Tabakverkaufsverbot an Jugendliche unter 16 Jahren im Kanton Freiburg. Evaluation der Umsetzung und Empfehlungen

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1 Freiburg, den 30. September 2012 Tabakverkaufsverbot an Jugendliche unter 16 Jahren im Kanton Freiburg Evaluation der Umsetzung und Empfehlungen Zusammenfassung des Forschungsberichts von Sucht Schweiz mit Kontextualisierung Seite 1/17

2 Inhaltsverzeichnis Kontext 3 Methodologie der Evaluation 5 Ergebnisse der Testkäufe Tendenzen im Zeitraum 2009 bis Von der Fachstelle Tabakprävention Freiburg CIPRET durchgeführte Sensibilisierungsaktionen 11 Feststellungen und Empfehlungen 13 Schlussfolgerungen 16 Referenzen 17 Seite 2/17

3 Kontext Im Rahmen des kantonalen Tabakprogramms hat die Fachstelle Tabakprävention Freiburg CIPRET - unterstützt von der Direktion für Gesundheit und Soziales des Kantons Freiburg, dem Tabakpräventionsfond und weiteren kantonalen Finanzquellen - die Einführung der gesetzlichen Regelung zum Verkauf von Tabak an Jugendliche unter 16 Jahren begleitet. Diese Massnahme zielt darauf ab, den Zugang zu Tabakprodukten zu erschweren und damit dem Tabakkonsum von Jugendlichen entgegenzuwirken. Sie trägt damit einer allgemeinen Bewusstseinsbildung Rechnung, die sich in unseren Gesellschaften zur Frage des Tabakkonsums und insbesondere des Tabakkonsums von Jugendlichen vollzieht. Ähnliche Massnahmen wurden sowohl in der übrigen Schweiz, als auch in Europa und anderen Kontinenten ergriffen. Anderen eidgenössischen Kantonen folgend haben die Behörden des Kantons Freiburg im Gesetz über die Ausübung des Handels vom 25. September 1997 ein Verkaufsverbot von Tabak und Tabakprodukten an Personen unter 16 Jahren (Artikel 31) verankert. Die Anwendung dieser neuen gesetzlichen Massnahme wurde am 1. Januar 2009 wirksam 1. Zur Begleitung dieser strukturellen Präventionsmassnahme, deren Ziel es ist, die Jugend durch eingeschränkten Zugang zu Tabak zu schützen, hat die Fachstelle Tabakprävention Freiburg in Zusammenarbeit mit den betreffenden staatlichen Stellen (Amt für Gesundheit, Gewerbepolizei) und Vertretern von Tabakverkaufsstellen eine gross angelegte Sensibilisierungskampagne bei den Verkaufsstellen im Kanton Freiburg, den Oberämtern, den Gemeindebehörden und in der Bevölkerung durchgeführt. 1 Am 1. Januar 2012 hatten 17 Kantone diesbezüglich ein Gesetz erlassen und ein Verkaufsverbot an Minderjährige unter 16 Jahren (11 Kantone) beziehungsweise unter 18 Jahren (6 Kantone) eingeführt (Bundesamt für Gesundheit 2012). Seite 3/17

4 Der Grad der Gesetzesanwendung wurde durch zwei im Herbst 2009 und 2011 in Zusammenarbeit mit Sucht Schweiz durchgeführte Testkauf-Aktionen überprüft und evaluiert. In diesem Bericht werden die Ergebnisse der im Herbst 2011 durchgeführten Untersuchung präsentiert und mit den Ergebnissen aus dem Jahr 2009 verglichen. Zusätzlich wird die vom CIPRET durchgeführte Sensibilisierungskampagne mit Blick auf die Entwicklung der Gesetzesanwendung zwischen 2009 und 2011 erläutert. Vorab wird die Methodologie der Testkaufaktionen erklärt, um den Rahmen besser verstehen zu können, in dem die Ergebnisse erzielt wurden. Der Bericht endet schliesslich mit Schlussfolgerungen und nützlichen Empfehlungen, die im Hinblick auf eine verstärkte Anwendung dieses Gesetzes umgesetzt werden sollten. Die in diesem Dokument wiedergegebenen Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen stammen aus dem von Sucht Schweiz erstellten Evaluationsbericht 2. 2 Kündig et Astudillo, Seite 4/17

