Hybrid-Strom in der Prosumerzelle: KWK im Keller und PV auf dem Dach

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1 Hybrid-Strom in der Prosumerzelle: KWK im Keller und PV auf dem Dach Hybrid-Power within the Prosumer-Cell: Cogeneration in the basement and photovoltaics on the roof Gunnar Kaestle, Energie-Forschungszentrum Niedersachsen, Goslar, Deutschland, Christian Meyer, Energy-Consulting-Meyer, Umkirch, Deutschland, Kurzfassung Die gemeinsame Nutzung von Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage und einem Blockheizkraftwerk ist nach aktuellen Rahmenbedingungen ein Weg, um die Rentabilität der Investition in dezentrale Erzeugungsanlagen zu erhöhen. Zugleich hat der Eigenverbrauch auch positive makroökonomische Effekte: jene Standorte mit ausgewiesenem Strombedarf werden attraktiver gegenüber Standorten ohne merkliche elektrische Senke. Dies reduziert die Belastung von Transport- und Verteilnetzen. In diesem Beitrag werden des Weiteren Optimierungsstrategien und Messkonzepte zur Bewertung des rückgespeisten Hybrid-Stromes vorgestellt. Abstract According to current frame conditions, the direct use of electric power from an own PV installation combined with a cogeneration unit is a method to improve the return of investment in distributed energy resources. At the same time, self consumption has positive macro-economic effects as well: sites with dedicated loads become financially more attractive than sites without notable electrical sinks. In the end this reduces the strain on transmission and distribution grids. Furthermore, in this article optimising strategies and metering schemes for the valuation of the fed-in hybrid power are presented. 1 Einleitung Die immer näher rückende Tarifparität bei der Photovoltaik (PV) lässt den Eigenverbrauch von PV-Strom stärker in den Fokus rücken. Im Gegensatz zu großen PV- Anlagen, deren nach EEG eingespeiste Energie an der EPEX vermarktet wird, müssen die kleineren Dachanlagen in privaten Haushalten, im Gewerbe und in der Industrie nicht mit dem Börsenpreis konkurrieren. Bei diesen dezentralen Installationen reicht das Absinken der Vollkosten auf das jeweilige Tarifniveau aus, um sich von einem gesetzlichen Fördersystem zu emanzipieren. Bei den objektintegrierten Blockheizkraftwerken (BHKW) war es für die Wirtschaftlichkeit vorteilhaft, wenn von dem erzeugten KWK-Strom ein möglichst großer Anteil in der eigenen Liegenschaft selbst verbraucht wird und so den teuren Fremdstrombezug ersetzt. In diesem Beitrag sollen die Grundlagen des Eigenstromverbrauchs dargelegt werden. Ein Abschnitt widmet sich der Optimierung des Anteils selbstgenutzten Eigenstroms, was auch als virtuelles Kraftwerk in der Kundenanlage aufgefasst werden kann. In einem weiteren Kapitel werden Messkonzepte vorgestellt, die es ermöglichen, die Rückspeisung zu erfassen und zu bewerten, die aus unterschiedlichen Typen von Erzeugungsanlagen stammt. 2 Eigenverbrauch von Strom aus KWK-Anlagen Aufgrund der variablen Stromerzeugungskosten von ca ct/kwh war es bei Klein-BHKW bis etwa 50 kw in der Vergangenheit vorteilhaft, den selbsterzeugten Strom auch selbst zu nutzen, statt ihn ins Netz der allgemeinen Versorgung einzuspeisen. Die Vergütung des üblichen Preises incl. der vermiedenen Netznutzungsentgelte liegt in der Regel um mehr als 10 ct/kwh unter den ersparten Ausgaben für den Strombezug von Tarifkunden. In Deutschland ist die Grundlage für Vergütung von Strom aus KWK-Anlagen das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G). Es ist in der jetzigen Form Anfang 2009 in Kraft getreten und soll bis Ende 2020 laufen. Es hat zum Ziel, bis dahin den KWK-Stromanteil auf 25% zu verdoppeln. Kleinstanlagen bis 50 kw werden 10 Jahre gefördert, größere Anlagen haben eine Förderdauer von Betriebsstunden. Der KWK-Zuschlag beträgt 5,11 ct/kwh für Anlagen bis zu einer Größe von 50 kw. Anlagen ab 50 kw bis 2 MW erhalten eine Zuschlagshöhe von 2,10 ct/kwh. Der Zuschlag wird auf den gesamten von der KWK- Anlage produzierten Strom gezahlt, was die Berechnung der Förderhöhe vereinfacht: Kumuliert über Bh entspricht dies bei einem 100 kwh BHKW einer Summe von rund 1000 /kw ( ½ (5,11+2,1) ct/kwh h).

