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1 Seite 1/5 Bauvorhaben: Hochwasserfreilegung Kieselgraben, Markt Allersberg, Landkreis Roth Nördlicher Kieselgraben, BA 0 E R L Ä U T E R U N G S B E R I C H T Inhaltsverzeichnis 1. Vorhabensträger 2. Zweck des Vorhabens. Bestehende Verhältnisse 4. Art und Umfang des Vorhabens 5. Hydraulische Bemessung 6. Auswirkungen des Vorhabens 7. Rechtsverhältnisse und Eigentümerverzeichnis 8. Durchführung der Baumaßnahme 9. Sonstiges DIPLOM ING. MANFRED KLOS INGENIEURBÜRO FÜR TIEFBAUWESEN UND STÄDTEPLANUNG BERATUNG PLANUNG BAULEITUNG GUTACHTEN ALTE RATHAUSGASSE SPALT TELEFON (09175) TELEFAX (09175) Spalt, den 17. Mai 2004 H. Wägemann Dipl. Ing. ( FH ) Vorhabensträger: Markt Allersberg Allersberg, den... (Unterschrift, Dienstsiegel) Geprüft: WWA Nürnberg Nürnberg, den... (Unterschrift, Dienstsiegel)

2 Seite 2 /5 1. Vorhabensträger: Vorhabensträger der geplanten Maßnahme ist der Markt Allersberg im Landkreis Roth. 2. Zweck des Vorhabens: Zweck des Vorhabens ist die Hochwasserfreilegung im Bereich des Nördlichen Kieselgrabens. Der Hochwasserschutz von einem sogenannten HQ 100 (Abflussereignis welches statistisch betrachtet einmal in 100 Jahren auftritt) wird nachgewiesen. In der Vergangenheit hat es immer wieder bei Starkregenereignissen Überflutungen im Bereich des Kieselgrabens, vor allem aber im Bereich des Nördlichen Kieselgrabens gegeben. Laut Aussage der Anwohner werden beim Starkregen die Keller überflutet und die Grundstücke und Gebäude werden dadurch immer wieder beschädigt.. Bestehende Verhältnisse:.1 Allgemeines: Das Gesamtprojekt Hochwasserfreilegung Kieselgraben umfasst drei Teilbereiche: BA 01 BA 02 BA 0 Mittlerer Kieselgraben (bereits realisiert) Südlicher Kieselgraben Teil 1 und Teil 2 (Planfeststellungsbeschluss vom und Zuwendungsbescheid vom liegt vor) Nördlicher Kieselgraben.2 Vorfluter: Gewässerfolge: Nördlicher Kieselgraben Kieselgraben Kleine Roth. Das Einzugsgebiet am geplanten Standort des Hochwasserrückhaltebeckens beträgt ca. 0,5 km².. Durchgeführte Geländeaufnahmen: Der Bereich des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens wurde tachymetrisch aufgenommen (siehe entsprechende Planunterlagen)..4 Baugrund: Die Erkundung der Bodenverhältnisse am geplanten Beckenstandort werden im Rahmen der Ausschreibung vorgenommen. 4. Art und Umfang des Vorhabens: 4.1 Hochwasserrückhaltebecken: Das Becken wird im Bereich des vorhandenen Taleinschnittes angeordnet und hat beim gewöhnlichen Stauziel ein Fassungsvermögen von V N = 7500 m³. Das Becken hat keinen Dauerwasserstand. Das gewöhnliche Stauziel liegt bei 97,00 m ü. NN. Das außergewöhnliche Stauziel liegt bei 97,1 m ü. NN.

3 Seite /5 4.2 Leistungsvermögen des weiterführenden Grabens: Die Abflussleistung des Kieselgrabens wurde bereits bei der vorhergehenden Planung (Baufachliche Stellungnahme vom ) nachgewiesen. Der Drosselabfluss aus dem Becken Q d = 90 l/s wurde dementsprechend ausgelegt. 5. Hydraulische Bemessung: 5.1 Bemessungsgrundlage: Das Einzugsgebiet hat eine Größe von A E = 0,5 km². Das Volumen und der Drosselabfluss wurden bereits in der Planung des Ing.-Büro Klos vom und der Baufachlichen Stellungnahme des WWA Nürnberg vom ermittelt. V RRB erforderl. = 6770 m³ < V vorh. = 7500 m³ Q d = 90 l/s HQ 100 = 0,45 m³/s HQ 1000 = 1,04 m³/s Nachweis der Bauwerke: Das gewöhnliche Stauziel HQ100 wird über das Drosselbauwerk bzw. Überlaufbauwerk geregelt. Überlaufbauwerk: Gewählt Schachtbauwerk DN 2000 mm Ablaufleitung: DN 700 mm I = 5 Q voll = 650 l/s > HQ 100 = 450 l/s

