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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/11018 Ausufernde Arzneimittelausgaben Vorbemerkung der Fragesteller DieAusgabendergesetzlichenKrankenversicherung (GKV)fürArzneimittel sindindenletztenjahrendeutlichstärkergestiegenalsdiefürärzteund Krankenhäuser. DieBundesregierungunddiesietragendeKoalitionsindhierfürdirektverantwortlich:SiehabendieMehrwertsteuerabJanuar2007um3Prozentpunkte auf19prozenterhöht.dervollemehrwertsteuersatzwirdauchaufarzneimittelfällig.imunterschiedhierzuwirdaufschnittblumen,hundefutterund FernsehzeitschriftennurderermäßigteMehrwertsteuersatzvon7Prozenterhoben. DieFraktionDIELINKE.imDeutschenBundestaghatausdiesemGrundeinenAntraggestellt,dieMehrwertsteuerfürapothekenpflichtigeArzneimittel zusenken (Bundestagsdrucksache16/732).DieFraktionenCDU/CSU,SPD undbündnis90/diegrünenhabendiesenantragimmai2007abgelehnt.indenmeisteneu-mitgliedsländernwirdaufarzneimitteleinermäßigtermehrwertsteuersatzvonzumeistunter10prozenterhoben,invielensind Arzneimittelsogargänzlichsteuerbefreit.DeutschlandisteinesderEU-Länder mit der höchsten Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. DieArzneimittelausgabensteigennichtnurwegenderMehrwertsteuererhöhungundderzusätzlichenSchutzimpfungen,diejetztKassenleistung wurden 1.DafürsinddieBundesregierungunddiegroßeKoalitionebenfalls verantwortlich,dasiebislangkeinewirksamenkonzeptezureindämmung der Arzneimittelausgaben gefunden haben. ZwarhatdieBundesministerinfürGesundheit,UllaSchmidt,anerkannt,dass diearzneimittelsichseitjahrenalskostentreibernummereinserwiesen 2,allerdingsziehtsiehierausnichtdienotwendigenpolitischenKonsequenzen. DieimArzneimittelverordnungswirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG)2006und 1 Vgl. Schwabe, U./Paffrath, D. (Hg.) (2008): Arzneiverordnungsreport Heidelberg, S Vgl. DIE WELT vom 24. September DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom8.Dezember 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode imgkv-wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)2007verabschiedetengesetzlichenNeuregelungenhabendenweiterenAnstiegderArzneimittelausgabennichtverhindert.VonJanuarbisSeptember2008stiegendieAusgaben dergesetzlichenkrankenversicherungfürarzneimittelohneimpfstoffeum weitere5,8prozentimvergleichzumvorjahreszeitraum.mitimpfstoffenbeträgtderanstieg6,8prozent.dieinderpressenachzulesendenaussagender BundesministerinfürGesundheitübereinneuesArzneimittelsparpaketsind nichteindeutig.soistimseptember2008nochzulesen,dasskeinneues Sparpaketgeplantsei 3,imNovemberjedochhabedieBundesministerinfür Gesundheit der Pharmaindustrie damit gedroht 4. AlleinindenvierJahrenvon2004bis2007sindnachderStatistikdesBundesministeriumsfürGesundheitdieAusgabendergesetzlichenKrankenversicherungfürArzneimittelumüber27Prozentgestiegen 5.ZumVergleich:Im selbenzeitraumsinddielöhne,gehälterundrentenderer,dieindiegesetzlichekrankenversicherungeinzahlen,umgeradeeinmalknapp1,6prozent gestiegen 6. EingroßerTeilderBeitragssatzanhebungendergesetzlichenKrankenversicherungistalsoaufdiesteigendenArzneimittelausgabenzurückzuführen. DiesverdeutlichtauchfolgenderVergleich:1995gabendiegesetzlichen Krankenkassen17,37EuroproMedikamenten-Verordnungaus,2006waren es 41,29 Euro 7. Das ist eine jährliche Steigerung von rund 9 Prozent! NebenderSenkungderMehrwertsteuergibtesweitereInstrumente,mitdenenEinsparungenerzieltwerdenkönnten.ObwohlsieschonseitJahreninder