Antidiabetika in der frühen Nutzenbewertung Besonderheiten und Perspektiven

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1 4. Nationaler Workshop Diabetes-Versorgung Antidiabetika in der frühen Nutzenbewertung Besonderheiten und Perspektiven Hans-Holger Bleß IGES Institut Berlin, 29. November 2012 I G E S I n s t i t u t G m b H w w w. i g e s. d e Friedrichstraße Berlin Germany

2 Erstattungsbetrag als nutzenadjustierter Aufschlag auf die Vergleichstherapie Zugelassene AM ab Sofortiger Marktzugang zunächst freie Preisbildung Frühe Nutzenbewertung Geringerer Nutzen Vergleichbare AM ohne Zusatznutzen Nicht vergleichbare AM ohne Zusatznutzen Zusatznutzen belegt Verordnungseinschränkung / - ausschluss Festbetragsgruppe Preisverhandlungen: keine Mehrkosten ggü. Vergleichstherapie Preisverhandlungen in Abhängigkeit von Ausmaß des ZN und Preis der ZVT 4. Nationaler Workshop Diabetes-Versorgung Folie 2 Berlin 29. November 2012

3 Bedeutung der Zweckmäßigen Vergleichstherapie Basis des Nutzennachweises Komparator in der Zulassungsstudie nicht automatisch ZVT- Direkte Vergleiche vorhanden? Neue Therapieoptionen vs. Langzeitdaten generischer Wirkstoffe Basis der Preisbildung Preis wird aus Nutzenkategorie, Preis des ZVT unter Beachtung der Größe der Patientensegmente gebildet Preislicher Vergleich mit Produkten, deren Lebenszyklus abgeschlossen ist Zweckmäßige Vergleichstherapie ist der Schlüssel zum Erstattungspreis 4. Nationaler Workshop Diabetes-Versorgung Folie 3 Berlin 29. November 2012

4 Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie Arzneimittel muss grundsätzlich eine Zulassung für das Anwendungsgebiet haben. Therapien, deren patientenrelevanter Nutzen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bereits festgestellt ist werden bevorzugt. Die Vergleichstherapie soll nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zur zweckmäßigen Therapie im Anwendungsgebiet gehören. Bei mehreren Alternativen ist die wirtschaftlichere Therapie zu wählen, vorzugsweise eine Therapie, für die ein Festbetrag gilt. 4. Nationaler Workshop Diabetes-Versorgung Folie 4 Berlin 29. November 2012

5 Gliptine: Zweckmäßige Vergleichstherapie für die Mono-Therapie Hersteller Einsatz von DPP-4 Inhibitoren, wenn eine Kombination von Metformin und einem Sulfonylharnstoff nicht zu einer angemessenen Blutzuckerkontrolle führt oder wegen Kontraindikationen bzw. Unverträglichkeiten nicht indiziert ist. Kombinationstherapie mit Gliptin bei Patienten, bei denen eine Insulintherapie (noch) nicht angezeigt ist. DDP-4 Inhibitoren sind daher in der Therapiekaskade hinter Sulfonylharnstoffen anzusiedeln. DPP4-Hemmer verbleiben Sitagliptin zulassungsgleich G-BA / IQWiG Sulfonylharnstoff (Glibenclamid, Glimepirid) 4. Nationaler Workshop Diabetes-Versorgung Folie 5 Berlin 29. November 2012

6 Zweckmäßige Vergleichstherapie für die Zweifachkombination (DPP4+ MF) Hersteller OAD Sulfonylharnstoffe: Mangelnde Evidenz wg. methodischer Schwächen der UKPDS Glinide: Einschränkung der Verordnungsfähigkeit Glitazone: Einschränkung der Verordnungsfähigkeit Alpha-Glucosidase-Hemmer: widerspricht dem vorherrschenden Therapieverhalten DPP4-Hemmer verbleiben Sitagliptin zulassungsgleich G-BA / IQWiG Metformin + Sulfonylharnstoff (Glibenclamid, Glimepirid) 4. Nationaler Workshop Diabetes-Versorgung Folie 6 Berlin 29. November 2012

7 Zweckmäßige Vergleichstherapie für die Dreifachkombination (DPP4+SU+MF) Hersteller G-BA- Therapiehinweis: Dreifachtherapie wenn eine Insulintherapie (noch) nicht angezeigt ist Insulin als ZVT nicht geeignet, da Evidenz aus UKPDS als Erstlinientherapie abgleitet. Für Dreifachtherapie vorgesehene Patienten weisen längere Erkrankungszeit auf DPP4-Hemmer verbleiben Sitagliptin zulassungsgleich G-BA / IQWiG Metformin + Humaninsulin 4. Nationaler Workshop Diabetes-Versorgung Folie 7 Berlin 29. November 2012

8 Abweichende Vergleichstherapie führt zu Aberkennung des Zusatznutzens IQWiG: Fragestellung = Zusatznutzen im Vergleich zur vom G-BA festgelegten ZVT Das Dossier enthält keine Bewertung dieser Fragestellung, da andere Vergleichstherapie gewählt wurde Aus der Bewertung ergibt sich daher kein Beleg für einen Zusatznutzen von Linagliptin Automatischer Preisabsenkung auf Niveau der (generischen) ZVT wäre die Folge gewesen 4. Nationaler Workshop Diabetes-Versorgung Folie 8 Berlin 29. November 2012

