Rundschreiben 6/2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rundschreiben 6/2014"

Transkript

1 1 Günter Kretzschmar Schatzmeister 3. Oktober 2014 Rundschreiben 6/2014 Sehr geehrte Freunde, Förderer und Mitglieder des DWV, liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden! Eine wichtige Meldung vorweg! Wenn sich unser Verband auch bester Gesundheit erfreut, so haben wir doch eine gewisse Zeit nicht mehr existiert v i r t u e l l nicht mehr existiert. Seit ein paar Tagen haben wir nun wieder eine Internetseite! Die Adresse hat sich geändert: Sie werden sie hinfort im Kleingedruckten am unteren Ende der jeweils ersten Seite unserer Briefe und Drucksachen finden. Wir sind uns bewußt, daß unser Internetauftritt noch der Verbesserung fähig ist, und arbeiten daran. Hauptsache aber: Wir sind wieder da! 1. neue Mitglieder Als neue Mitglieder begrüßen wir in unserem Verband zum 1. Oktober 2014 in alphabetischer Reihenfolge - Dr. Rolf Bienert, - Karl-Michael Dewenter - Carsten Fuchs - Alexander Krueger / Fa. WINX Consulting GmbH Wir heißen sie alle herzlich willkommen und wünschen ihnen stets eine Handbreit Wasser unter dem Kiel! 2. Abfliegen am 27./28. September auf dem Sedlitzer See Mit dem Abfliegen am 27./28. September in Welzow haben wir die Wasserflugsaison im Großen und Ganzen beendet, was freilich nicht heißen soll, daß wir nun in diesem Jahr gar nicht mehr fliegen wollen. Auch der Oktober beschert uns in der Regel ein paar sonnige Herbsttage. Wen es juckt, der möge sich mit Frank Degen in Verbindung setzen, um kurzfristig einen Flugtag zu vereinbaren! Thomas Wolters, weil des Lesens und Schreibens kundig, von der Korona offensichtlich zum freiwilligen Schriftführer bestimmt, hat ein stichwortartiges Protokoll verfaßt, das auszugsweise hier wiedergegeben wird: Lieber Günter, hier mein Protokoll vom Wasserfliegertreffen vor Ort in Welzow vom vergangenen Wochenende, soweit ich mein ipad zur Hand hatte und nicht gerade selber im Flugzeug saß: Deutscher Wasserflieger-Verband e.v. 1. Vorsitzender: Norbert Klippel Volksbank-Raiffeisenbank eg Nürnberg Im Winkel 15, D Maring 2. Vorsitzender: Frank Degen Konto: , BLZ: Tel / , Fax: Vorsitzender: Thomas Wolters IBAN: DE info@drive-and-fly.de Schatzmeister: Günter Kretzschmar SWIFT: GENODEF1N02 Amtsgericht Frankfurt a.m. VR 7401 UST-ID: DE

2 Wasserfliegertreffen in Welzow Teilnehmer - langjährige Mitglieder: Norbert Klippel, Frank Degen, Thomas Wolters, Dr. Torsten Herting - neue Mitglieder und Interessenten: Matthias Kühn, Dr. Rolf Bienert, Angelika Schall, Ulrich und Marianne Diez, Alexander Krueger, Andreas Beuermann Ort: City Hotel Welzow - Renegade in Welzow Die Tochter unseres verstorbenen Kameraden Dr. Andreas Schall ist derzeit bereit, dessen Lake Renegade D-EFFV unter bestimmten Bedingungen den DWV-Mitgliedern zum Mitfliegen zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen und Kontakt über Frank Degen, - Buccaneer in Florida Alexander und Andreas betreiben in USA eine Lake Buccaneer am Flugplatz St. Augustine FL zur Schulung und Vercharterung, insbesondere auch an deutsche Piloten. Kontakt über - Wasserflugbetrieb in Deutschland: Wasserflugbetrieb ist jederzeit möglich auf dem Sedlitzer See, Kennung EDUY, der als Sonderlandeplatz PPR mit einem Anker-Symbol in der ICAO-Karte eingetragen ist. Weitere Informationen siehe An den folgenden Gewässern sind Bestrebungen im Gange, weitere Wasserflugplätze zuzulassen oder zeitlich befristete Genehmigungen für Wasserflugbetrieb zu erwirken: 1. Bärwalder See (Boxberg/Oberlausitz) 2. Zwenkauer See (südlich von Leipzig) 3. Binnenwasserstraße Mosel 4. Binnenwasserstraße Saar 5. Bodensee Gruß Thomas Besonders erfreulich die rege Teilnahme der neuen Mitglieder und einiger externer Wasserfluginteressenten! Bei zweien der fünf genannten Gewässer stehen die Chancen nicht schlecht, in absehbarer Zeit neue Wasserflugmöglichkeiten zu schaffen. Unser Haus- und Hof-Photograph Torsten Herting hat viele Photos von der erlauchten Versammlung geschickt. Hier eine kleine Auswahl: Das Rettungsboot wird zum Wasser gebracht und für eventuelle Einsätze vorbereitet. 2

3 Die Gentlemen im Hintergrund haben sich schon sattgeflogen? Das Flugzeug langweilt sich allein im Wasser! Nun aber ready for taxi! Hoffentlich reicht die Strecke für den Start das andere Ufer kann man gerade noch erkennen! 3

4 3. Gruß von Rolf Ewald aus der Schweiz Von unserem Fliegerkameraden Rolf Ewald erhielten wir einen Gruß aus der Schweiz: Sir, ich war kürzlich in Lausanne, unten am See, in Ouchy. Da fand ich auf dem Weg zum olympischen Museum eine Schrifttafel, die Sie interessieren wird. Liebe Grüße Rolf Ewald Legende im Anhang rechts unten: zu den Plakaten unten: 31. August, 1. und 2. September 1912 Internationaler Wasserflugzeug-Concours auf dem Genfer See Wettbewerb in Geschicklichkeit, bei Starts vom Wasser und bei Wasserungen sowie in Geschwindigkeit: Der Sieger erreicht 61 km/h. zum oberen Photo: 11. Juni 1928 Zwischenlandung eines Wasserflugzeugs der italienischen Marine. Der Kommandant Maddalena fliegt einen Hilfseinsatz für eine italienische Expedition in Not am Nordpol zum unteren Photo: 30. Juni 1930 Eröffnung der Linie Ouchy Evian der französischen Gesellschaft Air-Union. Am 2. August 1930 stürzt das Wasserflugzeug auf einem Flug nach Evian in den See vor Ouchy, womit das Unternehmen sein Ende nimmt. 4

