Pressemitteilungen 2001
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- Frauke Ackermann
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1 Pressemitteilungen 2001 Nr. 93 vom 5. September 2001 Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: Gezielte Umsteuerung in Problembereichen wird fortgesetzt Zur Finanzentwicklung im 1. Halbjahr 2001 und den Perspektiven zur weiteren Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Die gesetzliche Krankenversicherung hat im 1. Halbjahr 2001 unter Berücksichtigung von Überzahlungen im Risikostrukturausgleich in Höhe von knapp 0,5 Mrd. DM ein Defizit von rd. 4,9 Mrd. DM. Bei einem West-Ost-Transfer von knapp 2,2 Mrd. DM betrug der Ausgabenüberhang in der GKV-West rd. 5 Mrd. DM während sich in der GKV-Ost ein Plus von rd. 0,2 Mrd. DM ergibt. Das jetzige Defizit wird sich nach allen Erfahrungen der vergangenen Jahre im 2. Halbjahr durch die Berücksichtigung der Einmalzahlungen bei der Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge verringern. Moderater Anstieg des Beitragssatzniveaus Der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz lag zum 01. Juli 2001 bundesweit bei 13,60 % (West 13,59 % ; Ost 13,66 %) und entsprach damit dem bundesdurchschnittlichen Niveau des Jahres In diesem Durchschnittswert sind die in diesem Jahr erfolgten Beitragssatzanhebungen der beiden größten westdeutschen AOK en Baden- Württemberg und Bayern sowie der AOK en Hessen und Hamburg sowie einiger Betriebs- und Innungskrankenkassen bereits enthalten. Wenn die Opposition jetzt eine vermeintliche "Beitragssatzexplosion" an die Wand malt, so sei sie an die Realität des vergangenen Jahrzehnts bis zum Ende ihrer Regierungsverantwortung erinnert: Seit Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung im wiedervereinigten Deutschland Anfang 1991 bis Ende 1998 stieg der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz von 12,4 % auf 13,6 % an, obwohl gleichzeitig die Zuzahlungen drastisch erhöht, der Leistungskatalog reduziert und die ostdeutschen Krankenkassen an den Rand des finanziellen Ruins gebracht wurden. Im Ürigen muss das Beitragssatzniveau vor dem Hintergrund notwendiger Leistungsverbesserungen und Zuzahlungsabsenkungen gesehen werden. Schließlich haben wir mit der Rücknahme der unsozialen Zuzahlungserhöhungen und Leistungsausgrenzungen gesundheitspolitische Fehlentscheidungen der alten Bundesregierung korrigiert. Hinzu kommt die Umsetzung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Die Finanzentwicklung ist auch die Folge langjähriger Fehlsteuerungen und erheblicher Strukturmängel. Diese Entwicklung kann nur durch unsere Politik der gezielten Umsteuerung und der abgestimmten Schritte zur Neuorientierung gestoppt und korrigiert werden. Der Druck auf die Beitragssätze ist also nicht allein in diesem Jahr entstanden und schon gar nicht allein durch die Arzneimittelausgaben in diesem Jahr. Insbesondere die großen Versorgerkassen wie eine Reihe von AOK'en und Ersatzkassen haben bereits im vergangenen Jahr eine defizitäre Finanzentwicklung gehabt und müssen die Belastungen aus der Fehlentwicklung im Finanzausgleich der Krankenkassen tragen. Dieser Risikoentmischung wirken wir mit der Neuorientierung des Risikostrukturausgleichs entgegen. Konsolidierung der ostdeutschen Krankenkassen Durch den GKV-Finanzkraftausgleich, den die alte Bundesregierung als "Auslaufmodell" konzipiert hatte und die erste Stufe des gesamtdeutschen Risikostrukturausgleichs fließt im gesamten Jahr 2001 