4 Seite 4 /5 Nachweis der HW-Entlastung: HQ 0,450m / s 100 = HQ 1000 = 1,040m / s (für diese Wassermenge muss die Hochwasserentlastung ausgelegt werden) Aus Wendehorst Zahlentafel 26. Auflage, Wasserbau..5, Seite Q = µ b 2g h 2 ü (nach Poleni) Q = 1,040 m³ / s µ = 0,50 b 2 g = 4,4 b = 15, 0 m (gewählt) 2 ( 0,666 0, ,4 ) 0,1 1,040 = 1,040 ~ 1,07 =========== h ü = 0, 1m =========== Beim Anspringen der Hochwasserentlastung (97,00 + 0,1 = 97,1) verbleibt ein Freibord von f = 0,5 m (entsprechend DIN Teil 12, Pkt , Seite 9). Bei sehr kleinen Anlagen (trifft in diesem Fall zu) darf auf den rechnerischen Nachweis verzichtet werden, wenn das Freibordmaß > 0,5 m gewählt wird. Nachweis der Drossel: gewählt: runde Öffnung DN 160 mm Q d = A 2 g h (nach Toricelli bzw. aus Wendehorst) = 0,70 0,020 19,62,00 Q d = 0,11m ³ / s Q d = 116 l s (bei Volleinstau) Qd = 0,027m³ / s Qd = 27 l / s (Einstauhöhe = 0,10 m, h = 0, 20m ) Qd = 0,07m³ / s Qd = 70 l / s (Einstauhöhe = 1,55 m, h = 1, 65m )

5 Seite 5 /5 Beim Einstau des Beckens zu Beginn eines Regenereignisses fließt zunächst weniger als der vorgegebene Drosselabfluss ab. Ein konstanter Drosselabfluss ist nur mit einer mechanisch arbeitenden Drosseleinrichtung möglich. Der konstante Drosselabfluss bei einem Regelorgan wird erst dann erreicht, wenn der Zufluss größer ist als Q d = 90 l/s. Bei der gewählten Lösung fließt zunächst weniger ab und bei erreichen des Volleinstaus fließt mehr ab. Im Mittelwert beträgt der Drosselabfluss Q d = 90 l/s. 6. Auswirkungen des Vorhabens: Durch die geplante Maßnahme wird eine deutliche Verbesserung des Hochwasserschutzes für den Bereich des Kieselgrabens im Markt Allersberg erzielt bzw. es ist ein Hochwasserschutz vor einem sogenannten HQ100 (Abflussereignis welches statistisch betrachtet einmal in 100 Jahren auftritt) möglich. 7. Rechtsverhältnisse und Eigentümerverzeichnis: Folgende Grundstücke sind von der Baumaßnahme betroffen: Fl. Nr. 59/2 Fl. Nr. 64 Fl. Nr. 64/2 Fl. Nr. 65 Fl. Nr. 66 Fl. Nr. 77/2 Fl. Nr. 89 (Schmidt Markus, Schwabengasse 11, Allersberg) Erbengemeinschaft: Lehner Elisabeth, Matthias-Gesner-Str 19, Roth Lehner Anton, Pierheim 1, Hilpoltstein Lehner Wilhelm, Kellerstraße 19, Allersberg (Beinzer Johannes, Hinterer Markt 2, Allersberg) (Backfisch Wolfgang, Ringstraße 18, Allersberg) (Schmidt Thomas, Guggenmühle 12A, Allersberg) (Markt Allersberg, Marktplatz 1, Allersberg) (Beinzer Johann und Roswitha, Hinterer Markt 2, Allersberg) Für die Maßnahme ist ein Wasserrechtsverfahren durchzuführen. 8. Durchführung der Baumaßnahme: Die Baumaßnahme wird öffentlich ausgeschrieben. Nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides soll die Maßnahme realisiert werden. Die Kosten belaufen sich auf ,-- 9. Sonstiges: Die Maßnahme wurde im Konzept mit dem WWA Nürnberg und dem Markt Allersberg abgesprochen. Ergänzend ist noch anzuführen, dass am ein Ortstermin mit den Anliegern, dem Markt Allersberg, dem LRA Roth (Untere Naturschutzbehörde und Wasserrecht), dem WWA Nürnberg, dem Staatlichen Forstamt und dem Ing.-Büro Klos statt fand. Von allen Behörden wird dargelegt, dass gegen den geplanten Beckenstandort keine Einwände bestehen, bzw. dass dieser Standort die größtmögliche Effektivität hat, da hier das gesamte Einzugsgebiet des Nördlichen Kieselgrabens erfasst wird. Von den Grundstückseigentümern Backfisch Wolfgang (Flurnummer 65), Lehner Willi, Erbengemeinschaft (Flurnummer 64) und Schmidt Markus (Flurnummer 59/2) wurde bereits mündlich geäußert, dass sie die Maßnahme befürworten.

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