5 Am 6. September erhielten wir von Rolf Ewald noch eine andere bemerkenswerte Information: Die kroatische European Coastal Airlines will Inselhopping an der Adriaküste etablieren. Mit einem Twin Otter-Wasserflugzeug verbindet sie seit dieser Woche zunächst einen eigens errichteten Wasserflughafen in Split mit der Insel Hvar. Was in anderen Ländern nicht alles möglich ist! 4. Etwas Wasserfluggeschichte aus den 70er Jahren Der Chronist hütet eine Mange alter Hüte. Ziemlich am Anfang dieses Schatzes befinden sich zwei Schriftsätze, die Jürgen Buchholz behufs Veröffentlichung im AOPA-Letter verfaßt hat. Er ist der spiritus rector der Gründung des "Deutschen Seeflieger-Verbands", welcher wenig später den bescheideneren Namen "Deutscher Wasserflieger-Verband" angenommen hat. Der Schriftsatz Nr. 1 ist nicht datiert, er wurde in der ersten Jahreshälfte 1978 auf AOPA-Papier geschrieben. Hier eine Abschrift, das Original ist so mies, daß es nicht kopierfähig ist: SEEFLIEGEREI Dieses Blatt enthält erstmalig Mitteilungen und Informationen für unsere Seeflieger und solche, die es werden wollen. Der Text stammt von unserem Mitglied Jürgen Buchholz, Vorsitzender des Deutschen Seeflieger-Verbandes. "Da ab sofort die Mitglieder des Deutschen Seeflieger-Verbandes, die auch Mitglied der AOPA-Germany sind, eine AOPA-Seefluggruppe bilden, der sich ohne weitere Unkosten alle am Seeflug interessierten AOPA-Mitglieder anschließen können, soll deshalb ein kurzer Überblick über die derzeitigen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Seefliegerei in Deutschland gegeben werden. Im März 1977 wurde der Deutsche Seefliegerverband als Dachverband der deutschen Seeflieger, mit dem Ziel des Wiederaufbaus der Seefliegerei in Deutschland gegründet. Die bisherigen Bemühungen haben gezeigt, daß die Seefliegerei in Deutschland möglich ist, wenn sich die am Seeflug interessierten Flieger ernsthaft darum bemühen. Bis zur Aufnahme des Seeflugbetriebes in Deutschland erfolgt die Seeflugschulung und Charterung von Seeflugzeugen durch deutsche Piloten vorrangig ohne Probleme in Skandinavien, England, Italien, Frankreich, USA und Kanada. Für genauere Informationen hat der DSV einige Mitglieder als Kontaktpersonen zu den ausländischen Seefliegerkameraden. Die FINNAIR wird ein IT~Pauschalreiseprogramm im Sommer 1979 zur Seeflugschulung in Finnland auflegen (S. AOPA-letter 8/9-78). Durch die Bemühungen des DSV ist die Situation des Seeflugwesens in Deutschland zur Zeit folgende: Das Bundesministerium für Verkehr hat die zuständigen Landesbehörden ersucht, daß die ausländische Seefluglizenz der deutschen Piloten ohne weitere Prüfung in die gültige deutsche Pilotenlizenz eingetragen werden soll, was mehrfach auch schon geschehen ist. Für die Abnahme der Seeflugprüfung in Deutschland hat das Luftfahrt-Bundesamt einen Seeflugprüfer ernannt, der jederzeit bereit ist, die Prüfung in Deutschland abzunehmen, wenn der Schüler hierfür ein Wasserflugzeug zur Verfügung stellt und die Genehmigung zur Benutzung eines geeigneten Gewässers bei der zuständigen Landesbehörde eingeholt hat (siehe hierzu die Fußnote der AOPA-Redaktion am Ende des Schriftsatzes). Es besteht die Möglichkeit, mit behördlicher Zustimmung Seeflugbasen in Deutschland einzurichten die den Vorteil hätten, daß sie ständig ohne weitere Genehmigungen von den Seefliegern benutzt werden könnten. 5

6 Die Zustimmung der Einrichtung einer Seeflugbasis ist aber von dem zustimmenden Antrag des Besitzers oder Pächters des Geländes an die zuständige Landesbehörde abhängig. Da aber noch kein Pächter gefunden wurde und der DSV finanziell nicht in der Lage ist Gelände für Seeflugbasen zu erwerben, konnte diese Möglichkeit bisher nicht ausgenutzt werden. (Hier scheint die Rechnung ohne Umweltschützer und Lärmschreier gemacht zu werden, Anm.d.Red.). Die zweite Möglichkeit ist, daß jeder Seeflieger sich geeignete Gewässer in Deutschland sucht und bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einen persönlichen Einzelantrag auf Wasser-Außenstart- und Landegenehmigung stellt. Die Entscheidung der Behörde wird gem. der Erfordernisse des 25 LuftVG erfolgen. Im Sommer 1977 hat der 'Länderausschuß Luftfahrt' leider beschlossen, daß auch den DSV- Mitgliedern keine Ausnahme auf generelle Wasser-Außenstart- und Landegenehmigung gestattet werden kann. Die Landesbehörden haben aber die Mithilfe bei der Suche nach geeigneten Gewässern und der unbürokratischen Abwicklung der Anträge zugesichert. Abschließend noch eine interessante Information für alle Seefluginteressenten; in Vorverhandlungen mit zuständigen Institutionen ist dem Leiter der Flugschule Westerland/Sylt, Herrn Haratik, zugesagt worden, daß seine Flugschule als Seeflugschule tätig werden kann. Herr Haratik, der persönlich am Aufbau der Seefliegerei interessiert ist, ist bereit auch bei einem Gewinn von ± Null für seine Flugschule eine Cessna C180 mit Amphibienschwimmer anzuschaffen. Die Unkosten werden in etwa der einer Ce 172 entsprechen. Die Charterflugstunde wird naß DM 180,-- kosten. Hinzu kommt ein Aufpreis von DM 35,-- für den Seefluglehrer, der aber wegfällt, wenn DSV-Seefluglehrer ehrenamtlich kostenlos schulen. Neben der Wartung und Unterstellung des Flugzeuges, was in den Händen von Herrn Haratik liegt, wird er sich auch um das zur Verfügung-Stellen eines Motorbootes mit Bootsführer und um das Verlegen eines Bojenfeldes für die Start- und Landestrecke im Bereich des Königshafens am Ellenbogen bei List auf Sylt kümmern. Dieses interessante Angebot zum Start des Seeflugbetriebes und der Seeflugschulung im Frühjahr 1979 in Deutschland wird davon abhängig gemacht, daß die Cessna 180 auf Amphibienschwimmern von der Flugschule und durch Charterung von Seefluginteressenten zusammen 300 Stunden im Jahr geflogen wird. Das bedeutet, daß genügend Seefluginteressenten soviel Stunden chartern müßten, daß eine gesamte Mindestabnahme von 200 Stunden à DM 180,-- im Jahr mit einer Vorwegzahlung bis zum Jahreswechsel auf das Konto der Flugschule Westerland bzw. auf das DSV-Konto zur Weiterleitung gewährleistet ist. Neben den schon in Deutschland vorhandenen Amphibienflugbooten vom Typ Lake Bucaneer ist es am sinnvollsten mit dem leichtesten Schwimmerflugzeug, das mit Amphibienschwimmern ausgerüstet werden kann, der Ce 180, die Seeflugschulung wieder in Deutschland zu beginnen, da Amphibien, die auch auf Landeplätzen benutzt werden können, die Durchführung des Seeflugbetriebes wesentlich erleichtern. Schwimmerflugzeuge sind in Anschaffung und Unterhalt billiger als Flugboote und erfordern keine zusätzliche Typeneinweisung. AOPA-Mitglieder, die sich der AOPA-Seefluggruppe anschließen wollen oder an genaueren Informationen interessiert sind, wenden sich bitte an den kommissarischen AOPA-Seeflug-Gruppenleiter und Präsidenten des DSV. Jürgen Buchholz, Eisenzahnstr. 9, l000 Berlin 31, Tel. 030/ " Anm.d.Red.: Diese Betrachtungsweise erscheint uns ein wenig zu optimistisch. In Deutschland ist eine einzige-lake Buccaneer zugelassen, mit welcher der Inhaber eine deutschen PPL seine Prüfung ablegen könnte. Dieses schwer zu manövrierende Flugzeug aber ist ein Amphibium und kein Schwimmerflugzeug. Um ein skandinavisch zugelassenes Flugzeug fliegen zu dürfen, wird aber ein in dem jeweiligen Land ausgestellter PPL benötigt. Einige unserer Mitglieder können ein langes Lied von diesen und anderen Komplikationen singen! Es muß aber honoriert werden, daß die Bemühungen des DSV einige Erfolge gebracht haben. 6