nach derzeitigem Erkenntnisstand ein Transfer von insgesamt rd. 4,3 Mrd. DM von West- nach Ostdeutschland, rd. 1,5 Mrd. DM mehr als im Vorjahr. Bereits bis Jahresende 2000 konnte die hohe Gesamtverschuldung der GKV-Ost auf ca. 0,5 Mrd.DM abgebaut werden. Dieser Konsolidierungsprozess wird in diesem Jahr weiter fortgesetzt werden. Beim Beitragssatzniveau der GKV-Ost hat sich dies bereits positiv bemerkbar gemacht: Der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz der GKV-Ost lag zum 1. Juli 2001 mit 13,66 %, rd. 0,3 Beitragssatzpunkte unterhalb des Rekordniveaus von 13,95 % Anfang Der Abstand zwischen dem Beitragssatzniveau in der GKV-West und der GKV-Ost, der Anfang 1998 noch rd. 0,4 Beitragssatzpunkte betrug, ist jetzt auf unter 0,1 Beitragssatzpunkte abgeschmolzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der schwierige Abbau der Altschulden in Ostdeutschland insbesondere bei einigen
2 hochverschuldeten AOK en ein mühsamer Prozess ist, der zur Folge hat, dass die West-Ost-Transfers sich nur z.t. in Beitragssatzsenkungen niederschlagen konnten. Mit 0,5 % haben die Ausgaben für die ärztliche Behandlung in Ostdeutschland einen sehr geringen Zuwachs. Dies ändern wir mit dem Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen - das sich im Vermittlungsausschuss befindet - und werden so eine deutliche Verbesserung für die Ärztinnen und Ärzte im Osten schaffen. Damit können zusätzlich ca. 170 Mio. DM in die ambulante Vergütung fließen. Differenzierte Ausgabenentwicklung in einzelnen Leistungsbereichen Die Leistungsausgaben der Krankenkassen sind im 1. Halbjahr 2001 gegenüber dem Vorjahr bundesdurchschnittlich um rd. 3,6 % je Mitglied gestiegen. In Westdeutschland betrug der Zuwachs 3,3 % und in Ostdeutschland 4,8 %. Die beitragspflichtigen Einnahmen wiesen bundesweit einen Zuwachs von rd. 1,9 % aus. Erstmals seit 1994 lag der Grundlohnzuwachs in Ostdeutschland mit 2,9 % oberhalb des Anstiegs im Westen von 1,7 %. Der höhere Anstieg in der GKV-Ost dürfte maßgeblich auf die Angleichung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der GKV-West zurückzuführen sein, durch den auch gutverdienende Kassenmitglieder in Ostdeutschland einen angemessenen Solidarbeitrag leisten. Veränderungsraten je Mitglied (in v.h.) in den wichtigsten Leistungsbereichen im 1. Halbjahr 2001 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2000: GKV- Bund GKV- West GKV- Ost Ärztliche Behandlung 1,6 1,7 0,5 76,5 Zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz) 1,2 1,5-0,5 100,6 Zahnersatz 5,0 5,4 2,7 91,3 Arzneimittel 11,0 10,6 12,4 113,4 Hilfsmittel 5,4 3,9 12,7 100,9 Heilmittel 8,5 7,3 16,8 75,6 Krankenhausbehandlung 0,3-0,2 2,2 103,3 Krankengeld 9,5 10,3 4,9 86,8 Fahrkosten 6,1 6,4 5,3 121,9 Vorsorge- u. 2,5 2,3 3,4 85,9 Rehabilitationsmaßnahmen Soziale Dienste / Prävention 5,0 5,7 1,5 98,8 Häusliche Krankenpflege 0,7-2,5 16,9 111,0 Leistungsausgaben insgesamt 3,6 3,3 4,8 96,6 Verwaltungskosten 4,8 4,9 4,2 98,7 Ostausgaben in v.h. der Westausgaben je Versicherten Der Blick auf die differenzierten Zuwachsraten zeigt, dass in den beiden größten Leistungsbereichen, der Krankenhausbehandlung und der ambulanten ärztlichen sowie der zahnärztlichen Behandlung die Ausgabenentwicklung unterhalb des Grundlohnanstiegs verlief. Hohe Ausgabenzuwächse waren hingegen insbesondere bei Arzneimitteln sowie beim Krankengeld und bei Heilmitteln zu verzeichnen. Die annährend zweistellige Zuwachsrate beim Krankengeld resultiert aus der erstmaligen