Hausarztverträge Honorarsteigerungen zulasten der Versicherten
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- Philipp Roth
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/12823 Hausarztverträge Honorarsteigerungen zulasten der Versicherten Vorbemerkung der Fragesteller NachdemimGesetzzurWeiterentwicklungderOrganisationsstrukturenin dergesetzlichenkrankenversicherung (GKV-OrgWG)neugefassten 73b desfünftenbuchessozialgesetzbuch (SGBV)giltFolgendes: ZurflächendeckendenSicherstellungdesAngebotsnachAbsatz1habenKrankenkassen alleinoderinkooperationmitanderenkrankenkassenspätestensbiszum 30.Juni2009VerträgemitGemeinschaftenzuschließen,diemindestensdie HälftederanderhausärztlichenVersorgungteilnehmendenAllgemeinärzte desbezirksderkassenärztlichenvereinigungvertreten. Ab1.Juli2009könnendieVereinigungeneinSchiedsverfahreneinleiten,solltebisdannkeinAbschlussvorliegen.DieÄrztevereinekönnenalsoVerhandlungenverschleppen undaufeinschiedsverfahrensetzen,fallsihnendieangebotederkassen nichtausreichen.diesgeschiehtauchderzeitinbayern.der 73bzwingtdie Kassen zum Vertragsabschluss, auch zu schlechten Konditionen. DieseNeuregelungersetzteinaltesMonopol,dasderKassenärztlichenVereinigungen (KV),durcheinneuesMonopol,dainallerRegelnurderDeutsche HausärzteverbanddasKriteriumerfüllt,mindestensdieHälftederander hausärztlichenversorgungteilnehmendenallgemeinärztezuvertreten.dieses neuemonopolistjedochpolitischkaumkontrollierbar,danungroßflächige VersorgungsverträgemiteingetragenenVereinengeschlossenwerdenmüssen. EsistnichtmehrdieKValsKörperschaftdesöffentlichenRechts,alsoals staatsnaheinstitution,dieüberdiefürdiemenschenüberauswichtigeversorgungsaufgabe der Kassenärzte und deren Sicherstellung wacht. DieseRegelungführtzugefährlichen Blüten :InBayernhatbereitsEnde 2008derBayerischeHausärzteverbandmitderAOKBayerneinenVersorgungsvertragabgeschlossen.FürdieHausärzteheißtdasimKern,dasssiefür vergleichbare Leistungen mehr Geld erhalten. DenFragestellernliegenSchreibenvonÄrztenvor,dieihrePatientinnen/ PatienteninFolgeaufforderten,demAOK-Hausarztvertragbeizutreten.HierfürwurdeteilweiseeinebessereBehandlungvonAOK-Patientinnen/Patienten versprochenundteilsauchgewährt (z.b.kürzerewartezeiten).esexistiert aucheinschreibendesbayerischenhausärzteverbandes,indemgefordert DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom18.Mai2009 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode wird,dieärztesollendenversichertenaußerhalbdeshausarztvertragesnur nocheinezweistündigenotfallsprechstundeanbieten.alldiesistrechtlich natürlichvollkommeninakzeptabel,aberebenaucheinedirektefolgedes GKV-OrgWG, das ein solches Verhalten offenbar honoriert. AuchinanderenBundesländerngibtesähnlicheVerträge,z.B.inBaden- Württemberg mit den MEDI-Verträgen. Der DienstfürGesellschaftspolitik (dfg)vom26.märz2009schreibtauf S.2von höherenprozentualenverwaltungskosten,diediesehausarztverträgekostenunddieanmediunddenbayerischenhausärzteverband (BHÄV)fließen.3,5ProzentdesHonorarsseienvondenteilnehmendenÄrzten an ihre Berufsverbände zu zahlen (S. 5). DerVorstandsvorsitzendedesVerbandesderErsatzkassen,ThomasBallast, hatvonmehrbelastungenderkassendurchden 73bSGBVvon4Mrd. Euro gesprochen. Vorbemerkung der Bundesregierung BereitsmitderGesundheitsreform2004hattedieBundesregierungdiehausärztlicheVersorgungunddieRollederHausärztegestärktundvorgesehen,dass VersichertesichfüreinHausarztmodellentscheidenkönnen,beidemsieeinen