2 Die Bundesnetzagentur hat im März 2007 entschieden, dass im Mehrfamilienhaus ein gemeinsamer Summenzähler (siehe Bild 1) als abrechnungsrelevanter Zählpunkt zur Abgrenzung einer Hausgemeinschaft mit einem BHKW als gemeinschaftlich genutzter Stromerzeugungsanlage statthaft ist [1]. Ein analoger Passus wurde bei der letzten Novellierung des KWK-G als 4(3b) ergänzt. Diese Regelung, welche auch die Verrechnung über Unterzähler für von Dritten belieferte Letztverbraucher beinhaltet, vereinfacht die Vermarktung des KWK-Stroms innerhalb der Prosumerzelle deutlich. Da gefangene Kunden innerhalb der Hausgemeinschaft nicht statthaft sind, wurde die kaufmännisch-bilanzielle Durchleitung innerhalb der Kundenanlage für die Belieferung durch Dritte vereinbart. In Bild 2 wird die übliche Zählerschaltung für den Eigenverbrauch gezeigt. Im Gegensatz zur Volleinspeisung ist hier nicht ein direkter Netzanschluss vorhanden, sondern die Erzeugungseinheit speist in die Kundenanlage (Prosumerzelle) ein. Hier kann der Strom von den internen Verbrauchern genutzt werden, die sich hinter dem Stromkreisverteiler befinden. Dabei können auch Unterzähler wie in Bild 1 bspw. zur Abgrenzung von Wohneinheiten im Mehrfamilienhaus genutzt werden. Über den Hauptzähler Z 1 wird der Bilanzausgleich vorgenommen: Überschüsse werden ins Netz der allgemeinen Versorgung exportiert und das Leistungsdefizit, die sogenannten Reststrommengen, werden aus dem Netz bezogen. Z - 1 zeigt die von Generator G über die Hausanschlussleitung eingespeiste elektrische Arbeit an und Z - G Z - 1 ist die in der Kundenanlage verbrauchte elektrische Arbeit, welche Generator G liefert Z - bezeichnet die Exportrichtung des Zählers Z + bezeichnet die Importrichtung des Zählers Bild 1 Schema des Summenzählermodells nach [2], S.17, die grün-gepunktete Linie symbolisiert den Energiefluss für den fremdversorgten Verbraucher hinter dem Unterzähler 2, der Hausanschluss ist die Systemgrenze zwischen Kundenanlage und Netz der allgemeinen Versorgung 3 Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen Seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 ist auch die Möglichkeit gegeben, Strom aus Photovoltaik selbst zu nutzen. Aufgrund der bislang hohen Vollkosten, die deutlich über dem Endverbrauchertarif lagen, war diese Option nur in seltenen Ausnahmefällen wirtschaftlich. Das EEG 2009 garantierte nun nicht nur für den eingespeisten Strom einen festen Tarif, sondern vergütet auch produzierten PV- Strom mit einem Abschlag auf den Einspeisetarif, wenn dieser Strom selbst genutzt wurde. Dieser Abschlag, der als Opportunitätskosten des Eigenverbrauchs interpretiert werden kann, wurde im Rahmen der kleinen EEG- Novelle im Juni 2010 angepasst, so dass seitdem der Anreiz für den Eigenverbrauch verstärkt ist. Im Jahre 2011 liegen die Vergütungen bei 28,74 ct/kwh (bis 30 kw) bzw. bis 27,33 ct/kwh (bis 100 kw). Der eigenverbrauchte PV- Strom wird mit einem Abschlag von 12 bzw. 16,38 ct/kwh versehen, je nachdem, ob der Eigenverbrauch die Schwelle von 30% der PV-Produktion