LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 17/65 A04. Anhörung des Ausschusses für Familie, Wnder und Jugend

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1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE i^.sase'ippee.v. 'K(xturnstr.l43 ' Bochum Landtag Nordrhein-WestfaJen Nordrhein-Westfalen Referat 1.1/A JanJäger Jäger. Postfach Düsseldorf Landtag Nordrhein-Westfalen Referat 1.1/A 04 Jan Jäger Postfach Düsseldorf per FAX /884 / per FAX +1211/ STELLUNGNAHME 17/65 A04 rosa strippe SK information Information Kommunikatiol, Kommunikation Beratung. fur für Lesben. Lesben, Scllwl...;,e Schwule und deren Familien Fnformation Kornmut-ijkation BeratLng für Lesben. Schwuie und de»'en FamiJJen. und deron Familie,i Kortumstr..Koilurristr Bochum KortLirnstr Bochum BOCflUIl1 BLim Büro / 6400 il Fax 0234! / 516 Sl 5737 or08 oroag'strosastrippe.de 9"ros8strippo. ci : rosa.stripp~. oe Büro 02 34/ Fax0234/ orga@rosastfippe.de de Beratung (1;2 023d 34 // c) Beratung 02 34/ Anhörung des Ausschusses für Familie, Wnder und Jugend Anhörung des Ausschusses für Familie, KInder Kinder und Jugend des Landtags NRVV NRW Antrag der FraktIon Fraktion BüNDNIS BÜNDNIS 90IDIEGRüNEN 90/DIE GRÜNEN Dnucksache17/527 Drucksache Stellungnahme des Landtags NRW Antrag der Fraktion BÜNDNISQO/DtE GRÜNEN Dructeache 17/527 Stellungnahme Sehr geehrter Jan Jäger, Sehr geehrter Jan Jäger, wie angekündigt schicke ich Ihnen heute im Auftrag des Rubicon e.v. und der LAG wie angekündigt schicke ich Ihnen heute im Auftrag des Rubicon e.v. e.v. und der LAG Lesben in NRW e.v. e.v. unsere gemeinsame Stellungnahme zur Anhörung am 09; Lesben in NRW e.v. unsere gemeinsame Stellunanahme zur Anhöruna am Bei werteren Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen I.Ü^J^i -.! '..'1".' ;:^ I~ * (L(~r CLIe Markus Chmielorz Dipl.-Päd., systemischer Therapeut / I Familientherapeut (DGSF) Leiter der Beratungsstelle Markus Chmi^orz Dipi.-Päd., systemischer Therapeut / Famtiienther^seut (DGSF) Leiter der Beratungsstelle 'Träger- ftosä Slnppe.e.y;. Tr lr~~(';:r" Gemeir'äTtXztgei^ Vca-ein S l{881. fviq'kasv'^w'näaer c^r irwsyi JugefisS-äfe fg. 75 «..ihg, ^BeiNaSw-! PÜ~J... :.':rlrx :ec\j. G~""li~ ~ tr...,,- 2Ige-" './.::.-&'1 ~_. t t ~f81.!\,rc:x('".. i "::..:.,... Tr~'1(')--';' CA f r'!,",~ ~~., JL,::r~ r'(ir.tl' " ~.y f J J.o~HO) 1'1\I!gttC ~.:J 'q :----1 PARITAT1SCHE I DER RITÄTISCHE.. " --i NSER SPITZ NVEt-'344' ) Lesben in NRW. UNSER 5}'iTZEN ERBANO *,..» 9-"^^ U^K^^l^: *- * QV^K'w-w, l.esfeen»n NRW Le sben In 0 SCHWULES W SCHWÜLES, r NRWe:V. e NRW e.y;

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3 Gemeinsame Stellungnahme der freien Träger rubicon e.v. (Köln), Rosa Strippe e.v. (Bochum) und LAG-Lesben in NRW e.v. (Düsseldorf) zur Drucksache 17/527 für die Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend am 9. November 2017 Zum Bedarf von Regenbogenfamilien bzw. zu den Forderungen zur Verbesserung ihrer Lebenssituation in NRW nehmen die O.g. freien Träger wie folgt Stellung: Elternschaft rechtlich absichern (siehe auch Punkte 1 und 6 der Drucksache 17 /527) Die Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wurde von vielen Regenbogenfamilien gefeiert. Mit ihr war die Hoffnung verbunden, dass nicht nur eine gemeinsame Adoption durch lesbische bzw. schwule Ehepartner*innen möglich ist, sondern sich für lesbische Paare mit leiblichem Kind auch