Diskussionsind,werdensienichtumgesetztundangewendet.ZumBeispiel diepositivliste.einesolchelistewürdediearzneimittel,diezulastender gesetzlichenkrankenversicherungverordnetwerdendürfen,aufeineauswahlentsprechenddentherapeutischengesichtspunktenundeinemhohem therapeutischennutzenundbewährungsgradbegrenzen.medikamenteohne therapeutischennutzenkönntensomitnichtmehrzulastendergesetzlichen Krankenversicherung verschrieben werden. NachAnsichtzweierunterschiedlicherBundesregierungen (schwarz-gelbund rot-grün)wäredieeinführungeinerpositivlisteeineeffektivemaßnahme.bereits1992gabesunterbundesministerhorstseehofer (CSU)dieBestrebung, einepositivlisteeinzuführen.damalslegtenjedochzweispd-ministerpräsidentenihrvetoein,vermutlichumdieinteressenderinihrenbundesländern angesiedelten Pharmaunternehmen zu wahren. DerletzteVersuchstammtausdemJahr2003undgehtaufdiederzeitigeBundesministerinfürGesundheitderSPD,UllaSchmidt,zurück.DieBundesregierungantworteteaufeineKleineAnfragederFraktionderCDU/CSU (Bundestagsdrucksache15/797)miteinerklarenAussage: ZurPositivlistegibtes nachauffassungderbundesregierungkeinesinnvollealternative.diepositivlisteisterforderlichumzugewährleisten,dasseinearzneimitteltherapie nachdemaktuellenstandderwissenschaftlichenerkenntnisfürdiegesetzlich Versichertenauchweiterhinfinanzierbarbleibt. DasVorhabenwurdege- stoppt,umdasklimaderverhandlungenmitdercdu/csuumdasgkv- Modernisierungsgesetz nicht zu stören 8. ZurBegrenzungderArzneimittelausgabensehenvieleandereStaatenvor,den PharmaunternehmendurchverschiedeneVerfahrenPreisevorzugeben.In DeutschlandhingegenkannjedespatentierteArzneimittelzuPhantasiepreisen zulastenderbeitragszahlerinnenund-zahlerverordnetwerden.dafürmuss derherstellerdenzusatznutzendesarzneimittelsgegenüberetabliertentherapiennichtbeweisen.staatlicherseitskannindeutschlandkeinhöchstbetrag 3Ebd. 4 Schütze-Brief, Nr 89/2008, S.10 5 Vgl. BMG, KJ1: 2007 waren es 27,8 Mrd. Euro, 2004 waren es noch 21,8 Mrd. Euro. 6 Bundesministerium für Gesundheit, Bekanntmachungen nach 71 Abs. 3 SGB V. 7SieheKBV,Grunddaten2007,KapitelIII.4: IndikatorenzurEntwicklungderArzneimittelausgabenin der GKV. 8 DIE ZEIT, 27/2003.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/11334 festgelegtoderaufandereweisediefinanziellebelastungfürdiesolidarver- sicherungbegrenztwerden.beispielsweisekostetdienochrechtneuehpv- Impfung (abgeschlossenegrundimmunisierungmitdreiinjektionen)gegen bestimmteverursachervongebärmutterhalskrebsindenusa273euro,in Australien ebenfalls unter 300 Euro, in Deutschland hingegen 465 Euro. InDeutschlandgibtesgesetzlichgeregelteInstrumentezurBegrenzungüberhöhterArzneimittelpreise,diezumindestfragwürdigsind.DieniedergelassenenÄrztedürfeneinfestgelegtesArzneimittelbudgetnichtüberschreiten, sonstwerdensieinregressgenommen.sowirdesfürpatientinnenundpatientenzumquartalsendezunehmendschwieriger,rezeptezuerhalten,insbesonderewennsieteurepräparatebenötigen.medizinischlässtsichdiesnicht begründen.weilärzteihrbudgetnichtüberlastenkönnen,müssenpatientinnenundpatientenverordnetearzneimittelentwedervollbezahlen,oderauf einetherapieverzichten.dieseheimlicherationierungzurbegrenzungder MedikamentenausgabenfindetaufdemRückenderÄrztinnen/ÄrzteundPatientinnen/Patienten statt, was unverantwortlich ist. DievielleichtwichtigstegesetzgeberischeMaßnahmederBundesregierung zurbegrenzungderarzneimittelausgabenderkassenindenletztenjahren