7 Der Schriftsatz Nr. 2 ist ebenfalls nicht datiert. Aus dem Inhalt ergibt sich, daß er zwischen Anfang Juni und Ende Dezember 1978 verfaßt worden sein muß. Hier die Abschrift: II. Informationsbericht der AOPA-Seefluggruppe. handschriftlicher Vermerk: II AOPA-letter-Bericht wird in den nächsten AOPA-letters veröffentlicht Durch die neu eingegangenen interessanten Informationen für Seefluginteressenten, freue ich mich die Anmerkung der Redaktion zum ersten Seeflugbericht in den AOPA-letters, widerlegen zu können. Obwohl die Erlangung der Ausübung des Seeflugsportes in Deutschland sicherlich mit großem Optimismus betrieben werden muß, um zum Erfolg führen zu können, zeigen die nachfolgenden Veröffentlichungen, daß der erste Bericht nicht zu optimistisch verfaßt war. Wegen der Bedeutsamkeit für die Seefluginteressenten, wird das an mich gerichtete Schreiben der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz wörtlich veröffentlicht. Sehr geehrter Herr Buchholz! In unserem Zuständigkeitsbereich sind Außenlandungen und starts mit Wasser- bzw. Amphibienflugzeugen oder mit Flugbooten auf dem Rhein oder dessen Seitenarmen (Altrheinen) möglich. Auf den Seitenarmen ist jedoch eine Wasserfläche von min. 600 x 100 m erforderlich. Ferner muß ein freier An- und Abflugsektor, der dem von Landeplätzen entspricht, vorhanden sein. Bei dem Flugboot vom Typ Lake Buccaneer ist bei voller Beladung ein Startstreckenzuschlag erforderlich. Dieser richtet sich nach dem Zustand der Wasseroberfläche und ist vom Flugzeugführer zu errechnen. Wie stellen anheim, einen Antrag auf Erteilung einer Außenlande- und -starterlaubnis zu stellen, wenn Sie eine geeignete Wasserfläche gefunden haben. Die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist jedoch beizufügen. Hochachtungsvoll Im Auftrag Unterschrift (Kastenholz) Der Leiter der Flugschule Westerland/Sylt, Herr Haratik, teilte mir in einem Telefonat mit, daß sich, durch meine Veröffentlichungen, laufend Seefluginteressenten für die Seeflugschulung bei ihm melden. Da ihm auch inzwischen die Zusage der Landesbehörde von Schleswig-Holstein gegeben wurde, ist er deshalb bereit sofort, auf eigene Kosten, eine Cessna C-180 auf Amphibienschwimmern zu erwerben und damit 1979 die Seeflugschulung aufzunehmen. Da Herr Haratik sich für längere Zeit im Ausland aufhält, hat er mich bevollmächtigt, im Namen der Flugschule Westerland/Sylt, die noch nötige Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde einzuholen, wozu ich gern bereit bin. Bei meinen bisherigen Bemühungen, um Ausübung der Seefliegerei in Deutschland, hat sich gezeigt, daß nur Wasserbehörden und teilweise Umweltschützer als ernsthaftes Problem bekämpft werden müssen. Auch für meinen persönlichen Antrag auf Wasser-Außenstart- und Landegenehmigung, auf den dafür geeigneten Schleswig-Holsteinischen Seen, hat mir der Minister für Wirtshaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein die Zusage erteilt, auch wenn sie in der ADIZ, direkt an der Grenze liegen. Abhängig gemacht wird die Zusage, zur Benutzung der Gewässer, von der Vorlage der schriftlichen Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten des Gewässers. Ferner ist erforderlich die Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde gemäß 8a des Wasser-Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 327). Außerdem muß ein Lageplan mit vorgesehenen Anlegestellen für Wasserflugzeuge eingereicht werden. 7

8 Zur Zeit hat Herr Pöschel eine deutsch zugelassene Lake Buccaneer und unser AOPA-Mitglied, und DSV- Vizepräsident, Hasso Winkler, wird voraussichtlich im Januar 1979 mit seiner Haltergemeinschaft die Lake Buccaneer unseres schwedischen DSV-Mitgliedes, Göran Olsson, erworben haben. Eine dritte deutsch zugelassene Lake Buccaneer soll in Kürze aus den USA fliegerisch überführt werden. Zur Anmerkung der Redaktion im ersten Seeflugbericht in den AOPA-letters muß gesagt werden, daß es zwar richtig ist, daß die Lake Buccaneer schwer zu manövrieren ist, aber von Seefliegern wird immer eine wesentlich höhere Leistung bei Start und Landung auf dem Wasser verlangt, da auch kleine Fehler im allgemeinen immer mit einem Überschlag enden würden. Deshalb habe ich verschiedentlich in meinen Veröffentlichungen den Seeflieger als den Start- und Landekünstler in der gesamten Fliegerei bezeichnet. Aber gerade das ist es, was die Seefliegerei so reizvoll macht. Abschließend noch eine Bitte an alle AOPA-Mitglieder. Bitte teilen Sie mir die Anschrift und Telefon-Nr. von Besitzern oder Pächtern, von für den Seeflug geeigneten Gewässern mit, deren Zustimmung vorausgesetzt werden kann. Besten Dank für ihre Mithilfe am Wiederaufbau des deutschen See-Flugsportes. Hier nochmals meine Anschrift:... Jürgen Buchholz Heute sind wir um die Erfahrungen von 36 Jahren klüger. Wie mutet uns der Optimismus der Gründerväter des DSV ---> DWV heute an und was har er gebracht? - Sicher ist, daß die Gründung des DSV die Geburtsstunde des individuellen Wasserfliegens in Deutschland war. Das hat es im tausendjährigen Reich nicht gegeben, und nach dem Krieg sowieso nicht. Wenn wir heute im DWV zu erschwinglichen Preisen und auch bei einigen wenigen gewerblichen Flugschulen in Deutschland Wasserflug betreiben können, so kam der Anstoß dazu von den Enthusiasten, die den Verband damals aus der Taufe gehoben haben. - Der überschwengliche Optimismus ist alsbald in einen nüchternen Realismus gemündet, der Früchte getragen hat: Ein jederzeit nutzbarer PPR-Wasserflugplatz in der Lausitz, der nach vorsichtiger Schätzung nicht der einzige in Deutschland bleiben wird, dazu etliche auf einzelne Personen und Flugschulen, zeitlich und örtlich beschränkte Wasserflug-Genehmigungen. Wir brauchen keine Wasserflugzeuge, um innerhalb Deutschlands von A nach B zu fliegen, aber wir brauchen Möglichkeiten, die Klassenberechtigung SEP(sea) im Lande zu erwerben und durch regelmäßiges Training zu erhalten. Dieser Bedarf läßt sich wenn auch mit ein paar Unbequemlichkeiten decken - Ehrfürchtiges Staunen erregt das Schreiben der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz von Offensichtlich war damals nur eine einzige Behörde für die Erteilung der Außenstart- und landegenehmigungen zuständig, heute meckern wenigstens ein Dutzend anderer Behörden und lautstarker Vereinigungen auf die uns in der Regel wohlgesonnenen Luftfahrtbehörden ein. O tempora, o mores! - Und die Quintessenz daraus? Mit dem schon zitierten nüchternen Realismus, aber mit Optimismus und Zielstrebigkeit unser Anliegen vor Ort weiterverfolgen, dabei vor allem die lokalen Behörden einbinden und von der Attraktion von Wasserflugzeugen für die Öffentlichkeit überzeugen! Schluß für heute, sonst liest die Epistel kein Mensch! Mit dem nächsten Rundschreiben werden wir wieder erste Informationen über die Wasserflugereignisse 2015 geben. Biscarrosse ist an der Reihe! Ihr 8