HausarztwählenunddieambulantefachärztlicheVersorgungnuraufÜberweisungdesgewähltenHausarztesinAnspruchnehmen.HierfürwurdendieKrankenkassengesetzlichverpflichtet,zurSicherstellungderhausarztzentrierten Versorgung mit besonders qualifizierten Hausärzten Verträge zu schließen. DurchdasGKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)wurdediehausarztzentrierteVersorgungweiteraufgewertetunddieKrankenkassenwurden ausdrücklichverpflichtet,ihrenversichertendiesehausarztmodelleflächendeckendanzubieten.undgleichzeitigwurdendieinhaltlichenmindestanforderungenandiehausarztzentrierteversorgunggeregelt.hierzugehörendieverbesserungderpharmakotherapie,dereinsatzvonwissenschaftlichbegründeten undzugleichpraxiserprobtenhausärztlichenleitlinien,diekonzentrationder ärztlichenfortbildungaufhausarzttypischeproblemesowiedieverbesserung derprozessqualitätdurcheinführungeineshausarztspezifischeneinrichtungsinternen Qualitätsmanagements. ZielderHausarztverträgeistes,denVersicherteneinequalitativbesonders hochwertigehausärztlicheversorgunganzubieten.datrotzdergesetzlichen VerpflichtungnichtallenVersichertenvonihrengesetzlichenKrankenkassen dieteilnahmeaneinerhausarztzentriertenversorgungangebotenwurde,ist 73bSGBVimRahmendesGKV-OrgWGmitWirkungab1.Januar2009 nochmalskonkretisiertworden.mitderneuregelungwurdedasmitdemgkv- WSGeingeführteeigenständigeVerhandlungsmandatderGemeinschaftenvon Hausärztenweitergestärkt.ZurSicherstellungeinesflächendeckendenAngebotswurdendieKrankenkassenverpflichtet,alleinoderinKooperationmit anderenkrankenkassenspätestensbiszum30.juni2009vorrangigverträge mitgemeinschaftenzuschließen,diemindestensdiehälftederanderhausärztlichenversorgungteilnehmendenallgemeinärztedesbezirksderkvvertreten.könnensichdievertragsparteiennichtüberdenvertragsinhalteinigen, kanndiegemeinschaftdieeinleitungeinesschiedsverfahrensnach 73b Absatz4a SGBV beantragen. Gemeinschaften,diediegenannteQuoteerfüllen,gewährleisten,dasseine flächendeckendesicherstellungmitverträgenzurhausarztzentriertenversorgungdurchdenvertragsabschlusserreichtwerdenkann.dieallgemeinärzte sindaufgrundderauffünfjahreverlängertenweiterbildungszeitalsvertragspartnerbeiverträgenzurbesonderenhausärztlichenversorgungfürdiedamit verbundenenspezifischenanforderungenbesondersqualifiziert.isteinequali-
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/13084 fiziertegemeinschaftnichtvorhandenoderkommteinvertragmiteinersolchengemeinschaftnichtzustande,weildiegemeinschaftimfalledernichteinigungauchkeinschiedsverfahreneingeleitethat,istdiekrankenkasseverpflichtet,einenvertragmiteinemanderenvertragspartnerzuschließen.die Krankenkasseistzudemberechtigt,überdenVertragmiteinerqualifizierten Gemeinschafthinaus,weitereVerträgemitanderenVertragspartnernzuschließen. DieTeilnahmeaneinerhausarztzentriertenVersorgungistsowohlfürdenVersichertenalsauchfürdenLeistungserbringerfreiwillig.HinsichtlichderVergütungderLeistungserbringergilt,dassdiesevertraglichzuvereinbarenist.Die Gesamtvergütungensindentsprechendzubereinigen.Zubereinigenistdabei allerdingsnurderbetrag,dendieerfüllungdeshausärztlichenversorgungsauftragesbezogenaufdenvertraglichversorgtenversichertenimrahmender vertragsärztlichen Versorgung gekostet hätte. 1.Triffteszu,dassdieHausärzteverträgeVorteilefürdieVersichertenbringen? Wennja,welchezusätzlichenLeistungenkönnendieVersichertenallgemein und durch die einzelnen Verträge erwarten? 