5 Methodologie der Evaluation Die Evaluation des Grades, inwieweit das Gesetz zum Verbot von Tabakverkauf an Jugendliche unter 16 Jahren umgesetzt wird, wurde der Sucht Schweiz als anerkannter Fachinstanz im Forschungsbereich der Verwendung von psychoaktiven Substanzen und suchtbedingtem Verhalten anvertraut. Die durchgeführte Studie basiert auf der Testkäufer- Technik, die regelmässig bei Studien zu Tabak- oder Alkoholverkauf an Minderjährige eingesetzt wird. Sie besteht darin, einen Beobachter als gewöhnlichen Kunden auszugeben. Diese Methode wird als extrem verlässlich betrachtet, da das Verkaufspersonal nicht realisiert, dass es unter Beobachtung steht und sich daher ganz normal verhält. In der Zeit der Herbstferien 2011 sind 10 jugendliche Testkäufer im Alter von 14 oder 15 Jahren, betreut von vier erwachsenen Begleitpersonen, durch die Strassen des Kantons Freiburg gezogen. Sie haben ausgehend von den unter Berücksichtigung der Bevölkerungsverteilung zwischen Bezirken und Gemeinden des Kantons Freiburg gewählten Startpunkten 330 Verkaufsstellen in 98 Gemeinden aufgesucht. Ihre Rolle war es, sich wie ein gewöhnlicher Kunde zu verhalten und ein Päckchen Zigaretten zu verlangen. Wenn das Verkaufspersonal dies wünschte, sollten sie den Anweisungen entsprechend ihren Personalausweis vorzeigen. Der Verkauf wurde als positiv gewertet, wenn das Päckchen Zigaretten vom Verkäufer angeboten und der Käufer zur Zahlung des entsprechenden Verkaufspreise aufgefordert wurde. Unter der Vorgabe, er hätte nicht genügend Geld dabei, sollte der Jugendliche sich entschuldigen und weggehen, ohne die Zigaretten zu kaufen. Da der Verkauf somit nicht zu Stande kam, wurde das Verkaufspersonal nicht zur Gesetzesübertretung verleitet. Seite 5/17

6 Ergebnisse der Testkäufe 2011 Dieses Kapitel gibt die Ergebnisse der r 330 im Kanton Freiburg im Herbst 2011 durchgeführten Testkäufe anhand von vier Schlüsselelementen wieder: zuerst die Gesamtergebnisse der durchgeführten Testkäufe, das heisst die ermittelten Prozentsätze, in denen ein Verkauf akzeptiert respektive abgelehnt wurde. Anschliessend werden einige bei der Ergebnisanalyse gemachte Beobachtungenn kommentiert, nämlich die Tatsache, wie oft die Vorlage eines Personalausweises verlangt wurde und dessen Einfluss auf den Testkauf, weiter folgt ein Vergleich der Gesetzesanwendung pro Verkaufsstellen-Typ. Das Kapitel endet mit der Beobachtung der Interdependenz vonn Alkoholverkauf und Tabakverkauf bei der Beachtung des gesetzlich vorgeschriebenen Alters. Die detaillierten Ergebnisse sind im Abschlussbericht von Sucht Schweiz wiedergegeben 3. 1) Prozentsatz der Anwendung dess Verkaufsverbots für Tabak an Jugendliche unter 16 Jahren Bei den 330 Testkäufen wurde der Verkauf in 122, das heisst inn 37,0% der Fälle abgelehnt. Etwa zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Verkaufsverbots von Tabakprodukten an Personen unter 16 Jahren im Kantonn Freiburg hätte das Verkaufspersonal Zigarettenn an einen Minderjährige en unter 16 Jahren in etwas mehr als sechs von zehn Testfällen verkauft (63%). Illustration 1: Prozentsätze Verkaufsannahme bzw. Verkaufsverweigerung bei Testkäufen % 63% Verkäufe akzeptiert Verkäufe abgelehnt 3 Addiction Suisse, Lausanne. Avril Rapport de recherche N 65. Application de la loi interdisant la vente de tabac aux jeunes de moins de 16 ans dans le canton de Fribourg : Etude «client mystère» Seite 6/ 17