über- bzw. unterschreitet. Somit können für den Betreiber einer PV-Anlage variable Kosten in Höhe von 12 ct/kwh angesetzt werden, welcher als Einkommensverlust zu werten ist, wenn eine Kilowattstunde nicht einspeist wird. Bild 2 Zählerschaltung für die Messung des eingespeisten Stroms aus der Erzeugungsanlage G und der Bestimmung der eigenverbrauchten Energie Z - G Z - 1 Sofern Unterzähler für bspw. Wohneinheiten genutzt werden, dann werden sie zum einen dafür eingesetzt, dass eine verbrauchsgerechte Abrechnung stattfindet ähnlich der Abrechnung von Nebenkosten für Wasser, Abwasser und Heizung. Zum anderen kann über die Unterzähler eine Belieferung durch Dritte erfolgen, ohne dass die Elektroinstallation physisch (Umklemmen auf eine zweite Sammelschiene vor dem Hauptzähler Z 1 ) geändert werden muss. Hierzu wird ein sog. virtueller Zählpunkt eingerichtet, der direkt am Netz angeschlossen ist und der den Wert des Unterzählers erhält. Gleichzeitig wird der abrechnungsrelevante Zählpunkt um genau diesen Unterzählerwert verringert. Von der Rechenkomplexität ist dies mit jeder einfachen Tabellenkalkulationssoftware abbildbar. Allein die hochspezialisierten Abrechnungstools für die Energiewirtschaft sind nach Kenntnis der Autoren noch nicht so weit angepasst worden, dass dies Abrechnungsschema automatisch erfolgt.

3 Der Eigenverbrauch verfolgt bei der Photovoltaik zwei Zwecke: Zum einen wird der Markt auf die sich nähernde Tarifparität vorbereitet. Spätestens in zwei Jahren sollen in Deutschland die Vollkosten der PV-Stromerzeugung auf dem Niveau der Tarife von Haushaltskunden liegen. Durch den zunehmend realisierten Eigenverbrauch sinkt der Vergütungsanteil, der über die EEG Umlage finanziert werden muss. Indem schon jetzt vor dem Erreichen der Tarifparität der Eigenverbrauch gefördert wird, entwickeln sich Geschäftsmodelle und Techniken, welche die hausinterne Stromnutzung vereinfachen. Aufgrund der aktuellen Tarifstruktur ist sowohl bei der Solarenergie als auch beim KWK-Strom die Nutzung des Netzspeichers mit rund 10 ct/kwh zu bewerten. Dies resultiert aus der Tatsache, dass Tarifstrom ct/kwh kostet und die Opportunitätskosten der PV-Einspeisung bei 12 ct/kwh liegen. Die variablen Kosten für KWK-Strom betragen 7-10 ct/kwh. Somit sollte selbstgenerierter Strom gleich verbraucht werden, bzw. Strom immer dann produziert werden, wenn er benötigt wird. Zum zweiten hat die verbesserte Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen mit Eigennutzung zur Folge, dass zukünftig verstärkt auf Dächern, unter denen sich passende elektrische Lasten befinden, Neuinstallationen entstehen. Somit ist bei der Weiterentwicklung der Eigenverbrauchsregelung zu erwarten, dass weniger Solarscheunen in schwachen ländlichen Netzen angeschlossen werden, sondern eher Wohngebäude und Gewerbeobjekte in urbanen Umgebungen. Hier ist aufgrund der hohen Verbraucherdichte und des größeren Vermaschungsgrades mit geringeren Netzproblemen bei der PV-Integration zu rechnen. Abschließend darf nicht unerwähnt bleiben, dass der Eigenverbrauch zwar die