Rundschreiben 3/2014

Rundschreiben 3/2014 1 Günter Kretzschmar Schatzmeister 3. Juni 2014 Rundschreiben 3/2014 Sehr geehrte Freunde, Förderer und Mitglieder des DWV, liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden! Die Ausstellung unserer SeaRey

Mehr

Rundschreiben 1/2017

Rundschreiben 1/2017 1 Günter Kretzschmar Schatzmeister 2. Februar 2017 Rundschreiben 1/2017 Sehr geehrte Freunde, Förderer und Mitglieder des DWV, liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden! Nachdem der Januar mit wochenlanger,

Mehr

Rundschreiben 1/2011

Rundschreiben 1/2011 1 Günter Kretzschmar 1. Vorsitzender Datum: 5. Februar 2011 Rundschreiben 1/2011 Sehr geehrte Freunde, Förderer und Mitglieder des DWV, liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden, der Winter ist zwar

Mehr

Rundschreiben 1/2016

Rundschreiben 1/2016 1 Günter Kretzschmar Schatzmeister 7. Januar 2016 Rundschreiben 1/2016 Sehr geehrte Freunde, Förderer und Mitglieder des DWV, liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden! Nachdem die Feiertage zum Jahresende

Mehr

Rundschreiben 1/2013

Rundschreiben 1/2013 1 Günter Kretzschmar 1. Vorsitzender 10. Februar 2013 Rundschreiben 1/2013 Sehr geehrte Freunde, Förderer und Mitglieder des DWV, liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden! Es tropft allenthalben

Mehr

Rundschreiben 2/2015

Rundschreiben 2/2015 1 Günter Kretzschmar Schatzmeister 2. April 2015 Rundschreiben 2/2015 Sehr geehrte Freunde, Förderer und Mitglieder des DWV, liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden! Den Winter haben wir ohne allzu

Mehr

Rundschreiben 1/2014

Rundschreiben 1/2014 1 Günter Kretzschmar 1. Vorsitzender 3. April 2014 Rundschreiben 1/2014 Sehr geehrte Freunde, Förderer und Mitglieder des DWV, liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden! 1. Neues vom Sedlitzer See

Mehr

Rundschreiben 4/2013

Rundschreiben 4/2013 1 Günter Kretzschmar 1. Vorsitzender 19. August 2013 Rundschreiben 4/2013 Sehr geehrte Freunde, Förderer und Mitglieder des DWV, liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden! Schnell einen kurzen Bericht

Mehr

Rundschreiben 4/2015

Rundschreiben 4/2015 1 Günter Kretzschmar Schatzmeister 22. Mai 2015 Rundschreiben 4/2015 Sehr geehrte Freunde, Förderer und Mitglieder des DWV, liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden! Unsere Wasserflugsaison 2015

Mehr

Rundschreiben 5/2015

Rundschreiben 5/2015 1 Günter Kretzschmar Schatzmeister 28. Juli 2015 Rundschreiben 5/2015 Sehr geehrte Freunde, Förderer und Mitglieder des DWV, liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden! Die Saison mit einem Jahrhundertsommer

Mehr

Rundschreiben 5/2013

Rundschreiben 5/2013 1 Günter Kretzschmar 1. Vorsitzender 5. Dezember 2013 Rundschreiben 5/2013 Sehr geehrte Freunde, Förderer und Mitglieder des DWV, liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden! Nanu, jetzt, da ein Jeder

Mehr

Rundschreiben 4/2012

Rundschreiben 4/2012 1 Günter Kretzschmar 1. Vorsitzender 21. August 2012 Rundschreiben 4/2012 Sehr geehrte Freunde, Förderer und Mitglieder des DWV, liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden! Der Chronist sitzt und schwitzt

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 15 APR 2016 gültig ab: sofort 1-721-16 1-521-15 wird hiermit aufgehoben Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über die besondere Ermächtigung

Mehr

Rundschreiben 1/2015

Rundschreiben 1/2015 1 Günter Kretzschmar Schatzmeister 13. Dezember 2014 Rundschreiben 1/2015 Sehr geehrte Freunde, Förderer und Mitglieder des DWV, liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden! Nanu! Das Jahr 2014 ist

Mehr

Wasserflugzeuge fliegen lernen: Der höchste Spaß, den man beim Fliegen haben kann!

Wasserflugzeuge fliegen lernen: Der höchste Spaß, den man beim Fliegen haben kann! Wasserflugzeuge fliegen lernen: Der höchste Spaß, den man beim Fliegen haben kann! Wasserflugzeuge: Was in Alaska zum fliegerischen Alltag gehört, ist in Österreich noch immer eine Besonderheit. Deshalb

Mehr

DEUTSCHER HÄNGEGLEITERVERBAND e.v. im DAeC

DEUTSCHER HÄNGEGLEITERVERBAND e.v. im DAeC DEUTSCHER HÄNGEGLEITERVERBAND e.v. im DAeC Beauftragter des Bundesministeriums für Verkehr Prüf- und Zulassungsstelle Postfach 88, 83701 Gmund am Tegernsee, Telefon (08022) 9675 0, Fax (08022) 9675 99

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 04 AUG 2015 gültig ab: sofort 1-521-15 Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über die besondere Ermächtigung zu handschriftlichen Eintragungen

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Informationen zur Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL) und zur Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Segelflug LAPL(S) nach VO (EU) Die Behörde darf keine Rechtsberatung geben. Es handelt sich um unverbindliche

