Fachausschuss für Kontrollamtsangelegenheiten. Mag. Oliver Puchner. siehe Anwesenheitsliste. Katastrophenmanagement
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- Christoph Gehrig
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1 P r o t o k o l l Fachausschuss / Thema: Name / ÖStB-ReferentIn: Organisation / VeranstalterIn: TeilnehmerInnen (Stadt, Gemeinde, Dienststelle): Themenschwerpunkte: Fachausschuss für Kontrollamtsangelegenheiten Mag. Oliver Puchner Stadt Amstetten siehe Anwesenheitsliste Katastrophenmanagement Ort und Zeitraum: 20. und Inhaltliche Beschreibung: 1.) Begrüßung Der Vorsitzende Dr. Peter Pollak, MBA (Stadtrechnungshof Wien) begrüßt die TeilnehmerInnen. Frau Bürgermeisterin Ursula Puchebner heißt die VertreterInnen der Kontrolleinrichtungen willkommen und verweist im Hinblick auf das Tagungsprogramm auf den Sonderkatastrophenschutzplan der Stadt. Zudem unterstreicht sie die ökologischen Initiativen wie die Renaturierung der Ybbs und die Schönheiten des Mostviertels zur Zeit der Baumblüte. Frau Liane Harreither - Leiterin des Kontrollamtes Amstetten - gibt noch einige organisatorische Informationen. 2.) Naturgefahren- und Naturkatastrophen-Management in Tirol Herr Ing. Siegfried Böck (Landesrechnungshof Tirol) gibt in seinem Beitrag einen kompakten Überblick über das Naturkatastrophen-Management in Tirol und erinnert eingangs an die Lawinenkatastrophe von Galtür im Februar Grundlage der Präsentation ist eine Initiativprüfung aus dem Jahr 2013 mit einer Querschnittsbetrachtung über verschiedene Organisationseinheiten. Seite 1 von 10 Seiten
2 Naturgefahren sind dem Grunde nach natürliche Prozesse, die ein Gefährdungspotenzial für menschliches Leben bzw. Eigentum darstellen. Wasserprozesse (z.b. Hochwasser) Schneeprozesse (z.b. Lawine) Sturzprozesse (z.b. Steinschlag) Rutschprozesse (z.b. Hangmure) Das Katastrophen-Management umfasst nicht nur die unmittelbaren Hilfeleistungen, sondern auch deren Planung im Vorfeld und die Überlegungen zur Vermeidung von Schäden. Im Videobeitrag zum Murenabgang in Virgen (Osttirol) wird eindrucksvoll die Gewalt auch kleinerer Ereignisse, aber auch die Möglichkeiten der raschen Hilfe bei effizienter Planung sowie die erforderliche Nachsorge dargestellt. 5-10% der Feuerwehreinsätze sind auf Wetterphänomene bzw. Naturgewalten als Auslöser zurückzuführen. 3 Phasen des Katastrophenmanagements stellt Böck dar: Katastrophenprävention: Schwerpunkt beim Bund: Lawinenverbauung, etc. Katastrophenbekämpfung: Schwerpunkt bei den Bundesländern: Allerdings besteht keine zentrale Koordinierungsstelle, sondern es sind nach der jeweiligen Materie unterschiedliche Abteilungen zuständig. Katastrophennachsorge: erfolgt in Form der Privatwirtschaftsverwaltung Die Vorgaben aus dem Katastrophenmanagementgesetz wurden nicht flächendeckend umgesetzt; insbesondere im Hinblick auf Informationen zur Ausstattung und Versorgungsstruktur. Im Bereich der Wasserwirtschaft wurde festgestellt, dass der Personaleinsatz verbesserungsfähig wäre. Die entsprechenden Empfehlungen wurden mittlerweile auch umgesetzt. Hochwasserpläne lagen bereits vor bzw. waren gerade in Umsetzung. Seite 2 von 10 Seiten