2.HabendieÄrztezusätzlicheLeistungenzuerbringengegenüberderVersorgung durch Verträge mit der KV? DieFragen1und2werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. Bereits 73bAbsatz2SGBVdefiniertAnforderungenfürdiehausarztzentrierteVersorgung,dieüberdieAnforderungenandiekollektivvertragliche hausärztlicheversorgungnach 73SGBVhinausgehen.ZudenfürdieTeilnahmeanderhausarztzentriertenVersorgungverbindlichbestimmtenqualitativenMindestanforderungengehörenetwadieTeilnahmedesArztesanstrukturiertenQualitätszirkelnzurArzneimitteltherapie,dieBehandlungnachevidenzbasiertenpraxiserprobtenLeitliniensowiedieEinführungeineshausarztspezifischenQualitätsmanagements.DarüberhinausgehendeLeistungensindnicht zwingendvorgegeben,jedochistesdenvertragspartnernfreigestellt,imrahmenihrervertragsautonomiegegebenenfallszusätzlicheleistungenzuvereinbaren.sohabendievertragspartnerinbayernundbaden-württembergu.a. diezwingendeteilnahmederhausärzteanallenhausarztrelevantendisease- Management-Programmen (DMP) vereinbart. 3.ErhaltendieÄrzteindenbestehendenHausarztverträgenhöhereHonorare als bei einer vergleichbaren Leistung innerhalb der Verträge mit der KV? DieVereinbarungvonVergütungsregelungenistVerhandlungssachedervertragsschließendenParteien.GesetzlicheVorgabenzurVergütungshöhebestehennicht.Nach 73bAbsatz8SGBVkönnendieVertragsparteienallerdings vereinbaren,dassaufwendungenfürleistungen,dieüberdiehausärztliche Versorgungnach 73SGBVhinausgehenundnichtunterdieBereinigung nachabsatz7fallen,auseinsparungenundeffizienzsteigerungenfinanziert werdenkönnen,dieaufgrundvonmaßnahmenausabgeschlossenenverträge zurhausarztzentriertenversorgungnach 73bAbsatz4SGBVerzieltwerden.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 4.Triffteszu,dassdieNotfallversorgungbeiUrlaubsaufenthaltendereingeschriebenenVersicherteninanderenBundesländernnichtgewährleistetist? Wenn doch, auf welcher rechtlichen Grundlage? DurchdieTeilnahmeaneinemVertragzurhausarztzentriertenVersorgung wirdderleistungsanspruchderversichertenetwabeiurlaubsaufenthalten bzw.innotfällennichteingeschränkt.dersicherstellungsauftragderkvwird nach 73bAbsatz4SGBVbezogenaufVersicherte,dieanderhausarztzentriertenVersorgungteilnehmen,durchdenSicherstellungsauftragderKrankenkassensubstituiert,solangederVertragbesteht.Darausfolgt,dassauchdie demsicherstellungsauftragimmanentepflichtzumnotdienstindemumfang aufdiekrankenkasseübergeht,derdemhausärztlichenversorgungsauftragfür dieteilnehmendenversichertenentspricht.diekrankenkassenkönnennach 73bAbsatz4Satz7SGBVdenderhausarztzentriertenVersorgungzuzurechnendenNotdienstgegenAufwendungsersatzdurchdieKassenärztlichen Vereinigungensicherstellenlassen.Leistungen,diezwarnichtunterdenNotdienstfallen,diejedochbeiUrlaubsaufenthaltenvoneingeschriebenenVersicherteninAnspruchgenommenwerden,sindbeiregionalenKrankenkassen inderregelnichtinhaltderhausarztzentriertenversorgungsverträgeunddaherauchbeiderbereinigungdergesamtvergütungnichtzuberücksichtigen. IndiesemZusammenhangwerdenderartigeLeistungenbeiUrlaubsaufenthaltenüberdenFremdkassenzahlungsausgleichvonanderenKassenärztlichen VereinigungenderKVinRechnunggestellt,mitderdieKrankenkasseeinen Gesamtvertrag vereinbart hat. 5.WelchefinanziellenFolgenhatdieBudgetbereinigungumdieHausarzthonorare für das Budget der KVen? Eine BudgetbereinigungumdieHausarzthonorare siehtdasgesetznichtvor. DieVertragspartnerderGesamtverträgesindnurzueinerBereinigungder