Mehr

Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen

Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Dezernat 41 Fachplanung, Luftfahrtpersonal Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen (gültig für Lizenzen, welche noch nicht in eine Lizenz

Mehr

Antrag. 1.1 Start- u. Landegelände (Landkreis, Gemeinde, Straße, Flur/Flurstücksnummer): 1.2 Datum u. Uhrzeit:

Antrag. 1.1 Start- u. Landegelände (Landkreis, Gemeinde, Straße, Flur/Flurstücksnummer): 1.2 Datum u. Uhrzeit: Luftfahrtunternehmen: Telefon (geschäftlich/privat) Telefax: Email: Regierungspräsidium Kassel Dez. 22 Luftverkehr 34117 Kassel Außenstarts und landungen mit einem Hubschrauber Anlagen 1 Übersichtsplan

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am 20.05.2006 in Frankfurt am Main Geändert von der Mitgliederversammlung des DOSB am 03.12.2011 in Berlin Geändert

Mehr

Auf eine gesonderte Baubeginnanzeige wird wegen der zeitlichen Nähe Bauausführung verzichtet.

Auf eine gesonderte Baubeginnanzeige wird wegen der zeitlichen Nähe Bauausführung verzichtet. Stresemannstr. 4, 28207 Freie Hansestadt Amt für Straßen- und Verkehr -Referat 40- Straßenerhaltung Suzana.Krajinovic@ASV.BREMEN.DE Herdentorsteinweg 49-50 28195 PTI 23, PPB Access A, Cornelia Mohrke EMail:

Mehr

Per . Fellbacher Herbst Verkaufsoffener Sonntag. Juli Sehr geehrte Damen und Herren,

Per  . Fellbacher Herbst Verkaufsoffener Sonntag.   Juli Sehr geehrte Damen und Herren, Per Email Tel.: 0711 5851-170 Fax: 0711 5851-171 Mail: stadtmarketing@fellbach.de Juli 2018 Fellbacher Herbst 2018 - Verkaufsoffener Sonntag Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Jahr findet bereits

Mehr

Rundschreiben 2/2017

Rundschreiben 2/2017 1 Günter Kretzschmar Schatzmeister 14. April 2017 Rundschreiben 2/2017 Sehr geehrte Freunde, Förderer und Mitglieder des DWV, liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden! Das 40-jährige Jubiläum unsres

Mehr

Lizenznummer (D... EG):

Lizenznummer (D... EG): Antragsteller (Name, Anschrift) Telefon: Lizenznummer (D... EG): Telefax: E-Mail: Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Mittelstraße 5/5a 12529 Schönefeld Außenstarts und landungen mit einem

Mehr

Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen

Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Dezernat 41 Fachplanung, Luftfahrtpersonal Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen In Abhängigkeit von der Art des Luftfahrzeuges zu dessen

Mehr

Entgeltordnung für den Sonderlandeplatz (SLP) Bamberg-Breitenau (EDQA) Teil l Lande- und Nutzungsentgelte

Entgeltordnung für den Sonderlandeplatz (SLP) Bamberg-Breitenau (EDQA) Teil l Lande- und Nutzungsentgelte Entgeltordnung für den Sonderlandeplatz (SLP) Bamberg-Breitenau (EDQA) Nach Abstimmung mit den Stadtwerken Bamberg Verkehrs- und Park GmbH wird für die Benutzung des Sonderlandeplatzes Bamberg-Breitenau

Mehr

Wasserflugzeuge zu fliegen bedeutet, Freiheit zu erleben

Wasserflugzeuge zu fliegen bedeutet, Freiheit zu erleben Wasserflugzeuge zu fliegen bedeutet, Freiheit zu erleben Wasserflugzeuge: Was in Alaska zum fliegerischen Alltag gehört, ist in Österreich noch immer eine Besonderheit. Deshalb habe ich mich nach Jahren

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren, shop4pilots.com Ottersleber Chaussee 91 39120 Magdeburg Deutschland An alle Flugschulen, Fliegerclubs, Vereine, Flugplätze etc. Sehr geehrte Damen und Herren, alle Jahre wieder werden im Frühjahr die neuen

Mehr

13 des Handelsgesetzbuch (HGB)

13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland (1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht

Mehr

ART. 3 Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

ART. 3 Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. 1 STATUTEN I. Name, Sitz und Zweck ART. 1 Unter dem Namen «ARCHITEKTUR FORUM OBERSEE» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetz-buches mit Sitz in Rapperswil. ART. 2 Der

Mehr

Rundschreiben Nr. 82/2016

Rundschreiben Nr. 82/2016 23. Dezember 2016 Rundschreiben Nr. 82/2016 Hinweis: Vorherige Verlautbarung der Bundesbank zu Finanzsanktionen: Rundschreiben Nr. 81/2016 An alle Kreditinstitute Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen

Mehr

Wasserflugzeuge fliegen lernen: Der höchste Spaß!

Wasserflugzeuge fliegen lernen: Der höchste Spaß! Wasserflugzeuge fliegen lernen: Der höchste Spaß! Wasserflugzeuge: Was in Alaska zum fliegerischen Alltag gehört, ist in Österreich noch immer eine Besonderheit. Deshalb habe ich mich nach Jahren fliegerischer

Mehr

WIRTSCHAFTLICH NICHT MEHR PRAKTIKABEL IST!

WIRTSCHAFTLICH NICHT MEHR PRAKTIKABEL IST! Authorized Station EUROPE Abs Flugzeugservice W Ader LTB Flughafen PB-Lippstadt 33142 Büren-Ahden EASA-Nr: DE1450078 CAMO-Nr: DEMG0078 Tel:++ 49 2955 74 90 18 E-Mail: WAderLTB@t-onlinede Bundesministerium

Mehr

Antrag auf Außenstarts und landungen mit einem Hubschrauber

Antrag auf Außenstarts und landungen mit einem Hubschrauber Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Fachgruppe Luftverkehr Gebäude 89 55483 Hahn Flughafen Anlagen: Antrag auf Außenstarts und landungen mit einem Hubschrauber Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers

Mehr

AUSBILDUNG aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte entspr. 1 Abs. 4 LuftVZO

AUSBILDUNG aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte entspr. 1 Abs. 4 LuftVZO TEIL 13 AUSBILDUNG aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte entspr. 1 Abs. 4 LuftVZO 1. Ausbildungsvoraussetzungen Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis zum Führen aerodynamisch

Mehr

SchiedsamtsZeitung 72. Jahrgang 2001, Heft 07 Online-Archiv Seite Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 72. Jahrgang 2001, Heft 07 Online-Archiv Seite Organ des BDS Anfragen an die Redaktion Anfragen sind an die Redaktion zu richten. Anschrift: Burkhard Trense, Mersch 7, 59174 Kamen. Sie werden von fachkundigen Mitarbeitern des BDS beantwortet und falls sie von allgemeinem

Mehr

Informationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen

Informationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen Informationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen Nachfolgend finden Sie Hinweise und Informationen zur Verlängerung/Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen. Die Hinweise

Mehr

1.1 Ort der Durchführung, Landkreis (Ort mit PLZ, Straße, Hausnummer; Gemarkung, Flur, Flurstück, ggf. Koordinaten, Grad, Minuten)