EEG-Umlagesumme bei stärkerem einzelwirtschaftlichen Anreiz reduziert. Allerdings verringert der fehlende Strombezug aufgrund des Eigenverbrauchs auch die abzuführenden Konzessionsabgaben, Netznutzungsentgelte und Steuern. Diese Tatsache wird Energiesparmaßnahmen wie z. B. der Dämmung der Gebäudeaußenhaut nicht vorgeworfen, obwohl in diesem analogen Fall das Gasnetz ebenfalls weniger ausgelastet wird. 4 Optimierung des Eigenverbrauchs In Bild 3 wird ein Beispiel einer Prosumerzelle gezeigt. Als Erzeuger sind eine PV-Anlage eingezeichnet und ein Mini-BHKW, die über die Zähler Z 3 bzw. Z 2 in die Kundenanlage einspeisen. Die eigentumsrechtliche Grenze zwischen der Kundenanlage und dem Netz der allgemeinen Versorgung stellt der Hausanschlusskasten dar. Er ist in Bild 3 nicht eingezeichnet, aber der sich anschließende Hauptzähler Z 1 als abrechnungsrelevanter Zählpunkt ist sichtbar. Im Haus befinden sich elektrische Verbraucher und als Beispiel für einen steuerbaren Verbraucher wurde ein Elektro-Fahrzeug eingezeichnet. Steuerbare Geräte können aber auch Klimaanlagen, Kühlgeräte, Elektro- Boiler oder Wärmepumpen sein. Dies sind alles Geräte, die über ein thermisches Endenergiespeichervermögen verfügen. Über die steuerbaren Erzeuger wie das Mini- BHKW und die steuerbaren Verbraucher lässt sich der Bilanzkreis der Kundenanlage optimieren. Die Einspeisung von Überschüssen ins Netz, wenn einige Zeit später wieder Strom bezogen wird, kann als Nutzung des Netzes als Speicher aufgefasst werden. Bild 3 Optimierung des Eigenverbrauchs durch steuerbare Verbraucher und steuerbare Erzeuger; als gemeinsame Regelgröße dient der vom Hauptzähler Z 1 (abrechnungsrelevanter Zählpunkt) verbreitete aktuelle Leistungswert Die Leistungsbilanz am Zähler Z 1 sollte wenn möglich ausgeglichen sein. Bei Blockheizkraftwerken ist dies als Null-Bezugsregelung bekannt. Hierbei wird das BHKW unter Beachtung der Restriktionen der Wärmeseite so angesteuert, dass der Strombezug auf Null gebracht wird. Diese Betriebsweise ist allerdings nur zu empfehlen, wenn nur ein Stellglied zum Ausregeln des Leistungsflusses am Summenzähler Z 1 vorhanden ist. Aufgrund des integrativen Charakters dieser Regelstrategie (I-Regler) lassen sich bei zwei oder mehreren steuerbaren Anlagen keine definierte Arbeitspunkte finden. Es wird eine Methodik vorgeschlagen, die ähnlich wie die Primärregelung im Verbundnetz funktioniert. Mittels einer gemeinsamen Regelgröße und einer Statik (= statische Kennlinie) können verschiedene steuerbare Verbraucher parallel nebeneinander betrieben werden. Statt der Frequenz ist im vorliegenden Fall der momentane Leistungsfluss über den abrechnungsrelevanten Zählpunkt Z 1 zu nutzen. Dieses Datum wird vom Hauptzähler innerhalb des Hauses verteilt und somit allen steuerbaren Einheiten zur Verfügung gestellt. Jeder Verbraucher/Erzeuger kann nun selbst entscheiden, inwieweit er aufgrund dieser Informationen seine Betriebsweise anpassen möchte. Da die jeweiligen Anlagen ihre Nutzanwendung am besten kennen, sollte die Prozesshoheit bei ihnen verbleiben.