GesamtvergütungenumdenBetragverpflichtet,dendieErfüllungdeshausärztlichenVersorgungsauftragesbezogenaufdieselektivvertraglichversorgtenVersichertenimRahmenderkollektivvertraglichorganisiertenvertragsärztlichen Leistungserbringunggekostethätte.DemnachistderBereinigungsanspruchauf solcheleistungsbereichebegrenzt,dieausdervertragsärztlichorganisierten hausärztlichenversorgungindieselektivvertraglichorganisiertehausarztzentrierteversorgungübergehen.fürdiebereinigungistaufdieeinschlägigen GebührenpositionendesEinheitlichenBewertungsmaßstabsbewertetmitdem maßgeblichenpunktwertabzustellen.zusätzlichevergütungenindenverträgen sindnichtdurchbereinigungdergesamtvergütung,sonderndurcheinsparungen imvomhausarztderhausarztzentriertenversorgungverantwortetenbereichzu generieren, beispielsweise bei veranlassten oder verordneten Leistungen. 6.WelchefinanziellenFolgenhabendiebestehendenHausarztverträgenach 73bSGBVfürdiebeteiligtenKrankenkassengegenüberdergewöhnlichen vertragsärztlichen Versorgung? IstdieSchätzungdesVerbandesderErsatzkassenvon4Mrd.EuroMehrkosten schlüssig? 7.SinddieseMehrkostenindieKalkulationderAusgabendergesetzlichen Krankenversicherung (GKV)für2009eingeflossenoderwerdendieseZusatzbeiträge für die Versicherten zur Folge haben? DieFragen6und7werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/13084 DerBundesregierungliegenkeineDatenzudenfinanziellenAuswirkungenbestehenderVerträgezurhausarztzentriertenVersorgungnach 73bSGBVauf dievertragsschließendenkrankenkassenvor.überdievertragsgestaltungeinschließlichdervergütungsvereinbarungenkönnendievertragsparteienimrahmenihrervertragsautonomiegrundsätzlichfreientscheiden.diekrankenkassensindnichtverpflichtet,zusätzliche,überdasniveauderkollektivvertraglichenregelversorgunghinausgehendevergütungenzuvereinbaren.entscheidetsicheinekrankenkassezurvereinbarunghöhererhonorare,hatsiediese ausanderweitigeneinsparungenzufinanzieren.auchbeientscheidungenüber denabschlussvonverträgennach 73bSGBVhabendieKrankenkassendas in 12Absatz1SGBVnormierteWirtschaftlichkeitsgebotzubeachten.Die vomverbandderersatzkassene.v.geschätztenmehrkostenvon4mrd.euro können von der Bundesregierung nicht nachvollzogen werden. 8.HatdieBundesregierungmitderEinführungdes 73bSGBVeineStärkung der Position der Hausärzte in Honorarverhandlungen beabsichtigt? ZielderHausarztverträgeistes,denVersicherteneinebesondershochwertige hausärztlicheversorgunganzubieten.umdieseszielzuerreichen,solltedas bereitsmitdemgkv-wsgeingeführteeigenständigeverhandlungsmandatder GemeinschaftenvonHausärztendurchdieNeufassungdes 73bAbsatz4 SGBVdurchdasGKV-OrgWGweitergestärktwerden.EinebloßeÜbertragungderRegelversorgunginHausarztverträge,verbundenmiteinerhöheren VergütungfürdieteilnehmendenÄrzte,darfesdabeiselbstverständlichnicht geben. 9.WiekönnensichKrankenkassengegenzuhoheHonorarforderungender Ärzte wehren? WelcheHandlungsoptionenhabendieKassen,wennesnureinenmöglichenVertragspartnergibt,mitdemsieaberlautGesetzbisEndeJuni 2009 einen Vertrag abgeschlossen haben müssen? ZwarmüssendieKrankenkassenvorrangigVerträgemitGemeinschaften schließen,diemindestensdiehälftederanderhausärztlichenversorgungteilnehmendenallgemeinärztedesbezirksderkvvertreten.siesindjedochnicht verpflichtet,unangemessenhohenhonorarforderungenvonseitenderhausärztenachzugeben.könnensichdiekrankenkasseundeinenach 73bAbsatz4 