das Verfahren der Stiefkindadoption erübrigt. Letzteres ist leider nicht eingetreten, da hierfür zusätzlich eine Reformation des Abstammungsrechts notwendig ist. Diese steht bislang aus. Im Fall lesbischer Familiengründung über Samenspende muss die Mutter, die nicht leiblich mit dem Kind verwandt ist, das gemeinsame Kind weiterhin adoptieren. Der Beratungsalltag von rubicon e.v., Rosa Strippe e.v. und der LAG-lesben in NRW e.v. zeigt, dass das Verfahren der Stiefkindadoption für lesbische Paare eine große psychosoziale Belastung darstellt. Diese ergibt sich unter anderem aus dem Prüfcharakter des Verfahrens und der mangelnden Rechtssicherheit für die sozialen Elternteile bis zum Abschluss des Verfahrens. Auch mit Fokus auf das Kindeswohl ist die aktuelle Rechtslage nicht hinnehmbar und eine pränatale Absicherung der rechtlichen Elternschaft wichtig. Wir fordern daher eine Gleichstellung lesbischer Ehen mit heterosexuellen Ehen im Abstammungsrecht, etwa über die Einführung einer "Mit-Mutterschaft", wie sie auch der Arbeitskreis Abstammungsrecht in seinem Abschlussbericht skizziert. Perspektivisch sollte es zudem möglich sein, lesbische Elternschaft auch jenseits der Institution der Ehe bereits vorgeburtlich abzusichern, wie es in heterosexuellen Paarbeziehungen bereits der Fall ist. Darüber hinaus ist anzustreben, dass künftig mehr als zwei Personen rechtlich als Eltern anerkannt werden können (Mehrelternschaft), unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer sexuellen Orientierung. Regenbogenfamilien sind nämlich weitaus vielfältiger, als es die Duden-Definition einer "Familie mit gleichgeschlechtlichem Elternpaar" vermuten lässt. Die Beratungspraxis zeigt, dass Regenbogenfamilien aktuell ganz unterschiedliche Formen annehmen: Neben Zwei-Eltern Modellen gibt es auch alleinerziehende Eltern oder Mehrelternfamilien, die das Kind zu dritt oder zu viert großziehen. Die Beziehungsformen der Eltern sind somit vielfältig: einige leben in einer Paarbeziehung zusammen, andere gründen auffreundschaftlicher Basis ihre Familie. Ebenso divers sind die sexuellen und geschlechtlichen Identitäten von Regenbogeneltern: Sie identifizieren sich als lesbisch, schwut bisexuell, trans*, inter* oder queer. 1

4 Zugang zur Reproduktionsmedizin ermöglichen (siehe auch Punkt 2 der Drucksache 17/527) Ein zentrales Thema in Kinderwunschberatungen für lesbische Paare ist die Frage nach dem Zugang zu Verfahren der assistierten Reproduktion (donogene Insemination, In-Vitro Fertilisation). Dieser wird von den meisten deutschen Samenbanken und Reproduktionskliniken verwehrt, was die Familienplanung und die Verwirklichung des Kinderwunsches für lesbische Paare enorm erschwert. Häufig sind ökonomisch und psychisch belastende Reisen ins europäische Ausland nötig, um eine Schwangerschaft herbeizuführen. Aktuell regulieren die berufsrechtlichen Verordnungen der deutschen Landesärztekammern den Zugang zur Reproduktionsmedizin. Bei den in NRW zuständigen Landesärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe bildet das Thema lesbische Elternschaft eine Leerstelle, lediglich heterosexuelle Paare werden adressiert. Diese Lücke führt meist zum Ausschluss lesbischer Paare von einer reproduktionsmedizinischen Behandlung. Es gilt, Lebenspartnerinnen/Ehepartnerinnen den heterosexuellen Paaren gleichzustellen und ihnen den Zugang zu Reproduktionstechnologien zu