3 Eine weitere Empfehlung betraf Neukonzeption des IT-Systems der Wildbachbetreuung im KSP+. Die Landeskommission für private Elementarschäden, die im Jahr 1971 eingerichtet wurde, betreibt eine Datenbank für Förderansuchen. Insgesamt betrugen die Landesausgaben des Naturgefahren- und Naturkatastrophenmanagements etwa 26,6 Mio. Euro p.a., wobei hier die Ausgaben im Bereich des Rettungs-und Feuerwehrwesens nicht inkludiert sind, da dort eine Trennung der Einsätze nach unterschiedlichen Anlässen nicht erfolgt. Die Leitstelle ist eine eigene GmbH, die allerdings im 100% Eigentum des Landes ist. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vortragsunterlagen. 3.) MA 45, Überprüfung der Abflusskapazität diverser Wildbäche im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz Die Überprüfung der Abflusskapazität diverser (Wild)Bäche ist Thema des Vortrags von Dipl.-Ing. Mag. Dr. Harald Gerstl (Stadtrechnungshof Wien). In Wien gibt es 54 Fließgewässer, wobei die Donau und der Donaukanal Bundesgewässer sind. Für die 52 Fließgewässer ist die MA 45 - Wiener Gewässer - zuständig. 10 der 52 Bäche wurden nach einer Prioritätenreihung in der Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien analysiert. Viele Bäche sind im Stadtgebiet überdeckt; gerade hier sind die Gefahren von Verklausungen besonders groß. Der Wurzbach ist der einzige gesetzlich definierte Wildbach auf Wiener Stadtgebiet. Die geprüfte Dienststelle kam ihren Aufgaben, zum Teil auch über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nach, allerdings waren die Gefahrenzonenpläne nicht - wie im Gesetz vorgesehen - veröffentlicht worden. Viele geplante Maßnahmen scheitern an der fehlenden Verfügbarkeit der Grundstücke. Der Stadtrechnungshof Wien hat als Empfehlung die Veröffentlichung der Gefahrenzonenpläne im Wasserbuch und im Internet empfohlen. Auch wurde die Möglichkeit der Enteignung von Grundstückseigentümer- Innen bei benötigten Grundstücken empfohlen. Seite 3 von 10 Seiten
4 Im Sommer 2016 erfolgt eine Nachprüfung der Umsetzung der Empfehlungen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vortragsunterlagen. 4.) Kommunales Katastrophenmanagement am Beispiel des Sonderkatastrophenschutzplanes Strom- und Infrastrukturausfall Frau Stadtamtsdirektorin Mag.a Beatrix Lehner (Stadt Amstetten) beginnt ihren Vortrag mit ein paar Eckdaten zur Bezirkshauptstadt mit ihren EinwohnerInnen und der kommunalen Infrastruktur. So verfügt die Stadt über eine eigene Strom- und Wasserversorgung. Im Juni 2013 kam es zu einem 12 stündigen Stromausfall in einem Stadtteil von Amstetten, der zu einer Überforderung der Beteiligten führte. Beispielsweise wurden Techniker durch Telefonate aufgehalten, die Informationsketten haben nicht funktioniert. Dies war der Anlassfall zur Erstellung des Sonderkatastrophenschutzplans "Blackout" im Herbst In verschiedenen Workshops wurden die einzelnen Themenbereiche abgearbeitet: - Mobilität: Auch und gerade für die Einsatzfahrzeuge - Sicherheit: Vorbereitung auf etwaige Plünderungen - Kommunikation: Als Alternative für Handynetze wurde Funkgeräte angeschafft - Gesundheit und Pflege: Notstromversorgung der Krankenhäuser - Stadtwerke - Wirtschaft: Hier gab es leider wenig Kooperationsbereitschaft - Schulen und Kindergärten Als Szenario wurde ein Stromausfall mit einer Dauer von 90 Minuten bis max. 3 Tage (darunter Routinegeschäft; darüber überregionales Problem) angenommen. Das Ausrufen einer Katastrophe kann nur durch die Bezirkshauptmannshaft, den Landeshauptmann oder den Bund erfolgen. Die Bürgermeister können dies nicht, außer sie werden dazu ermächtigt. Seite 4 von 10 Seiten