1.1 Ort der Durchführung, Landkreis (Ort mit PLZ, Straße, Hausnummer; Gemarkung, Flur, Flurstück, ggf. Koordinaten, Grad, Minuten) Bitte senden Sie diesen Antrag vollständig und unterschrieben an Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Fachgruppe Luftverkehr, Gebäude 89, 55483 Hahn-Flughafen oder per E-Mail an luftverkehr@lbm.rlp.de

Mehr

Flugbetriebliche Berechnungen für den Verkehrslandeplatz Strausberg

Flugbetriebliche Berechnungen für den Verkehrslandeplatz Strausberg Flugbetriebliche Berechnungen für den Verkehrslandeplatz Strausberg 1. Aufgabenstellung In dem Luftfahrttechnischen Eignungsgutachten der Fa. AOM GmbH vom April 2015 wird im Kapitel 2.3 Einstufung des

Mehr

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten

Mehr

Aufstieg von unbemannten Freiballonen, insbesondere Wetterballonen

Aufstieg von unbemannten Freiballonen, insbesondere Wetterballonen Aufstieg von unbemannten Freiballonen, insbesondere Wetterballonen Vor der Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle ist für den Aufstieg von

Mehr

VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name

VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer der Städtischen Berufsschule I Regensburg e.v. Er ist unter

Mehr

Seite 1/6. IHK Bodensee-Oberschwaben Erlaubnispflichtige Vermittlergewerbe Lindenstr Weingarten

Seite 1/6. IHK Bodensee-Oberschwaben Erlaubnispflichtige Vermittlergewerbe Lindenstr Weingarten Seite 1/6 IHK Bodensee-Oberschwaben Erlaubnispflichtige Vermittlergewerbe Lindenstr. 2 88250 Weingarten Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer,

Mehr

Richtlinien für die Durchführung des Flugbetriebes beim Flugsportverein Kaiserslautern e.v. (Benutzungsordnung)

Richtlinien für die Durchführung des Flugbetriebes beim Flugsportverein Kaiserslautern e.v. (Benutzungsordnung) Richtlinien für die Durchführung des Flugbetriebes beim Flugsportverein Kaiserslautern e.v. () 1. Flugbetrieb 1.1. Der Flugbetrieb findet an Wochenenden und an Feiertagen in Lachen- Speyerdorf statt. Flugbetrieb

Mehr

INFORMATIONSBLATT Segelflug LAPL(S) und SPL

INFORMATIONSBLATT Segelflug LAPL(S) und SPL Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Luftfahrtbehörde INFORMATIONSBLATT Segelflug LAPL(S) und SPL 1. LEICHTLUFTFAHRZEUG-PILOTENLIZENZ LAPL FCL.105 LAPL - Rechte und Bedingungen a)

Mehr

Bekanntmachung des Bundes und der Länder - Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko

Bekanntmachung des Bundes und der Länder - Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko Bekanntmachung des Bundes und der Länder - Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko gem. VO (EU) Nr. 965/2012 (Anwendungsdatum: 21.04.2017) Begriffsbestimmung Gemäß Artikel 2 der VO (EU)

Mehr

Vorbemerkung 2. Voraussetzungen für die Anerkennung leitender Tätigkeit 2. Überprüfung der fachlichen Kenntnisse 2. Die Bestätigungsurkunde 2

Vorbemerkung 2. Voraussetzungen für die Anerkennung leitender Tätigkeit 2. Überprüfung der fachlichen Kenntnisse 2. Die Bestätigungsurkunde 2 Leitende Tätigkeit im Straßenpersonenverkehr mit Ausnahme von Taxen und Mietwagen Merkblatt zur Anerkennung Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 2 Voraussetzungen für die Anerkennung leitender Tätigkeit 2 Überprüfung

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beförderung von Personen oder Sachen in Luftfahrzeugen

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beförderung von Personen oder Sachen in Luftfahrzeugen Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) - Luftfahrtbehörde Mercatorstraße 9 24106 Kiel Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beförderung von Personen oder Sachen in Luftfahrzeugen

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1975 Ausgegeben am 22. Juli 1975 124. Stück 389. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium

Mehr

für die Antragstellung Sonstige Gewässerbenutzungen gemäß 5(3) SächsWG über den Gemeingebrauch gemäß 26 WHG i. V. m.

für die Antragstellung Sonstige Gewässerbenutzungen gemäß 5(3) SächsWG über den Gemeingebrauch gemäß 26 WHG i. V. m. Antrag nach 5(3) SächsWG für die Antragstellung Sonstige Gewässerbenutzungen gemäß 5(3) SächsWG über den Gemeingebrauch gemäß 26 WHG i. V. m. 16 SächsWG hinaus für das/die Gewässer:... Wortlaut des 5(a)

Mehr

Rundschreiben Nr. 57/2017

Rundschreiben Nr. 57/2017 1. September 2017 Rundschreiben Nr. 57/2017 Hinweis: Vorherige Verlautbarung der Bundesbank zu Finanzsanktionen: Rundschreiben Nr. 56/2017 An alle Kreditinstitute Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 0.232.112.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2017 Nr. 250 ausgegeben am 21. September 2017 Kundmachung vom 4. September 2017 der Abänderung der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider

Mehr

Erwerb einer Pilotenlizenz

Erwerb einer Pilotenlizenz Erwerb einer Pilotenlizenz Pilotenlizenzen werden nach den Vorgaben des Teil-FCL der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellt. Für den Erwerb einer Pilotenlizenz bedarf es einer Pilotenausbildung die

Mehr

Der Förderverein der Hans-Joachim-Maaz-Stiftung Beziehungskultur

Der Förderverein der Hans-Joachim-Maaz-Stiftung Beziehungskultur Ilka Bläß-Müssig Der Förderverein der Hans-Joachim-Maaz-Stiftung Beziehungskultur Vortrag auf dem 2. Stiftungstag der Hans-Joachim Maaz Stiftung Beziehungskultur, 25.11.2017 Lieber Herr Maaz, liebe Referenten,

Mehr

Angelehnt an die Zentralen der weltweiten Flugsicherungen (ACC = Area Control Center), gibt es

Angelehnt an die Zentralen der weltweiten Flugsicherungen (ACC = Area Control Center), gibt es Was ist ein virtuelles Area Control Center (vacc)? Angelehnt an die Zentralen der weltweiten Flugsicherungen (ACC = Area Control Center), gibt es auch in der Welt von VATSIM für jedes Land ihre individuelle

Mehr

Verhalten in besonderen Fällen menschliches Leistungsvermögen allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung

Verhalten in besonderen Fällen menschliches Leistungsvermögen allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung Ausbildungskriterien Bewerber ohne fliegerische Vorbildung Theorie-Ausbildung (gemäß 42 (2),(3) LuftPersV) Luftrecht Flugfunk Navigation Meteorologie Verhalten in besonderen Fällen menschliches Leistungsvermögen

Mehr

NOTAM-Request via TELEFAX

NOTAM-Request via TELEFAX NOTAM-Request via TELEFAX An FDB NOTAM-Zentrale (FAX 069/78072-660) (Mail: notam.office @ dfs.de) Bitte nachfolgende Information als NOTAM herausgeben: (Anmerkung: NOTAM-Request wird ergänzend auch per

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin und Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin und Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/309 16. Wahlperiode 2005-10-18 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin

Mehr

Name ggf. Geburtsname, Vorname des Antragstellers/Vertreter der jur. Person/des nicht rechtsfähigen Vereins

Name ggf. Geburtsname, Vorname des Antragstellers/Vertreter der jur. Person/des nicht rechtsfähigen Vereins Stadt Werdohl Abteilung Ordnung und Einwohnerwesen Goethestraße 51 58791 Werdohl Eingangsbestätigung: Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach 2 GastG zum Betrieb einer Schankwirtschaft einer Schank- und

Mehr

Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er hat seinen Sitz in Köln. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Mehr

Floorball Bund Hamburg e. V.