ermöglichen. Sie müssen als Nutzerinnengruppe explizit genannt werden. Darüber hinaus ist ein umfassendes Reproduktionsmedizingesetz durch den Gesetzgeber anzustreben, das diese Öffnung verbindlich regelt. In den neuen Richtlinien und Gesetzen sollte auch die Vielfalt an Elternkonstellationen (1-4 Eltern) berücksichtigt werden. Der Z~gang zu assistierten Reproduktionstechnologien sollte allen erwachsenen Personen zur Verfügung stehen, unabhängig von ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität und der angestrebten elterlichen Konstellation. Kpsten für reproduktionsmedizinische Behandlungen übernehmen (siehe auch Punkt 3 der Drucksache 17/527) Die Kosten für eine reproduktionsmedizinische Behandlung stellen aktuell eine große ökonomische Belastung für lesbische Paare dar. Wir fordern eine Kostenübernahme durch alle gesetzlichen Krankenkassen für die ersten drei Versuche einer reproduktionsmedizinischen Behandlung, unabhängig davon, ob sie über homologe oder heterologe Spendersamen erfolgt. Die Kostenübernahme sollte perspektivisch ebenfalls unabhängig vom Geschlecht oder der sexuellen Orientierung der Nutzer*innen und der angestrebten Elternkonstellation erfolgen. Formulare anpassen (siehe auch Punkt 3 der Drucksache 17/527) Nicht nur während der Familiengründung stoßen Regenbogenfamilien immer wieder auf Hindernisse - dies setzt sich fort, sobald ein Kind geboren ist. Zu den Hürden des Familienalltags gehören zum Beispiel Anträge, Formulare und Merkblätter, die in der Verwaltung oder in familienbezogenen Institutionen genutzt werden. Diese adressieren die a~tuelle Familienvielfalt meist nicht oder nicht ausreichend. Wichtig wären bspw. 2

5 Formulierungen, die anstelle der Kategorien "Mutter" und "Vater" eine Benennung von mehreren Elternteilen ermöglichen. Auch geschlechtliche Identitäten jenseits der Zweigeschlechtlichkeit sollten hierbei einbezogen werden. Jugendämter und familienbezogene Fachkräfte qualifizieren (siehe auch Punkte 5 und 7 der Drucksache 17/527) Im Rahmen des Austauschs der Beratungsstellen mit Mitarbeiter*innen von Jugendämtern zeigte sich in den vergangenen Monaten, dass es Verfahrensunsicherheiten bezüglich der Neuerungen durch die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gibt. Sinnvoll wäre deshalb die Erstellung von Informationsmaterialien speziell für die Jugendämter in NRW. Neben dieser Maßnahme ist die Vermittlung von Regenbogenfamilienkompetenz in die R~gelstrukturen der Einrichtungen der Familienhilfe in NRW bedeutsam. Die langjährige Bi:!ratungsarbeit des rubicon, der Rosa Strippe und der LAG Lesben in NRW zum Thema Regenbogenfamilien zeigt, dass der Weg von der Heteronormativität zur Inklusion von Regenbogenfamilien in der Familienhilfe in NRW noch sehr weit ist. Im Rahmen der seit zwei Jahren im rubicon angesiedelten Fachstelle Regenbogenfamilien in Köln ist deutlich geworden, dass die (vergleichsweise) neue Familienform (noch) nicht selbstverständlich (in sozialen und pädagogischen Einrichtungen und Institutionen) mitgedacht wird. Sie hat im besten Fall einen "Exotinnenstatus" und es fehlt an Fachwissen und Erfahrungen, insbesondere in den Einrichtungen der Familienhilfe (Familienberatungsstellen, Verwaltung, Kitas usw.). Fort- und Weiterbildung zu dieser neuen Familienform in all ihren Varianten und die Auseinandersetzung mit der eigenen heteronormativen Beratungshaltung sind daher