wardieeinführungdermöglichkeitvonrabattverträgenderkrankenkassen mitdenmedikamentenherstellern.zwarkonntesoderpreisvonmedikamentenimeinzelfalletwasgesenktwerden;esgibtabermassiveprobleme:nach einerumfragein200apothekengabenknappzweidrittelderapothekeran, esgebelieferschwierigkeitenmitrabattarzneimitteln.diewartezeitenin ApothekenhabensichnachdieserUmfrageinvierFünftelderApotheken häufigverlängert.esgibt25000rabattarzneimittel,diemithilfevon19millionendatensätzeninderapothekensoftwareverarbeitetwerden.dieseflut vonverschiedenenverträgenderüber100herstellermitüber200kassenist nichtmehrzuüberblicken.patientinnenundpatientenwerdendurchdie neuenregelungenzunehmendverunsichert.dietherapietreuenimmtabund die Patientinnen und Patienten werden nicht optimal versorgt. Vorbemerkung der Bundesregierung DerGesetzgeberhatseitdemJahre2003mitdemGKV-Modernisierungsgesetz (GMG),demGesetzzurVerbesserungderWirtschaftlichkeitderArzneimittelversorgung (AVWG)unddemWettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)weitreichendeRegelungengetroffen,umdenZugangderVersichertenzuArzneimitteln und die Finanzierbarkeit der Arzneimittelversorgung zu sichern. DieHöhederErstattungvonArzneimittelpreisenwirddurchFestbeträge,für nichtfestbetragsfähigearzneimittelkünftigdurcherstattungshöchstbeträgebegrenzt.somitkannkünftigfürallearzneimitteldiehöhedererstattungvon Preisenbegrenztwerden.BesonderspreisgünstigeFestbetragsarzneimittelsind zuzahlungsfrei.krankenkassenkönnenaußerdemfürjedesarzneimittelmit pharmazeutischenunternehmernpreisnachlässevereinbarensowieärzteund ÄrztinnenindieseVereinbarungeneinbinden.NutzenundKostenvonArzneimittelnkönnenbewertetwerden.DerGemeinsameBundesausschusskannin denrichtlinienregelungenzurverordnungvonarzneimittelntreffenunddabeiauchdieverordnungsfähigkeiteinschränkenoderausschließen,sofernarzneimittelunzweckmäßigoderunwirtschaftlichsind.fürbesonderearzneimittelkanneinzweitmeinungsverfahrenvorgesehenwerden.insgesamtstehtdamitderselbstverwaltungeinumfangreichessteuerungsinstrumentariumzur Verfügung,mitdemsowohldieHöhederErstattungspreisevonArzneimitteln alsauchrahmenbedingungenfürdieverordnungundzurqualitätderanwendung von Arzneimitteln differenziert geregelt werden können.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1. In welchen Mitgliedsländern der Europäischen Union gibt es a)keine, b) eine ermäßigte Mehrwertsteuer auf Arzneimittel (bitte für jedes Land mit entsprechender Regelung aufführen)? FolgendeMitgliedstaatenwendenaufGrundvonSonderregelungeninder Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL)densogenanntenNullsatz (d.h.steuerbefreiungmitrechtaufvorsteuerabzug)fürdielieferungvon Arzneimitteln an: InIrlandunterliegtdieLieferungvonoraleinzunehmendenArzneimittelnfür den menschlichen Verbrauch dem Nullsatz. InZypernunterliegtdieLieferungvonpharmazeutischenProdukten,ArzneimittelnundImpfstoffenderKN-Codes30.02,30.03und30.04demNullsatz. ZyperndarfdieseRegelunggemäßArtikel125Abs.1MwStSystRLnoch längstens bis zum 31. Dezember 2010 beibehalten. InMaltaunterliegtdieLieferungvonverschriebenenpharmazeutischenProduktenundArzneimittelndemNullsatz.MaltadarfdieseRegelunggemäß Artikel127MwStSystRLnochlängstensbiszum31.Dezember2010beibehalten. SchwedenwendetdenNullsatzfürArzneimittelan,dieverschriebenoderan KrankenhäusergeliefertwerdenoderaberinsLandeingeführtwerden,umverschriebenoderanKrankenhäusergeliefertzuwerden.ImÜbrigenkommtder Normalsatz von 