9 Validität der Endpunkte: Risiken und Nebenwirkungen von Surrogaten FDA/EMA regeln die Verwendung von Surrogaten im Zulassungsverfahren Sinnvoll z.b. bei dringendem Handlungsbedarf (z.b. hohe Mortalität) weit in der Zukunft liegenden Endpunkten (z.b. Diabetes) Positiv- und Negativbeispiele sind in der Medizin bekannt Klasse I Antiarrhythmika: erhöhte Mortalität trotz Verhinderung der Arrhythmien Beta-Blocker: lange keine Verwendung bei Herzinsuffizienz wg. Reduktion der Herzfrequenz, aber: Senkung der Mortalität HIV: CD-4 Status als geeignetes Surrogat, statt warten auf opportunistische Infektionen 4. Nationaler Workshop Diabetes-Versorgung Folie 9 Berlin 29. November 2012

10 Keine Evidenz mit Surrogatendpunkten IQWiQ : "Mit nicht validierten Surrogaten kann kein Nutzenbeleg erbracht werden" Fokussierung auf patientenrelevante Endpunkte (PRE): Mortalität Morbidität (Beschwerden und Komplikationen) UAW, Therapieversagen, Therapieabbruch Gesundheitsbezogene Lebensqualität Begründung zur Verwendung von Surrogatendpunkten (SE) im Dossier notwendig Begründung zur Validität der Surrogatendpunkte in Bezug auf patientenrelevante Endpunkte gefordert Metaanalyse von Studien mit Vergleichen von Effekten auf PRE und SE an relevantem Patientenkollektiv 4. Nationaler Workshop Diabetes-Versorgung Folie 10 Berlin 29. November 2012

11 Validität der Endpunkte: Surrogate im Nutzennachweis IQWiG zu HCV-Infektion: Sustained SVR ist ein valides aber nicht validiertes Surrogat für den (nicht erhobenen) Endpunkt hepatozelluläres Karzinom. Nutzen daher nicht quantifizierbar oder doch Elimination des Hepatitis-C-Virus als Heilung einer Infektion?? Nutzen wäre dann als erheblich einzustufen G-BA ist der Einschätzung des IQWiG nicht gefolgt und bezeichnet SVR als patientenrelevant. (Aus anderen Gründen ist dennoch der Zusatznutzen als nicht quantifizierbar festgelegt worden) 4. Nationaler Workshop Diabetes-Versorgung Folie 11 Berlin 29. November 2012

12 Antidiabetika: Kann der Nutzennachweis zum Launch gelingen? FDA-Guidelines: To establish the safety of a new antidiabetic therapy to treat type 2 diabetes, sponsors should demonstrate that the therapy will not result in an unacceptable increase in cardiovascular risk Studien existieren: Vorteil für Linagliptin ggü. Glimepirid Weniger Hypoglykämien Weniger kardiovaskuläre Ereignisse wie Herzinfarkte und Schlaganfälle Lt. Autoren eingeschränkte Aussagekraft, da Laufzeit 2 Jahre longer-term safety outcomes vs. long-term efficacy outcomes Nutzennachweis ggü jeder ZVT notwendig 4. Nationaler Workshop Diabetes-Versorgung Folie 12 Berlin 29. November 2012

13 Nutzenbewertung auch für den Bestandsmarkt vorgesehen Arzneimittel des Bestandsmarktes können zur Nutzenbewertung aufgerufen werden Auf Antrag der Mitglieder und somit auch des GKV-Spitzenverbandes Vorrangig für Arzneimittel die für die Versorgung von Bedeutung sind die mit Arzneimitteln im Wettbewerb stehen, für die eine Nutzenbewertung durchgeführt wurde Patentlaufzeit wird mit einbezogen Gliptine als erste Gruppe aus dem Bestandsmarkt aufgerufen 4. Nationaler Workshop Diabetes-Versorgung Folie 13 Berlin 29. November 2012

14 Therapieoptionen zwischen SU/MF und Insulin traditionell unter Beschuss EbM: SU, MF und Insulin als einzige evidenzbasiert Therapieempfehlungen DMP Praxisbesonderheiten in RG-Prüfung Leitsubstanzregelungen 87% Anteil SU/MF an OAD angestrebt <2% GLP-Analoga an OAD angestrebt AMNOG? 4. Nationaler Workshop Diabetes-Versorgung Folie 14 Berlin 29. November 2012

15 Millionen DDD Anstieg des Insulinverbrauchs nicht durch Prävalenzanstieg zu erklären 900 Insulinverbrauch in der GKV AMNOG? % ,4% p.a Quelle: Arzneiverordnungs-Report und Arzneimittel-Atlas (Daten von INSIGHT health) 4. Nationaler Workshop Diabetes-Versorgung Folie 15 Berlin 29. November 2012

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