7 2) Aufforderung zurr Vorlagee eines Personalausweises und Einfluss auf Verkaufsverweigerung Aufforderungen zur Vorlage eines Personalausweises Die Vorlage eines Personalausweises zur Überprüfung des gesetzlich vorgeschriebenen Alters der Testkäufer wurde nurr in 140 Fällen verlangt, das heisst nur bei etwas mehr als vier von zehn Testkäufen (42,4%). Illustration 2 : Aufforderung zur Vorlage eines Personalausweises Zusammenhang von Ausforderung zur Personalausweisvorlage und Verkaufsverweigerung Wurde ein Personalausweis gefordert, wurde in 73,6% der versuchtenn Zigarettenkäufe ein Verkauf abgelehnt, während bei den Versuchen, bei denen kein Ausweis verlangt wurde, in 90% der Fälle ein Verkauf akzeptiert wurde. Der Zusammenhang zwischen Erfragung/Nichterfragung des Personalausweises und Annahme/Verweigerung des Verkaufs war aus statistischer Sicht sehr bedeutsam. Sucht Schweiz. Illustration 3: Aufforderung zurr Vorlage einess Personalausweises und Verkaufsverweigerung Seite 7/ 17

8 3) Unterschiede zwischen den einzelnen Verkaufsstellen-Typen Ergebnis der Testkäufe pro Verkaufsstellen-Typ Bei Unterscheidung zwischen Lebensmittelgeschäften, Kiosken, Tankstellen und einer Kategorie mit sonstigen Verkaufsstellen (darunter Cafés, Snackbars oder Kebab- Verkaufsstellen mit Direktverkauf oder zum Mitnehmen ), schwankte die Bereitschaft zum Verkauf zwischen 71,2 % bei Kiosken und 25,0% bei Tankstellen. Das Ergebnis der Testkäufe zeigte eine starke Abhängigkeit vom Typ der getesteten Verkaufsstelle. Sucht Schweiz. Illustration 4: Ergebnis der Testkäufe pro Verkaufsstellen-Typ Wurde der Verkauf abgelehnt oder akzeptiert? Verkaufsstellentyp Abgelehnt Akzeptiert Lebensmittelgeschäfte 32.0% 68.0% Kioske 28.8% 71.2% Tankstellen 75.0% 25.0% Sonstige 30.0% 70.0% Ergebnisse der Gruppe Lebensmittelgeschäfte unter der Lupe Unterscheidet man die Gruppe Lebensmittelgeschäfte genauer können kontrastierende Resultate beobachtet werden. So fällt auf, dass in einer der zwei grossen Lebensmittelvertriebsgruppen welche Tabakprodukte verkaufen in 42,1% der Fälle zur Verkaufsannahme kam. In sog. unabhängigen Lebensmittelgeschäften lag der Satz der Verkaufsannahme bei 88,9%. 4) Ergebnisse der Zigaretten-Testkäufe in Geschäften, die auch Alkohol verkaufen Die Geschäfte, die auch Alkohol verkauften, wiesen eine deutlich niedrigere Verkaufsannahme auf (56,3% Verkaufsbereitschaft), als die ohne Alkoholverkauf (78,2% Verkaufsannahme). Das deutet darauf hin, dass die beim Verkauf von Alkohol durchgeführte Alterskontrolle die Einhaltung des Verkaufsverbots von Tabak an Jugendliche begünstigt. Seite 8/17