25 Prozent zur Anwendung. ImVereinigtenKönigreichgiltderNullsatzfürdieLieferungvonpharmazeutischenProduktenundArzneimittelnnurbeiärztlicherVerschreibung.ImÜbrigenkommtderNormalsatzvon17,5ProzentzurAnwendung (ab1.dezember 2008: 15 Prozent). Zu Buchstabe b FolgendeMitgliedstaatenwendeneinenermäßigtenMehrwertsteuersatzfürdie Lieferung von Arzneimitteln an: Tschechische Republik (9 Prozent) Estland (5 Prozent) Lettland (5 Prozent) Litauen (5 Prozent) Ungarn (5 Prozent) Polen (7 Prozent) Rumänien (9 Prozent) Slowenien (8,5 Prozent) Slowakische Republik (10 Prozent) Finnland (8 Prozent). FolgendeMitgliedstaatenwendenteilweise (nebendemnormalsatz)einenermäßigten Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Arzneimitteln an: Belgien (6 Prozent) Griechenland (9 Prozent) Frankreich (5,5 Prozent)

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/11334 Italien (10 Prozent) Niederlande (6 Prozent) Portugal (5 Prozent). FolgendeMitgliedstaatenwendenteilweise (nebendemnormalsatzbzw.dem ermäßigtensteuersatz)einensogenanntenstarkermäßigtenmehrwertsteuersatz für die Lieferung von Arzneimitteln an: Spanien (4 Prozent) Frankreich (2,1 Prozent) Luxemburg (3 Prozent). 2.WelcheEU-MitgliedsländererhebendenvollenMehrwertsteuersatzauf Arzneimittel? InfolgendenMitgliedstaatenkommtderMwSt-NormalsatzfürdieLieferung von Arzneimitteln zur Anwendung: Bulgarien (20 Prozent) Dänemark (25 Prozent) Deutschland (19 Prozent) Österreich (20 Prozent). InfolgendenMitgliedstaatenkommtteilweise (nebendemermäßigtenbzw. starkermäßigtensteuersatz)dermwst-normalsatzfürdielieferungvonarzneimitteln zur Anwendung: Belgien (21 Prozent) Griechenland (19 Prozent) Spanien (16 Prozent) Frankreich (19,6 Prozent) Italien (20 Prozent) Luxemburg (15 Prozent) Niederlande (19 Prozent) Portugal (20 Prozent). FernerunterliegtdieLieferungvonArzneimittelninSchwedenunddemVereinigtenKönigreichdemMwSt-Normalsatz,soweitdieVoraussetzungenfürdie Anwendung des Nullsatzes nicht vorliegen. 3.WeshalbgehtdieBundesregierungeineneuropäischenSonderwegbeider BesteuerungvonArzneimittelnundorientiertsichnichtinetwaandemin der EU üblichen Steuersatz für Arzneimittel von unter 10 Prozent? DeutschlandbeschreitetbeiderBesteuerungvonArzneimittelumsätzenkeinen SonderweginEuropa,sondernhatbezüglichdesSteuersatzesdiegrundsätzlichenVorgabendesGemeinschaftsrechtsumgesetzt.DieBundesregierunglehnt zurzeiteineanwendungdesermäßigtensteuersatzesvon7prozentfürdiese Umsätzeab,dasiezuMindereinnahmenvonweitüber3Mrd.Euroführen würdeunddergesetzgebernichtsicherstellenkönnte,dassdiesesteuerersparnisübersinkendepreisetatsächlichzueineräquivalentenfinanziellenentlastungdersozialversicherungsträgerbzw.patientenführt.überdiesfließtdie

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode MehrwertsteuerauchdenLändernzu.DerBundesregierungistkeineLänderinitiative bekannt, bei der diese auf ihren Anteil verzichten. 4.WiehochwarendieUmsätzemitrezeptpflichtigenArzneimittelninden vergangenen zehn Jahren (bitte nach Jahr auflisten)? Die Umsätze ergeben sich aus folgender Übersicht: Umsätze öffentlicher Apotheken mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln JahrMrd. Euro Apothekenabgabepreise incl. MWSt Quelle: ABDA Gesamtmarktdavon: GKV ,6k. A ,9k. A ,9k. A ,117, ,317, ,920, ,122, ,521, ,723, ,723, ,225,4 5.WiehochwarendieUmsätzemitrezeptfreienapothekenpflichtigenArzneimitteln in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach Jahr auflisten)? Die Umsätze ergeben sich aus folgender Übersicht: Umsätze öffentlicher Apotheken mit nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln JahrMrd. Euro Gesamtmarktdavon: GKV 19976,7k. A ,7k. A ,8k. A ,6k. A ,7k. A ,6k. A ,62,3