Floorball Bund Hamburg e. V. Änderungsnachweis Datum Ort Änderung 26.03.2008 Schenefeld Beschluss der 06.11.2012 Hamburg Änderung des Verbandsnamens gemäß der Satzungsänderung vom 06.11.2012 Seite 1 von 5 1 Allgemeines 1. Die regelt

Mehr

Satzung der MAX-LIEBERMANN-GESELLSCHAFT BERLIN e.v. Fassung vom 25. Mai Der Verein führt den Namen Max-Liebermann-Gesellschaft Berlin e.v.

Satzung der MAX-LIEBERMANN-GESELLSCHAFT BERLIN e.v. Fassung vom 25. Mai Der Verein führt den Namen Max-Liebermann-Gesellschaft Berlin e.v. Satzung der MAX-LIEBERMANN-GESELLSCHAFT BERLIN e.v. Fassung vom 25. Mai 2018 Der Verein führt den Namen Max-Liebermann-Gesellschaft Berlin e.v. 1 Sein Sitz ist Berlin. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar

Mehr

FLUGPLATZ KARLSHÖFEN GNARRENBURG

FLUGPLATZ KARLSHÖFEN GNARRENBURG AEROCLUB ELBE WESER KARLSHÖFEN e. V. FLUGPLATZ KARLSHÖFEN 27442 GNARRENBURG www.edwk.de E-Mail: info@flugschule-karlshoefen.de Privatpilotenlizenz/Leichtflugzeuglizenz/Nachtflugberechtigung/Flugfunkzeugnisse

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34c Gewerbeordnung (GewO) Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis gemäß 34c GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34c Gewerbeordnung (GewO) Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis gemäß 34c GewO Antragsteller:(ggf. juristische Person) An das Landratsamt Ludwigsburg GT 311, Kreispolizeiangelegenheiten Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen! Antrag auf

Mehr

Anordnung. über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs. am Emssee (Emssee-Anordnung) vom 27. April 1977

Anordnung. über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs. am Emssee (Emssee-Anordnung) vom 27. April 1977 Anordnung über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs am Emssee (Emssee-Anordnung) vom 27. April 1977 Auf Grund des 32 des Landeswassergesetzes vom 22.5.1962 (GV. NW. S. 235/SGV NW 77) und des

Mehr

S A T Z U N G. Fassung vom Name, Sitz und Geschäftsjahr

S A T Z U N G. Fassung vom Name, Sitz und Geschäftsjahr S A T Z U N G Fassung vom 04.02.2012 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verband trägt den Namen "Deutscher Wasserflieger-Verband e.v.", im folgenden DWV genannt. 2. Der Verband ist in das Vereinsregister

Mehr

Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 1. Mai/9. Mai 2000 Zustimmung des Landtags: 21. Oktober 1999 Inkrafttreten: 9.

Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 1. Mai/9. Mai 2000 Zustimmung des Landtags: 21. Oktober 1999 Inkrafttreten: 9. 0.748.091.012 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2000 Nr. 96 ausgegeben am 25. Mai 2000 Notenaustausch zwischen der Schweiz und Liechtenstein zur Regelung des Überfluges liechtensteinischen

Mehr

ÄNDERUNG. des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes (Barangebot) der

ÄNDERUNG. des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes (Barangebot) der Pflichtveröffentlichung nach 34, 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4, 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der Curanum AG insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem

Mehr

Entgeltordnung. Verkehrslandeplatz Speyer/Ludwigshafen

Entgeltordnung. Verkehrslandeplatz Speyer/Ludwigshafen Entgeltordnung für den Verkehrslandeplatz Speyer/Ludwigshafen I. Landeentgelt 1. Für Landungen von Luftfahrzeugen haben deren Halter oder Führer nach Maßgabe dieser Entgeltordnung ein Entgelt an den Flugplatzunternehmer

Mehr

öffentliches Protokoll 7. Sitzung der Fluglärm-Kommission Lübeck 6. April 2017, 14:00 Uhr Gemeindehaus der Gemeinde Groß Grönau

öffentliches Protokoll 7. Sitzung der Fluglärm-Kommission Lübeck 6. April 2017, 14:00 Uhr Gemeindehaus der Gemeinde Groß Grönau öffentliches Protokoll 7. Sitzung der Fluglärm-Kommission Lübeck 6. April 2017, 14:00 Uhr Gemeindehaus der Gemeinde Groß Grönau TOP 1. Eröffnung der Sitzung Begrüßung durch den Vorsitzenden Feststellung

Mehr

Königsblaue Monnemer

Königsblaue Monnemer Königsblaue Monnemer Protokoll der Gründungsversammlung des Schalke 04- Fanclubs Königsblaue Monnemer Donnerstag, 01.03.2012 Gaststätte Hellas, Mannheim-Schönau Die Versammlung wurde am 01.03.2012, um

Mehr

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Verein MeBiStu Verein für Medien- und journalistische Bildung in Stutensee e.v..

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Verein MeBiStu Verein für Medien- und journalistische Bildung in Stutensee e.v.. Aufnahmeantrag Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Verein MeBiStu Verein für Medien- und journalistische Bildung in Stutensee e.v.. Die folgenden Angaben sind für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses

Mehr

Jubiläumsveranstaltung zum 10jährigen Bestehen des»königsberger Ladungssicherungskreises«

Jubiläumsveranstaltung zum 10jährigen Bestehen des»königsberger Ladungssicherungskreises« Jubiläumsveranstaltung zum 10jährigen Bestehen des»königsberger Ladungssicherungskreises«09.11.2012 Des öfteren kann man in der Tagespresse Meldungen lesen, wie»lkw hat Ladung auf Autobahn verstreut«,

Mehr

Gerade die Hindernisfreiheit ist die Grundvoraussetzung für die Sicherheit des Luftverkehrs.