9 Tendenzen im Zeitraum 2009 bis 2011 Verkaufsannahme oder -verweigeru- ng: Entwicklung zwischen 2009 und 2011 Es ist interessant, die Ergebnisse der Testkäufe vom Herbst 2009 und die e vom Herbstt 2011 zu vergleichen, die nach zwei gross angelegtenn Sensibilisierungsaktionen der Fachstelle Tabakprävention Freiburg erfolgten (vgl. Kapitel Von der Fachstelle Tabakprävention Freiburg durchgeführte Sensibilisierungsaktionen). Es zeigt sich, dass sich zwischen 2009 und 2011 der Grad der Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen zum Verkauff von Tabakprodukten an Jugendliche im Kanton Freiburg deutlich verbessert hat. Während dieses Zeitraums hat sich der Satz der Verkaufsverweigerung verdoppelt, er stieg von 18,6 % im Jahr 2009 auf 37% im Jahr Die Differenz dieser beiden Grössenverhältnisse kann aus statistischer Sicht als sehr signifikant betrachtet werden. Sucht Schweiz. Illustration 5: Verkaufsannahme /-verweigerung 2009 und 2011 Allerdings wird das Tabakverkaufsverbot an Jugendliche unter 16 Jahren noch nicht ausreichend eingehalten, da bei den imm Herbst 2011 durchgeführten Testkäufen Zigaretten in 6 von 10 Fällen ausgehändigt wurden. Weitere Arbeit zurr Stärkung dieser gesetzlichen Massnahme scheint erforderlich, um den Jugendschutz zu garantieren. Seite 9/ 17

10 Aufforderung zur Vorlage des Personalausweises: Entwicklung Im Rahmen der beiden Testkauf-Aktionen wurde deutlich, dass die Aufforderung zur Vorlage eines Personalausweises die Ergebnisse der Testkäufe positivv beeinflusst. Und es zeigt sich, dass dies eine einfache und wirksame Methode ist, um das Alter zu prüfen und damit die Einhaltung des Gesetzess zu gewährleisten. Die Massnahme der Personalausweisprüfung wurde daher systematisch und ausführlich im Rahmen der vom CIPRET Freiburg seit 2010 organisierten Sensibilisierungsaktionen empfohlen. (Vgl. Kapitel Von der Fachstelle Tabakprävention Freiburg durchgeführte Sensibilisierungsaktionen). Die aufgezeichnete Tendenz zeigt, dass sich die Aufforderung zur Vorlage eines Personalausweises zwecks Kontrolle des Käuferalters positiv entwickelt. Illustration 6: Aufforderung zurr Vorlage einess Personalausweises Seite 10/ 17

11 Von der Fachstelle Tabakprävention Freiburg durchgeführte Sensibilisierungsaktionen Infolge der Ergebnisse aus den Testkäufen 2009 wurde im Einklang mit den Behörden und den Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Kreise eine Informations- und Sensibilisierungskampagne zur Verbesserung der Gesetzesanwendung beschlossen. Diese Kampagne war wie folgt gegliedert: Kommunikationsarbeit: Medien und Öffentlichkeit Konzeption und Verteilung von Informationsmaterial (Informationsbroschüren und Aufkleber zur schnellen Ermittlung des Alters, Tabakverkaufsverbotsplakat) Sensibilisierung der Verkaufsstellen und Behörden Ausbildungsworkshop für Verkaufspersonal Sensibilisierung der Tabak-Verkaufsstellen Zwischen 2010 und 2011 haben die Tabakwarenverkaufsstellen des Kantons Freiburg zwei Mal Informationsschreiben erhalten, die an die gesetzlichen Aspekte des Tabakverkaufs an Jugendliche erinnerten und Methoden und Tipps vorschlugen, um die Verkäufer bei ihrer Aufgabe zu unterstützen: Methoden Verkaufspersonal informieren/ausbilden Kundschaft informieren Alterskontrolle systematisieren Mittel Informationsbroschüre Ausbildungsmodul Verkaufsverbot- Plakat Aufforderung zur Vorlage eines Personalausweises Tabelle zur schnellen Altersermittlung (Aufkleber) Komplettiert wurden diese Informationen durch ein speziell für Verkaufspersonal und/oder Personalverantwortliche ausgearbeitetes Ausbildungsmodul. Seite 11/17