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/11334 Umsätze öffentlicher Apotheken mit nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln JahrMrd. Euro Gesamtmarktdavon: GKV 20045,80, ,70, ,60, ,60,7 Apothekenabgabepreise incl. MWSt Quelle: ABDA Die Umsätze ergeben sich aus folgender Übersicht: Umsätze öffentlicher Apotheken mit GKV-Arzneimitteln Quelle: ABDA JahrMrd. Euro , , , , , , , , , , ,0 6.WiehochwarendieUmsätzemitArzneimittelnzuLastendergesetzlichen KrankenversicherungindenvergangenenzehnJahren (bittenachjahrauflisten)? 7.WiehochsinddieSteuereinnahmenausderMehrwertsteueraufArzneimittelindenvergangenenzehnJahren (getrenntnachgkv,rezeptpflichtig undrezeptfrei),undwelcheranteildavonfließtdembund,denländern und den Kommunen zu? DatenindemgewünschtenDetaillierungsgradliegennichtvor.Ausgehendvon denumsatzangabenderabdabeträgtdasumsatzsteueraufkommenfürdas Jahr2006mitrezeptpflichtigenArzneimittelnrd.4Mrd.Euro,aufrezeptfreie, apothekenpflichtigearzneimittelentfallenrd.950mio.euro (jeweilsbezogen auf den 2006 geltenden Umsatzsteuernormalsatz von 16 Prozent). BundundLänderfließendavonjeweilsrd.2,4Mrd.Eurozu,dieKommunen haben einen Anteil von rd. 100 Mio. Euro.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 8.WiestarkwerdendiegesetzlicheKrankenversicherungundprivaten HaushaltedurchdieErhöhungderMehrwertsteuervon16auf19Prozent aktuellbelastet (bittegetrenntnachgkv,rezeptpflichtigundrezeptfrei auflisten)? KonkreteDatenzurBeantwortungdieserFrageliegennichtvor.FürdiegesetzlicheKrankenversicherungkannwiefolgtgeschätztwerden:Für2007betragen dieumsätzeöffentlicherapothekenmitgkv-arzneimitteln28mrd.euro. HiervonentfallenaufeinenMehrwertsteueranteilvon3Prozentpunktenrechnerisch rd. 700 Mio. Euro. 9.InwelchemUmfangkönntendiegesetzlichenKrankenkassendurcheine AbsenkungdesMehrwertsteuersatzesfürapothekenpflichtigeArzneimittel auf 7 Prozent entlastet werden? InwelchemUmfangkönntenhierdurchdieBeitragssätzezurgesetzlichen Krankenversicherung reduziert werden? KonkreteDatenzurBeantwortungdieserFrageliegennichtvor.NäherungsweisekannfolgendeSchätzungangestelltwerden:Für2007betragendieUmsätzeöffentlicherApothekenmitGKV-Arzneimitteln28Mrd.Euro (sieheantwortzufrage6).eineabsenkungdesmehrwertsteuersatzesauf7prozent würdehierzueinerersparnisvonrd.2,8mrd.euroführen,wenndiesemittel vollständigdergkvzufließenwürden.dieseersparnisentsprichthinsichtlich des Beitragssatzes zur GKV rd. 0,3 Prozentpunkten. 10.WorinsiehtdieBundesregierungdieUrsachen,dasslauteineraktuellen OECD-StudiediePreisefürMedikamente30ProzentüberdemDurchschnitt vergleichbarer Industrieländer wie z. B. Frankreich liegen? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus? DieStudielässtkeineunmittelbareAussagedarüberzu,welchePreisunterschiedebezogenaufdendeutschenWarenkorbimVergleichzuanderenLändernbestehen.DenninderStudiesinddiejeweiligennationalenPreisefür jeweilsunterschiedlichesortimenteundgewichtungenvonarzneimittelnerhobenworden.zudembasierendiedatenderoecd-studieaufdenpreisen desjahres2005undentsprechennichtmehrdemaktuellenstand.indeutschlandistseitdemdaspreisniveaufürarzneimittelimbereichdergesetzlichen Krankenversicherungum5,1Prozentpunktegesunken (Januar2005bisOktober2008).MaßgebenddafürwarderRückgangdesGKV-Preisindexesfür Festbetragsarzneimittelumknapp19Prozentpunkte.Demgegenübersinddie PreisefürArzneimittelohneFestbetragimgleichenZeitraumumrd.11Prozent gestiegen (Angaben des Wissenschaftlichen Instituts der AOK). 