5 Kern des Plans ist ein abgestimmtes Meldeschema bei drohendem oder bereits eingetretenem Stromausfall. In diesem Meldeschema sind die Kommunikationskette sowie die hierfür erforderlichen Verantwortlichen festgehalten. Die Bürgermeisterin oder der Leiter der Stabsarbeit entscheiden über die Einberufung des Gemeindeeinsatzstabes. Eingebunden waren auch MitarbeiterInnen der Einsatzorganisationen und der BH. In einem Planspiel wurde der Sonderkatstrophenschutzplan "Blackout" auf seine Wirksamkeit getestet. Konkret wurden die Notstromaggregate der Stadtwerke und auch des Rathauses aufgestockt. Beachtet werden muss, dass diese Geräte aber auch laufend gewartet werden müssen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vortragsunterlagen. 5.) Gewährung von Landesbeiträgen zur Verhinderung und Beseitigung katastrophenbedingter Schäden im Bundesland Kärnten Ministerialrätin Brigitte Reinberger (Rechnungshof) berichtet von einer Prüfung zur Gewährung von Landesbeiträgen zur Beseitigung katastrophenbedingter Schäden in Kärnten. Der nach Naturkatstrophen in den 1950er und 1960er Jahren eingerichtete Katastrophenfonds des Bundes, dessen Mittel jedoch begrenzt sind, erfordert auch den Einsatz von Landes- und Gemeindemittel. Ein effektives und effizientes Naturgefahrenmanagement inkludiert nach dem Einsatz und den Sofortmaßnahmen vor allem die Analyse auch der rechtlichen Vorschriften etwa im Bebauungsplan, in der Bauordnung etc. Reinberger erwähnt die Prüfung zur Kompetenzzersplitterung (Bundesflüsse, Wildbäche, etc., Schutz vor Naturgefahren; Verwendung der Mittel aus dem Katastrophenfonds [Reihe Bund 2008/8 und Follow-up 2011/3]) und betont in diesem Zusammenhang, dass seitdem doch einige Verbesserungen erreicht worden sind. Manche Konflikte ergeben sich aus dem Spannungsfeld zwischen Schutz und Nutzung der Gewässer. Seite 5 von 10 Seiten
6 In einer neueren Prüfung wurde der tlw. schlechte Zustand des Schutzwaldes dargestellt und vor allem darauf verwiesen, dass ein Mitteleinsatz zum Erhalt des Waldes weit günstiger ist, als die Verwirklichung von baulichen Maßnahmen. In einer Prüfung zur Katastrophenprävention in Kärnten aus 2013 wurde festgestellt, dass es zwar viele generelle Aussagen gibt, oft aber konkrete Festlegungen etwa für Gefahrenbereiche fehlen. In diesem Zusammenhang wurde auch festgestellt, dass die öffentliche Verbreitung der Pläne verbesserungsfähig war. Bei baulichen Maßnahmen sind insbesondere kleinere Gemeinden oft finanziell überfordert. Für die Unterstützung von Privaten gibt es neben dem Katastrophenfondsgesetz 1996 auf Bundesebene einen Durchführungserlass zur Erhebung von Katastrophenschäden im privaten Gut und eine eigene Richtlinie für die Durchführung von Hilfsmaßnahmen des Kärntner Nothilfswerks auf Landesebene. Der RH hat empfohlen das Vorliegen aller behördlichen Genehmigungen zu prüfen, Hilfe nur für den Hauptwohnsitz zu genehmigen und auch Luxusgegenstände auszunehmen. Komplex gestaltet sich die Berücksichtigung der Leistungen Dritter (Versicherungen, Spenden, sonst Beihilfen) bei der