4 Als Formel ergibt sich für Leistungsab- bzw. aufnahme der erzeugenden bzw. verbrauchenden Einheit in Abhängigkeit der Leistung in Bezugsrichtung: P erz = k i,erz P Z1+ (1) P verb = -k j,verb P Z1+ (2) Aus Stabilitätsgründen müssen die k-faktoren in Summe kleiner eins sein. Eine Regelabweichung (engl. droop) bleibt, aber es ist auch nicht das Ziel, die Bilanz bis auf das letzte Watt auszuregeln. Auf die beschriebene Weise lässt sich ein einfaches und schnell zu erweiterndes System von Haushaltsgeräten entwickeln, die nichts weiter als einen Empfänger für die Signale vom Summenzähler benötigen. Diese Methodik lässt sich auf eine spannungs- und frequenzabhängige Betriebsweise zur Erbringung von Systemdienstleistungen für das Netz ausweiten [3]. Voraussetzung für ein praktikables Geschäftsmodell ist hierzu, dass die Hürden einer Teilnahme am Regelenergiemarkt abgesenkt werden oder eine pauschale SDL-Vergütung für Kleinanlagen eingeführt wird. Je größer die Last ist, desto leichter lässt sich die Bilanz ausregeln, da die Leistungen der einzelnen steuerbaren Einheiten klein sind im Vergleich zur Gesamtlast. In einem Mehrfamilienhaus ist z.b. die Durchschnittslast groß im Vergleich zum größten einzelschaltbaren Verbraucher. Somit ist auch der Bedarfsverlauf als Überlagerung verschiedener Einzelschaltvorgänge gleichmäßiger und kann durch ein BHKW bei Unterdeckung oder steuerbare Verbraucher bei solarer Überdeckung besser ausgeglichen werden. Zudem fallen die spezifischen Kosten für ein BHKW oder eine Photovoltaikanlage mit zunehmender Anlagengröße, so dass ein virtuelles Hybrid-Strom- Kraftwerk mit wachsender Prosumerzelle wirtschaftlich attraktiver wird. Im Folgenden werden zwei verschiedene Methodiken zur Aufteilung vorgestellt. Die erste ist für Kleinanlagen geeignet und es reicht der Einsatz von Arbeitszählern wie z.b. dem noch stark verbreiteten Ferrariszähler ( Zählerkaskade ). Aufgrund der Vorgabe des 21c EnWG ist mit einer Verbreitung von Messsystemen bei Erzeugungsanlagen größer 7 kw zu rechnen, sobald diese am Markt verfügbar sind und einen wirtschaftlich vertretbaren Einsatz ohne Mehrkosten zulassen. Die zweite Variante betrifft die bilanzielle Verrechnung aller Ein- und Ausspeisungen innerhalb der Kundenanlage im Abrechnungstakt einer registrierenden Lastgangmessung. Generell harmonisieren Photovoltaik und Klein-KWK, da erste überwiegend im Sommer Stromerträge erwirtschaftet und zweite überwiegend im Winter. Zudem kann ein BHKW in der Übergangszeit immer dann betrieben werden, wenn die Sonne nicht scheint. Das Kuppelprodukt der thermischen Energie kann gut in Wärmespeichern im Tageszyklus zwischengepuffert werden. Bezüglich der elektrischen Verbraucherlast und einem optimierten Eigenverbrauch ist eine gängige Auslegung bei Wohngebäuden pro Wohneinheit 0,5-1 kw KWK-Leistung und 1-2 kwp PV-Leistung. In Bild 4 kann man die Zählerkaskade erkennen. Entlang der Hauptachse befinden sich der Hauptzähler und ein Abgrenzungszähler für die beiden Erzeugungsanlagen. Direkt an jeder Erzeugungseinheit (EZE) ist nicht nur der Netzund Anlagenschutz mit zugehörigem Schalter angebracht, sondern auch jeweils ein Zähler, der die von der EZE produzierte elektrische Energie misst. Das Schema lässt sich beliebig erweitern, indem eine weitere