der A3 werden durch die Planung nicht weiter berührt. Die Richtungsfahrbahn Regensburg entwässert zwischen Betr.-km 607,260 und 607,900 zusammen mit der Richtungsfahrbahn Suben zwischen Betr.-km 607,440 und 607,620 auch weiterhin breitflächig über das Bankett und die Dammböschung, ohne dass eine weitere Behandlung oder Rückhaltung des Niederschlagswassers stattfindet. Das Einzugsgebiet der geplanten Beckenanlage ist in Unterlage 4 ersichtlich. 4.2 DWA-Merkblatt M 153 Gemäß Merkblatt M 153 werden im Rahmen einer hydraulischen und einer qualitativen Betrachtung die maximale Drosselmenge und der Umfang der Regenwasserbehandlung festgelegt. In die Berechnung geht die gesamte Einzugsfläche von 6,18 ha mit einem Abflussbeiwert von 0,9 ein. Hier wurden nur die asphaltierten und betonierten Fahrbahnflächen berücksichtigt. Von den Banketten und Böschungsflächen sind zwar auch Abflüsse zu erwarten, jedoch in weit geringerer Form und auch erheblich zeitverzögert, so dass sie keinen Einfluss auf das notwendige Stauraumvolumen haben. Demgegenüber wurde I:\Daten\IB\AG\ABD\2015_16_Becken_Richterbach\0300_Projektergebnisse\WRV_Erlaeuterung_korr.doc Seite 4

9 auch der Anteil des Niederschlagswassers, der im Zuge der Ableitung in den Straßengräben versickert, nicht berücksichtigt. Die undurchlässige Fläche A u ergibt sich damit zu A u = 6,18 ha * 0,9 = 5,56 ha Die beiden Nachweise sind in der Anlage zum sbericht ersichtlich. Qualitative Belastung Der Richterbach wird als kleiner Hügel- und Berglandbach (bsp > 1 m; v > = 0,3 m/s) eingestuft (Typ G5; Gewässerpunkte G = 18). Die Luftverschmutzung ist neben der Autobahn als stark einzustufen (> Kfz/24h; Typ L3; Punkte 4). Die Flächenverschmutzung wird ebenfalls als stark eingeschätzt (Straßen über Kfz/24H; Typ F6; Punkte 35) Die geplanten Regenklärbecken werden als Anlagen mit Leerung und Reinigung nach Regenende und maximal 10 m³/(m²*h) Oberflächenbeschickung bei r krit eingestuft (Typ D22b; Durchgangswert D i = 0,4), da das Wasser des Absetzraumes nicht in den Vorfluter geleitet wird, sondern im Rahmen des Unterhalts abgepumpt und entsorgt. Hydraulische Belastung Bei der gewählten Regenabflussspende von q R = 30 l/(s*ha) für den Richterbach errechnet sich ein maximaler Drosselabfluss von 167 l/s. Für das gesammelte Niederschlagswasser ergibt sich eine Abflussbelastung aus dem gesamten Einzugsgebiet von B = 39. Die zulässige Belastung für den Gewässertyp G5 beträgt unmittelbar vor der Einleitungsstelle maximal G = 18. Somit ist für das gesammelte Niederschlagswasser eine Behandlung erforderlich. Der maximal zulässige Durchgangswert D für die Behandlung darf bei 0,46 legen. Die Behandlung in den Regenklärbecken wird nach DWA M 153, Tabelle A.4c als Regenklärbecken gewertet und der Behandlungstyp D22b mit einer Oberflächenbeschickung von maximal 10 m/h bei r krit = 30 l/s*ha nachgewiesen. Der maximale Durchfluss durch die Regenklärbecken wird auf Q r krit, das sich aus r krit errechnet, festgelegt. I:\Daten\IB\AG\ABD\2015_16_Becken_Richterbach\0300_Projektergebnisse\WRV_Erlaeuterung_korr.doc Seite 5