12 Diese Sensibilisierungskampagne hat sicher dazu beigetragen, dass sich die Umsetzung des Gesetzes positiv entwickelt hat. Kommunikation Medien und Öffentlichkeit Illustration 7: Von der Fachstelle Tabakprävention Freiburg durchgeführte Sensibilisierungsaktionen 2009 Testkäufe: 81,4 % Verkaufszustimmung 306 Testkäufe Informations- und Sensibilisierungskampagne I Kommunikation Medien und Öffentlichkeit Pressekonferenz Pressemitteilungen Sensibilisierung von Verkaufsstellen und Behörden Schreiben zur Sensibilisierung von Tabakverkaufsstellen Schreiben zur Sensibilisierung von Gemeinden u. Oberämtern Verteilung von Sensibilisierungsmaterial Informationsbroschüre Tabelle zur schnellen Altersermittlung (Aufkleber) Verkaufsverbot- Plakat Ausbildung von Verkaufspersonal Ausbildung Verkaufspersonal in großem Unternehmen 12 Presseartikel 6 TV/Radioreportagen 510 Empfänger 175 Empfänger 4'841 Exemplare verteilt (insgesamt) 1 Kurs, 11 Teilnehmer Informations- und Sensibilisierungskampagne II Sensibilisierung von Verkaufsstellen (einschl. Cafés, Restaurants, Kneipen) Schreiben zur Sensibilisierung von Verkaufsstellen 2'135 Empfänger Verteilung von Sensibilisierungsmaterial Informationsbroschüre Tabelle zur schnellen Altersermittlung (Aufkleber) 13'164 Esemplare verteilt Verkaufsverbot- Plakat (insgesamt) Zusatzmaterial für Verkaufspersonal Ausbildung von Verkaufspersonal Ausbildung von Tankstellen-Verkaufspersonal 1 Kurz, 9 Teilnehmer 2011 Testkäufe: 63% Verkaufszustimmung 330 Testkäufe Seite 12/17