11.WeshalbistdieBundesregierungheuteoffensichtlichnichtmehrderAuffassung,diedieVorgängerregierung,inderdieselbeBundesministerin wieheutefürgesundheitverantwortlichwar,inderantwortaufdieo.g. Kleine Anfrage vertrat? DerDeutscheBundestaghatdenGesetzentwurfderBundesregierungvom 8.April2003 (Bundestagsdrucksache15/800)nichtbeschlossen.Stattdessen hatdergesetzgebermitdemgmg,demavwgunddemgkv-wsgfürdie SelbstverwaltungneueInstrumentefüreineeffektivereSteuerungderArzneimittelversorgungvorgesehen.DieseermöglichensowohleineBegrenzungder HöhedererstattetenPreisedurchdenSpitzenverbandBundderKrankenkassen alsauchdifferenzierteregelungenzurverordnungundanwendungvon

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/11334 ArzneimittelndurchdenGemeinsamenBundesausschuss.Dervorgenannte GesetzentwurfenthieltwederpreisbezogeneRegelungennochdifferenzierte Vorgaben zur Verordnung. 12.WelcheEU-MitgliedsländerhabeninzwischeneinePositivlistefürArzneimitteleingeführt,undwelcheErkenntnisseliegenderBundesregierunghinsichtlichihrerWirkungenvor (bittefürjedeseu-mitgliedsland auflisten)? DieBundesregierungführtkeinRegisterüberPreisregulierungeninanderen LändernundverweistaufentsprechendeFachveröffentlichungen.Deutschland isteinesderwenigenländerineuropa,indenenpharmazeutischeunternehmerohnevorherigestaatlichepreisregulierungarzneimittelindenmarkteinführenkönnen.zudemkannindeutschlandjedesunternehmendiepreisefür seinearzneimittelfreifestsetzen.unzutreffendistallerdingsdieauffassung, dassesindeutschlandkeinestaatlichenregelungenfürdieerstattungvon Arzneimittelpreisengibt.DerSpitzenverbandBundderKrankenkassensetzt FestbeträgezumSchutzderBeitragszahlervorfinanziellerÜberforderungfest. EristeineKörperschaftdesöffentlichenRechtsunddamiteinTeildermittelbarenStaatsverwaltungundwirdkünftigfürnichtfestbetragsfähigeArzneimittel Erstattungshöchstbeträge festsetzen. NacheinerOECD-Veröffentlichungvom27.Oktober2008erreichendiePro- Kopf-ArzneimittelausgabeninDeutschland498US-Dollarundsinddamit niedrigeralsinfrankreich (554US-Dollar),Spanien (515US-Dollar)undItalien (509US-Dollar),aberhöheralsindenübrigeneuropäischenStaatenwie beispielsweiseinderschweiz (436US-Dollar),denNiederlanden (384US- Dollar)undGroßbritannien (366US-Dollar).DieseDatenwurdenfürdasJahr 2005 erhoben; siehe dazu die Antwort zu Frage WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungbezüglichProblemeund Nachteile, die aus den Rabattverträgen für a)patientinnen und Patienten, b) für Ärztinnen und Ärzte sowie c) für Apothekerinnen und Apotheker erwachsen? 13.WiebewertetdieBundesregierungdieAuswirkungenderRabattverträge von Krankenkassen mit Pharmakonzernen? WiehochsinddieEinsparungenfürdieKrankenkassenausdiesenVerträgen? 15.HatdieBundesregierungErkenntnissehinsichtlicherhöhterZuzahlungen,Wartezeiten,MedikamentenwechselundCompliance-Problemen, Intransparenz,Regress-Forderungen,dieaufgrundvonRabattverträgen entstehen? Antwort zu den Fragen 13 bis 15: DieBundesregierunghatdemDeutschenBundestagüberdieAuswirkung vonrabattvereinbarungenfürarzneimittelberichtet (Bundestagsdrucksache 16/9284 vom 27. Mai 2008). Neuere Erkenntnisse liegen nicht vor.