Berücksichtigung der Einmalzahlungen bei der Krankengeldberechnung aufgrund eines entsprechenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Die hohen Zuwächse bei Heilmitteln sind vor allem auf statistische Basiseffekte (Rückgänge im vergangenen Jahr) zurückzuführen. Handlungsbedarf im Arzneimittelbereich Deutlich über dem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen liegen die Zuwächse im Bereich der Arzneimittelversorgung. Bereits im 4. Quartal 2000 betrug der Anstieg 9,2 %. Der nunmehr im 1. Halbjahr 2001 registrierte Anstieg der Ausgaben in Höhe von 11 % hängt auch zusammen mit einem erheblichen Zuwachs der Arzneimittelausgaben für die Verordnung von Arzneimitteln zur Behandlung von schwerwiegenden und lebensbedrohlichen Erkrankungen. So sind insbesondere die Ausgaben für die Krebsmedikation (Zytostatika) und die Aids-Therapie deutlich angestiegen. In diesen Therapiebereichen hat es in letzter Zeit wichtige Innovationen gegeben. Weiterhin ist zu beachten, dass die zur Verfügung stehenden Rationalisierungspotentiale, z.b. bei den umstrittenen Arzneimitteln, zunehmend an Grenzen stoßen. Auf der anderen Seite ist zu hinterfragen, ob den Mehrkosten von Innovationen immer ein entsprechender Nutzen für die Patientinnen und Patienten gegenübersteht. Es gibt deutliche Hinweise, dass dies nicht immer der Fall ist. Wir sind dabei, die Ergebnisse des Arzneimittelmarktes im 1. Halbjahr 2001 detailliert zu analysieren. Der
3 Sachverständigenrat wird noch im Herbst dieses Jahres ein Sondergutachten vorlegen. Gleichzeitig sind wir in Gespräche mit den Marktbeteiligten eingetreten, um kurzfristige Lösungen zu eruieren. Dabei geht es darum, sich die Arzneimittel-ausgaben vom Hersteller über alle Handelsstufen bis zur Abgabe in den Apotheken genau anzusehen. Ein wesentlicher Bereich ist auch die Distribution und die Arzneimittelpreisverordnung (Zuständigkeit: Bundeswirtschaftsministerium). Bereits im Juni - und damit im Vorgriff auf das neue Gesetz, das am 31. Dezember 2001 in Kraft treten soll -, haben sich auf meine Initiative die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen auf eine Bundesempfehlung zur gezielten Steuerung der Ausgaben bei Arzneimitteln noch in diesem Jahr verständigt. Auf dieser Grundlage sind in 19 von 23 Kassenärztlichen Vereinigungen konkrete Vereinbarungen auf regionaler Ebene ausgehandelt worden, die jetzt kurzfristig von den Beteiligten umgesetzt werden müssen. Dazu sind kurzfristig die vorgesehenen Maßnahmen auf der Ebene jeder Kassenärztlichen Vereinigung umzusetzen: Insbesondere die gezielte Information der Vertragsärzte und Versicherten, die Begleitung der Vereinbarungen durch von den Vereinbarungspartnern paritätisch besetzte Arbeitsgruppen. Es liegt jetzt an der Selbstverwaltung im Bereich der Arzneimittelversorgung, einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung des Defizits der Krankenkassen in der 2. Jahreshälfte zu leisten. Erforderlich erscheint es zudem, die in einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen erst anlaufenden Wirtschaftlichkeitsprüfungen auf Grundlage von Richtgrößen bereits in diesem Jahr flächendeckend durchzuführen, um unwirtschaftlich handelnde Vertragsärzte auch ggf. mit individuellen Regressen zur Verantwortung zu ziehen. Mit der rechtssicheren Lösung zu den Arzneimittelfestbeträgen haben wir zudem die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Krankenkassen durch weitere Absenkungen der Festbeträge ein jährliches Einsparvolumen von rd. 