13 Feststellungen und Empfehlungen Die im Jahr 2011 durchgeführte Studie über die Anwendung des Gesetzes, das den Verkauf von Tabak an Jugendliche unter 16 Jahren verbietet, hat in 63% der Fälle eine Verkaufsannahme ergeben. Dies zeigt, dass sich die Situation verbessert hat. Diese statistisch signifikante Reduktion einer Verkaufsannahme um 18,4% zwischen 2009 und 2011 ist erfreulich. Die im Kanton Freiburg zwischen den beiden Untersuchungen unternommenen Massnahmen scheinen Früchte getragen zu haben 4. Man kann sich jedoch mit dieser Verbesserung nicht zufrieden geben, denn der Zugang zu Tabakprodukten für Jugendliche unter 16 Jahren ist im Kanton Freiburg verglichen mit anderen Regionen der Erde weiterhin sehr hoch 5. Dieses Kapitel gibt Empfehlungen, wie die Anwendung des Gesetzes zum Verkaufsverbot von Tabak an Jugendliche zufriedenstellend verbessert werden kann. Diese resultieren aus dem Untersuchungsbericht von Sucht Schweiz und einer Analyse der Fachliteratur. Unterschiede zwischen den einzelnen Verkaufsstellen-Typen Der Prozentsatz der Verkaufsannahme/-verweigerung, variierte stark zwischen den verschiedenen Typen von Verkaufsstellen. Musterschüler waren die Tankstellen und eine grosse Lebensmittelvertriebsgruppe. Sie zeigen, dass es möglich ist, eine Unternehmenspolitik und strukturelle Massnahmen umzusetzen, die eine bessere Gesetzesanwendung ermöglichen. Diese Fortschritte sollten als Beispiel dienen und die anderen Verkaufsstellen inspirieren können. Interdependenz zwischen Alkohol- und Tabakverkauf in Bezug auf Kontrolle des gesetzlichen Alters Ein weiteres interessantes Ergebnis betrifft die Tatsache, dass Geschäfte, die Alkohol anbieten, eine deutlich geringere Verkaufsannahme zeigen, als andere Verkaufsstellen. Die Alterskontrollmassnahmen beim Verkauf von Alkohol können also auf den Tabakverkauf übertragen werden. Dieses Ergebnis unterstreicht die mögliche Stichhaltigkeit gemeinsamer Massnahmen für eine verbesserte Anwendung der gesetzlichen Grundlagen beim Tabak- und Alkoholverkauf. 4 Kündig und Astudillo, DiFranza, Seite 13/17

14 Systematische Kontrolle des Kundenalters Die Studie hat gezeigt dass es extrem schwierig ist, das Alter eines/einer Jugendlichen bzw. eines jungen Menschen genau zu schätzen. 6. In 2009 und 2011 hingen die Nachfrage nach einem Personalausweis und die Verweigerung des Verkaufs ganz eng zusammen. Da die Nachfrage nach Personalausweisen zwischen 2009 und 2011 stark zugenommen hat, hat die Arbeit der Fachstelle zur Information und Sensibilisierung von Verkaufspersonal wohl Früchte getragen. Diese systematische Kontrolle des Alters von Kunden muss dennoch verstärkt werden und es ist daher erforderlich, die Sensibilisierungsarbeit beim Verkaufspersonal fortzuführen, damit die Alterskontrolle ohne Ausnahme, zum Beispiel durch interne Direktiven, implementiert wird. Schliesslich darf nicht vergessen werden, dass in mehr als einem Viertel der Testfälle, bei denen ein Personalausweis erfragt wurde, einem Verkauf dennoch stattgegeben wurde. Es ist daher nicht nur wichtig, einen Personalausweis zu erfragen, sondern es scheint umso wichtiger auch auf der Notwendigkeit zu insistieren, das Alter der Kunden tatsächlich zu berechnen. 6 Kündig et Astudillo, Seite 14/17

15 Empfehlungen Anhand einer auf wissenschaftlicher Literatur basierenden Analyse der Massnahmen, die den Tabakverkauf an Minderjährige verbieten, können drei Empfehlungen gegeben werden, mit denen die Einhaltung dieses Gesetzes im Kanton Freiburg erhöht und der gewünschte Effekt auf den Tabakkonsum von Minderjährigen erzielt werden kann. 1. Empfohlen wird, die bereits vorgeschlagenen Massnahmen zur Information und Ausbildung von Verkaufspersonal im Kanton zu intensivieren 7, Wichtig ist es, ein langfristiges Monitoring des Grades der Einhaltung dieser gesetzlichen Grundlagen zu gewährleisten. In diesem Sinne werden sogenannte Routineinspektionen einschließlich wiederholter Testkäufe durch Minderjährige empfohlen 9, Eine aktive Kontrolle der Gesetzesanwendung durch Exekutivinstanzen, einschliesslich Sanktionierung von Übertretungen, ist angeraten 11, 12. Nach dem heutigen Kenntnisstand sind weitere Umsetzungsbemühungen für eine optimierte Einhaltung dieses Gesetzes unerlässlich. Und es scheint nicht auszureichen, allein auf eine Intensivierung der Sensibilisierungs- und Ausbildungsarbeit zu bauen, um ein zufriedenstellendes Umsetzungsniveau zu erreichen. Ergänzt werden muss dieser Schritt daher durch entsprechende Kontrollarbeit und Ordnungsmaßnahmen seitens der Exekutivbehörden. 7 Tutt, DiFranza, DiFranza, Stead & Lancaster, Tutt u.a., DiFranza, Seite 15/17