Satz1SGBVqualifizierteGemeinschaftnichtüberdenVertragsinhalteinigen, kanndiegemeinschaftdiedurchführungeinesschiedsverfahrensbeantragen. IndiesemFallwirdderVertragsinhalt,einschließlichderVergütungsregelungen,vondergemeinsambzw.imFallederNichteinigungvonderzuständigen AufsichtsbehördebestimmtenSchiedspersonfestgelegt.Esistdavonauszugehen,dassimZugedesSchiedsverfahrensunterBeachtungdesWirtschaftlichkeitsgebotsaufeinausgewogenesVerhältniszwischendenLeistungs-undden VergütungsbestandteilenderVerträgezurhausarztzentriertenVersorgunggeachtet wird. 10.WieschätztdieBundesregierungdieHöhedervereinbartenHonorierung propatientundquartalbeidenhausarztverträgenimvergleichmitden Vereinbarungen der KVen mit den Kassen ein? DieVertragsgestaltungeinschließlichderVergütungsvereinbarungenunterliegt derfreienentscheidungdervertragsparteienimrahmenihrervertragsautonomie.eineschätzungderindenbestehendenverträgenzurhausarztzentrierten
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode VersorgungvereinbartenHonorierungproPatientundQuartalsindderBundesregierungdaherwedermöglichnocherscheinensieinsgesamtzielführend. EinesolcheSchätzunghingenichtnurvondenregionalenVertragsinhalten, sondern auch den zugrunde gelegten Patientenmerkmalen ab. 11.StehenHausarztverträge,diebislangeinedeutlichhöhereHonorierung vorsehenalsdiekassenärztlicheversorgungimeinklangmitdemgrundsatz der sparsamen Mittelverwendung? Gibt es hierzu aufsichtsrechtliche Prüfungen, und wenn ja, welche? NebenderzwingendenBeachtungdesWirtschaftlichkeitsgebotsnach 12 Absatz1SGBVhatderGesetzgebermitdemGKV-WSGin 53Absatz9 Satz1SGBVausdrücklichbestimmt,dassdieAufwendungenfürjedenWahltarif unddamitauchfürdensogenanntenhausarzttarif auseinnahmen, EinsparungenundEffizienzsteigerungen,diedurchdieseMaßnahmenerzielt werden,finanziertwerdenmüssen.diesbedeutet,dassdiekrankenkassendie ErgebnissedervonihnengeschlossenenVerträgesehrgenauprüfenmüssen; zumalsienach 53Absatz9Satz2SGBVregelmäßig,mindestensalledrei Jahre,überdieentsprechendenEinsparungengegenüberderzuständigenAufsichtsbehördeRechenschaftabzulegenhaben.DerBundesregierungsindkeine Fälle aufsichtsbehördlicher Prüfungen in Einzelfällen bekannt. 12.WiehochsinddieVerwaltungskostendereinzelnenKVen/derEtatder KVenproVersichertemgemessenandengesamtenAusgabenderGKV pro Versichertem? DieseDatensindderBundesregierungnichtbekannt.DieAufsichtüberdie KassenärztlichenVereinigungenführtgemäß 78Absatz1SGBVdiejeweilige,fürdieSozialversicherungzuständige,obersteVerwaltungsbehördeder Länder. 13.WiehochistderEtatdesBayerischenHausärzteverbandesproeingeschriebenemVersichertengemessenandengesamtenGKV-Ausgaben pro eingeschriebenem Versicherten? Diese Daten sind der Bundesregierung nicht bekannt. 14.WievielzahlendieandenHausarztverträgenteilnehmendenHausärzte an ihre Organisationen? Sinddiein DienstfürGesellschaftspolitik13-09 aufs.5genannten 3,5Prozent richtig? 15.MüssenÄrzte,dienichtMitgliedindervertragsabschließendenOrganisation sind, höhere Provisionen an diese zahlen? DieFragen14und15werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DenimInternetzugänglichenInformationenlässtsichentnehmen,dassMitgliederdesBHÄVeineVerwaltungskostenpauschalevondreiProzent (inkl. gesetzlicherumsatzsteuer USt)desVergütungsanspruchsaushausarztzentrierterVersorgung (HzV)andenBHÄVzahlen.DieMitgliedsbeiträgeanden HausärzteverbandBayernbetragenbeiVertragsärzteninEinzel-undGemeinschaftspraxen312EuroproJahrundbeiangestelltenÄrzten30EuroproJahr.