Beihilfenberechnung. Für Gemeinden gibt es neben den Mitteln aus dem Katastrophenfonds auch Bedarfszuweisungen (nach FAG) und Sonderbedarfszuweisungen aus Landesgeldern. Der Eingang der vom BMF genehmigten Mittel dauert bis zu 19 Monate nach Schadenseintritt. Die Gemeinden müssen daher vorfinanzieren. Der RH hat empfohlen die Meldungen der Gemeinden und die Projekte durch das Land und durch das BMF genauer zu überprüfen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vortragsunterlagen. Seite 6 von 10 Seiten
7 6.) Hochwasserschutz Machland Nord Organisation und Finanzierung Hofrat Dipl.-Ing. Helmut Lipa (Landesrechnungshof OÖ) als Leiter des Kompetenzbereichs Infrastruktur diskutiert die Hochwasserschutzmaßnahmen im Machland. 100 Mio. EUR wurden für Absiedlungen, über 200 Mio. EUR für Hochwasserschutzmaßnahmen investiert. Das Machland ist deshalb besonders betroffen, da der historische Donauverlauf massiv eingeschränkt wurde und frühere Retentionsflächen verloren gegangen sind. Mit dem Hochwasser 1991 wurde die Initiative für die Gründung des Hochwasserschutzverbandes Donau-Machland ergriffen und Planungen zum Hochwasserschutz eingeleitet. Auf Basis des Hochwassers 2002 mit den einhergehenden massiven Schäden, wurden die Planungen überarbeitet (höhenmäßige Anpassung der Schutzbauten, etc.) und mehr Absiedelungen (254 Liegenschaften) durchgeführt. Die Bauzeit konnte unterschritten werden, bei gleichzeitiger Kostensteigerung. Für das Hochwasser 2013 stand der Schutz daher schon zur Verfügung. Die Organisation des Hochwasserschutzverbandes bzw. die für die Errichtung und Betrieb gegründeten GmbHs sind insbesondere im Hinblick auf die Rolle des Beirats bzw. dessen Zusammensetzung noch verbesserungsfähig. Auch eine umfassende belgleitende Kontrolle sollte bei vergleichbaren Projekten vorgesehen werden. Für die drei Betriebsfälle "Trockenwetter", "Hochwasser" und "Überlast" wurden genaue Betriebsvorschriften festgelegt. Die Finanzierung durch fördernde Gebietskörperschaften betrug: Bund (50%), Land (30%) und betroffene Gemeinden (20% - allerdings über BZ- Mittel). Geregelt ist dies in einer 15a Vereinbarung aus dem Jahr 2006 zwischen Bund, NÖ, OÖ und Wien zur Sonderfinanzierung von Donau- Hochwasserschutzprojekten. Zur Umsetzung hat der LRH kritisiert, dass die aktuellen Kosteninformationen unzureichend bzw. verspätet an den Landtag übermittelt wurden. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vortragsunterlagen. Seite 7 von 10 Seiten
8 7.) Aktuelle Themen a. Information zum EURORAI-Seminar am in St. Pölten. Ein diesbezügliches Informationsschreiben des LRH-NÖ wurde verteilt. b. Unabhängigkeit im Personalbereich Mag. Hans-Georg Windhaber, MBA (Graz) berichtet über den Zwischenstand der Arbeiten. Ausgehend von der Fachtagung 2012 sollte die Frage der Operationalisierung auf kommunaler Ebene erörtert werden. Bei der Sitzung der AG am Dienstag, den 19. April wurden Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit erörtert. Als Vorschlag für die Tagung in Leoben wurde das Thema Netzwerke externer Einrichtungen der Finanzkontrolle genannt. Eine diesbezügliche Zustimmung erfolgte durch das Präsidium und durch die Mitglieder. Darüber hinaus könnte es einen Workshop über die Methodik der Veröffentlichung in Graz geben, wenn genügend Interesse