16 Schlussfolgerungen Die bei dieser zweiten Freiburger Tabak-Testkaufaktion aufgezeichneten Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit, die Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen zu stärken. Empfohlen werden kann diesbezüglich eine Intensivierung der bereits begonnenen Arbeit zur Sensibilisierung und Ausbildung von Verkaufspersonal. Andererseits kann auf Grundlage der in anderen Ländern gemachten Erfahrungen, eine Verstärkung der Arbeit der Exekutivinstanzen vor Ort begleitend zur einer langfristigen und regelmässigen Durchführung von Testkäufen, als eine zu bevorzugende Option betrachtet werden. Letztendlich bleibt zu wiederholen, dass die Einhaltung der in Artikel 31 des Gesetzes über die Ausübung des Handels verankerten Bestimmungen die unumgängliche Bedingung für eine tatsächliche Beschränkung des Zugangs zu Tabakprodukten für Minderjährige unter 16 Jahren im Kanton Freiburg darstellt. Die Gesetzeseinhaltung ist daher zentraler Punkt für die Primärprävention des Tabakkonsums von Jugendlichen. In diesem Sinne und zur Erreichung eines vorrangigen Gesundheitsziels bleibt weiter Grundlagenarbeit zu leisten, damit die gesetzlichen Grundlagen künftig besser umgesetzt werden. Seite 16/17

17 Referenzen DiFranza, J.R. (2005). Best practices for enforcing state laws prohibiting the sale of tobacco to minors. Journal of Public Health Management and Practice, 11(6), DOI Also available: DiFranza, J. R. (2011). Which interventions against the sale of tobacco to minors can be expected to reduce smoking? Tobacco Control. DOI /tobaccocontrol Also available: Doubeni, C. A., Li, W., Fouayzi, H., & DiFranza, J. R. (2008). Perceived accessibility as apredictor of youth smoking. Annals of Family Medicine, 6(4), DOI /afm.841. Also available: Doubeni, C. A., Li, W., Fouayzi, H., & DiFranza, J. R. (2009). Perceived accessibility of cigarettes among youth: A prospective cohort study. American Journal of Preventive Medicine, 36(3), DOI /j.amepre Also available: Kündig, H., Thélin, R., Astudillo, M.(2010). Evaluation de l application de la loi interdisant la vente de tabac aux jeunes de moins de 16 ans dans le canton de Fribourg Etude «client mystère» 2009 (Rapport de recherche No 50). Lausanne: Institut suisse de prévention de l'alcoolisme et autres toxicomanies (ISPA). Kündig, et Astudillo, M. (2012). Application de la loi interdisant la vente de tabac aux jeunes de moins de 16 ans dans le canton de Fribourg. Etude «client mystère» 2011 (Rapport de recherche N 65). Lausanne : Addiction Suisse, avril Stead, L. F., & Lancaster, T. (2005). Interventions for preventing tobacco sales to minors. Cochrane Database of Systematic Reviews (online), 1, CD DOI / CD pub2. Also available: Tutt, D. (2008). Enforcing law on tobacco sales to minors: Getting the question and action right. New South Wales Public Health Bulletin, 19(11-12), DOI /NB Also available: _uids= Tutt, D., Bauer, L., & DiFranza, J. (2009). Restricting the retail supply of tobacco to minors.journal of Public Health Policy, 30(1), DOI /jphp Also available: Seite 17/17

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