10 4.3 DWA Arbeitsblatt A 117 Mit den Vorgaben des Arbeitsblattes A 117 kann im vereinfachten Verfahren das notwendige Rückhaltevolumen berechnet werden. Folgende Ausgangswerte gehen in die Berechnung ein: Überschreitungshäufigkeit n = 0,5 1/a Einzugsfläche 6,18 ha Abflussbeiwert 0,9 Fließzeit t f = 15 min Geografische Koordinaten: Rechtswert m, Hochwert m Zuschlagsfaktor f Z = 1,2 Maximaler Drosselabfluss 167 l/s Der maximal zulässige Einleitungsabfluss in den Richterbach beträgt unter Berücksichtigung der hydraulischen Belastbarkeit des Gewässers (s. Anlage 1) Q d = 167 l/s. Die Bemessung erfolgt mit einem mittleren Drosselabfluss von 83,5 l/s, da hier eine ungeregelte Drosseleinrichtung geplant ist, so dass bei einem niedrigen Wasserstand im Becken nicht die Maximalmenge abgeleitet wird. Die Bemessung nach dem DWA A 117 ergibt ein notwendiges Rückhaltevolumen von 1054 m³ (s. Anlage) 4.4 Regenklärbecken Die Bemessung der beiden Regenklärbecken erfolgt nach den Vorgaben der RAS-Ew (Pkt ) und in Anlehnung an die Technischen Bestimmungen (TB) zum Bau und Betrieb von Anlagen zur Regenwasserbehandlung bei Trennkanalisation des Landes Schleswig-Holstein. Die Oberflächenbeschickung bei Q r krit (r krit = 30 l/s*ha)darf 10 m/h nicht überschreiten (DWA M 153). Die Wassertiefe soll mindestens 2 m und das Mindestvolumen 50 m³ (RAS-Ew)) bzw. 10 m³/ha betragen. Das westliche RKB wird als Betonbecken mit senkrechten Wänden ausgeführt, wobei der Absetzraum 9 m lang und 3 m breit ist und eine Wassertiefe von 2 m aufweist. Die Oberfläche beträgt, inklusive des Zulaufbauwerks, 30 m² und das Volumen 54 m³. Das östliche Becken ist als Erdbecken geplant, bei dem Sohle und Böschungen mit Natursteinen gepflastert sind. Die Wassertiefe und die Abmessungen der Sohlfläche entsprechen in etwa denen des Betonbeckens. Vor dem Klärüberlauf wird jeweils eine Tauchwand zur Rückhaltung von Schwimmstoffen angeordnet. I:\Daten\IB\AG\ABD\2015_16_Becken_Richterbach\0300_Projektergebnisse\WRV_Erlaeuterung_korr.doc Seite 6

11 Das westliche Becken hat ein Einzugsgebiet (A1) von 3,12 ha, das östliche Einzugsgebiet (A2) ist 3,06 ha groß. A1: Q r krit = 30 l/s*ha * 3,12 ha * 0,9 = 84,2 l/s Oberflächenbeschickung = (84,2 l/s * 3,6) / 30 m² = 10,1 m/h A2: Q r krit = 30 l/s*ha * 3,06 ha * 0,9 = 82,6 l/s Oberflächenbeschickung = (82,6 l/s * 3,6) / 105 m² = 2,8 m/h Beim Regenklärbecken für A1 ist der Maximalwert für die Oberflächenbeschickung geringfügig überschritten, was aber toleriert werden kann, da eine weitere Regenwasserbehandlung im anschließenden Regenrückhaltebecken stattfindet, die rechnerisch nicht berücksichtigt wird. Eine Gefährdung des Richterbaches kann ausgeschlossen werden. Bei beiden Becken gewährleistet ein Beckenüberlauf, dessen Überlaufschwelle 1 m über dem Wasserspiegel liegt, dass bei hohem Zufluss abgesetzte Stoffe nicht remobilisiert und aus dem Becken ausgetragen werden. Die Drosselung erfolgt über Schieberdrosseln, die auf Q r krit eingestellt werden. 4.5 Regenrückhaltebecken Das Regenrückhaltebecken ist als Erdbecken geplant. Der Ablauf wird durch einen Drosselmönch begrenzt. Es ist als leerlaufendes Becken konzipiert. Über den Drosselmönch erfolgt auch die Notentlastung. Die Ablaufleitung vom Becken zum offenen Teilstück des Baches vor der Autobahn-Verrohrung ist als DN 600 geplant. 5 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS Durch die Errichtung der geplanten Regenklärbecken und des Regenrückhaltebeckens wird die derzeitige Entwässerungssituation den aktuellen wasserrechtlichen Vorgaben und den Regeln der Technik angepasst. Es wird eine gedrosselte Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers in den Richterbach erreicht. Der bestehende ÖFW am Fuß der Autobahnböschung, östlich des Durchlasses DN 1800 befindet sich im Eigentum der Stadt Passau. Dieser Weg wird um die beiden Erdbecken herum verlegt und befindet sich außerhalb des Zaunes und kann dann zukünftig wie bisher genutzt werden. I:\Daten\IB\AG\ABD\2015_16_Becken_Richterbach\0300_Projektergebnisse\WRV_Erlaeuterung_korr.doc Seite 7

12 6 EIGENTUMSVERHÄLTNISSE Die Entwässerungsleitungen und Becken befinden sich im Eigentum des Vorhabensträgers, der auch für Betrieb und Wartung der Leitungen, Becken und der Einleitungsstellen verantwortlich ist. Die in unmittelbarer Nähe zur Einleitungsstelle in den Richterbach liegenden Grundstücke Fl.-Nr. 375/2 und 374/2, sowie 373/3, jeweils Gemarkung Heining, befinden sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Stadt Passau und stehen deshalb für den Bau der Beckenanlage zur Verfügung. 7 UNTERHALTUNG DER ANLAGE Für die Regenklär- und das Regenrückhaltebecken werden nach Fertigstellung Betriebsvorschriften (sog. Beckenbücher) erstellt. In diesen Betriebsvorschriften sind zum einen Bestandspläne (einschl. Einzugspläne) enthalten, zum anderen wird der Unterhalt und die Wartung der einzelnen Anlagenteile sowie die Vorgehensweise der Autobahnmeistereien bzw. der Feuerwehr bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen geregelt. I:\Daten\IB\AG\ABD\2015_16_Becken_Richterbach\0300_Projektergebnisse\WRV_Erlaeuterung_korr.doc Seite 8

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