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/13084 StudentensowieÄrzteimRuhestandsindvonderZahlungderMitgliederbeiträgebefreit.NichtmitgliederhabeneineVerwaltungskostenpauschalejeQuartal (inkl.gesetzlicherust)von3,4prozentdeshzv-vergütungsanspruchszu leisten.dieverwaltungskostenpauschaleinbaden-württembergbeträgtfür Mitgliederebenfalls3Prozent (inkl.gesetzlicherust)deshzv-vergütungsanspruchs.diebeitragshöhebeläuftsichfürvertragsärzteauf25euroimmonat, Assistenzärztezahlen7EuroproMonat.NichtmitgliederhabeneinezusätzlicheVerwaltungskostenpauschalevon2ProzentdesHzV-Vergütungsanspruchs zu zahlen. 16.WirdnachAnsichtderBundesregierungdurchdieRegelungim 73b SGBVeinaltesMonopol (KV)durcheinneuesMonopol (Hausärzteverband) ersetzt? Zutreffendist,dassdieKrankenkassennach 73bAbsatz4Satz1SGBVverpflichtetsind,biszum30.Juni2009vorrangigVerträgemitGemeinschaftenzu schließen,diemindestensdiehälftederanderhausärztlichenversorgungteilnehmendenallgemeinärztedesbezirksderkvvertreten.weitereverträgesind jedochnichtausgeschlossen.vielmehrkönnendiekrankenkassendann,wenn einvertragmiteinersolchengemeinschaftabgeschlossenwurde,mitanderen anderhausärztlichenversorgungteilnehmendenleistungserbringern,deren GemeinschaftenoderdenKassenärztlichenVereinigungenweitereVerträgezur hausarztzentriertenversorgungabschließen (Satz3).FindendieKrankenkassen ineinerregionkeinenvertragspartner,derdievoraussetzungenvon 73b Absatz4Satz1SGBVerfüllt,sindsiezurSicherstellungdesflächendeckenden Angebotsverpflichtet,mitanderenVertragspartnernVerträgezurhausarztzentrierten Versorgung zu schließen (Satz 4). 17.InwelchenBundesländernwirdderin 73bSGBVgeforderteOrganisationsgradvon50ProzentderHausärzteerfüllt,undumwelcheVerbände handelt es sich jeweils? Diese Daten sind der Bundesregierung nicht bekannt.
8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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Mehrdesbundesgesundheitsministersgebeesaußerdemzuviel unfairekonkurrenz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2292 17. Wahlperiode 25. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Bärbel Bas, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter
MehrFestlegung von An- und Abflugrouten für den Ausbau des Frankfurter Flughafens
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4781 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrÜber- und unterversorgte ärztliche Planungsbereiche in Verbindung mit der Relation Ärzte/Ärztinnen zur Bevölkerung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6632 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrMitarbeit von Privaten an Gesetzentwürfen und Arbeitsfähigkeit der Bundesministerien
Deutscher Bundestag Drucksache 16/14133 16. Wahlperiode 26. 10. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes auf die Mobilität von Studienberechtigten und Studierenden
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5822 16. Wahlperiode 25. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
Mehrdiefolgenunderfolgepolitischermaßnahmen aberauchüberdieangemessenheitzumbeispieleineranpassungvonbußgeldern.soerscheintes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9985 16. Wahlperiode 15. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen),
MehrAktuelle Entwicklung der Finanzlage der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7977 16. Wahlperiode 06. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Frank Schäffler, Martin Zeil, weiterer Abgeordneter
MehrGeschenke an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13810 16. Wahlperiode 21. 07. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer
Mehr1.TeiltdieBundesregierungdieAnsicht,dassdieStreichungderRentenbeiträgezueinerErhöhungderAnzahlderEmpfängerinnenundEmpfänger
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2597 17. Wahlperiode 16 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Andreae,
Mehrwerden.wederdiederzeitigenregelungennochdiegeplanteföderalismusreform scheinen diesem Anspruch jedoch gerecht zu werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/799 16. Wahlperiode 03. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
Mehr1.HandeltessichbeidemProjektumeinenAusbau/Umbauoderumeine reine Erhaltungsmaßnahme?