wichtige Aufgaben auf dem Weg zu einer verbesserten Beratungssituation für Regenbogenfamilien in NRW. Die Konzeption und Durchführung von FortbildungenjSchulungen für die Einrichtungen der Familienhilfe in ganz NRW sind notwendig. Trans*Rechte stärken T~ans*-Eltern sind aktuell in besonderem Maße mit (abstammungs-)rechtlichen Grenzen konfrontiert, die ihre geschlechtliche Selbstbestimmung missachten. So hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich entschieden, einen Trans*-Vater als "Mutter" in die Geburtsurkunde des Kindes und Geburtsregister einzutragen - obwohl zum Zeitpunkt der Geburt bereits eine Personenstandsänderung zum Mann erfolgt war. Hier sehen wir besonderen Handlungsbedarf und appellieren dringlich, im Sinne der Persönlichkeitsrechte von Trans*-Eltern und des Rechts auf geschlechtliche Selbstbestimmung zu handeln und diese in den Reformen des TSG und des Abstammungsrechts umfassend zu berücksichtigen. 3

6 Bedarf an personellen und finanziellen Ressourcen: Landesfachstelle/ Spezialberatung/Landeskoordination (siehe auch Punkt 4 der Drucksache 17/527) Vorgeschichte: Im Rahmen des NRW-Aktionsplans gegen Homo- und Trans*phobie wurden in vielen anderen Arbeitsfeldern durchaus befriedigende Verbesserungen und Erfolge erreicht. Die freien Träger rubicon e.v., Rosa Strippe e.v. und LAG-Lesben in NRW e.v. vertreten die Auffassung, dass es nicht gelungen ist, im Arbeitsfeld Familie eine passende Antwort auf die große Nachfrage nach Beratung und Qualifizierung zum Thema Regenbogenfamilie zu finden. Lediglich einzelne kleine Projekte wurden am Jahresende aus Restmitteln finanziert. Die freien Träger versprechen sich von der Ansiedlung des LSBTI*-Themas im jetzigen Familienministerium eine deutliche finanzielle Aufstockung für die Beratung und Aufklärung von und über Regenbogenfamilien, um die bisher äußerst unbefriedigende Situation deutlich zu verbessern., Antrag und Konzeption: Der dem Familienministerium vorliegende Antrag und das entsprechende Konzept: "Regenbogenfamilien in NRW - Familienvielfalt ist unsere Zukunft" ( ) ist eine passgenaue Ergänzung zu bestehenden Beratungsstrukturen der Familienberatung in NRW. E~ geht darum mit Fachberatung, Spezialberatung und Qualifikation zur neuen Familienform der Regenbogenfamilien die allgemeine Familienhilfe sinnvoll zu ergänzen. Eine Gefahr von Doppelstrukturen ist dabei explizit ausgeschlossen. Insgesamt sind ab 2018 jährlich rund Euro für drei landesweit tätige Fachkräfte beantragt. Zur Umsetzung der Vision eines familienfreundlichen NRW auch für Regenbogenfamilien hat das Modellprojekt folgende Ziele: Stärkung von Regenbogenfamilien Abbau von Diskriminierung und Benachteiligung Inklusion von Regenbogenfamilien in die allgemeinen Strukturen der Familienhilfe Maßnahmen hierzu sind: '. Vernetzung von Regenbogenfamilien zur Ermöglichung von bürgerschaftlichem Engagement, Selbsthilfe, Teilhabe und Interessenvertretung. (Einzelfall-}Beratung (in Kooperation mit der allgemeinen Familienberatung) Weiterbildung, Qualifizierung und Fortbildung bestehender Strukturen der Familienberatung Entwicklung von qualifizierten Qualitätsstandards für die Beratung zur neuen Familienform Regenbogenfamilie Vernetzung mit den Beratungsangeboten der allgemeinen Familienhilfe Öffentlichkeit und Sichtbarkeit von Regenbogenfamilien schaffen 4

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