Generatoreinheit an die Hauptleitung angeschlossen wird und ein weiterer Zwischenzähler zur Abgrenzung genutzt wird. 5 Messkonzept für die Rückspeisung bei zwei verschiedenen Erzeugertypen Sofern zwei verschiedene Erzeugungsanlagen innerhalb einer Kundenanlage betrieben werden, besteht in Deutschland die Herausforderung, den rückgespeisten Strom den beiden Stromerzeugern zuzuordnen. Aufgrund der gesetzlichen Regelung im EEG und des KWK-G wird der ins Netz eingespeiste Strom unterschiedlich vergütet. Der Verteilnetzbetreiber, der den eingespeisten Strom aufnimmt und an dem Belastungsausgleich teilnimmt, muss die jeweiligen Vergütungssummen per Testat eines Wirtschaftsprüfers nachweisen können. Daher sind die Messkonzepte zur Aufteilung der Rückspeisung auf die verschiedenen Primärenergien bzw. Erzeugungstechnologien vor allem Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern plausibel zu machen. Bild 4 Zählerschaltung mit zwei Generator-Einheiten von unterschiedlichem Typ und unterschiedlichen Vergütungssätzen; die Rückspeisung an Z 1 wird auf die beiden Generatoren G 1 und G 2 aufgeteilt; eig. Abbildung nach [4], B.7

5 Das Zählerschema ist wie folgt zu erläutern: Der Strom aus jeder EZE fließt entweder ins Netz (im Bild: nach oben) oder zu den Verbrauchern in der Kundenanlage (nach unten). Fließt der Strom aufgrund der aktuellen Lastsituation (teilweise) ins Netz, so erhöht er die Differenz zwischen den zwei Zählern Z - 1 und Z - 2. Der Betrag des Eigenverbrauchs ist der Rest zur Produktionszählermenge. Mittels der Zählerkaskade wird der Strom physikalisch korrekt der EEG oder KWK Erzeugung zugeordnet. Z - 2 zeigt die von Generator G2 über die Hausanschlussleitung eingespeiste elektrische Arbeit an und Z - 1 Z - 2 ist die Summe der von Generator G1 ins Netz eingespeisten elektrischen Arbeit. Z - G2 Z - 2 ist der Eigenverbrauch des Generators G2 und Z - G1 (Z - 1 Z - 2) berechnet den Eigenverbrauch der Erzeugungsanlage G1 Sofern eine Erzeugungsanlage einen Standby-Verbrauch hat, gibt es leichte Ungenauigkeiten bei der Aufteilung des bei Z - 1 gemessenen Wertes auf die beiden Generatoren G1 und G2. Aufgrund des geringen Standby-Verbrauchs von PV-Wechselrichtern wird daher empfohlen, diese an der Stelle innerhalb der Zählerkaskade zu installieren, die dem Netz näher ist. Beispielswiese haben die Wechselrichter der Tripower-Serie von SMA und die dreiphasigen Inverter von REFUsol einen internen Verbrauch von 1 W. Damit ist diese Ungenauigkeit im Vergleich zu dem Messfehler der Zähler (im Haushaltsbereich 2% oder 1%) vernachlässigbar. Die Anordnung der Photovoltaik nahe zum Niederspannungsnetz führt dazu, dass bei Export- Überschüssen bevorzugt PV-Strom rückgespeist wird. Dieser hat mit ~28 ct/kwh eine höhere Vergütung als eingespeister KWK-Strom mit rund 10 ct/kwh. Bild 5 zeigt eine Variante mit registrierender Lastgangmessung. Sie ist vor allem für größere Anlagen geeignet, bei dem die Zählerkaskade nicht möglich ist. Als Beispiel kann eine Schule genannt werden, bei der das BHKW im Haupthaus angeschlossen ist und die PV-Anlage an der Unterverteilung der Turnhalle. Damit lässt sich keine direkte Verbindung finden, an der man den Abgrenzungszähler Z 2 hätte installieren können. Indem aber Viertelstundenwerte sowohl von der