Gerade die Hindernisfreiheit ist die Grundvoraussetzung für die Sicherheit des Luftverkehrs. Sehr geehrte Damen und Herren, im Folgenden möchten wir unser ernsthaftes Anliegen diesmal auf etwas unkonventionelle Weise in Erinnerung bringen, in der Hoffnung, so noch mehr Beteiligte als bisher zu

Mehr

LANDEPLATZ-LÄRMSCHUTZ-VERORDNUNG (Landeplatz-LärmschutzV) Vom 5. Januar 1999 (BGBl. I S. 35)

LANDEPLATZ-LÄRMSCHUTZ-VERORDNUNG (Landeplatz-LärmschutzV) Vom 5. Januar 1999 (BGBl. I S. 35) LUFTRECHT-ONLINE LANDEPLATZ-LÄRMSCHUTZ-VERORDNUNG (Landeplatz-LärmschutzV) Vom 5. Januar 1999 (BGBl. I S. 35) Auf Grund des 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 15 und Satz 5 des Luftverkehrsgesetzes, in der Fassung der

Mehr

Pinch Hitter Lehrgang im FSC-Miltenberg e.v.

Pinch Hitter Lehrgang im FSC-Miltenberg e.v. Pinch Hitter Lehrgang im FSC-Miltenberg e.v. Der Schnupperkurs zum Fliegen lernen Bei fast allen Flügen der privaten Luftfahrt ist der Flugzeugführer die einzige Person an Bord, die das Luftfahrzeug führen

Mehr

Satzung. Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V.

Satzung. Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V. Satzung Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Name des Vereins lautet: Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V. 2. Der

Mehr

ZLPV Novelle 2012: Änderungen bei Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen

ZLPV Novelle 2012: Änderungen bei Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen ZLPV Novelle 2012: Änderungen bei Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen Mit 1. August 2012 ist eine neue Novelle zur ZLPV in Kraft getreten. Neben dem Thema Ultralight Lizenzen haben sich auch

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 148/16 10.6.2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/981 R KOMMISSION vom 7. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Standardformulare, Muster und Verfahren zur Konsultation

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung (HwO)

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung (HwO) Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung (HwO) Handwerkskammer zu Leipzig Postfach 10 04 65 04004 Leipzig Telefon 0341 2188-0 Telefax 0341 2188-299 Dresdner Straße 11/13

Mehr

Anmeldung Hunde-, Abrichte- und Führerlehrgang

Anmeldung Hunde-, Abrichte- und Führerlehrgang Anmeldung Hunde-, Abrichte- und Führerlehrgang An Hand der Ahnentafel des Hundes sind alle Spalten lückenlos (möglich mit Schreibmaschine oder Druckschrift) auszufüllen. Unvollständige und unleserliche

Mehr

Geänderte Satzung für den Forschungs- und Entwicklungsverein für Robotik- und Automationslösungen e.v.

Geänderte Satzung für den Forschungs- und Entwicklungsverein für Robotik- und Automationslösungen e.v. Geänderte Satzung für den Forschungs- und Entwicklungsverein für Robotik- und Automationslösungen e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Forschungs- und Entwicklungsverein

Mehr

RESOLUTION OIV/CONCOURS 332B/2009

RESOLUTION OIV/CONCOURS 332B/2009 RESOLUTION OIV/CONCOURS 332B/2009 LEITLINIEN BEZÜGLICH DER ERTEILUNG DER SCHIRMHERRSCHAFT FÜR WETTBEWERBE FÜR WEIN UND SPIRITUOSEN WEINBAULICHEN URSPRUNGS DURCH DIE OIV Die Generalversammlung der Internationalen

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 22 OCT 2015 gültig ab: sofort 2-219-15 Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen über die Genehmigung einer zentralen Ausbildungsorganisation (ATO) für Prüfer Heißluft-/Gasballon,

Mehr

Bundesrat Drucksache 203/09. Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Bundesrat Drucksache 203/09. Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Bundesrat Drucksache 203/09 04.03.09 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Vk Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Bestimmungen

Mehr

Tischvorlage für die 16. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 16. März 2018

Tischvorlage für die 16. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 16. März 2018 Bezirksregierung Köln Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 4. Sitzungsperiode Drucksache Nr. RR 28/2018 Tischvorlage für die 16. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 16. März 2018

Mehr

Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V.

Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Bürgerverein Küllenhahn e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal-Küllenhahn. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Antrag auf Erteilung der

Antrag auf Erteilung der Eingangsstempel PLZ, Ort, Datum 56112 Lahnstein, Anschrift der zuständigen Behörde Stadtverwaltung Lahnstein Ordnung, Soziales und Verkehr Kirchstraße 1 56112 Lahnstein Antrag auf Erteilung der Erlaubnis

Mehr

SATZUNG Beitragsregelung

SATZUNG Beitragsregelung SATZUNG Beitragsregelung des Kreisverbandes Pinneberg In der verabschiedeten Neufassung vom 19. Februar 2001 Änderung vom 10. April 2006 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabe, Name und Sitz 3 2 Mitgliedschaft

Mehr

Antrag ATO Fragebogen zur Beantragung einer Erlaubnis nach 5 Abs. 1 LuftVG zur Ausbildung von fliegenden Personal

Antrag ATO Fragebogen zur Beantragung einer Erlaubnis nach 5 Abs. 1 LuftVG zur Ausbildung von fliegenden Personal Geschäftsbereich Oldenburg, Kaiserstraße 27, 26122 Oldenburg Geschäftsbereich Wolfenbüttel, Postfach 1642, 38286 Wolfenbüttel Zutreffendes bitte im Adressfeld ergänzen Niedersächsische Landesbehörde für

Mehr

Satzung MKV-Förderverein 2001 e.v.

Satzung MKV-Förderverein 2001 e.v. M 2001 e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen MKV Förderverein 2001 e.v. M 2001 e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Ludwigshafen am Rhein. (3) Er ist beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein im Vereinsregister

Mehr

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Kleiner Grasbrook

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Kleiner Grasbrook Hamburg Port Authority, Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg Bauprüfabteilung Hafen HPA E162 Telefon 040-4 28 47-39 90 Telefax Ansprechpartner E-Mail Gz.: HPA / E162 / 00031 / 2015 Datum 25.02.2015 Verfahren

Mehr

Deutsche Gesellschaft für Kroatistik In der geänderten Fassung vom zuletzt geändert am

Deutsche Gesellschaft für Kroatistik In der geänderten Fassung vom zuletzt geändert am Deutsche Gesellschaft für Kroatistik In der geänderten Fassung vom 7. 1. 2008 zuletzt geändert am 16. 10. 2013 Satzung " 1 Name, Sitz und Eintragung der Gesellschaft in das Vereinsregister 1. Die wissenschaftliche

Mehr

Antrag zur Mitgliedschaft im KUNSTVEREIN FULDA e.v.

Antrag zur Mitgliedschaft im KUNSTVEREIN FULDA e.v. Antrag zur Mitgliedschaft im KUNSTVEREIN FULDA e.v. Name: Vorname: Straße: Postleitzahl / Wohnort:... Telefon Mobiltelefon E-Mail: Eigene Website:... Eintrittsjahr: Geburtsjahr: Jahresbeitrag 60 / Rentner

Mehr

Satzung für den LandFrauenVerein Breitenfelde und Umgebung

Satzung für den LandFrauenVerein Breitenfelde und Umgebung Satzung für den LandFrauenVerein Breitenfelde und Umgebung 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen LandFrauenVerein Breitenfelde und Umgebung e.v, mit Sitz in Breitenfelde.

Mehr