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11996 16. Wahlperiode 17. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter
Mehrauf19prozenterhöht.dervollemehrwertsteuersatzwirdauchaufarzneimittelfällig.imunterschiedhierzuwirdaufschnittblumen,hundefutterund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11334 16. Wahlperiode 10. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkung der Konjunkturpakete I und II auf die Finanz- und Investitionskraft der Kommunen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12250 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Ulla Lötzer, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Barbara Höll
MehrDeutschenPsychotherapeutentagvorgenommeneLiberalisierungundFlexibilisierungdesjeweiligenBerufsrechtsaufgegriffenundindasVertragsarztrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8599 16. Wahlperiode 14. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrPläne der Bundesregierung zur Behebung der Deckungslücke bei privat krankenversicherten Hartz-IV-Beziehenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2284 17. Wahlperiode 24. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, weiterer
MehrKleine Solidargemeinschaften als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4386 17. Wahlperiode 10. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
Mehr14.Mai2006: Wasjetztendlichgestopptwerdenmüsste,sindEU-Hilfendafür,ganzeBetriebevoneinemEU-Mitgliedstaatineinenanderenzuverlagern.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1834 16. Wahlperiode 16. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Löning, Michael Link (Heilbronn), Christian Ahrendt, weiterer
MehrBenzinundDieselausgelöstwerden,lassenbefürchten,dassdielangeZeiterfolgreichwirtschaftendeBiokraftstoffbranchedurchdieverändertenpolitischen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8028 16. Wahlperiode 11. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Michael Kauch, Jens Ackermann, weiterer
Mehr(1BvF1/01,1BvF2/01)dieVerfassungsgemäßheitdesLebenspartnerschaftsgesetzesbestätigt.EinVerstoßgegenArtikel6Abs.1GGseinichtgegeben.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/534 16. Wahlperiode 06. 02. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg van Essen, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, Michael Kauch,
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagµdelen und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/3117
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3412 16. Wahlperiode 14. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagµdelen und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
MehrWohnungsunternehmen und die Erzeugung erneuerbarer Energien
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13005 17. Wahlperiode 08. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12248 16. Wahlperiode 13. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter
MehrSchienengüterverkehr auf den Neubaustrecken Nürnberg Ingolstadt und Wendlingen Ulm
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3311 17. Wahlperiode 14. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Eva Bulling-Schröter, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter
MehrAusbau des Elbe-Lübeck-Kanals als Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1920 16. Wahlperiode 21. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich
MehrAltstandortenmbHundaufderenTochtergesellschaftACOSAltlasten-ControllingundServicegesellschaftmbHundaufdieVerhandlungenmitdenLändern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14520 17. Wahlperiode 08. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Stephan Kühn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12742 16. Wahlperiode 23. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Sevim Dag delen, weiterer Abgeordneter
MehrRentenerhöhung 2009 und Auswirkungen der Konjunkturkrise auf die Rentenentwicklung bis 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12632 16. Wahlperiode 14. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
MehrVorbemerkung der Bundesregierung 1.DerBundesregierungistkeineinzigerFallbekannt,indemdasBundesverwaltungsgericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/723 16. Wahlperiode 17. 02. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Hans Josef Fell, Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/11149
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11381 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion
MehrZwangsverrentungen von SGB-II-Beziehenden und Folgen der Abschaffung der so genannten 58er-Regelung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13346 16. Wahlperiode 15. 06. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
Mehr(BA)RehabilitationsträgerfürdieLeistungenzurTeilhabeamArbeitslebensowiefürunterhaltssicherndeundandereergänzende
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9655 16. Wahlperiode 19. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Katja Kipping, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
MehrEvaluation der Eingliederungsmaßnahmen von Altbewerbern in den Prozess der beruflichen Bildung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6847 16. Wahlperiode 26. 10. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12988 16. Wahlperiode 13. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Burkhardt Müller- Sönksen, Marina Schuster, weiterer
MehrAbarbeitungsstand der Konjunkturprogramme und des Mautmehreinnahmenprogramms
Deutscher Bundestag Drucksache 17/699 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, weiterer
MehrStellung der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9328 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrKünftige Belastungen und Kosten für Unternehmen durch die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7663 16. Wahlperiode 02. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heinz-Peter Haustein, Dr. Heinrich L. Kolb, Birgit Homburger, weiterer
MehrNeue Bewertung und ökologische Ziele bei den Substanzsteuern
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4746 16. Wahlperiode 21. 03. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Peter Hettlich
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/5546
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5817 17. Wahlperiode 13. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
MehrSki-TouristenbesetztenBusaufderTauernautobahninÖsterreich,stelltsich diedringlichefragenachderverbesserungdesbrandschutzesinreisebussen.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12608 16. Wahlperiode 09. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Mehr1.WievieleBeschwerdenzuinakzeptablenBeförderungsbedingungensind zurzeit beim Luftfahrtbundesamt anhängig?