vorhanden ist. Mag. Windhaber wird diesbezüglich Kontakt mit den Kontrolleinrichtungen aufnehmen. Dr. Pollak stellt klar, dass allfällige Kosten vom ÖStB nicht übernommen werden. c. Input zum "Lehrgang zum / zur Akademischen RH-PrüferIn Mag. Wilhelm Kellner (vorm. RH) berichtet über den Lehrgang an der FH des bfi Wien, der auf Initiative des Burgenländischen LRH im Jahr 2004 entwickelt wurde. Als Zielgruppe sind neben PrüferInnen aus den LRHen auch Mitarbeiter- Innen anderer externer Kontrolleinrichtungen, der internen Kontrolle, aber auch der Gemeindeaufsicht zu nennen. 9 Module von jeweils einer Woche werden in 2 Semestern berufsbegleitend in Wien angeboten. Die Kosten betragen hierfür EUR. Darauf aufbauend gibt es seit 2009 einen eigenen Masterlehrgang "MSc Governance Audit". d. Ersatzbeschaffungen zur Aufrechterhaltung des Magistratsbetriebs Mag. Gerhard Pfeiffer stellt die neue rechtliche Lage in den Statutarstädten in NÖ dar. So müssen nunmehr keine Beschlüsse eingeholt werden. Linz weist auf die Diskussion zwischen Innerem Dienst und politischen Organen hin. In Seite 8 von 10 Seiten
9 OÖ ist dies allerdings auf den laufenden Betrieb eingeschränkt. Zudem müssen diese Ausgaben im ordentlichen Haushalt bedeckt sein. Dr. Pollak empfiehlt sich auf die Darstellung der Fakten zu beschränken. Eine Beurteilung, ob interne Vorschriften verletzt wurden, ist äußerst heikel, da durchaus ein Geschäft bei fehlenden Organbeschlüssen ungültig werden kann. e. VRV-Reform Mag. Puchner berichtet über die Arbeiten an einem gemeinsamen Haushaltsrecht. Mittlerweile wurde vom BMF die VRV 2015 erlassen. Von den Ländern gibt es Bestrebungen die Kompetenzen höchstgerichtlich klären zu lassen. Für die Länder und Gemeinden > EW (Stichtag ) tritt sie mit , für die kleineren Gemeinden mit in Kraft. Mittlerweile werden die Kommunen von verschiedensten Dienstleistern angesprochen. Um einen koordinierten Prozess zu erreichen, fand Ende Februar eine Sitzung im BMF statt. Im Zentrum stehen dabei 2 Projektideen: Muster-Rechnungsabschluss für Gemeinden (exemplarische Darstellung mit Echtzahlen) Neuauflage des Kontierungsleitfadens Um die Aktualität der Daten im KID gewährleisten zu können, sind alle aufgerufen, Änderungen der Kontaktdaten an Dipl.-Ing. Reinhard Schauer (Stadtrechnungshof Wien) und Mag. Oliver Puchner (ÖStB) zu übermitteln. Weiterführende Informationen: Weitere Veranlassungen / Aufgaben: Aufgabe Wer Bis wann Berichte an Portal übermitteln Alle Laufend Workshop Öffentlichkeitsarbeit - Anfrage von Mag. Windhaber Alle Ende Mai Änderungen der Kontaktdaten übermitteln Alle Laufend Seite 9 von 10 Seiten
10 nächster Termin / Ort / Themen: Wiener Symposium der städtischen Kontrolleinrichtungen am in Wien (Wappensaal, Rathaus): Genderbudgeting, Wirkungskontrolle Fachausschuss am 5. und in Leoben Thema: Netzwerke externer Einrichtungen der Finanzkontrolle : Wiener Symposium der städtischen Kontrolleinrichtungen: Prüfung von Gebühren Abschrift ergeht an: Alle Ausschussmitglieder Abschrift ergeht nachrichtlich an: Generalsekretär OSR Dr. Thomas Weninger zur Information Datum: Mag. Oliver Puchner Dr. Peter Pollak, MBA OSR Dr. Thomas Weninger, MLS Referent/in Vorsitzende/r Generalsekretär Seite 10 von 10 Seiten
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