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 16.GibtesFälle,indenenaufgrundderBudgetbeschränkungPatientinnen und Patienten nicht adäquat versorgt werden? DerGesetzgeberhatdiebestehendensektoralenBudgetsaufgehoben.VersichertedergesetzlichenKrankenversicherunghabeneinenRechtsanspruchauf eineversorgung,diemedizinischnotwendig,zweckmäßigundwirtschaftlich ist.regelungenzursicherungderwirtschaftlichkeitderversorgungsindnotwendig.diesicherstellungderversorgungistaufgabevonkrankenkassen undkassenärztlichenvereinigungen,diealskörperschaftendesöffentlichen RechtsderAufsichtdurchdiezuständigenBehördenunterliegen.Versicherte könnenimfalleeinerversagungvonleistungendiezuständigenaufsichtsbehördenanrufenundklagevordensozialgerichtenerheben.diebundesregierunghältdiesegesetzlichenvorgabengrundsätzlichfürsachgerechtundfunktionsfähig, die gesetzlichen Ansprüche der Versicherten zu gewährleisten. 17.WievieleRegress-FällewegenÜberschreitungdesArzneimittelbudgets gab es 2007? SeitdemJahre2002gibteskeinegesetzlicheVerpflichtungderVertragsärztinnenundVertragsärzteeinerKassenärztlichenVereinigungmehr,gemeinschaftlichÜberschreitungenderArzneimittelvereinbarungennach 84Abs.1 SGBVgegenüberdenKrankenkassenauszugleichen.DieWirtschaftlichkeit derärztlichenverordnungkannnachdenvorschriftendes 106SGBVim Einzelfallgeprüftwerden.EsgibtkeinegesetzlichenBerichtspflichtender PrüfgremiengegenüberdemBundesministeriumfürGesundheit.Zuständige RechtsaufsichtfürdiePrüfgremiensinddieAufsichtsbehördenderLänder.Gesetzlichistvorgesehen,dassRichtgrößenprüfungeninderRegelfürnichtmehr als5prozentderärztinnenundärzteeinerfachgruppedurchgeführtwerden sollen ( 106 Abs. 2 Satz 7 SGB V). 18.WassprichtnachMeinungderBundesregierungfür (undwasgegen)eine staatlichepreisregulierung,wiesieinvielenandereneuropäischenländernstattfindet,wennpharmaherstellereinmedikamentnichtzueinem Preisanbieten,derbezahlbarist,unddadurchdieSolidarversicherung über Gebühr belasten würde? TragendesOrganisationsprinzipdergesetzlichenKrankenversicherungin DeutschlandistdieSelbstverwaltung.DaherhatderDeutscheBundestagals GesetzgeberdieZuständigkeitfürRegelungenzurBegrenzungderErstattungshöhevonArzneimittelpreisen,nämlichFestbeträgeundErstattungshöchstbeträge, der Selbstverwaltung übertragen. 19.PlantdieBundesregierungnochbiszurBundestagswahl2009einneues Gesetz mit dem Zweck, die Arzneimittelausgaben zu begrenzen? Die Bundesregierung sieht hierfür derzeit keinen Handlungsbedarf. 20.WiebewertetdieBundesregierungdieForderung,einesogenanntevierte Hürde zur Preiskontrolle von Arzneimitteln einzuführen? Gibt es diesbezügliche Pläne der Bundesregierung? Bereitsfürrd.75ProzentderverordnetenArzneimittelindergesetzlichen KrankenversicherunggeltenFestbeträge (Stand:1.Halbjahr2008;Quelle: GKV-ArzneimittelSchnellinformation).DieGKV-UmsätzemitFestbetragsarz-

11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/11334 neimittelnsinkenseitdemjahr2006.dieselbstverwaltungistverpflichtet,für dienichtfestbetragsfähigenarzneimittelkünftigerstattungs-höchstbeträge festzusetzen.derzeitwirdeinemethodikfürkosten-nutzen-bewertungenerarbeitet,diehierfürvoraussetzungist.erfahrungenüberdiewirksamkeitdieserregelungliegensomitnochnichtvor (siehehierzudieunterrichtungder Bundesregierung an den Bundesrat, Bundesratsdrucksache 723/08).

12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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