Erzeugung als auch dem Verbrauch vorliegen, kann für jede Viertelstunde rechnerisch ermittelt werden, wie viel Strom unter Berücksichtigung einer Vorrangregelung aus jeder Erzeugungsanlage eingespeist wird. Der Hauptzähler Z 1 wird hierbei als virtueller Zählpunkt geführt. Die Verrechnung von Unterzählern bei der Belieferung durch Dritte ist ebenfalls möglich. Durch das viertelstündige Berechnungsraster besteht keine Gefahr, dass nachts vom BHKW rückgespeister Strom fälschlicherweise als PV-Strom vergütet wird. Die Markteinführung von Smart Metern kann für diesen Anwendungszweck zu günstigeren Geräte- und Messpreisen im Vergleich zu RLM-Zählern führen. Bild 5 Zählerschaltung mit registrierender Lastgangmessung (Smart Meter) und viertelstündiger Bilanzierung ohne realen Summenzähler, sondern mit virtuellem Zählpunkt Ebenfalls ist die Bilanzierung per Arbeitszähler und Standardlastprofil / Standardeinspeiseprofil möglich, welche dem Netzbetreiber entweder durch Interpolation von lastganggemessenen Einspeisern derselben Art zur Verfügung stehen oder die er witterungsabhängig von spezialisierten energiemeteorologischen Dienstleistern beschaffen kann. 6 Zusammenfassung & Ausblick In diesem Beitrag wurde gezeigt, dass die Wirtschaftlichkeit dezentraler Erzeugungsanlagen (DEA) zunimmt, sofern die generierte Elektroenergie auch dezentral genutzt wird. Innerhalb der Bilanzgrenzen der Kundenanlage als virtuellem Kraftwerk kann durch ähnliche Mechanismen wie im Verbundnetz eine Koordinierung verschiedener Stellglieder erfolgen. Um einer Differenzierung des rückgespeisten Hybrid-Stroms Rechnung zu tragen, wurden zwei Messkonzepte vorgestellt, die bereits in der Praxis eingesetzt werden. Der Eigenverbrauch und dazu passende Geschäftsmodelle können insbesondere im Mehrfamilienhaus zu attraktiven Stromkosten bei den Bewohnern führen. Die Finanzierung, der Betrieb und die Abrechnung solcher zellularer Hybridstromanlagen wäre auch ein zukünftiges Betätigungsfeld von Stadtwerken. Den gleichen Ausbauerfolg dezentraler Energiesysteme erreicht man mit einer geringeren Fördersumme. Mit zunehmender Eigenerzeugung und verbrauch wird weniger Energie über die öffentlichen Netze geleitet. Wegen des hohen Stabilitätsniveaus der elektrischen Energieversorgung, der Lieferung von Systemdienstleistungen und der Bereitstellung von Reservestrom sollte ein Netzanschluss nicht aufgegeben werden. Die Umlagebasis für die Netznutzungsentgelte in der Niederspannungsebene wird schrumpfen. Mittel- bis langfristig ist daher darüber nachzudenken, ob die Netzentgelte stärker als bisher über Leistungspauschalen gedeckt werden sollten.

6 Literatur [1] Beschlusskammer 6: Verweigerung der Anerkennung eines Summenzählers als Zählpunkt, Beschluss vom , Az: BK , Bonn: Bundesnetzagentur, 2007 [2] W. Müller et al.: Energie dreifach nutzen Strom, Wärme und Klimaschutz: Ein Leitfaden für Kleine Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Mini-KWK), Berlin: BMU, 2009 [3] J. Kesten-Kühne, G. Kaestle: Netzgeführte Temperaturregelung bei Kühlgeräten, Würzburg: VDE- Kongress, Fachtagung Netze, 2011 [4] VDE-AR-N 4105: Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, VDE- Anwendungsregel (FNN), Berlin: VDE Verlag, 2011

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