750 Mio. DM realisieren können. Kurzfristige Finanzspritze aus Steuermitteln keine Lösung Die angesichts der aktuellen Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung erhobene Forderung, kurzfristig die sog. "versicherungsfremden Leistungen" wie z.b. Mutterschaftsgeld, Sterbegeld und Haushaltshilfe aus Steuermitteln zu finanzieren und die Mehrwertsteuer für Arzneimittel zu halbieren, ist nur eine "Scheinlösung". Denn die dafür erforderlichen Steuermittel von 7 bis 8 Mrd. DM müssten vom Steuerzahler aufgebracht werden oder würden die Verschuldung der öffentlichen Haushalte erhöhen. Deshalb lehne ich diese Forderungen ab - auch weil der vermeintlich einfache Weg kurzfristig "mehr Geld ins System zu pumpen" den Druck zur Erschließung vorhandener Wirtschaftlichkeitsreserven auch im Arzneimittelbereich aus dem System herausnehmen würde. Wichtige Weichenstellungen auf den Weg gebracht Die Bundesregierung hat mit dem GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz und der GKV-Gesundheitsreform 2000 bereits in der 1. Hälfte der Legislaturperiode wichtige Weichenstellungen zur Sicherung der solidarischen Krankenversicherung und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Qualität unseres Gesundheitswesens auf den Weg gebracht. Mit der Reform des Risikostrukturausgleichs, den Regelungen zu Festbeträgen und der Budgetablösung im Arzneimittelbereich, dem Gesetz zur Einführung der Fallpauschalen im Krankenhausbereich sowie der Einführung des Wohnortprinzips bei der kassenärztlichen Vergütung haben wir in diesem Jahr weitere wichtige Gesetze ins Parlament eingebracht und bereits z. T. verabschiedet. Wir gehen die Probleme zielgenau an, nämlich dort, wo die strukturellen Fehlentwicklungen liegen. Kurzfristiger Aktionismus zu Lasten Dritter oder auf Kosten der Patientinnen und Patienten wird es mit dieser Bundesregierung nicht geben. Wir machen einen Schritt nach dem anderen. Das Gutachten des Sachverständigenrats zu Unter-, Über- und Fehlversorgungen im Gesundheitswesen werden wir sorgfältig auswerten und daraus die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen. Gemeinsam mit den Beteiligten am "Runden Tisch" werden Lösungsoptionen für die Gestaltung der Zukunft unseres Gesundheitswesens entwickelt. Anschließend werden wir den Wählerinnen und Wählern rechtzeitig vor der Bundestagswahl unsere Vorstellungen zur weiteren Reform des Gesundheitswesens in der nächsten Legislaturperiode mitteilen. Bei der Union weiß man angesichts völlig widersprüchlicher Vorstellungen der beiden Schwesterparteien jedenfalls nicht, wohin die Reise gehen soll: Während die CDU eine Aufsplittung des gegenwärtigen Leistungskatalogs in einen Kern- und Wahlleistungskatalog fordert, wird dies vom früheren Bundesgesundheitsminister und der CSU ausdrücklich abgelehnt. Stattdessen schlägt Horst Seehofer ein Modell mit Wahlmöglichkeiten bei einem Teil des Leistungskatalogs in Kombination mit Selbstbehalten und niedrigeren Beitragssätzen vor. Beide Varianten belasten die Kranken und Einkommensschwachen übermäßig und begünstigen Gesunde und Besserverdienende. Wir setzen demgegenüber vor allem auf einen Ausbau der Prävention, eine verbesserte Versorgung chronisch kranker Menschen mit Hilfe von Krankheitsbehandlungsprogrammen und einem Wettbewerb der Krankenkassen, der nicht mehr diejenigen Kassen belohnt, die sich nur um die jungen gesunden Versicherten bemühen." Ausgaben: Download als xls-datei (340 kb)
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