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6186 16. Wahlperiode 01. 08. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen),
Mehr2015verbindlichwerdensoll,wirddieRecyclingquoteauf85Prozentdes durchschnittlichenfahrzeuggewichtserhöht (Artikel7Abs.2derAltfahrzeugrichtlinie).
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3571 16. Wahlperiode 24. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Horst Meierhofer, Michael Kauch, weiterer Abgeordneter
Mehrder Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/455 17. Wahlperiode 19. 01. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE. Einschätzungen
MehrAnerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8462 16. Wahlperiode 10. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer
Mehraberauchderbundeswehrundweiterenstreitkräftengenutztwird.diemilitärischeflugzonebestehtinderjetzigenformseitdemjahr2003.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10116 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Oskar Lafontaine, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9497
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9699 16. Wahlperiode 23. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrWettbewerb, Innovationen und Investitionen im Telekommunikationssektor
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12423 16. Wahlperiode 25. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gudrun Kopp, Christoph Waitz, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/1894. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1894 17. Wahlperiode 01. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, weiterer Abgeordneter
MehrStellung der Abschlüsse an Berufsakademien im europäischen Bildungsraum
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4975 16. Wahlperiode 05. 04. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Bundesregierung DieKleineAnfragebeziehtsichaufdasin 22adesEinkommensteuergesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1056 16. Wahlperiode 27. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
MehrUmrüstung der technisch gesicherten Bahnübergänge in den neuen Bundesländern
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1377 16. Wahlperiode 05. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Mücke, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, weiterer Abgeordneter
MehrAussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8614 16. Wahlperiode 18. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
Mehr(BMAS)sindSchlechterstellungenaufgeführtundeskönnenvielederKritikpunktenichtausgeräumtwerden.InsgesamtverfehltdasLeistungsrechtdas
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6085 16. Wahlperiode 16. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Diana Golze, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/935 16. Wahlperiode 15. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE
MehrKraftfahrzeugsunterDrogeneinfluss,einerheblicherCannabismissbrauchüber einenlängerenzeitraumhinwegoderdiezugehörigkeitzueinersog.risikogruppe.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2264 16. Wahlperiode 19. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehrfürallgemeinebankrisikeneinsetzen.umdieauswirkungendiesesengagementsbewertenundbeurteilenzukönnen,sindvorgängeundfragenzuklären.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7670 16. Wahlperiode 02. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrAktueller Stand des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nummer 17
Deutscher Bundestag Drucksache 17/511 17. Wahlperiode 26. 01. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrIntegrationsverhindernder Umgang mit Kindersoldaten im deutschen Asylsystem
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7691 16. Wahlperiode 08. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
Mehr1.Januar1999auf40Prozentundab2001auf25Prozentabgesenkt.FürPersonengesellschafterwurde2001dieVerrechenbarkeitderGewerbesteuermit
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2295 16. Wahlperiode 21. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Jan Mücke, weiterer Abgeordneter
MehrMaßnahmen zum Abbau des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7237 16. Wahlperiode 20. 11. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
MehrStand des Ausbaus der U3-Kinderbetreuung und Kosten für das Betreuungsgeld
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9784 17. Wahlperiode 22. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
MehrHungertod eines Hartz-IV-Empfängers und Verantwortung des Gesetzgebers
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5550 16. Wahlperiode 06. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Maurer, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrAlt und behindert Auswirkungen des demografischen Wandels auf das Leben von Menschen mit Behinderungen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12877 16. Wahlperiode 06. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
MehrSozialgesetzbuch (SGBV)übernommen.DanachhatdieBewertungpsychotherapeutischerLeistungeneineangemesseneHöhederVergütungjeZeiteinheit
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9271 16. Wahlperiode 26. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/5667
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5858 16. Wahlperiode 29. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und
MehrAktuelle Entwicklungen des Suchmaschinenprojektes Theseus ehemals QUAERO
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4671 16. Wahlperiode 14. 03. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter
MehrZustand und Sanierungsbedarf der Brücken im Bundesfernstraßennetz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11924 17. Wahlperiode 17. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImSommer2011hatdieEuropäischeKommissiondenEntwurfeinerRichtliniezurEnergieeffizienz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10359 17. Wahlperiode 20. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer Daniela Wagner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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